Speku-Berechnung bei mehreren Käufen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.11.00 22:01:35 von
neuester Beitrag 06.12.00 13:46:18 von
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Hallo,
hat jemand das gleiche Problem.
Ich habe letztes Jahr Telekom-Aktien gekauft, die ich
immer noch habe. Dieses Jahr habe ich welche auf verschieden
Depots gezeichnet.
Ich brauche zur Verechnung noch Spekulationsverluste.
Wenn ich jetzt welche verkaufe, wie ist die steuerliche Beandlung.
Fundierte Aussagen sind willkommen, am besten mit Quelle.
helmut3
hat jemand das gleiche Problem.
Ich habe letztes Jahr Telekom-Aktien gekauft, die ich
immer noch habe. Dieses Jahr habe ich welche auf verschieden
Depots gezeichnet.
Ich brauche zur Verechnung noch Spekulationsverluste.
Wenn ich jetzt welche verkaufe, wie ist die steuerliche Beandlung.
Fundierte Aussagen sind willkommen, am besten mit Quelle.
helmut3
Hallo,
1.) Du mußt jedes Depot getrennt betrachten.
2.) Wenn Du im jeweiligen Depot Telekom-Aktien hast, die Du länger als ein Jahr hast, kannst Du bis zu dieser Stückzahl die Aktien steuerfrei verkaufen.
3.) Verkaufst Du aus dem Depot weitere Aktien, so mußt Du aus den Aktien, die Du weniger als 1 Jahr hast, einen gewichteten Durchschnittskurs ermitteln (z.B. 50 Stck. zu 70 und 200 Stck zu 50 = 13500 /250 = 54). Für diese verkauften Aktien wird dann als Kaufkurs der ermittelte Durchschnittskurs zugrunde gelegt.
4.) So verfährst Du mit jedem Depot.
5.) Quelle: Verschiedene eigene Recherchen
Ich halte meine Infos für ziemlich zuverlässig, aber natürlich ohne Gewähr. Wenn Du Sicherheit willst, wende Dich an einen mit Wertpapieren erfahrenen Steuerberater.
Viele Grüße,
voltago
1.) Du mußt jedes Depot getrennt betrachten.
2.) Wenn Du im jeweiligen Depot Telekom-Aktien hast, die Du länger als ein Jahr hast, kannst Du bis zu dieser Stückzahl die Aktien steuerfrei verkaufen.
3.) Verkaufst Du aus dem Depot weitere Aktien, so mußt Du aus den Aktien, die Du weniger als 1 Jahr hast, einen gewichteten Durchschnittskurs ermitteln (z.B. 50 Stck. zu 70 und 200 Stck zu 50 = 13500 /250 = 54). Für diese verkauften Aktien wird dann als Kaufkurs der ermittelte Durchschnittskurs zugrunde gelegt.
4.) So verfährst Du mit jedem Depot.
5.) Quelle: Verschiedene eigene Recherchen
Ich halte meine Infos für ziemlich zuverlässig, aber natürlich ohne Gewähr. Wenn Du Sicherheit willst, wende Dich an einen mit Wertpapieren erfahrenen Steuerberater.
Viele Grüße,
voltago
Ergänzung zu Punkt2:
Du kannst nicht nur, Du mußt sogar die Aktien, die Du länger als ein Jahr hast, bei der steuerlichen Berechnung draußen lassen. Diese bringen also auch keine verrechenbaren Verluste.
Z.B. 20 Aktien seit mehr als einem Jahr, 100 kürzer
Verkauf 50 Stück:
20 bleiben außen vor, 50 - 20 = 30 Stück werden steuerlich berücksichtigt.
Misch-Kaufkurs für die 30 verkauften muß aus den 100 Aktien kürzer 1J. ermittelt werden.
Ich hoffe, jetzt ist alles klar.
Du kannst nicht nur, Du mußt sogar die Aktien, die Du länger als ein Jahr hast, bei der steuerlichen Berechnung draußen lassen. Diese bringen also auch keine verrechenbaren Verluste.
Z.B. 20 Aktien seit mehr als einem Jahr, 100 kürzer
Verkauf 50 Stück:
20 bleiben außen vor, 50 - 20 = 30 Stück werden steuerlich berücksichtigt.
Misch-Kaufkurs für die 30 verkauften muß aus den 100 Aktien kürzer 1J. ermittelt werden.
Ich hoffe, jetzt ist alles klar.
Vielen Dank für die Info,
ich habe ein Depot, bei dem ich nur dieses Jahr gezeichnet habe.
Aus diesem Depot werde ich dann verkaufen.
helmut3
ich habe ein Depot, bei dem ich nur dieses Jahr gezeichnet habe.
Aus diesem Depot werde ich dann verkaufen.
helmut3
hier ist das so gut erklährt das ich es sogar verstanden habe
http://www.performaxx.de/index.html?topic=wissen&content=sps…
http://www.performaxx.de/index.html?topic=wissen&content=sps…
Soweit mir bekannt, ist es nicht richtig, daß jedes Depot für sich betrachtet werden muß. Bei den Modalitäten hinsichtlich der Berechnung des durchschnittlichen Erwerbspreises eines Titels innerhalb der Spekufrist kommt es nicht darauf an, ob überhaupt eine Depotverwahrung stattfindet bzw. in welches Depot die Stücke gebucht sind.
Neuerdings (ich glaube es war ein BFH-Urteil mit Wirkung ab 2000) darf man übrigens auch Spekugewinne/verluste (z.B. aus verschiedenen Depots) zwischen Ehegatten aufrechnen, d.h. bei steuerlich gemeinsam veranlagten Verheirateten gilt die gemeinsame Freigrenze 2000 DM statt bisher 2 x 1000 DM.
Neuerdings (ich glaube es war ein BFH-Urteil mit Wirkung ab 2000) darf man übrigens auch Spekugewinne/verluste (z.B. aus verschiedenen Depots) zwischen Ehegatten aufrechnen, d.h. bei steuerlich gemeinsam veranlagten Verheirateten gilt die gemeinsame Freigrenze 2000 DM statt bisher 2 x 1000 DM.
@Aktienfee
mit den getrennten Depots glaube ich nicht,daß Du recht hast. Will sagen, ich bin fest der Meinung, daß jedes Depot für sich zählt. Aber leider bin ich nicht so sattelfest, daß ich es mit Paragraphen etc belegen könnte.
Aber das mit dem neuen Urteil 2000 statt 2 x 1000 interessiert mich sehr. Hast Du da näheres dazu ?
Gruß specunia
mit den getrennten Depots glaube ich nicht,daß Du recht hast. Will sagen, ich bin fest der Meinung, daß jedes Depot für sich zählt. Aber leider bin ich nicht so sattelfest, daß ich es mit Paragraphen etc belegen könnte.
Aber das mit dem neuen Urteil 2000 statt 2 x 1000 interessiert mich sehr. Hast Du da näheres dazu ?
Gruß specunia
@(s)pecunia
Würde mich schon wundern, wenn die Steuerbarkeit davon abhängt, welches Depot man zur Aufbewahrung seiner Aktien verwendet. Auch unterbrechen Transfers zwischen Depots (sogar bei verschiedenen Inhabern) nicht die Spekufrist, es sei denn, der Übertrag erfolgt im Wege eines Verkaufs (also nicht z.B. bei Schenkung).
Zum sog. "horizontalen Verlustausgleich" hat die Finanzverwaltung ihre Haltung geändert, und zwar analog H 138c EStR u. BFH-Urteil v. 6.7.89 BStBl 1989 II S. 787,
Quelle: "Steuertipps f. Angestellte" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim, Kap. 5b, S. 26(1), Update v. Okt.2000.
Würde mich schon wundern, wenn die Steuerbarkeit davon abhängt, welches Depot man zur Aufbewahrung seiner Aktien verwendet. Auch unterbrechen Transfers zwischen Depots (sogar bei verschiedenen Inhabern) nicht die Spekufrist, es sei denn, der Übertrag erfolgt im Wege eines Verkaufs (also nicht z.B. bei Schenkung).
Zum sog. "horizontalen Verlustausgleich" hat die Finanzverwaltung ihre Haltung geändert, und zwar analog H 138c EStR u. BFH-Urteil v. 6.7.89 BStBl 1989 II S. 787,
Quelle: "Steuertipps f. Angestellte" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim, Kap. 5b, S. 26(1), Update v. Okt.2000.
@Aktienfee
zunächst mal danke für den Hinweis auf den horizontalen verlustausgleich.
Zum Depot nochmal:
Angeblich findet doch die ganze Durchschnittsrechnerei nur statt, weil man angeblich bei mehreren Käufen und anschließendem Teilverkauf nicht weiß welche verkauft wurden. Bei getrennten Depots weiß man das aber (wer auch immer man ist, ich wüßte es auch so).
Das mit der Schenkung bzw. Verkauf stimme ich Dir zu, das habe ich dieses Jahr auch schon durchgezogen.
Wenn ich MEINE Aktien von Depot-A nach Depot-B transferiere, lasse ich aber auch nicht zu, daß die Spekufrist neu beginnt.
Gruß specunia
zunächst mal danke für den Hinweis auf den horizontalen verlustausgleich.
Zum Depot nochmal:
Angeblich findet doch die ganze Durchschnittsrechnerei nur statt, weil man angeblich bei mehreren Käufen und anschließendem Teilverkauf nicht weiß welche verkauft wurden. Bei getrennten Depots weiß man das aber (wer auch immer man ist, ich wüßte es auch so).
Das mit der Schenkung bzw. Verkauf stimme ich Dir zu, das habe ich dieses Jahr auch schon durchgezogen.
Wenn ich MEINE Aktien von Depot-A nach Depot-B transferiere, lasse ich aber auch nicht zu, daß die Spekufrist neu beginnt.
Gruß specunia
@(s)pecunia
Ich glaube nicht, dass man weiß, welche Aktien man genau verkauft, es sei denn, es sind eindeutig nummerierte effektive Stücke, die auf den Kaufs- und Verkaufsbelegen verzeichnet sind. Handelt es sich i.d.R. doch um Sammeldepots.
Ich glaube nicht, dass man weiß, welche Aktien man genau verkauft, es sei denn, es sind eindeutig nummerierte effektive Stücke, die auf den Kaufs- und Verkaufsbelegen verzeichnet sind. Handelt es sich i.d.R. doch um Sammeldepots.
@ Aktienfee
Hallo ! Erstmal vielen Dank für deinen Hinweis, Du schreibst:
Auch unterbrechen Transfers zwischen Depots (sogar bei verschiedenen Inhabern) nicht die Spekufrist, es sei denn, der Übertrag erfolgt im Wege eines Verkaufs (also nicht z.B. bei Schenkung).
Bei uns in der Familie war das in diesem Jahr der Fall, bist Du dir wirklich sicher das die Spekufrist dieser Papiere damit nicht wieder neu beginnt ?
Hast Du dazu einen Literaturhinweis ?
Grüße Quix
Hallo ! Erstmal vielen Dank für deinen Hinweis, Du schreibst:
Auch unterbrechen Transfers zwischen Depots (sogar bei verschiedenen Inhabern) nicht die Spekufrist, es sei denn, der Übertrag erfolgt im Wege eines Verkaufs (also nicht z.B. bei Schenkung).
Bei uns in der Familie war das in diesem Jahr der Fall, bist Du dir wirklich sicher das die Spekufrist dieser Papiere damit nicht wieder neu beginnt ?
Hast Du dazu einen Literaturhinweis ?
Grüße Quix
@Aktienfee,
ist schon klar, wie das mit den Sammeldepots ect ist.
War mehr flapsig gemeint, wenn ich in meiner Depotverwaltung 2 x 50 Stück eintrage, könnte ich ja wissen, welche 50 ich wieder verkaufen will.
Ist doch dann egal, ob die im Sammeldepot genau diese sind.
Nur das FA macht eine Wissenschaft draus.
Ist wie mit Gummibärchen, wo noch eine Tüte reingeschmissen wird, und dann ein paar verschenkt werden.
Mir wäre egal, welche ich kriege.
Gruß specunia
die nicht ins niveaulose abschweifen will
ist schon klar, wie das mit den Sammeldepots ect ist.
War mehr flapsig gemeint, wenn ich in meiner Depotverwaltung 2 x 50 Stück eintrage, könnte ich ja wissen, welche 50 ich wieder verkaufen will.
Ist doch dann egal, ob die im Sammeldepot genau diese sind.
Nur das FA macht eine Wissenschaft draus.
Ist wie mit Gummibärchen, wo noch eine Tüte reingeschmissen wird, und dann ein paar verschenkt werden.
Mir wäre egal, welche ich kriege.
Gruß specunia
die nicht ins niveaulose abschweifen will
@Aktienfee
Danke für den Link, der folgende Absatz hat meine Frage geklärt und mir ein paar Sorgen genommen.
Nicht als Anschaffung bzw. Veräußerung gelten Schenkung und Erbschaft. Es ist aber zu bedenken, daß auch in diesen Fällen die Spekulationsfrist zu berücksichtigen ist. Als Anschaffung gilt der Zeitpunkt an dem der Schenker oder Erblasser das Wirtschaftsgut erworben hat. Die bisher aufgelaufene anrechenbare Zeit wird auf den Nachfolger übertragen.
Grüße Quix
Danke für den Link, der folgende Absatz hat meine Frage geklärt und mir ein paar Sorgen genommen.
Nicht als Anschaffung bzw. Veräußerung gelten Schenkung und Erbschaft. Es ist aber zu bedenken, daß auch in diesen Fällen die Spekulationsfrist zu berücksichtigen ist. Als Anschaffung gilt der Zeitpunkt an dem der Schenker oder Erblasser das Wirtschaftsgut erworben hat. Die bisher aufgelaufene anrechenbare Zeit wird auf den Nachfolger übertragen.
Grüße Quix
anleger AA haelt 100 aktien von YY vom 2.01.00 bis 3.01.01
(mehr als ein jahr) und macht damit 100 proc gewinn.
zwischendurch hat er einen kleinen zock gemacht:
am 1.06. 50 (100) stueck von YY gekauft und die zwei tage spaeter verkauft.
A. mit 5 proc gewinn
B. mit 5 proc verlust
es ist offensichtlich, dass dieser zock kaum etwas mit
dem eigentlichen langfristinvestment hat.
verliert er dadurch seine speku-frist, die er
so geduldig abgewartet hat?
cheers, guuruh
(mehr als ein jahr) und macht damit 100 proc gewinn.
zwischendurch hat er einen kleinen zock gemacht:
am 1.06. 50 (100) stueck von YY gekauft und die zwei tage spaeter verkauft.
A. mit 5 proc gewinn
B. mit 5 proc verlust
es ist offensichtlich, dass dieser zock kaum etwas mit
dem eigentlichen langfristinvestment hat.
verliert er dadurch seine speku-frist, die er
so geduldig abgewartet hat?
cheers, guuruh
nun ein gedankenexperiment:
anleger BB kauft 100 wertvolle briefmarken, die er 367 tage spaeter
mit 100 prozent gewinn verkauft. zwischendurch hat er einen
kleinen zock gemacht: 100 briefmarken haelt er 2 tage lang und
verdient 5 prozent. die briefmarken einer limitierten edition
sind durchnumeriert und der anleger BB entscheidet selbst,
welche exemplare er wann verkauft.
und nun: stellt euch vor, dass es nicht briefmarken sind,
sondern numerierte wertpapierscheine.
cheers, guuruh
anleger BB kauft 100 wertvolle briefmarken, die er 367 tage spaeter
mit 100 prozent gewinn verkauft. zwischendurch hat er einen
kleinen zock gemacht: 100 briefmarken haelt er 2 tage lang und
verdient 5 prozent. die briefmarken einer limitierten edition
sind durchnumeriert und der anleger BB entscheidet selbst,
welche exemplare er wann verkauft.
und nun: stellt euch vor, dass es nicht briefmarken sind,
sondern numerierte wertpapierscheine.
cheers, guuruh
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