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    Können sich AG´s wieder von der Börse zurückziehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.01 10:35:36 von
    neuester Beitrag 11.03.01 11:47:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 356.798
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      schrieb am 10.03.01 10:35:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits

      Diese Frage geht mir immer mal wieder durch den Kopf, wenn ich daran denke, daß Firmen, bedingt durch das allgemein schlechte Börsenklima immer mehr an Wert verlieren.

      So doch auch die Firmeneigenen Anteile, die in den unternehmerischen Planungen sicher auch einbezogen werden.
      Wenn eine Firma befürchten könnte/müßte, daß ihr Aktienkapital, durch düsterste Wirtschaftsprognosen und einer daraus folgenden Hysterie wertlos werden könnte, wäre eine Aktiengesellschaft dann in der Lage ein Delisting von der Börse vorzuenehmen?

      Wie würden dann die Aktionäre gestellt, bekämen sie dann lediglich den letzten aktuell notierten Börsenkurs ausbezahlt?

      Diese Frage stelle ich auch unter dem Aspekt, daß es sicher viele Anleger gibt, die einen stark gefallenen Aktienkurs über einen längeren Zeitraum aussitzen wollen.
      Mit einem Delisting aber keine Hoffnung mehr hätten, jemals wieder an einer Steigerung teilhaben zu können.
      Denn bei diesem Beispiel müßte es sich ja nicht mal um ein erfolgloses Unternehmen handeln.

      Mag sein daß diese Fragen für Kenner der Materie lächerlich sind. Da ich es aber nicht weiß, würde ich mich auf begründete Antworten freuen.

      Ich bedanke mich schon vorab für Eure Mühe.

      mfg
      T-J
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 12:43:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Am lehreichsten ist ein Besipiel aus der Praxis.
      Im August 2000 betraf es die PFAFF AG.

      "Börse beendet Handel mit Pfaff-Aktie

      Insolvenzverwalter Wieschemann: Papier nichts mehr wert

      KAISERSLAUTERN. Die Deutschen Börsen haben die Aktie des im Insolvenzverfahren befindlichen Kaiserslauterer Nähmaschinenherstellers G.M.
      Pfaff AG aus dem Handel genommen.

      Das Papier wird seit gestern nicht mehr an den bisherigen Handelsplätzen Frankfurt, Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf gehandelt.
      Ein Sprecher der Deutschen Börse AG, Frankfurt, sagte gestern, ein ordnungsgemäßer Handel mit der Pfaff-Aktie sei nicht mehr gewährleistet
      gewesen. Die Deutsche Börse habe in diesem Fall das Recht, die Aktie aus dem Handel zu nehmen. Dies werde etwa dann gemacht, wenn zu
      wenige Aktien gehandelt würden oder wenn es dem Schutz der Anleger diene. Bei der Pfaff-Aktie habe die Marktsituation an der Börse den
      Ausschlag gegeben.
      Der Pfaff-Insolvenzverwalter Robert Wieschemann sagte gestern, die Aktie des Nähmaschinenherstellers sei nichts mehr wert, spätestens seit die
      Gläubigerversammlung am 19. Januar 2000 die Liquidation, also die Auflösung des Unternehmens beschlossen habe. Wieschemann hat deshalb
      nach eigenen Angaben bereits am 5. Mai dieses Jahres einen Brief an die Deutsche Börse geschrieben und sich darüber beschwert, dass die Aktie
      immer noch gehandelt werde. Die Deutsche Börse habe dann am 20. Juli verfügt, das Pfaff-Papier aus dem Handel zu nehmen, was dann gestern
      geschehen ist. Wieschemann will nach früheren Angaben den Pfaff-Industriemaschinenteil in Kaiserslautern in eine neue Aktiengesellschaft
      überführen. Es soll eine selbstständig operierende AG werden, die bis zur Übernahme durch einen Investor der G.M. Pfaff AG gehört.
      Ein Sprecher der Esslinger Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre bezeichnete gestern den Liquidationsbeschluss und das Delisting der Börsen als
      "kalte Enteignung" der Pfaff-Aktionäre. Wenn eine Nachfolge-AG von Pfaff künftig frisches Kapital an der Börse aufnehmen wolle, sagte der Sprecher,
      dann würde sie nach diesen Schritten kein Geld mehr bekommen. Die Anleger reagierten heute sehr empfindlich auf ein solches Vorgehen. Nur wenn
      die Altaktionäre in die Umwandlung einbezogen würden, habe eine Folge-AG die Chance, frisches Kapital über die Börse zu erhalten. Die Pfaff-Aktie
      wurde aus dem Kursteil der RHEINPFALZ gestrichen. Sie notierte zuletzt mit 25 Cent (49 Pfennig)."
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 16:00:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, das geht auch ohne Insolvenz! Ein prominentes Beispiel könnte die Firma Kiekert AG werden. Diese sind vor wenigen Jahren an die Börse gegangen und wollen sich jetzt nach einem Einstieg von Schroder Venture in eine Personengesellschaft (KG) umwandeln. Kompliziert wird es hierdurch für die (Klein-)Aktionäre, die ihre Papiere nicht verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 07:47:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo StRa,

      ja Kiekert, die hatte ich auch schon mal auf dem Kieker. Eine
      echt lustige Firma. Die sind mir mal rühmlich aufgefallen, als
      sie Opel oder Ford die Harke gezeigt haben, weil die mal wieder
      zum Preisdumping angesetzt haben.
      Ein weiteres Beispiel ist z. B. die Firma, welche diese noblen
      Sofas herstellt. Name fällt mir gerade nicht mehr ein.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 09:55:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn sich ein Unternehmen von der Börse zurückzieht, heißt das nicht automatisch, daß die Aktien nicht mehr handelbar sind!
      Ein Beispiel: Die Schmidtbank-Aktie. Diese war m. W. nie börsennotiert, kann aber trotzdem gehandelt werden! (www.schmidtbank.de) Du findest die G- und B-Kurse auf der Homepage!

      Vielleicht findet sich ein Makler, der nach Beendigung einer Börsennotitz einen Handel organisiert?!

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      Avatar
      schrieb am 11.03.01 11:18:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen

      Vielen Dank für eure bisher geleisteten Mühen.

      Entschuldigt bitte, wenn mich nicht gleich richtig ausgedrückt habe, aber mir ging es eigentlich darum zu erfahren, wie Aktionäre gestellt werden, wenn eine Aktiengesellschaft von sich aus beschließen würde, wieder eine andere Gesellschaftsform zu wählen und somit ein Delisting, um den Unwägsamkeiten der Börse bei einer sich abzeichnenden Baisse-Hysterie entgegenzutreten.
      Denn daß bei einem Börsencrash (salamicrash) auch gute Firmen einen Großteil ihres Aktienkapitals verlieren würden steht sicher außer Frage.
      Daran würde sich die Frage anschließen, ob ein Delisting Sinn machen würde, möglich wäre und mit welchen Folgen für die Aktionäre?

      Bin weiter auf Antworten gespannt.
      mfg
      T-J
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 11:47:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Steueragent und Tizian-Julius,

      ich war auf der HV von Kiekert, als das Delisting beschlossen wurde. Natürlich gegen meinen kleinen Widerstand. In dieser HV hat ein Kleinaktionärs-Schutzverband die Folgen dargestellt, wenn ein Aktionär nicht auf das Abfindungsangebot eingeht. Die sauberen "Herren" von Kiekert haben 35 € angeboten und mit dem Brustton der Überzeugung behauptet, der Aktienkurs könne nun nur noch um die 35 € betragen. Tatsächlich ging der damals auch sofort auf die 35 € hoch. Heute steht er bei rd. 36 bis 37 € (warum?) und fast immer ist es ein G-Kurs. Die sind ja auch aus dem M-DAX geflogen, wobei sich der Kurs keinen Deut geändert hat.

      Wenn ich das noch so recht in Erinnerung habe, müssen für die verbleibenden Aktionäre am Ende gerichtlicherseits Wertgutachten erstellt werden; irgendwie kann man die dazu zwingen. Und wenn auch das nichts nützt, ist der ehemalige Aktionär dann Kommanditist mit halt 0,00000008% oder so.

      Die einzelnen Vorgehensschritte habe ich nicht mehr in Erinnerung (es ist etwa ein Jahr her). Ggf. mal bei der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre nachfragen. Wenn es möglich ist, werde ich auch dieses Jahr an der HV Kiekert teilnehmen.

      Die Kiekertleute waren ja besonders dreist, weil diese nach dem Going Publik Ihren weltweiten Vertrieb zulasten des Gewinns (und damit der Aktionäre) aufgebaut haben. Jetzt wo dieser Vertrieb steht, wollen sich die Herren goldene Nasen verdienen.

      So werden wir Aktionäre auch betrogen.

      Schönen Sonntag

      StRa


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