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    Rückzahlung der zuvielgezahlten Sonnet-Monatsgebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.00 19:11:13 von
    neuester Beitrag 04.10.00 22:41:12 von
    Beiträge: 14
    ID: 250.740
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      Avatar
      schrieb am 22.09.00 19:11:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rückzahlung der zuvielgezahlten Sonnet-Monatsgebühren
      Freitag, den
      22.09.00 18:30

      aus dem Bereich Provider


      Sonnet, das den Internetzugang zum Festpreis am 21.09.2000 aussetzte, hatte damals auf der eigenen Homepage angekündigt, dass alle Mitglieder, die am 20.09.2000 noch aktiv waren, die Gebühren für den laufenden Monatsvertrag zurückerstattet bekämen.

      Wie onlinekosten.de heute erfuhr, ist Sonnet-intern eine Abrechnung der Belege bereits erfolgt. Als nächstes wird nun die Abwicklung durch die Bank durchgeführt. Sonnet bittet bereits im voraus um wenige Tage Geduld, da dadurch, dass mehrere 10.000 Erstattungen erfolgen müssen, ein erheblicher organisatorischer Aufwand mit entsprechender zeitlicher Bearbeitungszeit entstanden ist.

      Alle Sonnet-Mitglieder erhalten zusätzlich im Laufe der nächsten Woche eine Email an Ihre Sonnet-Emailadresse, in der der genaue Betrag, der zurückgezahlt werden wird, genannt wird.


      Quelle=www.onlinekosten.de
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 20:02:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Denkt mal nach !!!!!!!!!!!!!!!
      Habe am 20.9 Abbuchung 79 DM gehabt.
      Das Unternehmen ist meiner Meinung nach pleite.

      Ich warte auf jeden Fall nicht darauf, bis Sie mir das Geld
      zurückbuchen, sondern werde eine Rücküberweisung machen lassen (mach ich zum ersten mal, hoffentlich klappts).

      Was für eine Geschäftspolitik ist das denn ? Auf einmal macht man den Laden dicht, weil man merkt, das sich das nicht mehr rechnet u. lässt dann 2 Tage später noch abbuchen. Das sagt doch alles aus !

      in diesem Sinne.....
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 20:20:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nur mal so zur Info:

      Ich denke die buchen normal per Lastschrift ab!

      Geht einfach zu eurer Bank hin und legt widerspruch ein. Ihr habt 6 Wochen nach der Einlösung Zeit und schon wird eurer Geld zurück auf euer Konto gebucht...

      Ich denke das klappt immer

      Cash
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 18:40:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Ich empfehle jedem sich nicht auf eventuelle Rückerstattung zu verlassen. Ich habe meine 2 Monatsbeiträge zurückbuchen lassen. Das kostet nicht mal eine Bankgebühr.

      gruß goldrose
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 18:46:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vergesst aber nicht bei einer Rückbuchung eurer Bank zu sagen, das die anfallenden Gebühren (7,50 DM) die Fa. Sonnet tragen muss!!!!!!!!!!!!!

      Sonst wird die Gebühr euch mit der nächsten 3-Monats-Abrechnung belastet!!!!!!!!!!! :)

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      Avatar
      schrieb am 23.09.00 19:20:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sonnet: Exklusive Hintergrundinformationen zur Abschaltung (Update2)
      Donnerstag, den
      21.09.00 20:47

      aus dem Bereich Provider


      Nach der Einstellung des Flatrate-Angebotes der Versatel Internet Group GmbH liegen onlinekosten.de nun einige neue Zahlen und Fakten vor.

      Laut netvalue.com verbringt der deutsche Internet-by-Call-User durchschnittlich 13 Minuten täglich im WWW. Die durchschnittliche Onlinezeit eines Sonne-Flatrate-Users hingegen lag bei über 300 Minuten täglich, also mehr als 150 Stunden monatlich. onlinekosten.de gegenüber sprachen Sonnet-Mitarbeiter von sogar mehr als 185 Stunden durchschnittlicher monatlicher Onlinezeit der eigenen Kunden.
      Die Kundenzahl von Sonnet lag nach Sonnet-Angaben bei weit über 50.000.

      Stellt man nun ein kleines Rechenbeispiel an, so kommt man auf gigantische tägliche Verlustzahlen.
      In unserem Beispiel werden wir nur die Interconnection-Kosten beim Ortstarif, die auf einen Anbieter zukommen, berücksichtigen. Zusätzlich anfallende Kosten wie Personal, Marketingaufwendungen und ähnliches werden nicht berücksichtigt. Desweiteren gehen wir von mittleren Interconnection-Kosten von 1,29 Pfennig (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) je Minute aus.


      Und daraus ergeben sich dann folgende Zahlen:

      Bei einem Stundenpreis von 0,774 DM netto bzw. 0,89784 DM brutto ergibt sich bei monatlich 50.000 Usern, die durchschnittlich 150 Stunden online sind ein Kostenfaktor von 5,805 Millionen DM netto bzw. 6,7338 Millionen DM brutto. Macht bei monatlichen Brutto-Gebühreneinnahmen von 3,95 Millionen DM einen monatlichen Verlust von 2,7838 Millionen DM brutto oder knapp 2,4 Millionen DM netto. Täglich beläuft sich der Nettoverlust dann auf knapp 80.000 DM. Und diese Rechnung ist noch sehr konservativkalkuliert.

      Wesentlich größer ist der Verlust aber, wenn man der Rechnung die inoffiziellen Zahlen zugrundelegt. Laut Versatel-Angaben wurde das Angebot in Deutschland gut angenommen und die magische Kundenmarke von 50.000 konnte "relativ schnell" überschritten werden. Geht man also von 75.000 Usern und 180 Stunden durschnittlicher Onlinezeit aus, so ergibt sich ein Tagesnettoverlust von knapp 178.000 DM.

      Kommentar:

      Diese Zahlen erklären, zumindest aus betriebswirtschaftlicher Sicht, das Abschalten der Flatrate, wenngleich gefragt werden muss:

      Warum hat die Versatel Internet Group (VIG) GmbH nicht selbst gerechnet?


      Update:

      Heute erreichte uns eine Stellungnahme von Anya Elis, Geschäftsführerin Marketing & Vertrieb der VIG GmbH.
      Unser Rechenbeispiel wurde kommentarlos hingenommen und auf die Frage, warum denn die VIG GmbH nicht selbst gerechnet habe, antwortete Frau Elis:
      "Wir haben das deutsche Durchschnittsuserverhalten mit einem sehr hohen Faktor hochgerechnet. Es kristallisierte sich jedoch eine unberechenbar intensive Online-Nutzung heraus, die unsere Kalkulation übertraf. Zusätzlich erschwert wurde unsere technische und wirtschaftliche Situation durch den Verstoß gegen unsere AGB`s, die beispielsweise Kanalbündelung, Mehrfacheinwahl, automatisches Redialing und vor allem eine Nutzung als Standleitung ausschließen.
      Die Missachtung lief auf Kosten von Sonne und seiner Community und war nicht zuletzt Hemmschuh für unser ursprüngliches Ziel: Der permanenten aktiven Weiterentwicklung unserer attraktiven Dienste und Produktpalette des E-Centres Sonne. Grundvoraussetzung für ein vorkalkulierbares Risiko und ein gesundes Wachstum ist jedoch nach wie vor eine pauschale Großhandelsflatrate der Deutschen Telekom." (15.52 Uhr)


      Update2:

      Ein Beleg dafür, dass unsere obige Rechnung noch viel zu niedrig gegriffen ist, ist eine Aussage von Sonnet-Geschäftsführer Lauterbach. Dieser erklärte gegenueber der c`t , dass der Verlust nach wenigen Monaten im "zweistelligen Millionenbereich" gelegen habe. (19.42 Uhr)
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 19:29:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was bedeutet tragen muß? Warum sollten die etwas tragen? Wenn es um berechtigte Gebühren geht und Sonnet eine Rückzahlung zusagt dann kann eine Rückbuchung Euch wieder belastet werden (lt. Vertrag?). Kostet DM 7,50 2x = 15,00).
      Vermutlich immer noch billiger als eine Pleite. Wenn sie aber nicht Pleite gehen, kann es Euch zusätzlich Geld kosten, daß KÖNNTE so aussehen: Wegen unberechtigter Rückbuchung berechnen wir: 2x DM 7,50 Bankgebühren plus DM 10,00 Mahngebühren. Aber geht mich ja nichts an, ist halt nur in der Praxis so...
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 08:01:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da bin ich ja mal gespannt....
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 12:46:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe Rückbuchen lassen.
      Für alle Rückbucher:Wenn Sonnet sich meldet, dann lasst euch nicht von einer evtl. Mahnung ins Boxhorn jagen.
      Sie haben Ihre HAUPTleistung nicht erbracht, daher kein Geld.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 13:05:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 07:30:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Plasir:

      Davon bin ich bisher auch ausgegangen. Jetzt hat mich aber ein Bekannter gewarnt, daß die nach der Mahnung durchaus "den Gerichtsvollzieher" schicken könnten, wenn man keinen Widerspruch gegen ihre Forderung erhebt. Weil zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels brauchen sie erst mal keine Beweise, daß ihre Forderung zu Recht besteht.

      Kennt sich da jemand aus (Jurist)?
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 22:15:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      wozu die Aufregung?
      das zuviel bezahlte Geld ist heute am Konto angekommen
      :):D
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 22:20:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      in meiner mail stand nichts von ... betrag erstatten wir zurück
      ???????

      grüße
      tom
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 22:41:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      die Mail, die ich erhalten habe ist im Thread
      Thread: Antwort von Sonnet wegen der zuvielbezahlten Internetgebühren


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