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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1190)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 23.05.24 11:14:34 von
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      schrieb am 06.03.20 22:59:18
      Beitrag Nr. 2.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.913.390 von wolfeck am 06.03.20 22:35:56
      Zitat von wolfeck: Ja. Und ?

      § 2b (aufgehoben)

      § 2b hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert



      Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen G. v. 22. Dezember 2005 BGBl. I S. 3683 m.W.v. 31. Dezember 2005


      Wurde aus ideologischen Gründen eingeführt und wurde bei Einführung bereits als verfassungswidrig eingestuft und hat trotzdem sechs oder sieben Jahre überdauert...

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 06.03.20 22:35:56
      Beitrag Nr. 2.284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.913.324 von Taxadvisor am 06.03.20 22:31:02Ja. Und ?

      § 2b (aufgehoben)

      § 2b hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert



      Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen G. v. 22. Dezember 2005 BGBl. I S. 3683 m.W.v. 31. Dezember 2005
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      Avatar
      schrieb am 06.03.20 22:31:02
      Beitrag Nr. 2.283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.767 von wolfeck am 06.03.20 19:57:20
      Zitat von wolfeck: Aber alles nicht eindeutig grundgesetzwidrig, wie diese Änderung.


      Hatten wir alles schon mal: § 2b EStG, wurde vom Pinocchio in 1998 ausgedacht, 2004 wieder abgeschafft. Gab vielfache Kritik, weil viel zu schwammig und damit nicht verfassungskonform. O-Ton Gerhard Schröder: Wir wissen, dass die Gerichte das Gesetz kippen, aber bis dahin ist der Markt ausgetrocknet...

      Kommt vielleicht jetzt vielen bekannt vor.

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 06.03.20 21:26:12
      Beitrag Nr. 2.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.912.592 von startvestor am 06.03.20 21:15:41
      Zitat von startvestor: Wir sind am 11.03. der TOP 2, leider nichtöffentliche Sitzung.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/685490/db6173666a218f…
      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916794.pdf


      Wow TOP 2 und nicht wie im Dezember erst kurz vor Schluss wo alle nur noch nach Hause wollten.

      und jup:

      "einen Gesetzentwurf vorzulegen, der – insbesondere durch Änderung des § 20 EStG – die vollständige steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften wiederherstellt; dies umfasst insbesondere die Abschaffung der Begrenzung der Verlustverrechnung in § 20 Absatz 6 EStG auf den Betrag von 10.000 Euro und eine Regelung, dass von Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital als negative Erträge im Sinne von § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG zu qualifizieren sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet und darüber hinaus als Verlustvortrag festgestellt werden können; "

      Klingt auf jeden Fall Pro Aktienkultur

      "einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Solidaritätszuschlag umgehend für alle Steuerpflichtigen – und damit auch für Anleger – abgeschafft wird;"

      "von einer Finanztransaktionssteuer in Form einer Aktiensteuer abzusehen, da Investitionen in Aktien gerade im derzeitigen Zinsumfeld für die Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind und es sich beim Handel mit Aktien um das transparenteste und am dichtesten regulierte und überwachte Segment des Wertpapierhandels handelt;"

      "einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem Kursgewinne von Wertpapieren nach
      einer Haltefrist von fünf Jahren von der Kapitalertragsteuer freistellt werden; "

      Ich hoffe die CDU weiß das Sie von der SPD geleimt wurden und mit dem Antrag eindeutig ihren Fehler gerade biegen können.. wenn das umgesetzt wird
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 21:15:41
      Beitrag Nr. 2.281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.677 von startvestor am 06.03.20 19:49:10Wir sind am 11.03. der TOP 2, leider nichtöffentliche Sitzung.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/685490/db6173666a218f…
      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916794.pdf
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      schrieb am 06.03.20 20:15:37
      Beitrag Nr. 2.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.839 von Chris_M am 06.03.20 20:06:19Binäre Optionen zu verbieten war absolut richtig. Das war wie Spielcasino mit Verlustgarantie, aber ohne Spaß.

      Und Broker, die Hebel 800 erlauben, sind in der Regel nur an den Verlusten des Kunden interessiert. Lies mal die Stellungnahme von IG Markets zu den ESMA-Vorschriften.

      Was Binding und die Derivate angeht, so glaube ich, daß er davon nur eine derart oberflächliche Ahnung hat, daß er sich besser raushalten sollte, wenn ihm nicht wieder so peinliche Dinge wie dieses hier passieren sollen.

      Und damit erstmal gut für heut - nix genaues weiß man sowieso nich - das ist die Grundregel des Tradings.
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 20:06:19
      Beitrag Nr. 2.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.767 von wolfeck am 06.03.20 19:57:20
      Zitat von wolfeck: Aber alles nicht eindeutig grundgesetzwidrig, wie diese Änderung.

      Und : sogar die ESMA will ja angeblich die Hebelbeschränkungen rückgängig machen, weil sie nichts gebracht haben. Aber bisher nur angeblich...


      da hast du recht, grundgesetzwidrig waren die anderen Sachen nicht.

      Na ich denke die ESMA hat schon etwas gebracht... Denke mal an die Nachschusspflicht insb. beim Frankencrash. Und muss es Broker geben die mit Hebel 400 oder 800 werben? Ich meine ich habe sogar mal Hebel 1000 gesehen ...

      Der Broker, wo es auf WSO auch einen Thread gibt zum FrankenCrash hat auch auf seiner Startseiten mit genauen Angeben zur "liquiditätsggarantie" gemacht (Die genaue Summe weiß ich nicht mehr) und nach dem Crash waren die Angaben nicht mehr auf der Startseite und User die einen Screenshot veröffentlichten wurden versucht per Abmahnung Mundtod zu machen (im thread ist es ja auch schon sehr lange ruhig)

      ESMA hat auch Binäre Optionen verboten ... Zurecht meiner Meinung nach, denn das hat nicht mehr viel mit Trading zu tun ...

      Das was Binding hätte machen sollten wäre ein klares Derivate Verbot aber an der Hochfinanz ist m.M.n. noch nie ein Politiker rangegangen
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      Avatar
      schrieb am 06.03.20 19:57:20
      Beitrag Nr. 2.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.686 von Chris_M am 06.03.20 19:49:45Aber alles nicht eindeutig grundgesetzwidrig, wie diese Änderung.

      Und : sogar die ESMA will ja angeblich die Hebelbeschränkungen rückgängig machen, weil sie nichts gebracht haben. Aber bisher nur angeblich...
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      Avatar
      schrieb am 06.03.20 19:49:45
      Beitrag Nr. 2.277 ()
      Stichwort: Soli, Abgeltungssteuer, Aktieninvestments mit Haltedauer von über einem Jahr usw. alles sicher Punkte die damals ähnlich diskutiert wurden wie unser aktuelles Thema ...

      Wurden die Sachen Rückgängig gemacht? Ah da fällt mir immer die Schaumweinsteuer ein die es seit 100 Jahren gibt, um die Kriegsflotte aufzurüsten
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      Avatar
      schrieb am 06.03.20 19:49:10
      Beitrag Nr. 2.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.632 von wolfeck am 06.03.20 19:45:22Nee, da musst du die alten Posts schon lesen, es gab viele Indizien.
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