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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 62)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
    Beiträge: 1.670
    ID: 1.194.928
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      schrieb am 30.07.15 20:24:19
      Beitrag Nr. 1.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.302.617 von oderfnam am 30.07.15 20:06:33Warum wollen Sie anderen Menschen vorschreiben, was für sie relevant zu sein hat und was irrelevant?

      Das ist genauso dämlich, wie das Angeln nachts zu verbieten oder alle Menschen am Donnerstag zu Vegetariern machen zu wollen.
      1 Antwort
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      schrieb am 30.07.15 20:06:33
      Beitrag Nr. 1.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.301.138 von Namfon am 30.07.15 17:07:17
      theoretisch denkbar
      @namfon: danke, hm, Ihre Konstruktion ist theoretisch denkbar (nach Ablauf der 5 jahre nach einer KE ), da die Satzung diese Möglichkeit nicht berücksichtigt.
      Wie ich Herrn Volk kenne hat er solche Tricks aber nicht nötig.
      Es geht ihm ja nicht um möglichst viel Reichtum, sondern darum die Sperrminorität halten zu können.
      Die gesamte AR-Vergütung 2012 belief sich auf 8.000 Euro - für 3 Personen - inklusive dem AR-Vorsitzenden, Manfred Volk.
      Allein daran sieht man, dass sein Interesse, im Einklang mit den anderen ARäten, der Firma gilt, und nicht seinem Geldbeutel - wer so denkt, geht vermutlich von sich selbst aus.

      @nickelich: zum Thema Neodym werde ich morgen nachfragen.
      Ihre Andeutung zu Wind7, wo ich keine 100%ige Antwort dazu erhalten habe, kann man nicht auf WKV übertragen.
      Wind7 ist eine Betreiber- und Service-Firma und hat dementsprechend kaum Einfluß auf die verwendeten Materialien.
      WKV ist Hersteller und nachdem seit einigen Jahren auch die Generatoren bei WKV gefertigt werden, erwarte ich bei WKV eine klare Antwort (falls ja - in welchem Umfang Neodym eingesetzt wird).
      Ich gehe aber davon aus, dass die WKV-Turbinen mit Elektromagneten ausgestattet sind, da das Gewicht - im Gegensatz zu Windturbinen - hier keine große Rolle spielt.

      Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie als umweltbewußter Mensch* WKV-Aktien kaufen werden sobald klar ist, dass dort kein Neodym eingesetzt wird :look:
      Da bei der Erzaufbereitung zur Neodym-Gewinnung z.B. in der Inneren Mongolei u.a. radioaktive Umweltschädigung etc. verursacht wird/wurde.
      *) Warum Sie trotzdem immer noch auf die ineffektive Kohleverstromung setzen, bei der u.a. große Quecksilber-Mengen emittiert werden - lässt mich allerdings mit Zweifeln zurück :look:

      Im übrigen bin ich der Meinung, dass Ihr permanentes Genöle zum Thema Satzung irrelevant ist.
      11 Antworten
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      schrieb am 30.07.15 17:07:17
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.295.081 von oderfnam am 30.07.15 07:27:25Zum Thema KE und den Gründervorteil Aktien zu pari zu erwerben habe ich mich ja mehrmals geäußert und die Möglichkeiten aufgezeigt trotz der Schwelle von 25,1 % bzw. 9 %. Hier nochmals beispielsweise die Möglichkeiten: 10 % der Stammaktionäre verzichten auf das Bezugsrecht. Herr Volk verkauft (oder verschenkt an Familienangehörige) nach Ablauf der Sperrfrist 10 % seiner Aktien und stockt dann um 10 % bis 25,1 % wieder auf. Und das alles zum Schnäppchenpreis von 1 € je Aktie. Morgen ist die HV. Bei allen Aktien die ich habe, war die Dividende am nächsten Tag auf dem Konto. Aber auch in diesem Punkt hat die WKV ein Alleinstellungmerkmal auf dem deutschen Aktienmarkt. Da muss ich dann noch 4 Wochen warten.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.07.15 13:29:11
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.295.081 von oderfnam am 30.07.15 07:27:25"Die Satzung wurde bei jeder der letzten KE-en mitveröffentlicht"

      ... dieses Schreiben ging also nur an die, die bereits Aktien dieser ominösen Firma hielten, also schon auf die Story reingefallen waren. Für Außenstehende mögliche Käufer der Aktie ist dieses vom Gründer über den Löffel barbiert zu werden vorher nicht zu erkennen und nicht zu erwarten.

      Fragen Sie doch bei der HV mal zur Verwendung von Neodym nach und lassen sich nicht wie bei Wind7 mit der Floskel abspeisen, Neodym wäre kein Thema. Das sagt überhaupt nichts aus.
      Avatar
      schrieb am 30.07.15 07:27:25
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.294.955 von E.S.T. am 30.07.15 05:44:53
      WKV Satzung war bei den letzten Kapitalerhöhungen in jeder Broschüre enthalten
      @E.S.T.: danke fürs gegenargumentieren gegen diesen atomaren Kohl(en)kopf :)

      sachliche kritik ist erwünscht - leider ist Nickelich leider meistens unsachlich, und spaltet am liebsten Haare, die er dann in anderer Leute Suppe spuckt - igiitt :cool:

      Die Satzung wurde bei jeder der letzten KE-en mitveröffentlicht -
      nur unritterliche Ignoranten wie diese Person - nicklich - die Ihr Visier ständig unten halten :cool: - und weder Aktien der WKV haben, noch persönlich dort Informationen verlangen, können falscherweise beklagen, dass die Satzung nicht veröffentlich sei.

      zur Sache: das in der Satzung keineswegs versteckte Gründerprivileg begrenzt den Kauf von Aktien zum Nennwert seitens der beiden Gründer auf deren damaligen Anteil von 25,1 bzw. ca. 9%. Damit darf Herr Volk zwar Aktien darüberhinaus zukaufen aber nur zu den gleichen Bedingungen wie andere Aktionäre.
      In der Satzung ist auch eine Haltefrist - für diese Neuen Aktien zum Nennwert - enthalten.
      Soweit mir bekannt isst, gilt dieser Passus nur für die direkte Erbengeneration; gilt also nicht mehr für die Enkel von Herrn Volk.

      So, und nun bin ich gespannt und freue mich auf die morgige HV - mit anschließender Betriebsbesichtigung :look:
      14 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 30.07.15 05:44:53
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.289.462 von nickelich am 29.07.15 12:44:49"Wenn Sie meinen, daß der frühere Gründer der Firma am Hungertuch nagt, schlagen Sie doch mal eine Spendensammlung zu seinen Gunsten auf der nächsten Hauptversammlung vor."

      In den ersten 20 Jahren der Firmengeschichte der WKV AG wäre dieser Vorschlag nicht ganz abwegig gewesen.
      So wie Sie ja für die letzten Jahre richtig rechnen ist der Erfolg die Belohnung für die karge Zeit. Als Abteilungsleiter beim Wetterdienst wäre das Leben wohl kontinuierlich und komfortabler auf dem Niveau des Mittelwertes und vielleicht auch der Mittelmäßigkeit gewesen.

      e.s.t.
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 12:44:49
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.286.342 von E.S.T. am 29.07.15 05:41:39Als CEO dürfte er eine angemessene Vergütung enthalten haben, schließlich war der AR von seinen Gnaden. Die immer wiederkehrenden Kapitalerhöhungen, über die sich andere Aktionäre im Gegensatz zu Ihnen in verschiedenen Blogs beklagten, vergrößerten seinen materiellen Besitz erheblich, da er immer die jungen Stämme zu einem Euro erwarb. Der Bezug über die 25% hinaus zu einem Euro war nicht ausgeschlossen und soweit mir bekannt, bestand auch keine Haltepflicht diesbezüglich.

      Ihre Schätzungen zu den gezahlten Gehältern bei Lufthansa sehe ich als zu hoch an, habe aber dazu keine nähere Kenntnis.

      Wenn Sie meinen, daß der frühere Gründer der Firma am Hungertuch nagt, schlagen Sie doch mal eine Spendensammlung zu seinen Gunsten auf der nächsten Hauptversammlung vor.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 05:41:39
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.285.754 von nickelich am 28.07.15 22:14:43nickelich,
      die Firma besteht seit den 70ern. Wenn der Gründer in diesem Zeitraum ein mittleres Jahres-Einkommen von über 100 T€ vorzuweisen hätte, wäre das sehr optimistisch gerechnet.
      Dass ein erfolgreicher Unternehmer ein Anstieg im aktuellen Einkommen gegenüber dem genannten Mittelwert vorzuweisen hat, zeigt doch das Potenzial, das aus seiner Arbeit erwächst und im Wachstum der Firma sichtbar wird.

      Ein Abteilungsleiter bei der Lufthansa dürfte zwischen 120 - 150 T€ verdienen, was Ihnen bekannt sein dürfte. Das Berechnen von Mittelwerten dürfte auch Ihnen nicht schwer fallen.

      e.s.t.
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.07.15 22:14:43
      Beitrag Nr. 1.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.277.903 von E.S.T. am 28.07.15 05:29:35Was lügen Sie sich schon wieder zusammen, es war doch nicht die erste Kapitalerhöhung mit Bezug der Stämme zu einem Euro. Sie wissen es bestimmt viel besser, ob es seit dem IPO 4, 5 oder 6 Kapitalerhöhungen waren, unter denen die Aktionäre zu leiden hatten wegen der Verwässerung ihres Einsatzes.

      Legen Sie großzügig den Gewinn des Gründers bei Kapitalerhöhung von Oktober 2010 auf 6 Jahre um, dann wären das 137 Tausend pro Jahr. Plus die 6 Tausend für den Vorsitz im Aufsichtsrat, plus die Dividenden von 131 Tausend komme ich auf ein Jahreseinkommen von 274 Tausend Euro.
      Das soll ein gewöhnlicher Abteilungleiter bei der Lufthansa verdienen? Träumen Sie weiter. Oder lernen Sie rechnen!
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      Avatar
      schrieb am 28.07.15 05:29:35
      Beitrag Nr. 1.051 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.277.519 von nickelich am 27.07.15 22:55:27Um zu Berechnen, wie hoch sich das Vermögen des Gründers darstellt und welches Einkommen sich daraus ableitet, dazu gehört keine große Berechnungskompetenz.

      Würde man sein mittleres Einkommen über die Jahrzehnte seines Tuns berechnen, so wäre er sogar weit unterhalb der Einnahmen eines gewöhnlichen Abteilungsleiters der Lufthansa. Da fallen auch die 12 000 € für der drei Aufsichtsräte nur noch marginal ins Gewicht.

      e.s.t.
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