Schadenersatz für Weltuntergangs-Party - Patentamt schützt Begriff - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.01.13 17:46:29 von
neuester Beitrag 24.01.13 11:36:39 von
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So lässt sich Geld machen - ohne viel Arbeit. Wichtig für alle, die eine offizielle Weltuntergangsparty gemacht haben.
Der Begriff „Weltuntergang“ ist angeblich als Wortmarke in Verbindung „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt.
Das heißt, jeder der eine „Weltuntergangsparty“ veranstaltet hat, kann nun mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung belangt werden. In einem von der Bildzeitung beschriebenen Fall muss der Veranstalter 1000 Euro Schadenersatz und dazu noch 837,52 Euro für den großen Aufwand des Rechtsanwalts bezahlen.
Und wenn wir das dann mal hochrechnen auf alle „Weltuntergangsparties“ in Deutschland... Ehrliche Arbeit ist anders.
Quelle: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/schadensersatz/schad…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bild.de/regional/duesseldorf/schadensersatz/schad…
Der Begriff „Weltuntergang“ ist angeblich als Wortmarke in Verbindung „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt.
Das heißt, jeder der eine „Weltuntergangsparty“ veranstaltet hat, kann nun mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung belangt werden. In einem von der Bildzeitung beschriebenen Fall muss der Veranstalter 1000 Euro Schadenersatz und dazu noch 837,52 Euro für den großen Aufwand des Rechtsanwalts bezahlen.
Und wenn wir das dann mal hochrechnen auf alle „Weltuntergangsparties“ in Deutschland... Ehrliche Arbeit ist anders.
Quelle: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/schadensersatz/schad…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bild.de/regional/duesseldorf/schadensersatz/schad…
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.978.675 von gore_esque am 03.01.13 17:46:29#1
Die eigentliche Sauerei dabei ist, dass unser Staat offenbar nicht fähig oder willig ist, uns Bürger vor derartigen Abmahnabzockern zu schützen.
Ob es daran liegt, dass Juristen in den Parteien und Parlamenten überrepräsentiert sind ?
Die eigentliche Sauerei dabei ist, dass unser Staat offenbar nicht fähig oder willig ist, uns Bürger vor derartigen Abmahnabzockern zu schützen.
Ob es daran liegt, dass Juristen in den Parteien und Parlamenten überrepräsentiert sind ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.978.727 von Blue Max am 03.01.13 17:56:01Der Staat achtet halt seine eigenen Gesetze. Find ich gut.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.978.727 von Blue Max am 03.01.13 17:56:01Die eigentliche Sauerei dabei ist, dass unser Staat offenbar nicht fähig oder willig ist, uns Bürger vor derartigen Abmahnabzockern zu schützen.
meine Oma sagte immer"gleich und gleich gesellt sich gern"
meine Oma sagte immer"gleich und gleich gesellt sich gern"
Steht doch Name des Abzockers gross drin-wenn ihr nicht den Mut,Courage und Charakter habt, für solche Typen die nötigen Massnahmen zu ergreifen, gibt,s immer noch die Russenmafia dafür.
Also für 500.- Euro brechen die diesen Wixxern beide Arme-ist nur die Hälfte der Strafe.
Ach soo, ich vergass, ihr seid alles willfähige Schafe
Also für 500.- Euro brechen die diesen Wixxern beide Arme-ist nur die Hälfte der Strafe.
Ach soo, ich vergass, ihr seid alles willfähige Schafe
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.981.563 von butcherfriend am 04.01.13 13:02:08Ich denke, man kann und sollte das auch weniger brutal - wie sagt man so schön: "Mit den Mitteln des Rechtsstaats" abschmettern.
Kleiner Tip an die Betroffenen: In Werbeteil von Tageszeitungen der zwanziger Jahre (Bibliothek, Stadtarchive) nach einer Verwendung des Worts "Weltuntergang" für gastronimische Events ("Weltuntergangsball" oder so.) suchen. "Weltuntergang" war damals offenbar bereits sehr in Mode. Siehe z.B:
http://www.amazon.de/Morgen-Weltuntergang-Berlin-zwanziger-J…
Gelingt es, bereits eine frühere Vorverwendung im geschützten Anwendungsbereichvon Dritter Seite nachzuweisen, so ist die Neuanmeldung m.E. "gestorben". Es reicht m.E. schon ein nicht ganz klarer Präzedenzfall, weil man dann dem Abzocker damit drohen kann, sein Geschäft bei für ihn ungünstigem Prozessausgang generell zu "versauen" - das wäre schon eine Basis für einen gütlichen Vergleich im Einzelfall.
Gruss Oreganogold
Kleiner Tip an die Betroffenen: In Werbeteil von Tageszeitungen der zwanziger Jahre (Bibliothek, Stadtarchive) nach einer Verwendung des Worts "Weltuntergang" für gastronimische Events ("Weltuntergangsball" oder so.) suchen. "Weltuntergang" war damals offenbar bereits sehr in Mode. Siehe z.B:
http://www.amazon.de/Morgen-Weltuntergang-Berlin-zwanziger-J…
Gelingt es, bereits eine frühere Vorverwendung im geschützten Anwendungsbereichvon Dritter Seite nachzuweisen, so ist die Neuanmeldung m.E. "gestorben". Es reicht m.E. schon ein nicht ganz klarer Präzedenzfall, weil man dann dem Abzocker damit drohen kann, sein Geschäft bei für ihn ungünstigem Prozessausgang generell zu "versauen" - das wäre schon eine Basis für einen gütlichen Vergleich im Einzelfall.
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