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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co (Seite 16)

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
    Beiträge: 421
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      schrieb am 05.05.21 10:57:21
      Beitrag Nr. 271 ()
      Hallo @ALL

      ich habe gestern 04.05.2021 meine sogenannte Trading GmbH gegründet.

      1. Gründung der GmbH mit Musterprotokoll
      - ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer
      - Stammkapital 25.000 €, voll eingezahlt
      - wichtig ist die Formulierung "Gegenstand des Unternehmens"

      2. die Kosten laut Recherchen sollen sein, die tatsächlichen Kosten teile ich dann noch mit
      - 115,00€ Gesellschaftsvertrag (Notar) (bezieht sich auf Musterprotokoll mit 25K)
      - 57,50€ Handelsregisteranmeldung (Notar)
      - 34,50€ Erstellung und Versand der XML-Datei (Notar)
      - 40,00€ Post, Telekommunikation pauschal (Notar)
      - 10,00€ Kopien, Ausdrucke ca. (Notar)

      3. Amtsgericht
      - 150,00€ Gebühren für Handelsregister-Eintragung (Amtsgericht)

      4. Gewerbeamt
      - 30,00€ Gebühren Gewerbeamt (Spanne zwischen 30-65 €)

      5. LEI-Register
      - 59,00€ Beantragungs- und Registrierungsgebühr für 1 Jahr (muss jährlich verlängert werden)

      6. IHK Gebühren
      - 168,00€ Grundbeitrag

      7. Geschäftskonto
      - 9,00€ monatlich (bei Penta, entscheidet für mich war die Datev Schnittstelle und digitale Belegerfassung)

      Jetzt warte ich auf die tatsächlichen Kosten/Gebühren und werde diese dann posten.

      Jetzt bin ich auf der Suche nach einer geeigneten Software für den Metatrader 4, der meine täglichen Trades in ein geeignetes Format umwandelt zwecks Übermittlung an meinem STB, so das er diese in seine Steuersoftware (Daten) einlesen kann ohne händische Nachbearbeitung. Der Arbeitsaufwand für den STB soll im besten Fall nur noch die Kontrolle der Saldenliste sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich?

      Vielen Dank vorab.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.21 10:54:26
      Beitrag Nr. 270 ()
      Hallo,
      wir sind gerade dabei eine GmbH zu gründen, der Geschäftsführer hat 51% der Geschäftsanteile, sodass er sozialversicherungsbefreit ist und bekommt ein Geschäftsführergehalt. Muss er am Ende auch Umsatzsteuer der Gesellschaft in Rechnung stellen ?
      Liebe Grüsse
      Klara
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.05.21 11:37:33
      Beitrag Nr. 269 ()
      Man muß Mitglied bei der IHK sein. Pflichtmitgliedschaft.
      Avatar
      schrieb am 03.05.21 08:32:26
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.015.933 von Schmetterling_3STV am 01.05.21 17:22:59
      Zitat von Schmetterling_3STV:
      Zitat von briefkopfumschlag: Sehe ich richtig das neben Gründungskosten (2000€?) Eben dann in Zukunft alles durch einen Steuerberater geprüft werden muss?

      Gibt's hier Erfahrungen zum Verwaltungsaufwand?


      Gründungskosten von 2000 Euro hast du nur, wenn du mit eigenem Gesellschaftervertrag und Gesellschafterliste kommst. Wählt man den Weg über das Musterprotokoll, was als Anhang im GmbHG steht, geht es deutlich günstiger. Da ist man bei Kosten von ca. 550 Euro für die Gründung. Da wohl eine Ein-Personen-Gesellschaft geplant wird, braucht man keine speziellen Regelungen für mehrere Gesellschafter. Daher reicht bei so einer GmbH das Musterprotokoll.

      Bei der laufenden Buchhaltung kommt es darauf an, ob man Kenntnisse in dem Bereich hat bzw. sich diese aneignen will. So viele Konstellationen bei den Buchungssätzen gibt es da nicht. Auch habe ich meine Zweifel, dass ein Steuerberater und seine Gehilfen auf Anhieb mit einer Trading Firma klar kommen. Das liegt normalerweise außerhalb ihrer täglichen Geschäfts. Wenn du Pech hast, buchen die dir die Gewinne als Umsätze und die Bilanz müsste tatsächlich geprüft werden. Den eine Trading GmbH braucht niemals ihre Bilanzen prüfen lassen.

      Wann geprüft werden muss hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab. Die Definition findet man in §267 HGB. Danach ist eine kleine Kapitalgesellschaft gegeben, wenn sie unter 6 Mio. Bilanzsumme hat, mindestens 12 Mio. Umsatzerlöse und im Jahr durchschnittlich 50 Arbeitnehmer hatte. Arbeitnehmer wird die GmbH wohl kaum haben, vielleicht noch aus der eigenen Familie, aber bestimmt nicht über 50. Ist die GmbH erfolgreich und schüttet nicht immer ihren gesamten Jahresgewinn aus, kann sie irgendwann über die 6 Mio. Bilanzsumme kommen. Bleiben noch die Umsatzerlöse. Da ist so eine Trading GmbH fein raus. Die macht keine Umsatzerlöse. Die sind definiert in §277 Abs. 1 HGB als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Geprüft werden müssen Kapitalgesellschaften die nicht kleine Kapitalgesellschaften sind nach §316 HGB.

      So eine Trading GmbH ist im HGB nicht vorgesehen und es wird noch besser. Die ist nach der Definition eine Kleinstkapitalgesellschaft nach §267a HGB, wenn die Grenze bei den Arbeitnehmern einhält.

      Insgesamt halten sich daher die laufenden Kosten für die Verwaltung in Grenzen, wenn man die Buchhaltung und Steuererklärung selbst macht. Als Kosten bleiben da dann 35 Euro für den Bundesanzeiger für die E-Bilanz Hinterlegung, die braucht nicht veröffentlicht werden wegen der "Kleinstkapitalgesellschaft". Dann kommt noch die IHK mit ihrem Beitrag von mindestens ca. 150 bis 200 Euro je nach Region. Plus die jährlichen Kosten für die LEI-Nummer von ca. 50 Euro.


      Bist du sicher, dass man bei der IHK sein muß?
      Avatar
      schrieb am 01.05.21 17:22:59
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.693.198 von briefkopfumschlag am 02.04.21 20:10:41
      Zitat von briefkopfumschlag: Sehe ich richtig das neben Gründungskosten (2000€?) Eben dann in Zukunft alles durch einen Steuerberater geprüft werden muss?

      Gibt's hier Erfahrungen zum Verwaltungsaufwand?


      Gründungskosten von 2000 Euro hast du nur, wenn du mit eigenem Gesellschaftervertrag und Gesellschafterliste kommst. Wählt man den Weg über das Musterprotokoll, was als Anhang im GmbHG steht, geht es deutlich günstiger. Da ist man bei Kosten von ca. 550 Euro für die Gründung. Da wohl eine Ein-Personen-Gesellschaft geplant wird, braucht man keine speziellen Regelungen für mehrere Gesellschafter. Daher reicht bei so einer GmbH das Musterprotokoll.

      Bei der laufenden Buchhaltung kommt es darauf an, ob man Kenntnisse in dem Bereich hat bzw. sich diese aneignen will. So viele Konstellationen bei den Buchungssätzen gibt es da nicht. Auch habe ich meine Zweifel, dass ein Steuerberater und seine Gehilfen auf Anhieb mit einer Trading Firma klar kommen. Das liegt normalerweise außerhalb ihrer täglichen Geschäfts. Wenn du Pech hast, buchen die dir die Gewinne als Umsätze und die Bilanz müsste tatsächlich geprüft werden. Den eine Trading GmbH braucht niemals ihre Bilanzen prüfen lassen.

      Wann geprüft werden muss hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab. Die Definition findet man in §267 HGB. Danach ist eine kleine Kapitalgesellschaft gegeben, wenn sie unter 6 Mio. Bilanzsumme hat, mindestens 12 Mio. Umsatzerlöse und im Jahr durchschnittlich 50 Arbeitnehmer hatte. Arbeitnehmer wird die GmbH wohl kaum haben, vielleicht noch aus der eigenen Familie, aber bestimmt nicht über 50. Ist die GmbH erfolgreich und schüttet nicht immer ihren gesamten Jahresgewinn aus, kann sie irgendwann über die 6 Mio. Bilanzsumme kommen. Bleiben noch die Umsatzerlöse. Da ist so eine Trading GmbH fein raus. Die macht keine Umsatzerlöse. Die sind definiert in §277 Abs. 1 HGB als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Geprüft werden müssen Kapitalgesellschaften die nicht kleine Kapitalgesellschaften sind nach §316 HGB.

      So eine Trading GmbH ist im HGB nicht vorgesehen und es wird noch besser. Die ist nach der Definition eine Kleinstkapitalgesellschaft nach §267a HGB, wenn die Grenze bei den Arbeitnehmern einhält.

      Insgesamt halten sich daher die laufenden Kosten für die Verwaltung in Grenzen, wenn man die Buchhaltung und Steuererklärung selbst macht. Als Kosten bleiben da dann 35 Euro für den Bundesanzeiger für die E-Bilanz Hinterlegung, die braucht nicht veröffentlicht werden wegen der "Kleinstkapitalgesellschaft". Dann kommt noch die IHK mit ihrem Beitrag von mindestens ca. 150 bis 200 Euro je nach Region. Plus die jährlichen Kosten für die LEI-Nummer von ca. 50 Euro.
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      schrieb am 19.04.21 07:27:49
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.864.310 von SlappyHours am 18.04.21 20:07:45
      Zitat von SlappyHours: Das einzige was mich an einer Trading GmbH aktuell abschreckt, sind die hohen laufenden Kosten - da ist teilweise von bis zu mehrere Tausend Euro die Rede. Hauptsächlich für Steuerberater und Co.

      Nur als Softwareentwickler frage ich mich: Wofür? Das ist doch ein hoch automatisierbarer Prozess. Egal ob ich nun 10 oder 10000 Trades im Jahr mache. Die müssen irgendwo (automatisch) eingetragen werden - mehr order weniger jedes Jahr auf die gleiche Weise. Dann alle Dokumente "ausdrucken", abschicken und fertig. Ich habe keine Angestellten, keine sonstigen Einnahmen/Ausgaben - jedes Jahr das gleiche.

      Weiß jemand, welche Leistung da genau bezahlt werden soll?
      (selbst die Lösung von RIDE Capital finde ich da für "kleine" Trader noch zu teuer).


      Es geht ja nicht um das Verbuchen der Trades. Sondern um den ganzen anderen Rest. Letztendlich hast du aber recht, das ist keine dicke Nummer. Aber es muss auch ein Jahresabschluss erstellt werden etc.

      Nehmen wir mal an "Dumpingpreise" Ich würde sagen, das für die laufende Buchhaltung max. 50,- EUR im Monat fällig sind. Das ergibt sich daraus, das praktisch nichts gebucht wird. Jahresabschluss für 500,- EUR. Man kann den Preis individuell verhandeln, man muss nicht nach Steuertabelle gehen.

      Also um die 1.100,-. Aber den Steuerberater der das dafür macht, muss du erstmal finden. Nach meiner Ansicht wäre ein fairer Preis zwischen 2-3 tsd. Zum Schluss hat man ja auch Fragen die kompetent beantwortet werden sollen.
      Avatar
      schrieb am 18.04.21 20:07:45
      Beitrag Nr. 265 ()
      Das einzige was mich an einer Trading GmbH aktuell abschreckt, sind die hohen laufenden Kosten - da ist teilweise von bis zu mehrere Tausend Euro die Rede. Hauptsächlich für Steuerberater und Co.

      Nur als Softwareentwickler frage ich mich: Wofür? Das ist doch ein hoch automatisierbarer Prozess. Egal ob ich nun 10 oder 10000 Trades im Jahr mache. Die müssen irgendwo (automatisch) eingetragen werden - mehr order weniger jedes Jahr auf die gleiche Weise. Dann alle Dokumente "ausdrucken", abschicken und fertig. Ich habe keine Angestellten, keine sonstigen Einnahmen/Ausgaben - jedes Jahr das gleiche.

      Weiß jemand, welche Leistung da genau bezahlt werden soll?
      (selbst die Lösung von RIDE Capital finde ich da für "kleine" Trader noch zu teuer).
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 09:37:36
      Beitrag Nr. 264 ()
      Ach ja, wenn du mal Spass haben willst, frag bei den Banken vor Ort nach einem Geschäftskonto für Trader GmbH. Das läuft bei denen wohl unter der Rubrik "Drogenhändler". Penta, Fyrst oder in unserem Fall war Qonto am schnellsten.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 09:30:41
      Beitrag Nr. 263 ()
      Geht in 1 Wochen ohne große Probleme, für Notare eine Langweilernummer die sie dazwischenschieben und dann wartest du 4 Wochen auf die Steuernummer.... Und dann auf IB....
      Avatar
      schrieb am 02.04.21 20:10:41
      Beitrag Nr. 262 ()
      Abend,

      Ich Spiel mit dem Gedanken einer Trading GmbH aus 2 Gründen.

      Zuerst finde ich es prinzipiell attraktiv das wenn ich Aktien trade deren Gewinn nicht so sehr besteuert wird und somit auch das Vermögen in der GmbH schneller wachsen könnte (als privater wären ja bei 10% Gewinn knapp 3% steuern etc fällig). Beim auszahlen an mich selbst würde ich dann natürlich Steuern bezahlen nur wäre das hochkommen leichter, oder sehe ich da was falsch?

      2. Spekuliere ich mit Termingeschäften bzw damit was gesetzlich zumindest unter diesen Punkt fällt (Zertifikate, cfds) wobei ich gerade eher wenn ich es aktuell hochrechne knapp auf diese Verlustgrenze komme wenn ich so weiter spekuliere wobei spätestens nächstes Jahr denk ich das ein Thema wird. Hier können Verluste ja auch in unbegrenzter Höhe verrechnet werden?

      Sehe ich richtig das neben Gründungskosten (2000€?) Eben dann in Zukunft alles durch einen Steuerberater geprüft werden muss?

      Gibt's hier Erfahrungen zum Verwaltungsaufwand?
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