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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 101)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 22.06.18 15:55:58
      Beitrag Nr. 4.559 ()
      S-aut bei Softship
      Avatar
      schrieb am 22.06.18 13:35:24
      Beitrag Nr. 4.558 ()
      Custodia Holding AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out - Hauptaktionär erhöht Barabfindung auf EUR 410,-
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

      Auf der 139. Hauptversammlung der Custodia Holding AG (früher: Löwenbräu) am 21. Juni 2018 wurde mit mehr als 99 % der anwesenden Stimmen unter TOP 6 der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Blitz 10-439 SE, München, gefasst.

      Die Hauptaktionärin, eine 100%-ige Tochter der von Finck'sche Hauptverwaltung GmbH, erhöhte eingangs der Hauptversammlung den Barabfindungsbetrag von EUR 390,00 auf EUR 410,- je Custodia-Aktie. So sei der Wert der im Portfolio der Gesellschaft gehaltenen Aktien gestiegen.
      Avatar
      schrieb am 05.06.18 09:26:14
      Beitrag Nr. 4.557 ()
      Zu Biotest St.:
      Am Tag der Meldung über den geplanten BuG-Vertrag dürfte der Dreimonats Durchschnittskurs der Stammaktien so um die 25 Euro gelegen haben, zumindest wenn man sich im Chart die ungewichtete 90-Tage-Linie ansieht. Das sollte zumindest für die Stämme die Untergrenze für die Barabfindung darstellen. Andere Meinungen?
      Kurs steht bei 25,60
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 17:27:14
      Beitrag Nr. 4.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.831.341 von honigbaer am 25.05.18 12:20:51OLG DDF nun auch = Hamburg = Stuttgart = München. Denke die Verfahren kann man allesamt abschreiben. Die Macht der Lobbyisten bringt alle Gericht "auf Linie", und das BGH hilft offensichtlich gern dabei. Wie das alles noch verfassungskonform sein soll ist mir nicht zugänglich.

      Wie sieht es eigentlich in Berlin aus? Das letzte große Verfahren dort war Bayer Schering wenn ich mich recht erinnere.
      Avatar
      schrieb am 25.05.18 12:20:51
      Beitrag Nr. 4.555 ()
      Ja, klar, ich meinte ja auch OLG Düsseldorf, hattee nur wegen itelligence das LG Dortmund im Kopf, weil das ja dort die erste Instanz war und von dort zum OLG Düsseldorf ging.

      Und bei Duerkopp müsste ja dann demnächst auch Dortmund zuständig sein und Axa und deren Konzerntöchter (LG Köln) war mir auch noch aufgefallen, wenn das dann beim OLG Düsseldorf alles pauschal zum Nachteil der Minderheitsaktionäre entscheiden wird, dann wird es aber traurig. Im Fall von itelligence waren zunächst 46% Aufbesserung beschlossen, das können die Hauptaktionäre ja nur als Freibrief verstehen, sich wie im Fall Duerkopp arm zu rechnen.

      Und auch der Aufwand, mit dem so ein Ergebnis in erster Instanz erarbeitet wird, oft mit neuem Gutachten. Und die Berufungsinstanz überlegt es sich dann kurzerhand anders.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 25.05.18 10:44:41
      Beitrag Nr. 4.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.830.393 von Blondie123 am 25.05.18 10:31:09Ansonsten aber richtig. Der "normale" Instanzenzug ist LG Köln -> OLG Köln. Für Spruchverfahren wurde aber durch § 2 KonzentrationsVO Gesellschaftsrecht dem OLG Düsseldorf die Zuständigkeit für Beschwerden in Spruchverfahren aus den OLG Bezirken Köln, Hamm (LG Dortmund) und Düsseldorf übertragen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.18 10:31:09
      Beitrag Nr. 4.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.826.397 von honigbaer am 24.05.18 19:22:18Es gibt kein OLG Dortmund.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.05.18 19:22:18
      Beitrag Nr. 4.552 ()
      26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Tischner und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff waren bei Vodafone zuständig, bei der Postbank wurden hingegen die neuen Richternamen Wurm, Fleischauer und Seulen beim OLG Köln genannt.

      Für die Spruchverfahren aus Köln ist offenbar OLG Dortmund zuständig, während die Zivilsachen wie das Postbankverfahren wohl beim OLG Köln in zweiter Instanz verhandelt werden.
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      Avatar
      schrieb am 24.05.18 18:08:41
      Beitrag Nr. 4.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.817.001 von honigbaer am 23.05.18 18:34:26OLG Düsseldorf - keine Nachbesserung bei itelligence, keine Nachbesserung bei Vodafone, ... wie soll das weitergehen?

      ist das von der Kammer entschieden worden, welche nach Meinung von Antragstellern für das Verfahren Postbank/Deutsche Bank ausgetauscht worden ist?
      Avatar
      schrieb am 23.05.18 18:34:26
      Beitrag Nr. 4.550 ()
      OLG Düsseldorf - keine Nachbesserung bei itelligence, keine Nachbesserung bei Vodafone, ... wie soll das weitergehen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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