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    Werden Verluste nicht sofort verrechnet @dab bank? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.13 10:48:37 von
    neuester Beitrag 17.05.13 17:29:42 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.181.871
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      Avatar
      schrieb am 15.05.13 10:48:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      nachdem ich 2011-2012 ein paar Verluste gemacht habe und deshalb erstmal die Finger von der Börse gelassen hab konnte ich bei meinem Wiedereinstieg jetzt einen kleinen Gewinn mit Optionsscheinen erzielen.

      Laut Umsatzstatistik war der Kurswert(gewinn): 553,60 EUR
      Aufs Konto überwiesen wurden mir aber nur: 409,00 EUR

      Die PDF-Abrechnung wird bei der DAB Bank immer erst einen Tag danach erstellt, deshalb kann ich nicht nachsehen wie der Betrag zustandekommt. Wird der Rest mir noch erstattet oder ist da was falschgelaufen? Mein Verlustvortrag ist deutlich höher.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 10:55:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.639.113 von Mellow666 am 15.05.13 10:48:37Hallo
      Optionsscheingewinne werden aus Freistellungs-
      auftrag berechnet, wie Dividende. Aktienverlust-
      topf kann nur mit Aktiengewinnen verrechnet
      werden. Freistellung bis 800 €.
      mfg Floydt
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 11:01:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      ah okay...typisch staat..da wird man dann auch wieder abgezockt :/ danke!
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 11:03:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      habe aber grade nachgesehen und ich habe einen freistellungsauftrag von 700 euro bei der DAB, den ich noch überhaupt nicht genutzt habe, also daran liegt es wohl auch nicht?
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 11:07:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und was bedeutet: Verrechenbarer Verlust in EUR:
      Sonstiges ?
      Ich habe bei Verrechenbarer Verlust in EUR:
      Aktien nur einen sehr geringen Betrag. das meiste ist unter "Sonstiges". Ich meine nämlich, dass ich auch den Verlust hauptsächlich mit solchen Optionsscheinen realisiert habe. Kann ich "Sonstiges" trotzdem mit Aktiengewinnen nutzen?
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 15.05.13 12:19:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      ok jetzt ist der rest eingebucht worden. hat sich erledigt! :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 13:11:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.639.327 von Mellow666 am 15.05.13 11:07:29Hallo
      Soweit ich weiss, werden Verluste aus Options-
      scheinen nur jahresbedingt verrechnet.
      Das heißt, am 01.01.2014 hast du nur deinen
      Freistellungsauftrag zur Verfügung.
      Bei Aktien ist der Topf fortlaufend.
      mfg Floydt
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 15:04:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.640.611 von Floydt am 15.05.13 13:11:44Vollkommener Unsinn

      Genauso wie der Verlusttopf Aktien läuft der Verlusttopf Sonstiges weiter.

      Und Aktiengewinne werden genauso mit dem Verlusttopf Sonstiges verrechnet, Voraussetzung daß im Aktienverlusttopf NULL steht.
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 17:25:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      wie werden dann z. Bsp. Verluste aus Anleihen oder Optionscheinen verrechnet?
      Mit Aktiengewinnen oder mit Dividenden?
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 17:29:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von alex2013: Hallo,

      wie werden dann z. Bsp. Verluste aus Anleihen oder Optionscheinen verrechnet?
      Mit Aktiengewinnen oder mit Dividenden?


      Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, Dividenden, Zinsen gehen alle in den Topf Sonstiges.

      Nur für reine Aktien gibt es einen speziellen Topf, warum musst du die Steuerbehörden fragen.

      Es gibt keine Möglichkeit vom Verlusttopf Sonstiges in den Aktientopf, es gibt wie geschrieben nur die Möglichkeit umgekehrt wenn die Voraussetzungen wie beschrieben eintreffen.


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