kapitalerträge - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.03.01 00:40:57 von
neuester Beitrag 29.03.01 09:35:13 von
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ID: 370.544
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hallo , ich habe bitte eine frage an die steuerexperten:
ich habe in steuernetz.de gelesen, daß man kapitalerträge nur dann angeben muß, wenn diese DM 3000,-- übersteigen.
wie ist das mit auslandseinkünften, die einen steuerpflichtigen ertrag sowie eine anrechenbare quellenstuer ausweisen. kann ich selbst die quellensteuer vom steuerpflichigen betrag abziehen und dann den verbleibenden teil zu den erträgen addieren oder muß ich zunächst den steuerpflichigen ertrag ohne abzug dem FA mitteilen und dieses nimmt dann den abzug vor.
vielen dank für die beantwortung.
ich habe in steuernetz.de gelesen, daß man kapitalerträge nur dann angeben muß, wenn diese DM 3000,-- übersteigen.
wie ist das mit auslandseinkünften, die einen steuerpflichtigen ertrag sowie eine anrechenbare quellenstuer ausweisen. kann ich selbst die quellensteuer vom steuerpflichigen betrag abziehen und dann den verbleibenden teil zu den erträgen addieren oder muß ich zunächst den steuerpflichigen ertrag ohne abzug dem FA mitteilen und dieses nimmt dann den abzug vor.
vielen dank für die beantwortung.
Steuerpflichtige Einnahme ist die Brutto-Dividende, also vor Abzug der Quellensteuer. Wie die QSt behandelt wird (z.B. Anrechnung) hängt u.a. davon ab, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und was es vorsieht, s. auch Anlage AUS.
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