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    Bahncard-Kündigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.05 16:44:11 von
    neuester Beitrag 03.01.06 12:57:31 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.029.293
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      schrieb am 29.12.05 16:44:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Bahn nervt mich.

      Folgender Fall.

      Ich hab die Bahncard fristgerecht gekündigt ( leider kein Einschreiben) daraufhin auch keine neue Bahncard zugeschickt bekommen.

      Nu behauptet die Bahn die Kündigung nicht erhalten zu haben aber die neue Bahncard verschickt zu haben (auch nicht als Einschreiben hehe ):D .

      Wer ist im Recht ? Wer gewinnt ?
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:08:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja, sieht schlecht aus für dich, daher immer gleich das Abo Kündigen, sobald die Bahncard da ist, sonst vergißt man das schonmal und MUSS die neue zahlen, auch wenn man sie nicht braucht.

      Die Bahn verschickt eine Kündigungsbestätigung, diese gut aufbewahren, falls nichts kommt, nochmals ein schreiben aufsetzen.

      Du hast nun gelitten, laß dir eine neue BC ausstellen. Hast ja die BC Nummer noch. Sollte kein Problem sein. Zahlen wirst du müssen.

      Pech gehabt, geht sicher vielen so. Scheiß Spiel mit der Bahn und dem Abo bei BC 50
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:34:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Achtung:cry:

      Ich kann den Fall #1 aus eigener Erfahrung bestätigen. Keine Bestätigung der Bahn, Karten kommen, Rechnung kommt. Mahnung kommt nicht, die warten auf Überweisung und damit wäre der Rest gehilt oder ähnlich. Nataly mag das besser wissen.

      Ähnlicher Fall bei KFZ Versicherung, nur mit Kündigungsbestätigumg. Die schicken auf doof eine Rechnung raus und spekulieren auf Vertragsfortsetzung.

      Das Leben wird härter, die schei. Bahn will an die Börse:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:40:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moment mal, Ich habe gekündigt mehrmals !!

      Nachweisen kann ich es nur mit meinen Schreiben (kein einschreiben) .

      Die Bahn muss aber doch auch nachweisen das sie mir die BahnCard rausgesandt hat ( was sie nicht kann, auch kein Einschreiben).

      Ich habe bis heute keine Bahncard bekommen.
      Ich wollte aber auch keine.

      Die Bahn sollte meiner ansicht hier schuld haben.
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:43:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Äh:confused: Schuld:confused: wird wer verurteilt, eingeknastet:eek:

      Die arschen einfach und wollen Teuros sehen;)

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      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:48:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja eben und ich will mein Geld "Teuros" behalten.

      Keine Bahncard rausschicken, und Geld haben wollen ist nicht erbrachte leistung.

      Mal abgesehen davon das ich gegündigt habe .

      Die leugnen den Eingang meiner Kündigung.

      Ich jedoch konnte bei mir nie einen Eingang der Bahncard feststellen können.
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:53:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Frag doch Nataly:look: wie sich das rechtlich verhält:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 17:55:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich muss den Eingang meiner Kündigung bei der Bahn nachweisen,
      die Bahn muss den Eingang der Bahncard bei mir nicht nachweisen ?

      Was ist das für eine Beweislast-Verteilung ??
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 18:08:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn`s gegen Kunden geht, verhält sich die Teuerbahn gern wie eine störrische Behörde.Sogar bei Großunternehmen gibt es jetzt zuweilen solche windigen Geschäftsgebahren und Verträge, wie sonst im vom unfähigen Gesetzgeber ermöglichten Abzockbereich üblich. :(

      Versuch, eine Kulanzrücknahme zu erreichen. Mir ist das geglückt. Wie jemand hier empfohlen hat, immer bei Bestellung schon das Zwangsabo kündigen.
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 18:09:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      das ist die beweislastverteilung der Bahn! Alleine schon ein Abo aus der BC 50 zumachen, wenn man die für 1 Jahr bestellt ist schon eine Sauerei.

      Da werden einige Ahnungslose abgezockt, wenn man vergißt zu kündigen.

      Die Dienstleistungen werden immer aggressiver. Gibts du den finger, wollen die nicht nur deine Hand, die wollen deinen ganzen Körper bzw. Vermögen oder Teuros.
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 19:00:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mal sehen was Nataly dazu sagt.
      Avatar
      schrieb am 29.12.05 23:24:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hast Du noch nie einen Börsenbrief oder Abo gekündigt?

      Jeder weiss:

      1. Kündigung per Fax (Sendeprotokoll anheften)
      2. Kündigung per Einschreiben (Kopie+ Einschreibebeleg abheften)
      3. Kündigung per Mail ( Kopie ausdrucken)
      4. Anrufen, ob die Kündigung zur Kenntnis genommen wurde!(Telefonat mitscheiden)
      Immer eine Kündigungsbestätigung fordern!

      Mit diesen Dokumenten und Beweisen kannst Du bequem die Füsse hochlegen. Damit kannst Du vor jedem Gericht die Kündigung glaubhaft belegen.

      Das mag letzt einigen vielleicht etwas übertrieben erscheinen. Aber wenn man nicht will, dass kostspielige Verträge sich um ein weiteres Jahr verlängern, sollte man auf Nummer sicher gehen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 18:08:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sendeprotokoll belegt nicht das das Fax dort auch angekommen ist.

      Auch ein Einschreiben belegt nicht den Inhalt des Briefes.
      Hab mal gelesen nur die zustellung per Gerichtsvollzieher ist 100% sicher und kann den Inhalt belegen.
      Avatar
      schrieb am 31.12.05 11:38:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      stimmt. Sendebeleg beweist, dass irgendwas abgesandt wurde, Einschreibebeleg, beweist, dass bei der Post irgendein Brief abgegeben wurde. Einschreiben mit Rückschein belegt, dass irgendetwas briefliches bei dem Betreffenden abgegeben wurde. Ob in dem Brief eine Kündigung stand oder nur ein leeres Blatt wird damit nicht bewiesen. Daher in der Tat Zustellung per Gerichtsvollzieher oder mit - nicht verwandten oder kapitalmäßig beteiligten - Zeugen zum Briefkasten des Unternehmens gehen, den Zeugen den Brief zeigen, dann einpacken in den Umschlag und in den Briefkasten einwerfen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.06 15:43:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi!

      Vor ca. zwei Jahren jahren habe ich auch ärger mit der Bahncard. Ich habe das mal beantragt für ein Jahr, ein paar Mal benutzt, dann auf Auto umgestiegen und die Sache völlig vergessen.

      Dann habe ich eine neue Bahncard belkommen... Mit der Bahn telefoniert - die Dame am Telewfon klärtte mich auf, dass sie die Sache automatisch um ein Jahr verlängern, womit ich nicht einverstandenw war. Nahc einigem hin und her sagte mir die gute Dame, dass sie darüber keine Entscheidung fällen darf, ich aber an die Abteilung XY schreiben und am besten meine erhaltene Bahncard beilegen soll.

      Gesagt getan. In dem Breif schilderte ich meinen Fall und sagte, dass ich keinerlei Verwenung für die Bahncard habe. Die Bahn hat mich aus "Kulanz" ziehen lassen.

      Villeicht hilft dir das weiter.
      Avatar
      schrieb am 02.01.06 17:31:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]19.470.595 von caramanga am 31.12.05 11:38:45[/posting]Alles Mumpitz.

      Natürlcih würde ein Einschreibebeleg vor Gericht immer ausreichen. Denn was soll die Bahn denn sagen? "Der hat uns nen Liebesbrief per Einschreiben geschickt - ne Kündigung war da gar nicht drin.":D

      Auch FAX-Sendeprotokoll genügt diesem Zweck.

      Mit gar nichts in der Hand wird`s natürlich enger, da man dann vor Gericht alt aussieht. ABER - die Frage ist natürlich, ob es die Bahn auf die Spitze treiben und klagen würde. Dauert ja auch so 1-2 Jahre und vielleicht müssen die ja auch davon ausgehen, dass der Schuldner arbeits- oder mittellos ist und sie dann selbst die Prozess- und Anwaltskosten tragen müsste, ohne auch nur einen cent von dem Bahncardpreis zu sehen.

      Man könnte also einfach mal abwarten...;)
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 12:57:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es wäre schon ein ungewöhnlicher Zufall, wenn ausgerechnet diese Bahncard bei der Post verlorengegangen sein sollte.
      Das wird jeder Richter als Schutzbehauptung werten, weil tegonen versäumt hat rechtzeitig zu kündigen und jetzt nicht zahlen will.
      Außerdem kann die Bahn ja einfach eine neue Bahncard ausstellen, notfalls ab neuem Ausstelldatum ein volles Jahr gültig. Dann hast Du gar keinen Grund mehr, nicht zu zahlen.
      Einfach aussitzen dürfte teuer werden: Nach der ersten Mahnung tritt die Bahn ihre Forderung an ein Inkassounternehmen ab.

      Ich würde die paar Euro als Lehrgeld betrachten und zahlen. Und sofort - per Einschreiben - zum nächstmöglichen Datum kündigen!


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