ADLER Real Estate -- heiße Empfehlung (Seite 15)
eröffnet am 09.06.13 16:42:23 von
neuester Beitrag 28.03.24 13:57:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.548.634 von honigbaer am 24.03.23 16:45:55Jemand fragte inwiefern die garantierende Bank betroffen ist, wenn die Adler Group vor Vollzug des Squeeze Outs über die Wupper geht und die Barabfindung nicht mehr zahlen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.548.634 von honigbaer am 24.03.23 16:45:55
So ist es. Das kann man auch gut in dem Übertragungsbericht lesen. Falls der Vorstand die HV nicht absichtlich oder unabsichtlich gegen den Baum fährt (d.h. Formfehler macht, die HV nicht durchführt etc.) sollte die Sache durchlaufen (auch wenn es evtl. zu kleineren Zeitverzögerungen durch Anfechtungsklagen kommt).
Zitat von honigbaer:Zitat von Bauglir: ...
Für mich wird hieraus ersichtlich, dass die garantierende Bank erst im Zeitpunkt der HR-Eintragung ins Obligo geht und nicht wie man auch vermuten könnte bereits mit dem HV-Beschluss oder gar noch früher. Eine Hängepartie durch Anfechtungsklagen dürfte der Bank in dieser Hinsicht also egal sein.
Oder gibt es gegenteilige Ansichten?
Mir etwas unverständlich die Diskussion.
Die Bank übernimmt doch ab sofort die Verpflichtung, zu gegebener Zeit, also bei Eintragung ins Handelsregister, die Zahlung zu leisten. Bis zum Wirksamwerden des HV Beschlusses durch Eintragung ins Handelsregister, muss sie natürlich nichts leisten.
So ist es. Das kann man auch gut in dem Übertragungsbericht lesen. Falls der Vorstand die HV nicht absichtlich oder unabsichtlich gegen den Baum fährt (d.h. Formfehler macht, die HV nicht durchführt etc.) sollte die Sache durchlaufen (auch wenn es evtl. zu kleineren Zeitverzögerungen durch Anfechtungsklagen kommt).
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.547.968 von Bauglir am 24.03.23 15:20:05
Mir etwas unverständlich die Diskussion.
Die Bank übernimmt doch ab sofort die Verpflichtung, zu gegebener Zeit, also bei Eintragung ins Handelsregister, die Zahlung zu leisten. Bis zum Wirksamwerden des HV Beschlusses durch Eintragung ins Handelsregister, muss sie natürlich nichts leisten.
Zitat von Bauglir: ...
Für mich wird hieraus ersichtlich, dass die garantierende Bank erst im Zeitpunkt der HR-Eintragung ins Obligo geht und nicht wie man auch vermuten könnte bereits mit dem HV-Beschluss oder gar noch früher. Eine Hängepartie durch Anfechtungsklagen dürfte der Bank in dieser Hinsicht also egal sein.
Oder gibt es gegenteilige Ansichten?
Mir etwas unverständlich die Diskussion.
Die Bank übernimmt doch ab sofort die Verpflichtung, zu gegebener Zeit, also bei Eintragung ins Handelsregister, die Zahlung zu leisten. Bis zum Wirksamwerden des HV Beschlusses durch Eintragung ins Handelsregister, muss sie natürlich nichts leisten.
Ich hätte ja als Beispiel auch gleich das Schreiben der Quirin Bank mit der Bankgarantie für ADL einfügen können, hatte aber vor lauter Sondersituationen in den letzten Tagen vergessen dass die HV-Unterlagen für ADL ja bereits veröffentlicht sind.
Also der guten Ordnung halber: das Schreiben der Quirin Bank hat exakt den sinngemäß identischen Wortlaut wie das Schreiben der Baader Bank.
Also der guten Ordnung halber: das Schreiben der Quirin Bank hat exakt den sinngemäß identischen Wortlaut wie das Schreiben der Baader Bank.
Danke für die Recherche. Das würde ich genauso wie du so interpretieren.
Zur zuvor hier aufgeworfenen Frage nach der Bankgarantie für die Barabfindung aus dem Squeeze Out heißt es in §327b Abs. (3) AktG:
(3) Vor Einberufung der Hauptversammlung hat der Hauptaktionär dem Vorstand die Erklärung eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Hierzu ein Beispiel aus den Unterlagen der Hauptversammlung zum Squeeze Out bei Kromi Logistik:
"Dies vorausgeschickt übernimmt die Baader Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Unterschleißheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 121537, als im Geltungsbereich des Aktiengesetzes zum Geschäftsäbetrieb befugtes Kreditinstitut hiermit nach § 327b Abs. 3 AktG in Form einer Bankgarantie unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß § 327a Abs. 1 AktG in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unverzüglich die festgelegte Barabfindung in Höhe von Euro 8,50 je auf die Hauptaktionärin übergegangene Inhaber-Stückaktie der Gesellschaft zu zahlen. Die Garantie umfasst auch die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin zur Zahlung von Zinsen gemäߧ 327b Abs. 2 AktG.
Aus dieser Garantie erwirbt jeder Minderheitsaktionär im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) einen unmittelbaren und unaufhebbaren Zahlungsanspruch gegen uns. Im Verhältnis zu jedem Minderheitsaktionär sind Einwendungen und Einreden aus unserem Verhältnis zur Hauptaktionärin ausgeschlossen. Diese Gewährleistungserklärung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland."
Für mich wird hieraus ersichtlich, dass die garantierende Bank erst im Zeitpunkt der HR-Eintragung ins Obligo geht und nicht wie man auch vermuten könnte bereits mit dem HV-Beschluss oder gar noch früher. Eine Hängepartie durch Anfechtungsklagen dürfte der Bank in dieser Hinsicht also egal sein.
Oder gibt es gegenteilige Ansichten?
(3) Vor Einberufung der Hauptversammlung hat der Hauptaktionär dem Vorstand die Erklärung eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Hierzu ein Beispiel aus den Unterlagen der Hauptversammlung zum Squeeze Out bei Kromi Logistik:
"Dies vorausgeschickt übernimmt die Baader Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Unterschleißheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 121537, als im Geltungsbereich des Aktiengesetzes zum Geschäftsäbetrieb befugtes Kreditinstitut hiermit nach § 327b Abs. 3 AktG in Form einer Bankgarantie unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß § 327a Abs. 1 AktG in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unverzüglich die festgelegte Barabfindung in Höhe von Euro 8,50 je auf die Hauptaktionärin übergegangene Inhaber-Stückaktie der Gesellschaft zu zahlen. Die Garantie umfasst auch die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin zur Zahlung von Zinsen gemäߧ 327b Abs. 2 AktG.
Aus dieser Garantie erwirbt jeder Minderheitsaktionär im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) einen unmittelbaren und unaufhebbaren Zahlungsanspruch gegen uns. Im Verhältnis zu jedem Minderheitsaktionär sind Einwendungen und Einreden aus unserem Verhältnis zur Hauptaktionärin ausgeschlossen. Diese Gewährleistungserklärung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland."
Für mich wird hieraus ersichtlich, dass die garantierende Bank erst im Zeitpunkt der HR-Eintragung ins Obligo geht und nicht wie man auch vermuten könnte bereits mit dem HV-Beschluss oder gar noch früher. Eine Hängepartie durch Anfechtungsklagen dürfte der Bank in dieser Hinsicht also egal sein.
Oder gibt es gegenteilige Ansichten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.544.590 von honigbaer am 24.03.23 10:16:28
Okay, ich gebe mit geschlagen! Die historie lässt dies zu! Ich hatte andere Beispiele wie windreich in Kopf, da dienten dir oldtimer zur Bespassung des Geschäftsführers 😀
Zitat von honigbaer:Zitat von Returnhunter: ...
Da sieht man schon, dass der Laden missbraucht wurde. Wieso sonst schafft sich eine AG Oldtimer an?
Im Vergleich zu Immobilien sind Oldtimer preisstabile Assets, außerdem kann man sie hervorragend für Repräsentationszwecke nutzen.
Außerdem kann das auch auf die Firmengeschichte zurück gehen, schließlich war Adler lange Zeit Automobil- und Motorradhersteller.
Siehe die Bilder auf der Homepage unter "Meilensteine".
"Produktion von Fahrrädern ( bis 1945), Autos (bis 1945), Motorrädern (bis 1958) und Büromaschinen (bis 1998)."
Heißt ja gerade, dass das Unternehmen seine Schätze bewahrt hat, statt sie zu verschleudern, wenn noch Fahrzeuge vorhanden sind, sind auch ideelle Werte, die mit Geld nicht aufzuwiegen sind!
Die BASF hat auch einen Weinkeller mit teuren Seltenheiten, das kann sich bei Vertragsverhandlungen durchaus als Trumpf erweisen, wenn man zu einer Verkostung einladen kann. Und es ist dann auch kein Missbrauch. ;-)
Okay, ich gebe mit geschlagen! Die historie lässt dies zu! Ich hatte andere Beispiele wie windreich in Kopf, da dienten dir oldtimer zur Bespassung des Geschäftsführers 😀
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.542.925 von Returnhunter am 24.03.23 07:34:46
Im Vergleich zu Immobilien sind Oldtimer preisstabile Assets, außerdem kann man sie hervorragend für Repräsentationszwecke nutzen.
Außerdem kann das auch auf die Firmengeschichte zurück gehen, schließlich war Adler lange Zeit Automobil- und Motorradhersteller.
Siehe die Bilder auf der Homepage unter "Meilensteine".
"Produktion von Fahrrädern ( bis 1945), Autos (bis 1945), Motorrädern (bis 1958) und Büromaschinen (bis 1998)."
Heißt ja gerade, dass das Unternehmen seine Schätze bewahrt hat, statt sie zu verschleudern, wenn noch Fahrzeuge vorhanden sind, sind auch ideelle Werte, die mit Geld nicht aufzuwiegen sind!
Die BASF hat auch einen Weinkeller mit teuren Seltenheiten, das kann sich bei Vertragsverhandlungen durchaus als Trumpf erweisen, wenn man zu einer Verkostung einladen kann. Und es ist dann auch kein Missbrauch. ;-)
Zitat von Returnhunter: ...
Da sieht man schon, dass der Laden missbraucht wurde. Wieso sonst schafft sich eine AG Oldtimer an?
Im Vergleich zu Immobilien sind Oldtimer preisstabile Assets, außerdem kann man sie hervorragend für Repräsentationszwecke nutzen.
Außerdem kann das auch auf die Firmengeschichte zurück gehen, schließlich war Adler lange Zeit Automobil- und Motorradhersteller.
Siehe die Bilder auf der Homepage unter "Meilensteine".
"Produktion von Fahrrädern ( bis 1945), Autos (bis 1945), Motorrädern (bis 1958) und Büromaschinen (bis 1998)."
Heißt ja gerade, dass das Unternehmen seine Schätze bewahrt hat, statt sie zu verschleudern, wenn noch Fahrzeuge vorhanden sind, sind auch ideelle Werte, die mit Geld nicht aufzuwiegen sind!
Die BASF hat auch einen Weinkeller mit teuren Seltenheiten, das kann sich bei Vertragsverhandlungen durchaus als Trumpf erweisen, wenn man zu einer Verkostung einladen kann. Und es ist dann auch kein Missbrauch. ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.538.695 von Aktienduffy am 23.03.23 15:24:27
Da sieht man schon, dass der Laden missbraucht wurde. Wieso sonst schafft sich eine AG Oldtimer an?
Zitat von Aktienduffy: wenigstens weiss ich schon was ich aus der masse fordere, wenn die bude doch hopps geht...
ein schmankerl aus dem gutachten:
(iii) Das nicht betriebsnotwendige Vermögen in Form von Oldtimer-Automobilen, das zu den
Anschaffungskosten in Höhe von EUR 2,1 Mio. erfasst wurde.
Da sieht man schon, dass der Laden missbraucht wurde. Wieso sonst schafft sich eine AG Oldtimer an?
Ja, der Erfahrungswert liegt bei 3 Monate, die oben drauf kommen. In Summe also etwa 4,5 Monate ab der HV. Das es Ausnahmen wie Kuka gibt, mag sein.
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