Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 259)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 11.05.24 16:40:06 von
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... Ich weiß nicht, wie viele Runden ...
Ich kenne nur seinen Fall, habe aber auch nicht die diversen anderen Foren gecheckt. Er wird aber einer der ersten sein.
Momentan ist "Beweisaufnahme", also Finanzamt und er begründen schriftlich, worum die anderen falsch liegen. Das FA liegt übrigens sehr falsch.
Ich weiß, wie viele solcher Runden Standard sind. Vielleicht kann taxadvisor was dazu sagen. Bei Epizentrum ist die 2. Runde abgeschlossen.
Wenn's dem Richter reicht, mir hätte es bei obigem Fall schon nach der ersten Runde genügt, macht er seine Vorlage. Die kann er genau genommen vom Aktienbinding des BFH abschreiben und mit meiner verfassungsrechtlichlichen Würdigung ergänzen.
Ich habe schon überlegt, ob ich hier nicht so eine Vorlage ans BVerfG für die Bindingsteuer Mal einstelle, damit die Finanzrichter nur noch kopieren müssen. Und das Urteil des BVerfG kann ich eigentlich auch schon schreiben.
Momentan ist "Beweisaufnahme", also Finanzamt und er begründen schriftlich, worum die anderen falsch liegen. Das FA liegt übrigens sehr falsch.
Ich weiß, wie viele solcher Runden Standard sind. Vielleicht kann taxadvisor was dazu sagen. Bei Epizentrum ist die 2. Runde abgeschlossen.
Wenn's dem Richter reicht, mir hätte es bei obigem Fall schon nach der ersten Runde genügt, macht er seine Vorlage. Die kann er genau genommen vom Aktienbinding des BFH abschreiben und mit meiner verfassungsrechtlichlichen Würdigung ergänzen.
Ich habe schon überlegt, ob ich hier nicht so eine Vorlage ans BVerfG für die Bindingsteuer Mal einstelle, damit die Finanzrichter nur noch kopieren müssen. Und das Urteil des BVerfG kann ich eigentlich auch schon schreiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.795.212 von startvestor am 05.05.23 16:03:43Wie lange könnte es noch dauern, bis epizentrums Fall beim BVerfG liegt? Ist er der einzige, von dem wir wissen, dass er schon recht weit ist? Gibt es keine anderen?
Schade, dass wir keinen "Binding-Preis" ausgelobt haben. Also 500.000 Euro für den ersten, der beim BVerfG ist. 😁
Aber kann ja gern noch einer spenden.
Aber kann ja gern noch einer spenden.
.. so viele wie möglich...
Aber zur Klarstellung. Wir brauchen zu viele Einsprüche wie möglich, damit einer zeitnah durchkommt. Der erste von uns beim BVerfG ist dann der Held.
Es gibt nur eine Bindingsteuer. Das BVerfG muss nicht für jedes Verfahren neu entscheiden, ob die verfassungswidrig ist. Es reicht daher ein FG, dass die Bindingsteuer dem BVerfG vorlegt.
Es ist leider schwach an unserem Rechtsstaat, dass das BVerfG diesen Skandal nicht von selber aufgreift. Oder zumindest Verfassungsbeschwerden bearbeitet, statt sich vor Arbeit zu verstecken.
Auch für die Medien und die Politik reicht eine Vorlage. Beim Aktienbinding reichte es natürlich auch, liegt aber nun seit 2,5 Jahren beim BVerfG.
Schnell wird's nur über die Politik gehen. Also Vorlage ans BVerfG, Mediensturm, Abschaffung.
Aber ich träume schon wieder. Toncar, Lindner, Gutting, Tillmann usw. - die haben die Ausmaße des Skandals immer noch nicht begriffen. Aber bei Graichen begreifst ja auch keiner, hängen wohl zu fest in der Blase.
Es ist leider schwach an unserem Rechtsstaat, dass das BVerfG diesen Skandal nicht von selber aufgreift. Oder zumindest Verfassungsbeschwerden bearbeitet, statt sich vor Arbeit zu verstecken.
Auch für die Medien und die Politik reicht eine Vorlage. Beim Aktienbinding reichte es natürlich auch, liegt aber nun seit 2,5 Jahren beim BVerfG.
Schnell wird's nur über die Politik gehen. Also Vorlage ans BVerfG, Mediensturm, Abschaffung.
Aber ich träume schon wieder. Toncar, Lindner, Gutting, Tillmann usw. - die haben die Ausmaße des Skandals immer noch nicht begriffen. Aber bei Graichen begreifst ja auch keiner, hängen wohl zu fest in der Blase.
ne da liegst du richtig, ist es für den einzelnen relevant ? Nein, du klagst vor dem FG, du bekommst wahrscheinlich recht.
Andere können sich auf dieses Urteil berufen. Erster Schritt richtig zum Bundesverfassungsgericht ist gemacht.
Andere können sich auf dieses Urteil berufen. Erster Schritt richtig zum Bundesverfassungsgericht ist gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.796.475 von startvestor am 05.05.23 18:40:53Aber mal ehrlich… sowas gewinnt doch überhaupt erst an Bedeutung und Aufmerksamkeit wenn mehrere Tausend klagen und nicht nur ein paar wenige Leute (wie unten aufgeführt)… oder liege ich falsch?
Danke für die Info. Ich hoffe, da fassen sich manche ein Herz und kommen auf dich zu.
Beim Aktienbinding hätte ich gar nicht gedacht, dass der verfassungswidrig ist, da war das entsprechende FG wohl auch unsicher.
Die Bindingsteuer ist derart dreist, da macht’s sich m.E. jeder FG-Richer lächerlich, der sowas abnickt. Aber warten wir’s ab.
Beim Aktienbinding hätte ich gar nicht gedacht, dass der verfassungswidrig ist, da war das entsprechende FG wohl auch unsicher.
Die Bindingsteuer ist derart dreist, da macht’s sich m.E. jeder FG-Richer lächerlich, der sowas abnickt. Aber warten wir’s ab.