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    Keine Kostendeckung von Rechtsschutzversicherung legitim? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.09 16:01:27 von
    neuester Beitrag 01.02.09 19:46:43 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.147.947
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      schrieb am 30.01.09 16:01:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der eine gibt einem anderen für etwas Geld einen Tipp, wo man das, was er sucht, zum Preis x bekommen kann.
      Um diesen Tipp zu verraten, will er Geld, und zwar Y Euro. Es gibt einen Vertrag zwischen den beiden. Der eine ist also der Verkäufer (des Tipps), der andere ist Käufer (des Tipps).
      Nachdem der Tipp mitgeteilt wurde, verweigert der Käufer des Tipps die Bezahlung.
      Der Verkäufer des Tipps beruft sich auf den Kaufvertrag und will Zahlungsaufforderung anwaltlich durchsetzen. Dafür will er von seiner RSV Kostendeckung.
      Die RSV jedoch lehnt ab und gibt als Begründung an, er hätte eine "gewerbliche, freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit" dabei ausgeübt und dafür gäbe es kein Versicherungsschutz.
      Der Verkäufer des Tipps hat aber kein Gewerbe, er ist auch kein Freiberufler und er hat keine selbstständige Tätigkeit. Er hat nur zum ersten und einzigen Mal einen Tipp verkauft.
      RSV sagt, der Verkauf eines Tipps sei ein Vermittlungsdienst und dies hätte immer einen gewerblichen Charakter.

      Mir leuchtet nicht ein, wieso der private Verkauf einer eigenen Lampe keinen gewerblichen Charkter hat, aber der private Verkauf eines eigenen Tipps von dieser RSV als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird. Eine gewerbliche Tätigkeit ist doch etwas, wenn man es immer tut, aber doch nicht, wenn man es ein einziges Mal getan hat.

      Ist die Verweigerung einer Kostendeckung hier legitim?
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 16:53:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.482.987 von haariz am 30.01.09 16:01:27was hat der tipp den gekostet?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 17:38:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.483.522 von invest2002 am 30.01.09 16:53:04und welcher Tip war das ? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 17:44:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.483.949 von ALF-FRED am 30.01.09 17:38:00kein tipp sondern eine frage...um einzuschätzen, um was es überhaupt geht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 18:55:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.482.987 von haariz am 30.01.09 16:01:27
      Der Verkäufer hatte die Absicht, Gewinn zu erzielen. Und das ist gewerblich. Auch wenn`s nur einmal war.

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      schrieb am 30.01.09 21:49:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.484.625 von niemwolf am 30.01.09 18:55:34Naja, nur am Gewinn kann man ein Gewerbe nicht festmachen. Warum handelt und tauscht jeder von uns, weil er denkt er bekommt mehr als er gibt (Gewinn)

      In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt:

      Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

      Es muss kein Gewinn realisiert werden, die Absicht genügt bereits, interessanter ist hier die Frage nach der Dauer, wenn es wirklich nur einmal geplant war spricht vieles gegen ein Gewerbe.

      Letztlich klären kann das aber nur ein Fachanwalt für Wirtschaftsrecht und wenn es um richtig Geld geht, würde ich mir an deiner Stelle mal juristischen Rat holen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 22:38:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.482.987 von haariz am 30.01.09 16:01:27wenn es nur eine einmalige sache war, spricht einiges dafür, dass die ablehnung nicht korrekt war. (wobei ich aus deinen angaben nicht ganz schlau werde)

      ich würde mich (schriftlich) beschweren und betonen, dass es sich um einmaligen tipp gehandelt hat. am besten wäre, wenn du ansonsten angestellter bist und die sache nicht mit deinem normalen job zu tun hat. wenn das so ist, würde ich dass noch mal ausdrücklich betonen.

      außerdem würde ich mit einschaltung bafin und/oder deckungsklage drohen, dann wird die sache nämlich in aller regel noch mal dem vorgesetzten/ der beschwerdeabteilung vorgelegt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 17:03:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Welche preiswerte und gute Rechtsschutzversicherung empfiehlt Ihr mir? Rechtsschutz Union ist sowas von falsch. mal ist sie Alte-Leipziger, mal Domcura, mal dies, mal das, dann wieder bearbeitet eine völlig andere Firma einen Streitfall, bei denen weiß man nie, wer warum weshalb.
      Avatar
      schrieb am 01.02.09 19:46:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.482.987 von haariz am 30.01.09 16:01:27Hallo,

      wie soll Dir jemand weiterhelfen, wenn Du nicht bereit bist, die Karten auf den Tisch zu leben ;)

      Zur RU:
      Ja, die RU ist sozusagen Alte Leipziger (Teil des Alte Leipziger Unternehmensverbundes).
      Und Domcura ist ein Konzeptanbieter, der die RU über andere Makler vertreibt.
      Beides völlig legitim.


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