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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2555)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 24.05.24 21:19:52 von
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      schrieb am 04.06.18 11:27:29
      Beitrag Nr. 8.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.900.423 von Skuld am 04.06.18 09:08:39Natürlich unterliegt LuS als Großbetrieb der lückenlosen Anschlussprüfung; aber wisst Ihr überhaupt, was der Zweck einer Betriebsprüfung ist und welchen Zweck eine Betriebsprüfung verfolgt ??

      Durch eine Betriebsprüfung wird von den Finanzbehörden die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärungen kontrolliert. Dabei geht es hauptsächlich bei Kapitalgesellschaften um die den Steuererklärungen zugrundeliegenden Steuerbilanzen.

      Die Anfrage von KC und die Antwort von LuS darauf, hätte ich so auch geben können:

      "Lang & Schwarz Stellungnahme zur Steuerrückstellung!
      Hier mein Anfrage und die Stellungnahme dazu von Lang & Schwarz: die Berücksichtigung des Steueraufwandes nach alter Fassung des Körperschaftssteuergesetzes führt zu einer signifikanten Steuerrückstellung von über 4 Mill. Euro. Die Frage, ob diese Steuerrückstellung aufgelöst werden kann, kann erst im Rahmen einer erneuten Betriebsprüfung beantwortet werden, so heißt es im GB 2017 der Lang & Schwarz.

      Frage: Können Sie mir sagen, wann die nächste Betriebsprüfung bei der Lang & Schwarz AG ansteht oder anders gefragt: Rechnen Sie noch in 2018 mit Klarheit über die steuerliche Behandlung der Lang & Schwarz nach der Änderung in 2017?

      Antwort: Sie Fragen an, wann für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft mit der nächsten Betriebsprüfung zu rechnen ist. Hierzu dürfen wir Ihnen mitteilen, dass der Lang & Schwarz keine Planungen der Finanzbehörden vorliegen, wann die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft als Steuerpflichtigen durch eine Betriebsprüfung überprüft wird. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft unterliegt jedoch als Großbetrieb nach der Betriebsprüfungsordnung der so genannten Anschlussprüfung. Hiernach ist jeder Veranlagungszeitraum durch die Betriebsprüfung lückenlos zu überprüft. Die letzte Prüfung umfasste den Veranlagungszeitraum bis einschließlich 2014. Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass eine Anschlussprüfung in 2018 durch das Finanzamt für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft geplant ist.

      KC Anmerkung: Leider hilft die Antwort nicht weiter, was die Steuerhöhe und deren Auswirkung auf das Ergebnis 2018 angeht.

      Mein Kommentar dazu:
      Die Steuererklärung für 2017 konnte ja auch bisher überhaupt noch nicht eingereicht werden, da es wieder zahlreiche Änderungen in den Formularen gab und unter anderem die Körperschaftssteuererklärung für 2017 erst online ab Ende Juli zur Verfügung steht, folglich wird LuS die Steuererklärung für das Jahr 2017 wahrscheinlich wohl erst Ende Juli bzw. Anfang August einreichen. Natürlich wird LuS dann sehr wahrscheinlich auch direkt ein Begleitschreiben mit einer ausführlichen Erläuterung bzgl. der gesetzlichen Änderungen beifügen und damit den Sachverhalt für das Finanzamt und den zuständigen Betriebsprüfer direkt hinreichend erläutern. Sofern dieser dann Unklarheiten oder Rückfragen hat oder es Gesprächsbedarf geben sollte, wird er sich direkt an LuS wenden und erst dann einen Steuerbescheid erlassen (egal wie dieser aussehen sollte! Da gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten: Steuerbescheid gemäß eingereichter Unterlagen...erwarte ich; Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung....dann muss er den genauen Sachverhalt der Nachprüfung angeben und welcher Sachverhalt sollte denn in einer Nachprüfung anders sein bzw. beurteilt werden können, als im direkten Gespräch oder nach ausführlicher Rückfrage bei LuS ? ; oder direkt Termin für eine Aussenprüfung, da der steuerliche Sachverhalt / eingereichte Unterlagen bzw. Erklärung so nicht akzeptiert wird und die Finanzverwaltung anderer Auffassung ist).

      Eine Aussenprüfung muss immer bei der Kapitalgesellschaft vorher schriftlich (§193 bis 207 AO) angekündigt werden und da ja die Steuererklärung für 2017 bisher noch nicht eingereicht wurde, kann es folglich bisher auch keine Ankündigung einer Aussenprüfung geben (die Jahre davor waren ja relativ konstant in den Steuererklärungen):

      "Hierzu dürfen wir Ihnen mitteilen, dass der Lang & Schwarz keine Planungen der Finanzbehörden vorliegen, wann die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft als Steuerpflichtigen durch eine Betriebsprüfung überprüft wird." ...welch Wunder !

      Auf die entscheidende Frage ist und konnte LuS natürlich auch nicht eingehen, da man nicht für deutsche Behörden sprechen kann:
      "Rechnen Sie noch in 2018 mit Klarheit über die steuerliche Behandlung der Lang & Schwarz nach der Änderung in 2017?"......spätestens mit dem Steuerbescheid für 2017 (mit oder ohne Vorbehalt etc.) haben wir Klarheit und dann muss LuS auch entsprechend bilanzieren oder mit dem Kapitalmarkt kommunizieren; bis dahin wird man weiterhin schön konservativ Steuerrückstellungen bilden und diese wahrscheinlich im Nachhinein auflösen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 09:14:16
      Beitrag Nr. 8.134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.900.294 von Kampfkater1969 am 04.06.18 08:54:02Genau das meinte ich.

      Und es geht um die Sichtweise des Finanzamts zu der Formulierung im §8 KStG "aus Aktiengeschäften"

      Sind damit auch Produkte gemeint, die mit Aktien unterlegt sind oder nicht?

      Das ist für die Steuerlast bei LUS nicht unerheblich.

      Franz
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 09:08:39
      Beitrag Nr. 8.133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.900.294 von Kampfkater1969 am 04.06.18 08:54:02KC vom Small Cap Forum hatte doch angefragt,demnach unterliegen sie nach eigener Aussage der Anschlußprüfung;letzte Prüfung umfaßte bis incl. 2014.Dieses Jahr erwarten sie keine Prügung,ich denke mal nächstes,spätestens übernächstes Jahr nächste Prüfung fällig.
      Letztendlich aber doch unerheblich,ich seh das eher als Spardose. :)
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      Avatar
      schrieb am 04.06.18 08:54:02
      Beitrag Nr. 8.132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.900.264 von francescoDC am 04.06.18 08:49:14

      Die schnellste Möglichkeit auf Rechtssicherheit = Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt

      Ob "unsere" AG der ständigen lückenlosen Betriebsprüfung durch die Konzern- und Großbetriebsprüfung überliegt? Ich würde es vermuten.

      Dann bliebe kein Jahr ungeprüft.
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      Avatar
      schrieb am 04.06.18 08:49:14
      Beitrag Nr. 8.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.897.894 von WallStGuerilla am 03.06.18 18:04:33Das Finanzamt kann sich für Betriebsprüfung bis zu 5 Jahre nach Einreichung der Steuererklärung Zeit lassen.

      Der Worstcase liegt also im Hahr 2023.

      In der Regel geht es etwas schneller.

      Und LUS kann beim Finanzamt einen Antrag stellen für noch zügigere Bearbeitung.

      In besonderen Fällen geht das und ich denke, der liegt hier vor.

      Franz
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      schrieb am 03.06.18 19:18:46
      Beitrag Nr. 8.130 ()
      Avatar
      schrieb am 03.06.18 18:04:33
      Beitrag Nr. 8.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.863.055 von Snoopy9 am 30.05.18 08:31:09
      Zitat von Snoopy9: Jeder, der die Story hier begriffen hat, wird auch nicht vor der 1.70er Dividende Mitte Mai und dem Aufloesen des schlummernden Schatzes in Form der Steuerrueckstellung und dem Chart, der kurz vor dem Ausbruch nach oben steht, auch nur EIN STUECK aus der Hand geben.


      Guter Hinweis. Wann ist denn mit der Auflösung der Rückstellung bzw. in dem anderem Fall zahlungswirksamen Steuerzahlung an den Fiskus zu rechnen? wann wird Ex-Dividende gehandelt?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 19:06:39
      Beitrag Nr. 8.128 ()
      diese kurs-"Manipulation" mit diesen kleinstordern geht mir langsam aufn kecks. Mit 21 stück am Ende von 35,50 auf 35 runter.
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 12:09:41
      Beitrag Nr. 8.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.861.966 von francescoDC am 29.05.18 23:36:54
      Zitat von francescoDC:
      Zitat von User_X: Träum weiter :) so weit erst mal nicht


      Ja erstaunlich stabil.

      Sämtliche anderen Finanz-Häuser hat es übel erwischt.

      Sogar AAreal Bank, die weder mit klassischem Bankengeschäft noch mit Anleihen was am Hut haben, sondern lediglich Bank im Namen haben, haben bös auf die Glocke bekommen.

      Franz


      Ersten fällt L&S mehr als die Aareal Bank und zweitens "Auch in Deutschland halten mehrere Banken verhältnismäßig große Mengen italienische Staatsschulden. Bei der Deutschen Pfandbriefbank beträgt ihr Wert 83 Prozent des harten Eigenkapitals, bei der Aareal Bank 66 und bei der Commerzbank 43 Prozent."
      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Welche-Banken-wegen-Italien-z…
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 08:31:09
      Beitrag Nr. 8.126 ()
      Jeder, der die Story hier begriffen hat, wird auch nicht vor der 1.70er Dividende Mitte Mai und dem Aufloesen des schlummernden Schatzes in Form der Steuerrueckstellung und dem Chart, der kurz vor dem Ausbruch nach oben steht, auch nur EIN STUECK aus der Hand geben.
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