checkAd

    Wie wird die Spekulationssteuer berechnet bei 2 Depots - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.08 09:29:57 von
    neuester Beitrag 22.08.08 18:18:28 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.143.076
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.616
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 09:29:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe 2 Depots und über die Jahre einen Verlustvortrag bei

      der Spekulationssteuer.
      Im Jahre 2006 habe ich Aktien aus einem Depot verkauft
      (mit Gewinn) und soll jetzt Spekusteuern zahlen, obwohl ich
      wenn ich beide Depots zusammenrechne die Aktien schon länger halte als ein Jahr.

      Werden nun für das Finanzamt beide Depots zusammen als first in first out berechnet oder tatsächlich jedes Depot einzelnd?
      Meinem Rechtsverständnis nach bin ich doch als Person steuerpflichtig und nicht mein Depot????

      Kann mir da jemand was zu sagen ????
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 11:04:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.104 von armselig am 24.07.08 09:29:57hallo!!!

      jedes depot ist für sich! kann dir leider den § nicht nennen!

      hoffe dir trotzdem geholfen zu haben...

      gruß

      bastel
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 11:05:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.104 von armselig am 24.07.08 09:29:57



      Wenn du 2 Immobilien besitzt, kannst du dann die Aufwendungen der einen mit den Einkünften der anderen verrechnen ?

      So wird das auch mit deinen 2 depots sein.

      Jede Hosentasche wird einzeln inspiziert, wenn in der einen Löcher sind, spricht nichts dagegen aus der anderen ,wenn sie überquellt, ein paar Murmeln abzuziehen.

      Tja,und so richtig nett wird das erst nächstes Jahr, wenn sofort 25% auf den Gewinn als Steuer einbehalten wird, auf einem 2. Depot der dort anfallende Verlust dann aber erst mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr verrechnet wird.

      Also: immer schön Gewinne machen und die nur auf einem depot :lick:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:04:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schönen Dank für die Antworten,

      auch wenn sie mich deprimieren :(
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:16:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.104 von armselig am 24.07.08 09:29:57Hallo Armselig!

      Es gilt je Depot die first-in-first out Regelung. Wenn Du die gleichen Papiere im anderen Depot länger als ein Jahr hattest, hättest Du die Papiere dann auch aus diesem Depot verkaufen sollen. Wenn die Wertpapiere übertragen wurden, ist die Halte-Frist über beide Depots zusammenrechnen. Der Verlustvortrag (wenn er denn erklärt und festgestellt wurde) kann natürlich gegen gerechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,1000EUR +6,16 %
      JanOne: 700% Chance im Sog von Coinbase, Riot und Marathon?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:03:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      OK

      danke
      Avatar
      schrieb am 19.08.08 21:58:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie ist es wenn ich z.b. ein Depot auf meinem Namen habe und ein Depot auf mich und meine frau, kann man die Gewinne und Verluste gegenrechnen?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 23:09:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.770.837 von allgaeuer01 am 19.08.08 21:58:35Hallo Allgäuer,
      zuerst mal ermittelst Du pro Depot die Spekulationsgewinne/-verluste.
      Dann pro Person!
      Und wenn Ihr eine gemeinsame Steuerveranlagung gewählt habt, dann können diese miteinander verrechnet werden.

      Beispiel:

      Depot Ehemann1:
      Spekulationsgewinn mit A-Aktien = 600 Euro
      Spekulationsverlust mit B-Aktien = 800 Euro

      Depot Ehemann2:
      Spekulationsverlust mit C-Aktien = -400 Euro
      Steuerfreier Gewinn mit B-Akti8en = 1.000 Euro

      Depot Ehefrau1:
      Spekulationsverlust mit A-Aktien = -500 Euro

      Depot Ehegatten:
      Spekulationsgewinn mit B-Aktien = 600 Euro

      Ehemann -600 Euro
      Ehefrau -500 Euro
      Ehegatten +600 Euro

      Bei steuerlich getrennter Veranlagung:
      Ehemann -300 Euro
      Ehefrau -200 Euro

      Wenn steuerlich zusammen veranlagt:
      -500 Euro

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.08.08 18:18:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.786.036 von ReneBanker am 20.08.08 23:09:06Vielen Dank für deine kompetente Antwort,
      hat mir sehr geholfen:)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wie wird die Spekulationssteuer berechnet bei 2 Depots