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    Spekulationsfrist und Verluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.01 17:50:20 von
    neuester Beitrag 10.04.01 21:26:48 von
    Beiträge: 7
    ID: 377.393
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      Avatar
      schrieb am 08.04.01 17:50:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      So langssam komme ich in die Phase, in der einige Werte
      länger als ein Jahr in meinem Depot liegen. Leider mit zum
      Teil nicht erfreulicher Performance.

      Meine Frage ist, inwieweit Verluste vom FA anerkannt werden,
      auch wenn ich die Werte länger als 1 Jahr halte, und dann erst mit Verlusten verkaufe.

      Bleibe ich dann auf den Verlusten sitzen, so wie ich eventuelle Gewinne steuerfrei einstreichen könnte ??

      Vielen Dank
      :) Michael :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.01 20:40:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      genau erkannt,so ist es.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 16:18:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      @williaktie
      bist du dir ganz sicher????

      habe die sache anders in erinnerung!

      gruß
      fg
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 16:26:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Feel good
      wenn du dich anders erinnerst, erinnerst du dich falsch. Es ist so, wie williaktie geschrieben hat: Wenn das Jahr um ist, interssiert sich das Finanzamt nicht mehr für deine Gewinne oder Verluste.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 18:27:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      wäre schön, wenn es tatsächlich mal Fakten bzgl. FA-Angelegenheiten gäbe.

      Wäre nur noch schön, wenn einheitlich fifo,lifo gelten würde.
      Für meine Erklärung 2000 bin ich nach fifo verfahren. Bin mal auf die Reaktion gespannt. Gehe aber davon aus, wird
      dies in dieser Form anerkannt, so wird es auch die nächsten Jahre gelten ( es sei denn, die Sache würde gerichtlich
      mal verbindlich geregelt werden)

      Erstmal vielen Dank
      :) :)

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      Avatar
      schrieb am 10.04.01 20:08:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Seit einigen Jahren gilt die FIFO-Regelung.

      Viele Grüße
      Kleoapatra
      Avatar
      schrieb am 10.04.01 21:26:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Kleopatra!

      Die Fifo-Regel gilt aber nur für den Teil der Aktien, die schon außerhalb der Spekufrist sind. Für den Rest gilt der Durchschnittswert. Siehe auch hier http://finanzen.focus.de/D/DS/DSE/DSE23/dse23.htm. Es gibt übrigens auch Threads im Forum Recht & Steuern, da wurde das mit der Spekusteuer ausführlich behandelt.

      Gruß Frodo


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