Steinhoff International (Seite 4608)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.730.182 von Ca_sH am 18.09.18 18:27:45Bin auch gespannt!
Kann halt auch gut sein, dass wir nachhaltig die 20c überschreiten.
Möglich ist alles.
Kann halt auch gut sein, dass wir nachhaltig die 20c überschreiten.
Möglich ist alles.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.730.068 von Ines43 am 18.09.18 18:13:00ich persönlich stelle mich mit meinen Gewinn an die Seitenlinie und warte das Drama am Donnerstag mal lieber ab .
Mein Bauchgefühl und mein Verstand lassen nichts Gutes erwarten
Trotzdem viel Glück euch allen !
Mfg Ca_sH
Mein Bauchgefühl und mein Verstand lassen nichts Gutes erwarten
Trotzdem viel Glück euch allen !
Mfg Ca_sH
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.728.523 von SirRolfi am 18.09.18 15:39:47Sir Rolfi,
bin bezügluch meines Steinhoff Invests im Moment weniger skeptisch als jemals zuvor.
Doch trotz allem, eine Restunsicherheit bleibt.
Die Zukunft ist nicht bis ins letzte vorhersehbar.
bin bezügluch meines Steinhoff Invests im Moment weniger skeptisch als jemals zuvor.
Doch trotz allem, eine Restunsicherheit bleibt.
Die Zukunft ist nicht bis ins letzte vorhersehbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.945 von freixenetter am 18.09.18 17:59:13 habe ich mir doch gedacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.921 von rollo_tomasi am 18.09.18 17:56:33klar, ich hab das auch nur mal eben zu meinem Anwalt nach Kirchentellinsfurt gefaxt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.729 von freixenetter am 18.09.18 17:37:36das war auch eher ein spaß. ich glaube, dass ist das letzte fass, was man jetzt aufmachen würde.
ich bin schon froh, dass sich der kurs doch langsam aber sicher gen norden orientiert und hoffentlich auch da mal länger verweilt.
ich bin schon froh, dass sich der kurs doch langsam aber sicher gen norden orientiert und hoffentlich auch da mal länger verweilt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.687 von rollo_tomasi am 18.09.18 17:32:15Gemäß § 62 Abs. 1 AktG haben Aktionäre der Gesellschaft die Leistungen zurückzuerstatten, die sie entgegen den Vorschriften des Aktiengesetzes von ihr empfangen haben.
Haben Sie Beträge als Gewinnanteile bezogen, so besteht die Verpflichtung, nur wenn Sie wussten oder infolge von Fahrlässigkeit nicht wussten, dass Sie zum Bezug nicht berechtigt waren. Dieses bedeutet, dass unter die Regelung des § 62 Abs. 1 AktG ausschließlich Dividenden fallen, die aufgrund eines Gewinnverwendungsbeschlusses ausgeschüttet wurden.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung der bezogenen Dividenden soll dann entfallen, wenn der Aktionär gutgläubig war. Maßgebend für die Gutgläubigkeit ist der Zeitpunkt des Empfangs der verbotenen Leistung. Zum Zeitpunkt des Empfangs der Leistungen ist davon auszugehen, dass die Aktionäre keine Kenntnis davon hatten, dass sie zum Bezuge nicht berechtigt waren.
ergo: wenn man Wiese unterstellen kann, dass er wusste, was auch immer dort passiert ist. würde es gfs. für ihn eng werden... für "uns" eher nicht
Haben Sie Beträge als Gewinnanteile bezogen, so besteht die Verpflichtung, nur wenn Sie wussten oder infolge von Fahrlässigkeit nicht wussten, dass Sie zum Bezug nicht berechtigt waren. Dieses bedeutet, dass unter die Regelung des § 62 Abs. 1 AktG ausschließlich Dividenden fallen, die aufgrund eines Gewinnverwendungsbeschlusses ausgeschüttet wurden.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung der bezogenen Dividenden soll dann entfallen, wenn der Aktionär gutgläubig war. Maßgebend für die Gutgläubigkeit ist der Zeitpunkt des Empfangs der verbotenen Leistung. Zum Zeitpunkt des Empfangs der Leistungen ist davon auszugehen, dass die Aktionäre keine Kenntnis davon hatten, dass sie zum Bezuge nicht berechtigt waren.
ergo: wenn man Wiese unterstellen kann, dass er wusste, was auch immer dort passiert ist. würde es gfs. für ihn eng werden... für "uns" eher nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.468 von freixenetter am 18.09.18 17:11:24sehe ich genauso, bitte nicht zuviel in dieses meeting interpretieren. wir erhalten ja wohl am morgen den inhalt und dann können wir mitlesen. hoffnung wären konkrete schritte, im schlimmsten fall wird es ein kaffeekränzchen mit draussen nur kännchen
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.468 von freixenetter am 18.09.18 17:11:24
mal schauen, ob man die dividende wieder zurückfordert, denn die ist ja bekanntermaßen auf angabe falscher zahlen gezahlt worden. gibt es hier aktionäre, die das betrifft?
und das meine ich ernst. ich hatte letztens einen bericht über das p+r desaster gesehen. nicht nur, dass die armen anleger ihre kohle verloren, nein, sie werden vom konkursverwalter aufgefordert ihre ausschüttungen zurückzuzahlen, weil die ja auf falschen angaben beruhten. unfassbar, sowas.
man müsste vllt den wiese verklagen, der hat ja bestimmt die 16er dividende kassiert
Zitat von freixenetter: Wenn man überlegt, dass für 2016 noch 15 ct. je Aktie ausgeschüttet wurde, wird einem erschreckend bewusst, wo wir gerade stehen. Da liegt Ines mit Ihrer Aussicht auf eine Mio vielleicht gar nicht sooo verkehrt.
mal schauen, ob man die dividende wieder zurückfordert, denn die ist ja bekanntermaßen auf angabe falscher zahlen gezahlt worden. gibt es hier aktionäre, die das betrifft?
und das meine ich ernst. ich hatte letztens einen bericht über das p+r desaster gesehen. nicht nur, dass die armen anleger ihre kohle verloren, nein, sie werden vom konkursverwalter aufgefordert ihre ausschüttungen zurückzuzahlen, weil die ja auf falschen angaben beruhten. unfassbar, sowas.
man müsste vllt den wiese verklagen, der hat ja bestimmt die 16er dividende kassiert
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.468 von freixenetter am 18.09.18 17:11:24
mit seiner, ich weiss.. aber ich darf dass, ines schreibt mich auch immer verkehrt
Zitat von freixenetter:Zitat von Felicitas100:
. Da liegt Ines mit Ihrer Aussicht auf eine Mio vielleicht gar nicht sooo verkehrt.
mit seiner, ich weiss.. aber ich darf dass, ines schreibt mich auch immer verkehrt
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