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    Arbeitslosengeld Berechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.05 22:07:37 von
    neuester Beitrag 30.08.05 20:51:10 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.003.357
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      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:07:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      hätte an die Experten eine Frage zur Höhe des Arbeitslosengeldes.

      Bei www.lycos.de kann man die Höhe berechnen lassen: http://biallo.lycos.de/sozial/ALGrechneri.php?zzS=i&Seite=1

      Meine Frage:
      Was ist dabei das beitragspflichtige Einkommen? Ist das das Jahresbrutto? Gibts dafür eine Höchstgrenze, sodass man gar kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn man drüber ist, obwohl man Arbeitslosenversicherung gezahlt hat?

      Danke im voraus!
      Toni.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:10:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gibts dafür eine Höchstgrenze, sodass man gar kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn man drüber ist, obwohl man Arbeitslosenversicherung gezahlt hat?

      Nein, das gibt es nicht. Allerdings werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt, so dass auch das ALG eine bestimmte Höhe nicht überschreiten kann.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:14:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.720.100 von NATALY am 29.08.05 22:10:54[/posting]Danke Nataly für die promte Antwort.

      Muss ich hier das Monatsbrutto eingeben?
      Bei Beträgen über 5100 EUR/monatl. kommt nämlich 0,00 EUR Arbeitslosengeld heraus ... :rolleyes:
      Kann gemäß deiner Antwort nicht stimmen oder ??
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:39:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hätte zu dem Thema auch eine Frage:
      Kann man zum Arbeitslosengeld mit Aktien Geld verdienen ?
      Wie beinflussen Aktiengewinne die Höhe des Arbeitslosengeldes?
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 23:18:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      ALG II ?

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      Avatar
      schrieb am 29.08.05 23:23:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..ansonsten, wenn man es schafft, neben dem Trading dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung zu stehen, kein Problem...;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 00:03:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]17.720.423 von Magicon am 29.08.05 22:39:42[/posting]Solange du ALG 1 beziehst, brauchst du deine Aktiengewinne nicht anzugeben, da ALG 1 eine Versicherungsleistung darstellt, die gewährt wird, wenn der Versicherungsfall (hier Arbeitslosigkeit) eintritt.

      Wenn du aber Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit oder selbstständiger Arbeit erzielst, dann müssen die Einkünfte entsprechend berücksichtigt werden.

      Bei ALG 2 müsstest du die Einkünfte offen legen, weil es sich hierbei nicht mehr um eine Versicherungsleistung handelt, die aus der ALV bedient wird !

      Gruss, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 11:44:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Euch für die Antworten,
      aber wie ist das mit Gewinn bei Aktien wo Spekulationsfrist
      nicht eingehalten wird ? Also die die weniger als ein Jahr
      gehalten werden.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 12:18:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      So viel Arbeitslosengeld können Sie voraussichtlich erhalten:


      bei Lohnsteuerklasse 1

      bisheriges durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt: 5.100,00€
      wöchentliches Bemessungsentgelt: 1.175,00€
      wöchentliches Leistungsentgelt
      (Leistungsgruppe A, Leistungssatz 60%): 562,93€ 337,75€
      Arbeitslosengeld wöchentlich: 337,75€
      Arbeitslosengeld pro Tag: 48,25€
      Arbeitslosengeld monatlich*: 1.447,50€



      * in Monaten mit 30 Tagen
      Die Arbeitslosenhilfe wurde seit dem 1.1.2005 durch Arbeitslosengeld-II (Hartz-IV) ersetzt. Diese Leistungen können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-2-Rechner kalkulieren!
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 12:19:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      So viel Arbeitslosengeld können Sie voraussichtlich erhalten:


      bei Lohnsteuerklasse 1

      bisheriges durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt: 5.200,00€
      wöchentliches Bemessungsentgelt:
      wöchentliches Leistungsentgelt
      (Leistungsgruppe A, Leistungssatz 60%):
      Arbeitslosengeld wöchentlich:
      Arbeitslosengeld pro Tag: −0,00€
      Arbeitslosengeld monatlich*: −0,00€

      Leider erhalten Sie kein Arbeitslosengeld!


      * in Monaten mit 30 Tagen
      Die Arbeitslosenhilfe wurde seit dem 1.1.2005 durch Arbeitslosengeld-II (Hartz-IV) ersetzt. Diese Leistungen können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-2-Rechner kalkulieren!
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 12:22:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Rambo:
      Du hast recht. Dieses seltsame Programm erteilt die Auskunft, dass man (z.B.) bei 5200 EUR Monatsbrutto kein Arbeitslosengeld bekommt. Das stimmt nicht.
      Geh lieber auf die Website der Arbeitsagentur.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 12:24:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.725.024 von Magicon am 30.08.05 11:44:30[/posting]Meine Aussage gilt auch für die Aktien, wo die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde.

      Gruss, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 12:36:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Arbeitslosenversicherung

      Arbeitnehmer sind unabhängig von ihrem Bruttoeinkommen versicherungspflichtig.

      Arbeitnehmer sind unabhängig von ihrem Bruttoeinkommen versicherungspflichtig. Der Beitrag liegt gegenwärtig bei 6,5 % des Sozialversicherungsbruttos, die Beitragsbemessungsgrenze z.Zt. 5200,00 EURO mtl. Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte.
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 20:51:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.725.024 von Magicon am 30.08.05 11:44:30[/posting]..yepp, hatten wohl eh genau diese Konstellation im Blick...:)


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      Arbeitslosengeld Berechnung