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    Steuererklärung, Anlage K(ind) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.07 13:53:26 von
    neuester Beitrag 17.03.07 16:35:06 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.119.266
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      schrieb am 17.03.07 13:53:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, frage an die steuer-gurus !

      wir (freundin u. ich) haben letztes jahr zwillinge gekriegt.
      jeder hat jetzt auf der neuen lohnsteuerkarte 2007 automatisch ein kind eingetragen bekommen.
      müssen wir in der steuererklärung für 2006 beide die anlage kind 2x ausfüllen (2x ich für meine, 2x freundin für ihre steuererklärung), muss nur die freundin 2x anlage kind einreichen für ihre steuererklärung, oder jeder ein kind ???

      bin verwirrt, danke für hilfe. :look:
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 15:11:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, Ihr habt nicht 1 Kind eingetragen bekommen, sondern jeder 2 x 0,5 Knder.

      Hört sich merkwürdig an, ist aber so.

      Dementsprechend muss auch jeder zwei Anlagen Kind abgeben, jeder trägt dort jeweils 924 € erhaltenes Kindergeld ein.
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 15:20:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.341.662 von Petzer am 17.03.07 15:11:13... auch wenn das kindergeld für beide kinder von meiner freundin beantragt wurde und ihr ausbezahlt wird?
      dann lass ich bei meinen beiden anlagen K's das feld leer, oder?
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 15:28:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.341.716 von Rambold_Toni am 17.03.07 15:20:15Nein, es ist schon so, wie ich es geschrieben habe.

      Kinder werden jeweils auf die beiden Eltern "aufgeteilt".

      Wer das Kindergeld tatsächlich bekommen hat, ist egal.
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 15:41:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.341.740 von Petzer am 17.03.07 15:28:53
      danke !!! :)

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      schrieb am 17.03.07 16:16:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab mir jetzt Elster installiert, dort steht dazu folgendes:

      Pro Kind sind pro Monat 154 EUR einzutragen (ab dem 3. Kind 179 EUR).
      Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden kann. In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.

      also bei ihr das volle und bei mir das halbe ??? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 16:35:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Formulare fragen nach dem Anspruch auf Kindergeld, müsste da auch so stehen. Jeder von euch trägt also 924 €, auf insgesamt 4 Anlagen, für jeden 2 :p


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