Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1024)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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Das Thema hatten wir doch schon mehrfach. Du kannst einige Derivate unter Kapitalforderung und den Rest unter sonstige Wirtschaftsgüter subsumieren. Die Derivate doppelt zu bestrafen ist natürlich fragwürdig, war aber sicher von Binding so gewollt. Ich weiß nicht, ob man das wirklich über ein BMF-Schreiben aushebeln kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.572.769 von Chris_M am 02.11.20 18:32:48Satz6:
"Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden;"
"... gilt aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 …" Also wie Chris sagt, - gilt für Aktien und nicht für Termingeschäfte (wäre ja dann im Sinne von Absatz 2 Satz 1 Nummer 3).
"Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden;"
"... gilt aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 …" Also wie Chris sagt, - gilt für Aktien und nicht für Termingeschäfte (wäre ja dann im Sinne von Absatz 2 Satz 1 Nummer 3).
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.573.858 von WhatTheFunk am 02.11.20 20:18:55Ok,Danke dir.
Ich hab die 62 Seiten auch nur überflogen, wie gesagt, kommt mir ein wenig zu kurz..
Ich hab die 62 Seiten auch nur überflogen, wie gesagt, kommt mir ein wenig zu kurz..
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.573.795 von froxy am 02.11.20 20:12:20Es sind auch Beispiele drin mit Futures und CFDs. Die kommen mir gefühlt zwar auch etwas zu kurz, aber es wird definitiv erwähnt. Hab es aber bisher nur kurz überflogen und kann als Laie noch nicht viel dazu sagen. Die finanziellen Auswirkungen werden jedenfalls an mehreren Beispielen anschaulich dargestellt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.573.501 von startvestor am 02.11.20 19:48:00für mich ist die Klageschrift viel zu speziell bezüglich Optionen un Zertifikaten (was ich überhaupt nicht handle).
Kein Wort über CFD und Futures...bin etwas enttäuscht
Kein Wort über CFD und Futures...bin etwas enttäuscht
Hat schon wer von euch die 62 Seiten von Martins Klage gelesen, er hat sie ja vorhin rumgeschickt? Bin selber noch nicht dazu gekommen.
Satz 6 gilt für alles, auch für ETFs oder Derivate. Die Frage war nur, ob Derivate-Totalverluste doppelt bestraft werden, durch Brehm- UND Bindingsteuer, also über Satz 6 und Satz 5 beide 10K-Töpfe mindern. Das war im letzten BMF-Entwurf wohl entschärft, aber Binding kämpft ja weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.572.442 von imagen am 02.11.20 18:00:39
Wenn 11 Euro für die OS Position raus kommen und 10 Euro Gebühr dann wird verrechnet.
Bzgl. 01.01.2020 .... NEIN der §20 ist untereilt: seit 01.01.2020 gilt die Tolalverlustrechnung mit -10k für AKTIEN
Für Derivate ab 01.01.2021
der Absatz (6) ist sehr verwirrdend
Zitat von imagen: Danke, Chris. Denke auch, wenn nach Transaktionskosten ein positiver Ertrag bleibt (i.d.R. über 1 Euro), wird der Verlust angerechnet.
Allerdings gilt der Totalverluste betreffende Satz 6 bereits seit 01.01.2020. Um den ging es doch eigentlich auch bei dem ganzen Irrsinn.
Wenn 11 Euro für die OS Position raus kommen und 10 Euro Gebühr dann wird verrechnet.
Bzgl. 01.01.2020 .... NEIN der §20 ist untereilt: seit 01.01.2020 gilt die Tolalverlustrechnung mit -10k für AKTIEN
Für Derivate ab 01.01.2021
der Absatz (6) ist sehr verwirrdend
Danke, Chris. Denke auch, wenn nach Transaktionskosten ein positiver Ertrag bleibt (i.d.R. über 1 Euro), wird der Verlust angerechnet.
Allerdings gilt der Totalverluste betreffende Satz 6 bereits seit 01.01.2020. Um den ging es doch eigentlich auch bei dem ganzen Irrsinn.
Allerdings gilt der Totalverluste betreffende Satz 6 bereits seit 01.01.2020. Um den ging es doch eigentlich auch bei dem ganzen Irrsinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.570.753 von imagen am 02.11.20 15:22:09
Das in Fett markierte trifft auf 2021 zu
bzgl. OS und 0,001 Euro ... Um den Verlust anzurechnen, muss der Ertrag vom Verkauf positiv sein. D.h. nach Ordergebühren muss ein positives Ergebnis bleiben ansonsten wird es m.E.n. nicht verrechnet.
Zitat von imagen: Ich muss mal gerade eine andere Frage in den Raum stellen.
Es gilt ja dieses Jahr bereits die Regel bei Derivate, dass diese bei wertlosem Verfall nicht mehr (bzw. bis 10.000€) gegengerechnet werden können.
Und bei Knock-outs und OS zahlt der Emittent noch 0,001€ aus. Ob dies anerkannt wird, ist aber noch unklar.
Da ich inzwischen schon so verwirrt bin, hier die Frage.
Wenn ich am Tag des Verfalls gegen 10:00 Uhr, also noch vor Verfall z.B. um 13:00 Uhr den entsprechenden Optionsschein zu 0,001€ verkaufe, bin ich doch diesbezüglich save, oder?
Das in Fett markierte trifft auf 2021 zu
bzgl. OS und 0,001 Euro ... Um den Verlust anzurechnen, muss der Ertrag vom Verkauf positiv sein. D.h. nach Ordergebühren muss ein positives Ergebnis bleiben ansonsten wird es m.E.n. nicht verrechnet.