Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1174)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 09:55:15 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.425.924 von Taxadvisor am 23.04.20 11:16:46Mag sein... ich habe nachgefragt (nach konkreten Produkten)! Das ist die Antwort. Ich kann mich jetzt an das lokale Finanzamt wenden - aber ich mir relativ sicher das dort noch weniger kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.425.834 von DieHeuschrecke am 23.04.20 11:11:45
Das ist keine Antwort auf Deine Frage. Das ist copy/paste des Praktikanten. Dieser Text findet sich wortgleich in allen Stellungnahmen des BMF.
Gruß
Taxadivsor
Zitat von DieHeuschrecke: Anbei die Antwort des BMF auf meine Frage welche Produkte betroffen sind:
Das ist keine Antwort auf Deine Frage. Das ist copy/paste des Praktikanten. Dieser Text findet sich wortgleich in allen Stellungnahmen des BMF.
Gruß
Taxadivsor
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.420.683 von Taxadvisor am 22.04.20 22:18:33Anbei die Antwort des BMF auf meine Frage welche Produkte betroffen sind:
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.420.236 von Chris_M am 22.04.20 21:46:45
Das Urteil ist zur AbgSt getroffen, das zählt, die Abs 1 und 2 im § 20 EStG wurden nicht geändert. Damit Zertifikate trotzdem als Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG gelten, müsste der BFH seine Rechtsprechung gleich wieder ändern oder das BMF müsste diese Entscheidung ignorieren.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Chris_M: @Taxadvisor das Urteil vom Bundesfinanzhof, vom 29. Oktober 2019 – VIII R 16/16 ist ja vor der Gesetzesänderung gefällt worden.
Deshalb die Frage: Werden also zukünftig (ab 2021) dann Vollrisiko-Zertifikate (KO-Zertifikate; Optionsscheine, Faktorzertifikate, Inliner etc) also voll verrechnet und es greift nicht § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG ???
Oder kann man davon ausgehen, das man wohl doch erst den Klageweg gehen muss. Wie denkst du akt. darüber im Bezug zu den Vollrisko-Zertifikaten und dem § 20 Absatz 6 Satz 4
Danke für deine Antwort.
Das Urteil ist zur AbgSt getroffen, das zählt, die Abs 1 und 2 im § 20 EStG wurden nicht geändert. Damit Zertifikate trotzdem als Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG gelten, müsste der BFH seine Rechtsprechung gleich wieder ändern oder das BMF müsste diese Entscheidung ignorieren.
Gruß
Taxadvisor
@Taxadvisor das Urteil vom Bundesfinanzhof, vom 29. Oktober 2019 – VIII R 16/16 ist ja vor der Gesetzesänderung gefällt worden.
Deshalb die Frage: Werden also zukünftig (ab 2021) dann Vollrisiko-Zertifikate (KO-Zertifikate; Optionsscheine, Faktorzertifikate, Inliner etc) also voll verrechnet und es greift nicht § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG ???
Oder kann man davon ausgehen, das man wohl doch erst den Klageweg gehen muss. Wie denkst du akt. darüber im Bezug zu den Vollrisko-Zertifikaten und dem § 20 Absatz 6 Satz 4
Danke für deine Antwort.
Deshalb die Frage: Werden also zukünftig (ab 2021) dann Vollrisiko-Zertifikate (KO-Zertifikate; Optionsscheine, Faktorzertifikate, Inliner etc) also voll verrechnet und es greift nicht § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG ???
Oder kann man davon ausgehen, das man wohl doch erst den Klageweg gehen muss. Wie denkst du akt. darüber im Bezug zu den Vollrisko-Zertifikaten und dem § 20 Absatz 6 Satz 4
Danke für deine Antwort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.418.262 von Sunny48 am 22.04.20 19:21:15
Manche Gerüchte halten sich echt lange: Wenn CFD der AbgSt unterliegen (das tun sie seit vielen Jahren), dann unterliegen sie auch dem § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG und damit der Verlustausgleichsbeschränkung. Es gibt im § 20 EStG KEINE andere Norm, nach der CFD der AbgSt unterliegen können.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Sunny48:Zitat von DieHeuschrecke: Habe gerade beim BMF nachgefragt (bin sowieso im Austausch), ob Sie mit bestätigen können, das Zertifikate nicht betroffen sind, sondern nur Optionen/CFDs/Futures...
Würde mir persönlich zwar bei meinem Trading-Ansatz nicht helfen, aber in jedem Fall besser als nichts.
Wenn ich Antwort bekomme gebe ich es weiter..
wenn du mit dem BMF im Austausch stehst, hast du dann definitiv schon die Auskunft, dass CFD, Futures und Optionen betroffen sind? Denn bisher ist es doch gar nicht so sicher, ob die CFD und FX betroffen sind, denn CFD sind zwar Derivate - aber keine Termingeschäfte mit festem Verfallsdatum.
Vielleicht kannst du uns hier die Informationen, die du vom BMF hast, zur Verfügung stellen?
Manche Gerüchte halten sich echt lange: Wenn CFD der AbgSt unterliegen (das tun sie seit vielen Jahren), dann unterliegen sie auch dem § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG und damit der Verlustausgleichsbeschränkung. Es gibt im § 20 EStG KEINE andere Norm, nach der CFD der AbgSt unterliegen können.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.417.470 von DieHeuschrecke am 22.04.20 18:26:57
wenn du mit dem BMF im Austausch stehst, hast du dann definitiv schon die Auskunft, dass CFD, Futures und Optionen betroffen sind? Denn bisher ist es doch gar nicht so sicher, ob die CFD und FX betroffen sind, denn CFD sind zwar Derivate - aber keine Termingeschäfte mit festem Verfallsdatum.
Vielleicht kannst du uns hier die Informationen, die du vom BMF hast, zur Verfügung stellen?
Zitat von DieHeuschrecke: Habe gerade beim BMF nachgefragt (bin sowieso im Austausch), ob Sie mit bestätigen können, das Zertifikate nicht betroffen sind, sondern nur Optionen/CFDs/Futures...
Würde mir persönlich zwar bei meinem Trading-Ansatz nicht helfen, aber in jedem Fall besser als nichts.
Wenn ich Antwort bekomme gebe ich es weiter..
wenn du mit dem BMF im Austausch stehst, hast du dann definitiv schon die Auskunft, dass CFD, Futures und Optionen betroffen sind? Denn bisher ist es doch gar nicht so sicher, ob die CFD und FX betroffen sind, denn CFD sind zwar Derivate - aber keine Termingeschäfte mit festem Verfallsdatum.
Vielleicht kannst du uns hier die Informationen, die du vom BMF hast, zur Verfügung stellen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.416.858 von elmuchodingdong am 22.04.20 17:46:04Habe gerade beim BMF nachgefragt (bin sowieso im Austausch), ob Sie mit bestätigen können, das Zertifikate nicht betroffen sind, sondern nur Optionen/CFDs/Futures...
Würde mir persönlich zwar bei meinem Trading-Ansatz nicht helfen, aber in jedem Fall besser als nichts.
Wenn ich Antwort bekomme gebe ich es weiter..
Würde mir persönlich zwar bei meinem Trading-Ansatz nicht helfen, aber in jedem Fall besser als nichts.
Wenn ich Antwort bekomme gebe ich es weiter..
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.416.759 von Taxadvisor am 22.04.20 17:40:22
Ok danke. Damit muss ich mich noch näher beschäftigen, aber vielleicht ist es ja schonmal ein Lichtblick.
Zitat von Taxadvisor:Zitat von elmuchodingdong: ...
Hm...sind nicht quasi alle Derivate "Vollrisiko-Zerftifikate"? Bei einem CFD zum Beispiel kann ich ja auch jederzeit alles verlieren. Wenn ich z.B. ein CFD auf den SP500 handle ist es theoretisch ja möglich, dass eine Stunde später alle 500 Unternehmen Insolvenz anmelden.
Ein Zertifikat ist rechtlich als Inhaberschuldverschreibung konzipiert. Das ist das Unterscheidungsmerkmal zu CFD/Optionen/Futures.
Gruß
Taxadvisor
Ok danke. Damit muss ich mich noch näher beschäftigen, aber vielleicht ist es ja schonmal ein Lichtblick.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.416.216 von elmuchodingdong am 22.04.20 17:06:18
Ein Zertifikat ist rechtlich als Inhaberschuldverschreibung konzipiert. Das ist das Unterscheidungsmerkmal zu CFD/Optionen/Futures.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von elmuchodingdong:Zitat von Taxadvisor: ...
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil den Verlust aus Vollrisiko-Zertifikaten unter § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG eingeordnet. Damit gilt das Verlustverrechnungsverbot nicht.
Gruß
Taxadvisor
Hm...sind nicht quasi alle Derivate "Vollrisiko-Zerftifikate"? Bei einem CFD zum Beispiel kann ich ja auch jederzeit alles verlieren. Wenn ich z.B. ein CFD auf den SP500 handle ist es theoretisch ja möglich, dass eine Stunde später alle 500 Unternehmen Insolvenz anmelden.
Ein Zertifikat ist rechtlich als Inhaberschuldverschreibung konzipiert. Das ist das Unterscheidungsmerkmal zu CFD/Optionen/Futures.
Gruß
Taxadvisor