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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 54)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
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      schrieb am 26.11.15 07:56:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.177.420 von Tprovider am 25.11.15 21:31:21Hi Tprovider,

      du bringst es hier auf den Punkt.
      Das würde ich gerne genau so mal an HP Deutschland schicken:


      http://www8.hp.com/de/de/impressum.html

      Zitat : Aufgrund vieler Gestaltungen die ausländische Gesellschaften vornehmen um Steuern zu optimieren, ist es navhvollziehbar, dass die Verwaltung hier sehr konservativ agiert. Ich sehe das Problem oder die Lösung bei der Gesellschaft HP. Wenn ich deutschen Anlegern Beteiligungen in Mrd-Höhe verkaufe, so sehe ich hier die Verpflichtung gegenüber ihren Aktionären eine steuerliche Würdigung zu erbringen. Es wäre ein Leichtes über ein Gutachten mit Info an die Finanzverwaltung das zu erbringen. Wenn Sie das unterlässt, sehen sie als Anleger was sie wert sind.
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      schrieb am 26.11.15 00:01:27
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.177.420 von Tprovider am 25.11.15 21:31:21Tprovider, ich gehe auch davon aus das das BMF dazu Stellung nehmen wird. Und ich stimme auch zu das HP eine Verantwortung gegenüber den Shareholdern hat zu einer Lösung beizutragen - und niemand hier wird HP aussen vor lassen.

      Aber genauso wie HP und BMF haben Banken und WM eine Verantwortung ihren Kunden gegenüber aktiv an einer Lösung mitzuwirken (statt sich totzustellen). Den einzelnen Shareholder oder/und Bankkunden "im Kreise" herumzuschicken und alleine zu lassen ist nicht die feine Art. Aber wie man in D-Land ja sagt: Wir schaffen das, alles wird gut, es dauert halt nur etwas länger... Baj
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 21:31:21
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.174.576 von baj am 25.11.15 16:25:21Ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung dazu Stellung nimmt und ggf. sofern der Fall vergleichbar mit bisherigen Fällen ist, eine fachliche Klärung bringt.

      Bevor man die Banken, WM oder sonst jemand verurteilt sollte man wo anderst ansetzen. Hier könnte man den Gesetzgeber rügen der nicht klar und eindeutig formuliert wann etwas steuerneutral oder steuerwirksam ist. Aufgrund vieler Gestaltungen die ausländische Gesellschaften vornehmen um Steuern zu optimieren, ist es navhvollziehbar, dass die Verwaltung hier sehr konservativ agiert. Ich sehe das Problem oder die Lösung bei der Gesellschaft HP. Wenn ich deutschen Anlegern Beteiligungen in Mrd-Höhe verkaufe, so sehe ich hier die Verpflichtung gegenüber ihren Aktionären eine steuerliche Würdigung zu erbringen. Es wäre ein Leichtes über ein Gutachten mit Info an die Finanzverwaltung das zu erbringen. Wenn Sie das unterlässt, sehen sie als Anleger was sie wert sind. HP kann m.E. das Problem lösen. Die Banken oder WM verfahren aus den hier bereits vorgebrachten Gründen absolut konform. Würden sie nicht so verfahren, würden sie ungeahnte Haftungsrisiken eingehen. Von daher liebe Leute, versucht nicht Banken, Provider oder sonst wen für diese Maßnahme verantwortlich zu machen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 16:25:21
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo HP Spin Off Geschädigte,

      Habe von einem weiteren Betroffenen eine zusätzliche Information von WM Datenservice erhalten. Auf die Anfrage ob WM Datenservice eventuell mit einer Korrektur oder Bearbeitung der Klassifizierung befasst sei gab es folgende Antwort:

      "...
      sollte die Finanzverwaltung (BMF) - wie z.B. zu Google - ein Anwendungsschreiben veröffentlichen und darin eine geänderte steuerliche Abwicklung anordnen, so würde das entsprechend von WM Datenservice verarbeitet werden.
      ..."

      Und wieder geht das Fingerpointing von einem zum anderen. Unfassbar. Die Banken verweisen auf WMDaten, WMDaten verweist auf die Banken und das BMF, das BMF sieht sich (noch) nicht zuständig und verweist auf die Banken und WMDaten - und von HP ist nichts zu hören...

      Aber bitte weiter alle Verantwortlichen angehen und Druck ausüben. Eine einfache Rückzahlung der KEST ohne Korrektur der Klassifizierung (WM) und Depotdaten ist nicht ausreichend. Auch weitere Betroffene mit einbeziehen und animieren mit aktiv zu werden.

      Ich erwarte weiterhin Rückmeldungen von HP (US/D) und den Finanzämtern der Depotbanken. Danach dann die nächsten Schritte.

      Gruss
      baj
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 14:31:42
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.171.273 von Hpz am 25.11.15 11:13:29
      Zitat von Hpz: Hallo HP Spinoff Mitbetroffene,

      hab hier eine interessante Wende bei der Commerzbank, die nun die Steuer für die HPE Aktie rückerstattet und das Anschaffungsdatum der HPE Aktie auf das der HPQ Aktie korrigiert:

      Nein, nicht ganz. Laut dem Schreiben der Commerzbank übernehmen sie die Anschaffungsdaten der alten HP-Aktien nur für die neuen HP-Inc.-Aktien, nicht jedoch für HP Enterprise:

      "... hat WM-Datenservice die Zuteilung der Aktien von Hewlett Packard Enterprise als steuerpflichtige Abspaltung eingestuft.Dadurch gelten die neuen Aktien mit dem 2. November 2015 als angeschafft. Sie werden mit 13,019 Euro zum niedrigsten Kurs dieses Tages bewertet."
      schreibt die Commerzbank ja.

      Das würde insbesondere bei steuerlichem Altbestand bedeuten, dass der Altbestandssteuervorteil für die neue Position HP Enterprise verloren ist.

      Genauso hat es bei mir Comdirect gehandhabt. Nach Reklamation dort vor einer Woche wurde mir auch ein Widerspruchsformular zugeschickt, was ich umgehend ausgefüllt habe, so dass mir nun der Steuerabzug bereits wieder zurückerstattet wurde - immerhin. Die steuerliche Einstufung der HP-Enterprise-Aktien als Neubestand (sichtbar bei Depotübersicht/Steuersimulation) halte ich jedoch für falsch und überlege noch das weitere Vorgehen. Das Problem wird ja viele betreffen, insbesondere HP-Belegschaftsaktionäre.

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      Avatar
      schrieb am 25.11.15 14:03:22
      Beitrag Nr. 40 ()
      HP Split KEST
      Bin neu hier, habe aber alle Beiträge gelesen und mir jetzt den Beitrag von Hpz zu Herzen genommen: Selbst mitmachen !
      Also, ich habe ein Depot bei der hiesigen Kreissparkasse (KSK), wird aber von der DWP-Bank geführt.
      War am Mo. 6.11.15 bass erstaunt, dass mir, ohne Vorwarnung, plötzlich durch die Separierung von HP in 2 Unternehmen, für diesen wertneutralen Vorgang KEST abgezogen wurde.
      Habe sofort telef. Einspruch erhoben. Wurde abgewimmelt. Danach schriftlicher Einspruch von mir.
      Wurde auch mit Hinweis auf "Gattungs Daten" und KEST - Gesetz abgewimmelt.
      Soll doch bitte an das BMF schreiben.
      Die Antwort auf mein Schreiben v. 11.11.15, habe ich vom BMF am 23.11.15 erhalten.
      Es ist 1:1 genau das selbe Schreiben das Hpz bereits hier veröffentlicht hat.
      Habe mich bedankt, mit der Frage ob im Rahmen der "Steuerehrlichkeit" jetzt auch virtuelle, "unbare Erträge" besteuert werden. Bis dato keine Antwort.
      Inzwischen habe ich auch das Schreiben der Anwaltskanzlei "Baker & Mc Kenzie" erhalten und es an die Steuerberatung zwecks Einspruch beim FA, weitergeleitet.
      Auch die "Gattungsdaten" habe ich erhalten, in der Tat ist diese wertneutrale Aufspaltung von HP
      als "gewöhnlicher Spin off, steuerrelevant" klassifiziert.
      Das Problem scheint m.E. also bei WM-Service und event. HP (fehlende Infos) zu liegen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 13:52:35
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.171.744 von Taxadvisor am 25.11.15 11:53:42
      Zitat von Taxadvisor: Diese Vorgehensweise bietet daher zunächst "nur" den Liquiditätsvorteil.

      Wenn die Sache nach einer Gutschrift der Depotbank weiterhin strittig sein sollte und über eine Einkommensteuererklärung abgewickelt wird, müssten die Aktionäre ja wohl gegen den Steuerbescheid klagen. (Meine Bank verweigert allerdings eine Gutschrift)

      Das Finanzamt bekommt das Geld aber erst dann, wenn die geschädigten Aktionäre vor Gericht verlieren sollten oder schon vorher ?

      Hier ein Beispiel wie sich das zeitlich hinziehen kann:

      https://openjur.de/u/644055.html

      Ein Split, der noch vor Einführung der Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung 2008 eine Rolle spielte wurde 2013 als steuerfrei beschieden. Kein Ahnung, was daraus geworden ist, falls das Finanzamt im Revision gegangen sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 11:53:42
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.171.579 von baj am 25.11.15 11:37:43
      Zitat von baj: Na das ist doch einmal eine gute Nachricht. Darüber sollten andere Banken und WM Daten informiert werden. WM Daten kommt damit sehr unter Druck...

      Gruss
      baj


      Die Behandlung durch die CoBa-Gruppe steht nicht im Widerspruch zu WM-Daten. Das wurde bei Goolge schon so von der CoBa-Gruppe praktiziert. Die Steuerbescheinigung für 2015 wird (den von WM-Daten geschlüsselten) Ertrag aus den neuen Aktien mit als Kapitalertrag ausweisen. Ausnahmsweise wird dann die in der StBesch. ausgewiesene AbgSt nicht zu den bescheinigten Kapitalerträgen passen. Diese Vorgehensweise bietet daher zunächst "nur" den Liquiditätsvorteil.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 11:37:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.171.273 von Hpz am 25.11.15 11:13:29Na das ist doch einmal eine gute Nachricht. Darüber sollten andere Banken und WM Daten informiert werden. WM Daten kommt damit sehr unter Druck...

      Gruss
      baj
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 11:13:29
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo HP Spinoff Mitbetroffene,

      hab hier eine interessante Wende bei der Commerzbank, die nun die Steuer für die HPE Aktie rückerstattet und das Anschaffungsdatum der HPE Aktie auf das der HPQ Aktie korrigiert:

      Hier die Antwort im Auszug, die ein Kollege von der Commerzbank erhalten hat.
      Im Dropboxlink findet Ihr das komplette Schreiben:

      ..... Nach § 32d Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie den Steuereinbehalt dem Grunde und der Höhe nach durch Ihr Finanzamt überprüfen lassen. Bitte besprechen Sie Ihre Möglichkeiten gegebenenfalls mit Ihrem steuerlichen Berater.

      Sollten Sie diesen Weg nutzen wollen, ist es in diesem besonderen Fall möglich, dem Steuerabzug uns gegenüber zu widersprechen. Dazu brauchen wir das vorbereitete Formular unterzeichnet zurück. Wir weisen darauf hin, dass ein einmal widersprochener und damit "stornierter" Steuereinbehalt nicht nochmals von uns vorgenommen werden kann. Außerdem ist der Widerspruch unserem Betriebstättenfinanzamt gemäß § 44 Absatz 1 Satz 8 EStG zu melden. Von dort wird Ihr Wohnsitzfinanzamt informiert, das dann eine Behandlung in der Einkommensteuererklärung für 2015 erwartet.

      Neben dieser Abspaltung wurden Ihre ursprünglichen Aktien der Hewlett-Packard Co. (WKN 851301) in Aktien der HP Inc. (WKN A142VP) umgetauscht Hierbei haben wir die ursprünglichen Anschaffungsdaten unverändert auf die neuen Aktien übertragen.

      Es freut uns, wenn wir Ihnen die Hintergründe nachvollziehbar gemacht haben. Für weitere Fragen nehmen sich Ihr Berater, Herr XXXXXXXXXXXXXXXXX, gern Zeit. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0721 XXXXXXXXX.

      Mit freundlichen Grüßen
      Commerzbank AG


      Der komplette Brief findet Ihr hier:
      https://www.dropbox.com/sh/owna2w8j7gvb5wr/AACy6J0av2PwnoZ9n…
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