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    BVE Holding SE - Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in Milliadenhöhe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.10 19:27:03 von
    neuester Beitrag 02.11.10 22:01:17 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 25.05.10 19:27:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      die foldende Tagesordnung wurde am 21.05. im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht:

      BVE Holding SE
      Delmenhorst
      Einberufung der Hauptversammlung



      Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 30. Juni 2010, um 10:00 Uhr, in das CCH City Club Hotel, Oldenburg, Europaplatz 4–6, ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Bilanz der BVE Holding SE für das Geschäftsjahr 2009
      2.

      Bericht der geschäftsführenden Direktorin

      über das Geschäftsjahr 2009, die Geschäftslage und den Stand der Rekapitalisierung.
      3.

      Entlastung der geschäftsführenden Direktorin

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, der geschäftsführenden Direktorin, die im Geschäftsjahr 2009 amtiert hat, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Entlastung des Verwaltungsrats

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats, die im Geschäftsjahr 2009 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Vorsitzende des Verwaltungsrats schlägt vor, die WZR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
      6.

      Kapitalerhöhung durch Bar- und Sacheinlagen

      Vorschlag zur Beschlussfassung:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bar- und/oder Sacheinlagen von € 730.950 um € 1.599.270.050 auf bis zu € 1.600.000.000 durch Ausgabe von 1.599.270.050 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1 erhöht. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 1,05 bis € 10 je Stückaktie ausgegeben.

      Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

      Das gesetzliche Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung durch Bareinlagen wird den Aktionären eingeräumt. Der Bezugspreis beträgt € 1,05 je Stückaktie. Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird teilweise ausgeschlossen.

      b) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien, festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

      c) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und § 5 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

      d) Es gelten die gesetzlichen Fristen für die Wahrnehmung des Bezugsrechtes.
      7.

      Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

      Vorschlag zur Beschlussfassung:
      I.

      Das gesetzliche Bezugsrecht wird teilweise ausgeschlossen. Zur Zeichnung der durch Sacheinlage geschaffenen neuen Aktien wird zugelassen:

      Bis zu 132.000 neue Aktien zu den Ziffern II. bis III:
      Die natürlichen Personen Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Paul Steinebach, Im Schilfgürtel 37, 59348 Lüdinghausen.

      Bis zu 594.000.000 neue Aktien zu den Ziffern IX bis XII:
      Die natürlichen Personen Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14.

      Bis zu 230.000.000 neue Aktien zu der Ziffer XIII:
      Die Firma ASP Energía S.A., 29680 Estepona, Avda. Del Litoral, 37/39, eingetragen im Handelsregister unter MA-104963.
      II.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Paul Steinebach, Im Schilfgürtel 37, 59348 Lüdinghausen für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Energía S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister unter MA-104963. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      III.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Paul Steinebach, Im Schilfgürtel 37, 59348 Lüdinghausen für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Personal S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister MA-104964. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      IV.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      APS EuSiD S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      V.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Mobile S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      VI.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Turismo S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      VII.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      MesaR Beratung Europa S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      VIII.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Post & Transport S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      IX.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Limpieza C & C S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      X.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      MS "Buena Vida" S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      XI.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Manuel Sanchez Humanes, 41640 Osuna – Sevilla, Calle Doctor Severo Ochoa 14 für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Relax S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      XII.

      66.000 Aktien erhalten die Herren Karl-Heinz Klarmann, 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39 und Paul Steinebach, Im Schilfgürtel 37, 59348 Lüdinghausen für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführte Gesellschaft auf die BVE Holding SE übertragen:

      Aktivpark Salud S.A., mit Sitz in Estepona, Spanien, eingetragen im Handelsregister Malaga. Das Gesellschaftskapital beträgt 66.000 €.
      XIII.

      Bis zu 40.000.000 neue Aktien erhält die Holiday-Domizile España S.L., 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39, eingetragen im Handelsregister Malaga für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen, dass das NH Hotel Alanda, 29600 Marbella, mit 199 Zimmern im Gesamtwert bis zu 30 Mio. € in die BVE Holding SE überträgt.
      XIV.

      Bis zu 300.000.000 neue Aktien erhält die Holiday-Domizile España S.L., 29680 Estepona (Malaga), Avda. Del Litoral, 37/39, eingetragen im Handelsregister Malaga für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen durch die vom Promotor (COMPAÑÍA PROMOTORA Y DE COMERCIO DEL ESTRECHO, S.L.U oder andere) für € 300.000.000 erworbene Immobilie in Estepona und/oder Marbella, welche in die BVE Holding SE übertragen wird.
      XV.

      Bis zu 4.000.000 neue Aktien erhält die Holiday-Domizile España S.L., 29680 Estepona, Avda. Del Litoral, eingetragen im Handelsregister Malaga für die Einbringung einer Sacheinlage.

      Dergestalt zu erbringen durch das von der Holiday-Domizile España S.L. entwickelte Konzept „Aktivpark-Spanien“. Das Konzept wird in die BVE Holding SE übertragen.
      XVI.

      Bis zu 230.000.000 neue Aktien erhält die APS Energía S.A., 29680 Estepona, Avda. Del Litoral 37/39, eingetragen im Handelsregister Malaga. Dergestalt zu erbringen, in dem für jedes neu errichtete Gebäude mit 16 Wohnungen zu jeweils 110 m2 Wohnfläche in der Urbanisation „Casa-Vida“ jeweils 2.000.000 neue Aktien erstellt werden.

      Die Einbringung als Sacheinlage ist dergestalt zu erbringen, dass jedes Gebäude auf die BVE Holding SE übertragen wird. Die Einbringung der Sachwerte und die Verbriefung in Aktien erfolgt pro Haus, nach Fertigstellung und Übertragung.
      8.

      Satzungsänderungen

      Vorschlag zur Beschlussfassung:

      Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      a) § 19 Vorabverfügungen wird hinzugefügt:

      1. Vom erwirtschafteten Betriebsergebnis sind fünf Prozent als Sonderzahlung an das Personal jeweils im Juli des Folgejahres auszuzahlen. Davon gehen drei Zehntel an Führungskräfte und sieben Zehntel an die sonstigen Mitarbeiter der angeschlossenen Unternehmen, welche zu 100 Prozent im Besitz der BVE Holding SE stehen. Bei der Auszahlung dieser Beträge fließen Fleiß, Verhalten, Bewertung der Mitarbeiter durch Kunden, Kollegen, Vorgesetzte und statistische Werte in den Verteilungsschlüssel ein.

      2. Vom erwirtschafteten Betriebsergebnis sollen fünf Prozent des Reingewinns für soziale Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung entscheidet ein dafür gebildeter Aktionärsausschuss, wenn dieser nicht vorhanden und/oder uneinig ist, dann entscheidet der Verwaltungsrat.

      b) § 20 Interne Regelungen wird hinzugefügt:

      1. Über 50 Prozent der Posten mit Führungsaufgaben im BVE-Konzern sind mit Frauen zu besetzen.
      9.

      Verschiedenes
      TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND STIMMRECHTSAUSÜBUNG

      Zum Zeitpunkt dieser Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 250.000 Stückaktien eingeteilt, die 250.000 Stimmrechte gewähren. Nach Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aufgrund des Erhöhungsbeschlusses vom 06.01.2010 ist das Grundkapital der Gesellschaft in 730.950 Stückaktien eingeteilt, die 730.950 Stimmrechte gewähren.

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2010 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.

      Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch die depotführende Stelle ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 09. Juni 2010 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2010 (24:00 Uhr MESZ) vor der Hauptversammlung zugehen.

      Die Adresse der zuvor genannten Anmeldestelle ist:

      BVE Holding SE
      Am Wollelager 8
      D-27749 Delmenhorst
      Tel: +49 4221 154 93011 Fax: +49 4221 154 930 19
      E-Mail: post@bve-holding.de
      STIMMRECHTSVERTRETUNG

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 12, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen i.S.v. § 135 Abs. 9 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Dabei muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
      ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

      Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers ausschließlich zu richten an:

      BVE Holding SE
      Investor Relations
      Am Wollelager 8
      D-27749 Delmenhorst
      Fax: +49 4221 154 930 19
      E-Mail: post@bve-holding.de



      Delmenhorst, im Mai 2010

      Der Verwaltungsrat der BVE Holding SE
      Avatar
      schrieb am 25.05.10 20:06:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.580.929 von Muckelius am 25.05.10 19:27:03Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      a) § 19 Vorabverfügungen wird hinzugefügt:

      1. Vom erwirtschafteten Betriebsergebnis sind fünf Prozent als Sonderzahlung an das Personal jeweils im Juli des Folgejahres auszuzahlen. Davon gehen drei Zehntel an Führungskräfte und sieben Zehntel an die sonstigen Mitarbeiter der angeschlossenen Unternehmen, welche zu 100 Prozent im Besitz der BVE Holding SE stehen. Bei der Auszahlung dieser Beträge fließen Fleiß, Verhalten, Bewertung der Mitarbeiter durch Kunden, Kollegen, Vorgesetzte und statistische Werte in den Verteilungsschlüssel ein.

      2. Vom erwirtschafteten Betriebsergebnis sollen fünf Prozent des Reingewinns für soziale Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung entscheidet ein dafür gebildeter Aktionärsausschuss, wenn dieser nicht vorhanden und/oder uneinig ist, dann entscheidet der Verwaltungsrat.

      b) § 20 Interne Regelungen wird hinzugefügt:

      1. Über 50 Prozent der Posten mit Führungsaufgaben im BVE-Konzern sind mit Frauen zu besetzen.

      ---------------------------------------
      Meine Meinung:

      in diese Gesellschaft würde ich schon aus Prinzip nicht investieren. Das ist extrem sexistisch. Ich schlage alternativ folgenden Satzungspassus vor:
      1. 100 Prozent der Posten mit Führungsaufgaben im BVE-Konzern sind nach der besten Kompetenz zu besetzen.
      Offenbar geht bei der BVE Geschlecht vor Kompetenz, also ein ziemlich unsouveräner Laden.

      Generell wundert es mich, dass bei diesem Thema so wenig über Gleichberechtigung in den Bereichen Wehrpflicht, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, kassengezahlte medizinische Vorsorgeuntersuchungen, etc. debattiert wird.
      Im Übrigen: Man muss nur mal schauen, wie die Geschlechterverteilung in den unterschiedlchen Studienfächern aussieht. Vor einer 50%-Quote bei deutschen Führungskräften und ARen bräuchten wir erstmal mehr Ingenierinnen oder Controllerinnen und weniger Kunsthistorikerinnen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 22:01:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      ruhig geworden hier....


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