Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 476)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 22.05.24 08:27:47 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.819.660 von Aliberto am 05.11.21 13:35:23ja ist gmail. Gmx aber das gleiche Problem. Hab jetzt nen Onlinefax geschickt - falls hier jemand noch Probleme haben sollte (über PDF24). Dank dir!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.818.733 von moneymakerzzz am 05.11.21 12:44:43Nein, kommt aber wahrscheinlich auf Deinen Mail-Provider an ... i.d.R. dürftest Du z.B. mit Googlemail Probleme haben.
Ich habe eine Bestätigung bekommen:
"Ihre Nachricht
An: Anmeldestelle C-HV AG
Betreff: Hauptversammlung Lang & Schwarz AG am 17.11.2021 - Anmeldung Aktionär Nr. xxxxxxxx
Gesendet: Montag, 1. November 2021 09:31:04 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien wurde am Dienstag, 2. November 2021 09:29:16 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen."
Ich habe eine Bestätigung bekommen:
"Ihre Nachricht
An: Anmeldestelle C-HV AG
Betreff: Hauptversammlung Lang & Schwarz AG am 17.11.2021 - Anmeldung Aktionär Nr. xxxxxxxx
Gesendet: Montag, 1. November 2021 09:31:04 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien wurde am Dienstag, 2. November 2021 09:29:16 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.818.733 von moneymakerzzz am 05.11.21 12:44:43Mach' doch online!
Bekommt noch jemand bei anmeldung per mail ne Fehlermeldung das die mail als Spam abgelehnt wurde? Jetzt muss ich da wohl extra nen Fax hinschicken!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.817.335 von moneymakerzzz am 05.11.21 11:19:27Insofern ganz praktisch, dass es diesmal virtuell abläuft
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.815.613 von DAX7003 am 05.11.21 09:31:44Jep. Könnte vorstellen das die HV sogar Kursrelevanter als die q3-zahlen wird. Da heisst es je nach Aussagen die hand am Depot halten erinner mich mit Grausen an nen Kapital Markets day bei Max21 vor 5 Jahren. Da fiel während der Präsentation der kurs um 50% - und alle im Saal guckten sich an "wer verkauft hier drin wie wild?"
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.816.996 von omegonneu am 05.11.21 10:55:59Servus omegonneu,
das ist ja die blöde Hängepartie.
Es gibt ja Bescheide für die betreffenden Jahre.
Sollte das FA meinen es hätte noch nicht genug Butter bei die Fische, um Änderungsbescheide zu erlassen, wird es keine erlassen.
Es wird dann aber kaum eine (verbindliche) Mitteilung an LuS machen (können), dass es bei den Altbescheiden bleibt. Zumal es nicht weiß, welche
Sachverhalte hier mglw. noch ermittelt werden.
Klagen kann LuS sinnigerweise erst gegen belastende Änderungsbescheide. (Möglich wäre vielleicht auch eine negative Feststellungsklage, was ich allerdings für eine unsinnige Vorgehensweise hielte) Bin aber kein Steuerrechtler.
Solange also keine Änderungsbescheide ergehen, wird es auch keine Klageverfahren geben.
Gibt es hier Steuerrechtler, gleich von welcher Seite, die uns was Erhellendes dazu sagen können ?
Gute Zeit
Stefan
das ist ja die blöde Hängepartie.
Es gibt ja Bescheide für die betreffenden Jahre.
Sollte das FA meinen es hätte noch nicht genug Butter bei die Fische, um Änderungsbescheide zu erlassen, wird es keine erlassen.
Es wird dann aber kaum eine (verbindliche) Mitteilung an LuS machen (können), dass es bei den Altbescheiden bleibt. Zumal es nicht weiß, welche
Sachverhalte hier mglw. noch ermittelt werden.
Klagen kann LuS sinnigerweise erst gegen belastende Änderungsbescheide. (Möglich wäre vielleicht auch eine negative Feststellungsklage, was ich allerdings für eine unsinnige Vorgehensweise hielte) Bin aber kein Steuerrechtler.
Solange also keine Änderungsbescheide ergehen, wird es auch keine Klageverfahren geben.
Gibt es hier Steuerrechtler, gleich von welcher Seite, die uns was Erhellendes dazu sagen können ?
Gute Zeit
Stefan
Xetra-Gap bei 86,80 EUR geschlossen. Jetzt wäre oben eines bei 90,60 EUR zu schließen.
1. Bescheid abwarten
2. Überweisen an Finanzamt
3. Schimpfen und schlechtem Geld gutes hinterherwerfen und teuren juristischen Beistand verpflichten, um bspw HSBC zu verklagen
4. um nicht aus den Schlagzeilen zu geraten noch eine Verfassungsklage anstrengen wegen menschlicher Grausamkeit
Merke: Von Warburg lernen, heißt gar nix lernen
2. Überweisen an Finanzamt
3. Schimpfen und schlechtem Geld gutes hinterherwerfen und teuren juristischen Beistand verpflichten, um bspw HSBC zu verklagen
4. um nicht aus den Schlagzeilen zu geraten noch eine Verfassungsklage anstrengen wegen menschlicher Grausamkeit
Merke: Von Warburg lernen, heißt gar nix lernen
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.816.018 von Kaigue am 05.11.21 09:54:16Da sind aber die öffentlichen Stellen auch schon vorsichtiger. Denn sollte sich die Forderung als unrichtig rausstellen sind Zinszahlungen fällig. Die wurden zwar richterlich relativiert, dürften sich aber immer noch im Bereich von 3% bewegen. Und da wären wir bei LuS über einen Zeitraum von drei Jahren schon mal schnell bei 5 Mio Euro. Macht fast 2 Euro pro Aktie aus. Mich irritiert inzwischen ein wenig, dass man nichts mehr hört, dass hier kein Änderungsbescheid kommt.
Wenn da die Finanzprüfung zur Auffassung kommt, da ist nichts zu holen, wie läuft das ab?
Es gab ja lediglich eine Anfrage, ohne dass ein Beschuldigter genannt wurde. Nur wenn ein Verfahren eingeleitet wurde, kommt eine Mitteilung dass dies dann eingestellt wurde oder Klage erhoben wird. Ich sehe es inzwischen als zweifelhaft an, dass hier etwas endgültiges kommt, wenn die Sache im Sande verläuft! Wann wird dann die Rückstellung aufgelöst?
Wenn da die Finanzprüfung zur Auffassung kommt, da ist nichts zu holen, wie läuft das ab?
Es gab ja lediglich eine Anfrage, ohne dass ein Beschuldigter genannt wurde. Nur wenn ein Verfahren eingeleitet wurde, kommt eine Mitteilung dass dies dann eingestellt wurde oder Klage erhoben wird. Ich sehe es inzwischen als zweifelhaft an, dass hier etwas endgültiges kommt, wenn die Sache im Sande verläuft! Wann wird dann die Rückstellung aufgelöst?
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