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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 60)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 18.05.20 16:54:34
      Beitrag Nr. 4.969 ()
      Sehr unschön, warum machen die das? Glauben die nicht an eine höhere Nachbesserung oder brauchen die kurzfristig Geld?

      Rechtssache / Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG Die Allerthal-Werke AG hat heute durch ihren Vorstand entschieden, der Antragsgegnerin im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG ein Kaufangebot zu unterbreiten. Dieses Angebot ist gerichtet auf den Kauf und die Übertragung von Nachbesserungsrechten (Abfindungsergänzungsansprüchen), welche im Nachgang zum im Juli 2007 wirksam gewordenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG entstanden sind. Das Landgericht Köln (Az. 82 O 135/07) hat im Sommer letzten Jahres die angemessene Barabfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und je Vorzugsaktie der AXA Konzern AG festgesetzt. (Siehe dazu auch ad-hoc Meldung der Allerthal-Werke AG vom 09.08.2019). Auf der Basis dieser erstinstanzlichen Wertfestsetzung bietet die Allerthal-Werke AG der Antragsgegnerin Nachbesserungsrechte aus 58.528 Stammaktien sowie aus 18.900 Vorzugsaktien der AXA Konzern AG vor dem rechtskräftigen Abschluss des Spruchverfahrens zum Kauf an. Der Gesamtkaufpreis hierfür wird rd. 2,5 Mio. Euro betragen zzgl. Zinsen i.H. von rd. 1,5 Mio. Euro. Nach seiner heutigen Entscheidung und unter Würdigung der Gesamtumstände geht der Vorstand der Allerthal-Werke AG davon aus, dass dieses Kaufangebot mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Antragsgegnerin noch im 1.Halbjahr 2020 angenommen werden wird. Im handelsrechtlichen Abschluß der Allerthal-Werke AG würde die Annahme des Kaufangebots zu einem entsprechenden Anstieg von verschiedenen Ertragspositionen in Summe von rd. 4 Mio. Euro führen. Köln, den 18.Mai 2020 Der Vorstand DGAP-Adhoc: Allerthal-Werke AG: Rechtssache / Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG (deutsch)
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      Avatar
      schrieb am 08.05.20 21:42:11
      Beitrag Nr. 4.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.609.840 von arendts am 08.05.20 17:06:30So eine Frage, ob man Custodia nach NAV oder DCF bewertet, das könnte bestimmt einen der Spruchverfahrensexperten reizen, das durch höhere Instanzen klären zu lassen. Es wäre schon ein Wertverlust, wenn alle Firmen damnächst nach NAV bewertet würden.

      Das heißt ja wohl, anhand der Aktienkurse des Wertpapierportfolios und des Gegenstandswerts der Immobilien auf Basis aktueller Marktpreise. Aktuelle Marktpreise können ja bei Aktien und Immobilien erheblichen Schwankungen unterliegen. Man denke nur an den zusammengebrochenen Immobilienmarkt in den USA 2008 oder die Börsenkurse der Aktien Ende März. Und die Kapitalisierungszinsen spielen dann vermutlich nach NAV Methode kaum eine Rolle bei der Bewertung.

      Die Frage kommt kam auch gerade bei Westgrund auf, wo der Hauptaktionär auch nur den NAV bezahlen will, mit seinem ""Gutachten"" beim Übernahmeangebot und keinen Wert nach IDW S1 Standard.

      Ich hatte dazu noch im Wertgutachten bei WCM gelesen, als die ihren Beherrschungsvertrag mit TLG gemacht haben und da war erläutert, dass das erhebliche Unterschiede sein können zwischen NAV und DCF Bewertung.
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      schrieb am 08.05.20 18:15:51
      Beitrag Nr. 4.967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.610.533 von Andrija am 08.05.20 17:46:37
      Squeeze-out AXA Konzern AG
      Zu letzten Sachstand siehe:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/spruchverfahren…

      Eine abschließende Entscheidung dürfte es daher frühestens im nächsten Jahr geben.

      ____

      In dem in der I. Instanz 12 Jahren dauernden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter (Squeeze-out) bei der AXA Konzern AG hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 12. Juli 2019 die Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie angehoben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/spruchverfahren….

      Mehrere Antragsteller sind gegen diese Entscheidung in die Beschwerde gegangen und verwiesen dabei zur Begründung vor allem auf die von der gerichtlichen Sachverständigen festgestellten deutlich höheren Werte. Die gerichtlich bestellte Sachverständige, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), kam in ihrem Gutachten nämlich zu deutlich höheren Werten als von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen EUR 134,54 für jede Stamm- bzw. Vorzugsaktie (nachgebessert auf EUR 144,69 je Stammaktie und EUR 146,24 je Vorzugsaktie) und auch deutlich mehr als den nunmehr vom Landgericht zugesprochenen EUR 177,58. Nach den Berechnungen von NPP beträgt die angemessene Barabfindung EUR 237,74 je Stammaktie und EUR 238,77 je Vorzugsaktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/07/spruchverfahren…. Auch die Antragsgegnerin hatte Anschlussbeschwerde eingelegt.

      Das OLG Düsseldorf, dem das LG Köln die Sache vorgelegt hatte, hat nunmehr mit Verfügung von 16. Märt 2020 den beschwerdeführenden Antragstellern und der Antragsgegnerin aufgegeben, die Beschwerde (ergänzend) bis zum 19. Juni 2020 zu begründen.
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      schrieb am 08.05.20 18:09:59
      Beitrag Nr. 4.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.604.464 von Big Nick am 08.05.20 10:49:32
      MeVis
      In dem Spruchverfahren BuG MeVis gibt es nach meiner Kenntnis derzeit nichts Neues.

      Erstinstanzlich gab es leider keine Erhöhung. Die Sache liegt nunmehr beim OLG:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/spruchverfahren…
      Avatar
      schrieb am 08.05.20 17:46:37
      Beitrag Nr. 4.965 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.609.840 von arendts am 08.05.20 17:06:30Herzlichen Dank auch wenn das Ergebnis nicht fröhlicher stimmt.

      Ich hätte noch eine Nachfrage zum AXA Konzern; gibt es da nun endlich einen neuen Sachstand bzw. wann erwarten Sie hier etwas?

      Besten Dank
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      schrieb am 08.05.20 17:06:30
      Beitrag Nr. 4.964 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.585.045 von Andrija am 06.05.20 19:12:56
      Spruchverfahren Custodia
      Bei Custodia gab es vom LG München I leider keine Erhöhung:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren…
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      Avatar
      schrieb am 08.05.20 10:49:32
      Beitrag Nr. 4.963 ()
      ...gibt es Neuigkeiten von dem BuG-Verfahren bei der MeVis AG?

      Hier hat der Börsenkurs zuletzt einen ungewohnten Sprung von 29 auf 34 hingelegt.

      Vg,
      Niko
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 19:12:56
      Beitrag Nr. 4.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.584.475 von arendts am 06.05.20 18:26:01Hallo Herr Arendts,

      am 29.06. sollte das LG MÜnchen eine Urteil zur Custodianachbesserung fällen. Bisher war hier im Netz nichts zu finden. Wissen Sie mehr?

      Besten Dank

      Andrija
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 18:26:01
      Beitrag Nr. 4.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.575.451 von geckert am 06.05.20 07:23:08
      Nachbesserungsrechte
      Ihre Frage bezieht sich auf Nachbesserungsrechte zu Spruchverfahren (in Deutschland) bzw. Überprüfungsverfahren (in Österreich). In diesen Verfahren kann bei Squeeze-out-Fällen (und bei anderen Strukturmaßnahmen, wie etwa einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) die Angemessenheit der angebotene Barabfindung überprüft werden.

      Bei den österreichischen Fällen wird in der Regel ein Nachbesserungsrecht mit eigener WKN in das Depot eingebucht (so dass Sie einen guten Überblick haben). Etwa Ähnliches sollte es auch für deutsche Gesellschaften geben, sonst kann es bei den alten Verfahren nach 12/15 Jahren Probleme mit der Zahlung geben, insbesondere wenn die Depotbank gewechselt hat.

      Gerade bei den österreichischen Nachbesserungsrechten gibt es häufig Kaufangebote (wie etwa zu Bank Austria, BUWOG, BWT). Auch zu deutschen Gesellschaften gibt es immer wieder einmal Kaufangebote (etwa zur Linde AG). Nachbesserungsrechte können also - wie von anderen Beitragenden schon erwähnt - durchaus werthaltig sein (insbesondere da ein Bieter natürlich eine noch deutlich höhere Nachbesserung erwartet).

      Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Spruchverfahren gibt es insbesondere auf meinen freundlicherweise schon erwähnten Blog Spruchverfahren Recht & Praxis https://spruchverfahren.blogspot.com/ (Suchfunktion oben links), bei der Aktionärsvereinigung SdK und auf Spruchverfahren direkt.
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:59:27
      Beitrag Nr. 4.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.575.451 von geckert am 06.05.20 07:23:08D+S war abgeschlossen, Winkler & Dünnebier und Terex (Squeeze-out) laufen noch.
      Vielleicht schaut man auch schneller hier, was noch läuft und was nicht, dann kann man immer noch die einzelnen Fälle auf spruchverfahren.blogspot recherchieren, was vermutlich die umfassendere und ausführlichere Datenquelle ist.
      https://sdk.org/leistungen/spruchverfahren/

      Bei den deutschen Fällen handelt es sich vielleicht auch um "Bezugsrechte", die mal im Zusammenhang mit Kaufangeboten privater Aufkäufer eingebucht wurden? Ich bin aber auch der Meinung, dass man da auf keinen Fall etwas ausbuchen lassen muss und auch nicht sollte.
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