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    Knock-Out & Restzahlung - welche Emittenten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.05 15:01:04 von
    neuester Beitrag 05.11.05 17:26:56 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.017.706
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      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:01:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hello @all,

      ich bin grad auf ein Dokument gestoßen, wo behauptet wird, daß bei Knockouts nicht alle Emittenten den Restwert auszahlen, sollte der Scheint ausgeknockt werden - stimmt das?
      (ich rede jetzt nicht von Scheinen mit Strike=Knockout sondern nur von Knockout>Strike (bei Longs) ). Beispiel

      Mini Future, strike 25€, Knockout 26€, Bezv. 0.1
      beim erreichen des Knockout müßte der Schein dann ja noch ca. ( 26-25 ) * 0.1 = =.1€ wert sein (unter Berücksichtigung eventueller Kursschwankungen des Underlyings nach Erreichen der Barriere....)

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:23:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      vielfach liegen strike und ko auf einem Level, das dürfte der Grund sein.

      Kd
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:34:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi sandra,

      meistens werden ausgeknockte Mini-Futures noch mit 0,001 €

      gehandelt, dies aber nur zur Verlustabschreibung beim Finanzamt...

      ansonsten hat ein ausgenockter Schein immer den Wert NULL
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:41:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich frage mich ernsthaft, ob ich mich nicht klar genug ausdrücke?
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:42:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      philmuc, stimmt nicht, schau mal bei ABN AMRO vorbei!



      Außerdem sind MINI Future Zertifikate Wertpapiere, d.h. dass nie eine Nachschusspflicht entstehen kann. Und wenn Sie sich einmal verspekuliert haben, dann schützt der Stop Loss vor dem Auftürmen hoher Verluste. Der verbleibende Restwert des MINI`s wird Ihnen in diesem Falle automatisch gutgeschrieben.

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      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:44:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ausgestoppte Zertifikate können am Tag der Ausstoppung und einen Tag darauf über die Börsen Stuttgart oder Frankfurt zum Restwert verkauft werden. Im elektronischen Handel können ausgestoppte Zertifikate nicht veräußert werden. Sollten Sie die ausgestoppten Zertifikate nicht selbstständig verkaufen können, so wird Ihnen der Restwert innerhalb von 7 Tagen automatisch zurückerstattet.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 15:49:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das beantwortet aber nicht meine Frage. Konkret: ich habe ein Dokument gefunden, in dem behauptet wird:

      Mini-Future: Strike 25, Knockout 26, Bezv. 0.1

      Restwert beim Erreichen des Knockout also 0.1€

      es wird behauptet, daß die ABN den Restwert dem Besitzer überweist, die Commerzbank aber nicht - d.h. ein Commerzbank Mini-Future würde trotz Knockout-Strike=1 restlos verfallen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 16:45:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      stimmt nicht.
      Auch die CB zahlt Summen zurück - aber vorsicht diese sind nicht immer korrekt!!!

      Beispiel:

      DAX Short 5040/4980 (CZ1385) gestern Knockout zum DAX Schlusskurs (smart Schein) 5011,00 Punkte.
      Rückzahlungsbetrag real genau 0,29EUR.
      Commerzbank zahlt 0,28EUR :mad:

      Habe eine eMail an die CB geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 16:49:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      "(unter Berücksichtigung eventueller Kursschwankungen des Underlyings nach Erreichen der Barriere....)"

      Das stand ja auch in meiner Frage.....

      ich sehe schon........ ich muß mich künftig ganz einfach ausdrücken, weil viele mit einer Aussage wie "wenn a und b aber nicht c, dann sage ich..." nichts anfangen können ;-)
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 17:01:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wollte damit zum Ausdruck bringen, das die CB schon bei Produkten mit exakt ausrechenbaren Auszahlungsbeträgen versucht zu manipulieren.

      Was soll das dann erst bei nicht genau nachvollziehbaren Auszahlungsbeträgen werden "(unter Berücksichtigung eventueller Kursschwankungen des Underlyings nach Erreichen der Barriere....)" ???

      Zumindest Auszahlungen werden auf jeden Fall vorgenommen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 17:18:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nun ja - bei den Minifutures wird ja die zugrundeliegende Position glattgestellt - es kann also sein, daß der Verkaufskurs vom Knockout-level abweicht (und wenn er das tut, dann wahrscheinlich nicht zu Deinem Gunsten ;-), insbesondere wenn sich um einen Kurssturz im relativ enegn Wert handelt... (ich nehme wirklich nicht an, daß die Bank eventuell höher liegende Kurse an den Anleger weitergibt ;-)
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:09:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mag sein, daß sich die Bank mit der Formulierung "unter Berücksichtigung eventueller Kursschwankungen ....." einen Freibrief ausstellt. Wenn es das gibt, finde ich das nicht richtig.

      Wie die Bank Positionen glattstellt, ist ihr Geschäft und bleibt ihr überlassen. Ich habe einen Anspruch auf den Restwert bei knockout.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:18:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Glaubst nur Du!
      Steht so ausdrücklich im Verkaufsprospekt von ABN z.B.....

      "die Glattstellung erfolgt in höchstens drei Stunden...blah...der festgestellte Kurs kann von der Knockout-Barriere abweichen"

      Im Zweifelsfall mußt Du wohl beweisen, daß der Kurs besser war - also vergiß es ;-)
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:20:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Aber Du hast recht: Du hast Anspruch auf den Restwert ;-)
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:25:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Man hat nicht den Anspruch auf den kompletten Restwert.
      Wenn ein Gap beim Knock-out kommt, erhält man weniger zurück.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:55:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      meine Rede.....

      Restwert := (Glattstellungspreis - Strike) * Bezv
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 10:36:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bei knockouts ohne Restwert sichert sich die Bank auch mit irgendwelchen Positionen ab. Hier trägt sie doch eventuelle Verluste bei der Glattstellung. Das soll bei knockouts mit Restwert nicht möglich sein?

      Die unkontrollierbare Beteiligung des Kunden an Risiko und Schlafmützigkeit der Bank ist bestimmt illegal. Hoffentlich klagt bald jemand gegen diese Klausel. Akzeptieren würde ich etwas wie: „Bei intraday-knockout wird der Restwert mit dem Schlußkurs bestimmt“ Das kann der Kunde kontrollieren.
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 17:26:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bei ABN heißt es ausdrücklich, daß der Restwert durch das Glattstellen der Hedgeposition zustande kommt und auch so ermittelt wird und daß dieses bis zu 3 Stunden dauern kann, nachdem der Knockaout eingetreten ist. D.h. im Klartext der Restwert *kann* von Knockout-Strike abweichen und im schlimmsten Fall ist er halt Null (Verluste über das eingesetzte Kapital hinaus sind aber nicht möglich). Sprich: der Kunde wird möglichst schlecht gestellt :laugh::laugh::laugh:


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