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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 63)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      schrieb am 12.01.24 11:46:26
      Beitrag Nr. 13.600 ()
      Es wurde AdV gewährt, der Steuerpflichtige muss also vorerst nicht zahlen.
      Das Verfahren geht dann weiter, das FG entscheidet irgendwann in der Hauptsache, dann evtl. BFH oder direkt BVerfG. Also gewonnen ist noch nichts, nur dieses Ehepaar muss vorerst nicht zahlen. Das FG kann theoretisch in der Hauptsache auch anders entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 11:39:01
      Beitrag Nr. 13.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.091.284 von JohnGalt123 am 12.01.24 11:18:13Wie muss man das verstehen?

      Das FG hat den Antrag auf AdV zugelassen, aber noch nicht über Binding an sich entschieden? Oder hat das FG Binding auch gleich abgelehnt und es liegt beim BFH?
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 11:18:13
      Beitrag Nr. 13.598 ()
      Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1-V-1674/23

      Beschluss vom 05.12.2023

      Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften
      Leitsatz:

      Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.

      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…
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      schrieb am 11.01.24 11:18:01
      Beitrag Nr. 13.597 ()
      Schäffler fällt für uns auch aus:

      https://youtu.be/FCxpJfSYTcs?si=8zE5UPEO3h64Se_T

      Die FDP muss wohl unter 3% fallen, sonst wachen die nicht auf.
      Avatar
      schrieb am 09.01.24 19:24:19
      Beitrag Nr. 13.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.696 von coolero am 08.01.24 19:29:22
      Zitat von coolero: Korrekt. Das Finanzamt darf pro Jahr maximal soviel abschöpfen, dass du nicht unter das Existenzminimum fällst. Ganz wichtig, dass dein Vermögen dabei keine Rolle spielt - es geht nur um das Jahr.


      Es wurde hier anschaulich erklärt

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      Avatar
      schrieb am 09.01.24 04:17:17
      Beitrag Nr. 13.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.070.914 von caputseikel am 09.01.24 01:57:23Ja, so ist es richtig. Die 20K gibts erst mit der Steuererklärung und die restlichen 80K erst vom BVerfG.
      Avatar
      schrieb am 09.01.24 01:57:23
      Beitrag Nr. 13.594 ()
      Wie liegt der Fall wenn man angenommen 100k Gewinn und 100k Verlust generiert hat also letztendlich 0 EUR Gewinn gemacht hat, die 25% Abgeltungssteuer vom deutschen Broker einbehalten wurden? Einfach Anlage KAP ausfüllen, bekommt man dann automatisiert vom FA für 20k Verlust die Abgeltungssteuer erstattet, also ca 5k zurück? Dann Einspruch einlegen und angeben man möchte auch zusätzlich für 80k Verlust die Abgeltungssteuer zurückerstatt haben?
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      Avatar
      schrieb am 08.01.24 23:36:25
      Beitrag Nr. 13.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.420 von ValueIn am 08.01.24 18:36:28Übrigens ist Hubsi morgen zu Gast bei Maischberger. Vielleicht ist er ja ähnlich gut drauf wie bei Lanz letztens....:D:D

      Best regards
      Genosse Horst Sindermann
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 20:51:35
      Beitrag Nr. 13.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.933 von coolero am 08.01.24 20:14:48Also eine Gattung ist da überdurchschnittlich (insbesondere Betriebsprüfung) vertreten: Frau, ledig, keine Kinder, zwischen 35 und 50. Die ziehen das Ding eiskalt ohne Rücksicht auf dich durch - das kannste glauben. Im Innendienst sind dann vermehrt die Beamten mit Familie und Gewissen..... Jedenfalls ist die Einteilung bei uns in der Region so, da schickt man keinen Familienvater mit 3 Kindern auf Betriebsprüfungen. Männer, welche Betriebsprüfungen durchführen, haben meist schon eine Scheidung hinter sich und sind entsprechend gefrustet.....

      Kann eigentlich Taxadvisor diese Aufteilung für seine Region bestätigen....
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 20:14:48
      Beitrag Nr. 13.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.855 von Richter456 am 08.01.24 20:02:53Ja, das stimmt. Insgesamt bleibt Binding natürlich immer noch eine riesen Frechheit. Aber das FG Köln Urteil hilft bestimmt trotzdem einigen.

      Die noch viel größere Sauerei finde ich, dass das Finanzamt dagegen Revision einlegt. Ich kann verstehen, wenn ein Finanzbeamter Binding "stumpf" ausführt. Schließlich ist Gesetze hinterfragen und nicht anwenden nicht sein Job und wer riskiert schon seine Karriere. Aber bei solch offensichtlichen Schwachsinn in Revision zu gehen... Was arbeiten da für Menschen?
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