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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 51)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      schrieb am 20.01.24 20:19:42
      Beitrag Nr. 13.720 ()
      Mir scheint, wir hängen dazwischen. Die Richter in Stuttgart und "Epizentrum" sehen natürlich, dass Binding absolut krass verfassungswidrig ist. Das durchzuwinken steht eben auch lebenslang "in den Büchern". Eine BVerfG-Vorlage wollen sie aber auch nicht machen.

      Also bleibt verzögern oder dealen. Vielleicht hofft man auch, das irgendwer anders die Last übernimmt. Solange duckt man sich weg.
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      schrieb am 20.01.24 18:24:02
      Beitrag Nr. 13.719 ()
      https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht…
      Das ist quasi die Blaupause, wie es ablaufen wird. Das FG Schleswig-Holstein hat auch gesagt verfassungsgemäß..
      Die 1. Instanz wird die Klage abweisen und die Revision zulassen, der BFH dann einen Vorlagebeschluss machen. Alles andere wäre inkonsequent wenn man den heutigen EStG § 20 Abs 6 S 4 betrachtet, bei dem es so gelaufen ist und der vorgelegt wurde.

      Der Grund ist ganz einfach, eine sofortige Vorlage macht mehr Arbeit und junge "renitente" Steuerrichter, die gegen Parlamentsgesetze argumentieren und alles vorlegen, was ihnen in den Kram passt vernichten ihre Karriere. Die Richter sind teilweise genauso wenig unabhängig wie Zentralbanken oder der ÖRR. Die Jobs fliegen einem nicht zu, sondern man ist von der Politik bezüglich Bundesrichterposten etc. abhängig.

      Theoretisch kann man immer zum BVerfG, manchmal kommt noch eine zwingende Anhörungsrüge als Voraussetzung dazu.
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      schrieb am 20.01.24 13:43:48
      Beitrag Nr. 13.718 ()
      Was passiert in RLP? Ich vermute, die warten nun auf den BFH bzgl. AdV. Lieber BFH, hilf uns. Ihr seid doch auch Bayern, also normale Menschen.

      Es bräuchte folgendes vom BFH:

      Die Bindingsteuer ist eindeutig verfassunswidrig. Wir bitten das FG, sofort zum BVerfG zu gehen. Sonst werden wir das tun.

      Stellt sich halt die Frage, darf der BFH anhand des AdV-Verfahrens auch selber zum BVerfG?
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      schrieb am 20.01.24 13:36:31
      Beitrag Nr. 13.717 ()
      Ich hoffe mal, in Bayern gehen die Uhren anders. FG München, wehrt den Sozenwahnsinn ab.
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      schrieb am 20.01.24 13:33:44
      Beitrag Nr. 13.716 ()
      Ich habe tatsächlich schon alles dazu hier geschrieben. Steht also in meinen letzten Posts.

      Ich hatte diesen Ausgang wirklich völlig unterschätzt, war viel zu optimistisch. Vermutlich ist den meisten Richtern die verfassungsrechtliche Dramatik der Bindingsteuer egal. Man denkt an seinen Job. Will nicht zu viel Arbeit haben und auch keinen Ärger mit der SPD.

      Aus Stuttgart werden wir in den nächsten Wochen hören, ich hoffe der CFD-Verband ist renitent. Bei Epizentrum wird es jetzt wohl noch Monate dauern, bis was neues kommt. Das FG hat gesagt, was es will bzw. was es nicht will. Kampf für Gerechtigkeit sieht anders aus.

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      schrieb am 20.01.24 13:18:56
      Beitrag Nr. 13.715 ()
      Inwiefern hat sich das FG in Epizentrums Fall geäußert, dass du Bedenken hast?
      Beschreib den Wortlaut mal etwas, ohne Rückschlüsse auf Epizentrum zu geben.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:18:19
      Beitrag Nr. 13.714 ()
      Sieht schlecht aus. Zumal man ja genug "Gründe" anführen kann, weshalb man "wartet".

      Steht ja schon beim FG RLP drin. Das BVerfG-Verfahren zum Aktienbindung hat Signalwirkung. Warum dann nicht bis 2030 auf dessen Urteil warten? Dann kann das BVerfG ja 2040 über die Bindingsteuer entscheiden. Ob Lothar da noch lebt? Dann ist er ca. 90.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:08:11
      Beitrag Nr. 13.713 ()
      Wenn das FG das Verfahren liegen lässt, kann man alle 6 Monate der Untätigkeit eine Verzögerungsrüge machen, teilweise muss man es sogar.
      Ggf. wird dann auch eine Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren fällig. Bei einem FG können in komplexen Verfahren 3-5 Jahre aber normal sein. Die 18 Monate Durchschnittsdauer gelten eher für z.B. Anerkennung von Werbungskosten XYZ.
      Bei BVerfG - 2 BvL 3/21 war der Klageingang beim FG in der 1. Instanz in 2015, sieht man alles am Aktenzeichen. Dann 18 beim BFH, 21 beim BVerfG. Mit solchen Verfahrensdauern sollte man bei Binding ebenfalls rechnen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 12:08:45
      Beitrag Nr. 13.712 ()
      Wie willst du zum BFH kommen, wenn das FG den Fall einfach liegen lässt, nicht bearbeitet? Oder wenn man dir Recht gibt und die Bindingsteuer entfällt?
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 12:05:29
      Beitrag Nr. 13.711 ()
      Zum BFH kann man immer kommen. Schützenhilfe vom BVerfG gibt es mit den Aktienverluste auch noch (z.B. nur noch 1 Verlusttopf anstatt 4).
      Aber ja die Finanzgerichte sind oftmals nur ein verlängerter Arm der Finanzämter.

      Ich kann ja mal meine Horror-Story erzählen, da ging es aber auch nur um eine handvoll Tausender.
      Teilweise schieben die Richter die Arbeit auf Rechtsreferendare (die am 2. Staatsexamen arbeiten). Der Erörterungstermin ist nicht-öffentlich. Die Finanzamtdamen (Finanzämter haben alle eine sehr hohe Frauenquote) haben sich nach Ende meiner Erörterung (es wurde nicht viel erörtert, sondern nur ein mieser Vergleich angeboten) einfach mit dem Richter über den nächsten Fall unterhalten. 1. Wurde das Steuergeheimnis verletzt (habe mir den Namen der Firma nicht richtig gemerkt leider), 2. Ist es kein faires Verfahren ohne Parteien zu verhandeln. Sowas interessiert dort niemanden.

      Meine Fachanwältin hatte keine Lust auf meinen kleinen Fall, aber jede Menge Fehler gemacht, ebenso die Finanzamtdamen und die Richter. Von mir hat ungefähr ein Satz an Informationen gefehlt und deswegen ging mein Fall verloren, habe dann Schadensersatz von der Fachanwältin gefordert und bekommen. So geht es in vielen Gerichten zu.

      Das Finanzamt hatte davor bereits netterweise aus 100 Euro einfach 1000 Euro Werbungskosten gemacht (betrunken?) und mit dem Schadenersatz der Anwältin, habe ich am Ende doch noch zu 100% gewonnen.

      Die Finanzgerichte sind nicht dazu da, Gesetze aus der Welt zu schmeißen, die nehmen einfach die Ratschow Argumentation und der Fall ist "schnell" und ohne Arbeit fertig.
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