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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 30)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      Avatar
      schrieb am 26.02.24 13:35:16
      Beitrag Nr. 13.930 ()
      Ich glaube, zu den Zinsen hatte ich irgendwo auch schon gepostet. JohnGalt123 hat's geschrieben, wer verliert zahlt. Wäre sonst ja auch "zu schön um wahr zu sein".

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zi…

      Muss man halt abwägen. Da ist vieles zu beachten, v.a. die politische Entwicklung, aber auch die rechtliche, wobei beides zusammenhängt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.24 12:01:48
      Beitrag Nr. 13.929 ()
      Hallo zusammen,

      @startvestor: Danke für die kurze zeitnahe Einordnung meines Artikes bzgl. dem Buch "Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte".

      Auf Bitte von startvestor möchte ich noch einige Passagen aus dem oben genannten Buch zitieren.
      Die Autorin ist Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel, Vorsitzende Richterin des für Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senates am Bundesfinanzhof.

      Die Autorin begründet in ihrem Buch auch die Meinung des BFH über die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien.
      Zitate:
      „Nach Überzeugung des VIII. Senates des Bundesfinanzhofes ist diese Regelung verfassungswidrig. Denn diese Vorschrift behandelt Steuerpflichtige bei der Bestimmung ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ohne hinreichenden rechtfertigenden Grund unterschiedlich.“
      „Im Übrigen besteht die Gefahr eines endgültigen Verlustuntergangs nicht nur bei Versterben des Steuerpflichtigen.“
      „Der Gesetzgeber überschreitet seine Typisierungsbefugnis auch insoweit, als er abstrakt drohende Haushaltsrisiken aufgrund eines Börsencrashs als Rechtfertigungsgrund für eine Verlustverrechnungsbeschränkung heranzieht , die ihre Wirkung unabhängig vom Eintritt eines Börsencrashs entfaltet.“

      „Wegen der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist die spezielle Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien (Paragraph 20 Absatz 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz ) zunächst nicht anzuwenden. Verfahren, in denen diese Norm streitentscheidend ist , sind auszusetzen.“
      Avatar
      schrieb am 25.02.24 23:02:12
      Beitrag Nr. 13.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.342.851 von ungierig am 25.02.24 22:18:27
      Zitat von ungierig: Spiele ja weiter auf Zeit mit der Abgabe und meiner Klage in Hessen- aber mich würde interessieren was passiert mit den Verzugszinsen. Ich klage gegen den Steuerbescheid, weigere mich zu bezahlen sammle aber beim Betrag eines Kleinwagens ordentlich Zinsen...


      Ganz einfach, bei AdV muss man vorerst nichts zahlen. Es steht einem aber auch frei vorerst zu zahlen, dann werden auch keine Zinsen fällig.
      Gewinnt man, bekommt man das Geld mit Zinsen, auch mit AdV.
      Verliert man, muss man das Geld mit Zinsen zahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.24 22:18:27
      Beitrag Nr. 13.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.339.550 von startvestor am 24.02.24 18:19:14Spiele ja weiter auf Zeit mit der Abgabe und meiner Klage in Hessen- aber mich würde interessieren was passiert mit den Verzugszinsen. Ich klage gegen den Steuerbescheid, weigere mich zu bezahlen sammle aber beim Betrag eines Kleinwagens ordentlich Zinsen...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.24 18:19:14
      Beitrag Nr. 13.926 ()
      Danke für die Infos. Wenn möglich poste noch ein paar mehr Dinge aus dem Buch.

      Dein aktueller Post betrifft den sogenannten Definitiveffekt und die fehlende Begründung. Alles bekannt, aber gut, dass Frau Jachmann-Michel das zusammenfasst.

      Das AdV-Verfahren aus RLP liegt ja im 8. Senat bei ihr. Echter Mut wäre aber, wenn sie daraus schon die BVerfG-Vorlage macht.

      Und du bist natürlich auch bei Trading-Stocks willkommen.
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      Avatar
      schrieb am 24.02.24 17:22:07
      Beitrag Nr. 13.925 ()
      Hallo zusammen,

      ich lese z.Zt. das Buch "die Besteuerung der Kapitaleinkünfte". ( ganz aktuell Stand 1.1.24)
      Autorin ist Prof.Dr.Monika Jachmann-Michel, Vorsitzende Richterin des für Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senats am Bundesfinanzhof.

      Als Nichtjurist hat man beim ersten Lesen des Buches einige Schwierigkeiten der Argumentation der Autorin stetig zu folgen.

      Dennoch bin ich relativ sicher, dass sich die Autorin im Buch deutlich gegen die aktuelle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften äußert.

      Zitat (S.145)
      "Grundlegende Bedenken gegen die neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen bestehen insoweit, als sie mit der Gefahr einhergehen, dass eine Verlustberücksichtigung faktisch ganz ausgeschlossen sein kann."
      "...schon danach wird die Berücksichtigung eines Verlustes von 1 Mio. auf 50 Jahre gestreckt..."
      "Eine Rechtfertigung hierfür ist nicht ersichtlich, insbes. nicht aus der Gesetzesbegründng.Danach soll im Hinblick auf §20Abs.6 Satz5 EstG der spekulativen Qualität von Termingeschäften begegnet werden,..."
      "Damit soll wohl weniger der Anleger davor geschützt werden, zu hohe Verlustrisiken einzugehen, als der Fiskus vor den Folgen für das Steueraufkommen, die aber wiederum nicht beziffert werden. Dabei erscheint es jedenfalls nicht folgerichtig, dass Verluste jährlich aber nur bis 20.000€ und unter Umständen - je nach Höhe des Verlustes und Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anerkannt werden"
      "Die in der Verlustverrechnungsbeschränkung liegende Verletzung des objektiven Nettoprinzips als zentralem Element einer gleichmäßigen Besteuerung nach der objektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit soll also gerechtfertigt werden mit einer "Begünstigung" durch den Abgeltungssteuersatz."

      Ich interpretiere die Aussagen der Autorin so, dass der BFH die aktuelle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wahrscheinlich kippen wird.
      Avatar
      schrieb am 22.02.24 19:13:21
      Beitrag Nr. 13.924 ()
      Wo ich gerade das ihm 2020 verliehene Bundesverdienstkreuz im Revers blitzen sehe- wird das auch wieder eingezogen, wenn
      sein Tun als verfassungswidrig eingestuft wird?😉

      Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer
      entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich
      bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 17:57:03
      Beitrag Nr. 13.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.317.260 von chris-trader am 21.02.24 12:59:01Mein Gott, der Lothar Binding schreckt ja wohl vor rein gar nichts mehr zurück. Unglaublich...
      Ich will mir gar nicht vorstellen müssen, was dieser Mann für gerecht hät.
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 12:59:01
      Beitrag Nr. 13.922 ()


      "Bernhard Daldrup (* 1. Juni 1956 in Sendenhorst) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt dort den Bundestagswahlkreis Warendorf. 2013, 2017 und 2021 zog er jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag ein. Er ist Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen und Mitglied im Finanzausschuss. Außerdem ist er in der Parlamentarischen Linken tätig."

      https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Daldrup_(Politiker,_1…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 20.02.24 14:20:05
      Beitrag Nr. 13.921 ()
      Besonders Zinsen, die von Amts Wegen gezahlt werden müssen, werden oftmals unterschlagen. Im Steuerbereich seltener, im Sozialbereich fast zu 100%.

      Um keine nachteiligen Konsequenzen zu erleiden benötigt man AdV und einen ruhenden Einspruch. Es macht aber jedes Finanzamt was es will.

      In Indien sieht es z.B. so aus:
      With 50 million criminal and civil cases pending, it would take 300 years to clear the country’s judicial backlog.
      https://www.nytimes.com/2024/01/13/world/asia/india-judicial…

      Da arbeiten unsere Gerichte ja quasi mit Lichtsgeschwindigkeit.
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