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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 103)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 14.03.18 09:14:13
      Beitrag Nr. 4.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.269.476 von straßenköter am 13.03.18 22:02:43
      constantia packaging
      weiter keine Einigung bei Constantia
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.03.18 22:02:43
      Beitrag Nr. 4.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.269.326 von fallencommunist am 13.03.18 21:46:39
      Zitat von fallencommunist: ok, danke! Ich war ein bisschen unsicher, was da genau passiert. Auf Rückfrage bei Consors hieß es im Wortlaut: "Bzgl. der genannten Anleihe wurde uns ausschließlich mitgeteilt, dass diese aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ohne Gegenwert eingelöst werden wird."

      "eingelöst" meint also nicht gleich "ausgebucht"+"0€ gutgeschrieben". Hatte ich intuitiv so interpretiert. Bin schon gespannt was weiter passiert. Die Anleihe hatte ich mir für Spielgeld genau zu diesem Zweck gekauft, neues über solche Prozeduren zu lernen :)


      Der Anmerkung von Consors ist mehr als unglücklich.

      Ich habe bislang zwei bzw. bin dabei meine zweite Erfahrung mit Insolvenzanleihen zu machen. Die besagte Gold Zack-Abwicklung zieht sich schon endlos hin. Die S.A.G. Solarstrom habe ich getradet. Das lief super.
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      schrieb am 13.03.18 21:46:39
      Beitrag Nr. 4.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.269.089 von straßenköter am 13.03.18 21:28:13ok, danke! Ich war ein bisschen unsicher, was da genau passiert. Auf Rückfrage bei Consors hieß es im Wortlaut: "Bzgl. der genannten Anleihe wurde uns ausschließlich mitgeteilt, dass diese aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ohne Gegenwert eingelöst werden wird."

      "eingelöst" meint also nicht gleich "ausgebucht"+"0€ gutgeschrieben". Hatte ich intuitiv so interpretiert. Bin schon gespannt was weiter passiert. Die Anleihe hatte ich mir für Spielgeld genau zu diesem Zweck gekauft, neues über solche Prozeduren zu lernen :)
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      schrieb am 13.03.18 21:28:13
      Beitrag Nr. 4.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.268.726 von fallencommunist am 13.03.18 20:57:48
      Zitat von fallencommunist: mal eine Frage an die Abfindungsprofis. Heute habe ich von Consors ein Terminanschreiben für die GEWA Tower Anleihe bekommen mit dem Hinweis, dass die Anleihe endfällig am 24.3. ist und:

      "WERT 00.00.0000
      WERTPAPIERE ZU LASTEN GIROSAMMELVERWAHRUNG
      DER EMITTENT IST ZAHLUNGSUNFÄHIG"

      Das GEWA insolvent ist ist soweit klar. Die Spekulation hier ist, dass man aus der Insolvenzmasse mehr als die 19% rauskriegt bei der der Kurs notiert. Nun ist meine Frage, wie sowas in der Praxis aussieht. Kriegt man hier von Consors irgendwelche Rechte ins Depot eingebucht, die den Anspruch auf die Insolvenzmasse sicherstellen? Scheint mir ein bisschen ähnlich gelagert zu sein wie ein SO vom administrativen Ablauf her, daher dachte ich, ich frage mal in die Runde. Habe nämlich etwas Sorge, dass Consors mir hier etwas ausbucht und mich aus dem Verfahren rausbuchsiert...


      Also ich habe mir vor ein paar Jahren die Insolvenzanleihe von Gold-Zack gekauft. Die Insolvenz war im Jahr 2003. Die Anleihe wird seitdem weitergehandelt und spiegelt die Erwartung an die Insolvenzmasse wider. Insofern sollte eine Depotbank nichts ausbuchen, selbst dann nicht, wenn der Insolvenzverwalter das Listing einstellen lässt. Consors bucht ja grundsätzlich sowieso nichts aus. Die Verantwortlichen bei Consors haben ja letztes Jahr erst die Panne gehabt, die Leute anzuschreiben, ob sie die nicht gepreisten Wertpapiere ausbuchen sollen. Dumm nur, dass da auch die Kunden wie ich angeschrieben wurden, die Delistingaktien ohne Valorakurs hielten. Als ich dann anrief, um zu fragen, ob sie wüssten, was sie da machen, war denen das ziemlich peinlich. Gut gemeint, aber schlecht ausgeführt. Du siehst aber daran, dass sie ohne Weisung nichts ausbuchen.
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      Avatar
      schrieb am 13.03.18 20:57:48
      Beitrag Nr. 4.535 ()
      mal eine Frage an die Abfindungsprofis. Heute habe ich von Consors ein Terminanschreiben für die GEWA Tower Anleihe bekommen mit dem Hinweis, dass die Anleihe endfällig am 24.3. ist und:

      "WERT 00.00.0000
      WERTPAPIERE ZU LASTEN GIROSAMMELVERWAHRUNG
      DER EMITTENT IST ZAHLUNGSUNFÄHIG"

      Das GEWA insolvent ist ist soweit klar. Die Spekulation hier ist, dass man aus der Insolvenzmasse mehr als die 19% rauskriegt bei der der Kurs notiert. Nun ist meine Frage, wie sowas in der Praxis aussieht. Kriegt man hier von Consors irgendwelche Rechte ins Depot eingebucht, die den Anspruch auf die Insolvenzmasse sicherstellen? Scheint mir ein bisschen ähnlich gelagert zu sein wie ein SO vom administrativen Ablauf her, daher dachte ich, ich frage mal in die Runde. Habe nämlich etwas Sorge, dass Consors mir hier etwas ausbucht und mich aus dem Verfahren rausbuchsiert...
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      Avatar
      schrieb am 09.03.18 15:27:29
      Beitrag Nr. 4.534 ()
      Bellevue (ehemals Magix)
      In der heute im Bundesanzeiger veröffentlichte HV-Einladung von Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (ehemals Magix) wird ein Bilanzgewinn in 2016/17 von über 5 Mio Euro angegeben. Das ist bei 8,84 Mio Aktien durchaus bemerkenswert, wenn die letzte Kursfeststellung auf Valora bei 2,70€ lag...
      Avatar
      schrieb am 09.03.18 04:23:58
      Beitrag Nr. 4.533 ()
      Moin,kommt nochmal Bewegung im Fall GBW?Söder im Fokus
      Avatar
      schrieb am 08.03.18 17:48:04
      Beitrag Nr. 4.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.225.319 von honigbaer am 08.03.18 16:38:40Die verenten ja trotzdem. Natürlich steht im Gesetz auch kein Zinssatz, mit dem verrentet wird bzw. wie der ermittelt wird.

      Und dann wird es absurd. Deshalb wird in den meisten Fällen angenommen, dass der Verentungssatz der Mittelwert zwischen Basiszinssatz und dem tatsächlichen Kapitalisierungszinssatz. Letzterer ist aber nicht eindeutig, Meist wird dann der der ewigen Rente angenommem.

      Das halte ich für einen Taschenspielertrick. Es wird behauptet, dass mit Gewinn nicht der geplante Gewinn gemeint ist, sondern der ausschüttbare. Das soll die Verrentung gewährleisten.

      Das Vorgehen ist natürlich auch aus einem anderen Grund Quatsch. Wenn man diese Zahlung als Zinsen einer Anleihe ansieht, dann richtet sich die Höhe der Zinsen nach der Bonität des Schuldners. Das ist das herrschende Unternehmen. Das wird aber in dem Verfahren gar nicht bewertet.

      Die 8,99 % müssten sich, wenn das einen Sinn machen soll, also auf das herrschende Unternehmen beziehen. Völlig unklar ist aber wie der Wert ermittelt sein soll.

      Ich vermute, dass hier als Vererntunszinssatz der Kapitalisierungszinssatz des Unternehmens genommen wurde (Mittelwert über die verschiedenen für die Einzeljahre und die ewige Rerte). Hier dann (9,3 + 9,4 + 8,8 + 8,4) : 4 = 8,975, fast zumindest.
      Avatar
      schrieb am 08.03.18 16:38:40
      Beitrag Nr. 4.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.224.728 von Kalchas am 08.03.18 15:58:43OK. Aber wie ist dann die Aussage im oben verlinkten Hinweis auf die Anpassung der Garantiedividende zu verstehen? Zitat: "Diese Anhebung beruht auf einem vom Sachverständigen angesetzten, deutlich höheren Verrentungszinssatz von 8,99 % anstelle von 7 %."

      Da muss doch ein Unternehmenswert ermittelt worden sein, aus dem mit dem Verrentungszinssatz der Ausgleich errechnet wurde. Von höheren Erträgen ist nicht die Rede, diese ergeben sich ja sowieso eher aus der Planungsrechnung und werdenmeist vom Gutachter übernommen, würden außerdem ja auch zu einem höheren Unternehmenswert führen. Und bei der Berechnung des Unternehmenswerts mit einem höheren Diskontierungszinssatz, sollte das mit Verrentungszinssatz gemeint sein, käme ja ein niedrigerer Firmenwert heraus. Das kann ja auch nicht zu einer höheren Ausgleichszahlung führen.

      Auch bei MAN heißt es im Gutachten des Vertragsprüfers: "Die Verrentung des Werts je MAN Aktie von 80,89 Euro mit einem persönlichen Zinssatz von 3,8% vor Ertragssteuer führt zu einem Ausgleich von 3,07 Euro." Wobei die 3,8% zuvor aus einem Zins sicherer Anleihen von 2,5% und einem Risikoaufschlag des VW Konzerns von 130 Basispunkten ermittelt wurde.
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      Avatar
      schrieb am 08.03.18 15:58:43
      Beitrag Nr. 4.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.224.260 von honigbaer am 08.03.18 15:20:44Im Aktiengesetz steht:

      Als Ausgleichszahlung ist mindestens die jährliche Zahlung des Betrags zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte.

      Von Verrentung des ermittelten Unternehmenswerts steht da gar nichts, und dann natürlich auch kein Zinssatz.
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