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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 77)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
    Beiträge: 1.670
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      schrieb am 16.05.15 11:00:02
      Beitrag Nr. 910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.787.436 von nickelich am 15.05.15 19:38:03"Es hat nach dem Krieg so viele erfolgreiche Firmengründer gegeben....."

      nickelich,
      zum Glück gibt es immer wieder leidensfähige Firmengründer. Hätte es nach dem Krieg keine gegeben, dann würde es 70 Jahre danach noch duster aussehen.

      Die Gründung eines Maschinenbau-Unternehmens viele Jahrzehnte nach dem Krieg, wo alle Felle schon wieder verteilt waren, hat den meisten Anfängern auch mit Hilfe der "Verwaltungstiefe" das AUS beschert.
      Dass sogar im Schwarzwald in einem relativ geringen Zeitraum eine wettbewerbsfähige Turbinen- und Generatoren-Fabrik entstehen konnte, die für die Allgemeinheit einen nachweisbaren Nutzen schafft, darf als sehr ungewöhnlich angesehen werden.

      Diese enorme Leistung geht zum Einen auf den erfolgreichen Einsatz des Kapitals der Aktionäre zurück, wie auch auf die leidenschaftliche Arbeit der Mitarbeiter der WKV AG. Ohne die Vision der Gründer und die politischen Vorgänge in Wyhl am Kaiserstuhl würde es diese aufstrebende Firma nicht geben.
      Die Aktionäre, die sich an der WKV AG über die Vielzahl der Kapitalerhöhungen beteiligt haben, wissen genau warum sie das getan haben, da sie auch das Wachstum der Firma vorort in völliger Transparenz mitverfolgen konnten.
      Wie schon geschrieben, der gewöhnliche Spekulant beschäftigt sich nicht mit der WKV AG, was sich als Vorteil für den Verlauf der Unternehmung gezeigt hat.


      e.s.t.

      https://www.google.de/maps/@48.1252513,7.9964829,18z/data=!3…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 19:38:48
      Beitrag Nr. 909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.786.734 von E.S.T. am 15.05.15 17:47:22Diese primitive Beweihräucherung von Volk
      grenzt ja schon an dämliche Vergötterung.

      Die beiden "Gründer" haben sich das Eigenkapital
      ganz überwiegend durch immerneue Kapitalerhöhungen
      reingeholt.
      Die Eigenkapitalrendite des Unternehmens in den
      letzten 18 Jahren dürfte bei 1,x bis 2,x Prozent
      liegen.
      Mit Hilfe des enormen Eigenkapitals können sie
      wirtschaftlich attraktive Angebote (z.B. Vorfinanzierung
      und Zahlungsziele) als Mitbewerber, z.B. in den
      Ländern der 3. Welt machen.
      Ich kann mich an mehrere Negativartikel im Zusammenhang
      mit Volk und dem Umgang mit Betriebsräten&Gewerkschaften
      erinnern. Deutlich schlechter als der Durchschnitt schneidet
      das Unternehmen auch bei der Mitarbeiterbewertung von
      kununu ab:
      www.kununu.com/de/bw/gutach-im-breisgau/mb/wasserkraft-volk
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 19:38:03
      Beitrag Nr. 908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.786.734 von E.S.T. am 15.05.15 17:47:22Es hat nach dem Krieg so viele erfolgreiche Firmengründer gegeben, die es nicht nötig hatten, die Kleinaktionäre hinters Licht zu führen. Bei SAP finden Sie beispielsweise eine solche Übervorteilung nicht. Der Anstand würde es gebieten, daß diese üble Satzung zumindest öffentlich im Netz zu finden wäre, bevor sich ein Unbedarfter hier einkauft..

      Daß sich dazu keine Stimmen mehr auf der HV erheben, kann daran liegen, daß die Leute, die durchblicken, sich schon längst von dieser Aktie verabschiedet haben und nur noch Leute wie Sie diese halten.

      Die Leute, die durchblicken, wollen mit einer Aktie Geld verdienen. Das ist aber bisher den wenigsten Inhabern dieser Aktie vergönnt gewesen. Denen ist es auch schnurzegal, ob Herr Volk persönlich für eine konfessionell gebundene Hilfsorganisation Geld spendet. Nur vom Geld der Firma sollte er es nicht tun. Das ist den Kleinaktionären gegenüber unredlich, die jahrelang auf jede Dividende verzichten mußten.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 17:47:22
      Beitrag Nr. 907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.786.446 von nickelich am 15.05.15 17:12:22nickelich,

      Firmengründer mit solch substantiellem Erfolg spielen in einer anderen Liga wie die der gewöhnlichen Spekulanten, weshalb gerade der Dividenden-Vergleich ins Leere geht.

      Die Absicherung der Minderheiten-Beteiligung mittels des Gründervorteils für Herrn Volk und seine Nachkommen dürfte vom größten Anteil der Aktionäre nach Kenntnis der geschaffenen Ergebnisse akzeptiert sein. Bei den letzten Hauptversammlungen, die ich besucht habe, gab es zu diesem Thema kaum noch Äusserungen.

      Der herkömmliche oder gewöhnliche Spekulant beschäftigt sich üblicherweise nicht mit der WKV AG, weshalb Sie hier als Nicht-Aktionär eine fast befruchtende und erfrischende Ausnahme darstellen.

      e.s.t.
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      Avatar
      schrieb am 15.05.15 17:12:22
      Beitrag Nr. 906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.786.323 von E.S.T. am 15.05.15 17:00:09Sich bei jeder Kapitalerhöhung in dieser Weise zu bereichern, spricht für "unkonventionelles Denken" des Hauptaktionärs. Das erwartet man nicht bei einer AG, bei einer KGaA schon eher.
      7 Antworten

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      schrieb am 15.05.15 17:00:09
      Beitrag Nr. 905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.784.934 von Njegosino am 15.05.15 14:03:45"Viele schämen sich auch bestimmt."

      Njegosino :laugh:,

      die WKV-Aktionäre, die man bei der HV trifft vermitteln sicher kein Schamgefühl, dass sie diese Aktie besitzen. :laugh::kiss::laugh:

      Viele davon kennen die Materie der Wasserkraft sehr gut und sind eher verwundert, dass es möglich war eine solche Firma, insbeonders in den letzten 6 Jahren, in dieser Gesamtheit und der beeindruckenden Fertigungstiefe im Umfeld eines Landes mit höchster Verwaltungstiefe so verwirklichen zu können.

      Dass ein solcher Firmengründer unkonventionell denken und handeln muss versteht sich nach dem Gesehenen für jeden der ansatzweise weiss um was es geht von selbst.

      e.s.t.
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      schrieb am 15.05.15 14:03:45
      Beitrag Nr. 904 ()
      Ich denke nur sehr wenige sind sich beim Kauf von WKV über die Bedeutung der ''Volkschen Klausel'' bewusst. gewesen.Viele schämen sich auch bestimmt.Eine handvoll nehme ich mal aus,darunter auch den Oberoptimisten.---So wird es natürlich nie einen Börsengang geben.Kann es eigentlich sein,dass die Stücke bei Kaffeefahrten über die Tafel gingen??Dann ist das für mich eine Erklärung.(m.M.)Ich habe damals nicht bei VEH zugegriffen.
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      Avatar
      schrieb am 15.05.15 13:39:37
      Beitrag Nr. 903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.784.553 von nickelich am 15.05.15 13:22:48Nur als Ergänzung:
      Ich habe früher regelmässig HV-Berichte über Umweltunternehmen
      veröffentlicht und immer auch relativ einfach aus dem
      Aktionärskreise HV-Karten (als Vertreter) erhalten,
      sofern ich keine Aktien des Unternehmen hatte.
      So habe ich auch ein Mal eine WKV-Hauptversammlung besucht.

      Ich habe vor einigen Jahren versucht die Satzung zu
      erhalten, sie wurde mir jedoch verweigert !
      Ich habe auch noch in Erinnerung, dem Unternehmen
      mal einen Fragekatalog nach einer HV geschickt zu haben,
      der jedoch unbeantwortet blieb. Mein Eindruck ist,
      dass dieses Unternehmen Transparenz in vielen wichtigen
      Punkten auf jeden Fall vermeiden möchte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 13:22:48
      Beitrag Nr. 902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.783.812 von oderfnam am 15.05.15 11:47:08Damit auch die Nichtlateiner diesen Satz verstehen, füge ich mal eine Übersetzung dazu : "Obwohl sie unter Wasser sind, versuchen sie unter Wasser zu schimpfen."

      Unter Wasser sind höchstens jene, die die Aktie seit dem IPO besitzen. Der erste Handel fand bei 16,50 statt, also dürfte der Emissionspreis nicht allzuweit entfernt gewesen sein. Der letzte Handel fand zu 12,- statt. Die Erstzeichner haben weiterhin große Verluste zu verzeichnen, was oderfnam wohl freimütig zugestehen sollte. Die Ausschüttungen nach §27 KStG und die einzige(?) wirkliche Dividende haben auch keinen Ausgleich schaffen können.

      Satzungen einer Aktiengesellschaft können nicht mit Mehrheitsbeschluß der HV aufgehoben werden. Das ist richtig. Es braucht dazu üblicherweise 75% der anwesenden Stimmen. Da Volk nicht gegen seinen eigenen wirtschaftlichen Vorteil stimmen wird, ist also nicht davon auszugehen, daß diese Übervorteilung des Kleinaktionärs jemals aufhören wird. Das Gebot des Anstandes würde es gebieten, die Satzung öffentlich ins Netz zu stellen, damit jeder an der Aktie Interessierte dies vor einem Kauf nachlesen könnte. Derzeit ist die Information nur für den Aktienbesitzer erhältlich; er wird erst bei den häufig stattfindenden Kapitalerhöhungen damit konfrontiert.

      Selbst die Katholische Kirche sieht ein, daß das früher übliche Versteckspiel nicht mehr zeitgemäß ist und veröffentlicht nun einen Bericht über die Besitztümer der einzelnen Bistümer. Jeder Interessierte kann in Zukunft nachlesen, wieviel Prozent der Innenstädte von Köln oder Mainz diese Religionsgemeinschaft gehört. (Letzten Satz sollte oderfnam ins Lateinische übersetzen.)
      3 Antworten
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      schrieb am 15.05.15 11:47:08
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.781.196 von nickelich am 14.05.15 22:08:48
      Satzung war in KE-Info enthalten
      @nickelich: Wie sie bereits wissen könnten - aber vielleicht vergessen haben:
      Die Satzung war in jeder Informationsbroschüre der letzten KEen enthalten.
      Da WKV nicht an der Börse notiert ist, sind die Veröffentlichungspflichten auch nicht so umfangreich.
      Jeder der an WKV interessiert ist kann die Satzung bei WKV anfordern ;)

      Zu Ihrer Frage - hier der relevante Satz aus der Satzung, §4, Absatz 1, Satz 1:
      "Die der Formumwandlung zustimmenden Gründer und deren testamentarische Erben haben das Recht, bei Kapitalerhöhungen die neuen Stammaktien zu pari zu erwerben, soweit dadurch der Anteil der Gründer am stimmberechtigten Grundkapital 25,1% (Manfred Volk) und 9% (Aygün Ulas) nicht überschritten wird."
      ... diese Aktien unterliegen einer Haltefrist von 5 Jahren ...

      "namfon" schrieb hier am 11.7.2013:
      Gegen den Willen der beiden Gründer Volk und Ulas kann die Satzung nicht geändert werden. Ein von Vorstand Haas beauftragter Rechtsanwalt teilte mir vor 3 Jahren mit:
      "§ 4 Abs. 1 der Satzung der WKV beinhaltet sogenannte Gründervorteile, die auf eine Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und den Gründern, den Herren Volk und Ulas, zurückgehen. Diese Vereinbarung und die Aufnahme in die Satzung haben einen Rechtsanspruch der Herren Volk und Ulas begründet. Dieser Passus der Satzung kann daher nicht durch Mehrheitsbeschluss der HV gegen den Willen der Gründer geändert oder aufgehoben werden (vgl. Hüffner, Kommentar zum Aktiengesetz, 8. Auflage, § 26 Rn. 9; § 179 Rn. 39)"

      Ob @nickelich das obige versteht und endlich akzeptiert, weiß ich nicht;
      dass er weiter quaken wird, erwarte ich dagegen leider - frei nach Ovid:
      "Quamquam sint sub aqua, sub aqua maledicere temptant."
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