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    kapitalerträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.01 00:40:57 von
    neuester Beitrag 29.03.01 09:35:13 von
    Beiträge: 2
    ID: 370.544
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      Avatar
      schrieb am 29.03.01 00:40:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo , ich habe bitte eine frage an die steuerexperten:

      ich habe in steuernetz.de gelesen, daß man kapitalerträge nur dann angeben muß, wenn diese DM 3000,-- übersteigen.
      wie ist das mit auslandseinkünften, die einen steuerpflichtigen ertrag sowie eine anrechenbare quellenstuer ausweisen. kann ich selbst die quellensteuer vom steuerpflichigen betrag abziehen und dann den verbleibenden teil zu den erträgen addieren oder muß ich zunächst den steuerpflichigen ertrag ohne abzug dem FA mitteilen und dieses nimmt dann den abzug vor.

      vielen dank für die beantwortung.
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 09:35:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steuerpflichtige Einnahme ist die Brutto-Dividende, also vor Abzug der Quellensteuer. Wie die QSt behandelt wird (z.B. Anrechnung) hängt u.a. davon ab, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und was es vorsieht, s. auch Anlage AUS.


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