Adhoc von Swing - ist so ein Vorgehen rechtens? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.03.07 11:31:11 von
neuester Beitrag 07.03.07 13:42:02 von
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Swing Entertainment Ag DGAP-Stimmrechte: Swing! Entertainment Media AG i.I. (deutsch)
Swing! Entertainment Media AG i.I.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Swing! Entertainment Media AG i.I. / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26
Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien)
07.03.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 2,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 WpHG teile ich mit, dass der Stimmrechtsanteil der
Insolvenzmasse an der Gesellschaft am 02.03.2007 die Schwelle von 3 %
unterschritten hat und nunmehr 0,00 % (= 0 eigene Aktien) beträgt.
Düsseldorf, den 06.03.2007
Rechtsanwalt Dr. W. Andres, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, als
Insolvenz-verwalter über das Vermögen der Swing! Entertainment Media AG,
Industriestr. 8, 41564 Kaarst
DGAP 07.03.2007
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Swing! Entertainment Media AG i.I.
Industriestraße 8
41564 Karst Deutschland
www: www.swing-ag.de
in Insolvenz
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Swing! Entertainment Media AG i.I.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
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Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien)
07.03.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 2,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 WpHG teile ich mit, dass der Stimmrechtsanteil der
Insolvenzmasse an der Gesellschaft am 02.03.2007 die Schwelle von 3 %
unterschritten hat und nunmehr 0,00 % (= 0 eigene Aktien) beträgt.
Düsseldorf, den 06.03.2007
Rechtsanwalt Dr. W. Andres, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, als
Insolvenz-verwalter über das Vermögen der Swing! Entertainment Media AG,
Industriestr. 8, 41564 Kaarst
DGAP 07.03.2007
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Emittent: Swing! Entertainment Media AG i.I.
Industriestraße 8
41564 Karst Deutschland
www: www.swing-ag.de
in Insolvenz
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
spätestens jetzt sollte auch dem letzten klar sein, dass hier der Insovelzverwalter bei der Abzocke kräftig mitgemischt hat !!
jetzt steht zumindest fest wer von dem hohen Kurs am meisten profitiert hat
kursziel... - da wo sie herkam - unfassbar
Was soll der Insolvenzverwalter profitieren?? Der hat in verantwortungsvoller Weise zur Wahrung der Interessen der Masse die eigenen Aktien an die Blödler abverkauft. Er selbst sieht davon nix.
super, jetzt sitzen wieder einige vorm Rechner und
a) checken es entweder nicht, dass Sie abgezockt wurden und der Kurs bald wieder einstelltig ist
oder
b) wollen es nicht wahrhaben ...verkaufen erst wieder dann, wenns richtig bergab geht, den letzten beißen die Hunde.
Kursziel heute unter 80 Cent, dann Stück für Stück weiter runter...
Nur meine Meinung
Kil
a) checken es entweder nicht, dass Sie abgezockt wurden und der Kurs bald wieder einstelltig ist
oder
b) wollen es nicht wahrhaben ...verkaufen erst wieder dann, wenns richtig bergab geht, den letzten beißen die Hunde.
Kursziel heute unter 80 Cent, dann Stück für Stück weiter runter...
Nur meine Meinung
Kil
es gibt kein Problem!
Ich hoffe!
Ich hoffe!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.162.262 von Pfandbrief am 07.03.07 11:54:34Das stimmt nicht so ganz, die Vergütung des Insolvenzverwalters hängt von der erzielten Masse ab - je mehr im Topf ist, desto mehr bekommt er raus !
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.163.259 von LordofShares am 07.03.07 12:44:23na meine güte, du meinst doch nicht dass er sich wegen solcher peanuts auf das einläßt, wenn nicht alles seine ordnung hat.
hätte er zu den blasenkursen nicht verkaufen sollen? DA hätt ich mich als gläubiger beschwert!
hätte er zu den blasenkursen nicht verkaufen sollen? DA hätt ich mich als gläubiger beschwert!
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