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    Kfz-Unfall Erstattung nach Kostenvoranschlag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.07 16:30:50 von
    neuester Beitrag 18.07.07 22:03:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.130.513
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      schrieb am 18.07.07 16:30:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte um Hilfe von Fachleuten hier im Board :rolleyes:

      Uns fuhr jemand hinten auf den Wagen auf.
      Wir haben in einer Fachwerkstatt einen Kostebvorschlag erstellen lassen: Höhe 1100 Euro
      Wir haben die Versicherung des Kfz-Halters gebeten, das Geld in Höhe des Kostenvoranschlages zu überweisen, um die Reparation vornehmen zu können.

      Die Versicherung will jedoch nur 690 Euro per Verrechnungsscheck zahlen. Begründung : Es gebe eine Werkstatt in unserer Nähe (Name bekannt), die zu dem günstigeren Bedingungen die Reparatur vornimmt.

      Ist das rechtens, kann die Versicherung damit die Kosten herunterdrücken?

      Danke im Voraus
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 16:33:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, üblicher trick der gesellschaften. einfach mit anwalt drohen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 16:59:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.746.098 von paulmc am 18.07.07 16:30:50Anwalt einschalten, den muß zusätzlich die Versicherung zahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 18:10:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      wgv?:laugh:

      hdi?:laugh:

      wer ist die kundenunfreundliche klitsche?
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 18:15:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.746.098 von paulmc am 18.07.07 16:30:50Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Reparatur stattfinden soll. Bei fiktiver Abrechnung wird von einigen Gerichten für rechtens erachtet, den Geschädigten an eine kostengünstigere Werkstatt in der Nähe zu verweisen (Schadenminderungspflicht). In der Regel ist ein derartiger Abzug aber nicht gerechtfertigt. Auszahlung des Nettobetrages bei fiktiver Abrechnung beachten !

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      schrieb am 18.07.07 20:03:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.747.607 von RealJoker am 18.07.07 18:15:38Desweiteren wird aus der Summe auch noch die MWST rausgerechnet, da es um einen fiktuiven ausgleich geht (ist uns auch passiert)
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 21:58:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.746.098 von paulmc am 18.07.07 16:30:50ja ist halt nun einmal in unserer branche nicht so beliebt wenn manche für fast gar nichts so richtig abzocken wollen.

      steuer gibts natürlich nicht ,leihwagen oder nutzungsausfall auch nur bei rep.nachweis mit rechnung.

      warum läßt du es nicht einfach über abtretung rep. ?

      ein kostenvoranschlag ist nicht rechtlich bindend, ich (als werkstatt) nehme keine stellung zu dem schaden.

      ich kann auch einen kv machen wenn kein schaden vorhanden ist weil mich ein kunde fragt was die arbeit kosten würde.

      du kannst einen gutachter einschalten oder die vers. bitten einen zu schicken wenn du wirklich einen schaden in der höhe hast.

      aber einfach einen möglichst hohen kv einzureichen riecht nunmal stark nach schmeißfliege die einfach abzocken will.

      ein anwalt wie hier vorher geschrieben nützt dir nur wenn der schaden auch wirklich dem kv entspricht.

      wenn du aus dem plz. bereich 3.... kommst biete ich dir an das wir deinen pkw rep. und du dabei einen kostenlosen leihwagen bekommst.

      den nutzungsausfall bekommst du dann ohne wenn und aber.
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 22:03:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.749.919 von schneckonteuful am 18.07.07 20:03:26die steuer, (das andere wort benutze ich nicht da ich dadurch keinen mehrwert erkennen kann) fällt auch ohne rep. in einem fachbetrieb mit rechnung nicht an.

      wenn es schwarz in der garage gemacht wird oder ohne rechnung ist der schaden mwst. auch nicht entstanden. in allen anderen fällen kann man ja über rechnung belegen das diese angefallen ist.


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