checkAd

    Speku-Steuer Fristbeginn bei Neuemmission - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.99 12:54:32 von
    neuester Beitrag 06.09.99 02:20:39 von
    Beiträge: 10
    ID: 4.207
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 469
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.07.99 12:54:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schon verschiedentlich wurde in Threads nach diesem Problem gefragt, eine befriedigende Antwort habe ich bisher nicht finden können:

      Wann beginnt bei Neuemmission und Zeichnung direkt bei der entsprechenden Gesellschaft ohne Zwischenhandel/Bank etc.
      die Spekulationsfrist

      a) bei Erhalt/Ausstellung der Zeichnungsbestätigung

      b) bei Überweisung des Kaufpreises

      c) Einbuchung der Aktien ins Depot


      Bei den bisherigen Diskussionen wurde häufig " der Abschluß des Kaufvertrages" genannt, weiß jemand konkret, wann in diesem Fall der Kaufvertrag als abgeschlossen gilt ?
      Avatar
      schrieb am 21.07.99 22:33:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Am Tag des Eigentumsuebergangs. In der Regel 2 Tage nach Kauf.
      Am Tag der Zuteilung plus 2 Tage, ab dann laeuft Deine Speku-frist.
      Hoffe ich konnte Dir helfen.
      MfG Frenkel
      Avatar
      schrieb am 21.07.99 23:48:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo nai.de,
      Vielen Dank für den Hinweis, gibt es dafür irgendwelche Literatur/Verwaltungsanweisungen etc. ?
      Avatar
      schrieb am 22.07.99 20:36:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo, ich versuche etwas zu besorgen damit das ganze auch wasserdicht ist.
      Wird aber wahrscheinlich erst naechste Woche sein. Poste Dir dann wieder.
      MfG Frenkel
      Avatar
      schrieb am 23.07.99 00:01:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo nai,

      es hat noch etwas Zeit, aber bis November muß ich sicher sein ohne Speku-Steuer verkaufen zu können.
      Die Finanzämter setzen nach Luxemburg auf Spekulationssteuer wegen der verlängerten Frist.

      Das o.a. Problem ist den meisten Zeichnern noch gar nicht bewußt geworden.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1390EUR +11,20 %
      East Africa Metals: Widerstand gebrochen und neues Jahreshoch! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.07.99 23:32:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo JSK,
      wie versprochen melde ich mich nochmal, leider habe ich auch von der Zentralbank nichts schriftliches bekommen, ausser der muendlichen Bestaetigung von dem was ich bereits geschrieben habe.
      Ich bemuehe mich aber weiter um diesen Fall, da er meineserachtens sehr int. ist.
      Solltest Du aber in Kuerze entscheiden muessen, frage doch auch mal bei Deinem Finanzamt nach.
      Es tut mir wirklich leid, dass ich Dir keine neuen Infos liefern kann.
      Werde mich aber mit Sicherheit wieder hier melden!!!

      MfG nai.de
      Avatar
      schrieb am 31.07.99 00:07:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Nai,
      vielen Dank für die Antwort grundsätzlich.
      Deine Auskunft war bisher "2 Tage nach Zuteilung".

      Eine Anfrage beim Finanzamt ist sicher der einzige verbindliche Weg, aber ich möchte keine schlafenden Hunde wecken.

      Ich habe das Thema in verschiedenen Boards/Threads gepostet und es wurde überall sehr fleißig gelesen, eine Antwort habe ich bisher -außer von dir- nicht erhalten. Das Thema ist angesichts der vielen Neuemissionen und des sich abzeichnenden Interesses der Finanzämter für Aktiendepots (Verlängerung der Speku.Frist) sehr brisant. Bei den z.T. heftigen Kurssteigerungen in diesem Sektor geht es hier um richtiges Geld und mögliche Schwierigkeiten.

      Vielen Dank !!
      Avatar
      schrieb am 04.08.99 02:18:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das kann so doch nicht richtig sein.
      Wenn man was kauft oder zeichnet, dann ist Kauftag meinetwegen der 1.3. und Valuta der 3.3, wenn ich dann am 2.3. ein Jahr später verkaufe, dann ist Valuta doch wohl auch am 4.3., also "laufen" die zwei Tage bis zur Eigentumsübertragung bzw. Valutierung doch wohl beides mal 2 Tage nach ... ???
      Avatar
      schrieb am 05.08.99 00:11:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der "übliche Weg" zum Kauf von Aktien ist der über Bank/Börse, hier gibt es keine Probleme.

      Der weniger bekannte Weg ist der Erwerb von völlig "neuen" Aktien durch Zeichnung bei der neu entstandenden AG.
      Aktien müssen nicht unbedingt an der Börse gehandelt werden.

      Das Problem bei dieser Art von Aktienerwerb ist der Zeitpunkt, wann diese Aktien als erworben gelten:

      die Bestätigung der Annahme des Zeichnungsangebots

      die Überweisung des Kaufpreises

      die Einbuchung der Aktien ins Depot

      dazwischen liegen Wochen bzw. Monate ...
      Avatar
      schrieb am 06.09.99 02:20:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich würde lieber auf Nummer sicher gehen, also 1 Jahr und 2 Tage nach EINBUCHUNG in deinem Depot verkaufen. Wenn du die Aktien 1 Jahr im Depot hast kommt es ja meistens nicht auf 2 weitere Tage an, oder ?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Speku-Steuer Fristbeginn bei Neuemmission