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    Spekulationsfrist bei mehreren Depots - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.01 22:18:34 von
    neuester Beitrag 30.01.01 10:11:07 von
    Beiträge: 5
    ID: 327.909
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      Avatar
      schrieb am 12.01.01 22:18:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Annahme: Ich kaufe am 15.1. 10 Stück von Wertpapier X für mein Depot A. Am 17.02. kaufe ich 15 Stück von Wertpapier X für mein Depot B. Am 20.01. verkaufe ich 5 Stück von Wertpapier X aus meinem Depot B. Frage: Betrachte das Finanzamt bzgl. der Spekulationsfrist die von mir gehaltenen Wertpapiere als Einheit (also first in first out bei den gleichen Wertpapieren ohne Berücksichtigung, aus welchem Depot die Verkäufe erfolgten) oder wird hier nach den Depots unterschieden? Konkret für das o.g. Beispiel: Gilt der Verkauf tatsächlich als aus Depot B erfolgt, so daß die Spekulationsfrist für die gleichen Wertpapiere in Depot A weiter nicht unterbrochen ist und ich diese am 16.01.02 steuerfrei verkaufen kann?
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 08:03:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lt. meiner letzten Steuerinformation gilt first in first out. Dabei spielt es natürlich keine Rolle wo die Papiee verwahrt werden. Theoretisch könnte man sie sich auch zu hause in die Schublade legen, egal wo man sie gekauft hat.

      Aber besser ist immer in Steuerfällen den kostenlosen Steuerberater in Anspruch zu nehmen -> das Finanzamt gibt ausführlich Auskunft.
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 08:35:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei verschiedenen Depots lassen sich die Aktien doch
      eindeutig zuordnen. First-In, First-Out gilt m.E. nur
      bei Käufen und Verkäufen aus einem Depot als eine
      Hilfsregelung.
      Ich arbeite beim Steuerberater und werde mich heute
      noch genauer erkundigen.

      Freundl. Grüße

      Heinz
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 08:47:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Noch ein Argument für die Trennung:
      Jede Aktie hat eine eigene Nummer.
      Wenn die Papiere im Schuhkarton wären,
      könnte man die mit den steuerlich
      vorteilhaften Nummern nehmen und
      zuerst veräußern.
      First-In, First-Out ist nur eine
      Hilfsregelung und sollte nicht zur
      Regel gemacht werden. :)

      HM
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 10:11:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die FiFo-annahme gilt nur, wenn die aktien in EIN depot gekauft werden (da ja nicht mehr genau zugeordnet werden kann, welche aktien genau wann gekauft wurden). kaufst du in zwei verschiedene depots, so kann der kaufzeitpunkt genau zugeordnet werden, und das fifo-prinzip greift nicht mehr.

      so isses,

      grüße,

      bearhunter


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