Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 177)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 11.05.24 16:40:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.158.421 von chris-trader am 14.07.23 19:44:21Das war doch die Frage nach John Wayne??? Und mit welcher Filmfigur er sich vergleichen würde........ Da fällt mir nur ein SCHLUMPF ein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.158.334 von Horst_Sindermann am 14.07.23 19:13:34Horst, zu der Verfassungswidrigkeit von Binding und ob er die Steuer wieder abschaffen wird, hat sich der Schlumpf doch heute klar geäußert: https://twitter.com/i/status/1679793246837387265
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.156.120 von startvestor am 14.07.23 12:35:42Der Kanzlerschlumpf hat heute für mich noch etwas Bemerkenswertes gesagt. Es ging um die gescheiterten Anträge/Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe. Da meinte doch unser "Ich_kann_mich_nicht_erinnern-Kanzler" das das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über dem Gesetz stehen würde (so oder so ähnlich). Ich weiß auch nicht, wie er das gemeint hatte oder ob ich es nur falsch verstanden hatte und habe mich gefragt, ob das auch für die höchstrichterliche Entscheidung (aus 2016), Totalverluste aus Knockoutscheinen VOLLSTÄNDIG verrechnen zu können, gilt. Ich meine, wenn Olaf sagt, dass Gerichtsurteile über dem Gestz stehen, dann würde ich Binding in der Steuererklärung aussetzen und mich auf meinen Kanzler berufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.156.573 von startvestor am 14.07.23 13:42:38In einer Woche befasse ich mich damit, habe im Urlaub keinen PC daher dauerts dann eben noch etwas. E27
Weil es mir gerade einfällt. Frau Beck hatte doch kürzlich das IFG erwähnt. Man könnte doch eigentlich mal die gesamten internen Schreiben zum Thema Bindingsteuer aus 2019 bis 2021 beim BMF anfordern. Das würde doch das Komplott enttarnen.
Gibts hier Freiwillige, die das machen würde, z.B. über FragdenStaat.de ? Ich selber mache schon so viele andere Dinge gegen Binding.
Gibts hier Freiwillige, die das machen würde, z.B. über FragdenStaat.de ? Ich selber mache schon so viele andere Dinge gegen Binding.
Scholz hat so um 12:08 Uhr in der Sommer-PK gesagt, dass es ein klarer Fehler sei, ein Gesetz gegen eine Mehrheit im Volk rücksichtslos durchzudrücken. Er meinte das Heizgesetz bzw. dessen ersten agressiven grünen Entwurf.
Ich pinne das hier an, weil er bei der Bindingsteuer genau das tut. Er bekämpft rücksichtslos jeden Versuch den Verfassungsbruch zu beenden. Es gäbe auch nirgendwo eine Mehrheit für die Bindingsteuer, wenn man es den Leute korrekt erklären würde.
Binding ist ein klassisches sozialistisches Verbot über eibe steuerliche Manipulation, ein Kostenabzugsverbot. Nichts anderes war die 95%-Unternehmenssteuer der DDR. Man konnte nicht Fleischer, Bäcker usw. verbieten, es hätte Revolten gegeben. Hunger ist due größte Motivation. Also hat man die anders kleingehalten.
Ich pinne das hier an, weil er bei der Bindingsteuer genau das tut. Er bekämpft rücksichtslos jeden Versuch den Verfassungsbruch zu beenden. Es gäbe auch nirgendwo eine Mehrheit für die Bindingsteuer, wenn man es den Leute korrekt erklären würde.
Binding ist ein klassisches sozialistisches Verbot über eibe steuerliche Manipulation, ein Kostenabzugsverbot. Nichts anderes war die 95%-Unternehmenssteuer der DDR. Man konnte nicht Fleischer, Bäcker usw. verbieten, es hätte Revolten gegeben. Hunger ist due größte Motivation. Also hat man die anders kleingehalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.147.414 von startvestor am 13.07.23 08:58:45Eine erste Ergänzung:
Die Mythen der Bindingsteuer
Stand: 13.07.2023
Der Staat soll nicht mehr die Verluste der Zocker tragen müssen, daher brauchts die Bindingsteuer.
Der Staat hat nie die Verluste der Anleger getragen. Das ist eine Erfindung Bindings. Die Einkommensteuer ist eine Ertragssteuer, d.h. es wird der wirtschaftliche Erfolg besteuert (Einnahmen - Ausgaben). Binding hat den Abzug der Ausgaben der Anleger, d.h. v.a. die Verluste, fast gänzlich gekappt und eine neue Einnahmensteuer (wie z.B. die Mehrwertsteuer) geschaffen.
Termingeschäfte (TG) sind besonders gefährlich und daher nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen vergleichbar
Für diesen Mythos passt schon die Definition der TG nicht, denn es fehlen Optionsscheine und Zertifikate. Und auch im Vergleich mit anderen Anlagen wie Aktien und Anleihen stimmts nicht. Man findet immer eine riskantere Aktie (z.B. Wirecard) als einen Aktien-CFD z.B. auf BASF.
Hintergrund des Mythos ist der Hebel, also die Kreditfinanzierung. Das muss man bei TG nicht nutzen und für andere Anlagen gibts auch Wertpapierkredite oder Margin.
kein Verstoß gegen das Gebot der Leistungsfähigkeit, da Verluste (später) über Verlustvortrag abziehbar
Die Verluste sind nicht später abziehbar. Wir haben eine Grenze von 20.000 Euro. Im Regelfall wächst der Verlustvortrag also von Jahr zu Jahr. Natürlich kann man das TG-Trading einstellen oder stark zurückfahren, aber das wäre die Unterwerfung unter den Verfassungsbruch.
zeitliche Streckung der Verlustverrechnung ist verfassungsgemäß, soweit "finale Effekte" im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden können.
Es gibt keine zeitliche Streckung, denn man kann nur 20.000 Euro abziehen. Tatsächlich wird der Verlustvortrag von Jahr zu Jahr größer, es gibt also den finalen Effekt.
Es liegt keine zulässige Typisierung (Verallgemeinerung) vor. Termingeschäfte sind Kapitaleinkünfte, wie andere auch und keine Ausnahme. Optionsscheine, Zertifikate, Aktien - es ist gleiches vom gleichen, aber fällt nicht drunter.
Das Gebot der Folgerichtigkeit ist eingehalten, weil die Gesetzesbegründung (Anlegerschutz) die Ausnahme rechtfertigt
Die Gesetzesbegründung ist ein Fake. Niemand wird dadurch geschützt, dass man ihn durch eine Steuer in die Pleite treibt. Der wahre Grund war Bindings Hass auf die "Zocker", er wollte sie auslöschen. Man kann es auf Abgeordnetenwatch.de nachlesen.
Gesetzgeber steht es frei, Verluste beim Wertloswerden bestimmter Finanzanlagen unberücksichtigt zu lassen, was zumindest der hergebrachten Dogmatik der Überschusseinkünfte entsprach (Nichtberücksichtigung der Vermögensebene)
Der BFH hat das in diversen Urteilen (zuletzt zum Verfall von Knock-Out-Zertifikaten) für unzulässig erklärt. Daher kams ja zur Gesetzesänderung, die aber eine Verschlimmerung wurde.
Gesetzgeber stehe es auch frei, die Verluste aus solchen Ereignissen zwar anzuerkennen, sie aber nicht sofort in voller Höhe wirksam werden zu lassen.
Dem Gesetzgeber steht kein Verfassungsbruch frei. Und die Verluste werden eben nicht später anerkannt, der Verlustvortrag wächst von Jahr zu Jahr.
§ 15 Abs. 4 Satz 3 EstG ist lt. BFH verfassungsgemäß und damit auch die Bindingsteuer
Es ist nicht vergleichbar. Die Regelung betrifft gewerbliche Einkünfte, zu denen dann hier auch (atypische) TG gehören und die werden abgegrenzt. Binding ist völlig anders. Hier geht’s um Kapitaleinkünfte, ob nun TG oder Aktien etc., das ist gleiches vom gleichen.
Der lt. BFH verfassungswidrige § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienbinding) taugt nicht als Präzedenzfall, weil TG riskanter als Aktien sind.
Das stimmt halt nicht. Der Kauf von z.B. Sono Motors ist riskanter als ein CFD auf VW.
TG werden nur selten zur Absicherung genutzt, es geht v.a. um Spekulation und daher kann alles verboten werden.
Das ist nicht bewiesen. Außerdem müsste man klären, was unter Absicherung alles fällt. Und auch Spekulation ist nicht verboten, davon träumen nur die Linken, weil die gern einmal alles besitzen und nie wieder abgeben wollen.
Andere risikoreiche Produkte (wie Ballerscheine) müssen nicht in § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG eingeschlossen sein, denn TG gibts viel weniger - es ist eine kleine Ausnahme
Wir kennen die Zahlen vom CFD-Verband. Allein bei dt. Brokern des CFD-Verbands 125.000 aktive Trader. Dazu das Ausland. Es stimmt also nicht.[/quote]
Die Mythen der Bindingsteuer
Stand: 13.07.2023
Der Staat soll nicht mehr die Verluste der Zocker tragen müssen, daher brauchts die Bindingsteuer.
Der Staat hat nie die Verluste der Anleger getragen. Das ist eine Erfindung Bindings. Die Einkommensteuer ist eine Ertragssteuer, d.h. es wird der wirtschaftliche Erfolg besteuert (Einnahmen - Ausgaben). Binding hat den Abzug der Ausgaben der Anleger, d.h. v.a. die Verluste, fast gänzlich gekappt und eine neue Einnahmensteuer (wie z.B. die Mehrwertsteuer) geschaffen.
Termingeschäfte (TG) sind besonders gefährlich und daher nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen vergleichbar
Für diesen Mythos passt schon die Definition der TG nicht, denn es fehlen Optionsscheine und Zertifikate. Und auch im Vergleich mit anderen Anlagen wie Aktien und Anleihen stimmts nicht. Man findet immer eine riskantere Aktie (z.B. Wirecard) als einen Aktien-CFD z.B. auf BASF.
Hintergrund des Mythos ist der Hebel, also die Kreditfinanzierung. Das muss man bei TG nicht nutzen und für andere Anlagen gibts auch Wertpapierkredite oder Margin.
kein Verstoß gegen das Gebot der Leistungsfähigkeit, da Verluste (später) über Verlustvortrag abziehbar
Die Verluste sind nicht später abziehbar. Wir haben eine Grenze von 20.000 Euro. Im Regelfall wächst der Verlustvortrag also von Jahr zu Jahr. Natürlich kann man das TG-Trading einstellen oder stark zurückfahren, aber das wäre die Unterwerfung unter den Verfassungsbruch.
zeitliche Streckung der Verlustverrechnung ist verfassungsgemäß, soweit "finale Effekte" im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden können.
Es gibt keine zeitliche Streckung, denn man kann nur 20.000 Euro abziehen. Tatsächlich wird der Verlustvortrag von Jahr zu Jahr größer, es gibt also den finalen Effekt.
Es liegt keine zulässige Typisierung (Verallgemeinerung) vor. Termingeschäfte sind Kapitaleinkünfte, wie andere auch und keine Ausnahme. Optionsscheine, Zertifikate, Aktien - es ist gleiches vom gleichen, aber fällt nicht drunter.
Das Gebot der Folgerichtigkeit ist eingehalten, weil die Gesetzesbegründung (Anlegerschutz) die Ausnahme rechtfertigt
Die Gesetzesbegründung ist ein Fake. Niemand wird dadurch geschützt, dass man ihn durch eine Steuer in die Pleite treibt. Der wahre Grund war Bindings Hass auf die "Zocker", er wollte sie auslöschen. Man kann es auf Abgeordnetenwatch.de nachlesen.
Gesetzgeber steht es frei, Verluste beim Wertloswerden bestimmter Finanzanlagen unberücksichtigt zu lassen, was zumindest der hergebrachten Dogmatik der Überschusseinkünfte entsprach (Nichtberücksichtigung der Vermögensebene)
Der BFH hat das in diversen Urteilen (zuletzt zum Verfall von Knock-Out-Zertifikaten) für unzulässig erklärt. Daher kams ja zur Gesetzesänderung, die aber eine Verschlimmerung wurde.
Gesetzgeber stehe es auch frei, die Verluste aus solchen Ereignissen zwar anzuerkennen, sie aber nicht sofort in voller Höhe wirksam werden zu lassen.
Dem Gesetzgeber steht kein Verfassungsbruch frei. Und die Verluste werden eben nicht später anerkannt, der Verlustvortrag wächst von Jahr zu Jahr.
§ 15 Abs. 4 Satz 3 EstG ist lt. BFH verfassungsgemäß und damit auch die Bindingsteuer
Es ist nicht vergleichbar. Die Regelung betrifft gewerbliche Einkünfte, zu denen dann hier auch (atypische) TG gehören und die werden abgegrenzt. Binding ist völlig anders. Hier geht’s um Kapitaleinkünfte, ob nun TG oder Aktien etc., das ist gleiches vom gleichen.
Der lt. BFH verfassungswidrige § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienbinding) taugt nicht als Präzedenzfall, weil TG riskanter als Aktien sind.
Das stimmt halt nicht. Der Kauf von z.B. Sono Motors ist riskanter als ein CFD auf VW.
TG werden nur selten zur Absicherung genutzt, es geht v.a. um Spekulation und daher kann alles verboten werden.
Das ist nicht bewiesen. Außerdem müsste man klären, was unter Absicherung alles fällt. Und auch Spekulation ist nicht verboten, davon träumen nur die Linken, weil die gern einmal alles besitzen und nie wieder abgeben wollen.
Andere risikoreiche Produkte (wie Ballerscheine) müssen nicht in § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG eingeschlossen sein, denn TG gibts viel weniger - es ist eine kleine Ausnahme
Wir kennen die Zahlen vom CFD-Verband. Allein bei dt. Brokern des CFD-Verbands 125.000 aktive Trader. Dazu das Ausland. Es stimmt also nicht.[/quote]
Hier hat er was zum Aktienbinding geschrieben:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/860989/?SprungMarke=yPage_…
https://datenbank.nwb.de/Dokument/860989/?SprungMarke=yPage_…
Auch in der Gesetzesbegründung von damals standen übrigens Mythen, werde ich noch hier ergänzen.
O.k., man kann auch neutral formulieren, wie Binding funktioniert, ohne sich pro oder contra zu äußern.
Bei den Mythen ist es so, dass es davon diverse Abwandlungen gibt, aber am Ende ist es immer das gleiche. Es ist schon schwierig, den Irrsinn zu rechtfertigen. Das schärfste Schwert Bindings ist wirklich, dass kaum jemand die Bindingsteuer inhaltlich versteht und schon gar nicht den Hintergrund.
Bei den Mythen ist es so, dass es davon diverse Abwandlungen gibt, aber am Ende ist es immer das gleiche. Es ist schon schwierig, den Irrsinn zu rechtfertigen. Das schärfste Schwert Bindings ist wirklich, dass kaum jemand die Bindingsteuer inhaltlich versteht und schon gar nicht den Hintergrund.