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    Bwin - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.06 13:47:18 von
    neuester Beitrag 08.09.06 13:12:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.079.296
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      Avatar
      schrieb am 28.08.06 13:47:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Steht der Österreichische Wettanbieter Bwin vor einem neuen Höhenflug???
      NAchdem die Aktie von über Hundert Euro auf Grung eines Wettverbotes in Sachsen sehr viel an Wert verloren hat stellt sich nun die Frage ob dieses Verbot nicht demnächst durch Gerichte bzw Wettbewerbsbehörde aufgehoben wird.
      Erste Teilerfolge könnten nach dem heutigen Kursanstieg schon erreicht worden sein.
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 14:03:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.649.658 von mapuche am 28.08.06 13:47:18Es sind alle beim Kaufen - keiner will hier seine Meinung kund tun!

      ;)


      Ne, Spass beiseite, ich denke mal, mit der Aufhebung des Lottomonopols sollten schon die ersten richtigen Weichen gestellt sein - ansonsten wäre das irgendwo Wettbewerbsverzerrung. Lotto ist irgendwo auch nur eine Wette bzw. ein Spiel. Wo ist da der Unterschied?

      STRONG BUY Ziel: 60 Euro
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 14:04:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.649.658 von mapuche am 28.08.06 13:47:18:eek::eek::eek::eek::eek:
      Sachsen verstößt mit "bwin"-Verbot gegen EU-Recht
      Der Freistaat Sachsen verstößt mit dem Verbot des österreichischen Sportwettenanbieter "bwin" gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG-Vertrag. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "Focus-Money". Die Zeitschrift verweist dabei auf ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs.
      Der Generalanwalt des Gerichtshofes, Damaso Ruiz-Jarabo Colomer, habe im Mai zu einem ähnlichen italienischen Fall geschrieben: "Die Artikel 43 und 49 sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Annahme und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates verbietet." Der Artikel 43 des EG-Vertrages regelt das Recht auf freie Niederlassung, Artikel 49 den freien Dienstleistungsverkehr.

      Besitze ein Unternehmen eine Zulassung im Bereich Wetten in einem Mitgliedstaat, müsse der freie Zugang diese Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat gewährleistet sein - unbeachtet nationaler Gesetzgebung, sagte der Chef des EU-Büros des deutsche Sports, Tilo Friedmann, zu "Focus-Money". Eine endgültige Position des Europäischen Gerichtshofes ist laut Friedmann in etwa sechs Monaten zu erwarten. "In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts", sagte er. (apa)
      :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 14:14:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      bluevex.de
      leider Insolvent
      wie gehts denn weiter echt spannend
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 14:41:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.650.036 von nino@ am 28.08.06 14:14:03:eek::eek::eek::eek:
      könnte ja sein, das bwin bluevex übernimmt, dann wäre das Monopolproblem ja gelöst, oder sehe ich das falsch
      Angebote soll es ja schon einige geben.
      www.bluevex.de

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      Avatar
      schrieb am 29.08.06 12:01:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin absolut erstaunt über die Kursentwicklung bei bwin.
      Aber Fluxx ist leider nicht bwin. Bin in Bwin investiert und denke aber eher über einen Ausstieg nach. (siehe unten)

      Also entweder steigt bwin völlig unabhänig von der zukünftigen Entscheidung der Gerichte oder hier springen einige Spekulaten in den Wert, weil man einen Zusmammenhang zwischen bwin und fluxx sieht, der nicht vorhanden ist... .

      Dresden/Bonn (ddp-lsc). Die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Öffnung des Lotto-Marktes hat keine Auswirkungen auf das Verbot des Sportwettenanbieters Bwin in Sachsen. Die beiden Fälle seien nicht zu vergleichen, sagte eine Kartellamtssprecherin am Montag in Bonn auf ddp-Anfrage.
      Bei der am Montag veröffentlichten Verfügung gehe es darum, dass staatliche Lotto-Gesellschaften den Vertrieb ihres Produktes generell auch über private Anbieter zulassen müssten, sagte die Sprecherin. Bei Bwin (früher Betandwin) handele es sich hingegen um einen Anbieter, der privat Wetten anbietet. Dazu habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März klar Stellung bezogen.

      Sachsen hatte Bwin Anfang August das Sportwetten-Geschäft untersagt. Das Unternehmen hatte daraufhin Widerspruch beim Verwaltungsgericht Dresden eingelegt.

      (ddp)

      Anmerkung: Das Bundesverfassungsgericht (als höchste deutsche Entscheidungsinstitution) hat sich hierzu klar geäußert.
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 13:12:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo !!!

      Suche dringend Onlinejornalisten, bzw. "Glücksspieler",
      die bereits umfassende Erfahrungen mit Wettportalen gemacht haben.
      Bei Interesse - einfach ein B_Mail an mich.

      Danke & Grüße
      jazzo


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