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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 225)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 23.05.24 09:07:51 von
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      schrieb am 13.06.22 12:37:56
      Beitrag Nr. 31.415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.767.367 von MrGurke am 13.06.22 12:04:50VIELEN DANK !! So hilft sich die Crowd !! da in Summe wir alle zusammen mehr wissen als der Einzelne ... wenn der Einzelne aber will, kann er mehr lernen von den Anderen ... dann haben Alle die Möglichkeit, mehr zu wissen als vorher ...
      DAS hast Du uns ermöglicht!! Vielen DANK @MrGurke !!
      Für mich ist das jetzt klar und strukturiert!
      Lang & Schwarz | 15,30 €
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      schrieb am 13.06.22 12:04:50
      Beitrag Nr. 31.414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.767.247 von cebulonby am 13.06.22 11:53:16Dürfte -mit der Ausnahme einer Einkunftserzielung während der Halteszeit- m.E. so stimmen.

      Und jupp, komme aus der Steuerbranche, bin aber mitnichten Experte für Kryptobesteuerung :)
      Lang & Schwarz | 15,30 €
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      schrieb am 13.06.22 12:03:37
      Beitrag Nr. 31.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.767.265 von DAX7003 am 13.06.22 11:54:45".... für alles andere gibt es Steuerberater, oder man trägt einfach alle seine privaten Veräußerungsgeschäfte in die Steuererklärung ein und wartet ab, was der Finanzbeamte davon hält ..."

      Unser SteuerRecht ist mittlerweile so kompliziert, dass sich mE. kein Steuerberater 100% in allen Bereichen damit auskennt ...
      das gilt allerdings auch für Mitarbeiter:innen der Finanzämter ...

      daher sich auf die Meinung des Finanzbeamten zu verlassen .... das kann man nur, wenn man eine "normale" Steuererklärung hat ...
      Die ZAST ist so gesehen ... auch ein Vorteil für alle Beteiligten ...
      Lang & Schwarz | 15,30 €
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      schrieb am 13.06.22 11:54:45
      Beitrag Nr. 31.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.767.184 von MrGurke am 13.06.22 11:43:43der gute Hr Podzuweit wird es verwechselt haben

      interessanter ist doch:

      “5 bis 10 Prozent unserer Kunden sorgen für 80 Prozent des Handelsvolumens.”

      und

      “Die Zahl der Neukunden ist im April und Mai schon gesunken, aber wir wachsen trotzdem weiter. Es gab keinen Monat, in dem die Nettozuflüsse nicht positiv waren. Da war der Corona-Ausbruch viel schlimmer. Man merkt zwar, dass die Leute deutlich vorsichtiger sind als letztes Jahr, aber von Panik sind sie weit entfernt.”

      das dürfte ja bei TR ähnlich sein


      für alles andere gibt es Steuerberater, oder man trägt einfach alle seine privaten Veräußerungsgeschäfte in die Steuererklärung ein und wartet ab, was der Finanzbeamte davon hält

      gerade als LUS Anleger habe ich allerdings die Schnauze voll von Steuer-Akrobatik ;)
      Lang & Schwarz | 15,30 €
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      schrieb am 13.06.22 11:53:16
      Beitrag Nr. 31.411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.767.184 von MrGurke am 13.06.22 11:43:43@MrGurke
      DANKE für Deine Ausführungen ... und ich gehe davon aus, dass Du aus der Branche kommst !

      Ich halte also fest:
      Krypto ..
      Haltezeit größer 1 Jahr = steuerfrei
      Haltezeit kleiner 1 Jahr = Steuererklärung (Gewinne bis 600 € steuerfrei und größer 600 € Steuer: pers. Steuersatz)

      Wertpapier: Generell ZAST und Soli ... Haltedauer egal !

      habe ich das richtig aufgenommen??

      @DAX7003 ... guter Hinweis, aber Klanten / LUS machen aktuell nicht in Krypto und beraten auch nicht in Sachen "fremde" Steuern .. .die haben bekanntermaßen mit ihren eigenen Steuern so ihre Probleme ....
      Lang & Schwarz | 15,30 €
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      schrieb am 13.06.22 11:43:43
      Beitrag Nr. 31.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.766.812 von cebulonby am 13.06.22 11:03:45Ohne mir das Interview bis jetzt durchgelesen zu haben, halte ich die Aussage so für Schwachsinn.

      Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte und fallen unter § 23 EStG. Somit sind diese nach ein Jahr Haltedauer steuerfrei, sofern man während der Haltezeit keine Einkünfte aus den Assets erzielt hat (Lending, Staking, etc.). Sofern Einkünfte erzielt wurden, erhöht sich die Haltedauer auf 10 Jahre, siehe hierzu auch das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen.
      Eine Steuererklärung muss man m.E. nur erstellen, sofern die Veräußerungsgewinne während der Haltezeit 600 € übersteigen (Achtung: Freigrenze und kein Freibetrag; somit ist komplette Gewinn komplett steuerpflichtig, sofern 600 € überschritten werden). Einkünfte aus den Veräußerungen werden dann auch mit dem pers. Steuersatz und nicht der Abgeltungsteuer besteuert.

      Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren dürften m.E. nach für den Normalanleger nie steuerfrei sein (sofern keine Verrechnungsmöglichkeiten vorliegen) und unterliegen der Abgeltungsteuer.
      Demzufolge ist es meines Erachtens bei einer Haltedauer von > 1 Jahr ohne weitere Einkunftserzielung mit den Assets grundsätzlich vorteilhafter die Kryptos direkt zu kaufen und eben nicht über Zertifikate, ETC.
      Lang & Schwarz | 15,30 €
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      Avatar
      schrieb am 13.06.22 11:15:22
      Beitrag Nr. 31.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.766.812 von cebulonby am 13.06.22 11:03:45frag doch Herrn Klanten - der ist Steuerexperte ;)
      Lang & Schwarz | 15,40 €
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      schrieb am 13.06.22 11:03:45
      Beitrag Nr. 31.408 ()
      DANKE @ostri2012 für den Link ..

      Wenn es dort richtig gelesen habe, dann sind auch die realen Investments in Krypto nach 1 Jahr steuerfrei ...
      Artikelauszug:
      "... Verkaufst Du Deine Anteile erst nach mehr als 365 Tagen, kannst Du die Gewinne vollständig behalten.

      In diesem Fall sind Deine Einkünfte nicht steuerpflichtig, ..."


      Dann muss aber die Aussage im Scalable Interview aber anders gesehen werden:

      "...Außerdem haben Wertpapiere einen Steuervorteil: Sobald Sie sie länger als ein Jahr halten, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Kaufen Sie die Coins selbst, wird eine Steuererklärung fällig. ..:"

      Heisst das, es wird eine Steuererklärung fällig, aber es fallen keine Steuern an??
      Das halte ich aber für Unsinn, da auch keiner eine Steuererklärung abgeben wird, wenn er ein Bild nach 1 Jahr mit Gewinn verkauft...

      Wer aus der Steuerbranche kann das mal klarstellen ?? DANKE
      Lang & Schwarz | 15,50 €
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      schrieb am 13.06.22 08:29:01
      Beitrag Nr. 31.407 ()
      Lang & Schwarz | 15,90 €
      Avatar
      schrieb am 12.06.22 17:42:15
      Beitrag Nr. 31.406 ()
      Kann mir jemand helfen, stehe wohl auf dem Schlauch .. kann die Aussage mit der Steuerfreiheit richtig sein??
      Auszug aus dem Scalable Interview:
      "...Wer sich bei Ihnen für Kryptos entscheidet, hält am Ende keine eigenen Coins, sondern nur Zertifikate. Paart man da nicht zwei sehr risikoreiche Anlagen miteinander?

      Wir glauben, dass es für die normale Anlegerin oder den normalen Anleger die günstigere und sicherere Variante ist, wenn sie die Coins über ein Wertpapier kaufen. Die liegen dann nicht im eigenen Wallet, sondern in einer Sammelverwahrstelle, werden also wirklich physisch eingekauft. Außerdem haben Wertpapiere einen Steuervorteil: Sobald Sie sie länger als ein Jahr halten, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Kaufen Sie die Coins selbst, wird eine Steuererklärung fällig. ..."
      Lang & Schwarz | 16,00 €
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