Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1191)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 05:58:10 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.910.945 von onyxogen am 06.03.20 18:50:12Das hatten wir hier auch schon, irgendwo in den letzten 100.000 Posts. Man muss halt irgendwie an ein Gericht ran - es gab da auch Ideen vor 2021. Man könnte es ggf. auch mal mit Schadenersatz gg. Binding versuchen? Anfang 2021 könntest du deinen dt. Broker verklagen, weil er die Verluste nicht verrechnet.
gerade lesen ich diese "Ankündigung" bei guidants
Ich frage mich ob die Consorbank auch Antworten hat wie man die 10.000 Euro Verlust ab besten umgehen kann?
Ich bin ja schon zu alt für das Konto ... wäre das eigentlich Altersdiskimierung
Schon etwas grotesk ..
Ich frage mich ob die Consorbank auch Antworten hat wie man die 10.000 Euro Verlust ab besten umgehen kann?
Ich bin ja schon zu alt für das Konto ... wäre das eigentlich Altersdiskimierung
Schon etwas grotesk ..
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.907.003 von wolfeck am 06.03.20 14:21:10
"Bei der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG i.V.m. §§ 13 Nr.11, 80ff. BVerfGG ist der Antragssteller zwingend ein deutsches Gericht. Es muss der Überzeugung sein, dass das im Einzelfall angewandte Gesetzt verfassungswidrig ist und die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes für den konkreten Fall erheblich ist. Es also insbesondere auf die Beantwortung dieser Frage ankommt."
Dafür braucht es dann aber vermutlich den ersten Fall, bei dem das gestohlene Geld eingefordert wird, also nicht vor 2022...?
Zitat von wolfeck:Zitat von onyxogen: ...
B. ANTRAGSBERECHTIGUNG
Gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 I BVerfGG sind nur die Bundesregierung, eine der Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt.
"Bei der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG i.V.m. §§ 13 Nr.11, 80ff. BVerfGG ist der Antragssteller zwingend ein deutsches Gericht. Es muss der Überzeugung sein, dass das im Einzelfall angewandte Gesetzt verfassungswidrig ist und die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes für den konkreten Fall erheblich ist. Es also insbesondere auf die Beantwortung dieser Frage ankommt."
Dafür braucht es dann aber vermutlich den ersten Fall, bei dem das gestohlene Geld eingefordert wird, also nicht vor 2022...?
na -10k sind ruck zuck weg ... ich war am Montag mutig mit einem Teilinvest aber der gewünschte Effekt kam nicht was dann zu unruhigen Schlaf führte 💩 ... So ist es nun mal die Emotionen kann man nicht ganz abstellen. Habe die Position vor ca. einer Stunde glatt gestellt und das waren vor Steuerverrechnung -9.000 Euro ... passt ja da habe ich ja noch einen kleinen Puffer von 1.000 Euro nach Binding-Rechnung XD 💣
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.908.434 von Schlury am 06.03.20 15:55:01
meine Freundin hat einen Klasse Job, den Sie nicht aufgeben will. Ich kann das verstehen.
Kinder haben wir keine. Auswandern ist außerdem ein Riesenschritt. Ich wohne leider in Mitteldeutschland. Näheste Grenze ist Frankreich 220km. Würde wenn dann lieber nach Österreich oder Schweiz.
Außerdem lass ich mich nicht gerne aus meiner Heimat vertreiben. Aber es ist auf jeden Fall eine Option.
Ich würd versuchen noch ein oder 2 Depots auf andere Leute zu eröffnen und dort bis 10-15K Verlust zu handeln. Aber die Leute find ich nicht so einfach und es ist halt auch illegal am Ende des Tages...
Zitat von Schlury: Wenn du finanziell unabhängig bist, was spricht gegen eine Auswanderung?
Gegen eine Auswanderung sprechen Kinder/Freunde/Haus...
meine Freundin hat einen Klasse Job, den Sie nicht aufgeben will. Ich kann das verstehen.
Kinder haben wir keine. Auswandern ist außerdem ein Riesenschritt. Ich wohne leider in Mitteldeutschland. Näheste Grenze ist Frankreich 220km. Würde wenn dann lieber nach Österreich oder Schweiz.
Außerdem lass ich mich nicht gerne aus meiner Heimat vertreiben. Aber es ist auf jeden Fall eine Option.
Ich würd versuchen noch ein oder 2 Depots auf andere Leute zu eröffnen und dort bis 10-15K Verlust zu handeln. Aber die Leute find ich nicht so einfach und es ist halt auch illegal am Ende des Tages...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.907.336 von Nemo73 am 06.03.20 14:46:14Wenn du finanziell unabhängig bist, was spricht gegen eine Auswanderung?
Ich bin durch dieses schwachsinnige Gesetz sehr betroffen, handle Forex/Metals
Mir kommt dies einem Berufsverbot gleich.
Gegen eine Auswanderung sprechen Kinder/Freunde/Haus...
Ich bin durch dieses schwachsinnige Gesetz sehr betroffen, handle Forex/Metals
Mir kommt dies einem Berufsverbot gleich.
Gegen eine Auswanderung sprechen Kinder/Freunde/Haus...
so Leute ich schreib auch mal was zu dem Thema....Trade jetzt seit 16 Jahren durchgehend und hauptberuflich. Ausschließlich Turbos und seit letztem Jahr auch OS auf DAX Werte.
Als ich im Januar von der netten Regulierung des Zerti Marktes gelesen hatte dachte ich wie viele
erst das sei ein schlechter Scherz, dann dacht ich das gilt pro Einzelverlust (die 10k), bis es mir dann geblüht hat...lese seit einigen Wochen hier still mit...
Meine Meinung ist dazu recht radikal, ich verachte den Staat ohnehin schon wegen total Versagen auf vielen Ebenen. Aber das spielt jetzt keine Rolle.
Ich sehe die Chance das das Thema vom Tisch kommt gegen Null...evtl. wenn Merz an die Macht kommt....selbst wenn das Ganze in zb 2025 von irgendwelchen Gerichten zurückgenommen wird könnte es sein dass es keinen Zerti markt wie wir Ihn heute kennen geben wird.
Wüsste nicht wie sich Emmis halten sollen bzw. diese Produkte noch anbieten sollten.
Ins Ausland auswandern wäre die nächste Alternative, aber wie gesagt wer kann sagen dass der Markt noch wie bisher funktioniert (ordersize, Spreads, handelbarkeit)
Keine Verlust mehr machen ? Lol das ist schier unmöglich....und Ihr kennt alle Murphys Law: was passiert wenn ich partout meine Verluste klein halten will/ muss ?? ….Genau....
Trading ist ja so schon schwer genug. Sich dann noch psychisch mit der Verlustkomponente zu stressen der pure Horror.
Also ich hab die 10k für dieses Jahr schon voll mit einem 3:1 W/L Ratio. Könnte dann nächstes Jahr 9 Monate Urlaub machen.
Schade, ich mach den Job gerne....bin auch finanziell unabhängig. Aber es ärgert einen maßlos was
da abgeht....
Als ich im Januar von der netten Regulierung des Zerti Marktes gelesen hatte dachte ich wie viele
erst das sei ein schlechter Scherz, dann dacht ich das gilt pro Einzelverlust (die 10k), bis es mir dann geblüht hat...lese seit einigen Wochen hier still mit...
Meine Meinung ist dazu recht radikal, ich verachte den Staat ohnehin schon wegen total Versagen auf vielen Ebenen. Aber das spielt jetzt keine Rolle.
Ich sehe die Chance das das Thema vom Tisch kommt gegen Null...evtl. wenn Merz an die Macht kommt....selbst wenn das Ganze in zb 2025 von irgendwelchen Gerichten zurückgenommen wird könnte es sein dass es keinen Zerti markt wie wir Ihn heute kennen geben wird.
Wüsste nicht wie sich Emmis halten sollen bzw. diese Produkte noch anbieten sollten.
Ins Ausland auswandern wäre die nächste Alternative, aber wie gesagt wer kann sagen dass der Markt noch wie bisher funktioniert (ordersize, Spreads, handelbarkeit)
Keine Verlust mehr machen ? Lol das ist schier unmöglich....und Ihr kennt alle Murphys Law: was passiert wenn ich partout meine Verluste klein halten will/ muss ?? ….Genau....
Trading ist ja so schon schwer genug. Sich dann noch psychisch mit der Verlustkomponente zu stressen der pure Horror.
Also ich hab die 10k für dieses Jahr schon voll mit einem 3:1 W/L Ratio. Könnte dann nächstes Jahr 9 Monate Urlaub machen.
Schade, ich mach den Job gerne....bin auch finanziell unabhängig. Aber es ärgert einen maßlos was
da abgeht....
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.900.886 von onyxogen am 06.03.20 06:54:55
B. ANTRAGSBERECHTIGUNG
Gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 I BVerfGG sind nur die Bundesregierung, eine der Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt.
Zitat von onyxogen:Zitat von startvestor: Normenkontrollverfahren braucht 25% der Abgeordneten, das hat die FDP nicht.
Ich hatte jedoch gelesen, dass es ein Gericht anstrengen kann. Dass es eine Partei tut ist nur ein weiterer Sonderfall. Müsste nochmal den Gesetzestext dazu raussuchen.
B. ANTRAGSBERECHTIGUNG
Gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 I BVerfGG sind nur die Bundesregierung, eine der Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.898.078 von startvestor am 05.03.20 20:14:28
Ich hatte jedoch gelesen, dass es ein Gericht anstrengen kann. Dass es eine Partei tut ist nur ein weiterer Sonderfall. Müsste nochmal den Gesetzestext dazu raussuchen.
Zitat von startvestor: Normenkontrollverfahren braucht 25% der Abgeordneten, das hat die FDP nicht. Wir brauchen folgendes:
einstweilige Anordnung des BVerfG wg. Art. 12 und 14 GG
Nochmal kurz zu Gründunkelrot und der Unabhängigkeit der Gerichte. Richter leben nicht im luftleeren Raum. Wenn die Linke weiter von Massenerschiessungen und Arbeitslagern redet, wird das die Richter automatisch einschüchtern und zu "linken" Urteilen führen.
Ich hatte jedoch gelesen, dass es ein Gericht anstrengen kann. Dass es eine Partei tut ist nur ein weiterer Sonderfall. Müsste nochmal den Gesetzestext dazu raussuchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.888.478 von onyxogen am 05.03.20 10:13:38Normenkontrollverfahren braucht 25% der Abgeordneten, das hat die FDP nicht. Wir brauchen folgendes:
einstweilige Anordnung des BVerfG wg. Art. 12 und 14 GG
Nochmal kurz zu Gründunkelrot und der Unabhängigkeit der Gerichte. Richter leben nicht im luftleeren Raum. Wenn die Linke weiter von Massenerschiessungen und Arbeitslagern redet, wird das die Richter automatisch einschüchtern und zu "linken" Urteilen führen.
einstweilige Anordnung des BVerfG wg. Art. 12 und 14 GG
Nochmal kurz zu Gründunkelrot und der Unabhängigkeit der Gerichte. Richter leben nicht im luftleeren Raum. Wenn die Linke weiter von Massenerschiessungen und Arbeitslagern redet, wird das die Richter automatisch einschüchtern und zu "linken" Urteilen führen.