Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 62)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.091.533 von coolero am 12.01.24 11:53:15Jep, habe mir mir das Ding auch durchgelesen. Eigentlich eine Klatsche ohne gleichen für Binding und Co. Aber wir dürfen nicht zu früh jubelieren, die Sozen werden Binding mit aller Macht versuchen zu verteidigen. Und dann gibt es immer noch das Lieblingswerkzeug unseres Oberschlumpfes: NICHTANWENDUNGSERLASS. Wenn wir die Sozen nicht aus den Institutionen raus bekommen, wird jeder für sein Recht einzeln klagen müssen. Und wenn du besonders linke Richter in manchen Bundesländern hast, kann ich mir vorstellen, dass man je nach Bundesland einmal Bindingsteuer zahlen muß oder die Vollziehung ausgesetzt wird, je nach politischer Gesinnung des Richters oder des FA.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.093.615 von startvestor am 12.01.24 16:43:04Habe über AW Güntzler, Guttting, Schulz und Beck geschrieben.
Danke dir. Bei der CDU wären Güntzler und Guttting schon bei uns, bei der FDP Anja Schulz. Habe die 3 auf FB informiert. Aber AW bringt mehr Antwortchancen.
SPD können wir vergessen. Bei den Grünen hätten wir noch Katharina Beck.
SPD können wir vergessen. Bei den Grünen hätten wir noch Katharina Beck.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.092.781 von startvestor am 12.01.24 15:01:21Ich habe bei der FDP dem Toncar und bei der AfD Gottschalk geschrieben.
Bei SPD und CDU als Verursacher antwortet ja sowieso niemand, fühlt sich keiner verantwortlich oder Binding wird hofiert.
Bei SPD und CDU als Verursacher antwortet ja sowieso niemand, fühlt sich keiner verantwortlich oder Binding wird hofiert.
Habe auf FB und in Foren das Urteil etwas gestreut, geht aber natürlich noch mehr.
Bei AW bin ich ja quasi gesperrt. Es würde m.E. folgende Frage an diverse Politiker reichen:
Was ändern Sie an ihrer Politik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.
Mit Link zum Urteil im Erläuterungstext, mehr braucht's nicht.
Bei AW bin ich ja quasi gesperrt. Es würde m.E. folgende Frage an diverse Politiker reichen:
Was ändern Sie an ihrer Politik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.
Mit Link zum Urteil im Erläuterungstext, mehr braucht's nicht.
der erst Erfolg, sehr schön.
Endlich! Im Prinzip hat das FG entschieden, Binding ist verfassungswidrig. Lest euch einfach das ganze Ding durch, vieles kommt mir sehr bekannt vor, habe ich auch geschrieben.
Gern FA, geh zum BFH. Die warten schon.
Das FG RLP bereitet nun die Vorlage fürs BVerfG vor. Vielleicht meldet sich ja FG München und FG "Epizentrum" und FG Stuttgart und man hilft einander.
Man kann bei der DATEV ja auch Kommentare abgeben. Sollten wir tun wenn möglich. Und dieses Urteil muss in alle Foren, Facebook, Abgeordnetenwatch usw.
Und gern Lothars Mietshaus damit bekleben.
War eigentlich wer von euch beim Bauernaufstand mit Anti-Binding-Plakat?
Gern FA, geh zum BFH. Die warten schon.
Das FG RLP bereitet nun die Vorlage fürs BVerfG vor. Vielleicht meldet sich ja FG München und FG "Epizentrum" und FG Stuttgart und man hilft einander.
Man kann bei der DATEV ja auch Kommentare abgeben. Sollten wir tun wenn möglich. Und dieses Urteil muss in alle Foren, Facebook, Abgeordnetenwatch usw.
Und gern Lothars Mietshaus damit bekleben.
War eigentlich wer von euch beim Bauernaufstand mit Anti-Binding-Plakat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.091.629 von coolero am 12.01.24 12:06:55Das kann sehr gut sein, die Beschwerde des FA richtet sich in dem Fall nur gegen die gewährte AdV.
Sorry für Spam, aber wenn man den Artikel über "PDF erstellen" ausdruckt, erscheint ganz unten noch der Vermerk:
Rechtskraftangaben:
• Beschwerde eingelegt (BFH VIII B 113/23)
Heißt das, das Finanzamt ist beim BFH in Revision gegangen und das ist das Aktienzeichen dazu? (Finde beim BFH dazu nichts)
Rechtskraftangaben:
• Beschwerde eingelegt (BFH VIII B 113/23)
Heißt das, das Finanzamt ist beim BFH in Revision gegangen und das ist das Aktienzeichen dazu? (Finde beim BFH dazu nichts)
Super, vielen Dank. Na, so wie sich die Begründung für die AdV liest, erscheint die Hauptsache wenig vielversprechend für das Finanzamt 😍