60,4% Abgaben den Grün*innen sei Dank !! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.21 15:03:30 von
neuester Beitrag 25.03.21 07:12:42 von
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Hallo community,
erschrecken euch die grünen Pläne (SPD prinzipiell gleich) im neuen Wahlprogramm nicht. Geplant ist die Einführung einer Bürgerversicherung für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Kapitalerträge sollen laut grünem Wahlprogramm in alle genannten Versicherungen fließen. Kapitalerträge sollen mindestens mit der Einkommenssteuer veranlagt werden. Das ganze mal in Zahlen. Die Zahlen sind mit dem BMF-Rechner zügig "zusammengestellt" - bitte nicht auf den letzten Cent achten.
48.000€ Ausgangsbrutto (39.458€ zu versteuern, LSK 1, 1 Kind, keine Konfesion)
10.000€ Kapitalerträge
- 2.296€ Einkommenssteuer (zu versteuerndes Einkommen von 39.458€ auf 45.900€; kein Soli)
- 1.885€ KV+PV (18,6% zu 100% abgesetzt)
- 1.850€ RV (zu 90% abgesetzt)
----------------------------------------
3.959€ Gewinn nach Steuern und Abgaben
60,4% Abgabenquote
27,3% Inflation (Nominalertrag 5,5% und Inflation 1,5%)
------------------------------------
12,3% Realgewinn
Die 801€ Freibetrag lasse ich mal außen vor. Pech wer 1% ab 2 Mio. zahlen soll, bei dem wird das Ganze zur Substanzsteuer. Wieviel er/sie persönlich von den Rentenbeiträgen hat, darf jeder für sich selbst entscheiden.
Für festverzinste Anlagen auch bei kleinen Realrenditen kommt es zu einem planmäßigen Realverlust.
Fazit: Auf mehr als einen Werterhalt über lange Zeiträume darf unter grün/rot hofen. Ade die Zeiten privater Vorsorge.
Ich weiß wo ich mein Kreuz am 26.09. definitiv nicht setze !!!
erschrecken euch die grünen Pläne (SPD prinzipiell gleich) im neuen Wahlprogramm nicht. Geplant ist die Einführung einer Bürgerversicherung für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Kapitalerträge sollen laut grünem Wahlprogramm in alle genannten Versicherungen fließen. Kapitalerträge sollen mindestens mit der Einkommenssteuer veranlagt werden. Das ganze mal in Zahlen. Die Zahlen sind mit dem BMF-Rechner zügig "zusammengestellt" - bitte nicht auf den letzten Cent achten.
48.000€ Ausgangsbrutto (39.458€ zu versteuern, LSK 1, 1 Kind, keine Konfesion)
10.000€ Kapitalerträge
- 2.296€ Einkommenssteuer (zu versteuerndes Einkommen von 39.458€ auf 45.900€; kein Soli)
- 1.885€ KV+PV (18,6% zu 100% abgesetzt)
- 1.850€ RV (zu 90% abgesetzt)
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3.959€ Gewinn nach Steuern und Abgaben
60,4% Abgabenquote
27,3% Inflation (Nominalertrag 5,5% und Inflation 1,5%)
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12,3% Realgewinn
Die 801€ Freibetrag lasse ich mal außen vor. Pech wer 1% ab 2 Mio. zahlen soll, bei dem wird das Ganze zur Substanzsteuer. Wieviel er/sie persönlich von den Rentenbeiträgen hat, darf jeder für sich selbst entscheiden.
Für festverzinste Anlagen auch bei kleinen Realrenditen kommt es zu einem planmäßigen Realverlust.
Fazit: Auf mehr als einen Werterhalt über lange Zeiträume darf unter grün/rot hofen. Ade die Zeiten privater Vorsorge.
Ich weiß wo ich mein Kreuz am 26.09. definitiv nicht setze !!!
Spitzensteuersatzerhöhung und Einführung Vermögenssteuer lese ich auf Seite 49, aber nicht die Bürgerversicherung.
Der Bund plant hunderte Milliarden Defizit, ohne Steuererhöhungen kann das ja nicht gehen.
Der Bund plant hunderte Milliarden Defizit, ohne Steuererhöhungen kann das ja nicht gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.591.920 von honigbaer am 25.03.21 00:34:16S. 49:
"Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge schaffen wir ab und besteuern diese Einkommen wieder progressiv. Damit zahlen diejenigen mit hohen Zinseinkommen und Spekulationsgewinnen höhere Steuern, Aktienkleinanleger*innen werden entlastet."
Wo bitte ist die Entlastung? Die AGS kann heute schon per Günstigerprüfung individuell veranlagt werden.
"Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen."
S. 66:
"Die Bürgerversicherung bezieht alle in die Finanzierung eines leistungsstarken Versicherungssystems ein. Auch Beamte, Selbständige, Unternehmer*innen und Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen. Neben Löhnen und Gehältern sollen Beiträge auf Kapitaleinkommen erhoben werden. Als ersten Schritt verbessern wir die Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen."
S. 45:
Spekulation und Kurzfristorientierung werden wir, unter anderem durch eine europäische Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, unattraktiv machen.
"Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge schaffen wir ab und besteuern diese Einkommen wieder progressiv. Damit zahlen diejenigen mit hohen Zinseinkommen und Spekulationsgewinnen höhere Steuern, Aktienkleinanleger*innen werden entlastet."
Wo bitte ist die Entlastung? Die AGS kann heute schon per Günstigerprüfung individuell veranlagt werden.
"Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen."
S. 66:
"Die Bürgerversicherung bezieht alle in die Finanzierung eines leistungsstarken Versicherungssystems ein. Auch Beamte, Selbständige, Unternehmer*innen und Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen. Neben Löhnen und Gehältern sollen Beiträge auf Kapitaleinkommen erhoben werden. Als ersten Schritt verbessern wir die Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen."
S. 45:
Spekulation und Kurzfristorientierung werden wir, unter anderem durch eine europäische Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, unattraktiv machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.592.445 von Hazeman am 25.03.21 06:59:18
Besonders für den Durchschnittsverdiener unter 85.200€ Einkommen und Kapitalerträge wird es also deutlich teurer. Darüber mit 42% und 45% etwas erträglicher.
Bei Kapitalerträge muss die Gesamtbelastung auf Basis der Realerträge (nominal - Inflation) gesehen werden. Demgegenüber haben Gehaltseinkommen (Reallohn steigt seit Jahren) keinen Inflationsverlust. Dieser tritt erst beim Halten von Vermögen auf.
Insofern ist eine Besteuerung der REALERTRÄGE wie Arbeitseinkommen gerecht. Dies bedeutet eine niedrigere Besteuerung der Nominalerträge. Aber diese Diskussion findet so gut wie nie statt.
Real- vs. Nominalbelastung
Die Beitragsbemessungsgrenze soll an die der Rentenversicherung angeglichen werden (West aktuell 85200€).Besonders für den Durchschnittsverdiener unter 85.200€ Einkommen und Kapitalerträge wird es also deutlich teurer. Darüber mit 42% und 45% etwas erträglicher.
Bei Kapitalerträge muss die Gesamtbelastung auf Basis der Realerträge (nominal - Inflation) gesehen werden. Demgegenüber haben Gehaltseinkommen (Reallohn steigt seit Jahren) keinen Inflationsverlust. Dieser tritt erst beim Halten von Vermögen auf.
Insofern ist eine Besteuerung der REALERTRÄGE wie Arbeitseinkommen gerecht. Dies bedeutet eine niedrigere Besteuerung der Nominalerträge. Aber diese Diskussion findet so gut wie nie statt.
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