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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1195)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      schrieb am 06.03.20 20:15:37
      Beitrag Nr. 2.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.839 von Chris_M am 06.03.20 20:06:19Binäre Optionen zu verbieten war absolut richtig. Das war wie Spielcasino mit Verlustgarantie, aber ohne Spaß.

      Und Broker, die Hebel 800 erlauben, sind in der Regel nur an den Verlusten des Kunden interessiert. Lies mal die Stellungnahme von IG Markets zu den ESMA-Vorschriften.

      Was Binding und die Derivate angeht, so glaube ich, daß er davon nur eine derart oberflächliche Ahnung hat, daß er sich besser raushalten sollte, wenn ihm nicht wieder so peinliche Dinge wie dieses hier passieren sollen.

      Und damit erstmal gut für heut - nix genaues weiß man sowieso nich - das ist die Grundregel des Tradings.
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      schrieb am 06.03.20 20:06:19
      Beitrag Nr. 2.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.767 von wolfeck am 06.03.20 19:57:20
      Zitat von wolfeck: Aber alles nicht eindeutig grundgesetzwidrig, wie diese Änderung.

      Und : sogar die ESMA will ja angeblich die Hebelbeschränkungen rückgängig machen, weil sie nichts gebracht haben. Aber bisher nur angeblich...


      da hast du recht, grundgesetzwidrig waren die anderen Sachen nicht.

      Na ich denke die ESMA hat schon etwas gebracht... Denke mal an die Nachschusspflicht insb. beim Frankencrash. Und muss es Broker geben die mit Hebel 400 oder 800 werben? Ich meine ich habe sogar mal Hebel 1000 gesehen ...

      Der Broker, wo es auf WSO auch einen Thread gibt zum FrankenCrash hat auch auf seiner Startseiten mit genauen Angeben zur "liquiditätsggarantie" gemacht (Die genaue Summe weiß ich nicht mehr) und nach dem Crash waren die Angaben nicht mehr auf der Startseite und User die einen Screenshot veröffentlichten wurden versucht per Abmahnung Mundtod zu machen (im thread ist es ja auch schon sehr lange ruhig)

      ESMA hat auch Binäre Optionen verboten ... Zurecht meiner Meinung nach, denn das hat nicht mehr viel mit Trading zu tun ...

      Das was Binding hätte machen sollten wäre ein klares Derivate Verbot aber an der Hochfinanz ist m.M.n. noch nie ein Politiker rangegangen
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      schrieb am 06.03.20 19:57:20
      Beitrag Nr. 2.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.686 von Chris_M am 06.03.20 19:49:45Aber alles nicht eindeutig grundgesetzwidrig, wie diese Änderung.

      Und : sogar die ESMA will ja angeblich die Hebelbeschränkungen rückgängig machen, weil sie nichts gebracht haben. Aber bisher nur angeblich...
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 06.03.20 19:49:45
      Beitrag Nr. 2.277 ()
      Stichwort: Soli, Abgeltungssteuer, Aktieninvestments mit Haltedauer von über einem Jahr usw. alles sicher Punkte die damals ähnlich diskutiert wurden wie unser aktuelles Thema ...

      Wurden die Sachen Rückgängig gemacht? Ah da fällt mir immer die Schaumweinsteuer ein die es seit 100 Jahren gibt, um die Kriegsflotte aufzurüsten
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      schrieb am 06.03.20 19:49:10
      Beitrag Nr. 2.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.632 von wolfeck am 06.03.20 19:45:22Nee, da musst du die alten Posts schon lesen, es gab viele Indizien.
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      schrieb am 06.03.20 19:45:22
      Beitrag Nr. 2.275 ()
      Eine Gefahr des Tradings ist es doch, daß man sich ganz schnell irgendwas zusammenreimt, woher welche Kursänderung nun kommt, obwohl man es in den meisten Fällen gar nicht wissen kann. Da verknüpft man im Kopf Dinge, die nicht wirklich zusammengehören, und das überträgt sich dann schnell auf Dinge des allgemeinen Lebens. Da muß man echt aufpassen, das ist meine persönliche Erfahrung.
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      schrieb am 06.03.20 19:44:13
      Beitrag Nr. 2.274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.479 von wolfeck am 06.03.20 19:31:08in den hier aufgeführten 228 Seiten wurden u.a. auch Links zu godmode und abgeordnetenwatch gepostet und aus den Antworten unserer Abgeordneten geht klar heraus, das es weniger um die "Totalverluste aus verfallenen Optionen" geht sondern um das hochgehebeltet zocken ... und auf Nachfragen aus den Artikeln wurden dazu auch die CFD genannt.

      Man bedenke nochmal, das die SPD NULL Euro Verlust aus Termingeschäften verrechnen lassen wollte und sich die CDU auf einen (schlechten) Kompromiss eingelassen hat. ... Ich nehme an das es auch wieder zu Drohungen kam "Bruch der GroKo" ... und den faulen Apfel hat die CDU geschluckt und das Gesetzt ist durch. Da wird sich doch keiner Hinstellen und das zugeben, das Sie schön geleimt wurden und wenn ist es denen doch egal, denn die handeln sicher keine Termingeschäfte.

      Die Partein denen dieser Faule Deal aufgefallen ist haben aber nicht genug Stimmen ...

      von daher spielen die schön auf Zeit ...

      zudem gehören wir ja eh aus deren Sicht zu den 1% die erschossen gehören (ist zwar ne andere Partei aber nimmt sich nicht viel)
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 19:41:16
      Beitrag Nr. 2.273 ()
      Tja, wer weiß das schon. Wir waren ja nicht dabei.
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 19:37:40
      Beitrag Nr. 2.272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.911.479 von wolfeck am 06.03.20 19:31:08Hatten wir auch lange diskutiert. M.E. ist klar, dass Binding Brehm reingelegt hat - vorsätzlich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 19:31:08
      Beitrag Nr. 2.271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.910.945 von onyxogen am 06.03.20 18:50:12
      Zitat von onyxogen:
      Zitat von wolfeck: ...


      B. ANTRAGSBERECHTIGUNG
      Gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 I BVerfGG sind nur die Bundesregierung, eine der Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt.


      "Bei der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG i.V.m. §§ 13 Nr.11, 80ff. BVerfGG ist der Antragssteller zwingend ein deutsches Gericht. Es muss der Überzeugung sein, dass das im Einzelfall angewandte Gesetzt verfassungswidrig ist und die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes für den konkreten Fall erheblich ist. Es also insbesondere auf die Beantwortung dieser Frage ankommt."

      Dafür braucht es dann aber vermutlich den ersten Fall, bei dem das gestohlene Geld eingefordert wird, also nicht vor 2022...?


      So sieht es wohl aus. Das sagen ja auch die Banken und Anlegerverbände in der Presse. Das wäre dann die gerichtliche Normenkontrolle nach Inkrafttreten und Wirksamwerden eines neuen Gesetzes.

      Aber nun warten wir mal ab. Ich halte das ganze nach wie vor für ein großes Mißverständnis, das davon ausging, daß die SPD Totalverluste aus verfallenen Optionen nicht mehr steuerlich anerkennen wollte. Danach kam eine Lawine ins Rollen, die keiner bedacht hat.

      Es soll ja schon ein "Fachgespräch" im Bundesfinanzministerium mit den Fachverbänden geführt worden sein, was auf Deutsch heißt : da sind einige Dinge im Detail nicht richtig durchdacht und verstanden gewesen. Für so verbohrt, daß er unbeabsichtigte Konsequenzen eines schlecht bedachten Satzes im Gesetz nicht korrigieren kann, halte ich selbst Binding nicht, nach nochmaliger Lektüre seiner Interviews. Man lese nur mal seinen letzten Kommentar auf Abgeordnetenwatch zum Thema : schnell dahingeschrieben, mit Tippfehlern u.ä., als ob er das ganz schnell loswerden wollte.
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