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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1025)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 02.11.20 17:07:36
      Beitrag Nr. 3.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.571.596 von Horst_Sindermann am 02.11.20 16:45:22Berichtigung:"..... ,daTotalverluste schon seit Jahren bei DEUTSCHEN Brokern NICHT möglich sind!"
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      schrieb am 02.11.20 16:45:22
      Beitrag Nr. 3.943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.570.753 von imagen am 02.11.20 15:22:09Bei Consors ist der Stand aktuell so, dass man gar nichts machen muss bei Optionen, die Freitag 13.00 wertlos verfallen. Auch wenn diese wertlos werden, bucht Consors die Verluste in dein Verlustverechnungstöpfchen 2. Ich hatte deswegen mal nachgefragt, weil mal ein Totalverlust drohte und ich die aktuelle Gesetzgebung (Totalverluste werden nicht anerkannt, lt. Lothar Binding und Antje Tillmann, aber wir haben das jetzt für den Kleinanleger verschlimmbessert) umsetzten wollte.

      Frage an die Runde: Ist das bei den anderen (deutschen) Brokern auch so, dass man de facto seit Jahren gar keine Totalverluste machen kann und die Totalverluste IMMER in Topf 2 gebucht werden....
      Wenn dem so wäre, wäre die Argumention von Tillmann, Binding und Co. ja schon aus dem Grunde zynisch, da Totalverluste schon seit Jahren bei DEUTSCHEN Brokern möglich sind. (wie das IB ist, könnte ja mal jemand mitteilen).....
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      schrieb am 02.11.20 15:22:09
      Beitrag Nr. 3.942 ()
      Ich muss mal gerade eine andere Frage in den Raum stellen.

      Es gilt ja dieses Jahr bereits die Regel bei Derivate, dass diese bei wertlosem Verfall nicht mehr (bzw. bis 10.000€) gegengerechnet werden können.
      Und bei Knock-outs und OS zahlt der Emittent noch 0,001€ aus. Ob dies anerkannt wird, ist aber noch unklar.

      Da ich inzwischen schon so verwirrt bin, hier die Frage.
      Wenn ich am Tag des Verfalls gegen 10:00 Uhr, also noch vor Verfall z.B. um 13:00 Uhr den entsprechenden Optionsschein zu 0,001€ verkaufe, bin ich doch diesbezüglich save, oder?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 02.11.20 07:46:18
      Beitrag Nr. 3.941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.565.665 von startvestor am 02.11.20 00:05:43Startvestor, als mittlerweile ausgewiesener Experte des Getzgebungsverfahrens müsstest du doch wissen wie es läuft ....

      Der Finanzauschuss wird eine Beschlussvorlage machen die per Fraktionszwang im Parlament nach Pseudoausspraxche von der GroKo durchgewunken wird. Kein Parlamentarier wird sich hier dagegenstellen, ausser Herr Binding vielleicht, wenn ie Streichung drin wäre .. das wäre lustig.
      Avatar
      schrieb am 02.11.20 07:40:45
      Beitrag Nr. 3.940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.564.597 von Taxadvisor am 01.11.20 19:19:18Hi Taxadvisor, wollte nur sehen ob du auch mitliest ;-) Also so habe ich "meinen" StB verstanden, daß ab 2022 max. 10k möglich sind, ich kann da ja nochmals nachbohren.

      Eure Variante klingt logischer weil ja Verlustvorträge ins Unendliche gemacht werden können, dachte ich. Aber ist ja alles theoretisch wir sind ja "Profigroßzocker" die nur Gewinne Gewinne Gewinne machen, gell?!

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      schrieb am 02.11.20 00:05:43
      Beitrag Nr. 3.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.565.641 von imagen am 01.11.20 23:44:48Es ist ein Machtkampf. Die Fakten sind ausgetauscht. Dass die Bindingsteuer verfassungswidrig weiß jeder, auch Binding und seine SPD-Mitläufer, aber wenn die Verfassung halt so falsch ist? :mad:

      Dass die SPD umfällt, ist wohl eher unwahrscheinlich. Ein Kompromiß wie auf 2022 verschieben, weil es Broker und FÄ sonst nicht schaffen, hätte eine bessere Chance.

      Es gibt aber noch einen anderen Ausweg, die Aufhebung des Fraktionszwangs. Die FDP wird ja auch ein "Bindingaufhebungsgesetz" einbringen, entweder im JStG oder gesondert.

      Die Sitzverteilung ist so:

      CDU/CSU 246
      SPD 152
      AfD   89
      FDP   80
      Die Linke     69
      GRÜNE   67
      fraktionslos     6
      Bundestag gesamt 709

      https://www.bundestag.de/parlament/plenum/sitzverteilung_19w…

      Wir brauchen 355 Stimmen, das sind 109 außerhalb CDU/CSU. Die SPD schreibe ich mal ab. FDP liefert schonmal 80, fehlen noch 29. Die 29 kriegen wir allein von GRÜNEN.

      Die Frage ist nur, wie kriegt man die Bindingsteuer so wichtig gemacht, dass es eine Gewissensfrage wird. Da muss uns Martin helfen. Martin, BITTE BITTE, mach endlich Promotion. Wenn niemand deine Klage kennt, nützt sie uns momentan nichts.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.11.20 23:44:48
      Beitrag Nr. 3.938 ()
      Um kurz nochmal auf den Kern zurückzukommen.
      Horst hatte es in einem der Postings vom WE auf den Punkt gebracht: Selbst im Politbüro der DDR wäre niemand auf so eine Hardcore-Idee gekommen, Gewinne zu besteuern und Verluste außen vor zu lassen.

      Ich habe mir mehrere Youtube-Videos dieses WE angesehen und leider kursieren fast ausschließlich sehr viele Videos von vor einigen Wochen, wo drin steht, dass das Gesetz vom Tisch ist, wegen Bundesrat...

      Ich würde vorschlagen, immer weiter das wie in der zahlreichen Literatur zum Thema zu findende nicht verfassungskonforme herauszustellen, denn dann müssten solcher Überlegungen wie oben gar nicht erst angestellt werden.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 23:24:53
      Beitrag Nr. 3.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.565.587 von Gerhard_Mueller am 01.11.20 23:11:09Nein, mein Beispiel mit den 200 TDE Altverlusten in 2021 meine ich anders. Hier mal verschiedene Varianten:

      a) 50.000 Euro Gewinn (2021) - 50.000 Euro von den Altverlusten = 0 Euro Steuer, deine 30.000 Euro Verlust aus 2021 trägst du vor, hast also dann für 2022 150.000 Euro Altverluste und 30.000 Euro Terminverluste
      b) 50.000 Euro Gewinn (2021) -10.000 Euro (Terminverluste 2021)- 40.000 von den Altverlusten = 0 Euro Steuern, bleiben für 2022 160.000 Euro Altverluste und noch 20.000 Euro Terminverluste
      c) es bleibt bei der Verrechnung, so wie du es vorgeschlagen hast, solange bis die Altverluste aufgebraucht sind....

      .....wahrscheinlich kann man noch die Varianten e,f....x,y,z konstruieren, keine Ahnung. Ohne ein BMF-Schreiben bleibt das ganze hier nur Spekulation......
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 23:11:09
      Beitrag Nr. 3.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.564.780 von Horst_Sindermann am 01.11.20 19:59:59
      Zitat von Horst_Sindermann: Na so einfach ist dann auch nicht. Du kannst zwar deine Altverluste OHNE Begrenzung mit Gewinnen aus 2021, 2022, 2023 usw. verrechnen. ABER (und jetzt kommts): Verluste die ab 2021 aus TERMINGESCHÄFTEN entstehen kommen in einen extra Verlusttopf, den du dann in der Veranlagung (oder auch Gang nach Canossa 😡) abtragen (10.000 Euro pro Jahr) kannst. Das wird dir Taxadvisor auch so bestätigen.....

      Wie es aber läuft wenn, du z. Bsp. 2021 50 TDE Gewinn machst und 30 TDE Verlust, würdest du 10.000 EUR bezahlen. 20 TEU Verlust werden vorgetragen. Was aber passiert wenn du zum Bsp 200 TDE Verlustvortrag hast???? Dann zahlst du zwar keine Steuern (wegen den Altverlusten), aber was ist mit den 10 TDE Verlustverrechnung / Jahr???? Wie wird das das eingerechnet??? Keine Ahnung???


      Du meinst dass ich dann im nächsten Jahr 220 TDE Verlustvorträge hätte? Da würd ich sofort den Taxadvisor mit einer Klage beauftragen! :laugh:

      Meine Rechnung sieht so aus 50 Gewinn - 30 Verlust = 20 Steuergewinn gegen den Verlustvortrag d.h. keine Steuer und 180 Verlustvortrag fürs nächste Jahr. Also wie früher.

      Ich hab ja schon eine bereits bestehende Forderung gegen den Staat auf den Steueranteil wegen meiner ehrlich erwirtschafteten Verluste BEVOR der Binding kam mit seinem neuen Gesetz und konnte mE darauf vertrauen, dass das noch nach der alten Systematik abgerechnet wird.

      Ich denke auch sowas kann mit einem BMF Schreiben nicht geändert werden - das ist ja nur eine Verwaltungsanweisung. Wenn dann hätte das mindestens schon im Gesetz stehen müssen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 22:05:09
      Beitrag Nr. 3.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.565.371 von startvestor am 01.11.20 21:42:34... na dann meinen wir wahrscheinlich das gleiche. Eine Durchführungsverordnung / ein BMF-Schreiben muß ergänzend zur Änderung §20, Satz 5 und 6 noch kommen und auf dieses Schreiben warten alle gespannt, damit alle wissen, wie sie ab 2021 damit verfahren sollen.
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