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    Doppelte Haushaltsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.05 20:27:53 von
    neuester Beitrag 19.09.05 21:37:16 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.008.247
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      Avatar
      schrieb am 19.09.05 20:27:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo erstmal
      Eine Bekannte von mir will beruflich ende nächsten jahres nach wien ( bei der lufthansa beschäftigt).
      Sie bleibt aber auch in Frankfurt wohnen ( hat hier eine wohnung mit dem freund, nicht ehemann zusammen).
      Inwiefern kann sie die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen ?
      Und wie schaut das mit den Umzugskosten aus, kann sie die geltend machen ? Wie würde es ausschauen wenn sie wieder zurückzieht mit den Kosten?
      Vielen Dank im vorraus.
      Wuschel
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 20:47:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, Anlage N Seite 2.
      Umzugskosten: ja, wenn sie nicht vom AG bezahlt werden.
      bleibt sie in D angestellt oder kriegt sie einen ösi-vertrag und zahlt auch dort die steuern? dann muss sie natürlich dort die sog. arbeitnehmerveranlagung (wie in D die einkommensteuererklärung) machen. Ist bezügl. DH aber ähnlich wie in D.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 21:37:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Falls in Deutschland noch angestellt,kann man auch
      die Auslandspauschale steuerlich absetzen. Am besten
      den kleinen Konz kaufen (gibt`s ) auch als CD;
      dieser Steuerberater ist top und kann dazu noch
      von die Steuern inclusiv der Fahrt zum Buchladen
      abgesetzt werden.


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