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    Depot und Erbengemeinschaft als GbR - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.05.08 15:42:31 von
    neuester Beitrag 22.05.08 13:09:13 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 21.05.08 15:42:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      in unserer Familie ist mein Vater gestorben und hat uns 3 Kinder ein Wertpapierdepot hinterlassen. Für uns stellt sich die frage, ob wir das Depot aufteilen zu je ein drittel oder das Depot als Erbengemeinscahft weiterführen sollen. Dies würde im Rahmen der Einbingung in eine Immobilien GbR geschehen, da wir diese für uns gegründet hatte wegen eine Immobilie. Gibt es steuerliche Nachteile, das Depot in die GbR einzubringen oder überwiegen die Vorteile, z.b. Absetzbarkeit der Depotbetreuungskosten. Soweit ich weiss dürfen diese privat nicht mehr angesetzt werden.

      Was könnte dafür oder auch dagegen sprechen...

      Für Hilfe wäre ich sehr dankbar..
      Viele Grüße vom Sportler
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 15:55:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.143.294 von sportler78 am 21.05.08 15:42:31herzliches Beileid!
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 16:14:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.143.446 von T.Hecht am 21.05.08 15:55:48mein beileid .

      es ist wohl besser ihr teilt das depot untereinander auf.

      so kann jeder von euch den zinsfreibetrag nutzen ( bei erbengemeinschaft nicht moeglich) .

      ausserdem : wenn ihr das depot miteinbezieht , muesst ihr alle belege (wie dividendenbescheinigungen , kaeufe , verkaeufe .... ) in eure steuererklaerung mitreingeben , was die sache nur verklompliziert !

      aufteilen ist daher sinnvoller , zumal jeder dann mit seinen aktien machen kann was er will , ohne vorher die anderen fragen zu muessen .
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 16:31:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.143.634 von garbode am 21.05.08 16:14:22Also was die Entscheidungsfreiheit angeht stimme ich garbode zu. Der Zinsfreibetrag ist aber auf Teilhaberebene nutzbar also kein Grund das Depot aufzulösen.
      "Das Depot" muss eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung abgeben, das ist es dann auch schon. Die GbR Gesellschafter partizipieren anteilig.
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 16:34:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo vielen dank...

      privat haben wir die Freibeträge schon ausgenutzt.
      die Banken müssen doch sowieso die Steuerbescheinigungen pro Jahr erstellen mit allen Angaben....

      gibt es denn mal abgesehen von persönlichen dingen wie Verfügbarkeit, sachliche Dinge die Pro oder contra sind ???
      wie werden Dividenden z.b. behandelt oder Spekugewinne....
      in einer GbR kann ich ja Betriebsausgaben ansetzen. Frage: Dann kann ich ja auch meine Spekugewinne mit anderen Ausgaben verrechnen oder?
      Was ist mit den Depotkosten?...usw.....

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      schrieb am 21.05.08 20:44:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      herzliches beileid

      wegen der thematik setze ich ein Lesezeichen
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 08:57:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.146.261 von Oakatzl am 21.05.08 20:44:26habe eigentlich auch nicht wirklich lust mich mit der materie auseinaqnder zusetzen...zum glück sind wir uns alle einig, dass das depot ein sicherheitsdepot für uns ist und nicht zum verschleudern....daher auch die überlegung dieses in die gbr einzulegen, dann können wir auch nur zusammen entscheiden...doch die Besonderheiten kann mir irgendwie niemand sagen oder?
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 13:09:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.148.424 von sportler78 am 22.05.08 08:57:34Das Gemeinschaftsdepot wird geführt und abgerechnet wie ein Einzeldepot. Es wird für dieses Gemeinschaftsdepot eine separate Steuererklärung (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung) angefertigt. In dieser ist anzugeben wieviel Antei jedem Gesellschafter zusteht. Für das Gemeinschaftsdepot gibt es dann einen separaten Steuerbescheid. Der auf den Anteil des Gesellschafters entfallende Gewinn wird dann in der persönlichen Steuererklärung angegeben. (Gilt natürlich genau so für erzielte Verluste.)


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