checkAd

    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1064)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
    Beiträge: 14.184
    ID: 1.317.120
    Aufrufe heute: 135
    Gesamt: 1.054.925
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 1064
    • 1419

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 13:25:36
      Beitrag Nr. 3.554 ()
      Um es noch auf die Spitze zu treiben(ist aber Fakt!):
      5. CDU sagt im Oktober, im Schreiben des Finanzausschusses des Bunderates hätte es doch keine neuen Ergebnisse gegeben (Hallo? Verfassungswidrige Bedenken, Unmögliche Umsetzung, keine sinnvollen Argumente für eine solche Regel etc. etc.) , denn es wurde doch schon alles im Dezember 2019 diskutiert und die SPD wollte es schließlich so. :eek:🤒:confused::confused::confused:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 13:18:59
      Beitrag Nr. 3.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.395.026 von Horst_Sindermann am 15.10.20 13:11:31Aber genau das, was du gerade geschrieben hast und auch dein treffendes Fazit versuchen wir doch seit Dezember 2019 zu erklären und darauf aufmerksam zu machen...
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 13:11:31
      Beitrag Nr. 3.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.394.603 von diversifikator2 am 15.10.20 12:38:56Aha, so läuft das also in Deutschland mitlerweile:

      1.Erst taucht das Gesetzt zur Änderung §20 nicht im Entwurf des JSTG 2019 nicht auf- die Protagonisten fahren in den Skiurlaub (vielleicht sogar nach Ischgl🙃)- daher auch keine Diskusion in 1. und 2. Lesung im Bundestag
      2. Bei der Abstimmung Ende Dezember steht dann plötzlich was von Verlustverrechnung von Termingeschäften §20 und max. 10.000,00 Euro- ok schnelle Abstimmung, denn bald ist ja noch Weihnachten...
      3. Bundesrat stimmt einen Tag später dem Ganzen noch zu (Weihnachten!!!)- stellt aber 9 Monate später fest, dass es Probleme bei Umsetzung geben könnte und das es verfassungsrechliche Bedenken geben könnte...
      4. Auf eine Klarstellung in einer Durchführungsverordnung im März, später Juni, dann September, nun Oktober (habe ich einen Monat vergessen:😵) wird immer verwiesen- ist aber bis heute nicht da

      .... und jetzt schreiben wir ins KLEINGEDRUCKTE BEI DER KAP, dass Verluste aus Termingeschäften hier bitte anzugeben sind- dazu müßte aber die Anlage KAP geändert werden und dazu braucht das Finanzamt auch eine Anweisung.....

      Also, wenn das die zukünftige Vorgehensweise bei der Gesetzgebung ist, dann gute Nacht. Dann sind wir von Weißrussland- Tschuldigung Belarus- nicht mehr weit weg.....
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 13:09:21
      Beitrag Nr. 3.551 ()
      Das kann gut sein, Horst.
      Steuerabteilung von Consorsbank hat inzwischen bestätigt, dass das Stillhaltergeschäft nicht unter die Regel fällt. Ansonsten weiss natürlich niemand, was ab 2021 gilt. Es gibt da ja nur einen schwammigen Satz 5, der nur Unheil anrichtet.
      Aber von den Platinum-Mitarbeitern der Consorsbank kann ich Dir sagen, dass ab Januar 2020 alle Bescheid wussten über das Thema und zwar ganz genau und mit dem entsprechenden Bauchgefühl...
      Von der Bank hätte ich mir sonst aber mehr Engagement gewünscht bis hin zu einem Informationsschreiben für alle fast 2 Millionen Kunden!

      Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass in anderen Banken die Kenntnisse bei Mitarbeitern sehr eingeschränkt sind. Aber auch bei Tradern: Erst letztens sagte mir jemand: "Ich habe gar nichts gemerkt, bei mir wurde bislang noch alles verrechnet...."

      Wie dem auch sei, eine Verlustverrechnungsbeschränkung darf nicht bestehen bleiben!!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 12:50:50
      Beitrag Nr. 3.550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.394.480 von imagen am 15.10.20 12:31:02Vergiss die Broker- im speziellen die Mitarbeiter. Die haben von Steuern bzgl. Termingeschäft Nullkommanullnull Ahnung. Bei diversen Rücksprachen mit Mitarbeitern deutscher Broker wurde mir versichert, das das closing einer Stillhalterposition ein KOMPLETTER VERLUST ist, der ab 2021 nicht mehr verechnet werden kann. So ein Stuß, die kennen nicht mal EKST, §20, Abs.1, Pkt.11: "Schließt ein Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, so mindern sich seine Prämieneinnahmen..... usw. Mir ist nicht bekannt, das es Einschränkungen zu Abs. 1, Pkt.11 gibt. Aber die Mitarbeiter der Broker (vlt. nicht alle) werfen alles in einen Topf- alles TERmingeschäfte, keine Verlustverrechnung ab 2021, Punkt. Von Kenntnissen über Einkünfte aus Kapitalanlagen und der Diversifikation bzgl. der Steuer haben diese nur eingschränktes Wissen- deshalb vermute ich, dass denen von oben irgenwann ein Maulkorb verpasst wurde....

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1990EUR -1,97 %
      Neuer Rekord – Innocan Pharma ver-4-facht den Quartalsumsatz! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 12:38:56
      Beitrag Nr. 3.549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.394.258 von Horst_Sindermann am 15.10.20 12:12:18In den Erläuterungen zur Steuererklärung wird dann stehen, dass du eine Anlage KAP abgeben musst, wenn du Termingeschäfte gemacht hast. In der Anlage KAP wirst du eine Zeile finden in der du die Gewinne und eine Zeile in der du die Verluste aufführen musst. Damit hat das Finanzamt alles, was es braucht um die Verlustverrechnungsbegrenzung einzukalkulieren.

      Wie du zu den Zahlen kommst und ob du das gleiche Verständnis von Termingeschäften hast wie das Finanzamt, das werden ggfs. die Gericht klären.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 12:31:02
      Beitrag Nr. 3.548 ()
      Die Verwaltungsanweisung in Form eines BMF-Schreibens ist in erster Linie doch für das Finanzamt relevant. Das Finanzamt muss wissen, wie sie damit verfahren müssen.
      Wenn der eine oder andere Bürger dann "Glück" im Pech hat, bekommt er was von den Gesetzen mit. Wäre ja nicht das erste Mal, dass jemand Steuern zahlen muss im Nachhinein, weil er/sie gewisse geltende Gesetze nicht kannte. Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht. Und in Strafe ist die SPD ganz, ganz groß, sie hat zwar nur 10%, aber trumpft in Sachen Verboten auf wie 150%.

      Aber dass die Brokerbanken so ruhig sind, ist schon eine Frechheit. Schließlich sind sie es die Leute, die Termingeschäfte handeln, die gerade auch jetzt erstens für Steuereinnahmen sorgen und die Banken am Leben halten. Machen alle Trader zwangsläufig "Pause" 2021, sieht es düster aus. Die Mitarbeiter wissen das. Oben wurde davon gesprochen, dass Binding sowieso Erfolg hatte, auch wenn das Gesetz gestrichen wird. Oh ja, das hat er. Er hat vielen, sehr vielen das Jahr versaut! Und nicht nur das! Vor allem hat er auch jedwedes Vertrauen zerstört und viel Chaos gesät! Er ist ein Held! Seine Mutter wäre stolz auf ihn, soviel Bauchschmerzen, vielleicht ja sogar bald Selbstmorde, weil es unter dem Sozialismus einfach keinen Sinn mehr macht, zu erzeugen!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 12:12:18
      Beitrag Nr. 3.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.390.814 von Chris_M am 15.10.20 08:25:30Na da sind wir doch einer Meinung. Dein Broker sagt, dass das Gesetz von Ihm nicht umgesetzt wird und meiner sagt das auch. So siehts aus. Und solange keine Durchführungsverordnungda ist, bleibt alles beim Alten- Verluste werden unbegrenzt verrechnet,Punkt! Und wenn ich die Abgeltungssteuer unterjährig abführe (mit VERLUSTVERRECHNUNG), gibts auch keine Angabe darüber in der KAP, zumindest was die Konten bei den dt. Brokern betrifft. Daher heißt das Ganze auch Abgeltungssteuer.

      Übrigens braucht es eine Durchführungverordnung nicht nur für die Banken und Broker, sondern, und das ist viel wichtiger, für die Mitarbeiter im Finanzamt. Ich möchte denen nichts unterstellen, aber die meisten wissen vermutlich noch nicht einmal, dass sich der §20 im EKST geändert hat und was genau Termingeschäfte sind, geschweige denn den Unterschied (steuerlich) zwischen einem Short put und einem Long Call.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 09:00:35
      Beitrag Nr. 3.546 ()
      Mindestens bei der SPD geht der innerparteiliche Krieg immer vor. Die sind bekanntlich strukturell illoyal. Also muss Scholz weg. Das ist nur derzeit nicht vermittelbar, daher das ganze Manöver.
      Avatar
      schrieb am 15.10.20 08:25:30
      Beitrag Nr. 3.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.389.935 von Horst_Sindermann am 15.10.20 00:53:32
      Zitat von Horst_Sindermann: Na so einfach ist das nun auch nicht. Die (deutschen) Broker müssen schon wissen wo sie Verluste (noch) verrechnen können und ggf. einen 3 dritten Verlusttopf für Terminlonggeschäfte einrichten und was in diesen Topf hineinkommt:

      1.Aktien (nein)
      2.CFD (ja)
      3.ETF (nein)
      4. Optionen long und Futures Eurex (ja)
      5. Optionen short, Stillhalterpositionen (nein)

      Und was ist mit Zertifikaten oder Retailoptionsscheinen??? Hier gab es Rechtssprechnungen vom BFH (siehe auch Beitrag vom TAXADVISOR). Oder meinst du, die Broker verrechnen Verluste weiter unbegrenzt oder ab 2021 gar nicht mehr...??? Nein, wir (die Deutschen) sind ein Obrigkeitsstaat und wir brauchen für alles eine Anweisung oder wie in diesem Fall eine Durchführungsverordnung. Dann frag doch mal deinen Broker, wie er aktuell Totalverluste behandelt. Da gilt das neue Gesetz schon seit dem 01.01.2020 und er müßte ja, wie du es meinst, das Ganze ja schon umsetzten!! Also mein Broker setzt zur Zeit die Gesetztesänderung ohne Durchführungsverordnung aus.


      Es geht nicht darum was die Broker wissen müssen. Denen ist der §20 auch schon bekannt und ich wiederhole mich und zitiere hier den Broker extra für dich:

      " [...]
      Der Bundestag hat den Entwurf am 12.12.19 angenommen und das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 20.12.19 zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt wurde die Gesetzesänderung dann am 31.12.19 veröffentlicht.

      Es bedarf nun einer Verwaltungsanweisung in Form eines BMF-Schreibens. Dies gibt es noch nicht. Deshalb findet das Gesetz aktuell für die Bank und für den Anleger keine Anwendung.

      Momentan wird davon ausgegangen, dass eine Umsetzung auf Bankenebene nicht erfolgen wird. Die Anwendung der Vorschrift soll im Rahmen der Veranlagung erfolgen.
      [...] "

      So thats it.

      DU bist verantwortlich das abzuwickeln und nicht der Broker. So einfach ist das.

      und da kannst du jetzt noch hin und her diskutieren. Wende dich an deinen Broker und du wirst sehen was der dir antwortet.

      Ärgere dich nicht zu doll, denn das Thema ist ja schon fast ein Jahr alt und ich nehme an das sehr sehr viele nicht mal wissen was auf ihnen zukommen wird.

      Das Clickbait von Godmode zum BMF Schreiben hat sich wohl erledigt und ob da was im Bundesrat durch ist oder nicht ist auch nichts finales für uns. Petiton bewegt sich akt. kaum und was mit der Verfassungsklage ist habe ich nicht weiter verfolgt.

      Diejenigen die ich kenne, werden erstmal den Terminhandel temporär pausieren bzw. max. bis zu Höhe von -10k weiter machen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 1064
      • 1419
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen