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    Speku-Berechnung bei mehreren Käufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.00 22:01:35 von
    neuester Beitrag 06.12.00 13:46:18 von
    Beiträge: 16
    ID: 307.846
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      Avatar
      schrieb am 25.11.00 22:01:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hat jemand das gleiche Problem.

      Ich habe letztes Jahr Telekom-Aktien gekauft, die ich
      immer noch habe. Dieses Jahr habe ich welche auf verschieden
      Depots gezeichnet.

      Ich brauche zur Verechnung noch Spekulationsverluste.
      Wenn ich jetzt welche verkaufe, wie ist die steuerliche Beandlung.
      Fundierte Aussagen sind willkommen, am besten mit Quelle.

      helmut3
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 22:52:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      1.) Du mußt jedes Depot getrennt betrachten.

      2.) Wenn Du im jeweiligen Depot Telekom-Aktien hast, die Du länger als ein Jahr hast, kannst Du bis zu dieser Stückzahl die Aktien steuerfrei verkaufen.

      3.) Verkaufst Du aus dem Depot weitere Aktien, so mußt Du aus den Aktien, die Du weniger als 1 Jahr hast, einen gewichteten Durchschnittskurs ermitteln (z.B. 50 Stck. zu 70 und 200 Stck zu 50 = 13500 /250 = 54). Für diese verkauften Aktien wird dann als Kaufkurs der ermittelte Durchschnittskurs zugrunde gelegt.

      4.) So verfährst Du mit jedem Depot.

      5.) Quelle: Verschiedene eigene Recherchen

      Ich halte meine Infos für ziemlich zuverlässig, aber natürlich ohne Gewähr. Wenn Du Sicherheit willst, wende Dich an einen mit Wertpapieren erfahrenen Steuerberater.

      Viele Grüße,
      voltago
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 23:00:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ergänzung zu Punkt2:

      Du kannst nicht nur, Du mußt sogar die Aktien, die Du länger als ein Jahr hast, bei der steuerlichen Berechnung draußen lassen. Diese bringen also auch keine verrechenbaren Verluste.

      Z.B. 20 Aktien seit mehr als einem Jahr, 100 kürzer
      Verkauf 50 Stück:

      20 bleiben außen vor, 50 - 20 = 30 Stück werden steuerlich berücksichtigt.
      Misch-Kaufkurs für die 30 verkauften muß aus den 100 Aktien kürzer 1J. ermittelt werden.

      Ich hoffe, jetzt ist alles klar.
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 21:31:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die Info,

      ich habe ein Depot, bei dem ich nur dieses Jahr gezeichnet habe.
      Aus diesem Depot werde ich dann verkaufen.

      helmut3
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 20:32:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      hier ist das so gut erklährt das ich es sogar verstanden habe

      http://www.performaxx.de/index.html?topic=wissen&content=sps…

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      Avatar
      schrieb am 28.11.00 09:51:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Soweit mir bekannt, ist es nicht richtig, daß jedes Depot für sich betrachtet werden muß. Bei den Modalitäten hinsichtlich der Berechnung des durchschnittlichen Erwerbspreises eines Titels innerhalb der Spekufrist kommt es nicht darauf an, ob überhaupt eine Depotverwahrung stattfindet bzw. in welches Depot die Stücke gebucht sind.

      Neuerdings (ich glaube es war ein BFH-Urteil mit Wirkung ab 2000) darf man übrigens auch Spekugewinne/verluste (z.B. aus verschiedenen Depots) zwischen Ehegatten aufrechnen, d.h. bei steuerlich gemeinsam veranlagten Verheirateten gilt die gemeinsame Freigrenze 2000 DM statt bisher 2 x 1000 DM.
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 11:21:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Aktienfee

      mit den getrennten Depots glaube ich nicht,daß Du recht hast. Will sagen, ich bin fest der Meinung, daß jedes Depot für sich zählt. Aber leider bin ich nicht so sattelfest, daß ich es mit Paragraphen etc belegen könnte.

      Aber das mit dem neuen Urteil 2000 statt 2 x 1000 interessiert mich sehr. Hast Du da näheres dazu ?

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 20:07:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      @(s)pecunia

      Würde mich schon wundern, wenn die Steuerbarkeit davon abhängt, welches Depot man zur Aufbewahrung seiner Aktien verwendet. Auch unterbrechen Transfers zwischen Depots (sogar bei verschiedenen Inhabern) nicht die Spekufrist, es sei denn, der Übertrag erfolgt im Wege eines Verkaufs (also nicht z.B. bei Schenkung).

      Zum sog. "horizontalen Verlustausgleich" hat die Finanzverwaltung ihre Haltung geändert, und zwar analog H 138c EStR u. BFH-Urteil v. 6.7.89 BStBl 1989 II S. 787,
      Quelle: "Steuertipps f. Angestellte" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim, Kap. 5b, S. 26(1), Update v. Okt.2000.
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 10:50:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Aktienfee

      zunächst mal danke für den Hinweis auf den horizontalen verlustausgleich.

      Zum Depot nochmal:
      Angeblich findet doch die ganze Durchschnittsrechnerei nur statt, weil man angeblich bei mehreren Käufen und anschließendem Teilverkauf nicht weiß welche verkauft wurden. Bei getrennten Depots weiß man das aber (wer auch immer man ist, ich wüßte es auch so).

      Das mit der Schenkung bzw. Verkauf stimme ich Dir zu, das habe ich dieses Jahr auch schon durchgezogen.

      Wenn ich MEINE Aktien von Depot-A nach Depot-B transferiere, lasse ich aber auch nicht zu, daß die Spekufrist neu beginnt.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 11:30:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      @(s)pecunia
      Ich glaube nicht, dass man weiß, welche Aktien man genau verkauft, es sei denn, es sind eindeutig nummerierte effektive Stücke, die auf den Kaufs- und Verkaufsbelegen verzeichnet sind. Handelt es sich i.d.R. doch um Sammeldepots.
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 12:08:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Aktienfee
      Hallo ! Erstmal vielen Dank für deinen Hinweis, Du schreibst:
      Auch unterbrechen Transfers zwischen Depots (sogar bei verschiedenen Inhabern) nicht die Spekufrist, es sei denn, der Übertrag erfolgt im Wege eines Verkaufs (also nicht z.B. bei Schenkung).
      Bei uns in der Familie war das in diesem Jahr der Fall, bist Du dir wirklich sicher das die Spekufrist dieser Papiere damit nicht wieder neu beginnt ?
      Hast Du dazu einen Literaturhinweis ?
      Grüße Quix
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 13:41:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 14:24:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Aktienfee,

      ist schon klar, wie das mit den Sammeldepots ect ist.

      War mehr flapsig gemeint, wenn ich in meiner Depotverwaltung 2 x 50 Stück eintrage, könnte ich ja wissen, welche 50 ich wieder verkaufen will.
      Ist doch dann egal, ob die im Sammeldepot genau diese sind.
      Nur das FA macht eine Wissenschaft draus.

      Ist wie mit Gummibärchen, wo noch eine Tüte reingeschmissen wird, und dann ein paar verschenkt werden.
      Mir wäre egal, welche ich kriege.

      Gruß specunia
      die nicht ins niveaulose abschweifen will
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 15:26:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Aktienfee
      Danke für den Link, der folgende Absatz hat meine Frage geklärt und mir ein paar Sorgen genommen.

      Nicht als Anschaffung bzw. Veräußerung gelten Schenkung und Erbschaft. Es ist aber zu bedenken, daß auch in diesen Fällen die Spekulationsfrist zu berücksichtigen ist. Als Anschaffung gilt der Zeitpunkt an dem der Schenker oder Erblasser das Wirtschaftsgut erworben hat. Die bisher aufgelaufene anrechenbare Zeit wird auf den Nachfolger übertragen.

      Grüße Quix
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 13:32:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      anleger AA haelt 100 aktien von YY vom 2.01.00 bis 3.01.01
      (mehr als ein jahr) und macht damit 100 proc gewinn.

      zwischendurch hat er einen kleinen zock gemacht:
      am 1.06. 50 (100) stueck von YY gekauft und die zwei tage spaeter verkauft.

      A. mit 5 proc gewinn
      B. mit 5 proc verlust

      es ist offensichtlich, dass dieser zock kaum etwas mit
      dem eigentlichen langfristinvestment hat.

      verliert er dadurch seine speku-frist, die er
      so geduldig abgewartet hat?

      cheers, guuruh
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 13:46:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      nun ein gedankenexperiment:

      anleger BB kauft 100 wertvolle briefmarken, die er 367 tage spaeter
      mit 100 prozent gewinn verkauft. zwischendurch hat er einen
      kleinen zock gemacht: 100 briefmarken haelt er 2 tage lang und
      verdient 5 prozent. die briefmarken einer limitierten edition
      sind durchnumeriert und der anleger BB entscheidet selbst,
      welche exemplare er wann verkauft.

      und nun: stellt euch vor, dass es nicht briefmarken sind,
      sondern numerierte wertpapierscheine.

      cheers, guuruh


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