Wie wird die Spekulationssteuer berechnet bei 2 Depots - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.07.08 09:29:57 von
neuester Beitrag 22.08.08 18:18:28 von
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Hallo,
ich habe 2 Depots und über die Jahre einen Verlustvortrag bei
der Spekulationssteuer.
Im Jahre 2006 habe ich Aktien aus einem Depot verkauft
(mit Gewinn) und soll jetzt Spekusteuern zahlen, obwohl ich
wenn ich beide Depots zusammenrechne die Aktien schon länger halte als ein Jahr.
Werden nun für das Finanzamt beide Depots zusammen als first in first out berechnet oder tatsächlich jedes Depot einzelnd?
Meinem Rechtsverständnis nach bin ich doch als Person steuerpflichtig und nicht mein Depot????
Kann mir da jemand was zu sagen ????
ich habe 2 Depots und über die Jahre einen Verlustvortrag bei
der Spekulationssteuer.
Im Jahre 2006 habe ich Aktien aus einem Depot verkauft
(mit Gewinn) und soll jetzt Spekusteuern zahlen, obwohl ich
wenn ich beide Depots zusammenrechne die Aktien schon länger halte als ein Jahr.
Werden nun für das Finanzamt beide Depots zusammen als first in first out berechnet oder tatsächlich jedes Depot einzelnd?
Meinem Rechtsverständnis nach bin ich doch als Person steuerpflichtig und nicht mein Depot????
Kann mir da jemand was zu sagen ????
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.104 von armselig am 24.07.08 09:29:57hallo!!!
jedes depot ist für sich! kann dir leider den § nicht nennen!
hoffe dir trotzdem geholfen zu haben...
gruß
bastel
jedes depot ist für sich! kann dir leider den § nicht nennen!
hoffe dir trotzdem geholfen zu haben...
gruß
bastel
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.104 von armselig am 24.07.08 09:29:57
Wenn du 2 Immobilien besitzt, kannst du dann die Aufwendungen der einen mit den Einkünften der anderen verrechnen ?
So wird das auch mit deinen 2 depots sein.
Jede Hosentasche wird einzeln inspiziert, wenn in der einen Löcher sind, spricht nichts dagegen aus der anderen ,wenn sie überquellt, ein paar Murmeln abzuziehen.
Tja,und so richtig nett wird das erst nächstes Jahr, wenn sofort 25% auf den Gewinn als Steuer einbehalten wird, auf einem 2. Depot der dort anfallende Verlust dann aber erst mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr verrechnet wird.
Also: immer schön Gewinne machen und die nur auf einem depot
Wenn du 2 Immobilien besitzt, kannst du dann die Aufwendungen der einen mit den Einkünften der anderen verrechnen ?
So wird das auch mit deinen 2 depots sein.
Jede Hosentasche wird einzeln inspiziert, wenn in der einen Löcher sind, spricht nichts dagegen aus der anderen ,wenn sie überquellt, ein paar Murmeln abzuziehen.
Tja,und so richtig nett wird das erst nächstes Jahr, wenn sofort 25% auf den Gewinn als Steuer einbehalten wird, auf einem 2. Depot der dort anfallende Verlust dann aber erst mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr verrechnet wird.
Also: immer schön Gewinne machen und die nur auf einem depot
Schönen Dank für die Antworten,
auch wenn sie mich deprimieren
Gruß
auch wenn sie mich deprimieren
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.104 von armselig am 24.07.08 09:29:57Hallo Armselig!
Es gilt je Depot die first-in-first out Regelung. Wenn Du die gleichen Papiere im anderen Depot länger als ein Jahr hattest, hättest Du die Papiere dann auch aus diesem Depot verkaufen sollen. Wenn die Wertpapiere übertragen wurden, ist die Halte-Frist über beide Depots zusammenrechnen. Der Verlustvortrag (wenn er denn erklärt und festgestellt wurde) kann natürlich gegen gerechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Es gilt je Depot die first-in-first out Regelung. Wenn Du die gleichen Papiere im anderen Depot länger als ein Jahr hattest, hättest Du die Papiere dann auch aus diesem Depot verkaufen sollen. Wenn die Wertpapiere übertragen wurden, ist die Halte-Frist über beide Depots zusammenrechnen. Der Verlustvortrag (wenn er denn erklärt und festgestellt wurde) kann natürlich gegen gerechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
OK
danke
danke
Wie ist es wenn ich z.b. ein Depot auf meinem Namen habe und ein Depot auf mich und meine frau, kann man die Gewinne und Verluste gegenrechnen?
Danke
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.770.837 von allgaeuer01 am 19.08.08 21:58:35Hallo Allgäuer,
zuerst mal ermittelst Du pro Depot die Spekulationsgewinne/-verluste.
Dann pro Person!
Und wenn Ihr eine gemeinsame Steuerveranlagung gewählt habt, dann können diese miteinander verrechnet werden.
Beispiel:
Depot Ehemann1:
Spekulationsgewinn mit A-Aktien = 600 Euro
Spekulationsverlust mit B-Aktien = 800 Euro
Depot Ehemann2:
Spekulationsverlust mit C-Aktien = -400 Euro
Steuerfreier Gewinn mit B-Akti8en = 1.000 Euro
Depot Ehefrau1:
Spekulationsverlust mit A-Aktien = -500 Euro
Depot Ehegatten:
Spekulationsgewinn mit B-Aktien = 600 Euro
Ehemann -600 Euro
Ehefrau -500 Euro
Ehegatten +600 Euro
Bei steuerlich getrennter Veranlagung:
Ehemann -300 Euro
Ehefrau -200 Euro
Wenn steuerlich zusammen veranlagt:
-500 Euro
Rene
zuerst mal ermittelst Du pro Depot die Spekulationsgewinne/-verluste.
Dann pro Person!
Und wenn Ihr eine gemeinsame Steuerveranlagung gewählt habt, dann können diese miteinander verrechnet werden.
Beispiel:
Depot Ehemann1:
Spekulationsgewinn mit A-Aktien = 600 Euro
Spekulationsverlust mit B-Aktien = 800 Euro
Depot Ehemann2:
Spekulationsverlust mit C-Aktien = -400 Euro
Steuerfreier Gewinn mit B-Akti8en = 1.000 Euro
Depot Ehefrau1:
Spekulationsverlust mit A-Aktien = -500 Euro
Depot Ehegatten:
Spekulationsgewinn mit B-Aktien = 600 Euro
Ehemann -600 Euro
Ehefrau -500 Euro
Ehegatten +600 Euro
Bei steuerlich getrennter Veranlagung:
Ehemann -300 Euro
Ehefrau -200 Euro
Wenn steuerlich zusammen veranlagt:
-500 Euro
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.786.036 von ReneBanker am 20.08.08 23:09:06Vielen Dank für deine kompetente Antwort,
hat mir sehr geholfen
hat mir sehr geholfen
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