ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Mit nicht risikolos meine ich in diesem Fall, dass wenn man
die Transaktions- und Finanzierungskosten rechnet, kein oder allenfalls
ein minimaler Gewinn dabei rauskommt.
Bei einem Kauf zu 17,50 ergibt sich brutto 28 cents als Kursgewinn.
Das bezogen auf den nun wesentlich längeren Zeitraum und die Alternativanlage
ergibt kein tolles Ergebnis.
Natürlich kann man aber auf eine Erhöhung des Abfindungsbetrags spekulieren;-)
die Transaktions- und Finanzierungskosten rechnet, kein oder allenfalls
ein minimaler Gewinn dabei rauskommt.
Bei einem Kauf zu 17,50 ergibt sich brutto 28 cents als Kursgewinn.
Das bezogen auf den nun wesentlich längeren Zeitraum und die Alternativanlage
ergibt kein tolles Ergebnis.
Natürlich kann man aber auf eine Erhöhung des Abfindungsbetrags spekulieren;-)
# Cade: Bei Apcoa ist eine mögliche (wahrscheinliche?!) Nachbesserung aus einem Spruchstellenverfahren bisher noch nicht im Kurs berücksichtigt, da es kein solches Verfahren gegeben hatte.
Die vor einigen Tagen bekanntgemachte Nachzahlung hat sich nur auf die Höhe der Ausgleichszahlung wegen einer offenkundigen Ungleichbehandlung der Kleinaktionäre bezogen, der eigentliche Unternehmenswert der Apcoa blieb in diesem Verfahren aber unberücksichtigt.
Es liegt nun an einem Spruchstellenverfahren, diesen "fairen Wert" zu ermitteln...
Und angesichts des im Salamander-Gutachten angesetzten Apcoa-Wertes dürfte dieser "Fair Value" - wie auch Peer Share geschrieben hatte - deutlich oberhalb der jetztigen Börsenkurse liegen. Es bleibt weiterhin spannend...
Die vor einigen Tagen bekanntgemachte Nachzahlung hat sich nur auf die Höhe der Ausgleichszahlung wegen einer offenkundigen Ungleichbehandlung der Kleinaktionäre bezogen, der eigentliche Unternehmenswert der Apcoa blieb in diesem Verfahren aber unberücksichtigt.
Es liegt nun an einem Spruchstellenverfahren, diesen "fairen Wert" zu ermitteln...
Und angesichts des im Salamander-Gutachten angesetzten Apcoa-Wertes dürfte dieser "Fair Value" - wie auch Peer Share geschrieben hatte - deutlich oberhalb der jetztigen Börsenkurse liegen. Es bleibt weiterhin spannend...
@ Nullermann: Wo soll denn bei Helkon Media Abfindungsfantasie herkommen...???
Doch nicht aus dem Delisting vom Geregelten Markt, oder?
Das Ding wird irgendwann wie Ejay wertlos sein...
Doch nicht aus dem Delisting vom Geregelten Markt, oder?
Das Ding wird irgendwann wie Ejay wertlos sein...
Das warten wurde belohnt:Condat Abfindung zu 12,-- Euro.
Bei MASCHINENFABRIK ESSLINGEN sollen nach einer Reuters-Meldung nur 415 Euro geboten werden. Der aktuelle Geldkurs liegt bei 532 Euro. Wenn ich Aktien hätte, würde ich zu diesen Kursen verkaufen.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
#504:
Bei Helkon kann das ganz anders kommen.
Die Filmbibliothek ist gigantisch und excellent sortiert.
Der Name Helkon ist "Programm" und international renommiert.
Denke das delisting hat schon seine Gründe.
An HE besteht schließlich großes Interesse.
Die Insolvenz könnte gar ganz zurückgezogen werden!
Bei Helkon kann das ganz anders kommen.
Die Filmbibliothek ist gigantisch und excellent sortiert.
Der Name Helkon ist "Programm" und international renommiert.
Denke das delisting hat schon seine Gründe.
An HE besteht schließlich großes Interesse.
Die Insolvenz könnte gar ganz zurückgezogen werden!
Zu #451, 453
Laut Bekanntmachung der EnBW vom 26.10. ist das Angebot bis 25.10. 15:30 Uhr für insgesamt ca. 5,96 % der ZEAG-Aktien angenommen worden. Damit käme EnBW auf einen Anteil an der ZEAG von 68,19 %.
(siehe http://www.enbw.com/zeag_angebot/popup_bekanntmachungen/zeag…)
Die Angebotsfrist ist heute Mittag abgelaufen.
Es stellt sich jetzt nur eine Frage: Was ist mit den rund 27,41 % der ZEAG-Aktien, die die HeidelbergCement AG hält?
Laut Punkt 1.3 der Angebotsunterlage hat diese ja angeblich erklärt, das Angebot für alle ihre ZEAG-Aktien anzunehmen.
Hat hier jemand Informationen?
Mit den 27,41 % von der HeidelbergCement AG käme die EnBW dann bereits auf 95,6 %, womit einem potentiellen Squeeze out nichts mehr im Wege stehen würde.
Grüße
adelbert.
Laut Bekanntmachung der EnBW vom 26.10. ist das Angebot bis 25.10. 15:30 Uhr für insgesamt ca. 5,96 % der ZEAG-Aktien angenommen worden. Damit käme EnBW auf einen Anteil an der ZEAG von 68,19 %.
(siehe http://www.enbw.com/zeag_angebot/popup_bekanntmachungen/zeag…)
Die Angebotsfrist ist heute Mittag abgelaufen.
Es stellt sich jetzt nur eine Frage: Was ist mit den rund 27,41 % der ZEAG-Aktien, die die HeidelbergCement AG hält?
Laut Punkt 1.3 der Angebotsunterlage hat diese ja angeblich erklärt, das Angebot für alle ihre ZEAG-Aktien anzunehmen.
Hat hier jemand Informationen?
Mit den 27,41 % von der HeidelbergCement AG käme die EnBW dann bereits auf 95,6 %, womit einem potentiellen Squeeze out nichts mehr im Wege stehen würde.
Grüße
adelbert.
#508
Die Frage hat sich erledigt.
(siehe http://www.enbw.com/zeag_angebot/popup_bekanntmachungen/beka…)
Damit dürfte nun auch die ZEAG über kurz oder lang vom Kurszettel verschwinden.
Grüße
adelbert.
Die Frage hat sich erledigt.
(siehe http://www.enbw.com/zeag_angebot/popup_bekanntmachungen/beka…)
Damit dürfte nun auch die ZEAG über kurz oder lang vom Kurszettel verschwinden.
Grüße
adelbert.
Rhein Biotech (WKN 919544) könnten eine Überlegung wert
sein, Berna Biotech prüft Delisting, erstes Abfindungsangebot lag bei 63 Euro, Kurs momentan 20 Euro.
sein, Berna Biotech prüft Delisting, erstes Abfindungsangebot lag bei 63 Euro, Kurs momentan 20 Euro.
Beobachtet mal die Helkon.
Da könnte was gehen!
Da könnte was gehen!
Bei ALCATEL SEL kommt ein Squeeze Out. Der Beschluß soll auf der ordentlich HV 2003 gefaßt werden.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Das endgültige Urteil über die Abfindungshöhe der Siemens-Nixdorf Informationssysteme AG (HV vom 5.3.1992) steht nun unmittelbar bevor (OLG Düsseldorf). Ehemalige Aktionäre sollten also die entsprechende Bekanntmachung der Siemens AG beachten.
GILDE Brauerei (WKN 648500) !!!
B Ö R S E N - N E W S
Aktionäre wollen Brauerei Gilde verkaufen - Favorit Interbrew
Hannovers Traditionsbrauerei Gilde soll vermutlich bis zum Jahresende an einen ausländischen Konzern verkauft werden. "Diese Tendenz besteht bei einem Großteil der Aktionäre", sagte der Vorstand der Gilde Brauerei AG, Michael Beck, der dpa am Samstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. "Weil Gilde sehr gut verdient, ist auch ein sehr guter Preis zu erzielen."
Bisher handele es sich aber nur um eine Absichtserklärung der Mehrheit der Aktionäre, ein bindendes Kaufangebot liege noch nicht vor. "Aber große ausländische Konzerne interessieren sich für uns", sagte Beck. Zudem setze die für kommendes Jahr geplante Besteuerung von Aktiengewinnen die Gilde-Eigner unter Zeitdruck.
Als Favorit für die Übernahme wird der belgische Konzern Interbrew S.A. gehandelt, im Rennen sind aber auch die niederländische Heineken-Gruppe und die South African Brewery. Weder Beck noch ein Interbrew-Sprecher bestätigten, dass die Übernahme durch die Belgier bereits vereinbart sei. Die Interbrew braut Bier in mehr als 80 Ländern und hat bereits die deutschen Brauereien Becks und Diebels gekauft. Eine Entscheidung über einen Gilde-Verkauf könnte bereits am 15. November auf einer Aktionärsversammlung fallen. Die Aktien sind vorwiegend im Besitz von alteingesessenen Familien in Hannover.
Neben dem erhofften Spitzenpreis treibt die Aktionäre die geplante Besteuerung von Aktien-Gewinnen von Januar an zur Eile. "Die Steuerreform hat bei den Eigentümern eine große Dynamik ausgelöst", sagte Beck. Ein möglicher Verkauf solle deshalb noch in diesem Jahr steuerfrei abgewickelt werden.
Die Gilde-Gruppe mit den Marken Gilde, Hasseröder und Wolters gehört bei mehr als 4,4 Millionen Hektolitern Bier-Ausstoß zu den Top 5 der deutschen Brauereiwirtschaft. Im Geschäftsjahr 2001 erzielte sie mit rund 900 Mitarbeitern 306 Millionen Euro Umsatz und einen Überschuss von 20 Millionen Euro. "Und auch dieses Jahr wird sehr gut verlaufen", sagte Beck./DP/af
03.11.2002 - 15:24
Quelle: dpa-AFX
B Ö R S E N - N E W S
Aktionäre wollen Brauerei Gilde verkaufen - Favorit Interbrew
Hannovers Traditionsbrauerei Gilde soll vermutlich bis zum Jahresende an einen ausländischen Konzern verkauft werden. "Diese Tendenz besteht bei einem Großteil der Aktionäre", sagte der Vorstand der Gilde Brauerei AG, Michael Beck, der dpa am Samstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. "Weil Gilde sehr gut verdient, ist auch ein sehr guter Preis zu erzielen."
Bisher handele es sich aber nur um eine Absichtserklärung der Mehrheit der Aktionäre, ein bindendes Kaufangebot liege noch nicht vor. "Aber große ausländische Konzerne interessieren sich für uns", sagte Beck. Zudem setze die für kommendes Jahr geplante Besteuerung von Aktiengewinnen die Gilde-Eigner unter Zeitdruck.
Als Favorit für die Übernahme wird der belgische Konzern Interbrew S.A. gehandelt, im Rennen sind aber auch die niederländische Heineken-Gruppe und die South African Brewery. Weder Beck noch ein Interbrew-Sprecher bestätigten, dass die Übernahme durch die Belgier bereits vereinbart sei. Die Interbrew braut Bier in mehr als 80 Ländern und hat bereits die deutschen Brauereien Becks und Diebels gekauft. Eine Entscheidung über einen Gilde-Verkauf könnte bereits am 15. November auf einer Aktionärsversammlung fallen. Die Aktien sind vorwiegend im Besitz von alteingesessenen Familien in Hannover.
Neben dem erhofften Spitzenpreis treibt die Aktionäre die geplante Besteuerung von Aktien-Gewinnen von Januar an zur Eile. "Die Steuerreform hat bei den Eigentümern eine große Dynamik ausgelöst", sagte Beck. Ein möglicher Verkauf solle deshalb noch in diesem Jahr steuerfrei abgewickelt werden.
Die Gilde-Gruppe mit den Marken Gilde, Hasseröder und Wolters gehört bei mehr als 4,4 Millionen Hektolitern Bier-Ausstoß zu den Top 5 der deutschen Brauereiwirtschaft. Im Geschäftsjahr 2001 erzielte sie mit rund 900 Mitarbeitern 306 Millionen Euro Umsatz und einen Überschuss von 20 Millionen Euro. "Und auch dieses Jahr wird sehr gut verlaufen", sagte Beck./DP/af
03.11.2002 - 15:24
Quelle: dpa-AFX
...und der Kurs hat schon mal gewaltig auf die Meldung reagiert, nach dem gestern die Aktie vom Handel ausgesetzt war.
Kurs zum Schluß in Hannover bei 510 Euro. Tageshoch 519,99 Euro. Eröffnungskurs 430,01 Euro.
Macht also 110 Euro Tagesgewinn pro Aktie im Vergleich zu den letzten geahandelten Kursen von letzter Woche.
Kurs zum Schluß in Hannover bei 510 Euro. Tageshoch 519,99 Euro. Eröffnungskurs 430,01 Euro.
Macht also 110 Euro Tagesgewinn pro Aktie im Vergleich zu den letzten geahandelten Kursen von letzter Woche.
450 Mio. Euro entsprächen bei 480.000 Aktien 937 Euro je Aktie! Kein Wunder, daß die Aktie abgeht wie die Feuerwehr...
Mein kurzfristiges Kursziel sind 700-800 Euro.
Gruß,
The Trump
BRAUEREIEN
Ausland hat Interesse an Gilde
Reuters
Weltweit führende Brauerei-Konzerne drängen weiter mit Macht auf den deutschen Biermarkt. Nach dem Verkauf der Bremer Traditionsbrauerei Beck’s steht nun die hannoversche Gilde Brauerei vor einer Übernahme durch ausländische Konkurrenz. Eine Sprecherin bestätigte, wonach es sich bei den Kaufinteressenten um die belgische Interbrew, den niederländischen Heineken-Konzern sowie um die britisch-südafrikanische Brauerei SAB Miller handelt. Das Kaufpreis für Gilde, Deutschlands fünftgrößtem Anbieter, wird in der Branche auf 450 Millionen Euro geschätzt. (Reuters)
Mein kurzfristiges Kursziel sind 700-800 Euro.
Gruß,
The Trump
BRAUEREIEN
Ausland hat Interesse an Gilde
Reuters
Weltweit führende Brauerei-Konzerne drängen weiter mit Macht auf den deutschen Biermarkt. Nach dem Verkauf der Bremer Traditionsbrauerei Beck’s steht nun die hannoversche Gilde Brauerei vor einer Übernahme durch ausländische Konkurrenz. Eine Sprecherin bestätigte, wonach es sich bei den Kaufinteressenten um die belgische Interbrew, den niederländischen Heineken-Konzern sowie um die britisch-südafrikanische Brauerei SAB Miller handelt. Das Kaufpreis für Gilde, Deutschlands fünftgrößtem Anbieter, wird in der Branche auf 450 Millionen Euro geschätzt. (Reuters)
Da die Diskussionsrunden in meinem Lieblings-Thread einzuschlafen drohen, möchte ich einen weiteren Abfindungskandidaten vorstellen:
Deutsche Hypo Hannover-Berlin, WKN 804 200 (nicht zu verwechseln mit der in die EuroHypo "eingemeindeten Deutschen Hypothekenbank Frankfurt)
... aus meiner Sicht eine noch nicht entdeckte Perle. Hier die Fakten:
- Hypothekenbanktochter der BHF-Bank
- Großaktionär BHF-Bank hält zur Zeit 82,72 % aller Aktien
- 130jähriges Traditionshaus
- bestes Rating durch Moody: Aaa / St&P: AAA!
- stetige Dividendensteigerung, z. Z. 10 EURO
- Dividendenrendite z. Z. ca. 3,5 %
- "Mutter" BHF wurde im Squeeze-Out durch die ING übernommen, ob die "Tochter" noch lange an der Börse gehandelt wird?
Voraussichtlich im Dezember 02/Januar 03 wird eine Kapitalerhöhung 3:1 durchgeführt, besser gesagt MUSS durchgeführt werden, da die Steigerung der Vergabe von Hypo-Krediten um 27 % (!) mit entsprechendem Grundkapital hinterlegt werden muß. Hier die VOLLSTÄNDIGE Pressemitteilung vom 18.10.02:
Presseinformation Hannover, 18. Oktober 2002
Deutsche Hypo Hannover plant Kapitalerhöhung
Der Aufsichtsrat hat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, aus dem genehmigten Kapital eine Erhöhung des Grundkapitals um 20,16 Mio Euro im Verhältnis 3:1 durchzuführen.
Damit soll das Kernkapital der Deutschen Hypo so gestärkt werden, daß eine weitere Expansion auch in den nächsten Jahren gesichert ist.
Schon im Zwischenbericht zum 30. Juni 2002 zeichnete sich ein positiver Trend im Hypothekenneugeschäft für das 2. Halbjahr ab, auch wenn zur Jahresmitte noch ein Rückgang von 16 % zu verzeichnen war.
In den ersten neun Monaten dieses Jahres konnte dieses um 27 % auf 1,7 Mrd Euro ausgedehnt werden.
Nähere Einzelheiten zur Kapitalerhöhung wird die Bank, die zu 83 % zur ING BHF-BANK AG gehört, rechtzeitig und im Rahmen der Durchführung bekannt geben. Vorgesehen ist der Zeitraum um das Jahresende 2002 und den Jahresanfang 2003.
Fragen beantwortet:
José Calderón Martínez
Leiter Marketing und Vertrieb
Georgplatz 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 3045-580
Telefax: +49 511 3045-589
E-Mail: Jose.Calderon@Deutsche-Hypo.de
Im Klartext: Expansion ist angesagt. Die Deutsche Hypo hat im Vergleich zu 2001 die Mitarbeiterzahl von 192 auf 212 erhöht und sucht weitere Kreiditspezialisten für Holland und England (siehe www.deutsche-hypo.de) Auf der letzten Hauptversammlung wurde betont, daß das Kreditgeschäft im Ausland höhrere Margen bringt und man dort ausgezeichnete Expansionspotentiale sieht. Und mit Hilfe der Mutter (ING-Konzern) dürften hier auch entsprechende Kundenkreise zur Verfügung stehen...
Welche Bank kann in diesen maroden Zeiten hier noch mithalten?
Ich halte die Deutsche Hypo nach wie vor für eine unentdeckte Perle mit erheblichem Kurspotential. Nochmals sei hier auch darauf hingewiesen, daß im Zuge des Squeeze-Out der BHF auch der Wert der BHF-Beteiligungen, zu denen die Deutsche Hypo behört, begutachtet (!) wurden und für die Deutsche Hypo ein Wert von über 400 Euro pro Aktie festgesetzt wurde (siehe AD-HOC vom 28.09.01):
AD-HOC-Meldung der Dt. Hypo vom 28.09.01 (!):
Bewertung der Aktien der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) , Hannover und Berlin, mit Euro 406,65 je Stückaktie. Die BHF-BANK Aktiengesellschaft hat eine Bewertung ihres eigenen Vermögens vorgenommen. Diese Bewertung dient als Grundlage für ein Abfindungsangebot, das den außenstehenden Aktionären der BHF-BANK gemacht werden soll. Dabei wurde auch der Wert der Beteiligung der BHF-BANK an der Deutsche Hypothekenbank (Actien- Gesellschaft), deren Mehrheitsaktionärin sie ist, ermittelt. Der Wert je Stückaktie der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) beträgt danach Euro 406,65. Die Angemessenheit der Bewertung wurde von Arthur Andersen Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH bestätigt.
Hannover, den 28. September 2001
Ende der Ad-hoc-Mitteilung ©DGAP 28.09.2001
WKN: 804200
Wer spekuliert mit?
Gruß
ASzock
Deutsche Hypo Hannover-Berlin, WKN 804 200 (nicht zu verwechseln mit der in die EuroHypo "eingemeindeten Deutschen Hypothekenbank Frankfurt)
... aus meiner Sicht eine noch nicht entdeckte Perle. Hier die Fakten:
- Hypothekenbanktochter der BHF-Bank
- Großaktionär BHF-Bank hält zur Zeit 82,72 % aller Aktien
- 130jähriges Traditionshaus
- bestes Rating durch Moody: Aaa / St&P: AAA!
- stetige Dividendensteigerung, z. Z. 10 EURO
- Dividendenrendite z. Z. ca. 3,5 %
- "Mutter" BHF wurde im Squeeze-Out durch die ING übernommen, ob die "Tochter" noch lange an der Börse gehandelt wird?
Voraussichtlich im Dezember 02/Januar 03 wird eine Kapitalerhöhung 3:1 durchgeführt, besser gesagt MUSS durchgeführt werden, da die Steigerung der Vergabe von Hypo-Krediten um 27 % (!) mit entsprechendem Grundkapital hinterlegt werden muß. Hier die VOLLSTÄNDIGE Pressemitteilung vom 18.10.02:
Presseinformation Hannover, 18. Oktober 2002
Deutsche Hypo Hannover plant Kapitalerhöhung
Der Aufsichtsrat hat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, aus dem genehmigten Kapital eine Erhöhung des Grundkapitals um 20,16 Mio Euro im Verhältnis 3:1 durchzuführen.
Damit soll das Kernkapital der Deutschen Hypo so gestärkt werden, daß eine weitere Expansion auch in den nächsten Jahren gesichert ist.
Schon im Zwischenbericht zum 30. Juni 2002 zeichnete sich ein positiver Trend im Hypothekenneugeschäft für das 2. Halbjahr ab, auch wenn zur Jahresmitte noch ein Rückgang von 16 % zu verzeichnen war.
In den ersten neun Monaten dieses Jahres konnte dieses um 27 % auf 1,7 Mrd Euro ausgedehnt werden.
Nähere Einzelheiten zur Kapitalerhöhung wird die Bank, die zu 83 % zur ING BHF-BANK AG gehört, rechtzeitig und im Rahmen der Durchführung bekannt geben. Vorgesehen ist der Zeitraum um das Jahresende 2002 und den Jahresanfang 2003.
Fragen beantwortet:
José Calderón Martínez
Leiter Marketing und Vertrieb
Georgplatz 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 3045-580
Telefax: +49 511 3045-589
E-Mail: Jose.Calderon@Deutsche-Hypo.de
Im Klartext: Expansion ist angesagt. Die Deutsche Hypo hat im Vergleich zu 2001 die Mitarbeiterzahl von 192 auf 212 erhöht und sucht weitere Kreiditspezialisten für Holland und England (siehe www.deutsche-hypo.de) Auf der letzten Hauptversammlung wurde betont, daß das Kreditgeschäft im Ausland höhrere Margen bringt und man dort ausgezeichnete Expansionspotentiale sieht. Und mit Hilfe der Mutter (ING-Konzern) dürften hier auch entsprechende Kundenkreise zur Verfügung stehen...
Welche Bank kann in diesen maroden Zeiten hier noch mithalten?
Ich halte die Deutsche Hypo nach wie vor für eine unentdeckte Perle mit erheblichem Kurspotential. Nochmals sei hier auch darauf hingewiesen, daß im Zuge des Squeeze-Out der BHF auch der Wert der BHF-Beteiligungen, zu denen die Deutsche Hypo behört, begutachtet (!) wurden und für die Deutsche Hypo ein Wert von über 400 Euro pro Aktie festgesetzt wurde (siehe AD-HOC vom 28.09.01):
AD-HOC-Meldung der Dt. Hypo vom 28.09.01 (!):
Bewertung der Aktien der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) , Hannover und Berlin, mit Euro 406,65 je Stückaktie. Die BHF-BANK Aktiengesellschaft hat eine Bewertung ihres eigenen Vermögens vorgenommen. Diese Bewertung dient als Grundlage für ein Abfindungsangebot, das den außenstehenden Aktionären der BHF-BANK gemacht werden soll. Dabei wurde auch der Wert der Beteiligung der BHF-BANK an der Deutsche Hypothekenbank (Actien- Gesellschaft), deren Mehrheitsaktionärin sie ist, ermittelt. Der Wert je Stückaktie der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) beträgt danach Euro 406,65. Die Angemessenheit der Bewertung wurde von Arthur Andersen Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH bestätigt.
Hannover, den 28. September 2001
Ende der Ad-hoc-Mitteilung ©DGAP 28.09.2001
WKN: 804200
Wer spekuliert mit?
Gruß
ASzock
Meldung
14.11.2002 - 12:19 Uhr
Sommer SA will Tarkett Sommer AG für 6,50 EUR/Aktie übernehmen
Wiltz (vwd) - Die Sommer SA, Luxemburg, will die Tarkett Sommer AG Frankenthal, für 6,50 EUR je Aktie übernehmen. Dabei handele es sich um ein freiwilliges, öffentliches Kaufangebot, teilte die Sommer SA am Donnerstag ad hoc mit. Die Sommer SA ist eine 100-prozentige Tochter der Sommer Nanterre. Diese wolle mit dem Kaufangebot über ihre Tochtergesellschaft ihre Beteiligung an der Tarkett Sommer AG von derzeit rund 82,47 Prozent aufstocken. Die Beteiligung wird laut Angaben über die Sommer SA Luxemburg gehalten.
vwd/12/14.11.2002/sam/mim
14.11.2002 - 12:19 Uhr
Sommer SA will Tarkett Sommer AG für 6,50 EUR/Aktie übernehmen
Wiltz (vwd) - Die Sommer SA, Luxemburg, will die Tarkett Sommer AG Frankenthal, für 6,50 EUR je Aktie übernehmen. Dabei handele es sich um ein freiwilliges, öffentliches Kaufangebot, teilte die Sommer SA am Donnerstag ad hoc mit. Die Sommer SA ist eine 100-prozentige Tochter der Sommer Nanterre. Diese wolle mit dem Kaufangebot über ihre Tochtergesellschaft ihre Beteiligung an der Tarkett Sommer AG von derzeit rund 82,47 Prozent aufstocken. Die Beteiligung wird laut Angaben über die Sommer SA Luxemburg gehalten.
vwd/12/14.11.2002/sam/mim
Unter Abfindungsaspekten sollte man auf jeden Fall die SG Oberland Glas AG (685 160) beachten.
Hier ist ein Squeeze Out sehr wahrscheinlich. Das Unternehmen arbeitet hochprofitabel, knapp 97 % liegen bei der franzöischen Mutter Saint Gobain (CAC 40-Wert).
Interessant ist, daß die Deutsche Balaton AG größter Streubesitzaktionär sein soll...
Hier ist ein Squeeze Out sehr wahrscheinlich. Das Unternehmen arbeitet hochprofitabel, knapp 97 % liegen bei der franzöischen Mutter Saint Gobain (CAC 40-Wert).
Interessant ist, daß die Deutsche Balaton AG größter Streubesitzaktionär sein soll...
Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG werden zu 300 Euro abgefunden. (Squeeze out)
Grüße
adelbert.
Grüße
adelbert.
bei schmalbach lubeca ist der squeeze out nun durch. die anfechtungsklage wurde anscheinend eingestellt. geldgutschrift valuta 22.11.02.
#513
@unicum
Unicum - wie kann man seine Ansprüche geltend machen, wenn man 1992 als SNI-Aktionär von der Siemns AG abgefunden wurde ?
Anbei noch ein interessanter Artikel zum Thema:
Aktuelles September 2002
Eingliederung der Firma Siemens Nixdorf AG in den Siemenskonzern
Abfindung der außenstehenden Nixdorf-Aktionäre
Im Jahr 1992 ist die Siemens Nixdorf AG in die Siemens AG eingegliedert worden, nachdem die Siemens AG mehr als 95 % des Grundkapitals der Nixdorf AG erworben hat. Die verbleibenden Nixdorf-Aktionäre mußten durch Siemens-Aktien entschädigt werden. Hierzu hat die Siemens AG ein Wertgutachten für beide Konzerne in Auftrag gegeben, das zu einer Umtauschwertrelation von 6 : 1 kam, d. h. für sechs Nixdorf-Aktien wurde eine Siemens-Aktie gewährt.
Hiergegen hat Herr Rechtsanwalt Staubach als ehemaliger Nixdorf-Aktionär das gerichtliche Verfahren auf Festsetzung einer höheren Abfindung eingeleitet. Nach 8-jähriger Verfahrensdauer und zwischenzeitlicher Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Landgericht Dortmund im Jahr 2000 entschieden, daß die Abfindung für die Nixdorf-Aktionäre verdoppelt werden muß.
Hiergegen haben beide Seiten Rechtsmittel eingelegt, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch, den 11. Dezember 2002, verhandeln will. Zur Vorbereitung dieses Termins hat das Oberlandesgericht einen Hinweisbeschluß erlassen und den bereits erstinstanzlich beauftragten Wertgutachter WP Prof. Dr. Klein zu einer fachlichen Stellungnahme, insbesondere zu den von Rechtsanwalt Staubach vorgebrachten Einwendungen gegen das Wertgutachten, geladen.
Sollte die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt werden, müßte die Siemens AG für die weitergehende Abfindung der Nixdorf-Aktionäre - nach heutigem Börsenkurs der Siemens-Aktie - ca. 250 Mio € aufwenden.
Über das Ergebnis des Verhandlungstermins und die Auswirkungen auf die Abfindungsansprüche der Aktionäre werden wir Sie im Dezember an dieser Stelle informieren.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
@unicum
Unicum - wie kann man seine Ansprüche geltend machen, wenn man 1992 als SNI-Aktionär von der Siemns AG abgefunden wurde ?
Anbei noch ein interessanter Artikel zum Thema:
Aktuelles September 2002
Eingliederung der Firma Siemens Nixdorf AG in den Siemenskonzern
Abfindung der außenstehenden Nixdorf-Aktionäre
Im Jahr 1992 ist die Siemens Nixdorf AG in die Siemens AG eingegliedert worden, nachdem die Siemens AG mehr als 95 % des Grundkapitals der Nixdorf AG erworben hat. Die verbleibenden Nixdorf-Aktionäre mußten durch Siemens-Aktien entschädigt werden. Hierzu hat die Siemens AG ein Wertgutachten für beide Konzerne in Auftrag gegeben, das zu einer Umtauschwertrelation von 6 : 1 kam, d. h. für sechs Nixdorf-Aktien wurde eine Siemens-Aktie gewährt.
Hiergegen hat Herr Rechtsanwalt Staubach als ehemaliger Nixdorf-Aktionär das gerichtliche Verfahren auf Festsetzung einer höheren Abfindung eingeleitet. Nach 8-jähriger Verfahrensdauer und zwischenzeitlicher Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Landgericht Dortmund im Jahr 2000 entschieden, daß die Abfindung für die Nixdorf-Aktionäre verdoppelt werden muß.
Hiergegen haben beide Seiten Rechtsmittel eingelegt, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch, den 11. Dezember 2002, verhandeln will. Zur Vorbereitung dieses Termins hat das Oberlandesgericht einen Hinweisbeschluß erlassen und den bereits erstinstanzlich beauftragten Wertgutachter WP Prof. Dr. Klein zu einer fachlichen Stellungnahme, insbesondere zu den von Rechtsanwalt Staubach vorgebrachten Einwendungen gegen das Wertgutachten, geladen.
Sollte die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt werden, müßte die Siemens AG für die weitergehende Abfindung der Nixdorf-Aktionäre - nach heutigem Börsenkurs der Siemens-Aktie - ca. 250 Mio € aufwenden.
Über das Ergebnis des Verhandlungstermins und die Auswirkungen auf die Abfindungsansprüche der Aktionäre werden wir Sie im Dezember an dieser Stelle informieren.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Woher hast Du diese Info? Mailst Du mir mal bitte den Link hier rein?
Dank.
Dank.
Die nächsten Kandidaten:
Squeeze-Out-Ankündigung bei DUEWAG (Großaktionär Siemens)
Abfindungsangebot für ERSTE BAYERISCHE BASALTSTEIN AG (Großaktionär Werhahn).
Dass GILDE aktuell sehr interessant ist, wurde in diesem Thread bisher nicht genannt. Die Details können im separaten GILDE-Thread nachgelesen werden.
Grüße
Peer Share
Squeeze-Out-Ankündigung bei DUEWAG (Großaktionär Siemens)
Abfindungsangebot für ERSTE BAYERISCHE BASALTSTEIN AG (Großaktionär Werhahn).
Dass GILDE aktuell sehr interessant ist, wurde in diesem Thread bisher nicht genannt. Die Details können im separaten GILDE-Thread nachgelesen werden.
Grüße
Peer Share
Die nächsten Kandidaten:
Squeeze-Out-Ankündigung bei DUEWAG (Großaktionär Siemens)
Abfindungsangebot für ERSTE BAYERISCHE BASALTSTEIN AG (Großaktionär Werhahn).
Dass GILDE aktuell sehr interessant ist, wurde in diesem Thread bisher nicht genannt. Die Details können im separaten GILDE-Thread nachgelesen werden.
Grüße
Peer Share
Squeeze-Out-Ankündigung bei DUEWAG (Großaktionär Siemens)
Abfindungsangebot für ERSTE BAYERISCHE BASALTSTEIN AG (Großaktionär Werhahn).
Dass GILDE aktuell sehr interessant ist, wurde in diesem Thread bisher nicht genannt. Die Details können im separaten GILDE-Thread nachgelesen werden.
Grüße
Peer Share
Hallo Ahnung?
... Indem Du Belege vorlegst, die beweisen, daß Du seinerzeit SNI-Aktionär warst. Kannst Du das nicht, solltest Du mit Deiner Bank sprechen. Du mußt jedoch selber aktiv werden.
Gruß unicum
... Indem Du Belege vorlegst, die beweisen, daß Du seinerzeit SNI-Aktionär warst. Kannst Du das nicht, solltest Du mit Deiner Bank sprechen. Du mußt jedoch selber aktiv werden.
Gruß unicum
Auch bei VK Mühlen wird´s mit der heutigen Ad hoc wieder interessant.
Näheres im Thread: Vk Mühlen - Charttechnischer Ausbruch eines Value-Werts!.
Grüße
adelbert.
Näheres im Thread: Vk Mühlen - Charttechnischer Ausbruch eines Value-Werts!.
Grüße
adelbert.
@ Unicum
Danke !
@ Hort-Stock
Sorry aber ich find die web-Adresse leider auch nicht mehr. War aber so fern ich mich erinnere von einem beteiligten Rechtsanwalt !
Danke !
@ Hort-Stock
Sorry aber ich find die web-Adresse leider auch nicht mehr. War aber so fern ich mich erinnere von einem beteiligten Rechtsanwalt !
Nach der heutigen, positiven Ad Hoc von RHI rückt der Squeeze Out bei DIDIER näher. Bekanntlich hatte man auf der HV gesagt, dass man zunächst das dritte Quartal abwarten wolle, bevor man sich zu einem Squeeze Out äußere. Die Ergebnisse für Q3 liegen jetzt vor und sie sind gerade für den Feuerfest-Bereich sehr gut ausgefallen.
Im übrigen gibt es momentan eine ganze Reihe verheißungsvoller Sonder- bzw. Abfindungssituationen: Z. B. stehen bei mir hvr, nhy, abk, sdk, gib, vkl, ahg, gar und noch einige mehr auf der Liste.
Im übrigen gibt es momentan eine ganze Reihe verheißungsvoller Sonder- bzw. Abfindungssituationen: Z. B. stehen bei mir hvr, nhy, abk, sdk, gib, vkl, ahg, gar und noch einige mehr auf der Liste.
Weiss jemand, ob es irgendwelche Neuigkeiten über ADITRON gibt?
Der Kurs ist in letzter Zeit stark gestiegen bei vergleichsweise hohen Umsätzen, obwohl mir keine neuen Nachrichten zu Ohren gekommen sind.
Der Kurs ist in letzter Zeit stark gestiegen bei vergleichsweise hohen Umsätzen, obwohl mir keine neuen Nachrichten zu Ohren gekommen sind.
Hi Herbert, ich vermisse deinen alten Favoriten jac in deiner Liste. Grüße zomby
@ zomby
jac fällt (übrigens ebenso wie det) in die Kategorie "und noch einige mehr" ...
jac fällt (übrigens ebenso wie det) in die Kategorie "und noch einige mehr" ...
Laut der Platow-Börse soll der Automobilzulieferer pgam (881823) nach Auskunft des Ceo Anfang 2003 übernommen werden,die Due Diligence laufe schon.Mir ist diese Firma völlig unbekannt,hat hier jemand eine Meinung zu dem Unternehmen?
@ Venator
Ist es eigentlich mit dem geltenden Recht zu vereinbaren, dass ein Vorstandsvorsitzender bevorstehende Übernahmen über den Platow-Brief kommuniziert???
Es geht auch anders: Ganz offiziell per Ad hoc wurde soeben von DINO (525040, det) veröffentlicht, dass es bis zur nächsten HV ein Übernahmeangebot geben wird.
Ist es eigentlich mit dem geltenden Recht zu vereinbaren, dass ein Vorstandsvorsitzender bevorstehende Übernahmen über den Platow-Brief kommuniziert???
Es geht auch anders: Ganz offiziell per Ad hoc wurde soeben von DINO (525040, det) veröffentlicht, dass es bis zur nächsten HV ein Übernahmeangebot geben wird.
Was mich wundert - keiner schreibt hier was zur
Bankgesellschaft Berlin. (81% sollen bis Ende des Jahres an einen amerikanischen Bieter verkauft werden), gut, möglicherweise will sich der Bieter auf gewerkschaftlichen Druck auf eine Minderheitsbeteiligung einlassen, halte ich aber für unwahrscheinlich, hier ist nun wahrlich eine vor allem kurzfristige Spekulation auf ein Angebot an die freien Aktionäre drin, der Streubesitz liegt bei 3%, auch wenn es da um 30 Millionen Aktien geht.
Bankgesellschaft Berlin. (81% sollen bis Ende des Jahres an einen amerikanischen Bieter verkauft werden), gut, möglicherweise will sich der Bieter auf gewerkschaftlichen Druck auf eine Minderheitsbeteiligung einlassen, halte ich aber für unwahrscheinlich, hier ist nun wahrlich eine vor allem kurzfristige Spekulation auf ein Angebot an die freien Aktionäre drin, der Streubesitz liegt bei 3%, auch wenn es da um 30 Millionen Aktien geht.
@Herbert H
Die Skepsis hinsichtlich der Platowmeldung war wohl berechtigt,auf der Homegage der Gesellschaft wird eine Übernahme dementiert: http://www.pgam.de/investor/investor.htm
Die Skepsis hinsichtlich der Platowmeldung war wohl berechtigt,auf der Homegage der Gesellschaft wird eine Übernahme dementiert: http://www.pgam.de/investor/investor.htm
vattenfall europe ist 30 % unterbewertet
das verschmelzungsgutachten ist zu gunsten von vattenfall europe ausgefallen. ein squeeze out in 2003 wird nun immer wahrscheinlicher.
Vattenfall Europe AG: deutsch
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Rahmen der Vorbereitung der beabsichtigten Verschmelzung der Bewag Aktiengesellschaft auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hat die als Bewertungsgutachter bestellte BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg mit Gutachten vom 28. November 2002 voraussichtliche Unternehmenswerte der Bewag Aktiengesellschaft sowie der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft zum 31. Januar 2003 ermittelt. Der Unternehmenswert der Bewag Aktiengesellschaft beträgt danach Mio. EUR 3.188,5 der Unternehmenswert der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft Mio. EUR 4.482,7. Dies entspricht einem Wert pro Aktie der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft von etwa EUR 23,82, pro Aktie der Bewag Aktiengesellschaft von etwa EUR 14,23. Unter Berücksichtigung der zuvor bei der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft durchgeführten Neueinteilung des Grundkapitals in nun 188.181.364 Stückaktien ergibt sich damit bei der Verschmelzung ein Umtauschverhältnis von 1 Aktie der Bewag Aktiengesellschaft zu 0,5976 Aktien der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft.
Berlin, den 28. November 2002
Vattenfall Europe Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.11.2002
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das verschmelzungsgutachten ist zu gunsten von vattenfall europe ausgefallen. ein squeeze out in 2003 wird nun immer wahrscheinlicher.
Vattenfall Europe AG: deutsch
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Rahmen der Vorbereitung der beabsichtigten Verschmelzung der Bewag Aktiengesellschaft auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hat die als Bewertungsgutachter bestellte BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg mit Gutachten vom 28. November 2002 voraussichtliche Unternehmenswerte der Bewag Aktiengesellschaft sowie der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft zum 31. Januar 2003 ermittelt. Der Unternehmenswert der Bewag Aktiengesellschaft beträgt danach Mio. EUR 3.188,5 der Unternehmenswert der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft Mio. EUR 4.482,7. Dies entspricht einem Wert pro Aktie der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft von etwa EUR 23,82, pro Aktie der Bewag Aktiengesellschaft von etwa EUR 14,23. Unter Berücksichtigung der zuvor bei der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft durchgeführten Neueinteilung des Grundkapitals in nun 188.181.364 Stückaktien ergibt sich damit bei der Verschmelzung ein Umtauschverhältnis von 1 Aktie der Bewag Aktiengesellschaft zu 0,5976 Aktien der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft.
Berlin, den 28. November 2002
Vattenfall Europe Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.11.2002
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wenn man die kurse von bewag und vattenfall europe aufgrund des umtauschverhältnisses vergleicht erkannt man, dass vattenfall europe immer noch ca. 17 % unterbewertet ist.
ein squeeze out ist möglich da vattenfall nach der verschmelzung
nur noch 5,14 % anteil an der firma fehlen. um auf 95 % anteil zu kommen können die fehlenden aktien deshalb leicht über die börse erworben werden. rechnet man mit einem squeeze out
mitte 2003 so könnte der preis durch fortschreibung des firmenwerts sowie berücksichtigter synergieeffekte über 26,--
euro liegen. deshalb vattenfall europe aktien kaufen und liegen
lassen.
ein squeeze out ist möglich da vattenfall nach der verschmelzung
nur noch 5,14 % anteil an der firma fehlen. um auf 95 % anteil zu kommen können die fehlenden aktien deshalb leicht über die börse erworben werden. rechnet man mit einem squeeze out
mitte 2003 so könnte der preis durch fortschreibung des firmenwerts sowie berücksichtigter synergieeffekte über 26,--
euro liegen. deshalb vattenfall europe aktien kaufen und liegen
lassen.
Dem kann ich nur zustimmen. Allerdings ist der faire Wert nach Verschmelzung mit der BEWAG deutlich höher, da die Ausgabe der Tauschaktien über die gemeinsam von Sal. Oppenheim/Vattenfall gehalten ex HEW-Aktien erfolgen dürfte. Ich komme auf einen Wert von rd. 41 Euro auf Basis der WP-Gutachten. Der "leichte" Streuverlust im Rahmen dieser weiteren Substanzeinbringung ist von Vattenfall zu verschmerzen, zumal die Gefahr bestand, dass die vor zwei Jahren durchgeführte Abfindung der HEW Kleinaktionäre sonst nachzubessern gewesen wäre (..lag deutlich unter dem gutachterlichen Wert).
Bin schon etwas länger dabei und habe somit schon die Wertaufstockung im Rahmen der Verschmelzung VEAG/WEMAG mitgenommen. Egal ob in 03/04 ein Squeeze-Out ansteht oder eine breitere Streuung ansteht, die Werte lassen sich aufgrund der vorliegenden Gutachten sehr schon einordnen.
Fermat
Bin schon etwas länger dabei und habe somit schon die Wertaufstockung im Rahmen der Verschmelzung VEAG/WEMAG mitgenommen. Egal ob in 03/04 ein Squeeze-Out ansteht oder eine breitere Streuung ansteht, die Werte lassen sich aufgrund der vorliegenden Gutachten sehr schon einordnen.
Fermat
SNI
Ich war damals Aktionär und habe mich abfinden lassen.
Unterlagen habe ich noch.
Was muß ich tun? Zunächst doch das Urteil vom 17.12.02
abworten oder? Oder wäre es zu spät, weil ich mich vorher nicht gemeldet habe?
Ich war damals Aktionär und habe mich abfinden lassen.
Unterlagen habe ich noch.
Was muß ich tun? Zunächst doch das Urteil vom 17.12.02
abworten oder? Oder wäre es zu spät, weil ich mich vorher nicht gemeldet habe?
@ Piete
Du kannst m.W. das Urteil abwarten. Ansonsten ist bei Siemens folgende Person Dein Ansprechpartner für diesen Sachverhalt:
Dr. Joachim Beer, Telefon: 089-636-33457 E-Post: Joachim.Beer@siemens.com
@ All bezüglich Vattenfall / BEWAG
Vielleicht eine etwas blöde Frage:
Auf der HEW-HV (jetzt Vattenfall) wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, um den VEAG-Aktionär EnBW mit Vattenfall-Aktien abzufinden. Die Aktienanzahl beträgt deshalb aktuell 188.181.364 Stück. Diese Anzahl ist auch in der neuen Vattenfall Europe AG - Satzung festgeschrieben. Für die Verschmelzung der Bewag auf die Vattenfall Europe AG muß dem Bewag-Streubesitz 9.436.032 Aktien angeboten werden. Ich bin davon ausgegangen, daß Vattenfall Europe dies über eine KE gegen Sacheinlage durchführt. Hierfür liegt jedoch kein HV-Beschluß vor.
Sicher mache ich einen Fehler, kann mir den jemand erklären ?
Gruß unicum
Du kannst m.W. das Urteil abwarten. Ansonsten ist bei Siemens folgende Person Dein Ansprechpartner für diesen Sachverhalt:
Dr. Joachim Beer, Telefon: 089-636-33457 E-Post: Joachim.Beer@siemens.com
@ All bezüglich Vattenfall / BEWAG
Vielleicht eine etwas blöde Frage:
Auf der HEW-HV (jetzt Vattenfall) wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, um den VEAG-Aktionär EnBW mit Vattenfall-Aktien abzufinden. Die Aktienanzahl beträgt deshalb aktuell 188.181.364 Stück. Diese Anzahl ist auch in der neuen Vattenfall Europe AG - Satzung festgeschrieben. Für die Verschmelzung der Bewag auf die Vattenfall Europe AG muß dem Bewag-Streubesitz 9.436.032 Aktien angeboten werden. Ich bin davon ausgegangen, daß Vattenfall Europe dies über eine KE gegen Sacheinlage durchführt. Hierfür liegt jedoch kein HV-Beschluß vor.
Sicher mache ich einen Fehler, kann mir den jemand erklären ?
Gruß unicum
DGAP-Ad hoc: BEWAG AG deutsch Freitag, 27.09.02, 16:05
Bewag AG bestätigt vorläufig mitgeteiltes Ergebnis zum Jahresabschluss 2001/02 Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Bewag AG bestätigt vorläufig mitgeteiltes Ergebnis zum Jahresabschluss 2001/02 Der Aufsichtsrat der Bewag hat heute dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001/02 (1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002) zugestimmt. Höhere Umsatzerlöse in allen Geschäftsbereichen führten zu einem Jahresüberschuss von 148 Mio. EUR. Damit wurde das hohe Niveau des Vorjahres erreicht. Das Ergebnis erlaubt eine steuerfreie Dotierung der Gewinnrücklagen in Höhe von 18 Mio. EUR. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 31. Januar 2003 deshalb vorschla- gen, den Bilanzgewinn von 130 Mio. EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,58 EUR je Stückaktie auf das voll gewinnberechtigte Grundkapital von 582 Mio. EUR zu verwenden. Der Aufsichtsrat der Bewag hat heute außerdem der Gründung einer Komman- ditgesellschaft (KG) zugestimmt. Um eine vollständige rechtliche und wirtschaftli-che Integration der Bewag in die Vattenfall Europe AG zu erreichen, ist geplant, das operative Geschäft der Bewag in einer AG & Co. KG zu führen. In einem zweiten Schritt soll dann die bisherige Bewag AG mit der Holdinggesellschaft Vattenfall Europe AG verschmolzen werden. Über die Ausgliederung des operativen Geschäfts und die anschließende Verschmelzung müssen Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Bewag noch entscheiden. Werden die hierfür erforderlichen Beschlüsse gefasst, wird der Aktienstreubesitz von der bisherigen Bewag AG mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister auf die Vattenfall Europe AG übergehen. Bewag Aktiengesellschaft Der Vorstand Berlin, 27. September 2002 Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.09.2002
Bewag HV 31.01.2003
Bewag AG bestätigt vorläufig mitgeteiltes Ergebnis zum Jahresabschluss 2001/02 Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Bewag AG bestätigt vorläufig mitgeteiltes Ergebnis zum Jahresabschluss 2001/02 Der Aufsichtsrat der Bewag hat heute dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001/02 (1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002) zugestimmt. Höhere Umsatzerlöse in allen Geschäftsbereichen führten zu einem Jahresüberschuss von 148 Mio. EUR. Damit wurde das hohe Niveau des Vorjahres erreicht. Das Ergebnis erlaubt eine steuerfreie Dotierung der Gewinnrücklagen in Höhe von 18 Mio. EUR. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 31. Januar 2003 deshalb vorschla- gen, den Bilanzgewinn von 130 Mio. EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,58 EUR je Stückaktie auf das voll gewinnberechtigte Grundkapital von 582 Mio. EUR zu verwenden. Der Aufsichtsrat der Bewag hat heute außerdem der Gründung einer Komman- ditgesellschaft (KG) zugestimmt. Um eine vollständige rechtliche und wirtschaftli-che Integration der Bewag in die Vattenfall Europe AG zu erreichen, ist geplant, das operative Geschäft der Bewag in einer AG & Co. KG zu führen. In einem zweiten Schritt soll dann die bisherige Bewag AG mit der Holdinggesellschaft Vattenfall Europe AG verschmolzen werden. Über die Ausgliederung des operativen Geschäfts und die anschließende Verschmelzung müssen Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Bewag noch entscheiden. Werden die hierfür erforderlichen Beschlüsse gefasst, wird der Aktienstreubesitz von der bisherigen Bewag AG mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister auf die Vattenfall Europe AG übergehen. Bewag Aktiengesellschaft Der Vorstand Berlin, 27. September 2002 Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.09.2002
Bewag HV 31.01.2003
Danke, Schabenpfeil,
aber dieser Beschluß müßte von der Vattenfall Europe AG - HV kommen.
Gruß unicum
aber dieser Beschluß müßte von der Vattenfall Europe AG - HV kommen.
Gruß unicum
abfindungsangebor bei inka beteiligungen ex tucherbräu
das barabfindungsangebot liegt per heute vor. 60,-- euro + dividende 3,64 die am 12.12.2002 gezahlt wird. interessant ist dass dr. inselkammer ein delisting androht. das heisst er dürfte
damit seinen anteil von 90 % bis auf über 95 % an der firma ausbauen. bei der substanz der firma wird das dann interessant,
die nur noch aus cash, immobilienbeteiligungen sowie den angabegemäss hochprofitablen inkapaletten besteht. der brauereibereich wurde schon ausgegliedert. mit den zukünftigen erträgen sollen dann die verlustvorträge steuerfrei abgebaut werden.
www.inka-ag.com
das barabfindungsangebot liegt per heute vor. 60,-- euro + dividende 3,64 die am 12.12.2002 gezahlt wird. interessant ist dass dr. inselkammer ein delisting androht. das heisst er dürfte
damit seinen anteil von 90 % bis auf über 95 % an der firma ausbauen. bei der substanz der firma wird das dann interessant,
die nur noch aus cash, immobilienbeteiligungen sowie den angabegemäss hochprofitablen inkapaletten besteht. der brauereibereich wurde schon ausgegliedert. mit den zukünftigen erträgen sollen dann die verlustvorträge steuerfrei abgebaut werden.
www.inka-ag.com
@ AsZock
Bezüglich Deutsche Hypo (804200): Im neuen "Spiegel" steht ein kurzer Bericht, daß die BHF-Bank verkauft werden soll. Interessent ist die Dt. Post. Jedoch sind die Gespräche ins Stocken geraten, worauf ING die BHF strafft und ganze Abteilungen schließt um sie attraktiver zu machen.
Sollte die BHF übernommen werden, besteht neben der Squeeze-Out-Phantasie auch die Möglichkeit eines Abfindungsangebot.
Ansonsten dürfte bei Pro7Sat1 ein Abfindungsangebot an die freien Aktionäre folgen, wenn Bauer KirchMedia übernimmt und grünes Licht vom Kartellamt bekommt. Die Vertragsverhandlungen sollen bis zum 15.12. abgeschlossen sein. Natürlich sehr unübersichtlich das Ganze.
Gruß,
Marciavelli
Bezüglich Deutsche Hypo (804200): Im neuen "Spiegel" steht ein kurzer Bericht, daß die BHF-Bank verkauft werden soll. Interessent ist die Dt. Post. Jedoch sind die Gespräche ins Stocken geraten, worauf ING die BHF strafft und ganze Abteilungen schließt um sie attraktiver zu machen.
Sollte die BHF übernommen werden, besteht neben der Squeeze-Out-Phantasie auch die Möglichkeit eines Abfindungsangebot.
Ansonsten dürfte bei Pro7Sat1 ein Abfindungsangebot an die freien Aktionäre folgen, wenn Bauer KirchMedia übernimmt und grünes Licht vom Kartellamt bekommt. Die Vertragsverhandlungen sollen bis zum 15.12. abgeschlossen sein. Natürlich sehr unübersichtlich das Ganze.
Gruß,
Marciavelli
Des weiteren wird wohl bei MAN Roland auf mittelfristiger Sicht ausgesqueezt. Das wurde vor der letzten HV schon leise angekündigt. Interessant ist, daß der Kurs von MAN Roland egal wie mies die Nachrichtenlage der Druckindustrie auch ist (siehe Heidelberger + König + Bauer), der Kurs bei ca. 32 € klebt. Viel falsch machen kann man wohl kaum (wobei man sowas auch nicht zu laut sagen soll). Und das ist schon seit Jahren so. Im letzten Geschäftsjahr gab es noch richtig gute Zahlen (3,5% Dividende, KGV von 11). Das ist allerdings passe´. Dennoch eine gute EK-Ausstattung und eine gute Marktstellung.
Gruß,
Marciavelli
Gruß,
Marciavelli
Deutsche Hypo: Solange die Mutter BHF nicht verkauft ist, wird sich hier kaum etwas tun. Außerdem könnte die anstehende Kapitalerhöhung auf den Kurs drücken. Also: (Noch) Nicht kaufen.
ProsiebenSat1: Wenn es etwas wird mit der Übernahme durch Bauer, spielt man besser die Anleihen-Karte. Es gibt zwei hochinteressante Pro7-Anleihen, die beide deutlich zweistellige Renditen abwerfen und im Falle einer erfolgreichen Übernahme für schnelle 15 % Kursgewinn gut sind.
Nach der heutigen Ad hoc von STODIEK (727600) bin ich im übrigen immer mehr davon überzeugt, dass hier in näherer Zukunft ein Abfindungs- bzw. Übernahmeangebot kommen wird. Gemessen am NAV sollte es im Bereich von 7 bis 8 EUR liegen.
ProsiebenSat1: Wenn es etwas wird mit der Übernahme durch Bauer, spielt man besser die Anleihen-Karte. Es gibt zwei hochinteressante Pro7-Anleihen, die beide deutlich zweistellige Renditen abwerfen und im Falle einer erfolgreichen Übernahme für schnelle 15 % Kursgewinn gut sind.
Nach der heutigen Ad hoc von STODIEK (727600) bin ich im übrigen immer mehr davon überzeugt, dass hier in näherer Zukunft ein Abfindungs- bzw. Übernahmeangebot kommen wird. Gemessen am NAV sollte es im Bereich von 7 bis 8 EUR liegen.
Die Aktien für die BEWAG Verschmelzung kommen vermutlich aus einer gemeinsam von Vattenfall und Sal. Oppenheim gehaltenen Holding. Nachzulesen in einer Pressemeldung im Nachlauf zu HEW HV (Prof. Wenger hatte deshalb nachgefragt). Für die Alt-Aktionäre der Vattenfall resp. HEW AG ist dies eine prima Sache ("Trittbrettfahren").
Fermat
Fermat
Bei KAMPS rückt das Squeeze-Out immer näher. Barilla hat laut Finanzanzeige
am 4.12. über 2 Mio Aktien (2,494%) zu 11,70 Euro erworben. Schon vorher wurden immer wieder Aktien
über die Börse gekauft.
Damit halten Sie mindestens 97 % des Grundkapitals.
am 4.12. über 2 Mio Aktien (2,494%) zu 11,70 Euro erworben. Schon vorher wurden immer wieder Aktien
über die Börse gekauft.
Damit halten Sie mindestens 97 % des Grundkapitals.
gelsenwasser wird der nächste kandidat
Barilla hat heute den Kaufkurs für Kamps korrigiert:
12,50 statt 11,70 Euro. Ein Schelm wer böses dabei denkt...
12,50 statt 11,70 Euro. Ein Schelm wer böses dabei denkt...
@ fermat
leider kann ich Deine Berechnung nicht nachvollziehen. Kannst Du mir bitte noch einmal helfen, wie Du auf die 41 Euro gekommen bist?
Danke und Gruß
Carlo
leider kann ich Deine Berechnung nicht nachvollziehen. Kannst Du mir bitte noch einmal helfen, wie Du auf die 41 Euro gekommen bist?
Danke und Gruß
Carlo
Moksel (MOK): 3,07 +63,30% Info-Popup
11.12.2002 - 08:18 Uhr
Übernahmeangebot
Bieter: Bestmeat Company B.V.; Zielgesellschaft: A. Moksel AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Die Bestmeat Company B.V., Best, Niederlande, hat am 10. Dezember 2002 entschieden, den Aktionären der A. Moksel AG, Buchloe, im Wege eines Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der A. Moksel AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 2,56 je Aktie (WKN 662230/ISIN 006622301) zu einem Preis von EUR 3,15 je Aktie zu erwerben. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, MEC 1, Am Tucherpark 1, D-80538 München, zu kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und unter http:www.sobel.nl veröffentlicht werden.
Durch Kaufverträge mit den Großaktionären Gebr. März AG i.K. und der BfL Beteiligungsgesellschaft für Lebensmittelunternehmen mbH hat die Bestmeat Company B.V. bereits den Erwerb von 7.500.255 Moksel-Stückaktien entsprechend 50,02% des Grundkapitals der A. Moksel AG zu einem Preis von EUR 2,15 je Aktie gesichert. Desweiteren hat die Bestmeat Company B.V. von einer Gruppe von Banken Forderungen und bedingte Ansprüche aus Besserungsscheinen gegen die A. Moksel AG und einige ihrer Tochtergesellschaften gekauft. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter den aufschiebenden Bedingungen stehen, dass die zuständigen Kartellbehörden den Erwerb der Moksel-Stückaktien durch Bestmeat Company B.V. aufgrund der Kaufverträge mit den Großaktionären und des Übernahmeangebots freigeben und die Kaufverträge mit den Großaktionären vollzogen werden.
Die Bestmeat Company B.V. ist eine Tochtergesellschaft der Best Agrifund N.V, Best, Niederlande, einer Holdinggesellschaft die außer der Bestmeat Company B.V noch 95% der Aktien der Sobel N.V., Best, Niederlande hält. Die Sobel N.V. ist nicht börsennotierte holländische Gesellschaft, deren international tätige Tochtergesellschaft in drei Geschäftsbereichen tätig sind: Organische Naturprodukte (Rendac, Smits Vuren, Harimex), Gelatineprodukte (Rousselot) und Gesundheitsprodukte (Banner Pharmacaps).
Best/Niederlande, den 10. Dezember 2002
Ende der Mitteilung (c)DGAP 11.12.2002
Notiert: A. Moksel AG: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt und München Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart
11.12.2002 - 08:18 Uhr
Übernahmeangebot
Bieter: Bestmeat Company B.V.; Zielgesellschaft: A. Moksel AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Die Bestmeat Company B.V., Best, Niederlande, hat am 10. Dezember 2002 entschieden, den Aktionären der A. Moksel AG, Buchloe, im Wege eines Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der A. Moksel AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 2,56 je Aktie (WKN 662230/ISIN 006622301) zu einem Preis von EUR 3,15 je Aktie zu erwerben. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, MEC 1, Am Tucherpark 1, D-80538 München, zu kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und unter http:www.sobel.nl veröffentlicht werden.
Durch Kaufverträge mit den Großaktionären Gebr. März AG i.K. und der BfL Beteiligungsgesellschaft für Lebensmittelunternehmen mbH hat die Bestmeat Company B.V. bereits den Erwerb von 7.500.255 Moksel-Stückaktien entsprechend 50,02% des Grundkapitals der A. Moksel AG zu einem Preis von EUR 2,15 je Aktie gesichert. Desweiteren hat die Bestmeat Company B.V. von einer Gruppe von Banken Forderungen und bedingte Ansprüche aus Besserungsscheinen gegen die A. Moksel AG und einige ihrer Tochtergesellschaften gekauft. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter den aufschiebenden Bedingungen stehen, dass die zuständigen Kartellbehörden den Erwerb der Moksel-Stückaktien durch Bestmeat Company B.V. aufgrund der Kaufverträge mit den Großaktionären und des Übernahmeangebots freigeben und die Kaufverträge mit den Großaktionären vollzogen werden.
Die Bestmeat Company B.V. ist eine Tochtergesellschaft der Best Agrifund N.V, Best, Niederlande, einer Holdinggesellschaft die außer der Bestmeat Company B.V noch 95% der Aktien der Sobel N.V., Best, Niederlande hält. Die Sobel N.V. ist nicht börsennotierte holländische Gesellschaft, deren international tätige Tochtergesellschaft in drei Geschäftsbereichen tätig sind: Organische Naturprodukte (Rendac, Smits Vuren, Harimex), Gelatineprodukte (Rousselot) und Gesundheitsprodukte (Banner Pharmacaps).
Best/Niederlande, den 10. Dezember 2002
Ende der Mitteilung (c)DGAP 11.12.2002
Notiert: A. Moksel AG: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt und München Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart
@carlo
Der Wert ergibt sich durch die einzelnen Unternehmenswerte lt. WP-Gutachten für BEWAG, HEW, VEAG, WEMAG. Einzige Unsicherheit, inwieweit bei der Bewertung der HEW AG bereits der anteilige Besitz eingegangen ist. Ich bin von einer Stand-alone Bewertung ausgegangen, da sonst der Restwert der HEW AG nach Bereinigung der BEWAG-Beteiligung zu gering wäre.
Gruß Fermat
Der Wert ergibt sich durch die einzelnen Unternehmenswerte lt. WP-Gutachten für BEWAG, HEW, VEAG, WEMAG. Einzige Unsicherheit, inwieweit bei der Bewertung der HEW AG bereits der anteilige Besitz eingegangen ist. Ich bin von einer Stand-alone Bewertung ausgegangen, da sonst der Restwert der HEW AG nach Bereinigung der BEWAG-Beteiligung zu gering wäre.
Gruß Fermat
Korrektur bzgl. Vattenfall. Die Aktien für die aussenstehenden Aktionäre der BEWAG kommen doch aus einer Kapitalerhöhung (s. Einladung HV Vattenfall AG). Der o.a. Unternehmenswert verwässert sich damit um rd. 6%.
Gruß Fermat
Gruß Fermat
Am 11.12.02 sollte das Urteil zu SNI kommen.
Wer hat Infos?
Wer hat Infos?
Siemens droht nach OLG-Anhörung Nachzahlung an SNI-Aktionäre
Datum: 2002-12-11 Zeit: 15:15:01 WKN: 723610
Siemens droht nach OLG-Anhörung Nachzahlung an SNI-Aktionäre
Siemens droht nach OLG-Anhörung Nachzahlung an SNI-Aktionäre
Düsseldorf (vwd) - Gut zehn Jahre nach der Eingliederung der
Siemens-Nixdorf AG (SNI) droht dem Münchener Technologiekonzern Siemens AG
eine Nachzahlung in dreistelliger Mio-EUR-Höhe an die damals ausstehenden
Aktionäre des Paderborner Unternehmens. Nach einer mündlichen Verhandlung
vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kündigte die Vorsitzende
Richterin Anne-Jose Paulsen am Mittwoch eine Entscheidung für Mitte Januar
an. Vor den Verhandlungspartnern hatte sie zuvor Berechnungen des Senats
präsentiert, nach denen das Umtauschverhältnis bei 4,34 zu 1 liegen könnte.
Einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt
Ulrich Staubach, sagte im Anschluss an die Verhandlung, er erwarte, dass das
OLG in seinem Urteil bei diesem Verhältnis bleiben werde. Damit würde der
Wert von Siemens-Nixdorf gegenüber dem von Siemens aufgewertet, allerdings
nicht so stark wie noch in der Vorinstanz veranschlagt. Die 4,8 Prozent
außenstehenden SNI-Aktionäre hatten bei der Eingliederung ihres Unternehmens
1992 für sechs ihrer Aktien einen Anteilsschein der Siemens AG erhalten. Das
Landgericht Dortmund hatte im Dezember 2000 nach zahlreichen Klagen das
ursprüngliche Umtauschverhältnis zu Gunsten von SNI auf 3 zu 1 verdoppelt.
Dagegen hatte wiederum die Siemens AG Beschwerde eingelegt. Sollte das
OLG jetzt tatsächlich ein Verhältnis von 4,34 zu 1 festlegen, würde dies
nach Berechnungen von Staubach bedeuten, dass die SNI-Aktionäre noch
zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio EUR erhalten würden. Vor
zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren
Siemens-Kurses und des günstiger veranschlagten Umtauschverhältnisses - von
möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio EUR gesprochen.
Hintergrund des andauernden Streits sind unterschiedliche Berechnungen
zum Wert der beiden Unternehmen, die sich zum einen auf das
Ertragswertverfahren und zum anderen auf den Börsenkurs beziehen. Allein bei
Siemens-Nixdorf hätten beide Ansätze einen Unterschied von rund 300 Mio EUR
ausgemacht, bei Siemens sogar 5,5 Mrd EUR, sagte die Vorsitzende Richterin
Paulsen. Ihr Umtauschverhältnis von 4,34 zu 1 beruht auf den Börsenwert
beider Unternehmen in dem entsprechenden Zeitraum. Dabei ging das Gericht
von einem Durchschnittskurs bei SNI von 150,26 DEM und bei Siemens von einem
Wert von 651,81 DEM je Aktie aus.
+++Andreas Heitker
vwd/11.12.2002/hei/apo
geld-online vom 11.12.2002
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Datum: 2002-12-11 Zeit: 15:15:01 WKN: 723610
Siemens droht nach OLG-Anhörung Nachzahlung an SNI-Aktionäre
Siemens droht nach OLG-Anhörung Nachzahlung an SNI-Aktionäre
Düsseldorf (vwd) - Gut zehn Jahre nach der Eingliederung der
Siemens-Nixdorf AG (SNI) droht dem Münchener Technologiekonzern Siemens AG
eine Nachzahlung in dreistelliger Mio-EUR-Höhe an die damals ausstehenden
Aktionäre des Paderborner Unternehmens. Nach einer mündlichen Verhandlung
vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kündigte die Vorsitzende
Richterin Anne-Jose Paulsen am Mittwoch eine Entscheidung für Mitte Januar
an. Vor den Verhandlungspartnern hatte sie zuvor Berechnungen des Senats
präsentiert, nach denen das Umtauschverhältnis bei 4,34 zu 1 liegen könnte.
Einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt
Ulrich Staubach, sagte im Anschluss an die Verhandlung, er erwarte, dass das
OLG in seinem Urteil bei diesem Verhältnis bleiben werde. Damit würde der
Wert von Siemens-Nixdorf gegenüber dem von Siemens aufgewertet, allerdings
nicht so stark wie noch in der Vorinstanz veranschlagt. Die 4,8 Prozent
außenstehenden SNI-Aktionäre hatten bei der Eingliederung ihres Unternehmens
1992 für sechs ihrer Aktien einen Anteilsschein der Siemens AG erhalten. Das
Landgericht Dortmund hatte im Dezember 2000 nach zahlreichen Klagen das
ursprüngliche Umtauschverhältnis zu Gunsten von SNI auf 3 zu 1 verdoppelt.
Dagegen hatte wiederum die Siemens AG Beschwerde eingelegt. Sollte das
OLG jetzt tatsächlich ein Verhältnis von 4,34 zu 1 festlegen, würde dies
nach Berechnungen von Staubach bedeuten, dass die SNI-Aktionäre noch
zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio EUR erhalten würden. Vor
zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren
Siemens-Kurses und des günstiger veranschlagten Umtauschverhältnisses - von
möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio EUR gesprochen.
Hintergrund des andauernden Streits sind unterschiedliche Berechnungen
zum Wert der beiden Unternehmen, die sich zum einen auf das
Ertragswertverfahren und zum anderen auf den Börsenkurs beziehen. Allein bei
Siemens-Nixdorf hätten beide Ansätze einen Unterschied von rund 300 Mio EUR
ausgemacht, bei Siemens sogar 5,5 Mrd EUR, sagte die Vorsitzende Richterin
Paulsen. Ihr Umtauschverhältnis von 4,34 zu 1 beruht auf den Börsenwert
beider Unternehmen in dem entsprechenden Zeitraum. Dabei ging das Gericht
von einem Durchschnittskurs bei SNI von 150,26 DEM und bei Siemens von einem
Wert von 651,81 DEM je Aktie aus.
+++Andreas Heitker
vwd/11.12.2002/hei/apo
geld-online vom 11.12.2002
Alle Angaben ohne Gewähr.
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ERGO: Was geht da ab. Ist das die Vorbereitung zum Squeeze-out?
Der Kurs ist sehr einfach zu drücken, wie man gestern sehen konnte.
Trotzdem stabilisiert er sich immer recht schnell, was darauf hindeutet,
dass Nachfrage da ist, aber ein größerer Auftrag läßt die Kurse purzeln.
Da ist es sehr einfach nach unten zu manipulieren, um weniger Abfindung zahlen zu müssen...
Hat die Münchener Rück eigentlich schon 95% oder war die Allianz Großaktionär??
Der Kurs ist sehr einfach zu drücken, wie man gestern sehen konnte.
Trotzdem stabilisiert er sich immer recht schnell, was darauf hindeutet,
dass Nachfrage da ist, aber ein größerer Auftrag läßt die Kurse purzeln.
Da ist es sehr einfach nach unten zu manipulieren, um weniger Abfindung zahlen zu müssen...
Hat die Münchener Rück eigentlich schon 95% oder war die Allianz Großaktionär??
@schaerholder
Die Münchner Rück ist der Großaktionär, hat aber steht`s betont, daß S-O für sie kein Thema ist (im Gegensatz zu Allianz). Na ja, vielleicht ändern sich die Zeiten .
Gruß,
Marciavelli
Die Münchner Rück ist der Großaktionär, hat aber steht`s betont, daß S-O für sie kein Thema ist (im Gegensatz zu Allianz). Na ja, vielleicht ändern sich die Zeiten .
Gruß,
Marciavelli
Bin mir aber nicht sicher, ob sie schon 95 % haben. Ich glaube Ende 2001 waren es ca. 92%.
Gruß,
Marciavelli
Gruß,
Marciavelli
@Marciavelli:
Danke für die Info. War dann wohl einfach ein kopfloser Verkäufer...?!!!
Danke für die Info. War dann wohl einfach ein kopfloser Verkäufer...?!!!
Bei Stinnes hat die Bahn mit 39,85 € noch ne ganze Schippe draufgelegt.
Die Frage ist jetzt, können diejenigen, die das freiwillige Angebot
angenommen haben auf Nachbesserung hoffen.
Hatte sich eigentlich der Stinnes Vorstand für die Annahme des
Angebots zu 32,70 ausgesprochen? Das könnte Verletzung der Treuepflicht
heißen, wenn es keine Nachbesserungsklausel gibt...
Die Frage ist jetzt, können diejenigen, die das freiwillige Angebot
angenommen haben auf Nachbesserung hoffen.
Hatte sich eigentlich der Stinnes Vorstand für die Annahme des
Angebots zu 32,70 ausgesprochen? Das könnte Verletzung der Treuepflicht
heißen, wenn es keine Nachbesserungsklausel gibt...
@ schaerholder
genau das wollte ich auch gern wissen und habe deshalb heute mit dem herrn dr. pluter von der dsw gesprochen.
irgendwie hatte ich das gefühl als wolle er mich schnell abwimmeln.
er meinte das man da nichts machen ´könnte da die vormulierung des stinnes vorstandes "die 32,75 euro sind fair und angemessen" sich auf den aktienkurs beziehen würden und nicht auf die fundamentale bewertung des unternehmens.
aber wie gesagt ich hatte das gefühl als wolle er mich abwimmeln.
dennoch bin ich persönlich der meinung das der stinnesvorstand sich da nicht ganz kosha verhalten hat und das man ggf auf nachbesserung klagen kann.
ist aber leider nur meine persönliche meinung
genau das wollte ich auch gern wissen und habe deshalb heute mit dem herrn dr. pluter von der dsw gesprochen.
irgendwie hatte ich das gefühl als wolle er mich schnell abwimmeln.
er meinte das man da nichts machen ´könnte da die vormulierung des stinnes vorstandes "die 32,75 euro sind fair und angemessen" sich auf den aktienkurs beziehen würden und nicht auf die fundamentale bewertung des unternehmens.
aber wie gesagt ich hatte das gefühl als wolle er mich abwimmeln.
dennoch bin ich persönlich der meinung das der stinnesvorstand sich da nicht ganz kosha verhalten hat und das man ggf auf nachbesserung klagen kann.
ist aber leider nur meine persönliche meinung
Wie seht ihr derzeit die Chancen auf einen squeeze-out bei Hoechst? Wurde bisher hier im Thread ja immer als einer der vielversprechendsten Kandidaten gehandelt. Meine Anfragen bei der Hoechst-IR erweckten aber den Eindruck, daß das Einsammeln des Streubesitzes bei Aventis als zu teuer angesehen wird. Hier die letzte Antwort auf meine Mail vom August:
15.8.2002
Sehr geehrter Herr XXX,
zu dem Thema gibt es von unserer Seite nichts Neues zu berichten. Ein Beschluß, von der neuen Squeeze-Out Regelung Gebrauch zu machen, liegt nicht vor. Eine solche Entscheidung würde vor allem davon abhängen, ob der hierfür aufzuwendende beachtliche Betrag nicht besser im operativen Geschäft investiert werden sollte.
MfG, Stephan Petri
Schöne Grüße
Kanzler
15.8.2002
Sehr geehrter Herr XXX,
zu dem Thema gibt es von unserer Seite nichts Neues zu berichten. Ein Beschluß, von der neuen Squeeze-Out Regelung Gebrauch zu machen, liegt nicht vor. Eine solche Entscheidung würde vor allem davon abhängen, ob der hierfür aufzuwendende beachtliche Betrag nicht besser im operativen Geschäft investiert werden sollte.
MfG, Stephan Petri
Schöne Grüße
Kanzler
EnBW bestätigt erhöhte Salamander-Offerte zu 26 EUR/Aktie
Berlin (vwd) - Die Energie Baden-Württemberg AG (ENBW), Karlsruhe, hat ihr Angebot an die Kleinaktionäre der Salamader AG, Kornwestheim, auf 26 EUR von 22,71 EUR erhöht. Damit bestätigte das Unternehmen am Freitag einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Samstagausgabe). Damit ist der Weg für einen Squeeze-out bei Salamder für die EnBW frei. EnBW hält 95 Prozent an Salamander.
vwd/DJ/20.12.2002/nas/sa
20. Dezember 2002, 18:20
Energie Baden-Württemberg AG, EnBW: 522000
Salamander AG: 730500
Berlin (vwd) - Die Energie Baden-Württemberg AG (ENBW), Karlsruhe, hat ihr Angebot an die Kleinaktionäre der Salamader AG, Kornwestheim, auf 26 EUR von 22,71 EUR erhöht. Damit bestätigte das Unternehmen am Freitag einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Samstagausgabe). Damit ist der Weg für einen Squeeze-out bei Salamder für die EnBW frei. EnBW hält 95 Prozent an Salamander.
vwd/DJ/20.12.2002/nas/sa
20. Dezember 2002, 18:20
Energie Baden-Württemberg AG, EnBW: 522000
Salamander AG: 730500
Ich hatte damals 5 SNI. Die wurden mit Bargeld zwangsabgefunden. Ab 6 Aktien gab es nur Siemens Aktien.
Wird das im Januar bei einem Vergleich ähnlich aussehen?
Bargeld wäre mir natürlich lieber.
Wird das im Januar bei einem Vergleich ähnlich aussehen?
Bargeld wäre mir natürlich lieber.
Norddeutsche Affinerie plant Squeeze-Out bei Hüttenwerke Kayser Freitag, 20.12.02, 08:58
Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), die an der Hüttenwerke Kayser AG (HK) zu über 95 Prozent beteiligt ist, meldete am Donnerstag, dass sie beabsichtigt, ein Squeeze-Out-Verfahren bei HK durchzuführen.
Der Vorstand von HK wurde von der NA gebeten, den Vorgang zu unterstützen und alle notwendigen Maßnahmen vorzubereiten, damit in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung von HK darüber beschlossen werden kann, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NA als Hauptaktionär von HK gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden.
Der Aufsichtsrat von HK hat sich mit dem beabsichtigten Barabfindungsverfahren befasst und diesem zugestimmt. Der Wert der zu gewährenden Barabfindung wird derzeit von der NA mit Unterstützung des Vorstands von HK ermittelt und anschließend von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Wirtschaftsprüfer auf seine Angemessenheit hin überprüft. Die Höhe der festzusetzenden Barabfindung je Aktie wird den Minderheitsaktionären in der Bekanntmachung der Tagesordnung sowie in der Einberufung der nächsten Hauptversammlung von HK mitgeteilt.
Die Aktie der Norddeutschen Affinerie schloss gestern im XETRA-Handel bei 10,22 Euro (-4,93 Prozent), die der Hüttenwerke Kayser in Berlin bei 87,00 Euro.
Quelle: Finanzen.net
Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), die an der Hüttenwerke Kayser AG (HK) zu über 95 Prozent beteiligt ist, meldete am Donnerstag, dass sie beabsichtigt, ein Squeeze-Out-Verfahren bei HK durchzuführen.
Der Vorstand von HK wurde von der NA gebeten, den Vorgang zu unterstützen und alle notwendigen Maßnahmen vorzubereiten, damit in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung von HK darüber beschlossen werden kann, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NA als Hauptaktionär von HK gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden.
Der Aufsichtsrat von HK hat sich mit dem beabsichtigten Barabfindungsverfahren befasst und diesem zugestimmt. Der Wert der zu gewährenden Barabfindung wird derzeit von der NA mit Unterstützung des Vorstands von HK ermittelt und anschließend von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Wirtschaftsprüfer auf seine Angemessenheit hin überprüft. Die Höhe der festzusetzenden Barabfindung je Aktie wird den Minderheitsaktionären in der Bekanntmachung der Tagesordnung sowie in der Einberufung der nächsten Hauptversammlung von HK mitgeteilt.
Die Aktie der Norddeutschen Affinerie schloss gestern im XETRA-Handel bei 10,22 Euro (-4,93 Prozent), die der Hüttenwerke Kayser in Berlin bei 87,00 Euro.
Quelle: Finanzen.net
volksfürsorge squeeze out
hier die adhoc zum squeeze out.
Ad hoc-Service: Volksfürsorge Holding AG
08.04.2002 12:26:00
AMB gibt Abfindungswerte bekannt
Die AMB Generali Holding AG, Aachen, sowie die nachfolgend genannten Gesellschaften der AMB-Gruppe teilen mit, dass die AMB Generali Holding AG als Hauptaktionärin die Hauptversammlungen folgender börsennotierter Tochtergesellschaften um die Zustimmung zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung ersuchen wird: Termin Abfindung pro Aktie Thuringia Versicherungs-AG 18. Juni 2002 323 Euro Volksfürsorge Holding AG 20. Juni 2002 554 Euro Aachener und Münchener Lebensversicherung AG 24. Juni 2002 528 Euro Aachener und Münchener Versicherung AG 25. Juni 2002 352 Euro Entsprechende Beschlüsse sollen auch bei nicht börsennotierten Gesellschaften der AMB-Gruppe mit außenstehenden Aktionären, nämlich der Deutsche Bausparkasse Badenia AG am 17. Juni 2002 (Abfindung: 10 Euro pro Aktie) und bei der Central Krankenversicherung AG am 3. Juli 2002 (Abfindung: 591 Euro pro Aktie) gefasst werden. Die Abfindungswerte für die Aktionäre der börsennotierten Gesellschaften entsprechen den Barabfindungen, die im Rahmen der Gewinnabführungsverträge im Jahr 2001 festgesetzt wurden. Die Abfindungen werden mit Eintragung der entsprechenden Beschlüsse in die Handelsregister der betroffenen Gesellschaften gezahlt. Dies wird voraussichtlich ab August 2002 der Fall sein. Soweit mit den betroffenen Gesellschaften Gewinnabführungsverträge bestehen, erfolgt die Zahlung des festen Ausgleichs anstelle einer Dividende letztmalig in diesem Jahr für diejenigen Aktionäre, die die Aktie am Tag der Hauptversammlung halten.
Aachen, Hamburg, München, 8. April 2002
nachdem die aktie immer noch notiert gehe in von einer anfechtungsklage aus. weiss jemand näheres ? vielleicht wird ja auch nochmal in 2003 die ausgleichszahlung fällig oder eine einigung mit einem höheren kurs. dann wirds ein geschäft.
hier die adhoc zum squeeze out.
Ad hoc-Service: Volksfürsorge Holding AG
08.04.2002 12:26:00
AMB gibt Abfindungswerte bekannt
Die AMB Generali Holding AG, Aachen, sowie die nachfolgend genannten Gesellschaften der AMB-Gruppe teilen mit, dass die AMB Generali Holding AG als Hauptaktionärin die Hauptversammlungen folgender börsennotierter Tochtergesellschaften um die Zustimmung zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung ersuchen wird: Termin Abfindung pro Aktie Thuringia Versicherungs-AG 18. Juni 2002 323 Euro Volksfürsorge Holding AG 20. Juni 2002 554 Euro Aachener und Münchener Lebensversicherung AG 24. Juni 2002 528 Euro Aachener und Münchener Versicherung AG 25. Juni 2002 352 Euro Entsprechende Beschlüsse sollen auch bei nicht börsennotierten Gesellschaften der AMB-Gruppe mit außenstehenden Aktionären, nämlich der Deutsche Bausparkasse Badenia AG am 17. Juni 2002 (Abfindung: 10 Euro pro Aktie) und bei der Central Krankenversicherung AG am 3. Juli 2002 (Abfindung: 591 Euro pro Aktie) gefasst werden. Die Abfindungswerte für die Aktionäre der börsennotierten Gesellschaften entsprechen den Barabfindungen, die im Rahmen der Gewinnabführungsverträge im Jahr 2001 festgesetzt wurden. Die Abfindungen werden mit Eintragung der entsprechenden Beschlüsse in die Handelsregister der betroffenen Gesellschaften gezahlt. Dies wird voraussichtlich ab August 2002 der Fall sein. Soweit mit den betroffenen Gesellschaften Gewinnabführungsverträge bestehen, erfolgt die Zahlung des festen Ausgleichs anstelle einer Dividende letztmalig in diesem Jahr für diejenigen Aktionäre, die die Aktie am Tag der Hauptversammlung halten.
Aachen, Hamburg, München, 8. April 2002
nachdem die aktie immer noch notiert gehe in von einer anfechtungsklage aus. weiss jemand näheres ? vielleicht wird ja auch nochmal in 2003 die ausgleichszahlung fällig oder eine einigung mit einem höheren kurs. dann wirds ein geschäft.
Ich hab mal irgendwo ne Meldung gelesen, dass angefochten wurde, und dass Anfang Dezember eine
mündliche Verhandlung angesetzt ist. Seitdem ist es ruhig geworden.
Kann mal jemand (RA) beim LG Hamburg sich danach erkundigen?
mündliche Verhandlung angesetzt ist. Seitdem ist es ruhig geworden.
Kann mal jemand (RA) beim LG Hamburg sich danach erkundigen?
danke für die info! wenn ich mich recht entsinne zahlen die circa 35,-- euro ausgleichszahlung aufgrund des gewinnabführungsvertrages für jedes geschäftsjahr. wenn
das auch 2003 der fall ist dann ist man bei den jetzigen kursen schon vorne. das kursrisiko ist zumindest gering.
das auch 2003 der fall ist dann ist man bei den jetzigen kursen schon vorne. das kursrisiko ist zumindest gering.
RAG hält an Plänen für Degussa fest
Essener Energiekonzern prüft neues Übernahmeangebot
Braut und Bräutigam sind willig. Trotzdem kommt die Firmenehe zwischen
dem Chemiespezialisten Degussa und dem Energiekonzern RAG
wahrscheinlich nicht zustande. Jedenfalls kaum im ersten Schritt. Der
Kartellsenat beim Düsseldorfer Oberlandesgericht verweigert den Segen. Er
blockiert die Übernahme von Ruhrgas-Anteilen durch Eon und damit eine
Liaison zwischen RAG und Degussa. Doch die RAG, die frühere Ruhrkohle,
buhlt weiter um die Braut und arbeitet an Alternativen, um noch zum Ziel zu
kommen. Geprüft wird nach SZ-Informationen auch die Möglichkeit eines
zweiten Übernahmeangebots. Offiziell äußern will sich vorerst hierzu niemand.
Eine erste Offerte war an die Voraussetzung gebunden, dass Eon im Tausch
das bisher bei dem Essener Konzern liegende Ruhrgas-Paket bekommt. Der
Ruhrgas- Anteil muss nach den Übernahmebedingungen bis zum 31. Januar
von Eon übernommen werden. Wenn nicht noch ein kleines Wunder
geschieht, wird diese Voraussetzung nicht erfüllt. Dabei ist ein
Zusammengehen von RAG und Degussa durchaus sinnvoll. Eon konzentriert
sich auf das Energiegeschäft und hat nach einem Engagement in den USA die
Auflage, sich langfristig von Degussa zu trennen. Der durch viele Fusionen
und seine Neuausrichtung gebeutelte Chemiekonzern wiederum bekäme bei
der RAG eine feste Heimat. Und diese schließlich würde durch die Stärkung
ihres so genannten weißen Geschäfts unabhängiger von dem auf
Subventionen angewiesenen Kohle-Bergbau.
Gibt es aber wirklich Alternativen zu dem ursprünglich ausgetüftelten
Tauschgeschäft? Die RAG ist schließlich nicht mit Reichtümern gesegnet und
wollte über die (blockierte) Abgabe des Ruhrgas-Anteils die Hälfte des
seinerzeit vereinbarten Degussa-Kaufpreises von rund 3,9 Milliarden Euro
finanzieren. Mit der Börsen-Baisse ist die Degussa rein rechnerisch deutlich
billiger geworden. Das indessen hilft der RAG kaum. Denn Eon hat nichts zu
verschenken. Und der niedrige Degussa-Kurs weckt womöglich die Lust
anderer Interessenten. Schon im Herbst soll ein US-Fonds Interesse gezeigt
haben. Hans-Willy Bein
Quelle: SZ vom 8.1.2003
Essener Energiekonzern prüft neues Übernahmeangebot
Braut und Bräutigam sind willig. Trotzdem kommt die Firmenehe zwischen
dem Chemiespezialisten Degussa und dem Energiekonzern RAG
wahrscheinlich nicht zustande. Jedenfalls kaum im ersten Schritt. Der
Kartellsenat beim Düsseldorfer Oberlandesgericht verweigert den Segen. Er
blockiert die Übernahme von Ruhrgas-Anteilen durch Eon und damit eine
Liaison zwischen RAG und Degussa. Doch die RAG, die frühere Ruhrkohle,
buhlt weiter um die Braut und arbeitet an Alternativen, um noch zum Ziel zu
kommen. Geprüft wird nach SZ-Informationen auch die Möglichkeit eines
zweiten Übernahmeangebots. Offiziell äußern will sich vorerst hierzu niemand.
Eine erste Offerte war an die Voraussetzung gebunden, dass Eon im Tausch
das bisher bei dem Essener Konzern liegende Ruhrgas-Paket bekommt. Der
Ruhrgas- Anteil muss nach den Übernahmebedingungen bis zum 31. Januar
von Eon übernommen werden. Wenn nicht noch ein kleines Wunder
geschieht, wird diese Voraussetzung nicht erfüllt. Dabei ist ein
Zusammengehen von RAG und Degussa durchaus sinnvoll. Eon konzentriert
sich auf das Energiegeschäft und hat nach einem Engagement in den USA die
Auflage, sich langfristig von Degussa zu trennen. Der durch viele Fusionen
und seine Neuausrichtung gebeutelte Chemiekonzern wiederum bekäme bei
der RAG eine feste Heimat. Und diese schließlich würde durch die Stärkung
ihres so genannten weißen Geschäfts unabhängiger von dem auf
Subventionen angewiesenen Kohle-Bergbau.
Gibt es aber wirklich Alternativen zu dem ursprünglich ausgetüftelten
Tauschgeschäft? Die RAG ist schließlich nicht mit Reichtümern gesegnet und
wollte über die (blockierte) Abgabe des Ruhrgas-Anteils die Hälfte des
seinerzeit vereinbarten Degussa-Kaufpreises von rund 3,9 Milliarden Euro
finanzieren. Mit der Börsen-Baisse ist die Degussa rein rechnerisch deutlich
billiger geworden. Das indessen hilft der RAG kaum. Denn Eon hat nichts zu
verschenken. Und der niedrige Degussa-Kurs weckt womöglich die Lust
anderer Interessenten. Schon im Herbst soll ein US-Fonds Interesse gezeigt
haben. Hans-Willy Bein
Quelle: SZ vom 8.1.2003
Soeben hat BilfingerBerger bei Rheinhold & Mahla den Squeeze-out angekündigt...
Bei Kraft Rheinfelden wurde der Squeeze-out Preis freiwillig?? auf 310 € erhöht.
Zusätzlich bietet der Großaktionär noch an , einen Optionsschein auf KWL zu erwerben zum Preis von 5,50 €.
Da frage ich mich, wer so einen Schmarrn aushandelt. Schließlich kostet der OS an der Börse gerade mal 5 € !! und läuft noch die Ewigkeit von 7 Monaten!?!?!?
Soll da etwa ein tolles Angebot vorgegaukelt werden??
Zusätzlich bietet der Großaktionär noch an , einen Optionsschein auf KWL zu erwerben zum Preis von 5,50 €.
Da frage ich mich, wer so einen Schmarrn aushandelt. Schließlich kostet der OS an der Börse gerade mal 5 € !! und läuft noch die Ewigkeit von 7 Monaten!?!?!?
Soll da etwa ein tolles Angebot vorgegaukelt werden??
Bei der Nachbesserung von KWR geht es offenbar um eine Angleichung des Squeeze-Out-Angebots an das Angebot, welches im vergangenen August ablief. Damals haben diejenigen Aktionäre, die die Aktie angedient haben, zusätzlich Optionsscheine der KWL erhalten. Dies war beim ursprünglichen Squeeze-Out-Angebot nicht der Fall.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Die Abfindung pro KWR-Aktie betrug im letzten Jahr 305 Euro zzgl. einer KWL-Option im Wert von ca. 15 Euro.
Wer die Optionen also gleich wieder verkauft hat, der kam auf ca. 320 Euro pro Aktie.
Die Abfindung beim Squeeze out (nur 4 Monate später) lag dann mit 300 Euro ca. 6% unter dem Wert des damaligen Angebots, was (siehe HV-Bericht von GSC) auf der ao HV durchaus auf Widerstand stieß.
Grüße
adelbert.
Wer die Optionen also gleich wieder verkauft hat, der kam auf ca. 320 Euro pro Aktie.
Die Abfindung beim Squeeze out (nur 4 Monate später) lag dann mit 300 Euro ca. 6% unter dem Wert des damaligen Angebots, was (siehe HV-Bericht von GSC) auf der ao HV durchaus auf Widerstand stieß.
Grüße
adelbert.
SNI AG
Mitte Januar sollte ja laut dem OLG Düsseldorf eine Entscheidung im Zusammenhang mit der event. erhöhten Abfindung der SNI AG mit der Siemens AG getroffen werden.
Hat jemand schon nähere Infos ?
Mitte Januar sollte ja laut dem OLG Düsseldorf eine Entscheidung im Zusammenhang mit der event. erhöhten Abfindung der SNI AG mit der Siemens AG getroffen werden.
Hat jemand schon nähere Infos ?
Hallo Leute,
ist Audi ein weiterer Kandidat? Im Moment steigt die Aktie nach ca.9-monatiger Ruhepause um die 200,-EUR Marke in zwei Tagen auf derzeit 230,-EUR.
Streubesitz ca 1,00% und davon hat die Effectenspiegel AG die Hälfte.
Es grüßt Dagobert Bull
ist Audi ein weiterer Kandidat? Im Moment steigt die Aktie nach ca.9-monatiger Ruhepause um die 200,-EUR Marke in zwei Tagen auf derzeit 230,-EUR.
Streubesitz ca 1,00% und davon hat die Effectenspiegel AG die Hälfte.
Es grüßt Dagobert Bull
@Peer share+ adelberts:
Mag ja sein, dass eine Angleichung an das freiwillige Kaufangebot angestrebt wird,aber diese Angleichung ist unsinnig, weil der OS jetzt weit weniger wert ist und die Laufzeit natürlich viel kürzer ist.
Das Angebot sieht danach aus, als ob den möglichen Anfechtungsklägern Ihre Klage ohne große Gegenleistung für alle Aktionäre
"ausgeredet" wurde . Denn eine Erhöhung auf 310 € kann ja nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Und wenn sich potentielle Gegner in der HV darüber beschweren, dass der OS ausgehöhlt werde und dann werden genau diese OS zum Kauf angeboten - was soll man davon halten.....
Mag ja sein, dass eine Angleichung an das freiwillige Kaufangebot angestrebt wird,aber diese Angleichung ist unsinnig, weil der OS jetzt weit weniger wert ist und die Laufzeit natürlich viel kürzer ist.
Das Angebot sieht danach aus, als ob den möglichen Anfechtungsklägern Ihre Klage ohne große Gegenleistung für alle Aktionäre
"ausgeredet" wurde . Denn eine Erhöhung auf 310 € kann ja nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Und wenn sich potentielle Gegner in der HV darüber beschweren, dass der OS ausgehöhlt werde und dann werden genau diese OS zum Kauf angeboten - was soll man davon halten.....
@schaerholder
freu dich doch auf das spruchstellenverfahren und darauf dass du nun nicht mehr ewig auf dein geld warten musst bis die anfechtungsklage erledigt ist. prof. wenger war auch auf der hv. ich denke es wird sicher ein spruchstellenver-
fahren geben.
freu dich doch auf das spruchstellenverfahren und darauf dass du nun nicht mehr ewig auf dein geld warten musst bis die anfechtungsklage erledigt ist. prof. wenger war auch auf der hv. ich denke es wird sicher ein spruchstellenver-
fahren geben.
@schaerholder
[...]
"Das Angebot sieht danach aus, als ob den möglichen Anfechtungsklägern Ihre Klage ohne große Gegenleistung für alle Aktionäre "ausgeredet" wurde . Denn eine Erhöhung auf 310 € kann ja nicht der Weisheit letzter Schluß sein."
[...]
In der Tat!
Grüße
adelbert.
PS: Ich habe das Angebot letztes Jahr angenommen, bin aber ebenfalls sehr gespannt, wie sich die Sache weiterentwickelt.
[...]
"Das Angebot sieht danach aus, als ob den möglichen Anfechtungsklägern Ihre Klage ohne große Gegenleistung für alle Aktionäre "ausgeredet" wurde . Denn eine Erhöhung auf 310 € kann ja nicht der Weisheit letzter Schluß sein."
[...]
In der Tat!
Grüße
adelbert.
PS: Ich habe das Angebot letztes Jahr angenommen, bin aber ebenfalls sehr gespannt, wie sich die Sache weiterentwickelt.
betreff:kwr squeeze out
notiz ist anscheinend heute schon eingestellt. soll man nun die kwl optionsscheine nehmen oder nicht? wie ist der bezugspreis? berücksichtigen muss man dass kwl in 2003 eine hohe dividende zahlt die bei den scheinen nicht ab-
geschlagen wird.
notiz ist anscheinend heute schon eingestellt. soll man nun die kwl optionsscheine nehmen oder nicht? wie ist der bezugspreis? berücksichtigen muss man dass kwl in 2003 eine hohe dividende zahlt die bei den scheinen nicht ab-
geschlagen wird.
@cade
Der Basispreis der Option müßte, da es sich um Optionen aus dem Angebot vom letzten Jahr handelt, CHF 370 betragen.
Grüße
adelbert.
Der Basispreis der Option müßte, da es sich um Optionen aus dem Angebot vom letzten Jahr handelt, CHF 370 betragen.
Grüße
adelbert.
Hallo Leute,
Audi jetzt bei 245,-EUR!!!!!!
Es grüßt Dagobert Bull
Audi jetzt bei 245,-EUR!!!!!!
Es grüßt Dagobert Bull
AktG §320b; AktG a. F. §320; GG Art. 14
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LG Dortmund: Dreimonatiger Referenzzeitraum für Ermittlung der Abfindung ausgeschiedener Aktionäre ("SNI")
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LG Dortmund, Beschl. v. 18. 10. 2000 -- 20 AktE 8/94 (nicht rechtskräfig; BVerfG ZIP 1999, 999)
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Abfindung ausgeschiedener Aktionäre nach einer Eingliederung ist der durchschnittliche Börsenkurs der drei Monate vor Bekanntwerden der Information über die vorgesehenen Abfindungskonditionen in den Medien zugrunde zu legen.
Gründe:
I. Im April 1990 erwarb die S. AG (Antragsgegnerin zu 2) die Mehrheit der N. Computer AG, Paderborn (NCA).
Nachdem die Hauptversammlung der NCA am 23. August 1990 eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage beschlossen hatte, brachte im Oktober 1990 die S. AG den Bereich Daten- und Informationstechnik (DI) gegen Übernahme neu ausgegebener Stammaktien in die NCA ein. Diese wurde in SNI umbenannt. Ihr Grundkapital wurde in diesem Zusammenhang von 1,3 Mrd. DM auf rd. 1,9 Mrd. DM erhöht. Das Kapital war gestückelt in 31 926,401 Stück Stammaktien und 5 601 123 Stück Vorzugsaktien jeweils zu 50 DM. Die S. AG war damit mit rund 78% am Grundkapital der SNI beteiligt. Bereits vor der Kapitalerhöhung hatte die S. AG auf Grund von Vereinbarungen mit der Familie N. und den familiennahen Stiftungen Anfang Januar 1990 praktisch sämtliche seinerzeit ausgegebenen Stammaktien der SNI angeblich für 460 DM pro Aktie erworben.
Im Herbst 1991 bot die Antragsgegnerin zu 2) den SNI-Aktionären die Übernahme der Aktien zu einem Preis von 225 DM je 50-DM-Aktie an. In dem öffentlichen Kaufangebot wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie bei Erreichen der 95%igen Mehrheit beabsichtige, die Eingliederung der SNI vorzunehmen. In weiteren Erklärungen wurde mitgeteilt, dass Aktionäre, die das Kaufangebot nicht annehmen würden, damit rechnen müssten, im Rahmen der Eingliederung ungünstiger abgefunden zu werden. In ihrer Presseinformation vom 21. Oktober 1991 wies S. darauf hin, dass SNI hohe Verluste, u. a. bedingt durch die notwendige Neustrukturierung des Unternehmens, zu verzeichnen habe.
Von dem Kaufangebot wurde weitgehend Gebrauch gemacht, so dass ausweislich des Teilnehmerverzeichnisses zur Hauptversammlung der SNI-AG am 5. März 1992 die S. AG mit 31 926 379 Stück Stammaktien bis auf 22 Stück über sämtliche Stammaktien der SNI-AG verfügte. Bei den Minderheitsaktionären handelt es sich somit nahezu ausschließlich um Vorzugsaktionäre.
Nachdem die Antragsgegnerin zu 2) ihren Anteilsbesitz auf rund 95,2% anheben konnte, erstattete die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft in Gemeinschaft mit der Wollert Elmendorff Deutsche Industrie Treuhand GmbH ein Gutachten, um die Höhe und Angemessenheit der Abfindung der ausscheidenden Aktionäre der SNI-AG gem. §320 Abs. 5 AktG a. F. zu berechnen. Am 30. Januar 1992 wurde im Bundesanzeiger Nr. 20 vom 30. Januar 1992 die Einladung zur ordentlichen Versammlung der S. AG mit der im Eingliederungsvertrag vorgesehenen Abfindungsregelung veröffentlicht.
Am 5. März 1992 beschloss die Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 1) (SNI) die Eingliederung der Gesellschaft gem. §320 AktG in die Antragsgegnerin zu 2). Die Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 2) traf einen entsprechenden Beschluss am 13. März 1992.
Auf Grund des o. a. Gutachtens wurden den Aktionären der Antragsgegnerin zu 1) Aktien der Antragsgegnerin zu 2) nach einem Umtauschverhältnis von 6:1 und einem Spitzenausgleich in bar von 156,50 DM pro Vorzugsaktie oder Stammaktie angeboten.
Die Antragsteller halten dieses Angebot für unangemessen niedrig und beantragen die gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Abfindung durch Gewährung von Aktien der Antragsgegnerin zu 2) sowie einen angemessenen Spitzenausgleich in bar.
Sie sind der Ansicht, dass das Gutachten unrichtig sei und greifen es in einzelnen Punkten an.
Das Gericht hat durch Beweisbeschluss vom 5. September 1995 die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Höhe der angemessenen Abfindung erlassen. Das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K. datiert vom 30. September 1999. Der Gutachter hatte die Abfindung zunächst ohne Berücksichtigung der Börsenwerte, die nach damaliger Rechtsprechung nicht zu berücksichtigen waren, ermittelt. Da das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. April 1999 (ZIP 1999, 1436 m. Anm. Wilken = NJW 1999, 3769 = AG 1999, 566, dazu EWiR 1999, 751 (Neye)) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, dass es mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar sei, bei der Bestimmung der Abfindung für außenstehende oder ausgeschiedene Aktionäre den Börsenkurs der Aktien außer Betracht zu lassen, hat der Sachverständige zugleich auch die neue Rechtsprechung in seine Begutachtung einbezogen und hat den Börsenkurs der SNI am 10. Januar 1992 zur Grundlage der Berechnung genommen. Hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) ist er nicht von dem damaligen Börsenkurs, sondern von dem von ihm nach der Ertragswertmethode errechneten Unternehmenswert ausgegangen. Nach den von ihm vorgegebenen Zahlen kommt man zu einem Umtauschverhältnis von 3,56 SNI-Aktien für 1 S.-Aktie.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht durch Beschluss vom 4. April 1996 ein Ergänzungsgutachten des Sachverständigen angefordert und alternativ ihm aufgegeben, die Abfindung unter Zugrundelegung der folgenden Prämissen zu berechnen:
a) unter Berücksichtigung der Börsenkurse beider Unternehmen am 10. Januar 1992,
b) unter Berücksichtigung der Durchschnittsbörsenkurse beider Unternehmen, errechnet aus der Zeit vom 10. Oktober 1991 bis 10. Januar 1992,
c) unter Berücksichtigung des nach b. errechneten Durchschnittskurses der SNI-Aktie und dem im Gutachten vom September 1999 errechneten Unternehmenswert der S. AG.
Die Ergänzungen und Stellungnahmen des Gutachters datieren von 12. Mai 2000.
Die Gutachten des Sachverständigen werden von einigen Antragstellern, insbesondere vom Antragsteller zu 1), angegriffen. Zum einen wird vorgetragen, dass der Unternehmenswert der Antragsgegnerin zu 1) höher läge als der Börsenkurs, zum anderen streiten die Parteien im Wesentlichen darüber, welcher Zeitraum bei der Errechnung des Börsenwerts der Aktien zugrunde zu legen sei und ob bei der Berechnung der Börsenwert oder der Unternehmenswert der S. in Ansatz gebracht werden müsse.
Im Jahre 1999 hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 467/99, ZIP 1999, 999) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Antragstellers zu 1) wegen der zum damaligen Zeitpunkt 7-jährigen Verfahrensdauer eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 GG nicht gesehen und die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Landgericht auch von Verfassungs wegen gehalten sei, dem Verfahren beschleunigten Fortgang zu geben. Auch nach Vorlage des Gutachtens obliege es dem Landgericht angesichts der bisherigen Verfahrensdauer, den Rechtsstreit durch eine zeitlich straffe Verfahrensgestaltung nach Vorlage des Gutachtens zügig zu fördern und möglichst schnell zu einem Abschluss zu bringen. Dies hat das Gericht versucht.
II. 1. Dem Antrag der Antragsgegnerinnen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, und dem Antrag, den von ihnen benannten Gutachter Prof. Dr. P. mündlich anzuhören, ist das Gericht nicht nachgekommen.
Das Spruchstellenverfahren ist ein (echtes) Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Ein mündliches Verfahren ist allerdings dann geboten, wenn es das Gericht nach seinem Ermessen (BayObLGZ 1964, 433, 440; BayObLGZ 1990, 173, 175) für zweckmäßig hält, mit den Beteiligten Sach- oder Rechtsfragen persönlich zu erörtern. Der im Zivilprozess geltende Mündlichkeitsgrundsatz, wonach Entscheidungsgrundlage nur das sein kann, was Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, gilt in Verfahren des FGG nicht.
Die Antragsgegnerinnen begehren die mündliche Verhandlung, weil sie es für notwendig erachten, dass der von ihnen benannte Sachverständige sein bereits zu den Akten gereichtes Gutachten dazu erläutern sollte, dass der Unternehmenswert der Antragsgegnerinnen bei der SNI niedriger und bei der S. AG höher läge als im Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K. errechnet. Außerdem soll der Gutachter zu der rechtlichen Frage Stellung nehmen, ob die Börsenwerte der Antragsgegnerinnen oder der Börsenwert der SNI und der Unternehmenswert der S. AG zu vergleichen seien und welcher Zeitraum gegebenenfalls bei der Ermittlung des Börsendurchschnittskurses zu wählen sei.
Weder die mündliche Anhörung der Beteiligten noch der mündliche Vortrag des Sachverständigen zu den von den Antragsgegnerinnen aufgeworfenen Fragen erscheint dem Gericht notwendig, weil diese Fragen ausgiebigst in den gewechselten Schriftsätzen und in dem vorliegenden Gutachten des Sachverständigen ausgeführt sind. Außerdem handelt es sich zum Teil um reine Rechtsfragen, die das Gericht in eigener Kompetenz zu entscheiden hat.
Darüber hinaus kommt es nach Ansicht des Gerichts -- wie später noch darzulegen sein wird -- nicht auf die nach dem Ertragswertverfahren errechneten Unternehmenswerte der Antragsgegnerinnen an.
Es kommt hinzu, dass im vorliegenden Spruchverfahren über 70 Antragsteller am Verfahren beteiligt sind, die nicht an einer mündlichen Verhandlung mit den dadurch bedingten weiteren Verzögerungen des Prozesses interessiert sind. Das Gebot des Bundesverfassungsgerichts, das Verfahren zu beschleunigen, würde unterlaufen werden.
2. Die Antragsteller haben in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Sie haben Anspruch darauf, als Abfindung für drei Aktien der Antragsgegnerin zu 1) zu je 50 DM eine Aktie der Antragsgegnerin zu je 50 DM bzw. drei SNI-Aktien zu je 50 DM zehn Aktien der Antragsgegnerin zu 2) zu je 5 DM zu erhalten.
a) Verkehrswert der SNI-Aktie
aa) Auszugehen ist von der gesetzlichen Regelung in §320 AktG a. F., wonach die ausgeschiedenen Aktionäre Anspruch auf eine angemessene Abfindung haben. Dieser Anspruch richtet sich entweder auf Aktien der Hauptgesellschaft oder auf eine Barabfindung. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin zu 2) die Abfindung in Aktien plus einen Spitzenausgleich in bar angeboten. Das ist zulässig. Nach §320 Abs. 5 Satz 3 AktG wäre eine Barabfindung nur dann anzubieten gewesen, wenn die Hauptgesellschaft ihrerseits eine abhängige Gesellschaft gewesen wäre (OLG Hamm AG 1993, 93).
Nach §320 Abs. 5 Satz 4 AktG a. F. muss die angemessene Abfindung die Vermögens- und Ertragslade der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung über die Eingliederung berücksichtigen. Auf Grund des dem Abfindungsangebot der Antragsgegnerin zu 2) zugrunde liegenden Gutachtens der KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft in Gemeinschaft mit der Wollert Elmendorff Deutsche Industrietreuhand GmbH hat die Antragsgegnerin ein Abfindungsverhältnis von 6:1 plus Bargeldzuzahlung für Spitzenbeträge ihrem Angebot zugrunde gelegt. Das Gericht vermag diesem Gutachten nicht zu folgen.
Die Gutachter haben die Ermittlung der Unternehmenswerte auf Grund der bisher in der Praxis verbreiteten und auch verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG NJW 1991, 37, 73) Ertragswertmethode unter Zurechnung des Liquidationswertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ermittelt. Im Übrigen sind auch andere Bewertungsmaßstäbe erlaubt, sofern sowohl bei der einzugliedernden als auch bei der übernehmenden Gesellschaft dieselben Bewertungsmaßstäbe angewandt werden, da allein die Relation der beiden Unternehmenswerte entscheidend ist.
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 = ZIP 1999, 1436 = AG 1999, 566 = NJW 1999, 3769) ist entgegen der bisherigen -- auch höchstrichterlichen -- Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass bei der Ermittlung des Unternehmenswertes der einzugliedernden Gesellschaft deren Börsenwert als Untergrenze bei der Abfindung berücksichtigt werden muss. Auszugehen ist nach dieser Entscheidung davon, dass die den Aktionären zustehende "volle" Entschädigung grundsätzlich nicht unter dem Verkehrswert der Aktien liegen darf. Die Abfindung muss so bemessen sein, "dass die Minderheitsaktionäre jedenfalls nicht weniger erhalten, als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt des Unternehmensvertrages . . . erlangt hätten". Als Verkehrswert wird mithin -- wie auch sonst im Zivilrecht -- der Wert verstanden, der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbar gewesen wäre. Der Vermögensverlust, den der ausgeschiedene Aktionär durch die Eingliederung erleidet, stellt sich für ihn als Verlust des Verkehrswerts der Aktie dar. Dieser ist mit dem Börsenkurs der Aktie regelmäßig identisch. Da der Verkehrswert aber die Untergrenze der "wirtschaftlichen vollen Entschädigung" bildet, die Art. 14 Abs. 1 GG für die Aufgabe der Anteilsrechte fordert, steht es mit diesem Grundrecht grundsätzlich nicht im Einklang, im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren eine Barabfindung festzusetzen, die niedriger ist als der Börsenkurs (BVerfGE 100, 289 = ZIP 1999, 1436 = AG 1999, 566 = NJW 1999, 3769). Der Börsenkurs ist regelmäßig mit dem Verkehrswert börsennotierter Aktien identisch.
bb) Grundsätzlich ist daher der Börsenkurs zum Stichtag (der Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung 5. März 1992) maßgeblich. Der Börsenkurs am Stichtag gibt aber nur dann den Verkehrswert der Aktie wieder, wenn er tatsächlich erzielbar gewesen wäre. So kann -- wie das Bundesverfassungsgericht ausführt -- etwa im Fall der Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss eine Marktenge entstehen, weil mindestens 95% der Aktien -- vorliegend 95,2% -- unverkäuflich sind, weil dann ungewiss ist, ob der Minderheitsaktionär seine Aktien tatsächlich zum Börsenkurs hätte verkaufen können. Hierauf berufen sich die Antragsgegnerinnen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleichzeitig ausgeführt, dass auch in diesem Fall dem Börsenkurs nicht jede Eignung zur Feststellung des Wertes der Unternehmensbeteiligung fehlt, solange die Aktien an der Börse gehandelt werden. Das war -- wie selbst der von den Antragsgegnerinnen beauftrage Sachverständige Prof. Dr. P. ausgeführt hat -- der Fall. Die Aktien seien durchgängig gehandelt worden. Im Übrigen bedeuten rund 5% Aktien von SNI, dass mehr Aktien im Handel waren als manch andere börsennotierte Gesellschaft selbst hat. Bei einem Unternehmenswert von rd. 6 Mrd. DM standen Aktien im Gegenwert von rd. 300 Mio. DM zum freien Handel zur Verfügung.
Das Bundesverfassungsgericht (ZIP 1999, 1436) hat in seiner Entscheidung weiter ausgeführt, dass Art. 14 GG nicht verlange, dass gerade der Börsenkurs zum Bewertungsstichtag zur Untergrenze bei der Errechnung der Abfindung gemacht werden müsse. Wenn im Vorfeld des Eingliederungsaktes die Eingliederungsabsicht bekannt ist, hätten Interessenten sonst die Möglichkeit, den Börsenkurs während dieser Zeit auf Kosten der Mehrheitsaktionäre in die Höhe zu treiben. Wie der Stichtag festzusetzen ist -- so das Bundesverfassungsgericht -- gibt die Verfassung nicht her. Entscheidend sei allein, dass die Gerichte durch die Wahl eines entsprechenden Referenzkurses einem Missbrauch beider Seiten begegnen. Sie könnten insoweit etwa auf einen Durchschnittswert im Vorfeld der Bekanntgabe des Unternehmensvertrages zurückgreifen. Zwar müsse die angemessene Barabfindung die Verhältnisse der Gesellschaft "im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung" über die Eingliederung (§320b Abs. 1 Satz 5 AktG n. F., §320 AktG a. F.) berücksichtigen. Zu dem im Berücksichtigungszeitpunkt maßgeblichen Verhältnissen gehöre aber nicht nur der Tageskurs, sondern auch ein auf diesem Tag bezogener Durchschnittswert.
Diese Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts hat eine Diskussion über den Zeitraum "dieses Vorfeldes" ausgelöst. Vorgeschlagen werden die Bekanntgabe der Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG (Behnke, NZG 1999, 934), zwei bis drei Jahre (Vetter, AG 1999, 572; Luttermann, ZIP 1999, 51), zwölf Monate (Luttermann, JZ 1999, 946), 30 oder 100 Tage vor der Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG (Wilken, ZIP 1999, 1444), zwei bis zweieinhalb Jahre vor und neun Monate nach dem Stichtag (BayObLG ZIP 1998, 946), nicht weniger als sechs Monate, besser ein Jahr oder mehr (Wilm, NZG 2000, 239). Das OLG Stuttgart (AG 2000, 428 = DB 2000, 709, dazu EWiR 2000, 209 (Luttermann)) vertritt die Rechtsauffassung, dass nicht der Tageskurs zum Stichtag, sondern der Durchschnittskurs innerhalb eines Referenzzeitpunktes bis zum Abschluss des Unternehmensvertrages von fünf Monaten maßgeblich sei. Das OLG Düsseldorf (ZIP 2000, 1525 = AG 2000, 422, dazu EWiR 2000, 751 (W. Müller)) stellt dagegen grundsätzlich auf den Börsenkurs zum Stichtag ab. Da es hier von der Entscheidung des OLG Stuttgart abweicht und es zu einer "anderen" Entscheidung i. S. d. §28 Abs. 2 FGG kommen könnte, hat das OLG Düsseldorf das Verfahren gem. §306 Abs. 2, §99 Abs. 3 Satz 5 AktG i. V. m. §28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt (AG 2000, 423). Eine Entscheidung liegt zurzeit noch nicht vor.
Die Kammer ist von einem Referenzzeitraum vom 10. Oktober 1991 bis 10. Januar 1992 ausgegangen und hat einen Durchschnittsbörsenkurs der SNI-Aktie von 209,38 DM je 50-DM-Aktie entsprechend der dem Gutachter Prof. Dr. K. vom Gericht gemachten alternativen Vorgaben festgestellt.
In seinem ersten Gutachten hat der Sachverständige den Börsenkurs der SNI zum 10. Januar 1992 als Berechnungsgrundlage genommen, weil nach einer entsprechenden Berichterstattung in den Medien vom 11. Januar 1992 die im Zusammenhang mit der Eingliederung vorgesehenen Abfindungskonditionen bekannt wurden. Vor Bekanntwerden dieser Information lag der Börsenkurs bei 177,80 DM. Danach wurde er deutlich bis zu 20% niedriger notiert.
Dem Sachverständigen ist insoweit zu folgen, dass der Kurs nach Bekanntwerden der Konditionen unberücksichtigt bleiben muss, weil er ersichtlich durch das (niedrige) Angebot der Antragsgegnerin zu 2) gedrückt worden ist.
Die Entwicklung der Aktie in der Zeit vor dem 10. Januar 1992 hat durchgängig einen weit höheren Kurs ausgewiesen. Die Kursentwicklung der SNI-Aktie ist in dem Chart des Gutachters bildlich dargestellt. In der Zeit von Januar bis Ende Juni 1991 schwankte der Kurs zwischen 303 DM und 251 DM, von Juli bis zum 9. Oktober 1991 zwischen 250 DM und 197 DM, vom 10. Oktober 1991 bis 9. Januar 1992 zwischen 224 DM und 177,80 DM, wobei er sich überwiegend in diesem Zeitraum im oberen Bereich bewegte. Danach fiel er dann -- wie oben bereits erwähnt -- bis auf rd. 125 DM ab. Diese Zahlen zeigen, dass die Aktie in der Zeit vor dem 10. Januar 1992 durchweg höher bewertet wurde. Würde man einen Durchschnittswert nach einem Referenzkurs, der Anfang 1991 beginnt, bilden, läge dieser noch höher als der vom Gericht angenommene Wert von 209,80 DM. Es ist jedoch aus der Sicht des Gerichts nicht gerechtfertigt, einen so langen Zeitraum als Referenzkurs zu wählen. Zum einen würde nicht berücksichtigt, dass der Kurs seit 1990 von einem Höchststand von 350 DM und in der Folgezeit eine ständig laufende Abwärtsbewegung hatte. Die Antragsgegner weisen zu Recht darauf hin, dass der Durchschnittskurs einen Vergangenheitswert darstellt, auf dem die Aktionäre keinen Anspruch haben. Grundsätzlich ist daher ein Referenzkurs zu wählen, der weitestmöglich an de Bewertungsstichtag heranreicht. Entscheidend allein ist (so BVerfG ZIP 1999, 1436, 1442), dass das Gericht durch die Wahl eines entsprechenden Referenzkurses einem Missbrauch durch Kursbeeinflussung begegnet. Das Gericht hat daher bewusst den Beginn des Referenzzeitraums auf den 10. Oktober 1991 gelegt, da zu diesem Zeitpunkt die Eingliederungsabsicht noch nicht bekannt war. Erst mit Veröffentlichung in der FAZ vom 22. Oktober haben interessierte Kreise und wenige Tage später alle Minderheitsaktionäre von der Eingliederung und dem zur damaligen Zeit angeboten Kaufgebot der S. AG erfahren.
Die Kammer ist sich bewusst, dass es bei der Bewertung des Verkehrswerts der SNI-Aktie keine absolut richtige Entscheidung geben kann. Schon die Verschiebung des Beginns des Referenzzeitpunktes um nur wenige Tage oder gar einen Monat nach vorne oder hinten würde einem anderen Durchschnittskurs ergeben. Da das Gericht aber -- wie später auszuführen sein wird -- auch bei der Bewertung des Verkehrswertes der S.-Aktie von einem Börsendurchschnittswert ausgeht, spielt der Referenzzeitraum nicht die entscheidende Rolle, weil allein entscheidend ist, dass beide Unternehmen -- da nur die Wertrelation von Bedeutung ist -- nach denselben Kriterien bewertet worden sind.
Zusammenfassend geht die Kammer also von einem Kurs der SNI-Vorzugsaktie von 209,38 DM aus. Dieser Wert ist somit als Mindestverkehrswert anzusehen, der nicht unterschritten werden darf.
Andererseits muss jedoch der Antragsgegnerin zu 2) eingeräumt werden, im Spruchstellenverfahren darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Börsenkurs nicht dem Verkehrswert entspricht, sondern dieser darunter liegt. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass dies z. B. sein könne, wenn längere Zeit praktisch überhaupt kein Handel mit den Aktien der Gesellschaft stattgefunden habe, also kein liquider Markt vorhanden gewesen sei. Diese Bedenken sind jedoch bereits oben (a bb) ausgeräumt worden.
dd) Entsprechend haben auch die Antragsteller die Möglichkeit darzulegen, worüber Beweis zu erheben wäre, dass der Unternehmenswert des SNI-Aktie tatsächlich höher als der Börsenkurs wäre. Dann wäre dieser wahre Unternehmenswert als Berechnungsgrundlage anzunehmen.
Der Antragsteller D. ist dieser Ansicht. Einen entsprechenden Beweisantrag hat er jedoch zurückgestellt, wenn das Gericht seinem Vorschlag folgen würde, den Börsenwert beider Unternehmen bei der Bewertung im selben Zeitpunkt gegenüber zu stellen. Dies ist -- siehe unten b, bb -- geschehen.
Der Antragsteller S. hat 18 Anträge mit zusätzlichen Unterpunkten gestellt, mit denen er u. a. den höheren Wert der SNI-Aktie unter Beweis stellen will. Er greift das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K. an, der auf der Grundlage eines Börsenkurses von 177,80 DM den Unternehmenswert mit aufgerundet 6,1 Mrd. DM festgestellt hat. Bei einer Zugrundelegung des Börsenkurses von 209,38 DM -- wie es das Gericht gemacht hat -- errechnet sich ein Unternehmenswert von 7,8 Mrd. DM. Er liegt also bereits um rund 1,8 Mrd. DM höher als der vom Sachverständigen angenommene und vom Antragsteller zu 1) angegriffene Wert. Bei einer solchen Differenz wäre zu verlangen gewesen, dass der Antragsteller zumindest plausibel nachvollziehbar vorträgt, dass auch dieser höhere Wert noch zu niedrig sei. In einem solchen Fall sind nach Ansicht des Gerichts erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen.
Darüber hinaus hat sich das Gericht aber auch von dem Gedanken leiten lassen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss (ZIP 1999, 999) dem Gericht aufgegeben hat, das Verfahren beschleunigt zu beenden. Wäre das Gericht den Anträgen des Antragstellers zu 1) (Auskunftsverlangen gegenüber der Antragsgegnerin zu 2), Vorlage von Unterlagen, wobei sich die Antragsgegnerin zum Teil auf ihr Geheimhaltungsinteresse beruft, Ergänzung des Gutachtens) gefolgt, würde die Verfahrensdauer sich zweifellos um nochmals einige Jahre verlängern, zudem auch noch zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligen auch ausführlich Gelegenheit zu jeweiligen Gutachten und Stellungnahmen hätte gegeben werden müssen.
b) Verkehrswert der S.-Aktie
Bei der Bewertung der S. AG ist das Gericht ebenfalls von dem Durchschnittsbörsenkurs in dem o. a. Referenzzeitpunkt ausgegangen und hat entsprechend dem Ergänzungsgutachten einen Börsenwert von 619,38 DM festgestellt.
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung (ZIP 1999, 1436, 1441 = NJW 1999, 3769) ausdrücklich klargestellt, dass der Börsenkurs in der ersten Linie Bedeutung hat für die Bewertung des einzugliedernden Unternehmens, und zwar als Untergrenze des Verkehrswertes. Die Berücksichtigung eines höheren Wertes des eingliedernden Unternehmens, z. B. auf der Grundlage des Ertragswertes, sei jedoch verfassungsrechtlich unbedenklich, denn das grundrechtlich geschützte Aktieneigentum des abfindungsberechtigten ausgeschiedenen Aktionärs vermittle ihm keinen Anspruch darauf, Aktien der Hauptgesellschaft zu (höchstens) dem Börsenkurs zu erhalten.
bb) Das Gericht geht -- jedenfalls für den vorliegenden Fall -- davon aus, dass eine gerechte Bewertung des Umtauschverhältnisses nur dann gegeben sein kann, wenn auch der Verkehrswert (Börsenwert) der S.-Aktie in dem für die SNI-Aktie angenommenen Referenzzeitraum als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wird. Der Durchschnittsbörsenkurs der S. AG war laut zutreffender Ermittlung des Gutachters in dem Ergänzungsgutachten 619,38 DM. Daraus errechnet sich ein Umtauschverhältnis von 2,958 SNI-Aktien gegen 1 S.-Aktie als angemessene Abfindung. Das Gericht hält eine Aufrundung auf das Verhältnis von 3 zu 1 -- wie noch näher darzulegen sein wird -- für gerechtfertigt.
Hierbei hat sich das Gericht von folgenden Gedanken leiten lassen:
Eine "gerechte" Ermittlung des Umtauschverhältnisses ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Unternehmen nach den selben Grundsätzen bewertet werden, da ansonsten die Bewertungsrelation nicht stimmt. Durch die "richtige" Relation soll sichergestellt werden, dass weder die Gesellschafter der einen noch der anderen Gesellschaft durch die Eingliederung im Verhältnis der von ihnen gehaltenen Vermögenswerte benachteiligt werden. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Sie müssen nach der Eingliederung genauso reich sein wie vorher (Piltz, ZGR 2001, Heft 1). Wenn z. B. die AG A. mit Wert 40 von der AG B. mit Wert 60 eingegliedert wird, müssen die ehemaligen Aktionäre von A. an der neuen AG B. mit 40 beteiligt sein, und die Beteiligungsquote der Aktionäre von B. muss sich auf 60% stellen. Wird diese Relation nicht eingehalten, werden die Aktionäre einer der beiden Gesellschaften "enteignet" (Piltz, ZGR 2001, Heft 1).
Würde bei der SNI-Aktie der Börsenwert von 209,38 DM, bei der S. AG der nach dem Sachverständigengutachten höhere Unternehmenswert von 858,68 DM pro Anteil zugrunde gelegt, würden die Antragsteller und die Aktionäre der S. AG unterschiedlich behandelt. Dies wird deutlich, wenn man fiktiv unterstellt, dass die Antragsteller nach Eingliederung sofort eine Deinvestitionsentscheidung getroffen hätten. Sie hätten rund 620 DM aufwenden müssen, um beim Verkauf der S.-Aktie einen entsprechenden Betrag zu bekommen. Würde man bei der SNI den Börsenkurs und bei der S.-Aktie den vom Sachverständigen ermittelten Ertragswert von 858,45 DM pro Anteil zugrunde legen, hätten sie den Gegenwert von rd. 4 SNI-Aktien (= rd. 850 DM) für eine S.-Aktie im Wert von rd. 620 DM aufwenden müssen. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Antragsteller durch den Umtausch auch an dem höheren Ertragswert der S. AG profitieren, weil es ihnen unbenommen bleiben muss, auch eine sofortige Deinvestitionsentscheidung zu treffen.
Die Antragsgegnerin zu 2) kann auch nicht damit gehört werden, dass die Aktien der S. AG nach der Eingliederung stetig gestiegen seien. Diese Entwicklung war zum damaligen Zeitpunkt allgemein am Börsenmarkt festzustellen.
Die Berücksichtigung des höheren Unternehmenswertes der S. AG hätte das Gericht nur dann für gerechtfertigt gehalten, wenn -- worauf das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hat -- die Kapitalmärkte "schwach" gewesen wären. Dies war gerichtsbekanntermaßen nicht der Fall. Im Übrigen hätte sich dies entsprechend auch auf den Börsenkurs der SNI-Aktien auswirken müssen.
Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kurs der S.-Aktie in dem hier angenommenen Referenzzeitraum durch missbräuchliche Käufe oder Verkäufe manipuliert worden ist. Die Börsennotierung bewegte sich in dem Referenzzeitraum nach dem Gutachten des Sachverständigen zwischen dem Höchstwert von 636 DM und dem Niedrigstwert von 601 DM.
cc) Nach den obigen Ausführungen wäre das Umtauschverhältnis rechnerisch genau 2,958 SNI für 1 S.-Aktie. Da es ohnehin keinen "gerechten" Referenzzeitraum für die Ermittlung von Börsenkursen geben kann und in Anbetracht dessen, dass sich nur durch die Verschiebung des Referenzzeitpunktes von einigen Wochen oder auch von einigen Tagen ein Umtauschverhältnis sich in der einen oder anderen Richtung verändern kann, und somit nur mit einer "Scheingenauigkeit" gearbeitet werden kann, hielt es das Gericht für gerechtfertigt, das Umtauschverhältnis mit 3:1 festzusetzen. Dies widerspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes, das nur von einer "angemessenen" Abfindung spricht.
c) Ausgleich von Aktienspitzen
Da das Abfindungsverhältnis mit 3:1 ermittelt worden ist, musste den Aktionären, deren Anteile nicht durch drei teilbar sind, ein Ausgleich von Aktienspitzen gewährt werden. Vorliegend müsste also der Aktionär für Aktien, die nicht zum Bezug einer (weiteren) Aktie der Antragsgegnerin zu 2) berechtigten, ein Drittel des im Wege der Unternehmensbewertung ermittelten Anteilswert der Antragsgegnerin zu 2) erhalten. Dies entspricht dem Börsenwert der SNI-Aktie, so dass der Spitzenausgleich von 209,38 DM als "angemessen" angesehen werden kann.
d) Dividendenberechtigung
Zur Abfindung in Aktien der Hauptgesellschaft gehören auch die seit der Bekanntmachung der Eintragung der Eingliederung angefallenen Dividenden (OLG Düsseldorf ZIP 1988, 1555 = DB 1988, 1109, dazu EWiR 1988, 745 (Großfeld)).
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LG Dortmund: Dreimonatiger Referenzzeitraum für Ermittlung der Abfindung ausgeschiedener Aktionäre ("SNI")
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LG Dortmund, Beschl. v. 18. 10. 2000 -- 20 AktE 8/94 (nicht rechtskräfig; BVerfG ZIP 1999, 999)
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Abfindung ausgeschiedener Aktionäre nach einer Eingliederung ist der durchschnittliche Börsenkurs der drei Monate vor Bekanntwerden der Information über die vorgesehenen Abfindungskonditionen in den Medien zugrunde zu legen.
Gründe:
I. Im April 1990 erwarb die S. AG (Antragsgegnerin zu 2) die Mehrheit der N. Computer AG, Paderborn (NCA).
Nachdem die Hauptversammlung der NCA am 23. August 1990 eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage beschlossen hatte, brachte im Oktober 1990 die S. AG den Bereich Daten- und Informationstechnik (DI) gegen Übernahme neu ausgegebener Stammaktien in die NCA ein. Diese wurde in SNI umbenannt. Ihr Grundkapital wurde in diesem Zusammenhang von 1,3 Mrd. DM auf rd. 1,9 Mrd. DM erhöht. Das Kapital war gestückelt in 31 926,401 Stück Stammaktien und 5 601 123 Stück Vorzugsaktien jeweils zu 50 DM. Die S. AG war damit mit rund 78% am Grundkapital der SNI beteiligt. Bereits vor der Kapitalerhöhung hatte die S. AG auf Grund von Vereinbarungen mit der Familie N. und den familiennahen Stiftungen Anfang Januar 1990 praktisch sämtliche seinerzeit ausgegebenen Stammaktien der SNI angeblich für 460 DM pro Aktie erworben.
Im Herbst 1991 bot die Antragsgegnerin zu 2) den SNI-Aktionären die Übernahme der Aktien zu einem Preis von 225 DM je 50-DM-Aktie an. In dem öffentlichen Kaufangebot wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie bei Erreichen der 95%igen Mehrheit beabsichtige, die Eingliederung der SNI vorzunehmen. In weiteren Erklärungen wurde mitgeteilt, dass Aktionäre, die das Kaufangebot nicht annehmen würden, damit rechnen müssten, im Rahmen der Eingliederung ungünstiger abgefunden zu werden. In ihrer Presseinformation vom 21. Oktober 1991 wies S. darauf hin, dass SNI hohe Verluste, u. a. bedingt durch die notwendige Neustrukturierung des Unternehmens, zu verzeichnen habe.
Von dem Kaufangebot wurde weitgehend Gebrauch gemacht, so dass ausweislich des Teilnehmerverzeichnisses zur Hauptversammlung der SNI-AG am 5. März 1992 die S. AG mit 31 926 379 Stück Stammaktien bis auf 22 Stück über sämtliche Stammaktien der SNI-AG verfügte. Bei den Minderheitsaktionären handelt es sich somit nahezu ausschließlich um Vorzugsaktionäre.
Nachdem die Antragsgegnerin zu 2) ihren Anteilsbesitz auf rund 95,2% anheben konnte, erstattete die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft in Gemeinschaft mit der Wollert Elmendorff Deutsche Industrie Treuhand GmbH ein Gutachten, um die Höhe und Angemessenheit der Abfindung der ausscheidenden Aktionäre der SNI-AG gem. §320 Abs. 5 AktG a. F. zu berechnen. Am 30. Januar 1992 wurde im Bundesanzeiger Nr. 20 vom 30. Januar 1992 die Einladung zur ordentlichen Versammlung der S. AG mit der im Eingliederungsvertrag vorgesehenen Abfindungsregelung veröffentlicht.
Am 5. März 1992 beschloss die Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 1) (SNI) die Eingliederung der Gesellschaft gem. §320 AktG in die Antragsgegnerin zu 2). Die Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 2) traf einen entsprechenden Beschluss am 13. März 1992.
Auf Grund des o. a. Gutachtens wurden den Aktionären der Antragsgegnerin zu 1) Aktien der Antragsgegnerin zu 2) nach einem Umtauschverhältnis von 6:1 und einem Spitzenausgleich in bar von 156,50 DM pro Vorzugsaktie oder Stammaktie angeboten.
Die Antragsteller halten dieses Angebot für unangemessen niedrig und beantragen die gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Abfindung durch Gewährung von Aktien der Antragsgegnerin zu 2) sowie einen angemessenen Spitzenausgleich in bar.
Sie sind der Ansicht, dass das Gutachten unrichtig sei und greifen es in einzelnen Punkten an.
Das Gericht hat durch Beweisbeschluss vom 5. September 1995 die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Höhe der angemessenen Abfindung erlassen. Das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K. datiert vom 30. September 1999. Der Gutachter hatte die Abfindung zunächst ohne Berücksichtigung der Börsenwerte, die nach damaliger Rechtsprechung nicht zu berücksichtigen waren, ermittelt. Da das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. April 1999 (ZIP 1999, 1436 m. Anm. Wilken = NJW 1999, 3769 = AG 1999, 566, dazu EWiR 1999, 751 (Neye)) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, dass es mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar sei, bei der Bestimmung der Abfindung für außenstehende oder ausgeschiedene Aktionäre den Börsenkurs der Aktien außer Betracht zu lassen, hat der Sachverständige zugleich auch die neue Rechtsprechung in seine Begutachtung einbezogen und hat den Börsenkurs der SNI am 10. Januar 1992 zur Grundlage der Berechnung genommen. Hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) ist er nicht von dem damaligen Börsenkurs, sondern von dem von ihm nach der Ertragswertmethode errechneten Unternehmenswert ausgegangen. Nach den von ihm vorgegebenen Zahlen kommt man zu einem Umtauschverhältnis von 3,56 SNI-Aktien für 1 S.-Aktie.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht durch Beschluss vom 4. April 1996 ein Ergänzungsgutachten des Sachverständigen angefordert und alternativ ihm aufgegeben, die Abfindung unter Zugrundelegung der folgenden Prämissen zu berechnen:
a) unter Berücksichtigung der Börsenkurse beider Unternehmen am 10. Januar 1992,
b) unter Berücksichtigung der Durchschnittsbörsenkurse beider Unternehmen, errechnet aus der Zeit vom 10. Oktober 1991 bis 10. Januar 1992,
c) unter Berücksichtigung des nach b. errechneten Durchschnittskurses der SNI-Aktie und dem im Gutachten vom September 1999 errechneten Unternehmenswert der S. AG.
Die Ergänzungen und Stellungnahmen des Gutachters datieren von 12. Mai 2000.
Die Gutachten des Sachverständigen werden von einigen Antragstellern, insbesondere vom Antragsteller zu 1), angegriffen. Zum einen wird vorgetragen, dass der Unternehmenswert der Antragsgegnerin zu 1) höher läge als der Börsenkurs, zum anderen streiten die Parteien im Wesentlichen darüber, welcher Zeitraum bei der Errechnung des Börsenwerts der Aktien zugrunde zu legen sei und ob bei der Berechnung der Börsenwert oder der Unternehmenswert der S. in Ansatz gebracht werden müsse.
Im Jahre 1999 hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 467/99, ZIP 1999, 999) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Antragstellers zu 1) wegen der zum damaligen Zeitpunkt 7-jährigen Verfahrensdauer eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 GG nicht gesehen und die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Landgericht auch von Verfassungs wegen gehalten sei, dem Verfahren beschleunigten Fortgang zu geben. Auch nach Vorlage des Gutachtens obliege es dem Landgericht angesichts der bisherigen Verfahrensdauer, den Rechtsstreit durch eine zeitlich straffe Verfahrensgestaltung nach Vorlage des Gutachtens zügig zu fördern und möglichst schnell zu einem Abschluss zu bringen. Dies hat das Gericht versucht.
II. 1. Dem Antrag der Antragsgegnerinnen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, und dem Antrag, den von ihnen benannten Gutachter Prof. Dr. P. mündlich anzuhören, ist das Gericht nicht nachgekommen.
Das Spruchstellenverfahren ist ein (echtes) Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Ein mündliches Verfahren ist allerdings dann geboten, wenn es das Gericht nach seinem Ermessen (BayObLGZ 1964, 433, 440; BayObLGZ 1990, 173, 175) für zweckmäßig hält, mit den Beteiligten Sach- oder Rechtsfragen persönlich zu erörtern. Der im Zivilprozess geltende Mündlichkeitsgrundsatz, wonach Entscheidungsgrundlage nur das sein kann, was Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, gilt in Verfahren des FGG nicht.
Die Antragsgegnerinnen begehren die mündliche Verhandlung, weil sie es für notwendig erachten, dass der von ihnen benannte Sachverständige sein bereits zu den Akten gereichtes Gutachten dazu erläutern sollte, dass der Unternehmenswert der Antragsgegnerinnen bei der SNI niedriger und bei der S. AG höher läge als im Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K. errechnet. Außerdem soll der Gutachter zu der rechtlichen Frage Stellung nehmen, ob die Börsenwerte der Antragsgegnerinnen oder der Börsenwert der SNI und der Unternehmenswert der S. AG zu vergleichen seien und welcher Zeitraum gegebenenfalls bei der Ermittlung des Börsendurchschnittskurses zu wählen sei.
Weder die mündliche Anhörung der Beteiligten noch der mündliche Vortrag des Sachverständigen zu den von den Antragsgegnerinnen aufgeworfenen Fragen erscheint dem Gericht notwendig, weil diese Fragen ausgiebigst in den gewechselten Schriftsätzen und in dem vorliegenden Gutachten des Sachverständigen ausgeführt sind. Außerdem handelt es sich zum Teil um reine Rechtsfragen, die das Gericht in eigener Kompetenz zu entscheiden hat.
Darüber hinaus kommt es nach Ansicht des Gerichts -- wie später noch darzulegen sein wird -- nicht auf die nach dem Ertragswertverfahren errechneten Unternehmenswerte der Antragsgegnerinnen an.
Es kommt hinzu, dass im vorliegenden Spruchverfahren über 70 Antragsteller am Verfahren beteiligt sind, die nicht an einer mündlichen Verhandlung mit den dadurch bedingten weiteren Verzögerungen des Prozesses interessiert sind. Das Gebot des Bundesverfassungsgerichts, das Verfahren zu beschleunigen, würde unterlaufen werden.
2. Die Antragsteller haben in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Sie haben Anspruch darauf, als Abfindung für drei Aktien der Antragsgegnerin zu 1) zu je 50 DM eine Aktie der Antragsgegnerin zu je 50 DM bzw. drei SNI-Aktien zu je 50 DM zehn Aktien der Antragsgegnerin zu 2) zu je 5 DM zu erhalten.
a) Verkehrswert der SNI-Aktie
aa) Auszugehen ist von der gesetzlichen Regelung in §320 AktG a. F., wonach die ausgeschiedenen Aktionäre Anspruch auf eine angemessene Abfindung haben. Dieser Anspruch richtet sich entweder auf Aktien der Hauptgesellschaft oder auf eine Barabfindung. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin zu 2) die Abfindung in Aktien plus einen Spitzenausgleich in bar angeboten. Das ist zulässig. Nach §320 Abs. 5 Satz 3 AktG wäre eine Barabfindung nur dann anzubieten gewesen, wenn die Hauptgesellschaft ihrerseits eine abhängige Gesellschaft gewesen wäre (OLG Hamm AG 1993, 93).
Nach §320 Abs. 5 Satz 4 AktG a. F. muss die angemessene Abfindung die Vermögens- und Ertragslade der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung über die Eingliederung berücksichtigen. Auf Grund des dem Abfindungsangebot der Antragsgegnerin zu 2) zugrunde liegenden Gutachtens der KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft in Gemeinschaft mit der Wollert Elmendorff Deutsche Industrietreuhand GmbH hat die Antragsgegnerin ein Abfindungsverhältnis von 6:1 plus Bargeldzuzahlung für Spitzenbeträge ihrem Angebot zugrunde gelegt. Das Gericht vermag diesem Gutachten nicht zu folgen.
Die Gutachter haben die Ermittlung der Unternehmenswerte auf Grund der bisher in der Praxis verbreiteten und auch verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG NJW 1991, 37, 73) Ertragswertmethode unter Zurechnung des Liquidationswertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ermittelt. Im Übrigen sind auch andere Bewertungsmaßstäbe erlaubt, sofern sowohl bei der einzugliedernden als auch bei der übernehmenden Gesellschaft dieselben Bewertungsmaßstäbe angewandt werden, da allein die Relation der beiden Unternehmenswerte entscheidend ist.
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 = ZIP 1999, 1436 = AG 1999, 566 = NJW 1999, 3769) ist entgegen der bisherigen -- auch höchstrichterlichen -- Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass bei der Ermittlung des Unternehmenswertes der einzugliedernden Gesellschaft deren Börsenwert als Untergrenze bei der Abfindung berücksichtigt werden muss. Auszugehen ist nach dieser Entscheidung davon, dass die den Aktionären zustehende "volle" Entschädigung grundsätzlich nicht unter dem Verkehrswert der Aktien liegen darf. Die Abfindung muss so bemessen sein, "dass die Minderheitsaktionäre jedenfalls nicht weniger erhalten, als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt des Unternehmensvertrages . . . erlangt hätten". Als Verkehrswert wird mithin -- wie auch sonst im Zivilrecht -- der Wert verstanden, der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbar gewesen wäre. Der Vermögensverlust, den der ausgeschiedene Aktionär durch die Eingliederung erleidet, stellt sich für ihn als Verlust des Verkehrswerts der Aktie dar. Dieser ist mit dem Börsenkurs der Aktie regelmäßig identisch. Da der Verkehrswert aber die Untergrenze der "wirtschaftlichen vollen Entschädigung" bildet, die Art. 14 Abs. 1 GG für die Aufgabe der Anteilsrechte fordert, steht es mit diesem Grundrecht grundsätzlich nicht im Einklang, im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren eine Barabfindung festzusetzen, die niedriger ist als der Börsenkurs (BVerfGE 100, 289 = ZIP 1999, 1436 = AG 1999, 566 = NJW 1999, 3769). Der Börsenkurs ist regelmäßig mit dem Verkehrswert börsennotierter Aktien identisch.
bb) Grundsätzlich ist daher der Börsenkurs zum Stichtag (der Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung 5. März 1992) maßgeblich. Der Börsenkurs am Stichtag gibt aber nur dann den Verkehrswert der Aktie wieder, wenn er tatsächlich erzielbar gewesen wäre. So kann -- wie das Bundesverfassungsgericht ausführt -- etwa im Fall der Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss eine Marktenge entstehen, weil mindestens 95% der Aktien -- vorliegend 95,2% -- unverkäuflich sind, weil dann ungewiss ist, ob der Minderheitsaktionär seine Aktien tatsächlich zum Börsenkurs hätte verkaufen können. Hierauf berufen sich die Antragsgegnerinnen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleichzeitig ausgeführt, dass auch in diesem Fall dem Börsenkurs nicht jede Eignung zur Feststellung des Wertes der Unternehmensbeteiligung fehlt, solange die Aktien an der Börse gehandelt werden. Das war -- wie selbst der von den Antragsgegnerinnen beauftrage Sachverständige Prof. Dr. P. ausgeführt hat -- der Fall. Die Aktien seien durchgängig gehandelt worden. Im Übrigen bedeuten rund 5% Aktien von SNI, dass mehr Aktien im Handel waren als manch andere börsennotierte Gesellschaft selbst hat. Bei einem Unternehmenswert von rd. 6 Mrd. DM standen Aktien im Gegenwert von rd. 300 Mio. DM zum freien Handel zur Verfügung.
Das Bundesverfassungsgericht (ZIP 1999, 1436) hat in seiner Entscheidung weiter ausgeführt, dass Art. 14 GG nicht verlange, dass gerade der Börsenkurs zum Bewertungsstichtag zur Untergrenze bei der Errechnung der Abfindung gemacht werden müsse. Wenn im Vorfeld des Eingliederungsaktes die Eingliederungsabsicht bekannt ist, hätten Interessenten sonst die Möglichkeit, den Börsenkurs während dieser Zeit auf Kosten der Mehrheitsaktionäre in die Höhe zu treiben. Wie der Stichtag festzusetzen ist -- so das Bundesverfassungsgericht -- gibt die Verfassung nicht her. Entscheidend sei allein, dass die Gerichte durch die Wahl eines entsprechenden Referenzkurses einem Missbrauch beider Seiten begegnen. Sie könnten insoweit etwa auf einen Durchschnittswert im Vorfeld der Bekanntgabe des Unternehmensvertrages zurückgreifen. Zwar müsse die angemessene Barabfindung die Verhältnisse der Gesellschaft "im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung" über die Eingliederung (§320b Abs. 1 Satz 5 AktG n. F., §320 AktG a. F.) berücksichtigen. Zu dem im Berücksichtigungszeitpunkt maßgeblichen Verhältnissen gehöre aber nicht nur der Tageskurs, sondern auch ein auf diesem Tag bezogener Durchschnittswert.
Diese Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts hat eine Diskussion über den Zeitraum "dieses Vorfeldes" ausgelöst. Vorgeschlagen werden die Bekanntgabe der Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG (Behnke, NZG 1999, 934), zwei bis drei Jahre (Vetter, AG 1999, 572; Luttermann, ZIP 1999, 51), zwölf Monate (Luttermann, JZ 1999, 946), 30 oder 100 Tage vor der Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG (Wilken, ZIP 1999, 1444), zwei bis zweieinhalb Jahre vor und neun Monate nach dem Stichtag (BayObLG ZIP 1998, 946), nicht weniger als sechs Monate, besser ein Jahr oder mehr (Wilm, NZG 2000, 239). Das OLG Stuttgart (AG 2000, 428 = DB 2000, 709, dazu EWiR 2000, 209 (Luttermann)) vertritt die Rechtsauffassung, dass nicht der Tageskurs zum Stichtag, sondern der Durchschnittskurs innerhalb eines Referenzzeitpunktes bis zum Abschluss des Unternehmensvertrages von fünf Monaten maßgeblich sei. Das OLG Düsseldorf (ZIP 2000, 1525 = AG 2000, 422, dazu EWiR 2000, 751 (W. Müller)) stellt dagegen grundsätzlich auf den Börsenkurs zum Stichtag ab. Da es hier von der Entscheidung des OLG Stuttgart abweicht und es zu einer "anderen" Entscheidung i. S. d. §28 Abs. 2 FGG kommen könnte, hat das OLG Düsseldorf das Verfahren gem. §306 Abs. 2, §99 Abs. 3 Satz 5 AktG i. V. m. §28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt (AG 2000, 423). Eine Entscheidung liegt zurzeit noch nicht vor.
Die Kammer ist von einem Referenzzeitraum vom 10. Oktober 1991 bis 10. Januar 1992 ausgegangen und hat einen Durchschnittsbörsenkurs der SNI-Aktie von 209,38 DM je 50-DM-Aktie entsprechend der dem Gutachter Prof. Dr. K. vom Gericht gemachten alternativen Vorgaben festgestellt.
In seinem ersten Gutachten hat der Sachverständige den Börsenkurs der SNI zum 10. Januar 1992 als Berechnungsgrundlage genommen, weil nach einer entsprechenden Berichterstattung in den Medien vom 11. Januar 1992 die im Zusammenhang mit der Eingliederung vorgesehenen Abfindungskonditionen bekannt wurden. Vor Bekanntwerden dieser Information lag der Börsenkurs bei 177,80 DM. Danach wurde er deutlich bis zu 20% niedriger notiert.
Dem Sachverständigen ist insoweit zu folgen, dass der Kurs nach Bekanntwerden der Konditionen unberücksichtigt bleiben muss, weil er ersichtlich durch das (niedrige) Angebot der Antragsgegnerin zu 2) gedrückt worden ist.
Die Entwicklung der Aktie in der Zeit vor dem 10. Januar 1992 hat durchgängig einen weit höheren Kurs ausgewiesen. Die Kursentwicklung der SNI-Aktie ist in dem Chart des Gutachters bildlich dargestellt. In der Zeit von Januar bis Ende Juni 1991 schwankte der Kurs zwischen 303 DM und 251 DM, von Juli bis zum 9. Oktober 1991 zwischen 250 DM und 197 DM, vom 10. Oktober 1991 bis 9. Januar 1992 zwischen 224 DM und 177,80 DM, wobei er sich überwiegend in diesem Zeitraum im oberen Bereich bewegte. Danach fiel er dann -- wie oben bereits erwähnt -- bis auf rd. 125 DM ab. Diese Zahlen zeigen, dass die Aktie in der Zeit vor dem 10. Januar 1992 durchweg höher bewertet wurde. Würde man einen Durchschnittswert nach einem Referenzkurs, der Anfang 1991 beginnt, bilden, läge dieser noch höher als der vom Gericht angenommene Wert von 209,80 DM. Es ist jedoch aus der Sicht des Gerichts nicht gerechtfertigt, einen so langen Zeitraum als Referenzkurs zu wählen. Zum einen würde nicht berücksichtigt, dass der Kurs seit 1990 von einem Höchststand von 350 DM und in der Folgezeit eine ständig laufende Abwärtsbewegung hatte. Die Antragsgegner weisen zu Recht darauf hin, dass der Durchschnittskurs einen Vergangenheitswert darstellt, auf dem die Aktionäre keinen Anspruch haben. Grundsätzlich ist daher ein Referenzkurs zu wählen, der weitestmöglich an de Bewertungsstichtag heranreicht. Entscheidend allein ist (so BVerfG ZIP 1999, 1436, 1442), dass das Gericht durch die Wahl eines entsprechenden Referenzkurses einem Missbrauch durch Kursbeeinflussung begegnet. Das Gericht hat daher bewusst den Beginn des Referenzzeitraums auf den 10. Oktober 1991 gelegt, da zu diesem Zeitpunkt die Eingliederungsabsicht noch nicht bekannt war. Erst mit Veröffentlichung in der FAZ vom 22. Oktober haben interessierte Kreise und wenige Tage später alle Minderheitsaktionäre von der Eingliederung und dem zur damaligen Zeit angeboten Kaufgebot der S. AG erfahren.
Die Kammer ist sich bewusst, dass es bei der Bewertung des Verkehrswerts der SNI-Aktie keine absolut richtige Entscheidung geben kann. Schon die Verschiebung des Beginns des Referenzzeitpunktes um nur wenige Tage oder gar einen Monat nach vorne oder hinten würde einem anderen Durchschnittskurs ergeben. Da das Gericht aber -- wie später auszuführen sein wird -- auch bei der Bewertung des Verkehrswertes der S.-Aktie von einem Börsendurchschnittswert ausgeht, spielt der Referenzzeitraum nicht die entscheidende Rolle, weil allein entscheidend ist, dass beide Unternehmen -- da nur die Wertrelation von Bedeutung ist -- nach denselben Kriterien bewertet worden sind.
Zusammenfassend geht die Kammer also von einem Kurs der SNI-Vorzugsaktie von 209,38 DM aus. Dieser Wert ist somit als Mindestverkehrswert anzusehen, der nicht unterschritten werden darf.
Andererseits muss jedoch der Antragsgegnerin zu 2) eingeräumt werden, im Spruchstellenverfahren darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Börsenkurs nicht dem Verkehrswert entspricht, sondern dieser darunter liegt. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass dies z. B. sein könne, wenn längere Zeit praktisch überhaupt kein Handel mit den Aktien der Gesellschaft stattgefunden habe, also kein liquider Markt vorhanden gewesen sei. Diese Bedenken sind jedoch bereits oben (a bb) ausgeräumt worden.
dd) Entsprechend haben auch die Antragsteller die Möglichkeit darzulegen, worüber Beweis zu erheben wäre, dass der Unternehmenswert des SNI-Aktie tatsächlich höher als der Börsenkurs wäre. Dann wäre dieser wahre Unternehmenswert als Berechnungsgrundlage anzunehmen.
Der Antragsteller D. ist dieser Ansicht. Einen entsprechenden Beweisantrag hat er jedoch zurückgestellt, wenn das Gericht seinem Vorschlag folgen würde, den Börsenwert beider Unternehmen bei der Bewertung im selben Zeitpunkt gegenüber zu stellen. Dies ist -- siehe unten b, bb -- geschehen.
Der Antragsteller S. hat 18 Anträge mit zusätzlichen Unterpunkten gestellt, mit denen er u. a. den höheren Wert der SNI-Aktie unter Beweis stellen will. Er greift das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K. an, der auf der Grundlage eines Börsenkurses von 177,80 DM den Unternehmenswert mit aufgerundet 6,1 Mrd. DM festgestellt hat. Bei einer Zugrundelegung des Börsenkurses von 209,38 DM -- wie es das Gericht gemacht hat -- errechnet sich ein Unternehmenswert von 7,8 Mrd. DM. Er liegt also bereits um rund 1,8 Mrd. DM höher als der vom Sachverständigen angenommene und vom Antragsteller zu 1) angegriffene Wert. Bei einer solchen Differenz wäre zu verlangen gewesen, dass der Antragsteller zumindest plausibel nachvollziehbar vorträgt, dass auch dieser höhere Wert noch zu niedrig sei. In einem solchen Fall sind nach Ansicht des Gerichts erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen.
Darüber hinaus hat sich das Gericht aber auch von dem Gedanken leiten lassen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss (ZIP 1999, 999) dem Gericht aufgegeben hat, das Verfahren beschleunigt zu beenden. Wäre das Gericht den Anträgen des Antragstellers zu 1) (Auskunftsverlangen gegenüber der Antragsgegnerin zu 2), Vorlage von Unterlagen, wobei sich die Antragsgegnerin zum Teil auf ihr Geheimhaltungsinteresse beruft, Ergänzung des Gutachtens) gefolgt, würde die Verfahrensdauer sich zweifellos um nochmals einige Jahre verlängern, zudem auch noch zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligen auch ausführlich Gelegenheit zu jeweiligen Gutachten und Stellungnahmen hätte gegeben werden müssen.
b) Verkehrswert der S.-Aktie
Bei der Bewertung der S. AG ist das Gericht ebenfalls von dem Durchschnittsbörsenkurs in dem o. a. Referenzzeitpunkt ausgegangen und hat entsprechend dem Ergänzungsgutachten einen Börsenwert von 619,38 DM festgestellt.
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung (ZIP 1999, 1436, 1441 = NJW 1999, 3769) ausdrücklich klargestellt, dass der Börsenkurs in der ersten Linie Bedeutung hat für die Bewertung des einzugliedernden Unternehmens, und zwar als Untergrenze des Verkehrswertes. Die Berücksichtigung eines höheren Wertes des eingliedernden Unternehmens, z. B. auf der Grundlage des Ertragswertes, sei jedoch verfassungsrechtlich unbedenklich, denn das grundrechtlich geschützte Aktieneigentum des abfindungsberechtigten ausgeschiedenen Aktionärs vermittle ihm keinen Anspruch darauf, Aktien der Hauptgesellschaft zu (höchstens) dem Börsenkurs zu erhalten.
bb) Das Gericht geht -- jedenfalls für den vorliegenden Fall -- davon aus, dass eine gerechte Bewertung des Umtauschverhältnisses nur dann gegeben sein kann, wenn auch der Verkehrswert (Börsenwert) der S.-Aktie in dem für die SNI-Aktie angenommenen Referenzzeitraum als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wird. Der Durchschnittsbörsenkurs der S. AG war laut zutreffender Ermittlung des Gutachters in dem Ergänzungsgutachten 619,38 DM. Daraus errechnet sich ein Umtauschverhältnis von 2,958 SNI-Aktien gegen 1 S.-Aktie als angemessene Abfindung. Das Gericht hält eine Aufrundung auf das Verhältnis von 3 zu 1 -- wie noch näher darzulegen sein wird -- für gerechtfertigt.
Hierbei hat sich das Gericht von folgenden Gedanken leiten lassen:
Eine "gerechte" Ermittlung des Umtauschverhältnisses ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Unternehmen nach den selben Grundsätzen bewertet werden, da ansonsten die Bewertungsrelation nicht stimmt. Durch die "richtige" Relation soll sichergestellt werden, dass weder die Gesellschafter der einen noch der anderen Gesellschaft durch die Eingliederung im Verhältnis der von ihnen gehaltenen Vermögenswerte benachteiligt werden. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Sie müssen nach der Eingliederung genauso reich sein wie vorher (Piltz, ZGR 2001, Heft 1). Wenn z. B. die AG A. mit Wert 40 von der AG B. mit Wert 60 eingegliedert wird, müssen die ehemaligen Aktionäre von A. an der neuen AG B. mit 40 beteiligt sein, und die Beteiligungsquote der Aktionäre von B. muss sich auf 60% stellen. Wird diese Relation nicht eingehalten, werden die Aktionäre einer der beiden Gesellschaften "enteignet" (Piltz, ZGR 2001, Heft 1).
Würde bei der SNI-Aktie der Börsenwert von 209,38 DM, bei der S. AG der nach dem Sachverständigengutachten höhere Unternehmenswert von 858,68 DM pro Anteil zugrunde gelegt, würden die Antragsteller und die Aktionäre der S. AG unterschiedlich behandelt. Dies wird deutlich, wenn man fiktiv unterstellt, dass die Antragsteller nach Eingliederung sofort eine Deinvestitionsentscheidung getroffen hätten. Sie hätten rund 620 DM aufwenden müssen, um beim Verkauf der S.-Aktie einen entsprechenden Betrag zu bekommen. Würde man bei der SNI den Börsenkurs und bei der S.-Aktie den vom Sachverständigen ermittelten Ertragswert von 858,45 DM pro Anteil zugrunde legen, hätten sie den Gegenwert von rd. 4 SNI-Aktien (= rd. 850 DM) für eine S.-Aktie im Wert von rd. 620 DM aufwenden müssen. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Antragsteller durch den Umtausch auch an dem höheren Ertragswert der S. AG profitieren, weil es ihnen unbenommen bleiben muss, auch eine sofortige Deinvestitionsentscheidung zu treffen.
Die Antragsgegnerin zu 2) kann auch nicht damit gehört werden, dass die Aktien der S. AG nach der Eingliederung stetig gestiegen seien. Diese Entwicklung war zum damaligen Zeitpunkt allgemein am Börsenmarkt festzustellen.
Die Berücksichtigung des höheren Unternehmenswertes der S. AG hätte das Gericht nur dann für gerechtfertigt gehalten, wenn -- worauf das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hat -- die Kapitalmärkte "schwach" gewesen wären. Dies war gerichtsbekanntermaßen nicht der Fall. Im Übrigen hätte sich dies entsprechend auch auf den Börsenkurs der SNI-Aktien auswirken müssen.
Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kurs der S.-Aktie in dem hier angenommenen Referenzzeitraum durch missbräuchliche Käufe oder Verkäufe manipuliert worden ist. Die Börsennotierung bewegte sich in dem Referenzzeitraum nach dem Gutachten des Sachverständigen zwischen dem Höchstwert von 636 DM und dem Niedrigstwert von 601 DM.
cc) Nach den obigen Ausführungen wäre das Umtauschverhältnis rechnerisch genau 2,958 SNI für 1 S.-Aktie. Da es ohnehin keinen "gerechten" Referenzzeitraum für die Ermittlung von Börsenkursen geben kann und in Anbetracht dessen, dass sich nur durch die Verschiebung des Referenzzeitpunktes von einigen Wochen oder auch von einigen Tagen ein Umtauschverhältnis sich in der einen oder anderen Richtung verändern kann, und somit nur mit einer "Scheingenauigkeit" gearbeitet werden kann, hielt es das Gericht für gerechtfertigt, das Umtauschverhältnis mit 3:1 festzusetzen. Dies widerspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes, das nur von einer "angemessenen" Abfindung spricht.
c) Ausgleich von Aktienspitzen
Da das Abfindungsverhältnis mit 3:1 ermittelt worden ist, musste den Aktionären, deren Anteile nicht durch drei teilbar sind, ein Ausgleich von Aktienspitzen gewährt werden. Vorliegend müsste also der Aktionär für Aktien, die nicht zum Bezug einer (weiteren) Aktie der Antragsgegnerin zu 2) berechtigten, ein Drittel des im Wege der Unternehmensbewertung ermittelten Anteilswert der Antragsgegnerin zu 2) erhalten. Dies entspricht dem Börsenwert der SNI-Aktie, so dass der Spitzenausgleich von 209,38 DM als "angemessen" angesehen werden kann.
d) Dividendenberechtigung
Zur Abfindung in Aktien der Hauptgesellschaft gehören auch die seit der Bekanntmachung der Eintragung der Eingliederung angefallenen Dividenden (OLG Düsseldorf ZIP 1988, 1555 = DB 1988, 1109, dazu EWiR 1988, 745 (Großfeld)).
vielen dank für die news adalbert.
das mit den kwl scheinen ist offensichtlich nicht so der hit da kwl aufgrunD von beteiligungsverkäufen in 2002 eine erhöhte dividende zahlen will. der streubesitz würde sich durch kompletten bezug auf 36 % erhöhen. ob das so im sinne der muttergesellschaft enbw ist weiss ich nicht.
ausser enbw will kwl komplett übernehmen und macht ein übernahmeangebot zu einem höheren preis als derzeit an der börse. wie sind eure meinungen dazu?
das mit den kwl scheinen ist offensichtlich nicht so der hit da kwl aufgrunD von beteiligungsverkäufen in 2002 eine erhöhte dividende zahlen will. der streubesitz würde sich durch kompletten bezug auf 36 % erhöhen. ob das so im sinne der muttergesellschaft enbw ist weiss ich nicht.
ausser enbw will kwl komplett übernehmen und macht ein übernahmeangebot zu einem höheren preis als derzeit an der börse. wie sind eure meinungen dazu?
@Ahnung?
Danke Dir. Aber in dem Text steht was von einer Abfindung im Herbst 1991 zu 225 DM.
Es waren jedoch nur 125 DM.
Könntest Du das noch mal bitte verifizieren? Danke.
525700
Danke Dir. Aber in dem Text steht was von einer Abfindung im Herbst 1991 zu 225 DM.
Es waren jedoch nur 125 DM.
Könntest Du das noch mal bitte verifizieren? Danke.
525700
@525700
Hast leider was durcheinander bekommen. Die 225,00 waren das Abfindungsangebot VOR der Eingliederung und dem Angebot, was nun vor Gericht zu Debatte steht.
Die 125,00 stimmen nicht. Es waren 156,xx die als Abfindung angeboten wurden
Hast leider was durcheinander bekommen. Die 225,00 waren das Abfindungsangebot VOR der Eingliederung und dem Angebot, was nun vor Gericht zu Debatte steht.
Die 125,00 stimmen nicht. Es waren 156,xx die als Abfindung angeboten wurden
Hallo Leute,
Auszug aus dem neuen Effecten-Spiegel Nr.5 S.5-Börsengerüchte:
.....Die Spekulation erwartet einen Squeeze-Out bei Audi-nicht zuletzt wegen der geplanten neuen Steuergesetze. Sie trimmt den Kurs dazu bereits auf "abfindungsfein".
Der VW-Insider Drieling hatte den inneren Wert der Audi-Aktie auf 500 bis 600 EUR geschätzt.......
Die Aktie ist nach 9-monatiger Seitwärtsbewegung in den letzten Tagen von 190 auf 245 EUR gestiegen.
Es grüßt Dagobert Bull
Auszug aus dem neuen Effecten-Spiegel Nr.5 S.5-Börsengerüchte:
.....Die Spekulation erwartet einen Squeeze-Out bei Audi-nicht zuletzt wegen der geplanten neuen Steuergesetze. Sie trimmt den Kurs dazu bereits auf "abfindungsfein".
Der VW-Insider Drieling hatte den inneren Wert der Audi-Aktie auf 500 bis 600 EUR geschätzt.......
Die Aktie ist nach 9-monatiger Seitwärtsbewegung in den letzten Tagen von 190 auf 245 EUR gestiegen.
Es grüßt Dagobert Bull
beim squeeze out der kwr wurde mit den klagenden parteien
folgende einigung erzielt. bei einer dividende von kwl die höher als 8,-- sfr ist wird der überschiessende betrag vom
vom basispreis des optionsscheines auf kwl abgeschlagen so
dass der bezugspreis billiger werden.
folgende einigung erzielt. bei einer dividende von kwl die höher als 8,-- sfr ist wird der überschiessende betrag vom
vom basispreis des optionsscheines auf kwl abgeschlagen so
dass der bezugspreis billiger werden.
@cade: Das ist so richtig, das bedeutet, dass er wenigstens die 5,50 € wert sein wird, die er kosten soll, ich hab allerdings noch keinen theoretischen Wert berechnet.
Allerdings ist die Laufzeit immer noch relativ kurz. Was sollte den Kurs von KWL bis dahin so antreiben, dass es sich lohnt den O-Schein zu kaufen?
Etwa eine Komplett-Übernahme durch EnBW? Wenn die schlau sind, machen die das erst nach Auslaufen des Scheins.
Allerdings ist die Laufzeit immer noch relativ kurz. Was sollte den Kurs von KWL bis dahin so antreiben, dass es sich lohnt den O-Schein zu kaufen?
Etwa eine Komplett-Übernahme durch EnBW? Wenn die schlau sind, machen die das erst nach Auslaufen des Scheins.
bei dem derzeit noch laufenden freiwilligen übernahmeangebot
für edscha wurde mittlerweile ein stimmrechtsanteil von 97 %
erreicht. siehe www.edcar.de. bei erreichen dieser schwelle wird im angebotstext ein squeeze out angekündigt. aufgrund der moderaten bewertung der edscha ag ergibt sich hierdurch ein kurspotential von über 40% siehe folgende analyse.
21.11.2002
Edscha weiter aussichtsreich
Frankfurter Tagesdienst
Die Experten vom "Frankfurter Tagesdienst" sehen das weitere Kurspotential von Aktien der Edscha AG (WKN 563300) bei rund 40 Prozent.
Seit der Kaufempfehlung am 11. Oktober sei der Kurs um rund 10% gestiegen. Jüngst habe die amerikanische Beteiligungsgesellschaft Carlyle Group bekannt gegeben, Edscha übernehmen zu wollen. Zu einem Stückpreis von 26 Euro habe sich die Gesellschaft von vier Großaktionären mittlerweile 70,5% der Anteile sichern können. Anfang Dezember solle ein Angebot an die freien Aktionäre erfolgen, welches wahrscheinlich bei 26,50 Euro je Aktie liege.
Jedoch raten die Experten von "Frankfurter Tagesdienst" konservativen sowie mittel- bis langfristig orientierten Anleger, das Angebot der Carlyle Group abzulehnen, da es viel zu niedrig sei.
Edscha wachse bei steigender Ertragsqualität rund 20% per anno und werde nur mit einem KGV 2002e von 9 beziehungsweise mit einem KGV 2003e von 7 bewertet. Selbst bei konservativer Betrachtungsweise wäre mindestens ein KGV von 13 angebracht. Daraus ergebe sich ein Kursziel von 37 Euro, also noch rund 40% Potential ausgehend vom derzeitigen Gebot.
Anleger mit einem Anlagehorizont von mindestens 1-2 Jahren können die Aktie von Edscha nach Meinung der Experten von "Frankfurter Tagesdienst" auf jeden Fall kaufen.
Neuer Großaktionär lenkt Edscha - Rückzug von der Börse erwartet
REMSCHEID (dpa-AFX) - Beim Remscheider Auto-Zulieferer Edscha AG hat ein neuer Großaktionär das Steuer übernommen. Wenige Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist halte die Edcar Beteiligungs GmbH & Co. fast 97 Prozent der Anteile, berichtete das Unternehmen am Montag. An Edcar sind die US-Finanzgruppe Carlyle mit 77 Prozent und das Edscha-Management um Vorstandschef Horst Kuschetzki mit 23 Prozent beteiligt.
Die freien Aktionäre erhalten je verkaufter Aktie 26,50 Euro in bar. 1999 lag der Emissionspreis des Papiers bei 13 Euro. Es wird erwartet, dass die im Aktienindex SDAX notierte Edscha AG sich noch in diesem Jahr von der Börse zurückzieht. Der US-Investor Carlyle ist in Deutschland bereits am Auto-Zulieferer BERU AG und dem Aluminiumhersteller Honsel beteiligt.
Edscha erwartet im Geschäftsjahr 2002/2003 (30. Juni) mit 6.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 950 Millionen Euro. Die zuletzt europaweit expandierende Gruppe hat Schiebe-Verdecke für Lastwagen, Cabrio-Verdecke, Bremsen, Scharnier- und Pedal-Systeme im Programm./tb/DP/ck
für edscha wurde mittlerweile ein stimmrechtsanteil von 97 %
erreicht. siehe www.edcar.de. bei erreichen dieser schwelle wird im angebotstext ein squeeze out angekündigt. aufgrund der moderaten bewertung der edscha ag ergibt sich hierdurch ein kurspotential von über 40% siehe folgende analyse.
21.11.2002
Edscha weiter aussichtsreich
Frankfurter Tagesdienst
Die Experten vom "Frankfurter Tagesdienst" sehen das weitere Kurspotential von Aktien der Edscha AG (WKN 563300) bei rund 40 Prozent.
Seit der Kaufempfehlung am 11. Oktober sei der Kurs um rund 10% gestiegen. Jüngst habe die amerikanische Beteiligungsgesellschaft Carlyle Group bekannt gegeben, Edscha übernehmen zu wollen. Zu einem Stückpreis von 26 Euro habe sich die Gesellschaft von vier Großaktionären mittlerweile 70,5% der Anteile sichern können. Anfang Dezember solle ein Angebot an die freien Aktionäre erfolgen, welches wahrscheinlich bei 26,50 Euro je Aktie liege.
Jedoch raten die Experten von "Frankfurter Tagesdienst" konservativen sowie mittel- bis langfristig orientierten Anleger, das Angebot der Carlyle Group abzulehnen, da es viel zu niedrig sei.
Edscha wachse bei steigender Ertragsqualität rund 20% per anno und werde nur mit einem KGV 2002e von 9 beziehungsweise mit einem KGV 2003e von 7 bewertet. Selbst bei konservativer Betrachtungsweise wäre mindestens ein KGV von 13 angebracht. Daraus ergebe sich ein Kursziel von 37 Euro, also noch rund 40% Potential ausgehend vom derzeitigen Gebot.
Anleger mit einem Anlagehorizont von mindestens 1-2 Jahren können die Aktie von Edscha nach Meinung der Experten von "Frankfurter Tagesdienst" auf jeden Fall kaufen.
Neuer Großaktionär lenkt Edscha - Rückzug von der Börse erwartet
REMSCHEID (dpa-AFX) - Beim Remscheider Auto-Zulieferer Edscha AG hat ein neuer Großaktionär das Steuer übernommen. Wenige Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist halte die Edcar Beteiligungs GmbH & Co. fast 97 Prozent der Anteile, berichtete das Unternehmen am Montag. An Edcar sind die US-Finanzgruppe Carlyle mit 77 Prozent und das Edscha-Management um Vorstandschef Horst Kuschetzki mit 23 Prozent beteiligt.
Die freien Aktionäre erhalten je verkaufter Aktie 26,50 Euro in bar. 1999 lag der Emissionspreis des Papiers bei 13 Euro. Es wird erwartet, dass die im Aktienindex SDAX notierte Edscha AG sich noch in diesem Jahr von der Börse zurückzieht. Der US-Investor Carlyle ist in Deutschland bereits am Auto-Zulieferer BERU AG und dem Aluminiumhersteller Honsel beteiligt.
Edscha erwartet im Geschäftsjahr 2002/2003 (30. Juni) mit 6.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 950 Millionen Euro. Die zuletzt europaweit expandierende Gruppe hat Schiebe-Verdecke für Lastwagen, Cabrio-Verdecke, Bremsen, Scharnier- und Pedal-Systeme im Programm./tb/DP/ck
squeeze out spekulation bei microlog logistics mit 3 % risiko und über 30 %chance
nach dem erfolgreichen freiwilligen übernahmeangebot der thiel
logistiK für microlog wurde nach überschreiten der 95 % schwelle anfang dieses jahres ein squeeze out angekündigt.
hinter der thiel ag steckt die delton gruppe von herrn quandt.
hier ergibt sich die situation dass der mindestpreis von 16,5 euro
für den squeeze out nicht unterschritten werden kann weil hier
ein vorerwerb von mitte oktober 2002 zu diesem preis vorliegt.
ausserdem liegt auch ein bewertungsgutachten mit skandalös hohen kapitalisierungszinsen von 2002 zu 17,53 euro vor.
die kapitalisierungszinsen bei microlog sind für beide phasen 1,25% höher als bei der stinnes ag.
eine senkung des basiszinses im neu zu erstellenden gutachten
von 6 auf 5,5 % würde allein schon eine preiserhöhung von 9 %
bedeuten. eine absenkung des kapitalisierungszinses auf das
niveau der stinnesabfindung würde eine preiserhöhung von 22,5 % bedeuten. des weiteren wird der squeeze out preis durch synergieeffekte zwischen thiel und microlog erhöht da das gutachten vom letzten jahr zu 17,53 euro auf stand alone basis erstellt wurde. des weiteren sehe ich die chance auf eine nochmalige erhöhung des squeeze out preises in einem spruchstellenverfahren wo die kaitalisierungszinsen nochmals gesenkt werden könnten sowie der wachstumsabschlag von einem prozent aufgrund der wachstumsaussichten der microlog ag erhöht werden könnte.
nachrecherchieren kann man alles im text des freiwilligen abfindungsangebots ende 2002 für die microlog ag sowie im squeeze out gutachten zur stinnes ag.
ist jemand auch meiner oder anderer meinung?
nach dem erfolgreichen freiwilligen übernahmeangebot der thiel
logistiK für microlog wurde nach überschreiten der 95 % schwelle anfang dieses jahres ein squeeze out angekündigt.
hinter der thiel ag steckt die delton gruppe von herrn quandt.
hier ergibt sich die situation dass der mindestpreis von 16,5 euro
für den squeeze out nicht unterschritten werden kann weil hier
ein vorerwerb von mitte oktober 2002 zu diesem preis vorliegt.
ausserdem liegt auch ein bewertungsgutachten mit skandalös hohen kapitalisierungszinsen von 2002 zu 17,53 euro vor.
die kapitalisierungszinsen bei microlog sind für beide phasen 1,25% höher als bei der stinnes ag.
eine senkung des basiszinses im neu zu erstellenden gutachten
von 6 auf 5,5 % würde allein schon eine preiserhöhung von 9 %
bedeuten. eine absenkung des kapitalisierungszinses auf das
niveau der stinnesabfindung würde eine preiserhöhung von 22,5 % bedeuten. des weiteren wird der squeeze out preis durch synergieeffekte zwischen thiel und microlog erhöht da das gutachten vom letzten jahr zu 17,53 euro auf stand alone basis erstellt wurde. des weiteren sehe ich die chance auf eine nochmalige erhöhung des squeeze out preises in einem spruchstellenverfahren wo die kaitalisierungszinsen nochmals gesenkt werden könnten sowie der wachstumsabschlag von einem prozent aufgrund der wachstumsaussichten der microlog ag erhöht werden könnte.
nachrecherchieren kann man alles im text des freiwilligen abfindungsangebots ende 2002 für die microlog ag sowie im squeeze out gutachten zur stinnes ag.
ist jemand auch meiner oder anderer meinung?
SNI / Abfindung
Ist der Beitrag jetzt das abschließende Urteil?
Kann / muß ich mit meiner Bank in Verbindung treten?
Wer kann weiter helfen?
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ein trauriges kapitel ist zu ende. hier wurde nicht einmal der durchschnittskurs der letzten drei monate bezahlt.
Converium Holding AG, Zug
Zug, Schweiz – 27. Januar 2003 – Converium Holding AG, berichtet heute über die Bekanntmachung der Converium AG, Zürich, bezüglich der Abfindung der ausgeschlosse-nen Minderheitsaktionäre. Converium ist bei der SWX Swiss Exchange (SWX: CHRN) und der New York Stock Exchange (NYSE: CHR) seit Dezember 2001 zugelassen.
Converium AG, Zürich (CH)
Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre
der
Converium Rückversicherung (Deutschland) AG
(bisher: Zürich Rückversicherung (Köln) AG)
- Wertpapier-Kennnummer: 840 140 –
- -ISIN DE0008401407-
Die ordentliche Hauptversammlung der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG vom 21. November 2002 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG auf die Converium AG, Zürich (CH) als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG wie folgt beschlossen:
„Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Min-derheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 1.912,10 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der Con-verium Rückversicherung (Deutschland) AG auf die Converium AG, Zürich (CH) übertragen.“
Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Januar 2003 in das Handelsregister der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG beim Amtsgericht Köln eingetragen. Dadurch sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG auf die Converium AG, Zürich (CH) übergegangen. Aktienurkunden (diese lauten noch auf die Firma Zürich Rückversicherung (Köln) AG) der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aus-händigung an die Converium AG, Zürich (CH) nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlus-ses in das Handelsregister der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG an mit jähr-lich zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Converium AG, Zürich (CH) hat gemäß § 327 b AktG die den ausgeschlossenen Min-derheitsaktionären zu gewährende Barabfindung auf € 1.912,10 je auf den Namen lautende Stückaktie der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG festgesetzt. Die Angemes-senheit der Abfindung wurde von der Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.
Von ausgeschiedenen Aktionären, die ihre Aktien der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG bei einem Kreditinstitut in einem Streifbanddepot verwahren lassen, ist hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Sie erhalten die Gutschrift der Abfindung gegen Ausbuchung ihrer Aktien über ihre Depotbank.
Die ausgeschiedenen Aktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktien mit den Gewinnanteil-scheinen Nr. 5 bis 20 und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
vom 27. Januar 2003 bis zum 28. April 2003
bei einer inländischen Niederlassung der Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen bzw. über ein Kreditinstitut ihrer Wahl einreichen zu lassen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barab-findung mitzuteilen. Gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktio-näre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG provisions- und spesenfrei.
Abfindungsbeträge, die nicht bis zum 28. April 2003 von den Berechtigten entgegengenom-men worden sind, werden wir zugunsten der Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht Köln – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegen und die Auszahlung mit der Maßgabe bewilligen, dass die Berechtigung durch Vorlage und Ü-berlassung der Aktienurkunden an die Hinterlegungsstelle nachgewiesen wird.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren nach §§ 327 f, 306 AktG eine hö-here Abfindung rechtskräftig festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Abfin-dung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG gewährt werden.
Zürich, im Januar 2003
Converium AG, Zürich (CH)
Der Verwaltungsrat
Anfragen:
Michael Schiendorfer Zuzana Drozd
Media Relations Manager Head of Investor Relations
michael.schiendorfer@converium.com zuzana.drozd@converium.com
Tel.: +41 (0) 1 639 96 57 Tel.: +41 (0) 1 639 91 20
Natel: +41 (0) 79 307 70 50 Fax: +41 (0) 1 639 71 20
Fax: +41 (0) 1 639 76 57
Converium Holding AG, Zug
Zug, Schweiz – 27. Januar 2003 – Converium Holding AG, berichtet heute über die Bekanntmachung der Converium AG, Zürich, bezüglich der Abfindung der ausgeschlosse-nen Minderheitsaktionäre. Converium ist bei der SWX Swiss Exchange (SWX: CHRN) und der New York Stock Exchange (NYSE: CHR) seit Dezember 2001 zugelassen.
Converium AG, Zürich (CH)
Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre
der
Converium Rückversicherung (Deutschland) AG
(bisher: Zürich Rückversicherung (Köln) AG)
- Wertpapier-Kennnummer: 840 140 –
- -ISIN DE0008401407-
Die ordentliche Hauptversammlung der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG vom 21. November 2002 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG auf die Converium AG, Zürich (CH) als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG wie folgt beschlossen:
„Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Min-derheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 1.912,10 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der Con-verium Rückversicherung (Deutschland) AG auf die Converium AG, Zürich (CH) übertragen.“
Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Januar 2003 in das Handelsregister der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG beim Amtsgericht Köln eingetragen. Dadurch sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG auf die Converium AG, Zürich (CH) übergegangen. Aktienurkunden (diese lauten noch auf die Firma Zürich Rückversicherung (Köln) AG) der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aus-händigung an die Converium AG, Zürich (CH) nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlus-ses in das Handelsregister der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG an mit jähr-lich zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Converium AG, Zürich (CH) hat gemäß § 327 b AktG die den ausgeschlossenen Min-derheitsaktionären zu gewährende Barabfindung auf € 1.912,10 je auf den Namen lautende Stückaktie der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG festgesetzt. Die Angemes-senheit der Abfindung wurde von der Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.
Von ausgeschiedenen Aktionären, die ihre Aktien der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG bei einem Kreditinstitut in einem Streifbanddepot verwahren lassen, ist hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Sie erhalten die Gutschrift der Abfindung gegen Ausbuchung ihrer Aktien über ihre Depotbank.
Die ausgeschiedenen Aktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktien mit den Gewinnanteil-scheinen Nr. 5 bis 20 und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
vom 27. Januar 2003 bis zum 28. April 2003
bei einer inländischen Niederlassung der Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen bzw. über ein Kreditinstitut ihrer Wahl einreichen zu lassen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barab-findung mitzuteilen. Gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktio-näre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG provisions- und spesenfrei.
Abfindungsbeträge, die nicht bis zum 28. April 2003 von den Berechtigten entgegengenom-men worden sind, werden wir zugunsten der Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht Köln – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegen und die Auszahlung mit der Maßgabe bewilligen, dass die Berechtigung durch Vorlage und Ü-berlassung der Aktienurkunden an die Hinterlegungsstelle nachgewiesen wird.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren nach §§ 327 f, 306 AktG eine hö-here Abfindung rechtskräftig festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Abfin-dung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG gewährt werden.
Zürich, im Januar 2003
Converium AG, Zürich (CH)
Der Verwaltungsrat
Anfragen:
Michael Schiendorfer Zuzana Drozd
Media Relations Manager Head of Investor Relations
michael.schiendorfer@converium.com zuzana.drozd@converium.com
Tel.: +41 (0) 1 639 96 57 Tel.: +41 (0) 1 639 91 20
Natel: +41 (0) 79 307 70 50 Fax: +41 (0) 1 639 71 20
Fax: +41 (0) 1 639 76 57
für mich ist das ein kurzfristiges verkaufssignal für bewag und vattenfall europe. ich gehe zudem von einer anfechtung der hauptversammlungsbeschlüsse auf der bewag hv aus. dies wird den verschmelzungsprozess mindestens um ein halbes jahr verzögert. vom squeeze out möchte ich noch gar nicht reden.
Vattenfall bündelt sein Deutschlandgeschäft
Von Olaf Preuß, Stockholm
Der schwedische Staatskonzern Vattenfall schließt in dieser Woche die Integration seiner deutschen Beteiligungen ab. Am Freitag soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Berliner Versorger Bewag mit der Holding Vattenfall Europe verschmolzen werden.
Unter dem Dach des neuen Unternehmens wurden bereits die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW), die ostdeutsche Veag und der Braunkohleförderer Laubag vereint. Vattenfall Europe ist nach RWE und Eon der drittgrößte Stromversorger in Deutschland; die Bewag ist das größte und ertragreichste Teilunternehmen des neuen Verbundes.
Lars Göran Josefsson
Der Streubesitz bei Vattenfall Europe wird künftig rund acht Prozent betragen. Pläne für ein späteres Herauskaufen der Kleinaktionäre (Squeeze-out) gibt es derzeit nicht: "Wir werden die Bewag zunächst mit Vattenfall Europe verschmelzen und anschließend sehen, was mit dem Streubesitz geschehen soll. Es ist allerdings nicht unsere Absicht, bei Vattenfall Europe eine Kapitalerhöhung mit Außenstehenden vorzunehmen. Wir wollen dort im Gegenteil unsere Basis weiter stärken", sagte Vattenfall-Konzernchef Lars Göran Josefsson der FTD.
Bewag-Kleinaktionäre stemmen sich gegen die Verschmelzung, weil sie das Tauschverhältnis von einer Bewag-Aktie in 0,5976 Aktien von Vattenfall Europe ablehnen. Sie haben aber keine Chance auf Erfolg: Vattenfall Europe hält 92 Prozent der Stimmrechte an der Bewag.
Vattenfall ist der fünftgrößte Stromkonzern in Europa und das führende Unternehmen in Skandinavien. In den vergangenen Jahren war der Konzern durch Zukäufe in den Staaten rund um die Ostsee stark gewachsen. In Polen hält Vattenfall mehr als 40 Prozent an GZE, dem größten Stromverteiler des Landes, und will den Anteil ausbauen.
Skepsis bei den Erfolgschancen
Die Erfolgschancen von Vattenfall Europe in Deutschland werden in der Branche nach wie vor mit Skepsis betrachtet. Die vier sehr unterschiedlichen Teilunternehmen werden unter dem Dach der Holding neu organisiert. Klaus Rauscher, Chef von Vattenfall Europe, hatte Anfang Januar einen operativen Gewinn von rund 500 Mio. Euro für 2002 in Aussicht gestellt, gegenüber einem Pro-forma-Gewinn von 400 Mio. Euro der Teilunternehmen 2001. "Wir haben in sehr kurzer Zeit alle Voraussetzungen geschaffen, um mit Vattenfall Europe an den Markt zu gehen", sagte Josefsson. "Wir sind in Deutschland in der Mitte des Prozesses."
Deutschland-Engagement ist teuer
Josefsson ließ offen, ob Vattenfall ein eigenes Gasgeschäft aufbaut. Wichtige Konkurrenten wie Eon, RWE und Energie Baden-Württemberg (EnBW) haben diese Sparte in den vergangenen Jahren auf- oder stark ausgebaut. Erdgas wird für die Stromerzeugung deutlich an Bedeutung gewinnen. Zudem versuchen die Unternehmen, ihren Großkunden Strom und Gas aus einer Hand zu verkaufen (Multi-Utility-Konzept).
"Es ist für uns kein Muss, in den Gasmarkt einzusteigen", sagte Josefsson. "Die entscheidende Frage ist: Wird es künftig einen funktionierenden Erdgasmarkt mit hoher Liquidität geben oder nicht? Wenn genügend Erdgas zu adäquaten Preisen am Markt verfügbar ist, müssten wir nicht unbedingt Beteiligungen im Gasgeschäft erwerben. Ein Multi-Utility-Unternehmen im weiteren Sinne wird Vattenfall nicht werden."
Josefsson wies Spekulationen zurück, Vattenfall könne sich einen Einstieg in den Gasmarkt oder auch ein Herauskaufen der Kleinaktionäre bei Vattenfall Europe nicht leisten. Vor allem durch die Expansion in Deutschland hatte sich der Konzern hoch verschuldet. Die Nettoschulden liegen bei rund 79 Mrd. schwedische Kronen (8,57 Mrd. Euro). Der Umsatz aber war - bedingt durch Vattenfall Europe - in den ersten drei Quartalen 2002 gegenüber dem Vorjahr um 54,4 Prozent auf rund 72 Mrd. Kronen gestiegen, der operative Gewinn (Ebit) um 44,5 Prozent auf 9 Mrd. Kronen. "Wir haben einen sehr positiven Cash-Flow, unsere Schulden werden kontinuierlich geringer", sagte Josefsson. "Wir wollen ein Unternehmen mit einem Single-A-Rating sein." Die Rating-Agentur Moody’s bewertete die Bonität von Vattenfall im Dezember 2002 mit "A3" und einem negativen Ausblick, vor allem wegen der Risiken beim Aufbau von Vattenfall Europe.
© 2003 Financial Times Deutschland , © Illustration: AP
Vattenfall bündelt sein Deutschlandgeschäft
Von Olaf Preuß, Stockholm
Der schwedische Staatskonzern Vattenfall schließt in dieser Woche die Integration seiner deutschen Beteiligungen ab. Am Freitag soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Berliner Versorger Bewag mit der Holding Vattenfall Europe verschmolzen werden.
Unter dem Dach des neuen Unternehmens wurden bereits die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW), die ostdeutsche Veag und der Braunkohleförderer Laubag vereint. Vattenfall Europe ist nach RWE und Eon der drittgrößte Stromversorger in Deutschland; die Bewag ist das größte und ertragreichste Teilunternehmen des neuen Verbundes.
Lars Göran Josefsson
Der Streubesitz bei Vattenfall Europe wird künftig rund acht Prozent betragen. Pläne für ein späteres Herauskaufen der Kleinaktionäre (Squeeze-out) gibt es derzeit nicht: "Wir werden die Bewag zunächst mit Vattenfall Europe verschmelzen und anschließend sehen, was mit dem Streubesitz geschehen soll. Es ist allerdings nicht unsere Absicht, bei Vattenfall Europe eine Kapitalerhöhung mit Außenstehenden vorzunehmen. Wir wollen dort im Gegenteil unsere Basis weiter stärken", sagte Vattenfall-Konzernchef Lars Göran Josefsson der FTD.
Bewag-Kleinaktionäre stemmen sich gegen die Verschmelzung, weil sie das Tauschverhältnis von einer Bewag-Aktie in 0,5976 Aktien von Vattenfall Europe ablehnen. Sie haben aber keine Chance auf Erfolg: Vattenfall Europe hält 92 Prozent der Stimmrechte an der Bewag.
Vattenfall ist der fünftgrößte Stromkonzern in Europa und das führende Unternehmen in Skandinavien. In den vergangenen Jahren war der Konzern durch Zukäufe in den Staaten rund um die Ostsee stark gewachsen. In Polen hält Vattenfall mehr als 40 Prozent an GZE, dem größten Stromverteiler des Landes, und will den Anteil ausbauen.
Skepsis bei den Erfolgschancen
Die Erfolgschancen von Vattenfall Europe in Deutschland werden in der Branche nach wie vor mit Skepsis betrachtet. Die vier sehr unterschiedlichen Teilunternehmen werden unter dem Dach der Holding neu organisiert. Klaus Rauscher, Chef von Vattenfall Europe, hatte Anfang Januar einen operativen Gewinn von rund 500 Mio. Euro für 2002 in Aussicht gestellt, gegenüber einem Pro-forma-Gewinn von 400 Mio. Euro der Teilunternehmen 2001. "Wir haben in sehr kurzer Zeit alle Voraussetzungen geschaffen, um mit Vattenfall Europe an den Markt zu gehen", sagte Josefsson. "Wir sind in Deutschland in der Mitte des Prozesses."
Deutschland-Engagement ist teuer
Josefsson ließ offen, ob Vattenfall ein eigenes Gasgeschäft aufbaut. Wichtige Konkurrenten wie Eon, RWE und Energie Baden-Württemberg (EnBW) haben diese Sparte in den vergangenen Jahren auf- oder stark ausgebaut. Erdgas wird für die Stromerzeugung deutlich an Bedeutung gewinnen. Zudem versuchen die Unternehmen, ihren Großkunden Strom und Gas aus einer Hand zu verkaufen (Multi-Utility-Konzept).
"Es ist für uns kein Muss, in den Gasmarkt einzusteigen", sagte Josefsson. "Die entscheidende Frage ist: Wird es künftig einen funktionierenden Erdgasmarkt mit hoher Liquidität geben oder nicht? Wenn genügend Erdgas zu adäquaten Preisen am Markt verfügbar ist, müssten wir nicht unbedingt Beteiligungen im Gasgeschäft erwerben. Ein Multi-Utility-Unternehmen im weiteren Sinne wird Vattenfall nicht werden."
Josefsson wies Spekulationen zurück, Vattenfall könne sich einen Einstieg in den Gasmarkt oder auch ein Herauskaufen der Kleinaktionäre bei Vattenfall Europe nicht leisten. Vor allem durch die Expansion in Deutschland hatte sich der Konzern hoch verschuldet. Die Nettoschulden liegen bei rund 79 Mrd. schwedische Kronen (8,57 Mrd. Euro). Der Umsatz aber war - bedingt durch Vattenfall Europe - in den ersten drei Quartalen 2002 gegenüber dem Vorjahr um 54,4 Prozent auf rund 72 Mrd. Kronen gestiegen, der operative Gewinn (Ebit) um 44,5 Prozent auf 9 Mrd. Kronen. "Wir haben einen sehr positiven Cash-Flow, unsere Schulden werden kontinuierlich geringer", sagte Josefsson. "Wir wollen ein Unternehmen mit einem Single-A-Rating sein." Die Rating-Agentur Moody’s bewertete die Bonität von Vattenfall im Dezember 2002 mit "A3" und einem negativen Ausblick, vor allem wegen der Risiken beim Aufbau von Vattenfall Europe.
© 2003 Financial Times Deutschland , © Illustration: AP
Nächste Squeeze-out Ankündigung: RAG will die Aktionäre bei Rütgers los werden. Der Kurs hat daaufhin schon etwas angezogen, auch wenn die Abfindung realistischerweise nicht wesentlich über dem jetzigen Kurs liegen dürfte, denn Rütgers konnte in den letzten Jahren nicht gerade glänzen...
als backgroundinfo zum bereits im freiwilligen abfindungsangebot avisierten squeeze out der edscha ag empfehle ich die lektüre von deren aktuellen geschäftsbericht 2001/2002 da sich darin schon eine berechnung des unternehmenswertes per mitte 2002 befindet. erstaunlicherweise ist der schon höher als der im abfindungsangebot angebotene preis von 26,5 euro.
BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Übernahme des Berliner Energieversorgers Bewag
<BKL.FSE> will der neue Stromkonzern Vattenfall Europe <VTT.ETR> in den
kommenden Monaten über seine Zukunft an der Börse entscheiden. Möglich sei neben
dem Verbleib auch ein Rückzug, sagte Vorstandschef Klaus Rauscher. "Wir
schließen überhaupt nichts aus." Vattenfall Europe mit Sitz in Berlin ist der
drittgrößte deutsche Stromkonzern und seit kurzem auch an der Börse notiert.
"Wir werden uns unsere Meinung dazu in diesem Jahr bilden", sagte Rauscher
in einem dpa-Gespräch. Ein so genanntes Squeeze Out, mit dem die verbliebenen
Kleinaktionäre herausgedrängt und abgefunden werden, stehe nach der
Bewag-Übernahme aber nicht an. Es sei nicht Absicht, die Bewag-Kleinaktionäre
zum Verkauf zu zwingen. "Wir werden die Bewag zunächst mit Vattenfall Europe
verschmelzen und anschießend sehen, was mit dem Streubesitz geschehen soll."
Dieser beträgt nach der Verschmelzung lediglich 6,2 Prozent.
HAUPTVERSAMMLUNG
Der schwedische Staatskonzern Vattenfall schließt in dieser Woche die Fusion
seiner deutschen Beteiligungen ab. Am Freitag soll auf einer Hauptversammlung
die Verschmelzung der bereits mehrheitlich Vattenfall gehörenden Bewag auf die
Holding Vattenfall Europe beschlossen werden. Unter dem Dach des neuen
Unternehmens wurden bereits die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW), die
ostdeutsche Veag und der Braunkohleförderer Laubag zusammengeführt.
"Der Verschmelzungsbeschluss ist ein bedeutsamer Schritt für den neuen
Konzern und gesellschaftsrechtlich der Schlusspunkt", sagte Rauscher. Es gehe
nun darum, die Effizienz des neuen Verbundes zu erhöhen. Ziel sei, bis 2005 die
Kosten um jährlich 550 Millionen Euro zu reduzieren. Davon seien bisher 200
Millionen Euro erreicht.
WENIGER VOLLBESCHÄFTIGTE
Bei den Personalplänen bleibt das Ziel, die Zahl der Vollbeschäftigten im
gleichen Zeitraum von zuletzt 17.500 auf 14.500 zu senken und dabei auf
betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Die Nettoverschuldung des neuen
Konzerns bezifferte Rauscher auf 1,7 Milliarden Euro, was etwas mehr als 25
Prozent des Umsatzes entspreche. "Das ist im Vergleich zu Wettbewerbern nicht
schlecht", sagte der Vorstandschef.
"Allein hätte die Bewag langfristig keinen Erfolg", sagte Rauscher. Bewag
und HEW agierten auf ihren Heimatmärkten mit zusammen drei Millionen Endkunden
aber weiter unter der bisherigen Marke. "Daran wird sich nichts ändern." Auch
mit ostdeutschen Regionalversorgern werde nach wie vor eine
Vertriebspartnerschaft angestrebt. Zudem wolle Vattenfall Europe bei
Industriekunden zulegen. Beteiligungen an Stadtwerken oder Regionalversorgern
schloss er aus. Diese machten wenig Sinn und seien zu teuer. "Man muss nicht an
Stadtwerken oder Regionalversorgern beteiligt sein, um Strom liefern zu können."
Die Zukunft der Bewag-Billigstromtochter best energy im neuen Verbund ist
offen. Das Unternehmen stehe auf dem Prüfstand, sagte Rauscher. "Wenn die es
schaffen, schwarze Zahlen zu schreiben, haben sie eine Chance." Die mit der
Bewag ebenfalls übernommene Beteiligung am Berliner Gasversorger Gasag bereite
dagegen "viel Freude". Ein Einstieg beim überregionalen Ost-Gasversorger VNG bei
einem Rückzug der bisherigen Mehrheitseigner sei weiterhin möglich. "Wenn einige
Beteiligungen auf den Markt kommen, schauen wir uns das an", sagte
Rauscher./sl/cs/DP/st
Quelle: News (c) dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH
Vielen Dank für Ihr Abonnement
<BKL.FSE> will der neue Stromkonzern Vattenfall Europe <VTT.ETR> in den
kommenden Monaten über seine Zukunft an der Börse entscheiden. Möglich sei neben
dem Verbleib auch ein Rückzug, sagte Vorstandschef Klaus Rauscher. "Wir
schließen überhaupt nichts aus." Vattenfall Europe mit Sitz in Berlin ist der
drittgrößte deutsche Stromkonzern und seit kurzem auch an der Börse notiert.
"Wir werden uns unsere Meinung dazu in diesem Jahr bilden", sagte Rauscher
in einem dpa-Gespräch. Ein so genanntes Squeeze Out, mit dem die verbliebenen
Kleinaktionäre herausgedrängt und abgefunden werden, stehe nach der
Bewag-Übernahme aber nicht an. Es sei nicht Absicht, die Bewag-Kleinaktionäre
zum Verkauf zu zwingen. "Wir werden die Bewag zunächst mit Vattenfall Europe
verschmelzen und anschießend sehen, was mit dem Streubesitz geschehen soll."
Dieser beträgt nach der Verschmelzung lediglich 6,2 Prozent.
HAUPTVERSAMMLUNG
Der schwedische Staatskonzern Vattenfall schließt in dieser Woche die Fusion
seiner deutschen Beteiligungen ab. Am Freitag soll auf einer Hauptversammlung
die Verschmelzung der bereits mehrheitlich Vattenfall gehörenden Bewag auf die
Holding Vattenfall Europe beschlossen werden. Unter dem Dach des neuen
Unternehmens wurden bereits die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW), die
ostdeutsche Veag und der Braunkohleförderer Laubag zusammengeführt.
"Der Verschmelzungsbeschluss ist ein bedeutsamer Schritt für den neuen
Konzern und gesellschaftsrechtlich der Schlusspunkt", sagte Rauscher. Es gehe
nun darum, die Effizienz des neuen Verbundes zu erhöhen. Ziel sei, bis 2005 die
Kosten um jährlich 550 Millionen Euro zu reduzieren. Davon seien bisher 200
Millionen Euro erreicht.
WENIGER VOLLBESCHÄFTIGTE
Bei den Personalplänen bleibt das Ziel, die Zahl der Vollbeschäftigten im
gleichen Zeitraum von zuletzt 17.500 auf 14.500 zu senken und dabei auf
betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Die Nettoverschuldung des neuen
Konzerns bezifferte Rauscher auf 1,7 Milliarden Euro, was etwas mehr als 25
Prozent des Umsatzes entspreche. "Das ist im Vergleich zu Wettbewerbern nicht
schlecht", sagte der Vorstandschef.
"Allein hätte die Bewag langfristig keinen Erfolg", sagte Rauscher. Bewag
und HEW agierten auf ihren Heimatmärkten mit zusammen drei Millionen Endkunden
aber weiter unter der bisherigen Marke. "Daran wird sich nichts ändern." Auch
mit ostdeutschen Regionalversorgern werde nach wie vor eine
Vertriebspartnerschaft angestrebt. Zudem wolle Vattenfall Europe bei
Industriekunden zulegen. Beteiligungen an Stadtwerken oder Regionalversorgern
schloss er aus. Diese machten wenig Sinn und seien zu teuer. "Man muss nicht an
Stadtwerken oder Regionalversorgern beteiligt sein, um Strom liefern zu können."
Die Zukunft der Bewag-Billigstromtochter best energy im neuen Verbund ist
offen. Das Unternehmen stehe auf dem Prüfstand, sagte Rauscher. "Wenn die es
schaffen, schwarze Zahlen zu schreiben, haben sie eine Chance." Die mit der
Bewag ebenfalls übernommene Beteiligung am Berliner Gasversorger Gasag bereite
dagegen "viel Freude". Ein Einstieg beim überregionalen Ost-Gasversorger VNG bei
einem Rückzug der bisherigen Mehrheitseigner sei weiterhin möglich. "Wenn einige
Beteiligungen auf den Markt kommen, schauen wir uns das an", sagte
Rauscher./sl/cs/DP/st
Quelle: News (c) dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH
Vielen Dank für Ihr Abonnement
Die MASSA-Aktionäre erhalten anstatt der ursprünglich beschlossenen 76 Euro nun 82 Euro je abgefundener Aktie. Die Nachbesserung von 6 Euro wurde im Rahmen eines Vergleichs festgestellt, die Veröffentlichung steht heute in einer Finanzanzeige in der FAZ. Die MASSA-Aktie wird seit dieser Woche nicht mehr gehandelt.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Wie lange ist die Vorlaufzeit der FAZ für Finanzanzeigen?
Es wäre doch mal interessant zu wissen, wer sich am 22.1. in Dü 440 Stück MASSA zu 80 Euro einverleibt hat.
Die Gesellschaft hätte allerdings auch eine AdHoc-Meldung machen müssen. So war Insidern Tür und Tor geöffnet.
Eigentlich ein Fall fürs BaFin !!
Es wäre doch mal interessant zu wissen, wer sich am 22.1. in Dü 440 Stück MASSA zu 80 Euro einverleibt hat.
Die Gesellschaft hätte allerdings auch eine AdHoc-Meldung machen müssen. So war Insidern Tür und Tor geöffnet.
Eigentlich ein Fall fürs BaFin !!
In der Anzeige ist explizit der Eintragungstermin des Squeeze-Out-Beschlusses genannt (24.1.). Vorher kann die Anzeige auf keinen Fall geschaltet gewesen sein.
Dass Squeeze-Out-Werte unmittelbar vor der Eintragung nochmals ansteigen ist nicht unüblich. Zu beobachten war dies auch in der vergangenen Woche bei SALAMANDER, als auch zu Kursen oberhalb des Abfindungskurses alles abgeräumt wurde.
Grüße
Peer Share
Dass Squeeze-Out-Werte unmittelbar vor der Eintragung nochmals ansteigen ist nicht unüblich. Zu beobachten war dies auch in der vergangenen Woche bei SALAMANDER, als auch zu Kursen oberhalb des Abfindungskurses alles abgeräumt wurde.
Grüße
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Diese ungewöhnlichen Kursbewegungen habe ich auch schon beim Squeeze out Vodafone AG und anderen beobachtet. Eigenartig, dass es immer nur Unternehmen sind, wo ein Vergleich ausgehandelt wird und gewisse Berufskläger ihre Finger mit im Spiel haben. Diese Käufe sind immer vor Bekanntgabe des Vergleichs zu beobachten ...
Denke auch, das ist ein Fall für das BAFin. Insgesamt gibt es hier eine Regelungslücke ....
Denke auch, das ist ein Fall für das BAFin. Insgesamt gibt es hier eine Regelungslücke ....
zu#602:
Zum einen ist es doch sicherlich so, dass das Gericht einen Eintragungstermin schon einige Tage vorher der Gesellschaft signalisieren kann, damit die ihre Vorbereitungen trifft.
Zum anderen ist es richtig, dass Werte kurz vor der Eintragung ansteigen. Da stellt sich wieder die Frage, wer wusste eigentlich, dass eingetragen wird, denn es war zwar bekannt, dass eine Anfechtung anhängig war, aber es war nicht öffentlich, dass der Vergleich geschlossen war.
Oder gabs da eine Veröffentlichung?
Der Kreis der Käufer dieser Aktien am 22.1. dürfte also eng eingrenzbar sein.
Zum einen ist es doch sicherlich so, dass das Gericht einen Eintragungstermin schon einige Tage vorher der Gesellschaft signalisieren kann, damit die ihre Vorbereitungen trifft.
Zum anderen ist es richtig, dass Werte kurz vor der Eintragung ansteigen. Da stellt sich wieder die Frage, wer wusste eigentlich, dass eingetragen wird, denn es war zwar bekannt, dass eine Anfechtung anhängig war, aber es war nicht öffentlich, dass der Vergleich geschlossen war.
Oder gabs da eine Veröffentlichung?
Der Kreis der Käufer dieser Aktien am 22.1. dürfte also eng eingrenzbar sein.
Nach dem EON/Ruhrgas Deal sollte man Gelsenwasser (776000)
beobachten. Bedingung für die Ruhrgasübernahme war der
Verkauf von Gelsenwasser spätestens 6 Monate nach der Fusion (also Ende Juli 2003).RWE sowie die Hamburger
Wasserwerke haben schon ihr Interesse an Gelsenwasser bekundet. Auf einen heissen Sommer 2003!
beobachten. Bedingung für die Ruhrgasübernahme war der
Verkauf von Gelsenwasser spätestens 6 Monate nach der Fusion (also Ende Juli 2003).RWE sowie die Hamburger
Wasserwerke haben schon ihr Interesse an Gelsenwasser bekundet. Auf einen heissen Sommer 2003!
Zu Squeeze-out bei Stinnes:
Entlassungen bei der Bahn-Tochter
Stinnes
Verhandlungen über Sozialplan noch im Januar
Mülheim - Bei dem vor der Zerschlagung stehenden Logistikkonzern Stinnes
wird es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. „Entlassungen lassen
sich nicht mehr vermeiden", bestätigte der Betriebsratsvorsitzende Wolfgang
Schindler auf Nachfrage der WELT am SONNTAG. Betroffen von den
Maßnahmen bei dem Tochter-Unternehmen der Deutschen Bahn AG sind
zunächst Mitarbeiter in der Zentrale des Unternehmens in Mülheim. Dort
arbeiten zurzeit 150 Personen. Wie vielen der Verlust des Arbeitsplatzes
droht, vermag Schindler nicht zu sagen. Am 20. Januar wird am Hauptsitz der
Bahn in Berlin über einen Interessenausgleich und über einen Sozialplan
verhandelt. Den Betroffenen bleibt bis Ende des Jahres 2004 Zeit, sich
beruflich neu zu orientieren.
Die Bahn hatte die ertragreiche und kerngesunde Stinnes AG im Sommer
vergangenen Jahres für 2,5 Milliarden Euro von dem Düsseldorfer
Energiekonzern Eon übernommen und damit den Einstieg in den Logistikmarkt
besiegelt. Fest steht seitdem, dass die Stinnes-Töchter Brenntag (Chemie)
und Interfer (Werkstoffe) abgestoßen werden sollen. Verbleiben wird die
Transport- und Logistiksparte Schenker, das zweitgrößte Unternehmen in
diesem Bereich in Europa.
Stinnes wird als künftige Führungsgesellschaft der Bahn für sämtliche
Gütertransport- und Logistikaktivitäten noch in diesem Jahr von Mülheim nach
Berlin umziehen. Unter ihrem Dach werden Schenker und die
Bahn-Transportgruppe DB Cargo zusammengelegt. Zu einer Verschmelzung
von DB Cargo und Schenker wird es allerdings nicht kommen. Die
Schenker-Zentrale bleibt in Essen, die von DB Cargo in Mainz. Im Zuge dieser
Umstrukturierungen dürfte der Stellenabbau in erster Linie Mitarbeiter von
Stinnes beziehungsweise Schenker betreffen.
Unterdessen gestaltet sich der Verkauf von Brenntag und Interfer immer
schwieriger. Obwohl die Bahn inzwischen sogar bereit sein soll, mit den
Preisen für die beiden Unternehmen herunter zu gehen, finden sich offenbar
keine ernsthaft interessierten Finanzinvestoren. Laut Schindler soll Brenntag
1,5 Milliarden Euro wert sein, Interfer soll bei 700 Millionen Euro liegen.
Quelle: Wams vom 12.1.03
Wenn die zwei Töchter schon 2,2 Mrd wert sind, wieso ist dann Gesamt-Stinnes laut Gutachten nur 3 Mrd. wert?
Da dürfte doch noch einiges an Spielraum bleiben für ein Spruchstellenverfahren.
Im Gutachten wurden übrigens die Stinnes-Beteiligungen nicht gesondert bewertet, sondern in den Ertragswert einbezogen, was
heißt, dass man den "wahren" Wert bequem verstecken kann.
Entlassungen bei der Bahn-Tochter
Stinnes
Verhandlungen über Sozialplan noch im Januar
Mülheim - Bei dem vor der Zerschlagung stehenden Logistikkonzern Stinnes
wird es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. „Entlassungen lassen
sich nicht mehr vermeiden", bestätigte der Betriebsratsvorsitzende Wolfgang
Schindler auf Nachfrage der WELT am SONNTAG. Betroffen von den
Maßnahmen bei dem Tochter-Unternehmen der Deutschen Bahn AG sind
zunächst Mitarbeiter in der Zentrale des Unternehmens in Mülheim. Dort
arbeiten zurzeit 150 Personen. Wie vielen der Verlust des Arbeitsplatzes
droht, vermag Schindler nicht zu sagen. Am 20. Januar wird am Hauptsitz der
Bahn in Berlin über einen Interessenausgleich und über einen Sozialplan
verhandelt. Den Betroffenen bleibt bis Ende des Jahres 2004 Zeit, sich
beruflich neu zu orientieren.
Die Bahn hatte die ertragreiche und kerngesunde Stinnes AG im Sommer
vergangenen Jahres für 2,5 Milliarden Euro von dem Düsseldorfer
Energiekonzern Eon übernommen und damit den Einstieg in den Logistikmarkt
besiegelt. Fest steht seitdem, dass die Stinnes-Töchter Brenntag (Chemie)
und Interfer (Werkstoffe) abgestoßen werden sollen. Verbleiben wird die
Transport- und Logistiksparte Schenker, das zweitgrößte Unternehmen in
diesem Bereich in Europa.
Stinnes wird als künftige Führungsgesellschaft der Bahn für sämtliche
Gütertransport- und Logistikaktivitäten noch in diesem Jahr von Mülheim nach
Berlin umziehen. Unter ihrem Dach werden Schenker und die
Bahn-Transportgruppe DB Cargo zusammengelegt. Zu einer Verschmelzung
von DB Cargo und Schenker wird es allerdings nicht kommen. Die
Schenker-Zentrale bleibt in Essen, die von DB Cargo in Mainz. Im Zuge dieser
Umstrukturierungen dürfte der Stellenabbau in erster Linie Mitarbeiter von
Stinnes beziehungsweise Schenker betreffen.
Unterdessen gestaltet sich der Verkauf von Brenntag und Interfer immer
schwieriger. Obwohl die Bahn inzwischen sogar bereit sein soll, mit den
Preisen für die beiden Unternehmen herunter zu gehen, finden sich offenbar
keine ernsthaft interessierten Finanzinvestoren. Laut Schindler soll Brenntag
1,5 Milliarden Euro wert sein, Interfer soll bei 700 Millionen Euro liegen.
Quelle: Wams vom 12.1.03
Wenn die zwei Töchter schon 2,2 Mrd wert sind, wieso ist dann Gesamt-Stinnes laut Gutachten nur 3 Mrd. wert?
Da dürfte doch noch einiges an Spielraum bleiben für ein Spruchstellenverfahren.
Im Gutachten wurden übrigens die Stinnes-Beteiligungen nicht gesondert bewertet, sondern in den Ertragswert einbezogen, was
heißt, dass man den "wahren" Wert bequem verstecken kann.
Hat jemand schon was neues in Sachen der Neuregelung der Abfindung der SNI AG gehört.
Eigentlich sollte ja vor dem OLG Düsseldorf bis Mitte Januar 2003 eine Regelung getroffen werden; bisher scheint jedoch noch nichts weiter passiert zu sein.
Eigentlich sollte ja vor dem OLG Düsseldorf bis Mitte Januar 2003 eine Regelung getroffen werden; bisher scheint jedoch noch nichts weiter passiert zu sein.
@schaerholder: sehr gut beobachtet
nachdem ich mir das stinnesgutachten durchgelesen habe denke ich dass auch die kapitalisierungszinsen zu hoch gewählt wurden. des weiteren wurde auch der wachstumsabschlag bei den auch früher schon prognostizierten wachstumsraten im logistikbreich mit 1 % zu niedrig festgesetzt. das birgt schon auch noch von dieser seite aufwertungspotential, da hier allein eine veränderung von 0,5 prozentpunkten allein den abfindungspreis schon ca. 9 % nach oben pusht. das gutachten zum squeeze out kann man auf der homepage von stinnes oder der bahn ag abfordern.
nachdem ich mir das stinnesgutachten durchgelesen habe denke ich dass auch die kapitalisierungszinsen zu hoch gewählt wurden. des weiteren wurde auch der wachstumsabschlag bei den auch früher schon prognostizierten wachstumsraten im logistikbreich mit 1 % zu niedrig festgesetzt. das birgt schon auch noch von dieser seite aufwertungspotential, da hier allein eine veränderung von 0,5 prozentpunkten allein den abfindungspreis schon ca. 9 % nach oben pusht. das gutachten zum squeeze out kann man auf der homepage von stinnes oder der bahn ag abfordern.
ja hab ich den eier auf den augen ??????????????
ich ´kann bei stinnes/ bahn kein gutachten entdecken...............könnte mal jemamd den link hier reinstellen
danke und gruss
Gidorah
ich ´kann bei stinnes/ bahn kein gutachten entdecken...............könnte mal jemamd den link hier reinstellen
danke und gruss
Gidorah
@gidorah
auf www.bahn.de tankst du dich bis investorrelations durch und schreibst denen unter ir-kontakt ein e-mail dass du stinnes aktionär bist und gerne die unterlagen gemäss §327 a aktg hättest. auf www.stinnes.de gehst du auf mitteilung an die stinnesaktionäre und schreibst denen unter kontakt das gleiche mail.
auf www.bahn.de tankst du dich bis investorrelations durch und schreibst denen unter ir-kontakt ein e-mail dass du stinnes aktionär bist und gerne die unterlagen gemäss §327 a aktg hättest. auf www.stinnes.de gehst du auf mitteilung an die stinnesaktionäre und schreibst denen unter kontakt das gleiche mail.
Auf Englisch aus Blooberg:
MAN AG Plans to Buy Out Other Shareholders of Man Roland Unit
Munich, Feb. 5 (Bloomberg) -- MAN AG, Germany`s No. 2
truckmaker, plans to buy out other shareholders of its MAN Roland
Druckmaschinen AG printing press unit as the worst advertising
slump in a decade is depressing profit in the printing industry.
MAN owns 98.6 percent of MAN Roland`s shares, it said in a
faxed statement. The other 1.4 percent are traded on Frankfurt`s
stock exchange. MAN said the price it will pay for the shares will
``be oriented`` on the average of the past three months.
The printing division had a 23 percent drop in new orders
last year, while sales declined 13 percent. Heidelberger
Druckmaschinen AG, the world`s biggest maker of printing presses,
will cut about 2,200 jobs or almost one-10th of its workforce, and
rival Koenig & Bauer AG has said it will probably shed jobs this
year to save money.
MAN Roland shares were unchanged at 34 euros. MAN shares rose
as much as 25 cents, or 1.9 percent, to 13.73 euros and were up 16
cents to 13.64 euros in Frankfurt as of 3:06 p.m.
--Bret Okeson in the Frankfurt newsroom (49 69) 92041 213 and
MAN AG Plans to Buy Out Other Shareholders of Man Roland Unit
Munich, Feb. 5 (Bloomberg) -- MAN AG, Germany`s No. 2
truckmaker, plans to buy out other shareholders of its MAN Roland
Druckmaschinen AG printing press unit as the worst advertising
slump in a decade is depressing profit in the printing industry.
MAN owns 98.6 percent of MAN Roland`s shares, it said in a
faxed statement. The other 1.4 percent are traded on Frankfurt`s
stock exchange. MAN said the price it will pay for the shares will
``be oriented`` on the average of the past three months.
The printing division had a 23 percent drop in new orders
last year, while sales declined 13 percent. Heidelberger
Druckmaschinen AG, the world`s biggest maker of printing presses,
will cut about 2,200 jobs or almost one-10th of its workforce, and
rival Koenig & Bauer AG has said it will probably shed jobs this
year to save money.
MAN Roland shares were unchanged at 34 euros. MAN shares rose
as much as 25 cents, or 1.9 percent, to 13.73 euros and were up 16
cents to 13.64 euros in Frankfurt as of 3:06 p.m.
--Bret Okeson in the Frankfurt newsroom (49 69) 92041 213 and
In der deutschen Pressemitteilung heißt es übrigens, daß MAN eine Abfindung am 3-Monatsdurchschnitt "erwartet". Klasse, die haben letztes Jahr noch einen Rekordgewinn eingefahren und dieses Jahr hat es sie voll erwischt . Die Markt-cap. ist meines Wissens etwa 1,5 mal so hoch der aktuelle Börsenwert.
Gruß,
Marciavelli
Gruß,
Marciavelli
Die MAN AG will die noch im Streubesitz befindlichen 1,4 Prozent an der MAN Roland Druckmaschinen AG im Rahmen eines so genannten Squeeze-out-Verfahrens übernehmen. Der Maschinen- und Nutzfahrzeugkonzern gehe davon aus, dass sich die Abfindung am durchschnittlichen Börsenkurs der vergangenen drei Monate orientieren wird, berichtet heute vwd.
Die MAN Roland-Aktionäre würden auf der Hauptversammlung des Unternehmens am 22. Mai über die Übertragung der Aktien entscheiden. Der MAN-Konzern hält bereits 98,6 Prozent an MAN Roland, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
--------------------------------------------------------------------------------
05.02.2003 16:16 Redakteur: rp Artikel drucken © 2003 GSC Research
Die MAN Roland-Aktionäre würden auf der Hauptversammlung des Unternehmens am 22. Mai über die Übertragung der Aktien entscheiden. Der MAN-Konzern hält bereits 98,6 Prozent an MAN Roland, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
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05.02.2003 16:16 Redakteur: rp Artikel drucken © 2003 GSC Research
TARKETT:
Das Angebot ist beendet, so dass nun 93,8 % beim Großaktionär liegen. Wie gehts jetzt weiter ?
Das Angebot ist beendet, so dass nun 93,8 % beim Großaktionär liegen. Wie gehts jetzt weiter ?
05.02.2003 - 16:46 Uhr
MAN plant "Squeeze-out"... (zwei)
Die Barabfindung bzw der Durchschnittswert der
MAN-Roland-Aktien wird sich laut einem MAN-Sprecher
auf knapp über 30 EUR belaufen. Insgesamt seien noch
etwas weniger als 175.000 Aktien im Umlauf.
vwd/5.2.2003/mas/bb
Lohnt sich also nicht jetzt auf die Höhe der Abfindung zu spekulieren. Erst mal abwarten, was das Gutachten sagt...
MAN plant "Squeeze-out"... (zwei)
Die Barabfindung bzw der Durchschnittswert der
MAN-Roland-Aktien wird sich laut einem MAN-Sprecher
auf knapp über 30 EUR belaufen. Insgesamt seien noch
etwas weniger als 175.000 Aktien im Umlauf.
vwd/5.2.2003/mas/bb
Lohnt sich also nicht jetzt auf die Höhe der Abfindung zu spekulieren. Erst mal abwarten, was das Gutachten sagt...
@snoopy66
wenn du dir das offizielle angebot ausdruckst wirst du lesen dass zwar der kurs von tarkett die verbesserung der operativen ertraege nicht honoriert aber im moment kein squeeze out oder bug-vertrag geplant ist. also nach erreichen von 93,8 % liegt die chance bei 50:50 auf einen
squeeze out. aber erst müssten die die 95 % voll machen.
wenn du dir das offizielle angebot ausdruckst wirst du lesen dass zwar der kurs von tarkett die verbesserung der operativen ertraege nicht honoriert aber im moment kein squeeze out oder bug-vertrag geplant ist. also nach erreichen von 93,8 % liegt die chance bei 50:50 auf einen
squeeze out. aber erst müssten die die 95 % voll machen.
@CADE
Sinn dieses Angebotes war es doch, dass ein Verbleib am Kapitalmarkt mit all seinen Möglichkeiten (Refinanzierung) als nicht mehr aussichtsreich erscheint.
Gestern sind zumindest 150.000 im Xetra und Parkett gegangen. Die gingen bestimmt noch an die Mehrheitsaktionärin.
Wenn es da noch 3 solche Tage gäbe ....
Sinn dieses Angebotes war es doch, dass ein Verbleib am Kapitalmarkt mit all seinen Möglichkeiten (Refinanzierung) als nicht mehr aussichtsreich erscheint.
Gestern sind zumindest 150.000 im Xetra und Parkett gegangen. Die gingen bestimmt noch an die Mehrheitsaktionärin.
Wenn es da noch 3 solche Tage gäbe ....
Siemens bietet den freien DUEWAG-Aktionären eine Squeeze-Out-Abfindung in Höhe von 101,- Euro. Das ist gerade einmal etwas mehr als die Hälfte des aktuellen Börsenkurses. Der Vorgang ist nicht zuletzt deshalb erstaunlich, weil es in absoluten Beträgen um weniger als eine halbe Mio. Euro geht.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
etwas mehr als die hälfte des börsenkurses:
DGAP-Ad hoc: DUEWAG AG i.L. <WUEG.D>
Übertragungsvefahren auf die Hauptaktionärin
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, hat uns mitgeteilt, dass sie
als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären als angemessene Abfindung im
Sinne des § 327b AktG in der für den 18. März 2003 geplanten Hauptversammlung
eine Barabfindung von 101,- EUR je DUEWAG-Aktie anbieten wird; diese
Barabfindung entspreche dem Wert des Netto-Vermögens der DUEWAG
Aktiengesellschaft i.A. Die Siemens Aktiengesellschaft hat zugleich darauf
hingewiesen, dass sie davon ausgeht, dass den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
des Squeeze Out außenstehenden Aktionären weiterhin ein Anspruch auf angemessene
Abfindung aus dem Spruchstellenverfahren um die angemessene Abfindungs- und
Ausgleichshöhe für den im Jahre 1994 abgeschlossenen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zusteht. Auf eine Abfindung aus dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag sei daher eine gemäß § 327a AktG erhaltene Abfindung
anzurechnen.
Krefeld, den 06. Februar 2003
DGAP-Ad hoc: DUEWAG AG i.L. <WUEG.D>
Übertragungsvefahren auf die Hauptaktionärin
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, hat uns mitgeteilt, dass sie
als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären als angemessene Abfindung im
Sinne des § 327b AktG in der für den 18. März 2003 geplanten Hauptversammlung
eine Barabfindung von 101,- EUR je DUEWAG-Aktie anbieten wird; diese
Barabfindung entspreche dem Wert des Netto-Vermögens der DUEWAG
Aktiengesellschaft i.A. Die Siemens Aktiengesellschaft hat zugleich darauf
hingewiesen, dass sie davon ausgeht, dass den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
des Squeeze Out außenstehenden Aktionären weiterhin ein Anspruch auf angemessene
Abfindung aus dem Spruchstellenverfahren um die angemessene Abfindungs- und
Ausgleichshöhe für den im Jahre 1994 abgeschlossenen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zusteht. Auf eine Abfindung aus dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag sei daher eine gemäß § 327a AktG erhaltene Abfindung
anzurechnen.
Krefeld, den 06. Februar 2003
ESCALADE INC. ERHÖHT SEINE MEHRHEITSBETEILIGUNG
AN SCHLEICHER & CO. INTERNATIONAL AG
Evansville, Indiana, USA / Markdorf, Deutschland (03. Februar 2003). Escalade, Inc. (NASDAQ: ESCA) und Schleicher & Co. International AG (SLI) geben bekannt, dass Martin Yale Industries, Inc. (Martin Yale), eine in Vollbesitz befindliche Tochtergesellschaft von Escalade Inc., weitere 340.000 Aktien des Kapitals von Schleicher & Co. International AG (Schleicher) übernommen hat. Mit dieser Übernahme hat Martin Yale seine Beteiligung auf 1.807.334 Aktien mit einem Durchschnittskaufpreis von EUR 3,46 erhöht. Martin Yale besitzt nunmehr 63,1 % der Aktien von Schleicher und bereitet derzeit ein Übernahmeangebot für die verbleibenden Aktien von Schleicher nach deutschem Recht vor.
Schleicher, mit Zentralsitz in Markdorf, Deutschland, ist ein weltweit führendes Unternehmen auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Datenshreddern mit Niederlassungen in Österreich, in der Tschechischen Republik, in China, England, Frankreich, Indien und in den USA. Das Unternehmen ist für den deutschen Aktienhandel unter dem Firmenkürzel SLI an der Frankfurter und Stuttgarter Börse notiert. Die Produkte von Schleicher werden unter den bekannten Warenzeichen "intimus", "Taros", "Papermonster" und "Olympia" vertrieben und umfassen kleine Shredder für private Abnehmer, ein umfassendes Sortiment an Büro-Shreddern, industrielle Papier-Shredder mit hoher Kapazität sowie Hochsicherheits-Shredder, die durch staatliche Ämter und Behörden auf der ganzen Welt genutzt werden. Darüber hinaus bietet Schleicher unter dem Namen VacuShred automatische Papierentsorgungssysteme für große Bürogebäude an. Für das am 31. März 2002 zu Ende gegangene Geschäftsjahr vermeldete Schleicher einen Umsatz von 46,8 Millionen Euro ($ 40,8 Mio.) und einen Reinverlust von 412.000 Euro ($ 359.000). Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internet-Website von Schleicher unter: www.schleicher.de.
Martin Yale ist ein führender Lieferant von Büroprodukten, Büromaschinen und Maschinen für grafische Betriebe, die unter den Markennamen "Martin Yale", "Premier", "Master" und "Mead Hatcher" vertrieben werden. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internet-Website von Martin Yale unter: www.martinyale.com.
Escalade produziert und vermarktet Qualitätsartikel in den Bereichen Sport, Büroausstattung und grafisches Gewerbe, die über ausgewählte Handelsunternehmen weltweit vertrieben werden.
Weitergehende Informationen über Escalade, Inc. erteilt: John R. Wilson, Vice President und CFO, unter 812/467-1265 oder C.W. (Bill) Reed, President und CEO unter 260/563-0621.
Weitergehende Informationen über Schleicher erteilt das Büro des Vorstands, Dr. E. Leopold Dieck, unter +49 (0) 7544-60150.
Die Börse führt ab 10. Februar die zum Verkauf eingereichten Schleicher Aktien in den Handel ein. Der Angebotspreis beträgt 4 €. Eine Veröffentlichung habe ich sonst noch nicht gefunden.
AN SCHLEICHER & CO. INTERNATIONAL AG
Evansville, Indiana, USA / Markdorf, Deutschland (03. Februar 2003). Escalade, Inc. (NASDAQ: ESCA) und Schleicher & Co. International AG (SLI) geben bekannt, dass Martin Yale Industries, Inc. (Martin Yale), eine in Vollbesitz befindliche Tochtergesellschaft von Escalade Inc., weitere 340.000 Aktien des Kapitals von Schleicher & Co. International AG (Schleicher) übernommen hat. Mit dieser Übernahme hat Martin Yale seine Beteiligung auf 1.807.334 Aktien mit einem Durchschnittskaufpreis von EUR 3,46 erhöht. Martin Yale besitzt nunmehr 63,1 % der Aktien von Schleicher und bereitet derzeit ein Übernahmeangebot für die verbleibenden Aktien von Schleicher nach deutschem Recht vor.
Schleicher, mit Zentralsitz in Markdorf, Deutschland, ist ein weltweit führendes Unternehmen auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Datenshreddern mit Niederlassungen in Österreich, in der Tschechischen Republik, in China, England, Frankreich, Indien und in den USA. Das Unternehmen ist für den deutschen Aktienhandel unter dem Firmenkürzel SLI an der Frankfurter und Stuttgarter Börse notiert. Die Produkte von Schleicher werden unter den bekannten Warenzeichen "intimus", "Taros", "Papermonster" und "Olympia" vertrieben und umfassen kleine Shredder für private Abnehmer, ein umfassendes Sortiment an Büro-Shreddern, industrielle Papier-Shredder mit hoher Kapazität sowie Hochsicherheits-Shredder, die durch staatliche Ämter und Behörden auf der ganzen Welt genutzt werden. Darüber hinaus bietet Schleicher unter dem Namen VacuShred automatische Papierentsorgungssysteme für große Bürogebäude an. Für das am 31. März 2002 zu Ende gegangene Geschäftsjahr vermeldete Schleicher einen Umsatz von 46,8 Millionen Euro ($ 40,8 Mio.) und einen Reinverlust von 412.000 Euro ($ 359.000). Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internet-Website von Schleicher unter: www.schleicher.de.
Martin Yale ist ein führender Lieferant von Büroprodukten, Büromaschinen und Maschinen für grafische Betriebe, die unter den Markennamen "Martin Yale", "Premier", "Master" und "Mead Hatcher" vertrieben werden. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internet-Website von Martin Yale unter: www.martinyale.com.
Escalade produziert und vermarktet Qualitätsartikel in den Bereichen Sport, Büroausstattung und grafisches Gewerbe, die über ausgewählte Handelsunternehmen weltweit vertrieben werden.
Weitergehende Informationen über Escalade, Inc. erteilt: John R. Wilson, Vice President und CFO, unter 812/467-1265 oder C.W. (Bill) Reed, President und CEO unter 260/563-0621.
Weitergehende Informationen über Schleicher erteilt das Büro des Vorstands, Dr. E. Leopold Dieck, unter +49 (0) 7544-60150.
Die Börse führt ab 10. Februar die zum Verkauf eingereichten Schleicher Aktien in den Handel ein. Der Angebotspreis beträgt 4 €. Eine Veröffentlichung habe ich sonst noch nicht gefunden.
Hüttenwerke Kayser:
Laut Meldung vom 20.12.02 plant die NA die restlichen Aktionäre der HK auszusqueezen.
Im Nebenwerte-Journal vom 6.2. heißt es, dass alleine die Betriebsgenehmigung der HK schon pro AKtie mehr wert sein dürfte als der aktuelle Börsenkurs. In den letzten Tagen gab es relativ "hohe" Umsätze in HK.
Das Abfindungsangebot dürfte wohl bald kommen, die HV fand bisher immer Ende März/Anfang April statt.
Laut Meldung vom 20.12.02 plant die NA die restlichen Aktionäre der HK auszusqueezen.
Im Nebenwerte-Journal vom 6.2. heißt es, dass alleine die Betriebsgenehmigung der HK schon pro AKtie mehr wert sein dürfte als der aktuelle Börsenkurs. In den letzten Tagen gab es relativ "hohe" Umsätze in HK.
Das Abfindungsangebot dürfte wohl bald kommen, die HV fand bisher immer Ende März/Anfang April statt.
Der Abfindungspreis für Gilde und Wolters wurde veröffentlicht!!!!
1148,78 für Gilde, 270,60 für Wolters.
Quelle: www.share-infos.de
1148,78 für Gilde, 270,60 für Wolters.
Quelle: www.share-infos.de
Hüttenwerke Kayser:
Die Hauptversammlung findet am 03.04.2003 statt, laut Angabe auf ihrer Website.
Aber eine Einladung gibt es wohl noch nicht?
Heute wieder ordentlich Umsatz. Gutes oder schlechtes Zeichen??
Die Hauptversammlung findet am 03.04.2003 statt, laut Angabe auf ihrer Website.
Aber eine Einladung gibt es wohl noch nicht?
Heute wieder ordentlich Umsatz. Gutes oder schlechtes Zeichen??
der squeeze out bei edscha wurde nunmehr endgültig angekündigt. ich sehe weiterhin gute kurschancen aufgrund der moderaten bewertung der aktie sowie der bestätigung der geschäftsplanungen in umsatz und ertrag auf der hv.
4. Ordentliche Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2001/2002
Mehrheitseigner EdCar avisiert Strukturmaßnahmen
Düsseldorf, 14. Februar 2003 „Nachdem das Übernahmeangebot der EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG an die freien Aktionäre der Edscha AG am
7. Februar abgeschlossen wurde und EdCar nun über 98 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte hält, geht der Vorstand davon aus, dass die Börsennotierung der Edscha-Aktie in absehbarer Zeit enden wird“, sagte Horst Kuschetzki, Vorstandsvorsitzender der Edscha AG, Remscheid, am Freitag auf der 4. Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in Düsseldorf. Damit gehe ein rund vierjähriges Kapitel, in dem der Kurs der Edscha-Aktie trotz widriger Rahmenbedingungen mehr als verdoppelt wurde, seinem Ende entgegen. Kuschetzki dankte den anwesenden Aktionären für ihr Vertrauen in dieser Zeit: „Die Börsennotierung hat den Erfolg des Unternehmens erheblich unterstützt. Wir wollen daher auch nicht ausschließen, dass wir dieses Kapitel eines Tages fortschreiben werden, sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen.“
Die EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG hatte bereits in der Angebotsunterlage angekündigt, die Übertragung der restlichen Edscha-Aktien auf sich im Rahmen eines so genannten Squeeze-out-Verfahrens anzustreben, falls sie nach Ablauf des Übernahmeangebots die dafür erforderlichen 95 Prozent am Grundkapital halte. Diese Möglichkeit besteht aufgrund einer Anfang 2002 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung. Das für die Durchführung eines solchen Verfahrens erforderliche offizielle Verlangen wurde von EdCar bislang jedoch noch nicht gestellt. Unabhängig davon, informierte Kuschetzki die Hauptversammlung, sei EdCar Ende 2002 – wie ebenfalls bereits in der Angebots-unterlage für das Übernahmeangebot in Aussicht gestellt – an den Vorstand mit dem Wunsch nach dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Edscha AG als abhängiger Gesellschaft herangetreten. Zur Durchführung dieser Strukturmaßnahmen werde in den kommenden Monaten voraussichtlich eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten werden.
EdCar hatte sich im November 2002 mit den bisherigen Großaktionären über den Erwerb von 70,5 Prozent der Aktien und Stimmrechte an der Edscha AG geeinigt und nachfolgend ein freiwilliges Übernahmeangebot an die freien Aktionäre der AG abgegeben. An EdCar sind von The Carlyle Group verwaltete Private Equity-Fonds mehrheitlich sowie die vier Vorstände der Edscha AG mit insgesamt 23 Prozent beteiligt. Dadurch und weil Carlyle das gleiche Grundverständnis zur Strategie der Gruppe habe, sagte Kuschetzki in Düsseldorf, sehe er sehr gute Voraussetzungen zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des eigenständigen Edscha-Weges.
Dieser werde im angelaufenen Geschäftsjahr 2002/2003 allerdings mühsamer verlaufen als bislang erwartet. Zwar trügen vor allem die Neuanläufe BMW Z4 und Smart Roadster im Geschäftsbereich Cabrio-Dachsysteme zur Umsatzsteigerung bei; dennoch werde es aus aktueller Sicht schwierig, das angepeilte Ziel von 950 Mio. Euro Umsatz zu erreichen. Zunehmend mache der schwache Absatz der Volumenhersteller Sorge, besonders in Nordamerika. Ebenfalls dämpfend wirke die Währungsentwicklung des Dollar, die den Umsatz gegenüber dem Vorjahr allein um mindestens 20 Mio. Euro geringer ausfallen ließe. Die Integration des Fahrzeugentwicklers IVM Automotive, der seit Juli 2002 zur Gruppe gehört, laufe zufriedenstellend, werde allerdings, ebenso wie der schwächere Dollar, die Gewinnmarge belasten.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2001/2002, in dem das Unternehmen mit 777,2 Mio. Euro (Vorjahr 797,2 Mio. Euro) 2,5 Prozent weniger umsetzte als im Vorjahr, das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) und den Jahresüberschuss aber um 3,2 bzw. 0,7 Prozent auf 60,5 Mio. Euro (58,6 Mio. Euro) bzw. 20,8 Mio. Euro (20,7 Mio. Euro) steigerte, schlugen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Vorjahreshöhe von 0,50 Euro vor.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Edscha AG
Christiane Nadol
Hohenhagener Straße 26-28
D 42855 Remscheid
Tel. +49(0)2191.363-677
Fax +49(0)2191.363-471
E-Mail CNadol@edscha.com
4. Ordentliche Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2001/2002
Mehrheitseigner EdCar avisiert Strukturmaßnahmen
Düsseldorf, 14. Februar 2003 „Nachdem das Übernahmeangebot der EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG an die freien Aktionäre der Edscha AG am
7. Februar abgeschlossen wurde und EdCar nun über 98 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte hält, geht der Vorstand davon aus, dass die Börsennotierung der Edscha-Aktie in absehbarer Zeit enden wird“, sagte Horst Kuschetzki, Vorstandsvorsitzender der Edscha AG, Remscheid, am Freitag auf der 4. Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in Düsseldorf. Damit gehe ein rund vierjähriges Kapitel, in dem der Kurs der Edscha-Aktie trotz widriger Rahmenbedingungen mehr als verdoppelt wurde, seinem Ende entgegen. Kuschetzki dankte den anwesenden Aktionären für ihr Vertrauen in dieser Zeit: „Die Börsennotierung hat den Erfolg des Unternehmens erheblich unterstützt. Wir wollen daher auch nicht ausschließen, dass wir dieses Kapitel eines Tages fortschreiben werden, sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen.“
Die EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG hatte bereits in der Angebotsunterlage angekündigt, die Übertragung der restlichen Edscha-Aktien auf sich im Rahmen eines so genannten Squeeze-out-Verfahrens anzustreben, falls sie nach Ablauf des Übernahmeangebots die dafür erforderlichen 95 Prozent am Grundkapital halte. Diese Möglichkeit besteht aufgrund einer Anfang 2002 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung. Das für die Durchführung eines solchen Verfahrens erforderliche offizielle Verlangen wurde von EdCar bislang jedoch noch nicht gestellt. Unabhängig davon, informierte Kuschetzki die Hauptversammlung, sei EdCar Ende 2002 – wie ebenfalls bereits in der Angebots-unterlage für das Übernahmeangebot in Aussicht gestellt – an den Vorstand mit dem Wunsch nach dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Edscha AG als abhängiger Gesellschaft herangetreten. Zur Durchführung dieser Strukturmaßnahmen werde in den kommenden Monaten voraussichtlich eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten werden.
EdCar hatte sich im November 2002 mit den bisherigen Großaktionären über den Erwerb von 70,5 Prozent der Aktien und Stimmrechte an der Edscha AG geeinigt und nachfolgend ein freiwilliges Übernahmeangebot an die freien Aktionäre der AG abgegeben. An EdCar sind von The Carlyle Group verwaltete Private Equity-Fonds mehrheitlich sowie die vier Vorstände der Edscha AG mit insgesamt 23 Prozent beteiligt. Dadurch und weil Carlyle das gleiche Grundverständnis zur Strategie der Gruppe habe, sagte Kuschetzki in Düsseldorf, sehe er sehr gute Voraussetzungen zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des eigenständigen Edscha-Weges.
Dieser werde im angelaufenen Geschäftsjahr 2002/2003 allerdings mühsamer verlaufen als bislang erwartet. Zwar trügen vor allem die Neuanläufe BMW Z4 und Smart Roadster im Geschäftsbereich Cabrio-Dachsysteme zur Umsatzsteigerung bei; dennoch werde es aus aktueller Sicht schwierig, das angepeilte Ziel von 950 Mio. Euro Umsatz zu erreichen. Zunehmend mache der schwache Absatz der Volumenhersteller Sorge, besonders in Nordamerika. Ebenfalls dämpfend wirke die Währungsentwicklung des Dollar, die den Umsatz gegenüber dem Vorjahr allein um mindestens 20 Mio. Euro geringer ausfallen ließe. Die Integration des Fahrzeugentwicklers IVM Automotive, der seit Juli 2002 zur Gruppe gehört, laufe zufriedenstellend, werde allerdings, ebenso wie der schwächere Dollar, die Gewinnmarge belasten.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2001/2002, in dem das Unternehmen mit 777,2 Mio. Euro (Vorjahr 797,2 Mio. Euro) 2,5 Prozent weniger umsetzte als im Vorjahr, das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) und den Jahresüberschuss aber um 3,2 bzw. 0,7 Prozent auf 60,5 Mio. Euro (58,6 Mio. Euro) bzw. 20,8 Mio. Euro (20,7 Mio. Euro) steigerte, schlugen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Vorjahreshöhe von 0,50 Euro vor.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Edscha AG
Christiane Nadol
Hohenhagener Straße 26-28
D 42855 Remscheid
Tel. +49(0)2191.363-677
Fax +49(0)2191.363-471
E-Mail CNadol@edscha.com
gruß kj
@ #624 Cade
Habe mich leider noch nicht durch die Gesetzestexte gewühlt. Folgende Frage:
Wann könnte ein Squeeze Out bei Edscha rechtlich gesehen überhaupt über die Bühne gehen?
Muss nicht ein Beschluss auf der HV gefasst werden, der dementsprechend erst wieder in einem Jahr gemacht werden kann, oder kann es sein, dass Edcar den Squeeze Out schon eher durchziehen kann?
Vielen Dank
Schönen Sonntag noch
Habe mich leider noch nicht durch die Gesetzestexte gewühlt. Folgende Frage:
Wann könnte ein Squeeze Out bei Edscha rechtlich gesehen überhaupt über die Bühne gehen?
Muss nicht ein Beschluss auf der HV gefasst werden, der dementsprechend erst wieder in einem Jahr gemacht werden kann, oder kann es sein, dass Edcar den Squeeze Out schon eher durchziehen kann?
Vielen Dank
Schönen Sonntag noch
Zur Durchführung dieser Strukturmaßnahmen werde in den kommenden Monaten voraussichtlich eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten werden.
das steht schon im redetext von herrn kuschetzki. nachdem
die ordentliche hauptversammlung nunmehr vorbei ist wird edcar ein bewertungsgutachten bei einem wirtschaftsprüfer in auftrag geben dessen erstellung ca. 4 wochen dauern wird. wenn alles recht schnell über die bühne geht könnte die ausserordentliche hauptversammlung mit dem einzigen
tagungspunkt des beschlusses des squeeze out schon in drei monaten stattfinden.
das steht schon im redetext von herrn kuschetzki. nachdem
die ordentliche hauptversammlung nunmehr vorbei ist wird edcar ein bewertungsgutachten bei einem wirtschaftsprüfer in auftrag geben dessen erstellung ca. 4 wochen dauern wird. wenn alles recht schnell über die bühne geht könnte die ausserordentliche hauptversammlung mit dem einzigen
tagungspunkt des beschlusses des squeeze out schon in drei monaten stattfinden.
Nach dem Verkauf der verlustträchtigen Salamander-Schuh- Tochter aus dem Verbund der Salamander AG wird in den naher Zukunft die Apcoa (WKN 505550) meiner Meinung nach einer der heißesten Kandidaten für ein bervorstehendes Squeeze-out sein.
Die Kursentwicklung der letzten Tage sind hier sicherlich ein Indiz.
Unter www.share-infos.de ist zur Apcoa eine lesenswerte Studie abrufbar.
Ich habe gestern übrigens einige Apcoa Aktien zu 119,- Euro gekauft !
Die Kursentwicklung der letzten Tage sind hier sicherlich ein Indiz.
Unter www.share-infos.de ist zur Apcoa eine lesenswerte Studie abrufbar.
Ich habe gestern übrigens einige Apcoa Aktien zu 119,- Euro gekauft !
Nette Chance bei minimalem Risiko
Entsprechend der beiden unteren Meldungen muss Rheinmetall für einen Jagenberg-Squeeze-Out nach dem ausgelaufenen Übernahmeangebot noch über 1,93% des gesamten Grundkapitals der Jagenberg (12 Mio. Stamm- und 8 Mio. Vorzugsaktien) über die Börse in Form der notierten Vorzugsaktien zu kaufen. Dies entspricht ca. 386.000 Vorzugsaktien bei nur noch 1,337 Mio. ausstehenden Vorzügen.
Bemerkenswert erscheint mir ferner, dass es Rheinmetall in mehr als einem Monat über die Börse nur gelungen ist 180.769 Vorzüge zu erwerben und dass öffentlich nur 758.307 Vorzugsaktien (9,5%) für 2,20€ in bar angedient wurden.
Folglich könnten die nächsten Zukäufe über die Börse langsam teurer werden für Rheinmetall und die Geldkurse von 2,21 an praktisch allen Börsenplätzen nicht mehr lange bedient werden. Die Umstände erinnern mich fatal an Spar Vz. im Frühjahr 2001 (auch sehr niedrige Andienungsquote der Vorzüge des damaligem Übernahmeangebotes), bevor der Kurs um weitere 73% (von 6 auf 10,40€) binnen kurzer Zeit stieg!
Quellen: www.vwd.de und www.rheinmetall.de
Rheinmetall kann bei Jagenberg noch keinen Squeeze-Out beginnen
Frankfurt (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, kann auch nach Abschluss eines öffentlichen Übernahmeangebots für die Jagenberg AG, Neuss noch keinen Squeeze-Out in die Wege leiten. Auch durch zusätzliche börsliche Zukäufe von Jagenberg-Aktien im Volumen von 0,9 Prozent des Grundkapitals zwischen Mitte Januar und Mitte Februar wurde die für einen Squeeze-Out gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 95 Prozent des Grundkapitals nicht erreicht, wie aus einer Finanzanzeige vom Mittwoch hervorgeht. Danach verfügt Rheinmetall über ihre Tochter Rheinmetall Maschinenbau GmbH über 93,07 Prozent des Kapitals und 99,58 Prozent der Stimmrechte von Jagenberg.
Das öffentliche Kaufangebot für den Hersteller von Verpackungsmaschinen war vor einer Woche abgelaufen. In dessen Rahmen waren Rheinmetall 4,04 Prozent der Jagenberg-Titel angedient worden.
vwd/12/19.2.2003/rio/jhe
19.02.2003, 08:02
Jagenberg Vz.: 621203
Rheinmetall: 703000
Rheinmetall Vz.: 703003
Und etwas detaillierter: http://www.rheinmetall.com/deutsch/pdf/bekantmachung19022003…
http://www.rheinmetall.com/deutsch/pdf/bekantmachung19022003…
Entsprechend der beiden unteren Meldungen muss Rheinmetall für einen Jagenberg-Squeeze-Out nach dem ausgelaufenen Übernahmeangebot noch über 1,93% des gesamten Grundkapitals der Jagenberg (12 Mio. Stamm- und 8 Mio. Vorzugsaktien) über die Börse in Form der notierten Vorzugsaktien zu kaufen. Dies entspricht ca. 386.000 Vorzugsaktien bei nur noch 1,337 Mio. ausstehenden Vorzügen.
Bemerkenswert erscheint mir ferner, dass es Rheinmetall in mehr als einem Monat über die Börse nur gelungen ist 180.769 Vorzüge zu erwerben und dass öffentlich nur 758.307 Vorzugsaktien (9,5%) für 2,20€ in bar angedient wurden.
Folglich könnten die nächsten Zukäufe über die Börse langsam teurer werden für Rheinmetall und die Geldkurse von 2,21 an praktisch allen Börsenplätzen nicht mehr lange bedient werden. Die Umstände erinnern mich fatal an Spar Vz. im Frühjahr 2001 (auch sehr niedrige Andienungsquote der Vorzüge des damaligem Übernahmeangebotes), bevor der Kurs um weitere 73% (von 6 auf 10,40€) binnen kurzer Zeit stieg!
Quellen: www.vwd.de und www.rheinmetall.de
Rheinmetall kann bei Jagenberg noch keinen Squeeze-Out beginnen
Frankfurt (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, kann auch nach Abschluss eines öffentlichen Übernahmeangebots für die Jagenberg AG, Neuss noch keinen Squeeze-Out in die Wege leiten. Auch durch zusätzliche börsliche Zukäufe von Jagenberg-Aktien im Volumen von 0,9 Prozent des Grundkapitals zwischen Mitte Januar und Mitte Februar wurde die für einen Squeeze-Out gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 95 Prozent des Grundkapitals nicht erreicht, wie aus einer Finanzanzeige vom Mittwoch hervorgeht. Danach verfügt Rheinmetall über ihre Tochter Rheinmetall Maschinenbau GmbH über 93,07 Prozent des Kapitals und 99,58 Prozent der Stimmrechte von Jagenberg.
Das öffentliche Kaufangebot für den Hersteller von Verpackungsmaschinen war vor einer Woche abgelaufen. In dessen Rahmen waren Rheinmetall 4,04 Prozent der Jagenberg-Titel angedient worden.
vwd/12/19.2.2003/rio/jhe
19.02.2003, 08:02
Jagenberg Vz.: 621203
Rheinmetall: 703000
Rheinmetall Vz.: 703003
Und etwas detaillierter: http://www.rheinmetall.com/deutsch/pdf/bekantmachung19022003…
http://www.rheinmetall.com/deutsch/pdf/bekantmachung19022003…
@RSE: Interessante News!
Kennst du dich mit Rheinmetall gut aus?
Die haben ja auch noch die Tochter ADITRON, bei der ein Squeeze Out möglich wäre, und deren Kurs ist auffällig gestiegen in den letzten Tagen, ohne dass irgendwelche Nachrichten zu finden gewesen wären.
Könnte da ein Zusammenhang bestehen?
Kennst du dich mit Rheinmetall gut aus?
Die haben ja auch noch die Tochter ADITRON, bei der ein Squeeze Out möglich wäre, und deren Kurs ist auffällig gestiegen in den letzten Tagen, ohne dass irgendwelche Nachrichten zu finden gewesen wären.
Könnte da ein Zusammenhang bestehen?
HANDELSBLATT, 18.2.2003 pes/tel
DÜSSELDORF. Die börsennotierte Berliner Werbegruppe Scholz & Friends steht offenbar vor einem
Management-Buy-out. Das verlautet aus Unternehmenskreisen in Berlin und [...] [...] Der Anteil von 77 %, den Cordiant an Scholz & Friends hält, soll noch im ersten Halbjahr verkauft werden. Dabei sei eine Veräußerung an das Management von Scholz & Friends um die beiden Geschäftsführer Thomas Heilmann und Sebastian Turner
denkbar, berichten die Kreise weiter. Offiziell wollen weder Cordiant noch Scholz & Friends die Verkaufsabsichten
kommentieren...
Dann wäre doch sicher auch ein Abfindungsangebot fällig...
Der Wert kommt von 4 € nach der Fusion mit United Visions.
DÜSSELDORF. Die börsennotierte Berliner Werbegruppe Scholz & Friends steht offenbar vor einem
Management-Buy-out. Das verlautet aus Unternehmenskreisen in Berlin und [...] [...] Der Anteil von 77 %, den Cordiant an Scholz & Friends hält, soll noch im ersten Halbjahr verkauft werden. Dabei sei eine Veräußerung an das Management von Scholz & Friends um die beiden Geschäftsführer Thomas Heilmann und Sebastian Turner
denkbar, berichten die Kreise weiter. Offiziell wollen weder Cordiant noch Scholz & Friends die Verkaufsabsichten
kommentieren...
Dann wäre doch sicher auch ein Abfindungsangebot fällig...
Der Wert kommt von 4 € nach der Fusion mit United Visions.
Squeeze-Out bei den Hüttenwerke Kayser...
Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), die am Grundkapital der Hüttenwerke Kayser AG (HK) mit 98,27 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt, wie bereits bekannt gegeben, die Durchführung eines Squeeze-Out-Verfahrens bei HK.
Der HK-Aufsichtsrat hatte sich am 18. Dezember 2002 mit dem beabsichtigten Ausschlussverfahren befasst und diesem zugestimmt. Der Wert der zu gewährenden Barabfindung wurde zwischenzeitlich von der NA ermittelt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Wirtschaftsprüfer auf die Angemessenheit überprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat von HK haben nun am 20. Februar 2003 beschlossen, der Hauptversammlung am 3. April 2003 einen Beschluss vorzuschlagen, nach dem die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 57,68 Euro für jede HK-Aktie auf die NA übertragen werden.
Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), die am Grundkapital der Hüttenwerke Kayser AG (HK) mit 98,27 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt, wie bereits bekannt gegeben, die Durchführung eines Squeeze-Out-Verfahrens bei HK.
Der HK-Aufsichtsrat hatte sich am 18. Dezember 2002 mit dem beabsichtigten Ausschlussverfahren befasst und diesem zugestimmt. Der Wert der zu gewährenden Barabfindung wurde zwischenzeitlich von der NA ermittelt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Wirtschaftsprüfer auf die Angemessenheit überprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat von HK haben nun am 20. Februar 2003 beschlossen, der Hauptversammlung am 3. April 2003 einen Beschluss vorzuschlagen, nach dem die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 57,68 Euro für jede HK-Aktie auf die NA übertragen werden.
Düsseldorf (vwd) - Gut zehn Jahre nach der Eingliederung der Siemens-Nixdorf AG (SNI) ist der Münchener Technologiekonzern Siemens AG zu einer Nachzahlung an die damals ausstehenden Siemens-Nixodorf-Aktionäre verurteilt worden. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte, legte der 19. Zivilsenat des Gerichts die angemessene Abfindung auf drei Siemens-Stammaktien (Nennwert 50 DEM) für 13 SNI-Anteilsscheine (Nennwert 50 DEM) fest. Aktienspitzen seien durch bare Zuzahlung von 150,41 DEM je Aktie auszugleichen.
Das Umtauschverhältnis von 13:3 oder umgerechnet 4,33:1 fällt für die früheren SNI-Aktionäre deutlich ungünstiger aus als in der Vorinstanz vor dem Landgericht Dortmund, die auf ein Verhältnis von 3:1 und einen Spitzenausgleich von 209,38 DEM pro Aktie erkannt hatte. Allerdings liegt das nunmehr festgelegte Umtauschverhältnis über dem ursprünglichen Übernahmeangebot der Siemens AG, das einem Verhältnis von 6:1 sowie einer Ausgleichszahlung von 156,50 DEM entsprach. Die jetzige Entscheidung des Senats sei nicht anfechtbar, erklärte das Gericht.
Bei der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Mitte Dezember hatte einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Staubach, gesagt, ein Verhältnis von gut 4,3:1 bedeute, dass die früheren SNI-Aktionäre noch zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio EUR erhielten. Vor gut zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren Siemens-Kurses und des günstiger vereanschlagten Umtauschverhältnisses - von möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio EUR gesprochen. +++ Andreas Heitker
vwd/24.2.2003/hei/rio
24.02.2003, 16:49
Siemens: 723610
SIEMENS AG: 723611
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Das Umtauschverhältnis von 13:3 oder umgerechnet 4,33:1 fällt für die früheren SNI-Aktionäre deutlich ungünstiger aus als in der Vorinstanz vor dem Landgericht Dortmund, die auf ein Verhältnis von 3:1 und einen Spitzenausgleich von 209,38 DEM pro Aktie erkannt hatte. Allerdings liegt das nunmehr festgelegte Umtauschverhältnis über dem ursprünglichen Übernahmeangebot der Siemens AG, das einem Verhältnis von 6:1 sowie einer Ausgleichszahlung von 156,50 DEM entsprach. Die jetzige Entscheidung des Senats sei nicht anfechtbar, erklärte das Gericht.
Bei der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Mitte Dezember hatte einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Staubach, gesagt, ein Verhältnis von gut 4,3:1 bedeute, dass die früheren SNI-Aktionäre noch zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio EUR erhielten. Vor gut zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren Siemens-Kurses und des günstiger vereanschlagten Umtauschverhältnisses - von möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio EUR gesprochen. +++ Andreas Heitker
vwd/24.2.2003/hei/rio
24.02.2003, 16:49
Siemens: 723610
SIEMENS AG: 723611
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Mit der Sonderausschüttung von 28,80 Euro liegt die Wertuntergrenze jetzt bei 425,30 Euro.
Addiert man die Garantiedividende von 13,61 Euro aus dem G&B-Vertrag, würde sich sogar ein "Fair Value" von 438,90 Euro ableiten lassen. Der Markt hat schon reagiert, in Stuttgart stehen 100 Aktien zu 410,01 Euro im Kauf!
_______________________________________
Dienstag, 25.02.2003, 10:31
DGAP-Ad hoc: Neckarwerke Stuttgart
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart AG Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat bei der Neckarwerke Stutt- gart AG, Stuttgart, am 26. November 2002 ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327 a ff. AktG eingeleitet (vgl, Corporate News- Mitteilung der EnBW vom 26. November 2002). Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird bei der ordentlichen Hauptversammlung der NWS am 15./16. April 2003 beschlossen. Die EnBW hat die Barabfindung auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der KPMG Deutsche Treu- hand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf je 396,50 EUR je Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG festgesetzt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Neckarwer- ke Stuttgart AG haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Neckarwerke Stuttgart AG vorzuschlagen, die Übertragung der Inhaberstückaktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barab- findung in Höhe von 396,50 EUR für je eine Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG auf die EnBW zu beschließen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.02.2003
WKN: 675800; ISIN: DE0006758006; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg, München und Stuttgart
Addiert man die Garantiedividende von 13,61 Euro aus dem G&B-Vertrag, würde sich sogar ein "Fair Value" von 438,90 Euro ableiten lassen. Der Markt hat schon reagiert, in Stuttgart stehen 100 Aktien zu 410,01 Euro im Kauf!
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Dienstag, 25.02.2003, 10:31
DGAP-Ad hoc: Neckarwerke Stuttgart
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart AG Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat bei der Neckarwerke Stutt- gart AG, Stuttgart, am 26. November 2002 ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327 a ff. AktG eingeleitet (vgl, Corporate News- Mitteilung der EnBW vom 26. November 2002). Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird bei der ordentlichen Hauptversammlung der NWS am 15./16. April 2003 beschlossen. Die EnBW hat die Barabfindung auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der KPMG Deutsche Treu- hand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf je 396,50 EUR je Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG festgesetzt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Neckarwer- ke Stuttgart AG haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Neckarwerke Stuttgart AG vorzuschlagen, die Übertragung der Inhaberstückaktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barab- findung in Höhe von 396,50 EUR für je eine Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG auf die EnBW zu beschließen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.02.2003
WKN: 675800; ISIN: DE0006758006; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg, München und Stuttgart
meine positive einschätzung zu edscha aus dem beitrag nr.624 wird im hv-bericht unter www.gsc-research bestätigt.
mein urteil deshalb: weiter kaufen. die umsätze der letzten tage auf hohem niveau im bereich von 5-7000 stück
täglich bei einem freefloat von um die 250.000 aktien bestätigen dies meines erachtens auch.
mein urteil deshalb: weiter kaufen. die umsätze der letzten tage auf hohem niveau im bereich von 5-7000 stück
täglich bei einem freefloat von um die 250.000 aktien bestätigen dies meines erachtens auch.
Thema: ABFINDUNG für STRABAG 728300 ??? [Thread-Nr.: 702073]
#1 von kostojunior 27.02.03 12:40:31 Beitrag Nr.: 8.748.071 8748071
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben STRABAG BETEIL.AG O.N.
bezugnehmend auf diese Meldung vom Mehrheitsaktionär.
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Bauholding-Strabag: Abspaltung und Barabfindung / Delisting der Gesellschaft
27.02.2003 (09:52)
Der Vorstand der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft, Spittal/Drau, wird der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.6.2003 vorschlagen, den nicht identifizierten Streubesitz – ca. 8,62 % der Stimmrechte der Gesellschaft – in eine „Streubesitz-Aktiengesellschaft“ abzuspalten und jede dieser abgespaltenen Aktien in angemessener Höhe mit Euro 70,00 abzufinden. Identifizierte Aktionäre mit Stimmrechten in Höhe von ca. 91,38% des Grundkapitals der Gesellschaft haben sich zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtet. Nach Zustimmung der Hauptversammlung und nach Abwicklung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte (ca. 1-2 Monate nach der Hauptversammlung) entfallen die börserechtlichen Zulassungserfordernisse für eine Aufrechterhaltung der Notierung der Aktien der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft an der Wiener Börse, dementsprechend wird die Zulassung zu widerrufen sein.
Vorgangsweise:
1. Nicht verhältniswahrende Abspaltung von Barvermögen zur Neugründung der „Streubesitz-AG“. Je „abgespaltener“ Aktie werden Euro 1,-- (Euro eins) in die neue „Streubesitz-AG“ abgespalten;
sowie
2. Zuzahlung durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie im Ausmaß der Differenz zum Abfindungsbetrag;
oder
3. Anstelle der Zuzahlung (siehe 2.) Abfindungsangebot durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie von Euro 1,-- in Höhe des Abfindungsbetrages gegen Übertragung der freiwerdenden Aktien an der „Streubesitz-AG“ an die die Abfindung leistenden Dritten.
Die solcherart gestraffte Eigentümerstruktur soll helfen, auf den zusammenrückenden europäischen Märkten die Position der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft zu verteidigen beziehungsweise zu stärken. Insbesondere die Durchführung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Präsenz in Zentraleuropa und grenzüberschreitende Kooperationen sollen dadurch erleichtert werden.
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KAUFEMPFEHLUNG für die DEUTSCHE STRABAG ! Limitieren !
aktuelle Kurse: http://aktien.onvista.de/overview_quotes.html?ID_OSI=82949
gruß kj
#1 von kostojunior 27.02.03 12:40:31 Beitrag Nr.: 8.748.071 8748071
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben STRABAG BETEIL.AG O.N.
bezugnehmend auf diese Meldung vom Mehrheitsaktionär.
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Bauholding-Strabag: Abspaltung und Barabfindung / Delisting der Gesellschaft
27.02.2003 (09:52)
Der Vorstand der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft, Spittal/Drau, wird der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.6.2003 vorschlagen, den nicht identifizierten Streubesitz – ca. 8,62 % der Stimmrechte der Gesellschaft – in eine „Streubesitz-Aktiengesellschaft“ abzuspalten und jede dieser abgespaltenen Aktien in angemessener Höhe mit Euro 70,00 abzufinden. Identifizierte Aktionäre mit Stimmrechten in Höhe von ca. 91,38% des Grundkapitals der Gesellschaft haben sich zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtet. Nach Zustimmung der Hauptversammlung und nach Abwicklung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte (ca. 1-2 Monate nach der Hauptversammlung) entfallen die börserechtlichen Zulassungserfordernisse für eine Aufrechterhaltung der Notierung der Aktien der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft an der Wiener Börse, dementsprechend wird die Zulassung zu widerrufen sein.
Vorgangsweise:
1. Nicht verhältniswahrende Abspaltung von Barvermögen zur Neugründung der „Streubesitz-AG“. Je „abgespaltener“ Aktie werden Euro 1,-- (Euro eins) in die neue „Streubesitz-AG“ abgespalten;
sowie
2. Zuzahlung durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie im Ausmaß der Differenz zum Abfindungsbetrag;
oder
3. Anstelle der Zuzahlung (siehe 2.) Abfindungsangebot durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie von Euro 1,-- in Höhe des Abfindungsbetrages gegen Übertragung der freiwerdenden Aktien an der „Streubesitz-AG“ an die die Abfindung leistenden Dritten.
Die solcherart gestraffte Eigentümerstruktur soll helfen, auf den zusammenrückenden europäischen Märkten die Position der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft zu verteidigen beziehungsweise zu stärken. Insbesondere die Durchführung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Präsenz in Zentraleuropa und grenzüberschreitende Kooperationen sollen dadurch erleichtert werden.
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gruß kj
Edscha bereitet ao Hauptversammlung zum Squeeze-Out vor
Düsseldorf (vwd) - Nach der Übernahme durch die EdCar Beteiligungs GmbH &
Co. KG, München, bereitet der Vorstand des Remscheider Automobilzulieferers Edscha AG jetzt eine außerordentliche Hauptversammlung vor, um die noch verbliebenen Kleinaktionäre auszuschließen. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest, erklärte das Unternehmen am Freitag. Auf dem Aktionärstreffen solle dann zugleich ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Edscha als abhängiger Gesellschaft abgeschlossen werden, hieß es.
EdCar hält nach Abschluss des Übernahmeangebots inzwischen mehr als 98 Prozent der Edscha-Anteile. An EdCar sind The Carlyle Group sowie mit 23 Prozent die vier Vorstände des Remscheider SMAX-Unternehmens beteiligt.
+++ Andreas Heitker
vwd/28.2.2003/hei/apo
28.02.2003
Düsseldorf (vwd) - Nach der Übernahme durch die EdCar Beteiligungs GmbH &
Co. KG, München, bereitet der Vorstand des Remscheider Automobilzulieferers Edscha AG jetzt eine außerordentliche Hauptversammlung vor, um die noch verbliebenen Kleinaktionäre auszuschließen. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest, erklärte das Unternehmen am Freitag. Auf dem Aktionärstreffen solle dann zugleich ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Edscha als abhängiger Gesellschaft abgeschlossen werden, hieß es.
EdCar hält nach Abschluss des Übernahmeangebots inzwischen mehr als 98 Prozent der Edscha-Anteile. An EdCar sind The Carlyle Group sowie mit 23 Prozent die vier Vorstände des Remscheider SMAX-Unternehmens beteiligt.
+++ Andreas Heitker
vwd/28.2.2003/hei/apo
28.02.2003
Nachrichten: Gerresheimer Glas will Minderheitsaktionäre ausschließen lassen
Die Minderheitsaktionäre des früheren Düsseldorfer MDAX-Konzerns Gerresheimer Glas AG können sich auf einen Ausschluss aus dem Unternehmen einstellen. Der beabsichtigte Squeeze-Out werde am 13. Mai auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung stehen, berichtet heute vwd. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre sollten eine Barabfindung von 16,12 EUR je Anteilsschein erhalten. Die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers hätten diese Summe festgelegt, die von der BDO Deutsche Warentreuhand AG als angemessen bestätigt worden sei. 98,56 Prozent am Verpackungskonzern hält derzeit die Gerresheimer Holdings GmbH & Co KG, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
Die Minderheitsaktionäre des früheren Düsseldorfer MDAX-Konzerns Gerresheimer Glas AG können sich auf einen Ausschluss aus dem Unternehmen einstellen. Der beabsichtigte Squeeze-Out werde am 13. Mai auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung stehen, berichtet heute vwd. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre sollten eine Barabfindung von 16,12 EUR je Anteilsschein erhalten. Die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers hätten diese Summe festgelegt, die von der BDO Deutsche Warentreuhand AG als angemessen bestätigt worden sei. 98,56 Prozent am Verpackungskonzern hält derzeit die Gerresheimer Holdings GmbH & Co KG, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
Mit Pressemitteilung vom 15.11. wurde der Squeeze-Out bei Aditron angekündigt. Die FALKENSTEIN Nebenwerte AG hat eine Bewertung des Unternehmens vorgenommen, die auf http://www.share-infos.de im pdf-Format abgerufen werden kann (Achtung: sehr großes Dokument).
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
04.03.2003 - 19:18 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: SwissReal Estate AG; Zielgesellschaft: Küppersbusch Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Mitteilung über Kontrollerwerb und Ankündigung eines Pflichtangebots
der SwissReal Estate AG Neugasse 14, 6300 Zug, Schweiz Tel: 0041 l 253 6090; Fax: 0041 l 253 6091 (Swiss AG")
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. l Satz l, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")
1. Die Swiss AG hat am l. März 2003, 00:00 die Kontrolle im Sinne des § 29 WpÜG
über die Küppersbusch Aktiengesellschaft, D-45883 Gelsenkirchen,
Küppersbuschstrasse 16 (Fax: +49 209 401 554) ("Küppersbusch AG) erlangt.
2. Der Stimmrechtsanteil der Swiss AG an der Küppersbusch AG betrug am 4. März
2003, 16:30 gerundet 84,179 %.
3. Die Swiss AG hält keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte
an der Küppersbusch AG.
4. Die Swiss AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf Erwerb aller
auf den Inhaber lautenden Aktien der Küppersbusch AG mit einem Nominalwert
von DM 100 (entspricht EUR 51,129) (je eine "Küppersbusch-Aktie")
- WKN 633 800 / ISIN DE 000 633 8007 -
gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,92 je Küppersbusch-Aktie zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu
erwerben.
Die Höhe der angebotenen Gegenleistungen entspricht dem gewichteten
Durchschnittskurs der Küppersbusch-Aktie der letzten drei Monate (EUR 9,92)
entsprechend §§ 5 Abs. l, 3 WpÜG-Angebotsverordnung.
5. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse
http://www.fortmancline/angebot.com veröffentlicht
Köln, den 4. März 2003
FÜR DIE SWISS REAL ESTATE AG Vorstand Stephan Rind
Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.03.2003
Pflichtangebot
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Mitteilung über Kontrollerwerb und Ankündigung eines Pflichtangebots
der SwissReal Estate AG Neugasse 14, 6300 Zug, Schweiz Tel: 0041 l 253 6090; Fax: 0041 l 253 6091 (Swiss AG")
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. l Satz l, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")
1. Die Swiss AG hat am l. März 2003, 00:00 die Kontrolle im Sinne des § 29 WpÜG
über die Küppersbusch Aktiengesellschaft, D-45883 Gelsenkirchen,
Küppersbuschstrasse 16 (Fax: +49 209 401 554) ("Küppersbusch AG) erlangt.
2. Der Stimmrechtsanteil der Swiss AG an der Küppersbusch AG betrug am 4. März
2003, 16:30 gerundet 84,179 %.
3. Die Swiss AG hält keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte
an der Küppersbusch AG.
4. Die Swiss AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf Erwerb aller
auf den Inhaber lautenden Aktien der Küppersbusch AG mit einem Nominalwert
von DM 100 (entspricht EUR 51,129) (je eine "Küppersbusch-Aktie")
- WKN 633 800 / ISIN DE 000 633 8007 -
gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,92 je Küppersbusch-Aktie zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu
erwerben.
Die Höhe der angebotenen Gegenleistungen entspricht dem gewichteten
Durchschnittskurs der Küppersbusch-Aktie der letzten drei Monate (EUR 9,92)
entsprechend §§ 5 Abs. l, 3 WpÜG-Angebotsverordnung.
5. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse
http://www.fortmancline/angebot.com veröffentlicht
Köln, den 4. März 2003
FÜR DIE SWISS REAL ESTATE AG Vorstand Stephan Rind
Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.03.2003
Hallo Leute,
Effecten-Spiegel Nr.11 vom 06.03.2003 Seite 5:
"Gerüchten zufolge soll Porsche einen Anteil an den FREIEN Audi-Aktien besessen und diesen mit 35% Aufschlag zum aktuellen Kurs an VW verkauft haben"
Zur Erinnerung: Es gibt nur ca.1% freie Audi-Aktien und davon hat die Effecten-Spiegel AG 50%. Der Kurs der Audi Aktie ist in kürzester Zeit jetzt von ca.180 EUR auf derzeit 293 EUR gestiegen!!!!!
Es grüßt Dagobert Bull
Effecten-Spiegel Nr.11 vom 06.03.2003 Seite 5:
"Gerüchten zufolge soll Porsche einen Anteil an den FREIEN Audi-Aktien besessen und diesen mit 35% Aufschlag zum aktuellen Kurs an VW verkauft haben"
Zur Erinnerung: Es gibt nur ca.1% freie Audi-Aktien und davon hat die Effecten-Spiegel AG 50%. Der Kurs der Audi Aktie ist in kürzester Zeit jetzt von ca.180 EUR auf derzeit 293 EUR gestiegen!!!!!
Es grüßt Dagobert Bull
* E.On hat mehrere Interessenten für Gelsenwasser
Das kam gerade über die Nachrichtenagentur DPA, um genau 16.42 Uhr
Gruß
Das kam gerade über die Nachrichtenagentur DPA, um genau 16.42 Uhr
Gruß
Das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung des LG Dortmund abgeändert und nunmehr rechtskräftig entschieden, dass für je 13 Nixdorf-Aktien 3 Siemens-Aktien à DM 50 Nennwert bzw. mittlerweile nach diversen Kapitalmaßnahmen 45 Siemens-Aktien à 3 € Nennwert auszugeben sind. Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung i. H. v. 76,90 € (DM 150,41) je SNI-Aktie ausgezahlt. Ursprünglich wurde eine Barabfindung von DM 156,50 (= 80,01 € je SNI-Aktie festgelegt.
Auch soweit Aktien zwischenzeitlich zum Umtausch nach dem alten Umtauschverhältnis eingereicht worden sind, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Anpassung an das neue Verhältnis vorzunehmen, sofern Sie damals mehr als 5 SNI-Aktien besaßen. Bei einer Depotgröße bis zu 5 SNI-Aktien haben Sie keinen Anspruch auf Nachbesserung.
Ihre Depotbank, die für Sie den ursprünglichen Umtausch abgewickelt hat, wird sich in den kommenden Wochen bei Ihnen melden (sofern Depotbestand größer 5 SNI-Aktien war) und auffordern Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollten Sie bis Anfang April keine Nachricht erhalten, so möchten wir Sie bitten sich direkt an diese zu wenden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aussage weiterhelfen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Inga Schreiber
Siemens AG-Investor Relations
Tja leider gibts wohl erst ab 5 SNI-Aktien aufwärts eine Zusatzzahlung !!!
Auch soweit Aktien zwischenzeitlich zum Umtausch nach dem alten Umtauschverhältnis eingereicht worden sind, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Anpassung an das neue Verhältnis vorzunehmen, sofern Sie damals mehr als 5 SNI-Aktien besaßen. Bei einer Depotgröße bis zu 5 SNI-Aktien haben Sie keinen Anspruch auf Nachbesserung.
Ihre Depotbank, die für Sie den ursprünglichen Umtausch abgewickelt hat, wird sich in den kommenden Wochen bei Ihnen melden (sofern Depotbestand größer 5 SNI-Aktien war) und auffordern Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollten Sie bis Anfang April keine Nachricht erhalten, so möchten wir Sie bitten sich direkt an diese zu wenden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aussage weiterhelfen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Inga Schreiber
Siemens AG-Investor Relations
Tja leider gibts wohl erst ab 5 SNI-Aktien aufwärts eine Zusatzzahlung !!!
Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
Düsseldorf (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, beabsichtigt, die
Aktien der Aditron AG über einen Squeeze-out vollständig zu übernehmen und
die außenstehenden Aktionäre abzufinden. Rheinmetall hält einen Anteil von
etwa 97,67 Prozent an Aditron, wie das Unternehmen am Freitag ad hoc
mitteilte. Rheinmetall wolle den außenstehenden Aktionären voraussichtlich
eine Barabfindung von 26,50 EUR je Aktie anbieten. Der entsprechende
Beschluss über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der
Aditron AG am 15. Mai herbeigeführt werden.
Die Aditron beabsichtige zudem, eine Dividende von voraussichtlich 3,13
(0,32) EUR zu zahlen. Unter Berücksichtigung dieser geplanten Barabfindung
und Dividende erhielten die Aktionäre voraussichtlich insgesamt 29,63 EUR je
Aktie.
vwd/12/7.3.2003/nas/mi
Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
Düsseldorf (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, beabsichtigt, die
Aktien der Aditron AG über einen Squeeze-out vollständig zu übernehmen und
die außenstehenden Aktionäre abzufinden. Rheinmetall hält einen Anteil von
etwa 97,67 Prozent an Aditron, wie das Unternehmen am Freitag ad hoc
mitteilte. Rheinmetall wolle den außenstehenden Aktionären voraussichtlich
eine Barabfindung von 26,50 EUR je Aktie anbieten. Der entsprechende
Beschluss über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der
Aditron AG am 15. Mai herbeigeführt werden.
Die Aditron beabsichtige zudem, eine Dividende von voraussichtlich 3,13
(0,32) EUR zu zahlen. Unter Berücksichtigung dieser geplanten Barabfindung
und Dividende erhielten die Aktionäre voraussichtlich insgesamt 29,63 EUR je
Aktie.
vwd/12/7.3.2003/nas/mi
mein aktueller Wert ist PHOENIX # 603100
siehe dazu meinen Thread.
Mc Dotter
siehe dazu meinen Thread.
Mc Dotter
Squeeze-Out bei Entrium.
HV-Einladung:
6. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fineco Group S.p.A., Brescia,
Italien gegen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Fineco Group S.p.A., Via
Leonardo da Vinci 74, Brescia, Italien, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß
§§ 327a ff. Aktiengesetz auf die Fineco Group S.p.A., Brescia, (Hauptaktionär)
übertragen. Die Fineco Group S.p.A. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
9,30 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Entrium Direct Bankers
AG."
Der Fineco Group S.p.A. gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 vom Hundert des
Grundkapitals der Entrium Direct Bankers AG, nämlich insgesamt 99,373 % aller Aktien
der Entrium Direct Bankers AG. Die Fineco Group S.p.A. ist damit Hauptaktionär i.S.v.
§ 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz. Sie hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
an die Entrium Direct Bankers AG gerichtet, die Hauptversammlung der Entrium
Direct Bankers AG solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen.
Die Fineco Group S.p.A. hat eine Barabfindung von 9,30 Euro je Aktie festgelegt.
Die Fineco Group S.p.A. hat dem Vorstand der Entrium Direct Bankers AG eine Erklärung
der Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, vom 28.02.2003 übermittelt, durch
welche die Degussa Bank GmbH die Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung der Fineco
Group S.p.A. übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Entrium Direct Bankers AG unverzüglich
die von der Fineco Group S.p.A. festgelegte und zu zahlende Barabfindung für die übergegangenen
Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Fineco Group S.p.A. die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie
die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
gruss sp42b.
HV-Einladung:
6. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fineco Group S.p.A., Brescia,
Italien gegen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Fineco Group S.p.A., Via
Leonardo da Vinci 74, Brescia, Italien, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß
§§ 327a ff. Aktiengesetz auf die Fineco Group S.p.A., Brescia, (Hauptaktionär)
übertragen. Die Fineco Group S.p.A. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
9,30 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Entrium Direct Bankers
AG."
Der Fineco Group S.p.A. gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 vom Hundert des
Grundkapitals der Entrium Direct Bankers AG, nämlich insgesamt 99,373 % aller Aktien
der Entrium Direct Bankers AG. Die Fineco Group S.p.A. ist damit Hauptaktionär i.S.v.
§ 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz. Sie hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
an die Entrium Direct Bankers AG gerichtet, die Hauptversammlung der Entrium
Direct Bankers AG solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen.
Die Fineco Group S.p.A. hat eine Barabfindung von 9,30 Euro je Aktie festgelegt.
Die Fineco Group S.p.A. hat dem Vorstand der Entrium Direct Bankers AG eine Erklärung
der Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, vom 28.02.2003 übermittelt, durch
welche die Degussa Bank GmbH die Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung der Fineco
Group S.p.A. übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Entrium Direct Bankers AG unverzüglich
die von der Fineco Group S.p.A. festgelegte und zu zahlende Barabfindung für die übergegangenen
Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Fineco Group S.p.A. die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie
die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
gruss sp42b.
Die Situation bei der CNV Vermögensverwaltungs AG (ehem. Dino Entertainment, WKN 525040) ist auch relativ interessant. Allerdings ist bei diesen Umsätzen der börsliche Erwerb nicht sehr spaßig.
Gruß unicum
Gruß unicum
Bei RWE-Dea dürfte die HV-Einladung erst ein mal die Squeeze-out Fantasie dämpfen, denn es ist kein dahingehender Vorschlag enthalten.
Neuer Kandidat für ein Squeeze-out ist die KULMBACHER BRAUEREI, an der die Schörghuber Gruppe 95,6% hält und bei der in München immerhin 10000 Stück im Geld liegen.
Wer da wohl so viele Aktien auf einmal haben will, das sind immerhin fast 7 % der aussenstehenden Aktien......
Neuer Kandidat für ein Squeeze-out ist die KULMBACHER BRAUEREI, an der die Schörghuber Gruppe 95,6% hält und bei der in München immerhin 10000 Stück im Geld liegen.
Wer da wohl so viele Aktien auf einmal haben will, das sind immerhin fast 7 % der aussenstehenden Aktien......
Ein weiterer potentieller Abfindungskandidat ist die Fernheizwerk Neukölln AG (WKN 576790).
Die Gesellschaft befindet sich zu 75,22% im Besitz der Bewag. Angesichts der Spekulationen auf einen Squeeze out bei der Vattenfall Europe AG, ist auch hier mittelfristig mit einer Abfindung zu rechnen, zumal auch auf der ao HV von Vattenfall Europe im Februar dahingehende "Andeutungen" gemacht wurden. (siehe HV-Bericht von GSC Research)
Da der Großaktionär die 95%-Marke noch nicht überschritten hat, müßte hier natürlich zuerst ein freiwilliges Kaufangebot seitens Bewag / Vattenfall Europe abgegeben werden. Die hierbei anfallenden Beträge wären im Vergleich zu der bei einem Squeeze out von Vattenfall Europe zu zahlenden Abfindung geradezu lächerlich. Der Streubesitz der FHW Neukölln ist im Moment mit ca. 7,7 Mio. Euro bewertet.
Die Gesellschaft ist solide finanziert und erwirtschaftet seit Jahren steigende Erträge. Für die Zeit des Wartens beträgt die Dividendenrendite auf der aktuellen Kursbasis ca. 6%.
Grüße
adelbert.
Die Gesellschaft befindet sich zu 75,22% im Besitz der Bewag. Angesichts der Spekulationen auf einen Squeeze out bei der Vattenfall Europe AG, ist auch hier mittelfristig mit einer Abfindung zu rechnen, zumal auch auf der ao HV von Vattenfall Europe im Februar dahingehende "Andeutungen" gemacht wurden. (siehe HV-Bericht von GSC Research)
Da der Großaktionär die 95%-Marke noch nicht überschritten hat, müßte hier natürlich zuerst ein freiwilliges Kaufangebot seitens Bewag / Vattenfall Europe abgegeben werden. Die hierbei anfallenden Beträge wären im Vergleich zu der bei einem Squeeze out von Vattenfall Europe zu zahlenden Abfindung geradezu lächerlich. Der Streubesitz der FHW Neukölln ist im Moment mit ca. 7,7 Mio. Euro bewertet.
Die Gesellschaft ist solide finanziert und erwirtschaftet seit Jahren steigende Erträge. Für die Zeit des Wartens beträgt die Dividendenrendite auf der aktuellen Kursbasis ca. 6%.
Grüße
adelbert.
Gibt`s Neuigkeiten bei der Kaufhalle AG?
Der Kurs schleicht seit einiger Zeit nach oben...
Vor wenigen Wochen gab es sogar größere Umsätze im Bereich um 98-100 Euro. Heute - an einem sonst rabenschwarzen Börsentag - sind immerhin 45 Aktien zu 98 Euro (+2,5 %) gehandelt worden...
Bei der Massa AG hat die Divaco als gemeinsamer Mehrheitsaktionär vor kurzem den Squeeze Out durchgeführt.
Ob nun bei der Kaufhalle AG Vergleichbares bevorsteht? Wer kennt sich in diesem Fall aus? Wie ist der aktuelle Klagestand? Konnte die noch anhängige Klage von Karl-Walter Freitag und anderen beigelegt werden?
Gruß
The Trump
Der Kurs schleicht seit einiger Zeit nach oben...
Vor wenigen Wochen gab es sogar größere Umsätze im Bereich um 98-100 Euro. Heute - an einem sonst rabenschwarzen Börsentag - sind immerhin 45 Aktien zu 98 Euro (+2,5 %) gehandelt worden...
Bei der Massa AG hat die Divaco als gemeinsamer Mehrheitsaktionär vor kurzem den Squeeze Out durchgeführt.
Ob nun bei der Kaufhalle AG Vergleichbares bevorsteht? Wer kennt sich in diesem Fall aus? Wie ist der aktuelle Klagestand? Konnte die noch anhängige Klage von Karl-Walter Freitag und anderen beigelegt werden?
Gruß
The Trump
Nachrichten: Aufsichtsrat von MAN Roland billigt Squeeze-out
Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat der MAN Roland Druckmaschinen AG beschlossen, der Hauptversammlung am 22. Mai 2003 vorzuschlagen, dem von der Hauptaktionärin MAN Aktiengesellschaft geplanten und bereits im Februar angekündigten Squeeze-out-Verfahren zuzustimmen. Die Barabfindung der Minderheitenaktionäre soll bei 31,79 EUR je Stückaktie liegen. Sie orientiert sich am durchschnittlichen Aktienkurs in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out am 5. Februar 2003.
Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat der MAN Roland Druckmaschinen AG beschlossen, der Hauptversammlung am 22. Mai 2003 vorzuschlagen, dem von der Hauptaktionärin MAN Aktiengesellschaft geplanten und bereits im Februar angekündigten Squeeze-out-Verfahren zuzustimmen. Die Barabfindung der Minderheitenaktionäre soll bei 31,79 EUR je Stückaktie liegen. Sie orientiert sich am durchschnittlichen Aktienkurs in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out am 5. Februar 2003.
Südzucker hat in der vergangenen Woche eine 15 %-ige KWS-Beteiligung an die HVB verkauft und gleichzeitig die Ausübung einer Option auf den Erwerb eines 15 %-igen KWS-Anteils von Bayer bekannt gegeben.
Was auf den ersten Blick völlig widersinnig aussieht, könnte - wie mehrere Nachrichtenagenturen berichten - folgenden interessanten Hintergrund haben:
Südzucker darf gemäß den Bestimmungen des Bundeskartellamts insgesamt nur 25 % an KWS halten.
Aktuell hält Südzucker direkt noch 10 % minus einer Aktie. Nach dem geplanten Erwerb des KWS-Pakets von Bayer wird Südzucker wieder 25 % (minus 1 Aktie) halten.
Sollte das Bundeskartellamt die Beschränkungen aufheben (womit dem Vernehmen nach zu rechnen ist), wird Südzucker die bei der HVB geparkten 15 % wieder übernehmen ... und damit 40 % (minus 1 Stimme) des KWS-Kapitals besitzen.
In diesem Augenblick wäre Südzucker nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verpflichtet, den freien KWS-Aktonären ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.
Was auf den ersten Blick völlig widersinnig aussieht, könnte - wie mehrere Nachrichtenagenturen berichten - folgenden interessanten Hintergrund haben:
Südzucker darf gemäß den Bestimmungen des Bundeskartellamts insgesamt nur 25 % an KWS halten.
Aktuell hält Südzucker direkt noch 10 % minus einer Aktie. Nach dem geplanten Erwerb des KWS-Pakets von Bayer wird Südzucker wieder 25 % (minus 1 Aktie) halten.
Sollte das Bundeskartellamt die Beschränkungen aufheben (womit dem Vernehmen nach zu rechnen ist), wird Südzucker die bei der HVB geparkten 15 % wieder übernehmen ... und damit 40 % (minus 1 Stimme) des KWS-Kapitals besitzen.
In diesem Augenblick wäre Südzucker nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verpflichtet, den freien KWS-Aktonären ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.
@ Joschka Schröder:.........wenn eine solche Verpflichtung bestehen würde, verwundert es mich das z.b. MAN für die freien Aktionäre der RENK AG noch kein "öffentliches Übernahmeangebot" abgegeben hat; immerhin hält MAN ca. 76 % an der RENK AG !?........lies den Gesetzestext daher noch mal genau nach!
Baltikteam
Baltikteam
@baltikteam
Sobald ein Aktionär mehr als 30% besizt (wäre mit dem HVB Paket ja der Fall), ist gemäß WpÜG ein Angebot an die restlichen Aktionäre fällig!
cu - pacific1
Sobald ein Aktionär mehr als 30% besizt (wäre mit dem HVB Paket ja der Fall), ist gemäß WpÜG ein Angebot an die restlichen Aktionäre fällig!
cu - pacific1
.........dann verstößt MAN also gegen ein bestehendes Gesetz bzw. gegen eine bestehende Verpflichtung, da mir als RENK-Aktionär bisher kein Übernahmeangebot unterbreitet wurde ?!.......(letztlich bin da auch nicht scharf drauf, da dieses wahrscheinlich nur leicht über dem derzeitigen Kurs liegen würde, und dem tatsächlichen Unternehmenswert in keinster Weise gerecht wäre!)
Baltikteam
Baltikteam
@baltikteam
Das würde ich so nicht sagen!
Kenne mich bei Renk zwar nicht so gut aus - aber ich vermute mal, dass MAN noch nie weniger als 30% der Stimmrechte hatte und es aus diesem Grund nie ein Übernahmeangebot gab!
Die gesetzliche Grundlage ist unter http://www.bafin.de/gesetze/wpueg.htm einsehbar.
cu - pacific
Das würde ich so nicht sagen!
Kenne mich bei Renk zwar nicht so gut aus - aber ich vermute mal, dass MAN noch nie weniger als 30% der Stimmrechte hatte und es aus diesem Grund nie ein Übernahmeangebot gab!
Die gesetzliche Grundlage ist unter http://www.bafin.de/gesetze/wpueg.htm einsehbar.
cu - pacific
Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen keine Altbestände! Mit anderen Worten: Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn eine Gesellschaft zum Stichtag bereits 30 % (und mehr) Aktien einer anderen Gesellschaft besessen hat.
Den freien Jado-Aktionären wird ein freiwilliges Angebot zu 1,90 Euro gemacht.
Letzter Kurs vor Veröffentlichung 1,20 Euro, Kurs aber ausgesetzt!
Letzter Kurs vor Veröffentlichung 1,20 Euro, Kurs aber ausgesetzt!
Eben gab es in Frankfurt zwei interessante Umsätze in den beiden Abfindungskandidaten der E.ON AG:
16:14 1.500 Stück Contigas zu 71,00 EUR, Kurszusatz CM
16:17 3.000 Stück E.ON Bayern zu 30,80 EUR, Kurszusatz CM
Der Kurszusatz "CM" bedeutet dass Käufer und Verkäufer identisch sind!
Kann sich jemand diese beiden Umsätze plausibel erklären???
cu - Pacific
16:14 1.500 Stück Contigas zu 71,00 EUR, Kurszusatz CM
16:17 3.000 Stück E.ON Bayern zu 30,80 EUR, Kurszusatz CM
Der Kurszusatz "CM" bedeutet dass Käufer und Verkäufer identisch sind!
Kann sich jemand diese beiden Umsätze plausibel erklären???
cu - Pacific
DGAP-Ad hoc: Sappi Ehingen AG
Sappi Ehinger AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ausschluss der Minderheitsaktionäre - Beschluss auf ordentlicher Hauptversammlung der Sappi Ehingen AG am 9. Mal 2003 geplant Die Sappi Alfeld AG, Alfeld (Leine), Hauptaktionärin der Sappi Ehingen AG, hat Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ihr Verlangen übermittelt, die Minderheitsaktionäre gem. § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Sappi Ehingen AG auszuschließen. Der Vorstand wird für den 9. Mai 2003 die ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf welcher der Ausschluss beschlossen werden soll. Die Sappi Alfeld AG hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,61 je Stückaktie festgelegt. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat als gerichtlich bestellter Prüfer die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt. Die Barabfindung liegt damit um rund 12 % über dem Börsenkurs der letzten drei Monate. Auch der Vorstand der Sappi Ehingen AG hält die Höhe der Abfindung für angemessen. Nachdem Sappi Alfeld die Aktienmehrheit an der ehemaligen Schwäbische Zellstoff 1987 erworben hatte, wurde die Zusammenarbeit in der Folgezelt In einem
solchen Ausmaß intensiviert, dass ein Verbleiben der Minderheitsaktionäre aus Sicht des Unternehmens auf Dauer nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Sappi- Gruppe ist der weltweit führende Hersteller von gestrichenem Feinpapier mit Produktionsstandorten In Südafrika, Europa und Nordamerika. Der globale Vertrieb umfasst ein weitreichendes Netz von Vertriebspartnern zur Belieferung von Kunden in über 100 Ländern. Die Aktie der Sappi Ltd. wird an den Börsen Johannesburg, New York, London und Frankfurt notiert. Sappi Ehingen AG Biberacher Straße 73 89584 Ehingen Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2003
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WKN: 721870; ISIN: DE0007218703; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart
Sappi Ehinger AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ausschluss der Minderheitsaktionäre - Beschluss auf ordentlicher Hauptversammlung der Sappi Ehingen AG am 9. Mal 2003 geplant Die Sappi Alfeld AG, Alfeld (Leine), Hauptaktionärin der Sappi Ehingen AG, hat Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ihr Verlangen übermittelt, die Minderheitsaktionäre gem. § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Sappi Ehingen AG auszuschließen. Der Vorstand wird für den 9. Mai 2003 die ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf welcher der Ausschluss beschlossen werden soll. Die Sappi Alfeld AG hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,61 je Stückaktie festgelegt. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat als gerichtlich bestellter Prüfer die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt. Die Barabfindung liegt damit um rund 12 % über dem Börsenkurs der letzten drei Monate. Auch der Vorstand der Sappi Ehingen AG hält die Höhe der Abfindung für angemessen. Nachdem Sappi Alfeld die Aktienmehrheit an der ehemaligen Schwäbische Zellstoff 1987 erworben hatte, wurde die Zusammenarbeit in der Folgezelt In einem
solchen Ausmaß intensiviert, dass ein Verbleiben der Minderheitsaktionäre aus Sicht des Unternehmens auf Dauer nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Sappi- Gruppe ist der weltweit führende Hersteller von gestrichenem Feinpapier mit Produktionsstandorten In Südafrika, Europa und Nordamerika. Der globale Vertrieb umfasst ein weitreichendes Netz von Vertriebspartnern zur Belieferung von Kunden in über 100 Ländern. Die Aktie der Sappi Ltd. wird an den Börsen Johannesburg, New York, London und Frankfurt notiert. Sappi Ehingen AG Biberacher Straße 73 89584 Ehingen Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2003
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WKN: 721870; ISIN: DE0007218703; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart
News
Bechtle beteiligt sich mehrheitlich an PSB AG
Finanzen.net
Die Bechtle AG gab am Dienstag bekannt, dass sie die Mehrheit an der PSB AG für Programmierung und Systemberatung erworben hat und somit die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt.
Bechtle beabsichtigt, den PSB-Aktionären im Rahmen eines Pflichtangebotes 6,40 Euro pro Aktie in bar anzubieten. Dies entspricht einem Aufschlag von rund 20 Prozent auf den durchschnittlich gewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate. Der PSB-Vorstand und -Aufsichtsrat haben die Transaktion begrüßt, das Bundeskartellamt hat den Vollzug des Zusammenschlusses genehmigt.
PSB ist ein herstellerunabhängiges Systemhaus in Deutschland und erwirtschaftete in 2002 mit 488 Mitarbeitern einen Umsatz von 150 Mio. Euro und ein EBIT von 3 Mio. Euro. Das Unternehmen verfügt über zehn Standorte sowie ein großflächiges Servicenetz.
Die Aktie von Bechtle notiert aktuell bei 6,50 Euro (+0,62 Prozent), die von PSB bei 5,55 Euro (+2,78 Prozent).
Bechtle beteiligt sich mehrheitlich an PSB AG
Finanzen.net
Die Bechtle AG gab am Dienstag bekannt, dass sie die Mehrheit an der PSB AG für Programmierung und Systemberatung erworben hat und somit die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt.
Bechtle beabsichtigt, den PSB-Aktionären im Rahmen eines Pflichtangebotes 6,40 Euro pro Aktie in bar anzubieten. Dies entspricht einem Aufschlag von rund 20 Prozent auf den durchschnittlich gewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate. Der PSB-Vorstand und -Aufsichtsrat haben die Transaktion begrüßt, das Bundeskartellamt hat den Vollzug des Zusammenschlusses genehmigt.
PSB ist ein herstellerunabhängiges Systemhaus in Deutschland und erwirtschaftete in 2002 mit 488 Mitarbeitern einen Umsatz von 150 Mio. Euro und ein EBIT von 3 Mio. Euro. Das Unternehmen verfügt über zehn Standorte sowie ein großflächiges Servicenetz.
Die Aktie von Bechtle notiert aktuell bei 6,50 Euro (+0,62 Prozent), die von PSB bei 5,55 Euro (+2,78 Prozent).
EDSCHA werden mit 32,50 Euro abgefunden, das sind 22,6% mehr als beim freiwilligen Angebot vor wenigen Monaten.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Bei USU gibt es Überlegungen für einen Squeeze-out durch die USU-Openshop.
Siehe AdHoc von gestern.
Siehe AdHoc von gestern.
squeeze out bei eon bayern- hat jemand einen tip was da drin ist? siehe folgende meldung.
E.ON Energie will Squeeze-Out bei E.ON Bayern durchführen
München (vwd) - Die E.ON Energie AG will bei der E.ON Bayern AG, beide München, die Minderheitsaktionäre ausschließen. Dies hat der Aufsichtsrat entschieden, wie die E.ON Energie am Donnerstag in einer Pflichtmitteilung erklärte. Gleichzeitig sei beschlossen worden, den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG ein freiwilliges öffentliches Umtauschangebot von Aktien der E.ON Bayern AG gegen Aktien der E.ON AG zu unterbreiten.
Mit dem Umtauschangebot solle den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit gegeben werden, auch nach dem Squeeze-Out-Verfahren am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben.
vwd/12/3.4.2003/apo
E.ON Energie will Squeeze-Out bei E.ON Bayern durchführen
München (vwd) - Die E.ON Energie AG will bei der E.ON Bayern AG, beide München, die Minderheitsaktionäre ausschließen. Dies hat der Aufsichtsrat entschieden, wie die E.ON Energie am Donnerstag in einer Pflichtmitteilung erklärte. Gleichzeitig sei beschlossen worden, den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG ein freiwilliges öffentliches Umtauschangebot von Aktien der E.ON Bayern AG gegen Aktien der E.ON AG zu unterbreiten.
Mit dem Umtauschangebot solle den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit gegeben werden, auch nach dem Squeeze-Out-Verfahren am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben.
vwd/12/3.4.2003/apo
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung (Garantiedividente) bei EON Bayern?
@sternenstaub
Die Garantiedividende bei E.ON Bayern beträgt 1,50 Euro.
Der Mindestbetrag bei einem Squeeze out, den sich die E.ON Energie AG verpflichtet hat zu zahlen, beträgt 30,15 Euro pro Aktie.
Grüße
adelbert.
Die Garantiedividende bei E.ON Bayern beträgt 1,50 Euro.
Der Mindestbetrag bei einem Squeeze out, den sich die E.ON Energie AG verpflichtet hat zu zahlen, beträgt 30,15 Euro pro Aktie.
Grüße
adelbert.
Auch für die Bewertung von Contigas (bei einem eventuellen Squeeze out) ist die E.ON Bayern-Abfindung durchaus von Interesse.
Die noch zusätzlich von Contigas gehaltene Beteiligung an der Thüga macht auch diesen Wert m.E. zu einer sicheren Anlage, die durchaus noch einige Kurschancen bietet.
Grüße
adelbert.
Die noch zusätzlich von Contigas gehaltene Beteiligung an der Thüga macht auch diesen Wert m.E. zu einer sicheren Anlage, die durchaus noch einige Kurschancen bietet.
Grüße
adelbert.
Nur zur Info für ehemalige HISler(aus eBundesanzeiger):
H.I.S. sportswear AG
Garching
VF-Corporation
Greensboro, USA
Bekanntmachung über die Erhöhung der Barabfindungsangebote
für alle ehemaligen, nach §§ 327a ff AktG auf Betreiben des Mehrheitsaktionärs ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der H.I.S. sportswear AG aufgrund gerichtlichem Vergleich
Die H.I.S. sportswear AG, München, hat in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2002 den Ausschluß aller Minderheitsaktionäre auf Antrag des Hauptaktionärs VF Corporation gemäß §§ 327a ff AktG beschlossen.
Die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, und andere ehemalige Aktionäre der H.I.S. sportswear AG halten diese Barabfindung für unangemessen und haben daher die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327 f AktG beantragt.
Auf Vorschlag und Empfehlung des Landgerichts München I haben die Parteien unter Einschluß des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre zur Erledigung des Verfahrens auf Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327 f AktG am 20. 03. 2003 den nachfolgenden
gerichtlichen Vergleich
geschlossen:
1. Denjenigen ehemaligen Aktionären der H.I.S. sportswear AG, die ihre Aktien (Wertpapier-Kenn-Nummer: 606 600) noch nicht zur Annahme der Abfindung eingereicht haben, gewährt die VF Corporation für jede nennwertlose Stückaktie der H.I.S. sportswear AG eine von Euro 9,96 auf Euro 12,75 erhöhte Barabfindung.
2. Denjenigen ehemaligen Aktionären der H.I.S. sportswear AG, die ihre Aktien (Wertpapier-Kenn-Nummer: 606 600) bereits zur Annahme der Abfindung eingereicht haben, gewährt die VF Corporation für jede nennwertlose Stückaktie der H.I.S. sportswear AG eine bare Nachzahlung in Höhe von Euro 2,79.
3. Die vorstehenden Abfindungs- und Nachzahlungsverpflichtungen sind unverzüglich nach gerichtlicher Protokollierung dieses Vergleichs zu erfüllen.
4. Für die Verpflichtungen aus diesem Vergleich haften die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnerinnen.
5. Die Entgegennahme des erhöhten Abfindungsbetrags bzw. der Nachzahlung ist für die ehemaligen Aktionäre der H.I.S. sportswear AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
6. Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
7. Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der H.I.S. sportswear AG. Dieser Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar. (§§ 328 ff. BGB)
8. Dieser Vergleich wird auf Kosten der Antragsgegnerinnen unverzüglich mit nachfolgendem Text in den jeweils nächst erreichbaren Ausgaben des „Bundesanzeiger“ (elektronische Ausgabe) sowie der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der H.I.S. sportswear AG noch selbst verwahren, müssen ihre Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 6 ff. und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der erhöhten Barabfindung ab sofort
bei einer inländischen Niederlassung der
Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG
oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die erhöhte Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Nachzahlung in Höhe von Euro 2,79 je nennwertloser Stückaktie für diejenigen, deren Aktien bereits zur Entgegennahme der Abfindung in Höhe von Euro 9,96 je nennwertloser Stückaktie eingereicht worden sind, erfolgt durch die Depotbank, die das Abfindungsangebot durchgeführt hat. Insoweit ist von den Aktionären nichts zu veranlassen.
Die Depotbanken, die seinerzeit die Annahme des Barabfindungsangebots durchgeführt haben, werden nach Vorliegen des geschlossenen Vergleichs von der zentralen Abwicklungsstelle, der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München, unverzüglich aufgefordert die zum Stichtag des Aktienübertrags verwahrten Bestände an H.I.S. sportswear-Aktien zu melden und erhalten daraufhin die Nachvergütung zur Weitergabe an die ehemaligen H.I.S.-Aktionäre erstattet.
Ehemalige H.I.S.-Aktionäre, die seinerzeit ihre Aktien selbst verwahrten und diese über eine Depotbank an die zentrale Abwicklungsstelle weitergeleitet hatten, erhalten ihre Nachvergütung über diese Depotbank ausgezahlt.
München, den 20. 03. 2003
H.I.S. sportswear Aktiengesellschaft
VF Corporation
H.I.S. sportswear AG
Garching
VF-Corporation
Greensboro, USA
Bekanntmachung über die Erhöhung der Barabfindungsangebote
für alle ehemaligen, nach §§ 327a ff AktG auf Betreiben des Mehrheitsaktionärs ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der H.I.S. sportswear AG aufgrund gerichtlichem Vergleich
Die H.I.S. sportswear AG, München, hat in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2002 den Ausschluß aller Minderheitsaktionäre auf Antrag des Hauptaktionärs VF Corporation gemäß §§ 327a ff AktG beschlossen.
Die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, und andere ehemalige Aktionäre der H.I.S. sportswear AG halten diese Barabfindung für unangemessen und haben daher die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327 f AktG beantragt.
Auf Vorschlag und Empfehlung des Landgerichts München I haben die Parteien unter Einschluß des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre zur Erledigung des Verfahrens auf Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327 f AktG am 20. 03. 2003 den nachfolgenden
gerichtlichen Vergleich
geschlossen:
1. Denjenigen ehemaligen Aktionären der H.I.S. sportswear AG, die ihre Aktien (Wertpapier-Kenn-Nummer: 606 600) noch nicht zur Annahme der Abfindung eingereicht haben, gewährt die VF Corporation für jede nennwertlose Stückaktie der H.I.S. sportswear AG eine von Euro 9,96 auf Euro 12,75 erhöhte Barabfindung.
2. Denjenigen ehemaligen Aktionären der H.I.S. sportswear AG, die ihre Aktien (Wertpapier-Kenn-Nummer: 606 600) bereits zur Annahme der Abfindung eingereicht haben, gewährt die VF Corporation für jede nennwertlose Stückaktie der H.I.S. sportswear AG eine bare Nachzahlung in Höhe von Euro 2,79.
3. Die vorstehenden Abfindungs- und Nachzahlungsverpflichtungen sind unverzüglich nach gerichtlicher Protokollierung dieses Vergleichs zu erfüllen.
4. Für die Verpflichtungen aus diesem Vergleich haften die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnerinnen.
5. Die Entgegennahme des erhöhten Abfindungsbetrags bzw. der Nachzahlung ist für die ehemaligen Aktionäre der H.I.S. sportswear AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
6. Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
7. Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der H.I.S. sportswear AG. Dieser Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar. (§§ 328 ff. BGB)
8. Dieser Vergleich wird auf Kosten der Antragsgegnerinnen unverzüglich mit nachfolgendem Text in den jeweils nächst erreichbaren Ausgaben des „Bundesanzeiger“ (elektronische Ausgabe) sowie der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der H.I.S. sportswear AG noch selbst verwahren, müssen ihre Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 6 ff. und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der erhöhten Barabfindung ab sofort
bei einer inländischen Niederlassung der
Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG
oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die erhöhte Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Nachzahlung in Höhe von Euro 2,79 je nennwertloser Stückaktie für diejenigen, deren Aktien bereits zur Entgegennahme der Abfindung in Höhe von Euro 9,96 je nennwertloser Stückaktie eingereicht worden sind, erfolgt durch die Depotbank, die das Abfindungsangebot durchgeführt hat. Insoweit ist von den Aktionären nichts zu veranlassen.
Die Depotbanken, die seinerzeit die Annahme des Barabfindungsangebots durchgeführt haben, werden nach Vorliegen des geschlossenen Vergleichs von der zentralen Abwicklungsstelle, der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München, unverzüglich aufgefordert die zum Stichtag des Aktienübertrags verwahrten Bestände an H.I.S. sportswear-Aktien zu melden und erhalten daraufhin die Nachvergütung zur Weitergabe an die ehemaligen H.I.S.-Aktionäre erstattet.
Ehemalige H.I.S.-Aktionäre, die seinerzeit ihre Aktien selbst verwahrten und diese über eine Depotbank an die zentrale Abwicklungsstelle weitergeleitet hatten, erhalten ihre Nachvergütung über diese Depotbank ausgezahlt.
München, den 20. 03. 2003
H.I.S. sportswear Aktiengesellschaft
VF Corporation
E.ON-Bayern-Aktionäre erhalten voraussichtlich 30,15 EUR/Aktie
Düsseldorf (vwd) - Die E.ON Energie AG, München, wird im Rahmen des vorgesehenen Squeeze-out bei der E.ON Bayern AG voraussichtlich 30,15 EUR je Aktie zahlen. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, war dieser Betrag 2001 vom Landgericht München I im Rahmen eines Vergleichs als Untergrenze für ein Barangebot festgelegt worden. Vorbehaltlich eines Gutachtens werde das Angebot diesen Wert voraussichtlich nicht überschreiten. Wahlweise erhielten die Minderheitsaktionäre auch das Recht, ihre Anteile in Aktien der E.ON AG, Düsseldorf, umzutauschen. Über den Squeeze-out werde die Hauptversammlung der E.ON Bayern am 24. Juni beschließen, hieß es weiter.
vwd/12/4.4.2003/har/mi
Düsseldorf (vwd) - Die E.ON Energie AG, München, wird im Rahmen des vorgesehenen Squeeze-out bei der E.ON Bayern AG voraussichtlich 30,15 EUR je Aktie zahlen. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, war dieser Betrag 2001 vom Landgericht München I im Rahmen eines Vergleichs als Untergrenze für ein Barangebot festgelegt worden. Vorbehaltlich eines Gutachtens werde das Angebot diesen Wert voraussichtlich nicht überschreiten. Wahlweise erhielten die Minderheitsaktionäre auch das Recht, ihre Anteile in Aktien der E.ON AG, Düsseldorf, umzutauschen. Über den Squeeze-out werde die Hauptversammlung der E.ON Bayern am 24. Juni beschließen, hieß es weiter.
vwd/12/4.4.2003/har/mi
Bei Rheinhold & Mahla haben sich wieder mal einige verzockt. Der Kurs war nach dem freiwilligen Kaufangebot in der Spitze bis 16 € getrieben worden.
Ausgesqueezt wird jetzt zu 13 € das sind immerhin fast 15 % unter den letzten Börsenkursen...
Quelle: eBundesanzeiger vom 4.4.
Ausgesqueezt wird jetzt zu 13 € das sind immerhin fast 15 % unter den letzten Börsenkursen...
Quelle: eBundesanzeiger vom 4.4.
M.I.M wird von der schweizerischen xstrata für 1,72 Austral dollar ist ca ,96 Euro übernommen
in frankfurt wird die aktei mit ,91 gehandelt und in berlin die 2 fach aktie mit 1,75
10 % unter angebot. ein geschenk....
in frankfurt wird die aktei mit ,91 gehandelt und in berlin die 2 fach aktie mit 1,75
10 % unter angebot. ein geschenk....
Squeeze-out bei BW-Bank:
Die LBBW will die Kontrolle ganz. Der Streubesitz von nur 1,3 % sollt im Zuge eines Squeeze-out-Verfahrens hinausgedrängt werden.
Quelle: Börsen-Zeitung vom 8.4.03
Die LBBW will die Kontrolle ganz. Der Streubesitz von nur 1,3 % sollt im Zuge eines Squeeze-out-Verfahrens hinausgedrängt werden.
Quelle: Börsen-Zeitung vom 8.4.03
4:32, 08.04.2003
Alcatel-SEL-Aktionäre erhalten Abfindung von 150 EUR/Aktie
Stuttgart (vwd) - Die Hauptaktionärin der Alcatel SEL AG, Stuttgart, zahlt den Minderheitsaktionären einschließlich einer Prämie eine Barabfindung von 150 EUR je Stückaktie. Die Angemessenheit der Zahlung sei vom gerichtlich bestellten Prüfer bestätigt worden, teilte Alcatel SEL am
Dienstag ad hoc mit. Der Bewertungsgutachter habe einen Wert der Stückaktie von 143,08 EUR ermittelt. Die Übertragung der Aktien soll auf der Hauptversammlung am 5. Juni beschlossen werden. Alcatel hatte zuerst im November die Abfindung der Minderheitsaktionäre angekündigt.
vwd/12/8.4.2003
Alcatel-SEL-Aktionäre erhalten Abfindung von 150 EUR/Aktie
Stuttgart (vwd) - Die Hauptaktionärin der Alcatel SEL AG, Stuttgart, zahlt den Minderheitsaktionären einschließlich einer Prämie eine Barabfindung von 150 EUR je Stückaktie. Die Angemessenheit der Zahlung sei vom gerichtlich bestellten Prüfer bestätigt worden, teilte Alcatel SEL am
Dienstag ad hoc mit. Der Bewertungsgutachter habe einen Wert der Stückaktie von 143,08 EUR ermittelt. Die Übertragung der Aktien soll auf der Hauptversammlung am 5. Juni beschlossen werden. Alcatel hatte zuerst im November die Abfindung der Minderheitsaktionäre angekündigt.
vwd/12/8.4.2003
09:10, 11.04.2003
Presse: AXA will Minderheitsaktionäre des AXA Konzerns auszahlen
Paris (vwd) - Die AXA SA, Paris, erwägt einem Zeitungsbereicht zufolge die Auszahlung der Minheitsaktionäre ihrer 92-prozentigen Tochter AXA Konzern AG, Köln. Die deutsche Tochter habe einigen Punkten des Stresstests der Bundestanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht standgehalten, schreibt "Les Echos" am Freitag.
Presse: AXA will Minderheitsaktionäre des AXA Konzerns auszahlen
Paris (vwd) - Die AXA SA, Paris, erwägt einem Zeitungsbereicht zufolge die Auszahlung der Minheitsaktionäre ihrer 92-prozentigen Tochter AXA Konzern AG, Köln. Die deutsche Tochter habe einigen Punkten des Stresstests der Bundestanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht standgehalten, schreibt "Les Echos" am Freitag.
DGAP-Ad hoc: Piper Generalvertr. Dtl. <PIP>
Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Berliner Spezialflug AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Piper Generalvertretung Deutschland AG (WKN 692 420)
Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Berliner Spezialflug AG
Vorstand und Aufsichtsrat der Piper Generalvertretung Deutschland AG, Calden, haben heute entschieden, dass den Aktionären der Berliner Spezialflug AG, Diepensee (WKN 821 120), ein freiwilliges Kaufangebot unterbreitet werden soll.
Der Angebotspreis für die BSF Aktie soll voraussichtlich in etwa dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate, von heute an gerechnet, entsprechen.
Calden, 11. April 2003
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2003
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WKN: 692420; ISIN: DE0006924202; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard)
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:27 11.04.2003
Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Berliner Spezialflug AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Piper Generalvertretung Deutschland AG (WKN 692 420)
Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Berliner Spezialflug AG
Vorstand und Aufsichtsrat der Piper Generalvertretung Deutschland AG, Calden, haben heute entschieden, dass den Aktionären der Berliner Spezialflug AG, Diepensee (WKN 821 120), ein freiwilliges Kaufangebot unterbreitet werden soll.
Der Angebotspreis für die BSF Aktie soll voraussichtlich in etwa dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate, von heute an gerechnet, entsprechen.
Calden, 11. April 2003
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2003
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WKN: 692420; ISIN: DE0006924202; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard)
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:27 11.04.2003
DGAP-Ad hoc: VDN AG <VDN>
VDN Konzern erwirbt Kontrolle über Winter AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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VDN Konzern erwirbt Kontrolle über Winter AG
Die VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN AG) hat unter Berücksichtigung der von ihrer Konzerntochter EuroCoin AG gehaltenen Anteile sowie eines ebenfalls durch die EuroCoin AG unterzeichneten Stimmbindungsvertrages mit einem Grossaktionär die mittelbare Kontrolle über die Winter AG mit Sitz in Olching erworben. Sie kann nunmehr 41,5 % der Stimmrechte ausüben.
Die EuroCoin AG, ein Tochterunternehmen der VDN AG, wird den Verpflichtungen zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebotes nach § 35 WpÜG nachkommen.
Kontakt: EuroCoin AG Vorstand Daniel Sheffer +49 2304 108 185 sheffer@eurocoin.de
VDN Investor Relations Klaus Jakobs +49 211 906 42 09 klaus.jakobs@vdn.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2003
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WKN: 645500; ISIN: DE0006455009; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:57 11.04.2003
VDN Konzern erwirbt Kontrolle über Winter AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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VDN Konzern erwirbt Kontrolle über Winter AG
Die VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN AG) hat unter Berücksichtigung der von ihrer Konzerntochter EuroCoin AG gehaltenen Anteile sowie eines ebenfalls durch die EuroCoin AG unterzeichneten Stimmbindungsvertrages mit einem Grossaktionär die mittelbare Kontrolle über die Winter AG mit Sitz in Olching erworben. Sie kann nunmehr 41,5 % der Stimmrechte ausüben.
Die EuroCoin AG, ein Tochterunternehmen der VDN AG, wird den Verpflichtungen zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebotes nach § 35 WpÜG nachkommen.
Kontakt: EuroCoin AG Vorstand Daniel Sheffer +49 2304 108 185 sheffer@eurocoin.de
VDN Investor Relations Klaus Jakobs +49 211 906 42 09 klaus.jakobs@vdn.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2003
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WKN: 645500; ISIN: DE0006455009; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:57 11.04.2003
Meldung
Winter (WI7): 2,70 -28,00% Info-Popup
15.04.2003 - 15:31 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: EuroCoin AG; Zielgesellschaft: Winter AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
Bieter: EuroCoin AG mit Sitz in Schwerte Rosenweg 15 58239 Schwerte
Zielgesellschaft: Winter AG mit Sitz in Olching Hermann-Böcker-Strasse 19-25 82140 Neu-Esting WKN 555560 Börsenkürzel WI7
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird erfolgen unter http://www.eurocoin.de .
Nach § 35 Abs. 1 WpÜG teilen wir hiermit - unter Bezugnahme auf die entsprechende Ad-hoc-Nachricht vom 11.04.2003 sowie in Klarstellung der Pflichtveröffentlichung nach § 35 Abs. 1 WpÜG in der Börsenzeitung vom 15.04.2003 (S. 14) - die Erlangung von Kontrolle i.S,d. § 29 Abs, 2 WpÜG über die Winter AG mit Sitz in Olching, Hermann-Böcker-Strasse 19-25, 82140 Neu-Esting, eingetragen im Handelsregister der Amtsgerichts München unter HRB 132 588, WKN 555560, mit.
Die EuroCoin AG mit Sitz in Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, hat am 09.04.2003 die Kontrolle über die Winter AG erlangt. Sie hält 732.000 der Stimmrechte an der Winter AG, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 12 %
entspricht. Am 09.04.2003 hat sie mit der Aktionärin Susanne Winter einen Poolvertrag geschlossen, wonach die EuroCoin AG das Abstimmungsverhalten der Aktionärin Susanne Winter bestimmen kann. Der EuroCoin AG sind daher die 1.800.000 Stimmrechte (entspricht einer Stimmrechtsbeteiligung von 29,5 %) der Aktionärin Susanne Winter an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechen. Die Summe der von der EuroCoin AG selbst gehaltenen und ihr nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte beträgt 2.532.000, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 41,5 % entspricht.
Die Stimmrechtsanteile an der EuroCoin AG werden zu 100 % von der Deutsche Nickel AG mit Sitz in Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, gehalten. Der Deutsche Nickel AG sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach
§ 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Die Deutsche Nickel AG hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.
Alleingesellschafterin der Deutsche Nickel AG ist die VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN AG) mit Sitz in Düsseldorf, Goltsteinstrasse 24 - 25, 40211 Düsseldorf. Der VDN AG sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Die VDN AG hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.
Die Mehrheit der Stimmrechtsanteile an der VDN AG werden von Herrn Michael Schröer, Goltsteinstrasse 24 - 25, 40211 Düsseldorf, gehalten. Herrn Schröer sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Herr Schröer hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.
Zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen der EuroCoin AG, der Deutsche Nickel AG, der VDN AG und von Herrn Michael Schröer aus § 35 WpÜG wird die EuroCoin AG den Aktionären der Winter AG ein Pflichtangebot nach § 35 Abs. 2 WpÜG unterbreiten. Die Angebotsunterlage wird gemäß § 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht werden: http://www.eurocoin.de
.
EuroCoin AG Deutsche Nickel AG VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG Michael Schröer
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.04.2003
Winter (WI7): 2,70 -28,00% Info-Popup
15.04.2003 - 15:31 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: EuroCoin AG; Zielgesellschaft: Winter AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
Bieter: EuroCoin AG mit Sitz in Schwerte Rosenweg 15 58239 Schwerte
Zielgesellschaft: Winter AG mit Sitz in Olching Hermann-Böcker-Strasse 19-25 82140 Neu-Esting WKN 555560 Börsenkürzel WI7
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird erfolgen unter http://www.eurocoin.de .
Nach § 35 Abs. 1 WpÜG teilen wir hiermit - unter Bezugnahme auf die entsprechende Ad-hoc-Nachricht vom 11.04.2003 sowie in Klarstellung der Pflichtveröffentlichung nach § 35 Abs. 1 WpÜG in der Börsenzeitung vom 15.04.2003 (S. 14) - die Erlangung von Kontrolle i.S,d. § 29 Abs, 2 WpÜG über die Winter AG mit Sitz in Olching, Hermann-Böcker-Strasse 19-25, 82140 Neu-Esting, eingetragen im Handelsregister der Amtsgerichts München unter HRB 132 588, WKN 555560, mit.
Die EuroCoin AG mit Sitz in Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, hat am 09.04.2003 die Kontrolle über die Winter AG erlangt. Sie hält 732.000 der Stimmrechte an der Winter AG, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 12 %
entspricht. Am 09.04.2003 hat sie mit der Aktionärin Susanne Winter einen Poolvertrag geschlossen, wonach die EuroCoin AG das Abstimmungsverhalten der Aktionärin Susanne Winter bestimmen kann. Der EuroCoin AG sind daher die 1.800.000 Stimmrechte (entspricht einer Stimmrechtsbeteiligung von 29,5 %) der Aktionärin Susanne Winter an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechen. Die Summe der von der EuroCoin AG selbst gehaltenen und ihr nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte beträgt 2.532.000, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 41,5 % entspricht.
Die Stimmrechtsanteile an der EuroCoin AG werden zu 100 % von der Deutsche Nickel AG mit Sitz in Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, gehalten. Der Deutsche Nickel AG sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach
§ 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Die Deutsche Nickel AG hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.
Alleingesellschafterin der Deutsche Nickel AG ist die VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN AG) mit Sitz in Düsseldorf, Goltsteinstrasse 24 - 25, 40211 Düsseldorf. Der VDN AG sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Die VDN AG hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.
Die Mehrheit der Stimmrechtsanteile an der VDN AG werden von Herrn Michael Schröer, Goltsteinstrasse 24 - 25, 40211 Düsseldorf, gehalten. Herrn Schröer sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Herr Schröer hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.
Zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen der EuroCoin AG, der Deutsche Nickel AG, der VDN AG und von Herrn Michael Schröer aus § 35 WpÜG wird die EuroCoin AG den Aktionären der Winter AG ein Pflichtangebot nach § 35 Abs. 2 WpÜG unterbreiten. Die Angebotsunterlage wird gemäß § 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht werden: http://www.eurocoin.de
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EuroCoin AG Deutsche Nickel AG VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG Michael Schröer
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.04.2003
Bewag Aktiengesellschaft
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Bewag am 31.01.2003, mit dem eine Absetzung der Beschlussfassung zum Punkt 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages von der Tagesordnung abgelehnt wurde, ist Anfechtungsklage erhoben worden.
Das Landgericht Berlin hat den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15.05.2003, 10:00 Uhr bestimmt.
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Bewag am 31.01.2003, mit dem eine Absetzung der Beschlussfassung zum Punkt 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages von der Tagesordnung abgelehnt wurde, ist Anfechtungsklage erhoben worden.
Das Landgericht Berlin hat den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15.05.2003, 10:00 Uhr bestimmt.
Dilettantische Vorbereitung“ der Versammlung und Formfehler
Turbulenzen auf Entrium-Hauptversammlung
Aktionäre der vor einer Verschmelzung stehenden Nürnberger Entrium Direct Bankers AG haben die geplante Höhe der so genannten Zwangsabfindung als unangemessen niedrig kritisiert.
HB/dpa NÜRNBERG. Die vom neuen Entrium-Eigentümer, dem niederländischen ING-Finanzkonzern, vorgeschlagenen 9,30 Euro pro Aktie seien mit Blick auf den Emissionspreis von 16,50 Euro im Herbst 1999 „ein schäbiges Taschengeld“, meinten Aktionäre bei der letzten Hauptversammlung am Dienstag in Nürnberg. Mehrere Aktionäre kündigten gerichtliche Maßnahmen an. Nach einem früheren Abfindungsverfahren sind nur noch 0,7 Prozent der Entrium-Papiere in der Hand freier Aktionäre.
Während der turbulenten Hauptversammlung warfen Redner dem Entrium-Aufsichtsratsvorsitzenden Joannes Verbunt „dilettantische Vorbereitung“ der Versammlung, mangelnde Informationen über Gegenanträge, etliche Formfehler und eine unkorrekte Auslegung des Aktienrechts vor. Wiederholt drohte Verbunt mit dem Ausschluss einzelner Aktionäre.
ING will Entrium mit ihrer Tochter Diba Allgemeine Deutsche Direktbank unter einem noch nicht bekannten Namen zusammenführen.
Nach Angaben des Entrium-Vorstands steige derzeit die Zahl der Kundeneinlagen und -kredite. Lediglich das Depotvolumen stagniere.
Bei gesunkenem Provisionsergebnis, aber deutlich gestiegenem Zinsüberschuss war der Jahresüberschuss vor Steuern im Jahre 2002 auf 10,7 Millionen Euro gestiegen. 2001 hatte dieser Wert 1,25 Millionen Euro betragen. Die Zahl der Kunden bezifferte die Entrium-Geschäftsführung mit 983 000.
Turbulenzen auf Entrium-Hauptversammlung
Aktionäre der vor einer Verschmelzung stehenden Nürnberger Entrium Direct Bankers AG haben die geplante Höhe der so genannten Zwangsabfindung als unangemessen niedrig kritisiert.
HB/dpa NÜRNBERG. Die vom neuen Entrium-Eigentümer, dem niederländischen ING-Finanzkonzern, vorgeschlagenen 9,30 Euro pro Aktie seien mit Blick auf den Emissionspreis von 16,50 Euro im Herbst 1999 „ein schäbiges Taschengeld“, meinten Aktionäre bei der letzten Hauptversammlung am Dienstag in Nürnberg. Mehrere Aktionäre kündigten gerichtliche Maßnahmen an. Nach einem früheren Abfindungsverfahren sind nur noch 0,7 Prozent der Entrium-Papiere in der Hand freier Aktionäre.
Während der turbulenten Hauptversammlung warfen Redner dem Entrium-Aufsichtsratsvorsitzenden Joannes Verbunt „dilettantische Vorbereitung“ der Versammlung, mangelnde Informationen über Gegenanträge, etliche Formfehler und eine unkorrekte Auslegung des Aktienrechts vor. Wiederholt drohte Verbunt mit dem Ausschluss einzelner Aktionäre.
ING will Entrium mit ihrer Tochter Diba Allgemeine Deutsche Direktbank unter einem noch nicht bekannten Namen zusammenführen.
Nach Angaben des Entrium-Vorstands steige derzeit die Zahl der Kundeneinlagen und -kredite. Lediglich das Depotvolumen stagniere.
Bei gesunkenem Provisionsergebnis, aber deutlich gestiegenem Zinsüberschuss war der Jahresüberschuss vor Steuern im Jahre 2002 auf 10,7 Millionen Euro gestiegen. 2001 hatte dieser Wert 1,25 Millionen Euro betragen. Die Zahl der Kunden bezifferte die Entrium-Geschäftsführung mit 983 000.
HVB Real Estate werden zu 21 € ausgesqueezt. Siehe Einladung zur HV.
17.04.03 19:00
GREVENMACHER (dpa-AFX) - Die Thiel Logistsik AG will im Zuge der Übernahme des Konkurrenten Microlog Logistics die angekündigte Zwangsabfindung der verbliebenen Minderheitsaktionäre in die Tat umsetzen. Das so genannte Squeeze-out werde auf Drängen der Thiel Logistik auf die Tagesordnung der Microlog-Hauptversammlung am 3. Juni aufgenommen, teilte der Logistikdienstleister am Donnerstag mit. Den Microlog-Aktionären bietet Thiel unverändert 16,50 Euro je Aktie.
Die im MDAX notierte Gesellschaft hält eigenen Angaben zufolge bereits 97,23 Prozent am Microlog-Grundkapital. Nach deutschem Recht sind 95 Prozent für ein Herausdrängen der Minderheitsaktionäre notwendig. Eine Bewertung der Microlog Logistics durch Ernst & Young hat Thiel zufolge einen anteiligen Unternehmenswert je Aktie von 16,43 Euro ergeben.
Thiel hatte am 1. November 2002 sein Übernahme-Angebot lanciert. Die Annahmefrist war Ende 2002 ausgelaufen. Schon zuvor hatte Thiel rund 67 Prozent an Microlog besessen./sh/sbi
GREVENMACHER (dpa-AFX) - Die Thiel Logistsik AG will im Zuge der Übernahme des Konkurrenten Microlog Logistics die angekündigte Zwangsabfindung der verbliebenen Minderheitsaktionäre in die Tat umsetzen. Das so genannte Squeeze-out werde auf Drängen der Thiel Logistik auf die Tagesordnung der Microlog-Hauptversammlung am 3. Juni aufgenommen, teilte der Logistikdienstleister am Donnerstag mit. Den Microlog-Aktionären bietet Thiel unverändert 16,50 Euro je Aktie.
Die im MDAX notierte Gesellschaft hält eigenen Angaben zufolge bereits 97,23 Prozent am Microlog-Grundkapital. Nach deutschem Recht sind 95 Prozent für ein Herausdrängen der Minderheitsaktionäre notwendig. Eine Bewertung der Microlog Logistics durch Ernst & Young hat Thiel zufolge einen anteiligen Unternehmenswert je Aktie von 16,43 Euro ergeben.
Thiel hatte am 1. November 2002 sein Übernahme-Angebot lanciert. Die Annahmefrist war Ende 2002 ausgelaufen. Schon zuvor hatte Thiel rund 67 Prozent an Microlog besessen./sh/sbi
22.04.2003 - 21:20 Uhr
*vwd DGAP-News: Lambda Physik AG deutsch
Coherent kündigt Erwerbsangebot für ausstehenden Lambda Physik-Aktien an
Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Coherent Holding GmbH kündigt Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Lambda Physik AG an Vorstand und Aufsichtsrat der Lambda Physik unterstützen das Angebot
Santa Clara, USA / Göttingen, Deutschland, 22. April 2003. Die Coherent Holding GmbH ("Coherent Holding"), eine 100-prozentige, indirekte Tochtergesellschaft der Coherent Inc. (NASDAQ: COHR) gab heute ihre Entscheidung bekannt, den Aktionären der Lambda Physik AG (XETRA: LPX) ein Erwerbsangebot über den Erwerb der 39,62% ausstehenden Lambda Physik Aktien (ISIN DE 005 494 272), die sich nicht bereits im Eigentum der Coherent Holding befinden, abzugeben.
Coherent Holding bietet eine Barzahlung in Höhe von 9,25 Euro je Stammaktie der Lambda Physik an, was einem Aufschlag von 46 Prozent auf den Schlußkurs der Lambda-Physik-Aktie an der Frankfurter Börse (in XETRA) vom 17. April 2003 und einem Aufschlag von 71 Prozent auf den durchschnittlichen Schlußkurs der vergangenen 30 Handelstage entspricht. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Coherent Holding 95% des Gesamtgrundkapitals der Lambda Physik (inkl. der bereits von der Coherent Holding gehaltenen Aktien) erwirbt. Geplant ist, anschließend einen Squeeze-out und ein Delisting durchzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Lambda Physik haben beschlossen, das Angebot zu unterstützen. Dr. Dirk Basting, Vorstandsvorsitzender von Lambda Physik und Inhaber von 10,26% der Aktien, teilte mit, daß er beabsichtige, das Erwerbsangebot für seine sämtlichen Aktien anzunehmen. In diesem Zusammenhang kündigte Dr. Basting an, daß er bei Erreichen der 95-Prozent-Schwelle bzw. bei der Übertragung seiner Aktien an Coherent sein Amt als Vorstandsvorsitzender der Lambda Physik niederlegen werde. Dr. Basting wird dem Unternehmen jedoch weiterhin beratend zur Verfügung stehen.
Für John Ambroseo, President und CEO von Coherent, Inc. "ist die Akquisition aller ausstehenden Lambda Physik-Aktien im aktuellen globalen konjunkturellen Umfeld sinnvoll." Ambroseo weiter: "Dadurch, daß Coherent seit über 20 Jahren Mehrheitsaktionär der Lambda Physik ist, wissen wir sehr genau um die Möglichkeiten und Herausforderungen des Unternehmens. Nach Abschluß des Erwerbsangebots wird jede Anstrengung unternommen werden, die Synergien aus der Zusammenführung der Unternehmen zu maximieren und das gemeinsame technologische Portfolio und die gemeinsame Management-Expertise auszunutzen, um die Leistung zu optimieren."
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der Lambda Physik unterstreichen die enge und langjährige Beziehung zwischen Lambda Physik und Coherent. Dr. Bernard Couillaud, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Lambda Physik, betonte, daß"Coherent über eine Reihe von Ressourcen verfügt, die Lambda Physik in Zukunft wesentlich besser nutzen kann". Für Dr. Basting war "Coherent immer ein verläßlicher Partner, der in Zukunft viel zur positiven Entwicklung von Lambda Physik beitragen kann". Dr. Basting`s Worten zufolge wird die "engere Einbindung in den Coherent-Konzern die Position von Lambda Physik in einem herausfordernden und umkämpften Marktumfeld stärken. Die Zusammenführung der technologischen Ressourcen auf dem Gebiet der Festkörperlaser wird die Entwicklung neuer, innovativer Produkte beschleunigen, die von Kunden in anspruchsvollen und dynamischen Märkten wie z.B. der Automobil- und Halbleiterindustrie nachgefragt werden."
Bezüglich seines Rücktritts fügte Dr. Basting hinzu: "Nach erfolgreicher Durchführung der Anpassungsmaßnahmen in den vergangenen Quartalen an die aktuelle Marktsituation und der Rückkehr in die Profitabilität halte ich es für den richtigen Zeitpunkt, nach über 30-jähriger Tätigkeit mein Ausscheiden aus dem Unternehmen frühzeitig bekannt zu geben. Selbstverständlich werde ich den Integrationsprozeß in den nächsten Monaten aktiv begleiten und Lambda Physik auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen."
Das beabsichtigte Delisting kommentierte Dr. Basting wie folgt: "Die Entwicklungen der Kapitalmärkte, insbesondere des Neuen Marktes, waren leider sehr enttäuschend. Als Folge des negativen Einflusses dieser Entwicklungen auf Lambda Physik und aufgrund der Tatsache, daß wir nicht in den TecDAX 30 aufgenommen wurden, müssen wir zu dem Schluß kommen, daß die Kosten der Börsennotierung deren Vorteile bei weitem überwiegen. Die Börsennotierung hat aufgrund der jüngsten Kapitalmarktentwicklungen ihre Funktion verloren, kleinere und innovative Unternehmen mit Kapital zu versorgen. Die stärkere Integration in den Coherent-Konzern und das Delisting wird es Lambda Physik erlauben, sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren: die Entwicklung von UV-Lasertechnologie und neuen Anwendungen, um die langfristige Entwicklung und das Wachstum des Unternehmens zu sichern."
Das Erwerbsangebot wird voraussichtlich Anfang Juni 2003 unterbreitet und wahrscheinlich während eines Zeitraums von sechs Wochen angenommen werden können. Die Transaktion wird voraussichtlich bis Ende Juli 2003 vollzogen sein.
Über das Unternehmen
Lambda Physik zählt zu den Pionieren und weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung gepulster UV-Laser wie Excimerlaser, diodengepumpter Festkörperlaser und Farbstofflaser. Das 1971 gegründete Unternehmen ist alleiniger bzw. führender Anbieter in Wachstumsmärkten für Anwendungen im Bereich der Industrie, Wissenschaft und Medizin und zu einem bedeutenden Anbieter in der Mikrolithographie avanciert. Zum Konzern gehören Tochtergesellschaften in den USA, Japan und Deutschland.
Investor Relations Kontakt:
Lambda Physik AG Claudia Thome Hans-Böckler-Str. 12 37079 Göttingen Tel. +49-551-6938-113 Fax. +49-551-68691 E-mail: cthome@lambdaphysik.com Internet: www.lambdaphysik.com
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 22.04.2003
WKN: 549427; ISIN: DE0005494272; Index: NEMAX 50 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
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*vwd DGAP-News: Lambda Physik AG deutsch
Coherent kündigt Erwerbsangebot für ausstehenden Lambda Physik-Aktien an
Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Coherent Holding GmbH kündigt Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Lambda Physik AG an Vorstand und Aufsichtsrat der Lambda Physik unterstützen das Angebot
Santa Clara, USA / Göttingen, Deutschland, 22. April 2003. Die Coherent Holding GmbH ("Coherent Holding"), eine 100-prozentige, indirekte Tochtergesellschaft der Coherent Inc. (NASDAQ: COHR) gab heute ihre Entscheidung bekannt, den Aktionären der Lambda Physik AG (XETRA: LPX) ein Erwerbsangebot über den Erwerb der 39,62% ausstehenden Lambda Physik Aktien (ISIN DE 005 494 272), die sich nicht bereits im Eigentum der Coherent Holding befinden, abzugeben.
Coherent Holding bietet eine Barzahlung in Höhe von 9,25 Euro je Stammaktie der Lambda Physik an, was einem Aufschlag von 46 Prozent auf den Schlußkurs der Lambda-Physik-Aktie an der Frankfurter Börse (in XETRA) vom 17. April 2003 und einem Aufschlag von 71 Prozent auf den durchschnittlichen Schlußkurs der vergangenen 30 Handelstage entspricht. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Coherent Holding 95% des Gesamtgrundkapitals der Lambda Physik (inkl. der bereits von der Coherent Holding gehaltenen Aktien) erwirbt. Geplant ist, anschließend einen Squeeze-out und ein Delisting durchzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Lambda Physik haben beschlossen, das Angebot zu unterstützen. Dr. Dirk Basting, Vorstandsvorsitzender von Lambda Physik und Inhaber von 10,26% der Aktien, teilte mit, daß er beabsichtige, das Erwerbsangebot für seine sämtlichen Aktien anzunehmen. In diesem Zusammenhang kündigte Dr. Basting an, daß er bei Erreichen der 95-Prozent-Schwelle bzw. bei der Übertragung seiner Aktien an Coherent sein Amt als Vorstandsvorsitzender der Lambda Physik niederlegen werde. Dr. Basting wird dem Unternehmen jedoch weiterhin beratend zur Verfügung stehen.
Für John Ambroseo, President und CEO von Coherent, Inc. "ist die Akquisition aller ausstehenden Lambda Physik-Aktien im aktuellen globalen konjunkturellen Umfeld sinnvoll." Ambroseo weiter: "Dadurch, daß Coherent seit über 20 Jahren Mehrheitsaktionär der Lambda Physik ist, wissen wir sehr genau um die Möglichkeiten und Herausforderungen des Unternehmens. Nach Abschluß des Erwerbsangebots wird jede Anstrengung unternommen werden, die Synergien aus der Zusammenführung der Unternehmen zu maximieren und das gemeinsame technologische Portfolio und die gemeinsame Management-Expertise auszunutzen, um die Leistung zu optimieren."
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der Lambda Physik unterstreichen die enge und langjährige Beziehung zwischen Lambda Physik und Coherent. Dr. Bernard Couillaud, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Lambda Physik, betonte, daß"Coherent über eine Reihe von Ressourcen verfügt, die Lambda Physik in Zukunft wesentlich besser nutzen kann". Für Dr. Basting war "Coherent immer ein verläßlicher Partner, der in Zukunft viel zur positiven Entwicklung von Lambda Physik beitragen kann". Dr. Basting`s Worten zufolge wird die "engere Einbindung in den Coherent-Konzern die Position von Lambda Physik in einem herausfordernden und umkämpften Marktumfeld stärken. Die Zusammenführung der technologischen Ressourcen auf dem Gebiet der Festkörperlaser wird die Entwicklung neuer, innovativer Produkte beschleunigen, die von Kunden in anspruchsvollen und dynamischen Märkten wie z.B. der Automobil- und Halbleiterindustrie nachgefragt werden."
Bezüglich seines Rücktritts fügte Dr. Basting hinzu: "Nach erfolgreicher Durchführung der Anpassungsmaßnahmen in den vergangenen Quartalen an die aktuelle Marktsituation und der Rückkehr in die Profitabilität halte ich es für den richtigen Zeitpunkt, nach über 30-jähriger Tätigkeit mein Ausscheiden aus dem Unternehmen frühzeitig bekannt zu geben. Selbstverständlich werde ich den Integrationsprozeß in den nächsten Monaten aktiv begleiten und Lambda Physik auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen."
Das beabsichtigte Delisting kommentierte Dr. Basting wie folgt: "Die Entwicklungen der Kapitalmärkte, insbesondere des Neuen Marktes, waren leider sehr enttäuschend. Als Folge des negativen Einflusses dieser Entwicklungen auf Lambda Physik und aufgrund der Tatsache, daß wir nicht in den TecDAX 30 aufgenommen wurden, müssen wir zu dem Schluß kommen, daß die Kosten der Börsennotierung deren Vorteile bei weitem überwiegen. Die Börsennotierung hat aufgrund der jüngsten Kapitalmarktentwicklungen ihre Funktion verloren, kleinere und innovative Unternehmen mit Kapital zu versorgen. Die stärkere Integration in den Coherent-Konzern und das Delisting wird es Lambda Physik erlauben, sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren: die Entwicklung von UV-Lasertechnologie und neuen Anwendungen, um die langfristige Entwicklung und das Wachstum des Unternehmens zu sichern."
Das Erwerbsangebot wird voraussichtlich Anfang Juni 2003 unterbreitet und wahrscheinlich während eines Zeitraums von sechs Wochen angenommen werden können. Die Transaktion wird voraussichtlich bis Ende Juli 2003 vollzogen sein.
Über das Unternehmen
Lambda Physik zählt zu den Pionieren und weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung gepulster UV-Laser wie Excimerlaser, diodengepumpter Festkörperlaser und Farbstofflaser. Das 1971 gegründete Unternehmen ist alleiniger bzw. führender Anbieter in Wachstumsmärkten für Anwendungen im Bereich der Industrie, Wissenschaft und Medizin und zu einem bedeutenden Anbieter in der Mikrolithographie avanciert. Zum Konzern gehören Tochtergesellschaften in den USA, Japan und Deutschland.
Investor Relations Kontakt:
Lambda Physik AG Claudia Thome Hans-Böckler-Str. 12 37079 Göttingen Tel. +49-551-6938-113 Fax. +49-551-68691 E-mail: cthome@lambdaphysik.com Internet: www.lambdaphysik.com
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 22.04.2003
WKN: 549427; ISIN: DE0005494272; Index: NEMAX 50 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Barmag Aktiengesellschaft am Montag, 2. Juni 2003, 14.00 Uhr am Geschäftssitz der Gesellschaft, Leverkuser Strasse 65, 42897 Remscheid-Lennep.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Barmag Aktiengesellschaft mit dem zusammengefassten Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2002 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Barmag Aktiengesellschaft in Höhe von € 34.864.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Barmag Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär, die W. Schlafhorst AG & Co. mit Sitz in Mönchengladbach, gegen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der W. Schlafhorst AG & Co. (Hauptaktionär) folgenden Beschluss zu fassen: „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden auf die W. Schlafhorst AG & Co. (Hauptaktionär) übertragen. Die W. Schlafhorst AG & Co. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
€ 13,70 je nennwertloser Stückaktie der Barmag Aktiengesellschaft.“
Der W. Schlafhorst AG & Co. gehören unmittelbar Aktien von 99,367 vom Hundert des Grundkapitals der Barmag Aktiengesellschaft. Die W. Schlafhorst AG & Co. ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327 a Absatz (1) Satz 1 AktG und deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäss §§ 327 a ff. AktG beschliesst.
Die Deutsche Bank AG hat mit Erklärung vom 7. April 2003 die Garantie übernommen, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die W. Schlafhorst AG & Co. die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Barmag Aktiengesellschaft, Leverkuser Strasse 65, 42897 Remscheid-Lennep, zur Einsicht der Aktionäre aus: 1. der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
2. die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte der Barmag Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2000, 2001 und 2002,
3. der von der W. Schlafhorst AG & Co. erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 25. März 2003,
4. der von der Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnstrasse 16, 40212 Düsseldorf, erstattete Prüfungsbericht vom 2. April 2003.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Montag, den 26. Mai 2003, bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder bei einem der nachfolgend genannten Kreditinstitute oder deren Niederlassungen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
• Berliner Bank, Niederlassung der Bankgesellschaft Berlin Aktiengesellschaft
• Commerzbank Aktiengesellschaft
• Deutsche Bank Aktiengesellschaft
• Dresdner Bank Aktiengesellschaft
• DZ BANK Aktiengesellschaft
• ING BHF-BANK Aktiengesellschaft
• WestLB Aktiengesellschaft
Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dem deutschen Notar bzw. von der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Dienstag, den 27. Mai 2003, bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Jeder Teilnehmer, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Teilnehmer werden gebeten, sich mit ihrem Personalausweis auszuweisen.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäss § 126 Absatz (1) des Aktiengesetzes sind ausschliesslich zu richten an:
Barmag Aktiengesellschaft
Vorstand
Leverkuser Strasse 65
42897 Remscheid-Lennep
Telefax: +49 2191 67 2216
E-mail: hauptversammlung@barmag.de
Rechtzeitig unter diesen Adressen bis Montag, dem 19. Mai 2003, eingegangene Gegenanträge einschliesslich der Namen der Aktionäre, die Begründungen sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen werden den anderen Aktionären im Internet unter der Internetadresse www.barmag.de über die Seitenaufruffolge „Deutsch – Unternehmensprofil – Barmag - Hauptversammlung 2003“ unverzüglich zugänglich gemacht.
Remscheid-Lennep, den 22. April 2003
Barmag Aktiengesellschaft
Der Vorstand
der Barmag Aktiengesellschaft am Montag, 2. Juni 2003, 14.00 Uhr am Geschäftssitz der Gesellschaft, Leverkuser Strasse 65, 42897 Remscheid-Lennep.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Barmag Aktiengesellschaft mit dem zusammengefassten Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2002 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Barmag Aktiengesellschaft in Höhe von € 34.864.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Barmag Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär, die W. Schlafhorst AG & Co. mit Sitz in Mönchengladbach, gegen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der W. Schlafhorst AG & Co. (Hauptaktionär) folgenden Beschluss zu fassen: „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden auf die W. Schlafhorst AG & Co. (Hauptaktionär) übertragen. Die W. Schlafhorst AG & Co. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
€ 13,70 je nennwertloser Stückaktie der Barmag Aktiengesellschaft.“
Der W. Schlafhorst AG & Co. gehören unmittelbar Aktien von 99,367 vom Hundert des Grundkapitals der Barmag Aktiengesellschaft. Die W. Schlafhorst AG & Co. ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327 a Absatz (1) Satz 1 AktG und deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäss §§ 327 a ff. AktG beschliesst.
Die Deutsche Bank AG hat mit Erklärung vom 7. April 2003 die Garantie übernommen, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die W. Schlafhorst AG & Co. die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Barmag Aktiengesellschaft, Leverkuser Strasse 65, 42897 Remscheid-Lennep, zur Einsicht der Aktionäre aus: 1. der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
2. die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte der Barmag Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2000, 2001 und 2002,
3. der von der W. Schlafhorst AG & Co. erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 25. März 2003,
4. der von der Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnstrasse 16, 40212 Düsseldorf, erstattete Prüfungsbericht vom 2. April 2003.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Montag, den 26. Mai 2003, bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder bei einem der nachfolgend genannten Kreditinstitute oder deren Niederlassungen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
• Berliner Bank, Niederlassung der Bankgesellschaft Berlin Aktiengesellschaft
• Commerzbank Aktiengesellschaft
• Deutsche Bank Aktiengesellschaft
• Dresdner Bank Aktiengesellschaft
• DZ BANK Aktiengesellschaft
• ING BHF-BANK Aktiengesellschaft
• WestLB Aktiengesellschaft
Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dem deutschen Notar bzw. von der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Dienstag, den 27. Mai 2003, bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Jeder Teilnehmer, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Teilnehmer werden gebeten, sich mit ihrem Personalausweis auszuweisen.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäss § 126 Absatz (1) des Aktiengesetzes sind ausschliesslich zu richten an:
Barmag Aktiengesellschaft
Vorstand
Leverkuser Strasse 65
42897 Remscheid-Lennep
Telefax: +49 2191 67 2216
E-mail: hauptversammlung@barmag.de
Rechtzeitig unter diesen Adressen bis Montag, dem 19. Mai 2003, eingegangene Gegenanträge einschliesslich der Namen der Aktionäre, die Begründungen sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen werden den anderen Aktionären im Internet unter der Internetadresse www.barmag.de über die Seitenaufruffolge „Deutsch – Unternehmensprofil – Barmag - Hauptversammlung 2003“ unverzüglich zugänglich gemacht.
Remscheid-Lennep, den 22. April 2003
Barmag Aktiengesellschaft
Der Vorstand
DGAP-Ad hoc: Brain Force Software AG <BFC> deutsch
Brain Force Software AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BRAIN FORCE SOFTWARE AG erwirbt 54,05 Prozent an der NSE Software AG
Die BRAIN FORCE SOFTWARE AG hat mit Wirksamkeit vom 30.04.2003 eine Option zum Erwerb von 6.323.800 Stück Aktien an der NSE Software AG mit dem Sitz in München, das sind 54,05 % des stimmberechtigten Grundkapitals, angenommen. Brain Force Software hat nunmehr die Absicht den verbleibenden Aktionären ein Übernahmeangebot nach dem deutschen Übernahmegesetz zu legen.
Die NSE Software AG erzielte in 2002 einen Umsatz von 16,5 Millionen Euro und beschäftigt rund 130 Mitarbeiter. Die marktführende FINAS-Software Lösung der NSE wird von vielen Finanzdienstleistern wie Versicherungen, Banken und Sparkassen in Deutschland und Österreich seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt. Neben der FINAS-Software ist auch die SBT Praha a.s. mit Sitz in Prag, an der die NSE Software AG 85 Prozent der Anteile hält, für die Brain Force Software AG von strategisch wichtiger Bedeutung. Die SBT Praha mit einer 100 Prozent Tochter in Bratislava bietet die für Osteuropa adapatierten FINAS- Produkte und ein Bestandsführungssystem für Hypothekardarlehen in Osteuropa an und zählt bereits die wichtigsten Banken in der Tschechischen Republik und in der Slowakei zu ihren Kunden. Für Brain Force Software eröffnet sich dadurch der Zutritt zum osteuropäischen Markt.
Das Produkt- und Leistungsangebot der NSE wird ab sofort von allen Brain Force Software Gesellschaften im deutschen Sprachraum und nach erfolgten landesspezifischen Anpassungen auch in Italien, in den Niederlanden und in Großbritannien angeboten. Die dadurch deutlich verstärkte Vertriebskraft, das große Marktpotential und die, durch die Übernahme entstehenden Synergie- und Rationalisierungspotentiale werden proportional mit der Beteiligungsquote der Brain Force Software an der NSE Software wachsen und in beiden Gesellschaften zu Umsatz- und Ertragssteigerungen führen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.04.2003
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 919331; ISIN: AT0000820659; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin- Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),16:26 30.04.2003
Brain Force Software AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BRAIN FORCE SOFTWARE AG erwirbt 54,05 Prozent an der NSE Software AG
Die BRAIN FORCE SOFTWARE AG hat mit Wirksamkeit vom 30.04.2003 eine Option zum Erwerb von 6.323.800 Stück Aktien an der NSE Software AG mit dem Sitz in München, das sind 54,05 % des stimmberechtigten Grundkapitals, angenommen. Brain Force Software hat nunmehr die Absicht den verbleibenden Aktionären ein Übernahmeangebot nach dem deutschen Übernahmegesetz zu legen.
Die NSE Software AG erzielte in 2002 einen Umsatz von 16,5 Millionen Euro und beschäftigt rund 130 Mitarbeiter. Die marktführende FINAS-Software Lösung der NSE wird von vielen Finanzdienstleistern wie Versicherungen, Banken und Sparkassen in Deutschland und Österreich seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt. Neben der FINAS-Software ist auch die SBT Praha a.s. mit Sitz in Prag, an der die NSE Software AG 85 Prozent der Anteile hält, für die Brain Force Software AG von strategisch wichtiger Bedeutung. Die SBT Praha mit einer 100 Prozent Tochter in Bratislava bietet die für Osteuropa adapatierten FINAS- Produkte und ein Bestandsführungssystem für Hypothekardarlehen in Osteuropa an und zählt bereits die wichtigsten Banken in der Tschechischen Republik und in der Slowakei zu ihren Kunden. Für Brain Force Software eröffnet sich dadurch der Zutritt zum osteuropäischen Markt.
Das Produkt- und Leistungsangebot der NSE wird ab sofort von allen Brain Force Software Gesellschaften im deutschen Sprachraum und nach erfolgten landesspezifischen Anpassungen auch in Italien, in den Niederlanden und in Großbritannien angeboten. Die dadurch deutlich verstärkte Vertriebskraft, das große Marktpotential und die, durch die Übernahme entstehenden Synergie- und Rationalisierungspotentiale werden proportional mit der Beteiligungsquote der Brain Force Software an der NSE Software wachsen und in beiden Gesellschaften zu Umsatz- und Ertragssteigerungen führen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.04.2003
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WKN: 919331; ISIN: AT0000820659; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin- Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),16:26 30.04.2003
Notierungseinstellung bei Stinnes:
Das Squeeze-out wurde heute eingetragen und die Aktien werden letztmals gehandelt - mit fast 20 % Aufgeld, da muß jemand sehr zuversichtlich sein fürs Spruchstellenverfahren....
Das Squeeze-out wurde heute eingetragen und die Aktien werden letztmals gehandelt - mit fast 20 % Aufgeld, da muß jemand sehr zuversichtlich sein fürs Spruchstellenverfahren....
15.05.2003 - 13:04 Uhr
Angebot zum Erwerb
Bieter: Ruhrgas Industries GmbH; Zielgesellschaft: G. Kromschröder AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Mitteilung nach § 10 Abs. 1 S. 1 WpÜG, Angebot zum Erwerb von Wertpapieren
Bieter: Ruhrgas Industries GmbH Huttropstr. 60 45138 Essen
Zielgesellschaft: G. Kromschröder Aktiengesellschaft Strotheweg 1 49504 Lotte (Büren) ISIN DE0006334006; früher WKN 633 400
Die Ruhrgas Industries GmbH hat am 15. Mai 2003 entschieden, den außenstehenden Aktionären der G. Kromschröder Aktiengesellschaft ein öffentliches Kaufangebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006334006; früher WKN 633400) zu einem Kaufpreis von Euro 12,00 je Aktie zu unterbreiten. Die Ruhrgas Industries GmbH beabsichtigt nicht, die Durchführung des Angebots vom Eintritt aufschiebender Bedingungen, wie beispielsweise dem Erreichen einer bestimmten Annahmequote, abhängig zu machen. Im Übrigen wird das öffentliche Kaufangebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen gemacht.
Die Ruhrgas Industries GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Ruhrgas AG. Sie hält über ein Tochterunternehmen bereits 14.649.787 der insgesamt 15.912.000 Stückaktien an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft, was einer Beteiligungsquote von rund 92% entspricht. Mit dem öffentlichen Kaufangebot möchte die Ruhrgas Industries GmbH ihre Beteiligung an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft, deren Geschäftstätigkeit zu den Kerngeschäftsfeldern der Ruhrgas Industries GmbH gehört, weiter aufstocken. Die außenstehenden Aktionäre haben mit dem Angebot Gelegenheit, ihre Aktien an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft trotz eines verhältnismäßig illiquiden Börsenhandels zu einem attraktiven Kaufpreis zu veräußern. Die Ruhrgas Industries GmbH wird erst in Zukunft darüber entscheiden, ob sie nach Ablauf der Annahmefrist für das öffentliche Kaufangebot weitere Schritte einleiten wird, um ihre Beteiligung an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft zu erhöhen. Sie geht derzeit davon aus, dass entsprechende Maßnahmen auch dann nicht mehr in diesem Jahr eingeleitet werden, wenn sie sich zur Durchführung dieser Schritte entschließen sollte.
Die Angebotsunterlage für das öffentliche Kaufangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Commerzbank AG, ZGS-CMAD, 60261 Frankfurt am Main, zur Ausgabe bereitgehalten und im Internet unter http://www.ruhrgasindustries.com veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni 2003 erfolgen.
Die Ruhrgas Industries GmbH behält sich vor, Aktien der G. Kromschröder Aktiengesellschaft auch außerhalb des Angebotsverfahrens zu erwerben.
Die Geschäftsführung
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.05.2003
Notiert: G. Kromschröder AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hannover; Freiverkehr in Frankfurt und Hamburg
Angebot zum Erwerb
Bieter: Ruhrgas Industries GmbH; Zielgesellschaft: G. Kromschröder AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Mitteilung nach § 10 Abs. 1 S. 1 WpÜG, Angebot zum Erwerb von Wertpapieren
Bieter: Ruhrgas Industries GmbH Huttropstr. 60 45138 Essen
Zielgesellschaft: G. Kromschröder Aktiengesellschaft Strotheweg 1 49504 Lotte (Büren) ISIN DE0006334006; früher WKN 633 400
Die Ruhrgas Industries GmbH hat am 15. Mai 2003 entschieden, den außenstehenden Aktionären der G. Kromschröder Aktiengesellschaft ein öffentliches Kaufangebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006334006; früher WKN 633400) zu einem Kaufpreis von Euro 12,00 je Aktie zu unterbreiten. Die Ruhrgas Industries GmbH beabsichtigt nicht, die Durchführung des Angebots vom Eintritt aufschiebender Bedingungen, wie beispielsweise dem Erreichen einer bestimmten Annahmequote, abhängig zu machen. Im Übrigen wird das öffentliche Kaufangebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen gemacht.
Die Ruhrgas Industries GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Ruhrgas AG. Sie hält über ein Tochterunternehmen bereits 14.649.787 der insgesamt 15.912.000 Stückaktien an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft, was einer Beteiligungsquote von rund 92% entspricht. Mit dem öffentlichen Kaufangebot möchte die Ruhrgas Industries GmbH ihre Beteiligung an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft, deren Geschäftstätigkeit zu den Kerngeschäftsfeldern der Ruhrgas Industries GmbH gehört, weiter aufstocken. Die außenstehenden Aktionäre haben mit dem Angebot Gelegenheit, ihre Aktien an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft trotz eines verhältnismäßig illiquiden Börsenhandels zu einem attraktiven Kaufpreis zu veräußern. Die Ruhrgas Industries GmbH wird erst in Zukunft darüber entscheiden, ob sie nach Ablauf der Annahmefrist für das öffentliche Kaufangebot weitere Schritte einleiten wird, um ihre Beteiligung an der G. Kromschröder Aktiengesellschaft zu erhöhen. Sie geht derzeit davon aus, dass entsprechende Maßnahmen auch dann nicht mehr in diesem Jahr eingeleitet werden, wenn sie sich zur Durchführung dieser Schritte entschließen sollte.
Die Angebotsunterlage für das öffentliche Kaufangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Commerzbank AG, ZGS-CMAD, 60261 Frankfurt am Main, zur Ausgabe bereitgehalten und im Internet unter http://www.ruhrgasindustries.com veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni 2003 erfolgen.
Die Ruhrgas Industries GmbH behält sich vor, Aktien der G. Kromschröder Aktiengesellschaft auch außerhalb des Angebotsverfahrens zu erwerben.
Die Geschäftsführung
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.05.2003
Notiert: G. Kromschröder AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hannover; Freiverkehr in Frankfurt und Hamburg
News
Bechtle hält über 95 Prozent an PSB
Finanzen.net
Nachdem die Bechtle AG der PSB AG für Programmierung und Systemberatung am 19. April ein Übernahmeangebot in Höhe von 6,40 Euro in bar pro PSB-Aktie unterbreitet hat, wurden bis zum gestrigen Montag insgesamt 1.294.603 PSB-Aktien angenommen. Das entspricht einem Anteil von 35,82 Prozent der Aktien und Stimmrechte an der PSB AG.
Bechtle hielt zuvor bereits unmittelbar 2.174.897 PSB-Aktien, was einen Anteil von ca. 60,18 Prozent der Aktien und Stimmrechte bedeutet. Insgesamt verfügt man nun über 3.469.500 PSB-Aktien, was einem Anteil von ca. 96,00 Prozent entspricht.
Damit hat Bechtle zwei Tage vor Ablauf der am 21. Mai endenden Angebotsfrist eine Akzeptanz erlangt, welche die Einleitung eines Squeeze-Out-Verfahrens ermöglicht, was auch beabsichtigt wird.
Die Aktie von Bechtle beendete den Handel gestern im XETRA-Handel bei 6,82 Euro (-3,40 Prozent), die von PSB in Frankfurt bei 6,33 Euro (+0,48 Prozent).
Bechtle hält über 95 Prozent an PSB
Finanzen.net
Nachdem die Bechtle AG der PSB AG für Programmierung und Systemberatung am 19. April ein Übernahmeangebot in Höhe von 6,40 Euro in bar pro PSB-Aktie unterbreitet hat, wurden bis zum gestrigen Montag insgesamt 1.294.603 PSB-Aktien angenommen. Das entspricht einem Anteil von 35,82 Prozent der Aktien und Stimmrechte an der PSB AG.
Bechtle hielt zuvor bereits unmittelbar 2.174.897 PSB-Aktien, was einen Anteil von ca. 60,18 Prozent der Aktien und Stimmrechte bedeutet. Insgesamt verfügt man nun über 3.469.500 PSB-Aktien, was einem Anteil von ca. 96,00 Prozent entspricht.
Damit hat Bechtle zwei Tage vor Ablauf der am 21. Mai endenden Angebotsfrist eine Akzeptanz erlangt, welche die Einleitung eines Squeeze-Out-Verfahrens ermöglicht, was auch beabsichtigt wird.
Die Aktie von Bechtle beendete den Handel gestern im XETRA-Handel bei 6,82 Euro (-3,40 Prozent), die von PSB in Frankfurt bei 6,33 Euro (+0,48 Prozent).
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < >; <HET>
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < >; <HET>
Bieter: Blake International Limited; Zielgesellschaft: HIT International Trading
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Meldung gem. § 35 WpÜG
Name des Bieters Blake International Limited
Firma Blake International Limited
Sitz Trident Chambers, Road Town, Tortola, British Virgin Islands
Straße c/o MFC Commodities GmbH, Handelskai 94-96
Millenium Tower 21st Floor
PLZ/Ort A-1200 Wien
Land: Österreich
Telefon 0043-1-24025318
Fax 0043-1-24025310
E-mail info@lawfirm.de
Zielgesellschaft HIT International Trading AG
Straße Oskar-Messter-Strasse 25
PLZ/Ort 85737 Ismaning
Land Deutschland
ISIN DE0006052905
RIC HETG.F
Börsenkürzel: HET.FSE
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften (mit ISIN)
---------
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
Blake International Limited: 212.003 von insgesamt 424.000 Aktien. Dies
entspricht gerundet 50,001% der Stimmrechtsanteile an der Zielgesellschaft
aufgrund Zurechnung gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG.
MFC Bancorp Ltd.: Zurechnung der vorgenannten 212,003 Aktien (gerundet 50,001%)
aufgrund § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpÜG in ihrer Eigenschaft als
hundertprozentige Muttergesellschaft der Blake International Limited.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.organisation.com
Angaben des Bieters:
Am 21.05.2003 haben Blake International Limited unmittelbar und MFC Bancorp
Limited, Vancouver, Kanada, mittelbar über ihre hundertprozentige
Tochtergesellschaft Blake International Limited die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt. Die Kontrollerlangung beruht ausschließlich auf
Zurechnung der Stimmrechtsanteile die von PaperSpace, Inc. gehalten werden. Die
Zurechnung beruht auf einer am 21.05.2003 wirksam gewordenen Vereinbarung
zwischen Blake International Limited und PaperSpace, Inc. nach welcher die
Vertragsparteien u.a. ihr Verhalten bezüglich der Zielgesellschaft abstimmen
und Blake International Limited auf der Basis eines Stimmbindungsvertrags eine
Stimmrechtsvollmacht erteilt wurde. Die Zurechnung auch zur Muttergesellschaft
von Blake International Limited beruht auf gesetzlichen Vorschriften. Das
Angebot wird als Gegenleistung eine Geldleistung vorsehen, die dem gewichteten
durchschnittlichen inländischem Börsenkurs der Aktie der HIT International
Trading AG während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung dieser
Mitteilung entspricht; siehe insoweit § 5(1) der WpÜG-Angebotsverordnung.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.05.2003
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Notiert: HIT International Trading AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General
Standard), München und Berlin-Bremen; Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < >; <HET>
Bieter: Blake International Limited; Zielgesellschaft: HIT International Trading
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Meldung gem. § 35 WpÜG
Name des Bieters Blake International Limited
Firma Blake International Limited
Sitz Trident Chambers, Road Town, Tortola, British Virgin Islands
Straße c/o MFC Commodities GmbH, Handelskai 94-96
Millenium Tower 21st Floor
PLZ/Ort A-1200 Wien
Land: Österreich
Telefon 0043-1-24025318
Fax 0043-1-24025310
E-mail info@lawfirm.de
Zielgesellschaft HIT International Trading AG
Straße Oskar-Messter-Strasse 25
PLZ/Ort 85737 Ismaning
Land Deutschland
ISIN DE0006052905
RIC HETG.F
Börsenkürzel: HET.FSE
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften (mit ISIN)
---------
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
Blake International Limited: 212.003 von insgesamt 424.000 Aktien. Dies
entspricht gerundet 50,001% der Stimmrechtsanteile an der Zielgesellschaft
aufgrund Zurechnung gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG.
MFC Bancorp Ltd.: Zurechnung der vorgenannten 212,003 Aktien (gerundet 50,001%)
aufgrund § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpÜG in ihrer Eigenschaft als
hundertprozentige Muttergesellschaft der Blake International Limited.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.organisation.com
Angaben des Bieters:
Am 21.05.2003 haben Blake International Limited unmittelbar und MFC Bancorp
Limited, Vancouver, Kanada, mittelbar über ihre hundertprozentige
Tochtergesellschaft Blake International Limited die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt. Die Kontrollerlangung beruht ausschließlich auf
Zurechnung der Stimmrechtsanteile die von PaperSpace, Inc. gehalten werden. Die
Zurechnung beruht auf einer am 21.05.2003 wirksam gewordenen Vereinbarung
zwischen Blake International Limited und PaperSpace, Inc. nach welcher die
Vertragsparteien u.a. ihr Verhalten bezüglich der Zielgesellschaft abstimmen
und Blake International Limited auf der Basis eines Stimmbindungsvertrags eine
Stimmrechtsvollmacht erteilt wurde. Die Zurechnung auch zur Muttergesellschaft
von Blake International Limited beruht auf gesetzlichen Vorschriften. Das
Angebot wird als Gegenleistung eine Geldleistung vorsehen, die dem gewichteten
durchschnittlichen inländischem Börsenkurs der Aktie der HIT International
Trading AG während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung dieser
Mitteilung entspricht; siehe insoweit § 5(1) der WpÜG-Angebotsverordnung.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.05.2003
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Notiert: HIT International Trading AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General
Standard), München und Berlin-Bremen; Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart
Edscha fängt an zu laufen, faire Bewertung liegt eher bei 50 als bei 40, langfristigen Zinsen sind seit Erstellung des Gutachtens weiter dramatisch gefallen. Bisher klarer Kauf!
Der Vollständigkeit halber:
Squeeze-out-Verfahren bei Kamps Dienstag, 27.05.03, 14:23
Wie die italienische Barilla-Gruppe heute mitteilte, erhalten die Minderheitsaktionäre der Kamps AG eine Barabfindung von 12,14 Euro. Dieser Preis wurde von einer Barilla-Tochter festgelegt, die mittlerweile rund 97 Prozent der Anteile hält.
Barilla hatte im vergangenen Sommer die Düsseldorfer übernommen und pro Aktie eine Abfindung von 12,50 Euro geboten. Anfang März dieses Jahres haben die Italiener ein Squeeze-out-Verfahren beantragt.
Quelle: Finanzen.net
Grüße
adelbert.
Squeeze-out-Verfahren bei Kamps Dienstag, 27.05.03, 14:23
Wie die italienische Barilla-Gruppe heute mitteilte, erhalten die Minderheitsaktionäre der Kamps AG eine Barabfindung von 12,14 Euro. Dieser Preis wurde von einer Barilla-Tochter festgelegt, die mittlerweile rund 97 Prozent der Anteile hält.
Barilla hatte im vergangenen Sommer die Düsseldorfer übernommen und pro Aktie eine Abfindung von 12,50 Euro geboten. Anfang März dieses Jahres haben die Italiener ein Squeeze-out-Verfahren beantragt.
Quelle: Finanzen.net
Grüße
adelbert.
Diese Story ist wohl völlig in Vergessenheit geraten!In der Zwischenzeit wurde bei der ING BHF-Bank AG das Squeeze-out durchgeführt. Außerdem hat die Großaktionärin der Deutschen Hypothekenbank AG bei der im Frühjahr durchgeführten Kapitalerhöhung ( 3:1:235 Euro) ihren Anteil weiter erhöht (bisher 83%).Erwähnenswert ist noch die Tatsache, dass die Gesellschaft auch in der Zeit nach dem "400 Euro Gutachten" gute Ergebnisse erwirtschaftet hat, was durch eine auch in Zukunft erwünschte Dividende in Höhe von 10 Euro dokumentiert wird.
(aus 2001)Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Aktien der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover und Berlin, mit Euro 406,65 je Stückaktie. Die BHF-BANK Aktiengesellschaft hat eine Bewertung ihres eigenen Vermögens vorgenommen. Diese Bewertung dient als Grundlage für ein Abfindungsangebot, das den außenstehenden Aktionären der BHF-BANK gemacht werden soll. Dabei wurde auch der Wert der Beteiligung der BHF-BANK an der Deutsche Hypothekenbank (Actien- Gesellschaft), deren Mehrheitsaktionärin sie ist, ermittelt. Der Wert je Stückaktie der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) beträgt danach Euro 406,65. Die Angemessenheit der Bewertung wurde von Arthur Andersen Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH bestätigt. Hannover, den 28. September 2001 Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.09.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 804200; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und Hannover 281401 Sep 01 Autor: import DGAP.DE (),14:04 28.09.2001
(aus 2001)Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Aktien der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover und Berlin, mit Euro 406,65 je Stückaktie. Die BHF-BANK Aktiengesellschaft hat eine Bewertung ihres eigenen Vermögens vorgenommen. Diese Bewertung dient als Grundlage für ein Abfindungsangebot, das den außenstehenden Aktionären der BHF-BANK gemacht werden soll. Dabei wurde auch der Wert der Beteiligung der BHF-BANK an der Deutsche Hypothekenbank (Actien- Gesellschaft), deren Mehrheitsaktionärin sie ist, ermittelt. Der Wert je Stückaktie der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) beträgt danach Euro 406,65. Die Angemessenheit der Bewertung wurde von Arthur Andersen Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH bestätigt. Hannover, den 28. September 2001 Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.09.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 804200; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und Hannover 281401 Sep 01 Autor: import DGAP.DE (),14:04 28.09.2001
Meine HHYs liegen noch immer unverändert im Depot.
Interessant wäre es, wenn jemand wüßte wie hoch der Anteil der ING BHF-Bank an HHY aktuell ist.
Grüße
adelbert.
Interessant wäre es, wenn jemand wüßte wie hoch der Anteil der ING BHF-Bank an HHY aktuell ist.
Grüße
adelbert.
Nach meiner Information schon über 90%. Vielleicht wissen die Allerthaler mehr. Bekanntlich haben die da ein größeres Ding am Laufen.
Deutsche Hypothekenbank Hannover/Berlin, KN 804200
zu # 691 noch diese Ergänzung:
Bei der Deutschen Hypo ist mittlerweile auch Prof. Wenger investiert (gilt als "unbequemer" Aktionär, der sich vorzugsweise bei unterbewerteten Unternehmen einkauft)!!!
Auf der Hauptversammlung am 15.5. stellte sich ein junger Mann am Rednerpult als "Schüler von Prof. Wenger" vor. Er vertrat sowohl seine eigenen Aktien als auch die Aktien von Prof. Wenger. Er hat ständig auf das "400 Euro Gutachten" verwiesen und den Großaktionär (ING-BHF) aufgefordert, den Kleinaktionären ein faires Übernahmeangebot zu machen. Dem Vorstand und Aufsichtsrat wurde zwar Entlastung erteilt, die Stimmen von Prof. wenger (über 800) wurden als Gegenstimmen zu Protokoll genommen.
Nach Vorstandsangaben verfügt die ING-BHF über 83,8 % der Aktien der Deutschen Hypo.
zu # 691 noch diese Ergänzung:
Bei der Deutschen Hypo ist mittlerweile auch Prof. Wenger investiert (gilt als "unbequemer" Aktionär, der sich vorzugsweise bei unterbewerteten Unternehmen einkauft)!!!
Auf der Hauptversammlung am 15.5. stellte sich ein junger Mann am Rednerpult als "Schüler von Prof. Wenger" vor. Er vertrat sowohl seine eigenen Aktien als auch die Aktien von Prof. Wenger. Er hat ständig auf das "400 Euro Gutachten" verwiesen und den Großaktionär (ING-BHF) aufgefordert, den Kleinaktionären ein faires Übernahmeangebot zu machen. Dem Vorstand und Aufsichtsrat wurde zwar Entlastung erteilt, die Stimmen von Prof. wenger (über 800) wurden als Gegenstimmen zu Protokoll genommen.
Nach Vorstandsangaben verfügt die ING-BHF über 83,8 % der Aktien der Deutschen Hypo.
@SiebterSinn, ASzock
Danke.
Mit den Allerthalern und Prof. Wenger an Bord sieht die Sache noch viel besser aus.
Man darf also gespannt sein...
Grüße
adelbert.
Danke.
Mit den Allerthalern und Prof. Wenger an Bord sieht die Sache noch viel besser aus.
Man darf also gespannt sein...
Grüße
adelbert.
Nach dem Dresdner Bank- und dem Mannesmann-Deal haben sich die Herren Dr. Issels, Schneider und Paas auf Seite 13 des nagelneuen Allerthal-Geschäftsberichtes eindeutig zu dem relativ großen Investment bei der Deutschen Hypothekenbank bekannt. Ich bin wie die genannten Herren der Ansicht, dass es da mindestens noch eine knappe 5%-Position gibt, die ING zugerechnet werden kann.
28.05.2003 - 18:47 Uhr
Übernahmeangebot
Bieter: 2026140 Ontario Inc.; Zielgesellschaft: W.E.T. Automotive Systems AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bieter: 2026140 Ontario Inc.; Zielgesellschaft: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Odelzhausen
Veröffentlichung gemäß §§ 10, 29 WpÜG, Übernahmeangebot
Bieter: 2026140 Ontario Inc. First Canadian Place, 41st Floor Toronto, Ontario CANADA M4S2J5 Ansprechpartner: Dr. Karsten Hartmann Telefon ++49 69 2470 37-17 Telefax ++49 69 2470 37-50 e-mail: karsten.hartmann@hgcapital.net
Zielgesellschaft: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft Rudolf-Diesel-Straße 12 D-85235 Odelzhausen Telefon 08134 933-0 Telefax 08134 933-555
ISIN: DE0005081608
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: http://www.2026140ontario.de
Angaben des Bieters:
Die 2026140 Ontario Inc. hat am 28. Mai 2003 entschieden, den Aktionären der W. E. T. Automotive Systems Aktiengesellschaft (W. E. T. AG) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der W. E. T. AG (ISIN DE0005081608) mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 mit Gewinnanteil-berechtigung ab dem am 01. Juli 2002 beginnenden Geschäftsjahr im Wege eines Übernahmeangebotes
gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 52,70
zu erwerben.
Das Angebot wird unter anderem unter der Bedingung des Erwerbs einer Aktienmehrheit von mehr als 95 % stehen und im übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen.
Durch einen Vertrag mit dem Hauptaktionär, Herrn Bodo Ruthenberg hat die 2026140 Ontario Inc. den Erwerb von rund 65,67 % des Grundkapitals der W. E. T. AG zum Preis von EUR 52,70 je Stückaktie gesichert. Die Vereinbarung steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, die in der Angebotsunterlage näher erläutert werden.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 WpÜG wird voraussichtlich Ende Juni 2003 erfolgen.
Die 2026140 Ontario Inc. steht im Mehrheitsbesitz von Private Equity-Funds, die von HgCapital beraten werden. HgCapital ist ein unabhängiger Anbieter von Private Equity für den europäischen Marke, fokussiert auf Transaktionen mittlerer Grösse (ca. EUR 40-400 Millionen). HgCapital verwaltet Fonds in Höhe von EUR 1.1 Milliarden. Die Gesellschaft hat Büros in London und Frankfurt.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 28.05.2003
Notiert: W.E.T. Automotive Systems AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
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Das Angebot wird unter anderem unter der Bedingung des Erwerbs einer Aktienmehrheit von mehr als 95 % stehen und im übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen.
Durch einen Vertrag mit dem Hauptaktionär, Herrn Bodo Ruthenberg hat die 2026140 Ontario Inc. den Erwerb von rund 65,67 % des Grundkapitals der W. E. T. AG zum Preis von EUR 52,70 je Stückaktie gesichert. Die Vereinbarung steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, die in der Angebotsunterlage näher erläutert werden.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 WpÜG wird voraussichtlich Ende Juni 2003 erfolgen.
Die 2026140 Ontario Inc. steht im Mehrheitsbesitz von Private Equity-Funds, die von HgCapital beraten werden. HgCapital ist ein unabhängiger Anbieter von Private Equity für den europäischen Marke, fokussiert auf Transaktionen mittlerer Grösse (ca. EUR 40-400 Millionen). HgCapital verwaltet Fonds in Höhe von EUR 1.1 Milliarden. Die Gesellschaft hat Büros in London und Frankfurt.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 28.05.2003
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@SiebterSinn
Danke für den Hinweis auf die Beteiligung der Allerthal-Werke an der Deutschen Hypo. Leider ist im Geschäftsbericht nicht zu erkennen, wie hoch die Beteiligung ist. Sicher ist jedoch, daß ein weiteres 5 %-Paket der R+V Versicherung gehört (wurde auf der Hauptversammlung auch vom Vorstand bestätigt).
Bin erfreut, daß sich für diese Perle mittlerweile mehr Interesse entwickelt.
Es gibt auch einen eigenen Thread hierzu: Thread: Deutsche Hypo Hann./Berlin: Übernahmekandidat + 30 % unterbewertet
Danke für den Hinweis auf die Beteiligung der Allerthal-Werke an der Deutschen Hypo. Leider ist im Geschäftsbericht nicht zu erkennen, wie hoch die Beteiligung ist. Sicher ist jedoch, daß ein weiteres 5 %-Paket der R+V Versicherung gehört (wurde auf der Hauptversammlung auch vom Vorstand bestätigt).
Bin erfreut, daß sich für diese Perle mittlerweile mehr Interesse entwickelt.
Es gibt auch einen eigenen Thread hierzu: Thread: Deutsche Hypo Hann./Berlin: Übernahmekandidat + 30 % unterbewertet
Sind denn die für die 804200 einmal gutachterlich festgestellten 400 EUR nicht längst verwässert durch eine Kapitalerhöhung?
Des weiteren gab es ähnlich hoch angesetzte Gutachten auch bei den Konkurrenten Eurohypo und HVB Real Estate. Gerade bei letzterer war die Entwicklung absolut krass. Keine 2 Jahre nach einem Gutachten, dass der Aktie einen Wert von mehr als 30 EUR bescheinigte, erleben die Aktionäre einen Squeeze Out zu 21 ...
Des weiteren gab es ähnlich hoch angesetzte Gutachten auch bei den Konkurrenten Eurohypo und HVB Real Estate. Gerade bei letzterer war die Entwicklung absolut krass. Keine 2 Jahre nach einem Gutachten, dass der Aktie einen Wert von mehr als 30 EUR bescheinigte, erleben die Aktionäre einen Squeeze Out zu 21 ...
Richtig, es gab im Frühjahr eine KE im Verhältnis 3:1 mit Bezugspreis der jungen Aktien von 235 Euro.
Nimmt man den Wert einer Altaktie mit 400 Euro an, so hätte sich der Wert pro Aktie durch die KE rechnerisch auf 358,75 Euro verwässert, was immernoch einem Aufschlag auf den aktuellen Kurs von mehr als 50% entspricht.
Auch von Vorteil ist, das seit dem Gutachten das Geschäft nicht gerade schlecht gelaufen ist.
Grüße
adelbert.
Nimmt man den Wert einer Altaktie mit 400 Euro an, so hätte sich der Wert pro Aktie durch die KE rechnerisch auf 358,75 Euro verwässert, was immernoch einem Aufschlag auf den aktuellen Kurs von mehr als 50% entspricht.
Auch von Vorteil ist, das seit dem Gutachten das Geschäft nicht gerade schlecht gelaufen ist.
Grüße
adelbert.
@ Adelberts
Wenn das Geschäft von HHY in der letzten Zeit wirklich gut gelaufen ist, dann handelt es sich hier wohl um die große Ausnahme unter den deutschen Hypothekenbanken. Mal im Ernst: Ist die Informationspolitik der Deutschen Hypo wirklich so gut, dass man das beurteilen kann? Wofür haben sie eigentlich die satte Kapitalerhöhung gebraucht?
Wenn das Geschäft von HHY in der letzten Zeit wirklich gut gelaufen ist, dann handelt es sich hier wohl um die große Ausnahme unter den deutschen Hypothekenbanken. Mal im Ernst: Ist die Informationspolitik der Deutschen Hypo wirklich so gut, dass man das beurteilen kann? Wofür haben sie eigentlich die satte Kapitalerhöhung gebraucht?
Ich würde vorschlagen, die Diskussion im Thread: Deutsche Hypo Hann./Berlin: Übernahmekandidat + 30 % unterbewertet von ASzock weiterzuführen.
Grüße
adelbert.
Grüße
adelbert.
Ich empfehle dringend den GSC-Bericht zu Edscha. Da kommt sogar noch mehr als ich erwartet habe ... Anfechtungsklagen bereits im Vorfeld.
Wer von Euch ist noch investiert in Edscha?
Wer von Euch ist noch investiert in Edscha?
@ redbull
Kali-Chemie ist auch einer meiner Favouriten für eine mögliche Abfindung.
Die Garantiedividende von knapp 15 Euro pro Aktie versüßt einem das Warten noch zusätzlich !
Kali-Chemie ist auch einer meiner Favouriten für eine mögliche Abfindung.
Die Garantiedividende von knapp 15 Euro pro Aktie versüßt einem das Warten noch zusätzlich !
Kali-Chemie (635 000)
Unternehmensgegenstand: reine Liegenschaftsverwaltung. Es gab vor mehreren Jahren mal ein Übernahmeangebot zu 550,- DM, dies wurde (ich glaube 1999) auf 645,- DM (also ca. 330,- EURO) angehoben. Seitdem: still ruht der See. Großaktionär ist die belgische Solvay, die über 99 % der Aktien hält.
Jährlich wird eine Garantiedividende von 28,- DM (14,32 EURO) gezahlt. Die Dividendenrendite liegt z. Z. bei ca. 4,5 %.
Wäre toll, wenn andere Board-Teilnehmer, die über Kali-Chemie Informationen haben, diese Infos auch hier oder im Thread: Kali Chemie AG posten.
Unternehmensgegenstand: reine Liegenschaftsverwaltung. Es gab vor mehreren Jahren mal ein Übernahmeangebot zu 550,- DM, dies wurde (ich glaube 1999) auf 645,- DM (also ca. 330,- EURO) angehoben. Seitdem: still ruht der See. Großaktionär ist die belgische Solvay, die über 99 % der Aktien hält.
Jährlich wird eine Garantiedividende von 28,- DM (14,32 EURO) gezahlt. Die Dividendenrendite liegt z. Z. bei ca. 4,5 %.
Wäre toll, wenn andere Board-Teilnehmer, die über Kali-Chemie Informationen haben, diese Infos auch hier oder im Thread: Kali Chemie AG posten.
Warum erscheint der Thread nicht unter WKN 635000 bei Diskussionen?
@redbulll
Suchabfrage unter Stichwort "Kali Chemie" hilft sicher weiter (nicht: "Kali-Chemie", Bindestrich weglassen).
Suchabfrage unter Stichwort "Kali Chemie" hilft sicher weiter (nicht: "Kali-Chemie", Bindestrich weglassen).
@ redbull und ASzock
Habt Ihr eine Erklärung für die Kurstaxen per gestern in Frankfurt und die heutigen Umsätze in Frankfurt bie der Kali-Chemie um 270 Euro ?
Ich hab leider nirgends eine Meldung hierzu gefunden.
Habt Ihr eine Erklärung für die Kurstaxen per gestern in Frankfurt und die heutigen Umsätze in Frankfurt bie der Kali-Chemie um 270 Euro ?
Ich hab leider nirgends eine Meldung hierzu gefunden.
Vielleicht hat da jemand festgestellt, daß in der HV im Juli (noch) nicht über einen Squeeze-Out beschlossen wird.
Ansonsten: ausgesprochen enger Markt.
Gratulation dem Käufer von 151 St. zu 266 EUR.
Ansonsten: ausgesprochen enger Markt.
Gratulation dem Käufer von 151 St. zu 266 EUR.
@Ahnung?
Wahrscheinlich wurde hier unlimitiert verkauft. Manchmal habe ich das Gefühl, daß da Leute verkaufen, die sich in engen Märkten nicht auskennen oder einfach sofort Geld sehen wollen (z. B. Verkauf von geerbten Aktien).
Diese "Extrem-Kursausschläge" sind bei Kali-Chemie ab und zu zu beobachten - allerdings in beide Richtungen. Letztes Jahr wurden im August bei einem relativ konstanten Kursniveau von 320 Euro urplötzlich 200 Stück zu 400 Euro umgesetzt. Nach diesem Geschäft ging der Kurs sofort wieder auf das alte Niveau zurück.
Ansonsten ist redbull zuzustimmen: Auf der Ankündigung der TOP zu HV ist kein Wort von Squeeze-Out zu finden. Kurs zieht zur Zeit auch wieder an (280,01 G), wahrscheinlich werden wir uns wieder um 300 Euro einpendeln.
Wahrscheinlich wurde hier unlimitiert verkauft. Manchmal habe ich das Gefühl, daß da Leute verkaufen, die sich in engen Märkten nicht auskennen oder einfach sofort Geld sehen wollen (z. B. Verkauf von geerbten Aktien).
Diese "Extrem-Kursausschläge" sind bei Kali-Chemie ab und zu zu beobachten - allerdings in beide Richtungen. Letztes Jahr wurden im August bei einem relativ konstanten Kursniveau von 320 Euro urplötzlich 200 Stück zu 400 Euro umgesetzt. Nach diesem Geschäft ging der Kurs sofort wieder auf das alte Niveau zurück.
Ansonsten ist redbull zuzustimmen: Auf der Ankündigung der TOP zu HV ist kein Wort von Squeeze-Out zu finden. Kurs zieht zur Zeit auch wieder an (280,01 G), wahrscheinlich werden wir uns wieder um 300 Euro einpendeln.
Kali Chemie ist wirklich ein hochinteressanter Titel, der in einem gut diversifizierten Abfindungsdepot nicht fehlen darf.
Die 151 Stück zu 266 Euro wären wirklich nicht schlecht gewesen... Ich möchte wissen, welcher "Armleuchter" hier zur Handelseröffnung Schlag 9 Uhr offenbar unlimitiert verkauft hat. Vielleicht mußte er/sie aber auch verkaufen: Stichwort Zwangsliquidation...
In einem engen Markt wie bei Kali Chemie kann es dann schon mal zu solchen Verwerfungen kommen. Danach hat sich der Kurs dann auch wieder schnell auf sein langfristiges Mittel berappelt und schloss oberhalb der 300er-Marke. Bei Kursen um 300 Euro kann man m.M. nach eigentlich nicht viel falsch machen, ich hatte für Kali Chemie vor einiger Zeit sogar noch 315 Euro bezahlt.
In einem gerichtlichen Vergleich vom Dezember 1999 wurde die Barabfindung auf umgerechnet 329 Euro erhöht. Ich gehe nicht davon aus, daß eine kommende Abfindung unterhalb dieses Wertes liegen wird und rechne eher mit einer höheren Abfindung, wenn es zu einem Zwangsausschluß der Minderheitsaktionäre kommen wird.
Sehr interessant ist der letzte Aktionärsbrief der Kali Chemie AG vom August 2002, in dem ein "leistungsstarkes" Joint Venture zwischen Solvay und der im MDAX gelisteten Kali+Salz vorgestellt wird: http://www.solvay.de/kc/downloads/brief2002.pdf
Und bei der SDK findet sich der Hinweis auf die Aufbesserung der Abfindungszahlung:
"Das 1990 von der SdK und anderen Aktionären beantragte Spruchstellenverfahren bei der Kali-Chemie AG, Hannover, ist am 7.12.1999 durch einen gerichtlichen Vergleich mit Wirkung für alle außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft abgeschlossen worden. Danach wird die seinerzeit im Rahmen eines Unternehmensvertrages mit der belgischen Solvay angebotene Barabfindung von 550 DM auf 645 DM je Aktie erhöht. Die jährliche Ausgleichszahlung (Garantiedividende) wird ab 1999 auf 28,- DM (statt 2,70) festgesetzt, wobei den bislang verbliebenen Aktionären eine einmalige pauschalierte Ausgleichs-Nachzahlung von 30 DM zuzüglich Körperschaftsteuer gewährt wird. - Das neue Barabfindungsangebot ist auf zwei Monate (ab Veröffentlichung) befristet."
Quelle: http://www.sdk.org/sdkarchiv_2000_1201.html#4
Gruß
The Trump
Die 151 Stück zu 266 Euro wären wirklich nicht schlecht gewesen... Ich möchte wissen, welcher "Armleuchter" hier zur Handelseröffnung Schlag 9 Uhr offenbar unlimitiert verkauft hat. Vielleicht mußte er/sie aber auch verkaufen: Stichwort Zwangsliquidation...
In einem engen Markt wie bei Kali Chemie kann es dann schon mal zu solchen Verwerfungen kommen. Danach hat sich der Kurs dann auch wieder schnell auf sein langfristiges Mittel berappelt und schloss oberhalb der 300er-Marke. Bei Kursen um 300 Euro kann man m.M. nach eigentlich nicht viel falsch machen, ich hatte für Kali Chemie vor einiger Zeit sogar noch 315 Euro bezahlt.
In einem gerichtlichen Vergleich vom Dezember 1999 wurde die Barabfindung auf umgerechnet 329 Euro erhöht. Ich gehe nicht davon aus, daß eine kommende Abfindung unterhalb dieses Wertes liegen wird und rechne eher mit einer höheren Abfindung, wenn es zu einem Zwangsausschluß der Minderheitsaktionäre kommen wird.
Sehr interessant ist der letzte Aktionärsbrief der Kali Chemie AG vom August 2002, in dem ein "leistungsstarkes" Joint Venture zwischen Solvay und der im MDAX gelisteten Kali+Salz vorgestellt wird: http://www.solvay.de/kc/downloads/brief2002.pdf
Und bei der SDK findet sich der Hinweis auf die Aufbesserung der Abfindungszahlung:
"Das 1990 von der SdK und anderen Aktionären beantragte Spruchstellenverfahren bei der Kali-Chemie AG, Hannover, ist am 7.12.1999 durch einen gerichtlichen Vergleich mit Wirkung für alle außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft abgeschlossen worden. Danach wird die seinerzeit im Rahmen eines Unternehmensvertrages mit der belgischen Solvay angebotene Barabfindung von 550 DM auf 645 DM je Aktie erhöht. Die jährliche Ausgleichszahlung (Garantiedividende) wird ab 1999 auf 28,- DM (statt 2,70) festgesetzt, wobei den bislang verbliebenen Aktionären eine einmalige pauschalierte Ausgleichs-Nachzahlung von 30 DM zuzüglich Körperschaftsteuer gewährt wird. - Das neue Barabfindungsangebot ist auf zwei Monate (ab Veröffentlichung) befristet."
Quelle: http://www.sdk.org/sdkarchiv_2000_1201.html#4
Gruß
The Trump
Hey, da habe ich mit meinen 2 Aktien Ask und Bid fast wieder ins gewohnte Bild geschoben .
Gruß,
Marciavelli
Gruß,
Marciavelli
Würde mich nicht wundern, wenn der Bankangestellte,
der den Erben das KCH-lastige Depot versilbert hat,
selbst mit einer diskreten Order gegengehalten hat.
P.S. Hochtief wird von RWE wohl verkauft und kostet lt. FAZ von heute nur den halben Buchwert.
Unter 100% wird wohl kaum eine Abfindung laufen.
der den Erben das KCH-lastige Depot versilbert hat,
selbst mit einer diskreten Order gegengehalten hat.
P.S. Hochtief wird von RWE wohl verkauft und kostet lt. FAZ von heute nur den halben Buchwert.
Unter 100% wird wohl kaum eine Abfindung laufen.
Meldung
Dyckerhoff Vz (DYK3): 11,41 +42,27% Info-Popup
05.06.2003 - 16:33 Uhr
Angebot zum Erwerb
Bieter: Buzzi Unicem S.p.A.; Zielgesellschaft: Dyckerhoff AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 1 und Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: Buzzi Unicem S.p.A. Via Luigi Buzzi 6 15033 Casale Monferrato AL Italien tel 0039-0142-416-202 fax 0039-0142-416-350 spicca@buzziunicem.it
Zielgesellschaft: Dyckerhoff Aktiengesellschaft Biebricher Straße 69 D-65203 Wiesbaden Tel 0611-676-1140 Fax 0611-676-1437 Stefan.John@Dyckerhoff.com WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6
Buzzi Unicem S.p.A., Casale Monferrato, Italien, hat am 5. Juni 2003 entschieden, den Inhabern der Vorzugsaktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, (nachfolgend: "Dyckerhoff-Vorzugsaktionäre") anzubieten, die von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft in Form von Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 (nachfolgend: "Dyckerhoff-Vorzugsaktien") WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6) im Wege eines öffentlichen freiwilligen Erwerbsangebots gegen Umtausch in stimmrechtslose Vorzugsaktien der Buzzi Unicem S.p.A. mit einem Nennbetrag von je EUR 0,60 (azioni risparmio) (ISIN IT 000 136 942 7) (nachfolgend: "Buzzi Unicem-Vorzugsaktien") zu den in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu erwerben. Die Buzzi Unicem-Vorzugsaktien sollen im Wege einer noch zu beschließenden Kapitalerhöhung der Buzzi Unicem S.p.A. geschaffen werden.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse:
http://www.buzziunicem-dyckerhoff.com
veröffentlicht werden.
Das Umtauschverhältnis wird 1 zu 2,4 betragen, so dass der das Angebot annehmende Dyckerhoff-Vorzugsaktionär für je 1 (eine) zum Umtausch eingereichte Dyckerhoff-Vorzugsaktie je 2,4 (zwei Komma vier) Buzzi Unicem-Vorzugsaktien erhalten würde.
Diese Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen freiwilligen Erwerbsangebots bezieht sich nicht auf die Stammaktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft.
Casale Monferrato, Italien, den 5. Juni 2003
Buzzi Unicem S.p.A.
Publication pursuant to section 10 para. 1 und para. 3 of the Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, WpÜG)
Offeror: Buzzi Unicem S.p.A. Via Luigi Buzzi 6 15033 Casale Monferrato AL Italy tel 0039-0142-416-202 fax 0039-0142-416-350 spicca@buzziunicem.it
Target Company: Dyckerhoff Aktiengesellschaft Biebricher Straße 69 D-65203 Wiesbaden Tel 0611-676-1140 Fax 0611-676-1437 Stefan.John@Dyckerhoff.com WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6
Buzzi Unicem S.p.A., Casale Monferrato, Italy, has decided on 5 June 2003 to offer the holders of preferred shares in Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, (in the following: "Dyckerhoff Preferred Shareholders") to acquire their preferred bearer shares without voting rights in Dyckerhoff Aktiengesellschaft which are shares without par value each with a proportionate amount of the share capital of EUR 2.56 (in the following: "Dyckerhoff Preferred Shares") (WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6) by means of a public voluntary tender offer against exchange in savings shares without voting rights in Buzzi Unicem S.p.A. each with a par value of EUR 0.60 (azioni risparmio) (ISIN IT 000 136 942 7) (in the following: "Buzzi Unicem Savings Shares") pursuant to the provisions and conditions contained in the offer document still to be published. The Buzzi Unicem Savings Shares shall be created by means of a capital increase of Buzzi Unicem S.p.A. still to be resolved.
The offer document will be published in the internet under the address http://www.buzziunicem-dyckerhoff.com.
The exchange ratio will amount to 1 to 2.4, so that the Dyckerhoff Preferred Shareholder accepting the offer would receive for each Dyckerhoff Preferred Share handed in for exchange 2.4 (two point four) Buzzi Unicem Savings Shares.
The decision to make the public voluntary tender offer does not refer to the ordinary shares in Dyckerhoff Aktiengesellschaft.
Casale Monferrato, Italy, 5 June 2003 Buzzi Unicem S.p.A.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 05.06.2003
Notiert: Dyckerhoff AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart
Dyckerhoff Vz (DYK3): 11,41 +42,27% Info-Popup
05.06.2003 - 16:33 Uhr
Angebot zum Erwerb
Bieter: Buzzi Unicem S.p.A.; Zielgesellschaft: Dyckerhoff AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 1 und Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: Buzzi Unicem S.p.A. Via Luigi Buzzi 6 15033 Casale Monferrato AL Italien tel 0039-0142-416-202 fax 0039-0142-416-350 spicca@buzziunicem.it
Zielgesellschaft: Dyckerhoff Aktiengesellschaft Biebricher Straße 69 D-65203 Wiesbaden Tel 0611-676-1140 Fax 0611-676-1437 Stefan.John@Dyckerhoff.com WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6
Buzzi Unicem S.p.A., Casale Monferrato, Italien, hat am 5. Juni 2003 entschieden, den Inhabern der Vorzugsaktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, (nachfolgend: "Dyckerhoff-Vorzugsaktionäre") anzubieten, die von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft in Form von Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 (nachfolgend: "Dyckerhoff-Vorzugsaktien") WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6) im Wege eines öffentlichen freiwilligen Erwerbsangebots gegen Umtausch in stimmrechtslose Vorzugsaktien der Buzzi Unicem S.p.A. mit einem Nennbetrag von je EUR 0,60 (azioni risparmio) (ISIN IT 000 136 942 7) (nachfolgend: "Buzzi Unicem-Vorzugsaktien") zu den in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu erwerben. Die Buzzi Unicem-Vorzugsaktien sollen im Wege einer noch zu beschließenden Kapitalerhöhung der Buzzi Unicem S.p.A. geschaffen werden.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse:
http://www.buzziunicem-dyckerhoff.com
veröffentlicht werden.
Das Umtauschverhältnis wird 1 zu 2,4 betragen, so dass der das Angebot annehmende Dyckerhoff-Vorzugsaktionär für je 1 (eine) zum Umtausch eingereichte Dyckerhoff-Vorzugsaktie je 2,4 (zwei Komma vier) Buzzi Unicem-Vorzugsaktien erhalten würde.
Diese Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen freiwilligen Erwerbsangebots bezieht sich nicht auf die Stammaktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft.
Casale Monferrato, Italien, den 5. Juni 2003
Buzzi Unicem S.p.A.
Publication pursuant to section 10 para. 1 und para. 3 of the Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, WpÜG)
Offeror: Buzzi Unicem S.p.A. Via Luigi Buzzi 6 15033 Casale Monferrato AL Italy tel 0039-0142-416-202 fax 0039-0142-416-350 spicca@buzziunicem.it
Target Company: Dyckerhoff Aktiengesellschaft Biebricher Straße 69 D-65203 Wiesbaden Tel 0611-676-1140 Fax 0611-676-1437 Stefan.John@Dyckerhoff.com WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6
Buzzi Unicem S.p.A., Casale Monferrato, Italy, has decided on 5 June 2003 to offer the holders of preferred shares in Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, (in the following: "Dyckerhoff Preferred Shareholders") to acquire their preferred bearer shares without voting rights in Dyckerhoff Aktiengesellschaft which are shares without par value each with a proportionate amount of the share capital of EUR 2.56 (in the following: "Dyckerhoff Preferred Shares") (WKN 559 103 / ISIN DE 000 559 103 6) by means of a public voluntary tender offer against exchange in savings shares without voting rights in Buzzi Unicem S.p.A. each with a par value of EUR 0.60 (azioni risparmio) (ISIN IT 000 136 942 7) (in the following: "Buzzi Unicem Savings Shares") pursuant to the provisions and conditions contained in the offer document still to be published. The Buzzi Unicem Savings Shares shall be created by means of a capital increase of Buzzi Unicem S.p.A. still to be resolved.
The offer document will be published in the internet under the address http://www.buzziunicem-dyckerhoff.com.
The exchange ratio will amount to 1 to 2.4, so that the Dyckerhoff Preferred Shareholder accepting the offer would receive for each Dyckerhoff Preferred Share handed in for exchange 2.4 (two point four) Buzzi Unicem Savings Shares.
The decision to make the public voluntary tender offer does not refer to the ordinary shares in Dyckerhoff Aktiengesellschaft.
Casale Monferrato, Italy, 5 June 2003 Buzzi Unicem S.p.A.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 05.06.2003
Notiert: Dyckerhoff AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart
ERGO:
kein Beitrag mehr seit dem 17.12.2002, gibt es noch Aktionäre ?
Ich finde, der Wert hat noch Potenzial, da er noch gar nicht auf die Kurserholung an den Märkten reagiert hat.
Was haltet ihr von der Aktie ?
kein Beitrag mehr seit dem 17.12.2002, gibt es noch Aktionäre ?
Ich finde, der Wert hat noch Potenzial, da er noch gar nicht auf die Kurserholung an den Märkten reagiert hat.
Was haltet ihr von der Aktie ?
Ergo war noch nie ein Squeeze-Out-Kandidat, weil die Hypovereinsbank noch ca. 5% hält.
Wie im "Effectenspiegel" neulich zu lesen war,
wird es eher zu einer Sekundärplazierung kommen
Wie im "Effectenspiegel" neulich zu lesen war,
wird es eher zu einer Sekundärplazierung kommen
09.06.2003 - 10:23 Uhr
Übernahmeangebot
Bieter: Scholz & Friends Holding GmbH; Zielges.: SCHOLZ & FRIENDS AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung gemäß § 10 i.V.m. § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Angebot zum Erwerb von Wertpapieren
Bieter: Scholz & Friends Holding GmbH, derzeit firmierend als Baumwall "7" Einhundertachtundachzigste Verwaltungsgesellschaft mbH HRB 85989 AG Hamburg In der Lokfabrik Chausseestr. 8/E 10115 Berlin Tel..030/590053 - 114 Fax: 030/590053 - 299
Zielgesellschaft: SCHOLZ & FRIENDS AG In der Lokfabrik Chausseestr. 8/E 10115 Berlin Tel.: 030/590053-0 Fax; 030/590053-299
ISIN DE0006972805
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter http://www.friends.de/Angebotsunterlage
Scholz & Friends Holding GmbH hat am 9. Juni 2003 entschieden, von den Aktionären der SCHOLZ & FRIENDS AG
WKN: 697280
ISIN DE0006972805
im Wege eines Übernahmeangebots zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen Aktien der SCHOLZ & FRIENDS AG zu erwerben. Dem ging der Kauf von insgesamt 16.589.000 Aktien der SCHOLZ &
FRIENDS AG von der BATES Deutschland Holding GmbH, was einem Anteil am Grundkapital der SCHOLZ & FRIENDS AG von circa 77 Prozent entspricht, voraus. Gemäß dem Kaufvertrag steht der Erwerb der Aktien unter anderem unter den aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung des Bundeskartellamts und der Zustimmung der Hauptversammlung der Cordiant Communications Group plc, London, die indirekt die Anteile an der BATES Deutschland Holding GmbH hält.
Die Angebotsunterlage wird nach Gestaltung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter http://www.friends.de/Angebotsunterlage und durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.
Berlin, den 9. Juni 2003
Scholz & Friends Holding GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 09.06.2003
Notiert: Scholz & Friends AG: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard).Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München und Stuttgart
Übernahmeangebot
Bieter: Scholz & Friends Holding GmbH; Zielges.: SCHOLZ & FRIENDS AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung gemäß § 10 i.V.m. § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Angebot zum Erwerb von Wertpapieren
Bieter: Scholz & Friends Holding GmbH, derzeit firmierend als Baumwall "7" Einhundertachtundachzigste Verwaltungsgesellschaft mbH HRB 85989 AG Hamburg In der Lokfabrik Chausseestr. 8/E 10115 Berlin Tel..030/590053 - 114 Fax: 030/590053 - 299
Zielgesellschaft: SCHOLZ & FRIENDS AG In der Lokfabrik Chausseestr. 8/E 10115 Berlin Tel.: 030/590053-0 Fax; 030/590053-299
ISIN DE0006972805
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter http://www.friends.de/Angebotsunterlage
Scholz & Friends Holding GmbH hat am 9. Juni 2003 entschieden, von den Aktionären der SCHOLZ & FRIENDS AG
WKN: 697280
ISIN DE0006972805
im Wege eines Übernahmeangebots zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen Aktien der SCHOLZ & FRIENDS AG zu erwerben. Dem ging der Kauf von insgesamt 16.589.000 Aktien der SCHOLZ &
FRIENDS AG von der BATES Deutschland Holding GmbH, was einem Anteil am Grundkapital der SCHOLZ & FRIENDS AG von circa 77 Prozent entspricht, voraus. Gemäß dem Kaufvertrag steht der Erwerb der Aktien unter anderem unter den aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung des Bundeskartellamts und der Zustimmung der Hauptversammlung der Cordiant Communications Group plc, London, die indirekt die Anteile an der BATES Deutschland Holding GmbH hält.
Die Angebotsunterlage wird nach Gestaltung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter http://www.friends.de/Angebotsunterlage und durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.
Berlin, den 9. Juni 2003
Scholz & Friends Holding GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 09.06.2003
Notiert: Scholz & Friends AG: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard).Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München und Stuttgart
12.06.2003 - 15:53 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: B. Eichinger & Highlight Comm. AG Zielgesellschaft: Constantin Film AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
Bieter: Bernd Eichinger Kaiserstraße 39 80801 München
und
Highlight Communcations AG Churer Str. 168 CH-8808 Pfäffikon (Schweiz) ISIN: DE0009203059
Zielgesellschaft: Constantin Film AG mit Sitz in München Kaiserstraße 39 80801 München Amtsgericht München HRB 125239 ISIN: DE0005800809
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird erfolgen unter: http://www.highlight-communications.ch
Angaben des Bieters: In Ergänzung zu der Veröffentlichung vom 25.04.2003 der Highlight Communications AG teilt Herr Bernd Eichinger gem. § 35 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 3 WpÜG die Erlangung von Kontrolle i. S. d. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Constantin Film AG mit Sitz in München mit.
Herr Bernd Eichinger hat am 05.06.2003 die Kontrolle über die Constantin Film AG erlangt. Er hält eine Stimmrechtsbeteiligung von 25,1% an der Constantin Film AG. Am 05.06.2003 hat er eine Gesellschaftervereinbarung mit der Aktionärin Highlight Communications AG abgeschlossen, wonach in bestimmten Fällen eine gemeinsame Ausübung des Stimmrechts vorgesehen ist. Bernd Eichinger und Highlight Communications AG werden daher ihre gegenseitigen Stimmrechte gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Zusammen mit den 5.268.998 von Highlight Communications AG gehaltenen Aktien (entsprechend 41,35 % der Stimmrechte an der Constantin Film AG) ergibt sich für Herrn Eichinger eine Stimmrechtsbeteiligung von 66,45 %, ebenso wie für die Highlight Communications AG.
Zur Erfüllung der Pflichten aus § 35 WpÜG wird Herr Bernd Eichinger gemeinsam mit der Highlight Communications AG binnen der Frist des § 35 Abs. 2 Satz 1 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot an die Aktionäre der Constantin Film AG veröffentlichen.
Bernd Eichinger Ende der Mitteilung
Ende der Mitteilung (c)DGAP 12.06.2003
Notiert: Constantin Film AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard).Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart Highlight Communications AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard).Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Pflichtangebot
Bieter: B. Eichinger & Highlight Comm. AG Zielgesellschaft: Constantin Film AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
Bieter: Bernd Eichinger Kaiserstraße 39 80801 München
und
Highlight Communcations AG Churer Str. 168 CH-8808 Pfäffikon (Schweiz) ISIN: DE0009203059
Zielgesellschaft: Constantin Film AG mit Sitz in München Kaiserstraße 39 80801 München Amtsgericht München HRB 125239 ISIN: DE0005800809
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird erfolgen unter: http://www.highlight-communications.ch
Angaben des Bieters: In Ergänzung zu der Veröffentlichung vom 25.04.2003 der Highlight Communications AG teilt Herr Bernd Eichinger gem. § 35 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 3 WpÜG die Erlangung von Kontrolle i. S. d. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Constantin Film AG mit Sitz in München mit.
Herr Bernd Eichinger hat am 05.06.2003 die Kontrolle über die Constantin Film AG erlangt. Er hält eine Stimmrechtsbeteiligung von 25,1% an der Constantin Film AG. Am 05.06.2003 hat er eine Gesellschaftervereinbarung mit der Aktionärin Highlight Communications AG abgeschlossen, wonach in bestimmten Fällen eine gemeinsame Ausübung des Stimmrechts vorgesehen ist. Bernd Eichinger und Highlight Communications AG werden daher ihre gegenseitigen Stimmrechte gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Zusammen mit den 5.268.998 von Highlight Communications AG gehaltenen Aktien (entsprechend 41,35 % der Stimmrechte an der Constantin Film AG) ergibt sich für Herrn Eichinger eine Stimmrechtsbeteiligung von 66,45 %, ebenso wie für die Highlight Communications AG.
Zur Erfüllung der Pflichten aus § 35 WpÜG wird Herr Bernd Eichinger gemeinsam mit der Highlight Communications AG binnen der Frist des § 35 Abs. 2 Satz 1 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot an die Aktionäre der Constantin Film AG veröffentlichen.
Bernd Eichinger Ende der Mitteilung
Ende der Mitteilung (c)DGAP 12.06.2003
Notiert: Constantin Film AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard).Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart Highlight Communications AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard).Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft:
Squeeze out.
- ISIN: DE0008434200 und DE0008434226
(Wertpapier-Kenn-Nummer 843420 und 843422) -
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung, am Donnerstag, den 24. Juli 2003, um 10.00 Uhr, im großen Saal der Stadthalle Ostfildern, In den Anlagen 6, 73760 Ostfildern-Nellingen ein.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft auf die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG
Gemäß dem Verlangen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. AktG auf den Hauptaktionär, die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in München, übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft, München. Die Barabfindung beträgt EUR 12,00 je Stückaktie der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft.“
Siehe auch:
http://www.ebundesanzeiger.de/research/banzservlet/event_sho…
Ich rechne mit einer Erhöhung des Übernahmepreises auf 13,50-14,00 Euro
Gruß
525700
Squeeze out.
- ISIN: DE0008434200 und DE0008434226
(Wertpapier-Kenn-Nummer 843420 und 843422) -
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung, am Donnerstag, den 24. Juli 2003, um 10.00 Uhr, im großen Saal der Stadthalle Ostfildern, In den Anlagen 6, 73760 Ostfildern-Nellingen ein.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft auf die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG
Gemäß dem Verlangen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. AktG auf den Hauptaktionär, die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in München, übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft, München. Die Barabfindung beträgt EUR 12,00 je Stückaktie der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft.“
Siehe auch:
http://www.ebundesanzeiger.de/research/banzservlet/event_sho…
Ich rechne mit einer Erhöhung des Übernahmepreises auf 13,50-14,00 Euro
Gruß
525700
Gibt es Neuigkeiten bei Sappi Ehingen? Die Squeeze-out Abfindung beträgt 5,61 €, trotzdem finden aktuell bei 6,30 € relativ große Umsätze statt. Gibt es eine Anfechtungsklage gegen den SQ-O Beschluss??
Davon kannst Du ausgehen. Ich rechne mit einem Preis von 6,50
Gerüchteweise soll die IT-Schmiede GFT Technologies AG(580060) von den Großaktionären Deutsche Post (25%) und Deutsche Bank (12%) übernommen werden. Der Gründer und Vorstand hält zusammen mit seiner Frau 40% der Aktien, weitere 5 % sind wohl dem Management zuzuordnen. Insgesamt sind also nur noch 18 % bei den freien Aktionären. Bei einer Marktkapitalisierung von 36 Mio. Euro eigentlich ein Klacks: 18 % kosten aktuell gerade einmal 6,6 Mio. Euro. Legt man noch eine Prämie drauf, käme man vielleicht auf 10 oder 12 Mio. Euro maximal. "Peanuts" für die Deutsche Bank...?!
Frage hier an die Abfindungsexperten: Was ist von den Gerüchten um GFT zu halten? Wo könnte der Übernahmepreis liegen?
Gruß
Billi
_________________
P.S. Hier noch eine ganz interessante Meldung von Ende Mai 2003. Eine vollständige Übernahme der GFT durch Post und Deutsche Bank könnte aus meiner Sicht schon Sinn machen, da die Gesellschaft auch in der Finanzbranche stark ist. Bitte um ernstgemeinte Meinungen! Im Nemax-Board wird nur noch gezockt, da kann man so etwas kaum mehr normal ohne viel Kindergeschrei diskutieren
__________________
GFT baut eFiliale aus
Transaktionsportal senkt Prozesskosten
St. Georgen, 28. Mai 2003 – GFT Technologies AG, eines der führenden Technologie-Unternehmen für integrierte e-Business-Lösungen in Europa, entwickelt und integriert die IT-Architektur für das Transaktionsportal eFiliale – der virtuellen Filiale der Deutschen Post. Zudem ergänzt GFT das Angebot um wesentliche Neuerungen wie zum Beispiel den Online-Service für die Abwicklung des Pakettransports, ePaket. Ein Ausfallsicherheits-system von GFT sorgt dafür, dass der Service der eFiliale rund um die Uhr sichergestellt ist. Außerdem verringert die Integration innovativer Dienste die Transaktionskosten.
Mit der neuen Stufe der eFiliale realisiert GFT für die Deutsche Post einen Onlineshop der neuen Generation: In der one-stop-shopping eFiliale finden zukünftig Privat- und Geschäftskunden das Produktportfolio der Deutschen Post unter http://www.deutschepost.de/efiliale. Sie können komfortabel und schnell die Produkte der Postfilialen online bestellen. Dazu bieten die eServices neue Flexibilität durch ePaket, den Abholauftrag für Pakete über das Internet, sowie den online Nachsendeauftrag – hier kann man einfach online für den Fall der Abwesenheit oder des Umzugs etc. die Nachsendung der Post an eine andere Adresse beauftragen. Bestellungen werden über einem Wert von 50 Euro verpackungs- und versandkostenfrei geliefert.
Mit der eFiliale schaffen die Deutsche Post und GFT die strategische Transaktionsplattform innovativer Dienste im Internet. Bislang anonyme Käufer der Postfilialen können sich registrieren und so individuell bedient werden. Die Kunden können Abonnements für Produkte einrichten und zielgruppenspezifische Produkt-Bundles und Aktionen nutzen.
EAI schafft Basis für das Portal
Die technische Basis der hochverfügbaren Lösung bildet der Commerce Server von ATG. Die Plattform wurde von GFT in einer J2EE-konformen Architektur erweitert und mit WebServices in die Backend-Systeme der Deutschen Post integriert.
„Bei der Realisierung hat GFT neben langjähriger Expertise im Portal- und Finanzdienstleistungs-Umfeld sowie in der Sitekonsolidierung unter Beweis gestellt, dass sie in kurzer Zeit ein solch umfangreiches Projekt hervorragend umsetzen kann“, so Jürgen Schmitz, Sachgebietsleiter eFiliale bei Deutsche Post.
„Hier zeigt sich die Stärke von Portalen: Wachstum und Motor für Innovation,“ so Bernd Hoeck, Managing Director bei GFT, „Denn nur mit einer leistungsstarken, flexiblen und einheitlichen Portalplattform lassen sich schnell und kosteneffizient Innovationen realisieren, so dass man auf die ständig neuen Herausforderungen reagieren kann.“
Frage hier an die Abfindungsexperten: Was ist von den Gerüchten um GFT zu halten? Wo könnte der Übernahmepreis liegen?
Gruß
Billi
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P.S. Hier noch eine ganz interessante Meldung von Ende Mai 2003. Eine vollständige Übernahme der GFT durch Post und Deutsche Bank könnte aus meiner Sicht schon Sinn machen, da die Gesellschaft auch in der Finanzbranche stark ist. Bitte um ernstgemeinte Meinungen! Im Nemax-Board wird nur noch gezockt, da kann man so etwas kaum mehr normal ohne viel Kindergeschrei diskutieren
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GFT baut eFiliale aus
Transaktionsportal senkt Prozesskosten
St. Georgen, 28. Mai 2003 – GFT Technologies AG, eines der führenden Technologie-Unternehmen für integrierte e-Business-Lösungen in Europa, entwickelt und integriert die IT-Architektur für das Transaktionsportal eFiliale – der virtuellen Filiale der Deutschen Post. Zudem ergänzt GFT das Angebot um wesentliche Neuerungen wie zum Beispiel den Online-Service für die Abwicklung des Pakettransports, ePaket. Ein Ausfallsicherheits-system von GFT sorgt dafür, dass der Service der eFiliale rund um die Uhr sichergestellt ist. Außerdem verringert die Integration innovativer Dienste die Transaktionskosten.
Mit der neuen Stufe der eFiliale realisiert GFT für die Deutsche Post einen Onlineshop der neuen Generation: In der one-stop-shopping eFiliale finden zukünftig Privat- und Geschäftskunden das Produktportfolio der Deutschen Post unter http://www.deutschepost.de/efiliale. Sie können komfortabel und schnell die Produkte der Postfilialen online bestellen. Dazu bieten die eServices neue Flexibilität durch ePaket, den Abholauftrag für Pakete über das Internet, sowie den online Nachsendeauftrag – hier kann man einfach online für den Fall der Abwesenheit oder des Umzugs etc. die Nachsendung der Post an eine andere Adresse beauftragen. Bestellungen werden über einem Wert von 50 Euro verpackungs- und versandkostenfrei geliefert.
Mit der eFiliale schaffen die Deutsche Post und GFT die strategische Transaktionsplattform innovativer Dienste im Internet. Bislang anonyme Käufer der Postfilialen können sich registrieren und so individuell bedient werden. Die Kunden können Abonnements für Produkte einrichten und zielgruppenspezifische Produkt-Bundles und Aktionen nutzen.
EAI schafft Basis für das Portal
Die technische Basis der hochverfügbaren Lösung bildet der Commerce Server von ATG. Die Plattform wurde von GFT in einer J2EE-konformen Architektur erweitert und mit WebServices in die Backend-Systeme der Deutschen Post integriert.
„Bei der Realisierung hat GFT neben langjähriger Expertise im Portal- und Finanzdienstleistungs-Umfeld sowie in der Sitekonsolidierung unter Beweis gestellt, dass sie in kurzer Zeit ein solch umfangreiches Projekt hervorragend umsetzen kann“, so Jürgen Schmitz, Sachgebietsleiter eFiliale bei Deutsche Post.
„Hier zeigt sich die Stärke von Portalen: Wachstum und Motor für Innovation,“ so Bernd Hoeck, Managing Director bei GFT, „Denn nur mit einer leistungsstarken, flexiblen und einheitlichen Portalplattform lassen sich schnell und kosteneffizient Innovationen realisieren, so dass man auf die ständig neuen Herausforderungen reagieren kann.“
Wenn derzeit die Übernahme durchgeführt werden würde, dann auf Basis von ca 1,25-1,30.
Aber, ich sehe dies derzeit nicht:
Die Dt. Bank will sich eher von den Anteilen trennen und die Dt. Post möchte diese sicher auch nicht behalten, da dies nicht zu deren Geschäft passt.
Bleiben noch die Gründer/Vorstände. Die würden sicher nicht zu 1,25 verkaufen wollen. Ein potentieller Übernehmer wird sich also zuerst an die Gründer wenden und diese vom Preis überzeugen (wenn möglich mit einem Posten in der übernehmenden Gesellschaft) und anschließend sich mit den anderen beiden Großaktionären zusammen setzen.
Dann wird es zunächst ein Abfindungsangebot und anschl. möglicherweise ein Squeeze out geben. Beides auf Basis von einem Preis von 1,25-1,30. Anschließend bei der gerichtlichen Überprüfung wird man sich auf einen Übernahmepreis von ca 1,50 einigen.
Aber: Die Frage ist, wieviel Cash ist bei denen noch in der Kasse? Bislang waren die Geschäfte ja nicht allzu prickelnd
Und das ist die eigentliche Frage, ob ein Einstieg überhaupt sinnvoll ist.
525700
Aber, ich sehe dies derzeit nicht:
Die Dt. Bank will sich eher von den Anteilen trennen und die Dt. Post möchte diese sicher auch nicht behalten, da dies nicht zu deren Geschäft passt.
Bleiben noch die Gründer/Vorstände. Die würden sicher nicht zu 1,25 verkaufen wollen. Ein potentieller Übernehmer wird sich also zuerst an die Gründer wenden und diese vom Preis überzeugen (wenn möglich mit einem Posten in der übernehmenden Gesellschaft) und anschließend sich mit den anderen beiden Großaktionären zusammen setzen.
Dann wird es zunächst ein Abfindungsangebot und anschl. möglicherweise ein Squeeze out geben. Beides auf Basis von einem Preis von 1,25-1,30. Anschließend bei der gerichtlichen Überprüfung wird man sich auf einen Übernahmepreis von ca 1,50 einigen.
Aber: Die Frage ist, wieviel Cash ist bei denen noch in der Kasse? Bislang waren die Geschäfte ja nicht allzu prickelnd
Und das ist die eigentliche Frage, ob ein Einstieg überhaupt sinnvoll ist.
525700
#723/724: Klingt interessant! Der Cashbestand liegt wohl noch im Bereich von etwa 1 Euro je Aktie, so daß mir 1,25 bis 1,30 Euro für den Fall einer Übernahme doch als eher zu niedrig erscheint. Klar hatte GFT erhebliche Probleme, doch stehen sie deswegen eben auch nicht mehr bei 80 Euro, sondern bei 1,40 Euro. Sinn könnte eine weitergehende Integration daher schon machen, v.a., da sie jetzt eben relativ günstig abgewickelt werden kann. Noch immer ist GFT eine der größten "Software-Webagenturen" im Land mit Umsätzen über 150 Mio. Euro.
Da die Anbindung an Deutsche Post und Deutsche Bank auf der Produkt- und der Kapitalseite relativ eng ist, glaube ich nicht, daß man die Firma dort einfach "verrecken" läßt...
Irgendeine Lösung wird es wohl geben. Erstaunlicherweise ist der Kurs schon von seinen Tiefständen bei 1 Euro seit der HV Ende Mai unter ordentlichen Umsätzen in Fahrt gekommen auf zuletzt knapp 1,50 Euro. Tip aus dem Bauch: Wenn Übernahme, dann oberhalb von 1,50. Bei 30 % Prämie käme man jetzt schon auf 1,95 Euro. Wenn der Markt zudem wirklich dreht, sollte auch GFT anspringen und die Kursbasis einer Abfindung erhöhen.
Vielleicht sollte man sich mal auf Verdacht einige Aktien hinlegen, oft gibt`s ja doch Überraschungen in der Software-Branche...
Weiß jemand noch, wie hoch der Emissionspreis war?
The TRump
Da die Anbindung an Deutsche Post und Deutsche Bank auf der Produkt- und der Kapitalseite relativ eng ist, glaube ich nicht, daß man die Firma dort einfach "verrecken" läßt...
Irgendeine Lösung wird es wohl geben. Erstaunlicherweise ist der Kurs schon von seinen Tiefständen bei 1 Euro seit der HV Ende Mai unter ordentlichen Umsätzen in Fahrt gekommen auf zuletzt knapp 1,50 Euro. Tip aus dem Bauch: Wenn Übernahme, dann oberhalb von 1,50. Bei 30 % Prämie käme man jetzt schon auf 1,95 Euro. Wenn der Markt zudem wirklich dreht, sollte auch GFT anspringen und die Kursbasis einer Abfindung erhöhen.
Vielleicht sollte man sich mal auf Verdacht einige Aktien hinlegen, oft gibt`s ja doch Überraschungen in der Software-Branche...
Weiß jemand noch, wie hoch der Emissionspreis war?
The TRump
1,3 Mill. Aktien wurden zusammen mit weiteren 195.000 Aktien aus dem Besitz der Altaktionäre (Greenshoe) in der Zeit vom 21. bis 24. Juni 1999 einer breiten Öffentlichkeit zur Zeichnung angeboten.
Die Bookbuilding-Spanne lautete auf 20 bis 23 Euro. Als Emissionspreis wurden 23 Euro errechnet. Der erste Kurs am Neuen Markt wurde am 28. Juni 1999 mit 44 Euro festgestellt.
Durch den Börsengang flossen der Gesellschaft frische Mittel von brutto rund 58,5 Mill. DM zu.
Liquide Mittel per 31.01.01 23,28 Mio Euro.
Verbindlichkeiten zum 31.01.01: 25,8 Mio Euro (davon ca 3 Mio gegenüber Kreditinst.)
Allerdings kenne ich die Forderungshöhe nicht.
Vermutlich hat die Gesellschaft nun ca 20 Mio Euro Cash, Bei 26 Mio Aktien sind dies 77 cent/Aktie.
Ich bin daher sehr Skepitsch, ob es zu einer Übernahme zu >1,50 kommen wird.
Die Bookbuilding-Spanne lautete auf 20 bis 23 Euro. Als Emissionspreis wurden 23 Euro errechnet. Der erste Kurs am Neuen Markt wurde am 28. Juni 1999 mit 44 Euro festgestellt.
Durch den Börsengang flossen der Gesellschaft frische Mittel von brutto rund 58,5 Mill. DM zu.
Liquide Mittel per 31.01.01 23,28 Mio Euro.
Verbindlichkeiten zum 31.01.01: 25,8 Mio Euro (davon ca 3 Mio gegenüber Kreditinst.)
Allerdings kenne ich die Forderungshöhe nicht.
Vermutlich hat die Gesellschaft nun ca 20 Mio Euro Cash, Bei 26 Mio Aktien sind dies 77 cent/Aktie.
Ich bin daher sehr Skepitsch, ob es zu einer Übernahme zu >1,50 kommen wird.
Nachrichten: GlobalWare will GAP übernehmen
Die GlobalWare AG hat für die GAP AG Gesellschaft für GSM Applikationen und Produkte ein Übernahmeangebot vorgelegt. Den GAP-Aktionären biete GlobalWare je Stückaktie 0,60 EUR, berichtet heute vwd. Das Übernahmeangebot stehe unter den Bedingungen des Erwerbs einer noch näher zu bestimmenden Aktienmehrheit durch GlobalWare. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage werde voraussichtlich zwischen Ende Juni und Anfang Juli erfolgen, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
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18.06.2003 09:50 Redakteur: rpu Artikel drucken © 2003 GSC Research
Die GlobalWare AG hat für die GAP AG Gesellschaft für GSM Applikationen und Produkte ein Übernahmeangebot vorgelegt. Den GAP-Aktionären biete GlobalWare je Stückaktie 0,60 EUR, berichtet heute vwd. Das Übernahmeangebot stehe unter den Bedingungen des Erwerbs einer noch näher zu bestimmenden Aktienmehrheit durch GlobalWare. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage werde voraussichtlich zwischen Ende Juni und Anfang Juli erfolgen, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
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18.06.2003 09:50 Redakteur: rpu Artikel drucken © 2003 GSC Research
20.06.2003 - 16:51 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: LAGO Elfte GmbH, Zielgesellschaft: Jean Pascale AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
Bieter: LAGO Elfte GmbH mit Sitz in Düsseldorf (zukünftig "Kenvelo Deutschland GmbH" mit Sitz in Norderstedt) Oststraße 73 c 22844 Norderstedt
Zielgesellschaft: Jean Pascale AG mit Sitz in Norderstedt Oststraße 73 c 22844 Norderstedt WKN 747113 ISIN: DE0007471138
Nach § 35 Abs.1 WpÜG teilen wir hiermit die Erlangung von Kontrolle i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Jean Pascale AG mit Sitz in Norderstedt, Oststraße 73 c, 22844 Norderstedt, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Norderstedt unter HRB 2553, WKN 747113, ISIN DE0007471138, mit.
Am 16. Juni 2003 haben wir mit der European Retail S.A., 19-21 Boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxembourg, einen Aktienkauf- und übertragungsvertrag geschlossen, wonach uns die European Retail S.A. 10.322.400 Aktien der Jean Pascale AG verkauft und mit sofortiger Wirkung überträgt. Durch die Übertragung haben wir 10.322.400 Stimmrechte, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 51 %
entspricht, erlangt.
Wir erwägen, einen Antrag nach § 37 Abs.1 WpÜG auf Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Angebots gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu stellen.
Die Angebotsunterlage wird - falls eine Befreiung von der Pflicht gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG nicht erfolgt - gemäß § 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht: http://www.jpnet.de.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 20.06.2003
Notiert: Jean Pascale AG: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg, München. Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Pflichtangebot
Bieter: LAGO Elfte GmbH, Zielgesellschaft: Jean Pascale AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
Bieter: LAGO Elfte GmbH mit Sitz in Düsseldorf (zukünftig "Kenvelo Deutschland GmbH" mit Sitz in Norderstedt) Oststraße 73 c 22844 Norderstedt
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Nach § 35 Abs.1 WpÜG teilen wir hiermit die Erlangung von Kontrolle i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Jean Pascale AG mit Sitz in Norderstedt, Oststraße 73 c, 22844 Norderstedt, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Norderstedt unter HRB 2553, WKN 747113, ISIN DE0007471138, mit.
Am 16. Juni 2003 haben wir mit der European Retail S.A., 19-21 Boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxembourg, einen Aktienkauf- und übertragungsvertrag geschlossen, wonach uns die European Retail S.A. 10.322.400 Aktien der Jean Pascale AG verkauft und mit sofortiger Wirkung überträgt. Durch die Übertragung haben wir 10.322.400 Stimmrechte, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 51 %
entspricht, erlangt.
Wir erwägen, einen Antrag nach § 37 Abs.1 WpÜG auf Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Angebots gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu stellen.
Die Angebotsunterlage wird - falls eine Befreiung von der Pflicht gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG nicht erfolgt - gemäß § 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht: http://www.jpnet.de.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 20.06.2003
Notiert: Jean Pascale AG: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg, München. Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Abfindung DSL Holding (556040) zu 24,89 + 1,41 = 26,30 EUR
Hallo,
ich habe noch Stücke von der DSL. Handelt es sich um einen Squeeze out oder was läuft dort gerade ab? Habe den Vorgang nicht aktiv verfolgt.
Weiss jemand , wo es weitere Infos gibt?
Danke
Joachim
ich habe noch Stücke von der DSL. Handelt es sich um einen Squeeze out oder was läuft dort gerade ab? Habe den Vorgang nicht aktiv verfolgt.
Weiss jemand , wo es weitere Infos gibt?
Danke
Joachim
ja, squeeze. die 1,41 sind die 2. Abschlagszahlung des Abwicklers.
Bei KCH will es vor der morgigen HV einer wissen:
+13,6% bei 34 St.Umsatz
+13,6% bei 34 St.Umsatz
04.07.03 euro adhoc: Hamburger Hochbahn AG
Hamburg, 04.07.2003. Auf der kommenden 90. ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 14. August 2003 werden
Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, den folgenden Beschluss zu
fassen:
"Auf Verlangen der mit 98,21 % am Grundkapital der Hamburger Hochbahn
Aktiengesellschaft beteiligten Hauptaktionärin HGV Hamburger
Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH,
Mönckebergstraße 31, 20095 Hamburg, (HRB 16106, Amtsgericht Hamburg)
werden die Aktien der übrigen Aktionäre(Minderheitsaktionäre) gemäß
dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff
Aktiengesetz) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR
63,00 für je eine Stückaktie mit einem rechnerischen Nennbetrag von
je EUR 52,00 auf die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsverwaltung mbH übertragen."
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 04.07.2003
Hamburg, 04.07.2003. Auf der kommenden 90. ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 14. August 2003 werden
Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, den folgenden Beschluss zu
fassen:
"Auf Verlangen der mit 98,21 % am Grundkapital der Hamburger Hochbahn
Aktiengesellschaft beteiligten Hauptaktionärin HGV Hamburger
Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH,
Mönckebergstraße 31, 20095 Hamburg, (HRB 16106, Amtsgericht Hamburg)
werden die Aktien der übrigen Aktionäre(Minderheitsaktionäre) gemäß
dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff
Aktiengesetz) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR
63,00 für je eine Stückaktie mit einem rechnerischen Nennbetrag von
je EUR 52,00 auf die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsverwaltung mbH übertragen."
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 04.07.2003
Sappi Ehingen: Squeeze-out am 1.7. eingetragen. Notierungseinstellung per heute.
Der Vollständigkeit halber:
Entrium und Stahl Bochum wegen Squeeze-out gestern eingestellt.
Alcatel SEL wurde angefochten, das erklärt den seit einigen Tagen fast 10 % zu hohen Kurs...
Entrium und Stahl Bochum wegen Squeeze-out gestern eingestellt.
Alcatel SEL wurde angefochten, das erklärt den seit einigen Tagen fast 10 % zu hohen Kurs...
Nachdem aus Buderus ja inzwischen ein Nebenwert geworden ist, der Vollständigkeit halber folgende Meldung (Kurs heute bei 30 EUR vs. Abfindung von 29,15):
July 18 (Bloomberg) -- Robert Bosch GmbH, the world`s second-
biggest maker of car parts, now owns 97.18 percent of German
boiler-maker Buderus AG, Boersen-Zeitung reported.
Bosch bought 405,734 Buderus shares priced at 29.10 euros on
Tuesday, the German business daily said. Stuttgart, Germany-based
Bosch is ``leaving open the option`` of forcing minority
shareholders to sell their stakes in a so-called squeeze-out and
delisting Buderus shares.
Under German law, a company can buy out a subsidiary`s
minority investors once it achieves a 95 percent stake.
Bosch has said it will keep management at Buderus and
maintain the Wetzlar, Germany-based company`s three businesses of
heating, specialty steel and cast-iron products. Bosch expects
consolidation in the market for gas- and oil-fueled heaters in
Europe. Bosch and Buderus both supply heating and hot-water
systems for homes and apartment buildings.
July 18 (Bloomberg) -- Robert Bosch GmbH, the world`s second-
biggest maker of car parts, now owns 97.18 percent of German
boiler-maker Buderus AG, Boersen-Zeitung reported.
Bosch bought 405,734 Buderus shares priced at 29.10 euros on
Tuesday, the German business daily said. Stuttgart, Germany-based
Bosch is ``leaving open the option`` of forcing minority
shareholders to sell their stakes in a so-called squeeze-out and
delisting Buderus shares.
Under German law, a company can buy out a subsidiary`s
minority investors once it achieves a 95 percent stake.
Bosch has said it will keep management at Buderus and
maintain the Wetzlar, Germany-based company`s three businesses of
heating, specialty steel and cast-iron products. Bosch expects
consolidation in the market for gas- and oil-fueled heaters in
Europe. Bosch and Buderus both supply heating and hot-water
systems for homes and apartment buildings.
Alno als Delisting-Kandidat?
Free-float nur gut 10% bzw. etwa 800.000 Aktien mit einem Kurswert von gerade mal 2,9 mio Euro. Etwa 60% des Kapitals hält die Gründer-Familie, etwa 30% die Commerzbank.
Neu ins Boot kommt die US-Firma Whirlpool, die die Übernahme des Küchenherstellers Casawell durch Alno finanzieren dürfte. (Ein hierfür geeigneter Vorsorgebeschluss für eine Kapitalerhöhung bei Alno liegt vor.) Ich glaube nicht, dass Whirlpool scharf darauf ist, sich mit der deutschen Schutzvereinigung für Kleinanleger herumzuschlagen.
Free-float nur gut 10% bzw. etwa 800.000 Aktien mit einem Kurswert von gerade mal 2,9 mio Euro. Etwa 60% des Kapitals hält die Gründer-Familie, etwa 30% die Commerzbank.
Neu ins Boot kommt die US-Firma Whirlpool, die die Übernahme des Küchenherstellers Casawell durch Alno finanzieren dürfte. (Ein hierfür geeigneter Vorsorgebeschluss für eine Kapitalerhöhung bei Alno liegt vor.) Ich glaube nicht, dass Whirlpool scharf darauf ist, sich mit der deutschen Schutzvereinigung für Kleinanleger herumzuschlagen.
Dekotierungskandidat ja, auch wenn früher dementiert wurde, aber keine lohnende Spekulation.
Alno gehört zu den berüchtigten Commerzbank-Super-Neuemissionen wie Elekra Beckum.
Schau Dir mal die Preisssenkungen an in den Werbeprospekten.
Wer gibt heute noch Geld für eine neue Küche aus, geschweige denn 1000 EUR zusätzlich für den Markennamen Alno?
Außerdem spricht auch der Zeitgeist dagegen.
Welche (diätgeplagte) Frau hält sich dort heutzutage noch länger als unbedingt nötig auf?
Alno gehört zu den berüchtigten Commerzbank-Super-Neuemissionen wie Elekra Beckum.
Schau Dir mal die Preisssenkungen an in den Werbeprospekten.
Wer gibt heute noch Geld für eine neue Küche aus, geschweige denn 1000 EUR zusätzlich für den Markennamen Alno?
Außerdem spricht auch der Zeitgeist dagegen.
Welche (diätgeplagte) Frau hält sich dort heutzutage noch länger als unbedingt nötig auf?
Kaufangebot für Scholz & Friends angelaufen. Annahme frist bis 18.8.Interessanter Artikel darüber heute in der Börsen-Zeitung. Ein Squeeze-out steht im Raum, hängt wahrscheinlich auch davon ab, wieviele Aktien angedient werden. Auf jeden Fall dürfte noch einiges an Luft sein für höhere Kurse, wenn man den Chart in der BZ anschaut. Noch Ende 2001 nach der Verschmelzung der United Visions lag der Kurs bei über 5 €.
In der Verschmelzung wurde die Gesellschaft vermutlich noch weit höher bewertet.....
In der Verschmelzung wurde die Gesellschaft vermutlich noch weit höher bewertet.....
Zwei Fragen:
In welchem zeitlichen Abstand zur Hauptversammlung, auf der der Squeeze Out beschlossen wird, erfolgt dieser üblicherweise? Hauptversammlung der Hamburger Hochbahn ist am 14.8..
Hat irgendjemand Informationen, die den Kursanstieg der Hamburger Hochbahn auf den mittlerweile deutlich über den festgesetzten Preis gestiegenen Kurs erklären können?
In welchem zeitlichen Abstand zur Hauptversammlung, auf der der Squeeze Out beschlossen wird, erfolgt dieser üblicherweise? Hauptversammlung der Hamburger Hochbahn ist am 14.8..
Hat irgendjemand Informationen, die den Kursanstieg der Hamburger Hochbahn auf den mittlerweile deutlich über den festgesetzten Preis gestiegenen Kurs erklären können?
Es kommt darauf an, wie schnell die Gesellschaft ist und das Handelsregister.
Meist dauert es ca 2 Monate.
Der höhere Kurs liegt darin begründet, daß viele darauf spekulieren, eine höhere Abfindung zu erhalten. Aber 70 Euro bei der Hochbahn ist m.E. nach unbedingt zu viel. Der Squeeze-out-Preis wurde auf 63,00 Euro festgelegt.
Geh mal auf www.boersenstammtisch-paderborn.de. Dort wirst Du die Squeeze-outs ersehen.
Gruß
525700
Meist dauert es ca 2 Monate.
Der höhere Kurs liegt darin begründet, daß viele darauf spekulieren, eine höhere Abfindung zu erhalten. Aber 70 Euro bei der Hochbahn ist m.E. nach unbedingt zu viel. Der Squeeze-out-Preis wurde auf 63,00 Euro festgelegt.
Geh mal auf www.boersenstammtisch-paderborn.de. Dort wirst Du die Squeeze-outs ersehen.
Gruß
525700
HV der BW-Bank stimmt Squeeze-out zu/Anfechtungsklage droht
Stuttgart (vwd) - Die Hauptversammlung (HV) der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank), Stuttgart, hat am Donnerstagabend erwartungsgemäß dem Squeeze-out der Kleinaktionäre zugestimmt. Dafür stimmten 99,93 Prozent des anwesenden Kapitals, teilte die BW-Bank mit. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hält direkt und indirekt über 99 Prozent der Stimmen. Die Kleinaktionäre, die 38 EUR pro Aktie erhalten sollen, hatten während der zwei Tage dauernden HV die Zwangsabfindung heftig kritisiert. Einige - darunter der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger -
kündigten an, gegen die Beschlüsse vorgehen zu wollen.
Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: In einer Anfechtungsklage geht es darum, die Beschlüsse der HV für nichtig erklären zu lassen und einen neuen Termin für die Aktionärsversammlung zu erwirken. Die Frist zur Einreichung der Klage ist ein Monat. Außerdem kann über ein Spruchstellenverfahren gegen die Höhe der Abfindung vorgegangen werden.
+++ Matthias Krust
vwd/1.8.2003/mkr/jhe
01.08.2003, 01.08.
Baden-Württem.Bank: 812500
Stuttgart (vwd) - Die Hauptversammlung (HV) der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank), Stuttgart, hat am Donnerstagabend erwartungsgemäß dem Squeeze-out der Kleinaktionäre zugestimmt. Dafür stimmten 99,93 Prozent des anwesenden Kapitals, teilte die BW-Bank mit. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hält direkt und indirekt über 99 Prozent der Stimmen. Die Kleinaktionäre, die 38 EUR pro Aktie erhalten sollen, hatten während der zwei Tage dauernden HV die Zwangsabfindung heftig kritisiert. Einige - darunter der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger -
kündigten an, gegen die Beschlüsse vorgehen zu wollen.
Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: In einer Anfechtungsklage geht es darum, die Beschlüsse der HV für nichtig erklären zu lassen und einen neuen Termin für die Aktionärsversammlung zu erwirken. Die Frist zur Einreichung der Klage ist ein Monat. Außerdem kann über ein Spruchstellenverfahren gegen die Höhe der Abfindung vorgegangen werden.
+++ Matthias Krust
vwd/1.8.2003/mkr/jhe
01.08.2003, 01.08.
Baden-Württem.Bank: 812500
WALTER AG bereitet Squeeze-Out vor
31.07.2003 (16:24)
Der Mehrheitsaktionär Sandvik Holding GmbH hat der WALTER AG am 24. Juli 2003 mitgeteilt, daß sie die nach dem Aktiengesetz bestehende Möglichkeit des gesetzlichen Ausschlusses von Minderheitsaktionären (sogenannter Squeeze-Out) nutzen möchte. Sie hat den Vorstand der WALTER AG zugleich gebeten, die not-wendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine außerordentliche Hauptversammlung der WALTER AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Sandvik Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.
Die Sandvik Holding GmbH hielt bereits auf der letzten Hauptversammlung der WALTER AG 4.571.828 der insgesamt 4.740.577 ausstehenden Aktien. Ihr steht daher nach den gesetzlichen Möglichkeiten das Recht zu, einen sogenannten Squeeze-Out durchzuführen, bei dem die übrigen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausgeschlossen werden.
Der Vorstand der WALTER AG wird sämtliche Aktionäre rechtzeitig vor einer ent-sprechenden Hauptversammlung ordnungsgemäß einladen und weiterhin informieren.
31.07.2003 (16:24)
Der Mehrheitsaktionär Sandvik Holding GmbH hat der WALTER AG am 24. Juli 2003 mitgeteilt, daß sie die nach dem Aktiengesetz bestehende Möglichkeit des gesetzlichen Ausschlusses von Minderheitsaktionären (sogenannter Squeeze-Out) nutzen möchte. Sie hat den Vorstand der WALTER AG zugleich gebeten, die not-wendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine außerordentliche Hauptversammlung der WALTER AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Sandvik Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.
Die Sandvik Holding GmbH hielt bereits auf der letzten Hauptversammlung der WALTER AG 4.571.828 der insgesamt 4.740.577 ausstehenden Aktien. Ihr steht daher nach den gesetzlichen Möglichkeiten das Recht zu, einen sogenannten Squeeze-Out durchzuführen, bei dem die übrigen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausgeschlossen werden.
Der Vorstand der WALTER AG wird sämtliche Aktionäre rechtzeitig vor einer ent-sprechenden Hauptversammlung ordnungsgemäß einladen und weiterhin informieren.
14.08.2003 - 08:52 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: General Atlantic Partners (TERN), L.P.; Zielges: TDS AG (Teil 1 von 2)
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Teil 1 von 2
Mitteilung gemäß §35 WpG, Pflichtangebot
Bieter: General Atlantic Partners (TERN), L.P. Clarendon House, Church Street; Hamilton, HM11; Bermuda
Zielgesellschaft: TDS Informationstechnologie AG Konrad-Zuse-Str. 16; 74172 Neckarsulm; Deutschland ISIN: DE0005085609
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter: http://www.tds.de/investor/
Angaben des Bieters und Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen (Teil 1):
Am 14. August 2003 hat die General Atlantic Partners (TERN), L.P. gemäß §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. l Satz l Nr. 5 und Abs. 2 Satz l Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unmittelbar Kontrolle über die TDS Informationstechnologie AG erlangt. Sie wird den Aktionären der TDS Informationstechnologie AG in Übereinstimmung mit § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot unterbreiten. Vorbehaltlich der erforderlichen Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die General Atlantic Partners (TERN), L.P. (Bieter) den Aktionären der TDS Informationstechnologie AG den Erwerb der von ihnen gehaltenen TDS-Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,35 je Aktie anbieten.
Neben der General Atlantic Partners (TERN), L.P. haben die nachfolgend genannten Gesellschaften und natürlichen Personen Kontrolle über die TDS Informationstechnologie AG erlangt:
GAP (Bermuda) Ltd. mit Sitz in Hamilton, Bermuda, GAP Coinvestment Partners, L.P. mit Sitz in Delaware, USA, GAP Coinvestment Partners II, L.P. mit Sitz in Delaware, USA, General Atlantic Partners (Bermuda), L.P. mit Sitz in Hamilton, USA
sowie die Herren Steven A. Denning (Greenwich, Connecticut/USA), Peter L. Bloom (Greenwich, Connecticut/USA), Peter Currie (Palo Alto, Kalfornien/USA), Mark F. Dzialga (Greenwich, Connecticut/USA), Erik Engstrom (Greenwich, Connecticut/USA), Dr. Klaus Esser (Düsseldorf/Deutschland), William E. Ford (Greenwich, Connecticut/USA), William O. Grabe (Greenwich, Connecticut/USA), David C. Hodgson (Greenwich, Connecticut/USA), Braden R. Kelly (Palo Alto, Kalfornien/USA), Rene M. Kern (Greenwich. Connecticut/USA), William J. Lansing (Palo Alto, Kalfornien/USA), Matthew Nimetz (Greenwich, Connecticut/USA), Clifton S. Robbins (Greenwich, Connecticut/USA), Franchon M. Smithson (Greenwich, Con-necticut/USA), Tom C. Tinsley (Greenwich, Connecticut/USA), Florian Wendelstadt (London, Großbritannien) und John Wong (Singapur/Singapur).
Zu den nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechten werden die folgenden Angaben gemacht:
(1) General Atlantic Partners (TERN), L.P. Zum 14. August 2003 sind der General Atlantic Partners (TERN), L.P. insgesamt 12.348.674 Stimmrechte aus Aktien der TDS Informationstechnologie AG zuzurechnen, das sind ca. 63,8 % der Stimmrechte der TDS Informationstechnologie AG. Davon sind der General Atlantic Partners (TERN), L.P. 7.197.413 Stimmrechte, das sind ca. 37,2 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 WpÜG und 5.151.261 Stimmrechte, das sind ca. 26,6% der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. 2 Satz l WpÜG zuzurechnen.
(2) GAP (Bermuda) Ltd. Zum 14. August 2003 sind der GAP (Bermuda) Ltd. insgesamt 12.348.674 Stimmrechte aus Aktien der TDS Informationstechnologie AG zuzurechnen, das sind ca. 63,8 % der Stimmrechte der TDS Informationstechnologie AG. Davon sind der GAP (Bermuda) Ltd. 7.197.413 Stimmrechte, das sind ca. 37,2 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 in Verbindung mit § 30 Abs. l Satz 2 WpÜG, 4.263.373 Stimmrechte, das sind ca. 22,0 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. l WpÜG und 887.888 Stimmrechte, das sind ca. 4,6% der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. 2 Satz l WpÜG zuzurechnen.
(3) GAP Coinvestment Partners, L.P. Zum 14. August 2003 hält die GAP Coinvestment Partners, L.P. von insgesamt 12.348.674 Stimmrechten aus Aktien der TDS Informationstechnologie AG, das sind ca. 63,8 % der Stimmrechte der TDS Informationstechnologie AG, 419.763 Stimmrechte selbst, das sind ca. 2,2 % der Stimmrechte. Darüber hinaus sind der GAP Coinvestment Partners, L.P. 4.731.498 Stimmrechte, das sind ca. 24,4 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. 2 Satz l WpÜG und 7.197.413 Stimmrechte, das sind ca. 37,2 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG zuzurechnen.
Ende Teil 1 von 2
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.08.2003
Notiert: TDS AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart;
Pflichtangebot
Bieter: General Atlantic Partners (TERN), L.P.; Zielges: TDS AG (Teil 1 von 2)
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Teil 1 von 2
Mitteilung gemäß §35 WpG, Pflichtangebot
Bieter: General Atlantic Partners (TERN), L.P. Clarendon House, Church Street; Hamilton, HM11; Bermuda
Zielgesellschaft: TDS Informationstechnologie AG Konrad-Zuse-Str. 16; 74172 Neckarsulm; Deutschland ISIN: DE0005085609
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter: http://www.tds.de/investor/
Angaben des Bieters und Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen (Teil 1):
Am 14. August 2003 hat die General Atlantic Partners (TERN), L.P. gemäß §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. l Satz l Nr. 5 und Abs. 2 Satz l Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unmittelbar Kontrolle über die TDS Informationstechnologie AG erlangt. Sie wird den Aktionären der TDS Informationstechnologie AG in Übereinstimmung mit § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot unterbreiten. Vorbehaltlich der erforderlichen Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die General Atlantic Partners (TERN), L.P. (Bieter) den Aktionären der TDS Informationstechnologie AG den Erwerb der von ihnen gehaltenen TDS-Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,35 je Aktie anbieten.
Neben der General Atlantic Partners (TERN), L.P. haben die nachfolgend genannten Gesellschaften und natürlichen Personen Kontrolle über die TDS Informationstechnologie AG erlangt:
GAP (Bermuda) Ltd. mit Sitz in Hamilton, Bermuda, GAP Coinvestment Partners, L.P. mit Sitz in Delaware, USA, GAP Coinvestment Partners II, L.P. mit Sitz in Delaware, USA, General Atlantic Partners (Bermuda), L.P. mit Sitz in Hamilton, USA
sowie die Herren Steven A. Denning (Greenwich, Connecticut/USA), Peter L. Bloom (Greenwich, Connecticut/USA), Peter Currie (Palo Alto, Kalfornien/USA), Mark F. Dzialga (Greenwich, Connecticut/USA), Erik Engstrom (Greenwich, Connecticut/USA), Dr. Klaus Esser (Düsseldorf/Deutschland), William E. Ford (Greenwich, Connecticut/USA), William O. Grabe (Greenwich, Connecticut/USA), David C. Hodgson (Greenwich, Connecticut/USA), Braden R. Kelly (Palo Alto, Kalfornien/USA), Rene M. Kern (Greenwich. Connecticut/USA), William J. Lansing (Palo Alto, Kalfornien/USA), Matthew Nimetz (Greenwich, Connecticut/USA), Clifton S. Robbins (Greenwich, Connecticut/USA), Franchon M. Smithson (Greenwich, Con-necticut/USA), Tom C. Tinsley (Greenwich, Connecticut/USA), Florian Wendelstadt (London, Großbritannien) und John Wong (Singapur/Singapur).
Zu den nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechten werden die folgenden Angaben gemacht:
(1) General Atlantic Partners (TERN), L.P. Zum 14. August 2003 sind der General Atlantic Partners (TERN), L.P. insgesamt 12.348.674 Stimmrechte aus Aktien der TDS Informationstechnologie AG zuzurechnen, das sind ca. 63,8 % der Stimmrechte der TDS Informationstechnologie AG. Davon sind der General Atlantic Partners (TERN), L.P. 7.197.413 Stimmrechte, das sind ca. 37,2 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 WpÜG und 5.151.261 Stimmrechte, das sind ca. 26,6% der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. 2 Satz l WpÜG zuzurechnen.
(2) GAP (Bermuda) Ltd. Zum 14. August 2003 sind der GAP (Bermuda) Ltd. insgesamt 12.348.674 Stimmrechte aus Aktien der TDS Informationstechnologie AG zuzurechnen, das sind ca. 63,8 % der Stimmrechte der TDS Informationstechnologie AG. Davon sind der GAP (Bermuda) Ltd. 7.197.413 Stimmrechte, das sind ca. 37,2 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 in Verbindung mit § 30 Abs. l Satz 2 WpÜG, 4.263.373 Stimmrechte, das sind ca. 22,0 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. l WpÜG und 887.888 Stimmrechte, das sind ca. 4,6% der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. 2 Satz l WpÜG zuzurechnen.
(3) GAP Coinvestment Partners, L.P. Zum 14. August 2003 hält die GAP Coinvestment Partners, L.P. von insgesamt 12.348.674 Stimmrechten aus Aktien der TDS Informationstechnologie AG, das sind ca. 63,8 % der Stimmrechte der TDS Informationstechnologie AG, 419.763 Stimmrechte selbst, das sind ca. 2,2 % der Stimmrechte. Darüber hinaus sind der GAP Coinvestment Partners, L.P. 4.731.498 Stimmrechte, das sind ca. 24,4 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. 2 Satz l WpÜG und 7.197.413 Stimmrechte, das sind ca. 37,2 % der Stimmrechte, gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG zuzurechnen.
Ende Teil 1 von 2
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.08.2003
Notiert: TDS AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart;
squeeze out der hüttenwerke kayser.
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Squeeze-out geplant
Oetker schluckt Radeberger komplett
Der Lebensmittelriese Oetker verschafft seiner Brau-Tochter größeren Spielraum für Übernahmen. Der Bielefelder Konzern will seinen Anteil an der Radeberger Gruppe AG (ehemals Binding) von 95,64 auf 100 % aufstocken, bestätigte Radeberger am Montag in Frankfurt/Main eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
HB/dpa FRANKFURT/BIELEFELD. Die Minderheitsaktionäre der Radeberger Gruppe AG sollen gegen Barabfindung von 945,32 € je Stamm- und Vorzugsaktie aus der Aktiengesellschaft herausgedrängt werden. Dazu wurde eine außerordentlichen Hauptversammlung am 25. September 2003 einberufen.
Die Oetker-Biertochter ist der drittgrößte deutsche Brauer nach Holsten und Interbrew Deutschland (Diebels, Becks, Gilde). Sie ist interessiert an der Nummer vier der Branche, den Getränkekonzern Brau und Brunnen, der mehrheitlich noch der HypoVereinsbank gehört. Der Verkaufsprozess für Brau und Brunnen ist angelaufen, befindet sich jedoch noch in der Anfangsphase. Dem Vernehmen nach gibt es mehrere Interessenten. Die Radeberger Gruppe (Clausthaler, Schöfferhofer) erzielte 2002 ein Umsatzplus von 6,5 % auf 904 Mill. €.
Radeberger-Chef Ulrich Kallmeyer bewertet das Abfindungsangebot positiv. Die Radeberger Gruppe bekomme mit der Komplettübernahme durch Oetker einen größeren finanziellen Spielraum. Die Radeberger Gruppe sei die einzige Tochter des Konzerns, die börsennotiert sei. Darin werde aus Sicht von Oetker offenbar kein Vorteil gesehen. Den Minderheitsaktionären werde ein angemessenes Angebot unterbreitet, das Marktstellung und Potenziale berücksichtige, hieß es weiter.
Für unternehmerische Weichenstellungen sind bei einer börsennotierten Gesellschaft Beschlüsse der Hauptversammlung notwendig, für die unter anderem bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Nicht börsennotierte Unternehmen können daher in bestimmten Fällen schnellere Entscheidungen treffen.
HANDELSBLATT, Montag, 18. August 2003, 11:56 Uhr
Oetker schluckt Radeberger komplett
Der Lebensmittelriese Oetker verschafft seiner Brau-Tochter größeren Spielraum für Übernahmen. Der Bielefelder Konzern will seinen Anteil an der Radeberger Gruppe AG (ehemals Binding) von 95,64 auf 100 % aufstocken, bestätigte Radeberger am Montag in Frankfurt/Main eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
HB/dpa FRANKFURT/BIELEFELD. Die Minderheitsaktionäre der Radeberger Gruppe AG sollen gegen Barabfindung von 945,32 € je Stamm- und Vorzugsaktie aus der Aktiengesellschaft herausgedrängt werden. Dazu wurde eine außerordentlichen Hauptversammlung am 25. September 2003 einberufen.
Die Oetker-Biertochter ist der drittgrößte deutsche Brauer nach Holsten und Interbrew Deutschland (Diebels, Becks, Gilde). Sie ist interessiert an der Nummer vier der Branche, den Getränkekonzern Brau und Brunnen, der mehrheitlich noch der HypoVereinsbank gehört. Der Verkaufsprozess für Brau und Brunnen ist angelaufen, befindet sich jedoch noch in der Anfangsphase. Dem Vernehmen nach gibt es mehrere Interessenten. Die Radeberger Gruppe (Clausthaler, Schöfferhofer) erzielte 2002 ein Umsatzplus von 6,5 % auf 904 Mill. €.
Radeberger-Chef Ulrich Kallmeyer bewertet das Abfindungsangebot positiv. Die Radeberger Gruppe bekomme mit der Komplettübernahme durch Oetker einen größeren finanziellen Spielraum. Die Radeberger Gruppe sei die einzige Tochter des Konzerns, die börsennotiert sei. Darin werde aus Sicht von Oetker offenbar kein Vorteil gesehen. Den Minderheitsaktionären werde ein angemessenes Angebot unterbreitet, das Marktstellung und Potenziale berücksichtige, hieß es weiter.
Für unternehmerische Weichenstellungen sind bei einer börsennotierten Gesellschaft Beschlüsse der Hauptversammlung notwendig, für die unter anderem bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Nicht börsennotierte Unternehmen können daher in bestimmten Fällen schnellere Entscheidungen treffen.
HANDELSBLATT, Montag, 18. August 2003, 11:56 Uhr
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot
Bieter:
BRAND-NEU
alles über Elliott-Wellen - Anzeige -
Das
Elliott-Wellen-
Prinzip
Prechter, Robert
--------------------------------------------------------------------------------
260 Seiten
August 2003
Hier informieren !
Bieter: Watermark CH AG; Zielgesellschaft: IMW Immobilien AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gemäß § 35 WpÜG, Pflichtangebot
Bieter:
Watermark CH AG
Zeughausgasse 9a
CH-6301 Zug
Zielgesellschaft:
IMW Immobilien AG
Starkenburgstraße 11-13
64546 Mörfelden-Walldorf
ISIN: DE0005853402
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
Am 18.08.2003 hat die Watermark CH AG gem. § 29 Abs. 2 WpÜG unmittelbar die
Kontrolle über die IMW Immobilien AG erlangt. Der Stimmrechtsanteil der
Watermark CH AG beträgt numnehr 94,73 %.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.imw-ag.de
Angaben des Bieters:
Die Watermark CH AG beabsichtigt, Ihre Aktivitäten im Immobilienbereich in
Europa und speziell in Deutschland auszubauen und hat zu diesem Zweck einen
Stimmrechtsanteil von 94,73 % der IMW Immobilien AG übernommen.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.08.2003
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: IMW Imobilien AG:
Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Stuttgart
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260 Seiten
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Bieter: Watermark CH AG; Zielgesellschaft: IMW Immobilien AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 35 WpÜG, Pflichtangebot
Bieter:
Watermark CH AG
Zeughausgasse 9a
CH-6301 Zug
Zielgesellschaft:
IMW Immobilien AG
Starkenburgstraße 11-13
64546 Mörfelden-Walldorf
ISIN: DE0005853402
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
Am 18.08.2003 hat die Watermark CH AG gem. § 29 Abs. 2 WpÜG unmittelbar die
Kontrolle über die IMW Immobilien AG erlangt. Der Stimmrechtsanteil der
Watermark CH AG beträgt numnehr 94,73 %.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.imw-ag.de
Angaben des Bieters:
Die Watermark CH AG beabsichtigt, Ihre Aktivitäten im Immobilienbereich in
Europa und speziell in Deutschland auszubauen und hat zu diesem Zweck einen
Stimmrechtsanteil von 94,73 % der IMW Immobilien AG übernommen.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.08.2003
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Notiert: IMW Imobilien AG:
Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Stuttgart
Hat jemand hier nähere Informationen über den Sqeeze Out bei Hamburger Hochbahn? HV war am 14.8.2003, seitdem gab es wohl noch keine Umsätze. Gibt es Neuigkeiten?
Hallo PSB´ler !
Das HV Protokoll der ordentlichen HV findet sich ab heute bei GSC. scheint mächtig ärger gegeben zu haben. Bechtle hat den Aktionären die Dividende vorenthalten (0,15 €.
Die Schutzgemeinschaften waren nicht vertreten. Ich selbst werde an der nächsten HV teilnehmen. Sollte jemand nicht teilnehmen (können oder wollen) so kann er seine Stimmkarte an mich senden - ich würde die mit einer ablehnenden Haltung zum Squeeze Out vertreten.
Xnase AG
c/o Dirk Röder
Dorfallee 3b
36039 Fulda
Nach der Durchsicht des Bewertungsgutachten hat Bechtle auch hier versucht, möglichst wenig an Abfindung auszugeben. Gut für die Bechtle Aktionäre - bin ich leider nicht....
Gibts Meinungen zu PSB ? zur HV ?
Gruss
Das HV Protokoll der ordentlichen HV findet sich ab heute bei GSC. scheint mächtig ärger gegeben zu haben. Bechtle hat den Aktionären die Dividende vorenthalten (0,15 €.
Die Schutzgemeinschaften waren nicht vertreten. Ich selbst werde an der nächsten HV teilnehmen. Sollte jemand nicht teilnehmen (können oder wollen) so kann er seine Stimmkarte an mich senden - ich würde die mit einer ablehnenden Haltung zum Squeeze Out vertreten.
Xnase AG
c/o Dirk Röder
Dorfallee 3b
36039 Fulda
Nach der Durchsicht des Bewertungsgutachten hat Bechtle auch hier versucht, möglichst wenig an Abfindung auszugeben. Gut für die Bechtle Aktionäre - bin ich leider nicht....
Gibts Meinungen zu PSB ? zur HV ?
Gruss
Rheinmetall hat die 93,7 %ige Jagenberg Beteiligung an Kleinewefers verkauft. Eigentlich müßten die doch jetzt ein Pflichtangebot machen. Nur die Frage, wie hoch das sein wird...
Den WürttHyp-Aktionären wird ein G&B-Vertrag vorgeschlagen. Die heutigen Käufer bis zu 50 Euro gehen offenbar davon aus, dass es zu einer Aufbesserung dieses Angebots im Rahmen eines SSV kommen wird oder aber der Squeeze Out näherrückt...! Das Risiko auf dem gegenwärtigen Kursniveau ist natürlich auch begrenzt.
Aktuell hält die der Hypobank nahestehende DIA Vermögensverwaltung 93,77 % der Aktien.
__________
Württemberger Hypo
Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags beabsichtigt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DIA Vermögensverwaltungs-GmbH und Württembergische Hypothekenbank AG beabsichtigen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags
Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München und die Württem-bergische Hypothekenbank AG mit dem Sitz in Stuttgart ("WürttHyp")beabsichtigen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags. Der am 24. September 2003 aufgestellte Entwurf des Gewinnabführungsvertrags sieht für die außenstehenden Aktionäre der WürttHyp einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von EUR 2,68 und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von EUR 48,50 je Aktie vor, die aufgrund eines Bewertungsgutachtens ermittelt wurden. Die außenstehenden Aktionäre erhalten danach bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung oder sie haben für die Dauer des Abfindungsangebots die Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden. Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH hält derzeit ca. 93,77 % der Aktien der WürttHyp (Stand: 19. September 2003).
Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags bedarf der Zustimmung der Hauptver-sammlung der WürttHyp, die auf den 30. Oktober 2003 einberufen werden soll. Der Gewinnabführungsvertrag wird nach Zustimmung der Hauptversammlung unterzeichnet und mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Württembergische Hypothekenbank AG Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.09.2003
WKN: 812400 ; ISIN: DE0008124009; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und Frankfurt
24.09.2003, 12:07
Aktuell hält die der Hypobank nahestehende DIA Vermögensverwaltung 93,77 % der Aktien.
__________
Württemberger Hypo
Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags beabsichtigt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DIA Vermögensverwaltungs-GmbH und Württembergische Hypothekenbank AG beabsichtigen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags
Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München und die Württem-bergische Hypothekenbank AG mit dem Sitz in Stuttgart ("WürttHyp")beabsichtigen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags. Der am 24. September 2003 aufgestellte Entwurf des Gewinnabführungsvertrags sieht für die außenstehenden Aktionäre der WürttHyp einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von EUR 2,68 und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von EUR 48,50 je Aktie vor, die aufgrund eines Bewertungsgutachtens ermittelt wurden. Die außenstehenden Aktionäre erhalten danach bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung oder sie haben für die Dauer des Abfindungsangebots die Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden. Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH hält derzeit ca. 93,77 % der Aktien der WürttHyp (Stand: 19. September 2003).
Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags bedarf der Zustimmung der Hauptver-sammlung der WürttHyp, die auf den 30. Oktober 2003 einberufen werden soll. Der Gewinnabführungsvertrag wird nach Zustimmung der Hauptversammlung unterzeichnet und mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Württembergische Hypothekenbank AG Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.09.2003
WKN: 812400 ; ISIN: DE0008124009; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und Frankfurt
24.09.2003, 12:07
Hier fehlt noch der Hinweis auf Jil Sander;
waren wohl alle in Urlaub?
waren wohl alle in Urlaub?
Was ist mit Jil Sander?
19.09.2003 18:13
Squeeze-out bei Jil Sander geplant
Hamburg (vwd) - Die Hauptaktionärin der Jil Sander AG, Hamburg, die Jil Sander Holding GmbH, will die ausstehenden Aktien der AG mittels Squeeze-out übernehmen. Die GmbH hält derzeit mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der Jil Sander AG, wie es in einer Mitteilung vom Freitag hieß. Es werde eine "angemessene Barabfindung" gezahlt. Die dazu notwendige Hauptversammlung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt einberufen werden.
Squeeze-out bei Jil Sander geplant
Hamburg (vwd) - Die Hauptaktionärin der Jil Sander AG, Hamburg, die Jil Sander Holding GmbH, will die ausstehenden Aktien der AG mittels Squeeze-out übernehmen. Die GmbH hält derzeit mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der Jil Sander AG, wie es in einer Mitteilung vom Freitag hieß. Es werde eine "angemessene Barabfindung" gezahlt. Die dazu notwendige Hauptversammlung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt einberufen werden.
The next one...
06.10.2003 - 16:38 Uhr
E.ON kündigt Squeeze-out bei Thüga an
Düsseldorf (vwd) - Die E.ON AG, Düsseldorf, plant einen so genannten Squeeze-out bei ihrer Tochter Thüga AG. Wie der Energiekonzern am Montag mitteilte, sollen die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung von 63,36 EUR je Aktie erhalten. Der Squeeze-out solle auf der Thüga-Hauptversammlung am 28. November beschlossen werden, teilte das Unternehmen weiter mit. In der Thüga-Holding hat E.ON ihre Beteiligungen an Stadtwerken gebündelt. Über eine Zwangsabfindung des Streubesitzes bei Thüga war lange Zeit spekuliert worden.
06.10.2003 - 16:38 Uhr
E.ON kündigt Squeeze-out bei Thüga an
Düsseldorf (vwd) - Die E.ON AG, Düsseldorf, plant einen so genannten Squeeze-out bei ihrer Tochter Thüga AG. Wie der Energiekonzern am Montag mitteilte, sollen die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung von 63,36 EUR je Aktie erhalten. Der Squeeze-out solle auf der Thüga-Hauptversammlung am 28. November beschlossen werden, teilte das Unternehmen weiter mit. In der Thüga-Holding hat E.ON ihre Beteiligungen an Stadtwerken gebündelt. Über eine Zwangsabfindung des Streubesitzes bei Thüga war lange Zeit spekuliert worden.
Squeeze-out bei mg vv (mg Vermögensverwaltung)
mg tech hat 99,7 % der Aktien, free float ca.
10.000 Aktien
AO HV am 21.11.03
neu: 60.000 Quadratmeter Areal neben
Hanauer Landstraße
mg tech hat 99,7 % der Aktien, free float ca.
10.000 Aktien
AO HV am 21.11.03
neu: 60.000 Quadratmeter Areal neben
Hanauer Landstraße
Meldung
Kühnle, Kopp (502770): 14,00 ±0,00% Info-Popup
21.10.2003 - 08:19 Uhr
Angebot zum Erwerb
Bieter: BorgWarner Europe Inc.; Zielges.: Aktienges. Kühnle, Kopp & Kausch
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. l des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: BorgWarner Europe Inc. 200 South Michigan Avenue Chicago, Illinois 60604 USA Tel.: 001 312 322 8500 Fax: 001 312 322 8621
Zielgesellschaft: Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch Heßheimer Straße 2 67227 Frankenthal ISIN: DE0005027700 (Stammaktien) / DE0005027734 (Vorzugsaktien)
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: http://www.borgwarnereurope.de.
Die BorgWarner Europe Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA (Geschäftsadresse: 200 South Michigan Avenue, Chicago, Illinois, USA) hat am 20. Oktober 2003 entschieden, den außenstehenden Aktionären der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zum Erwerb ihrer börsennotierten Aktien zu machen. Danach wird die BorgWarner Europe Inc. den außenstehenden Aktionären der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch anbieten, für die auf den Inhaber lautenden Stückaktien, d.h. Stammaktien (ISIN DE0005027700/WKN 502770) und Vorzugsaktien (ISIN DE0005027734/WKN 502773), der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 und Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2003, einen Betrag von
EUR 14,40 je Stammaktie und EUR 13,80 je Vorzugsaktie
zu zahlen. Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen.
Die BorgWarner Europe Inc. ist ein mittelbares Tochterunternehmen der BorgWarner Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA (Geschäftsadresse: 200 South Michigan Avenue, Chicago, Illinois, USA). Letztere hält über eine weitere 100%-Tochtergesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der BorgWarner Europe Inc. Die BorgWarner Europe Inc. hält derzeit 86,49% (1.574.103 Stück) der 1.820.000 Stammaktien der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und 79,20%(1.441.373 Stück) der 1.820.000 Vorzugsaktien der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 WpÜG wird fristgerecht erfolgen.
Frankfurt, den 20. Oktober 2003 BorgWarner Europe Inc.
Vertreten durch Dr. Hermann-Josef Tries, Hengeler Mueller Rechtsanwälte
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.10.2003
Notiert: AG Kühnle, Kopp & Kausch: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard)
Kühnle, Kopp (502770): 14,00 ±0,00% Info-Popup
21.10.2003 - 08:19 Uhr
Angebot zum Erwerb
Bieter: BorgWarner Europe Inc.; Zielges.: Aktienges. Kühnle, Kopp & Kausch
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. l des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: BorgWarner Europe Inc. 200 South Michigan Avenue Chicago, Illinois 60604 USA Tel.: 001 312 322 8500 Fax: 001 312 322 8621
Zielgesellschaft: Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch Heßheimer Straße 2 67227 Frankenthal ISIN: DE0005027700 (Stammaktien) / DE0005027734 (Vorzugsaktien)
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: http://www.borgwarnereurope.de.
Die BorgWarner Europe Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA (Geschäftsadresse: 200 South Michigan Avenue, Chicago, Illinois, USA) hat am 20. Oktober 2003 entschieden, den außenstehenden Aktionären der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zum Erwerb ihrer börsennotierten Aktien zu machen. Danach wird die BorgWarner Europe Inc. den außenstehenden Aktionären der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch anbieten, für die auf den Inhaber lautenden Stückaktien, d.h. Stammaktien (ISIN DE0005027700/WKN 502770) und Vorzugsaktien (ISIN DE0005027734/WKN 502773), der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 und Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2003, einen Betrag von
EUR 14,40 je Stammaktie und EUR 13,80 je Vorzugsaktie
zu zahlen. Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen.
Die BorgWarner Europe Inc. ist ein mittelbares Tochterunternehmen der BorgWarner Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA (Geschäftsadresse: 200 South Michigan Avenue, Chicago, Illinois, USA). Letztere hält über eine weitere 100%-Tochtergesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der BorgWarner Europe Inc. Die BorgWarner Europe Inc. hält derzeit 86,49% (1.574.103 Stück) der 1.820.000 Stammaktien der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und 79,20%(1.441.373 Stück) der 1.820.000 Vorzugsaktien der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 WpÜG wird fristgerecht erfolgen.
Frankfurt, den 20. Oktober 2003 BorgWarner Europe Inc.
Vertreten durch Dr. Hermann-Josef Tries, Hengeler Mueller Rechtsanwälte
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.10.2003
Notiert: AG Kühnle, Kopp & Kausch: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard)
Nicht zu vergessen: Hagen Batterie
Details unter www.hv-info.de
Details unter www.hv-info.de
Hagen Batterie
Kurs 750
Abfindung 611
trotz Nachbesserungsmöglichkeit weiss ich nicht ob das Chance/Risiko - Verhältnis so gut ist ??
Kurs 750
Abfindung 611
trotz Nachbesserungsmöglichkeit weiss ich nicht ob das Chance/Risiko - Verhältnis so gut ist ??
Die Zahl der Stücke, die man da bekommen wird, kann man einer Hand abzählen. Ich habe nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen.
Passiert das Gleiche wie bei IXOS auch noch bei TDS???
General Atlantic Partners mit Ex-Mannesmann Chef Esser hatte im August letzten Jahres ein Paket an der IXOS AG erworben. Jetzt wurde dieses Paket mit über 100% Aufschlag im Rahmen der Übernahme durch OpenText weitergereicht. Wenn irgendwo am Horizont schon ein Käufer für TDS , die gerade großteils von GAP übernommen wurden, in Sicht ist, dann könnte das ganz ähnlich ablaufen. Wer noch TDS hat, sollte kein Stück mehr aus der Hand geben
General Atlantic Partners mit Ex-Mannesmann Chef Esser hatte im August letzten Jahres ein Paket an der IXOS AG erworben. Jetzt wurde dieses Paket mit über 100% Aufschlag im Rahmen der Übernahme durch OpenText weitergereicht. Wenn irgendwo am Horizont schon ein Käufer für TDS , die gerade großteils von GAP übernommen wurden, in Sicht ist, dann könnte das ganz ähnlich ablaufen. Wer noch TDS hat, sollte kein Stück mehr aus der Hand geben
Bei der Deutschen Hypo (WKN 804200) soll inzwischen ein neues Gutachten existieren, woraus sich (bereinigt um die Kapitalerhöhung im Frühjahr) ein rechnerischer Unternehmenswert pro Aktie von 381,89 EUR ergibt.
Grüße
adelbert.
Grüße
adelbert.
#762
adalberts kannst du mir die quelle für das neue dt. hypo gutachten nennen
adalberts kannst du mir die quelle für das neue dt. hypo gutachten nennen
@Diegoarmando
Ich kann nur auf den Artikel im neuen Nebenwerte Journal verweisen. (siehe Thread: Deutsche Hypo Hann./Berlin: Übernahmekandidat + 30 % unterbewertet)
Ich selbst habe bis jetzt in den HV-Berichten von GSC Research über die BHF-Bank bzw. die Allerthal-Werke AG, die eine kleine Beteiligung an HHY besitzt, nichts dergleichen gefunden. Auch im Geschäftsbericht der Allerthal-Werke AG von 2002 findet sich nichts.
Grüße
adelbert.
Ich kann nur auf den Artikel im neuen Nebenwerte Journal verweisen. (siehe Thread: Deutsche Hypo Hann./Berlin: Übernahmekandidat + 30 % unterbewertet)
Ich selbst habe bis jetzt in den HV-Berichten von GSC Research über die BHF-Bank bzw. die Allerthal-Werke AG, die eine kleine Beteiligung an HHY besitzt, nichts dergleichen gefunden. Auch im Geschäftsbericht der Allerthal-Werke AG von 2002 findet sich nichts.
Grüße
adelbert.
14.11.2003 - 14:49 Uhr
Angebot zum Erwerb
Bieter: Spütz AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 1 i. V. m. § 34 des WpÜG
Die Spütz AG hat am Freitag, den 14. November 2003, entschieden, ihren Aktionären anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,5564594 mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2003
ISIN DE 000 724 1440 WKN 724 144
im Wege eines Teilangebots gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,90 und im übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.08.2003 zu erwerben. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse http://www.spuetz.de veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 17. November 2003 erfolgen.
Düsseldorf, den 14. November 2003 Spütz Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.11.2003
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, und Stuttgart
14.11.2003 - 13:22 Uhr
Übernahmeangebot
Bieter: Agilisys B.V.; Zielgesellschaft: infor business solutions AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Agilisys B.V.
Polakweg 8, 2288 GG Rijswijk, Niederlande
Veröffentlichung
gemäß § 10 Abs. l des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der
infor business solutions AG
Hauerstrasse 12, 66299 Friedrichsthal
International Securities Identification No. (ISIN) DE0006225402
(Wertpapier- Kenn-Nr. [WKN] 622540)
Die Agilisys B.V., Polakweg 8, 2288 GG Rijswijk, Niederlande, eingetragen im Handelsregister von Haaglanden, Niederlande, AktZ 27250562, hat am 14.11.2003 entschieden, den Aktionären der infor business solutions AG, Hauerstrasse 12, 66299 Friedrichsthal, International Securities Identification No. (ISIN) DE0006225402 (Wertpapier- Kenn-Nr. [WKN] 622540), ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) zum Preis von 4,25 Euro je nennwertloser Stückaktie (Namensaktie) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von l Euro zu unterbreiten. Das Angebot wird auf den Kontrollerwerb gerichtet sein.
Das Angebot und dessen Annahme richten sich ausschließlich nach der Angebotsunterlage, die im Internet unter der Adresse http://www.agilisys.com/inforoffer veröffentlicht werden wird, sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht deren Veröffentlichung freigegeben hat.
London, den 14. November 2003
Agilisys B.V.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.11.2003
Angebot zum Erwerb
Bieter: Spütz AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 1 i. V. m. § 34 des WpÜG
Die Spütz AG hat am Freitag, den 14. November 2003, entschieden, ihren Aktionären anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,5564594 mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2003
ISIN DE 000 724 1440 WKN 724 144
im Wege eines Teilangebots gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,90 und im übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.08.2003 zu erwerben. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse http://www.spuetz.de veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 17. November 2003 erfolgen.
Düsseldorf, den 14. November 2003 Spütz Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.11.2003
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, und Stuttgart
14.11.2003 - 13:22 Uhr
Übernahmeangebot
Bieter: Agilisys B.V.; Zielgesellschaft: infor business solutions AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Agilisys B.V.
Polakweg 8, 2288 GG Rijswijk, Niederlande
Veröffentlichung
gemäß § 10 Abs. l des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der
infor business solutions AG
Hauerstrasse 12, 66299 Friedrichsthal
International Securities Identification No. (ISIN) DE0006225402
(Wertpapier- Kenn-Nr. [WKN] 622540)
Die Agilisys B.V., Polakweg 8, 2288 GG Rijswijk, Niederlande, eingetragen im Handelsregister von Haaglanden, Niederlande, AktZ 27250562, hat am 14.11.2003 entschieden, den Aktionären der infor business solutions AG, Hauerstrasse 12, 66299 Friedrichsthal, International Securities Identification No. (ISIN) DE0006225402 (Wertpapier- Kenn-Nr. [WKN] 622540), ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) zum Preis von 4,25 Euro je nennwertloser Stückaktie (Namensaktie) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von l Euro zu unterbreiten. Das Angebot wird auf den Kontrollerwerb gerichtet sein.
Das Angebot und dessen Annahme richten sich ausschließlich nach der Angebotsunterlage, die im Internet unter der Adresse http://www.agilisys.com/inforoffer veröffentlicht werden wird, sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht deren Veröffentlichung freigegeben hat.
London, den 14. November 2003
Agilisys B.V.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.11.2003
Edeka erhöht Beteiligung an AVA auf mehr als 75%
Bielefeld (vwd) - Die Beteiligung der Edeka Zentrale AG & Co KG, Hamburg, an der AVA - Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG, Bielefeld, hat am Mittwoch die Schwelle von 75% überschritten. Edeka halte nunmehr 78,67% des stimmberechtigten Kapitals an der AVA, teilte die Handelsgesellschaft am Donnerstag ad hoc mit.
vwd/12/27.11.2003/rio/jhe
27.11.2003, 16:44
AVA: 508850
Edeka erhöht Beteiligung an AVA auf mehr ... (zwei)
Der Handelskonzern Edeka hält seit Anfang 2002 die Mehrheit bei der AVA, wo er 1989 mit zunächst 24,9% eingestiegen war. In der Folge stockte er den Anteil auf zunächst 50% minus einer Aktie und dann auf 54,27% auf. Zuletzt nahm die Edeka im April dieses Jahres einen weiteren Schritt von gleich erheblicher Größe vor, indem sie den Besitz am Kapital auf 72,5% steigerte. Kurz darauf erklärte das Unternehmen aber, nun nicht weiter aufstocken zu wollen. Mit dem überaschenden weiteren Ausbau wird bei Beobachtern nun über einen möglichen Beherrschungsvertrag mit der AVA spekuliert. Dafür wäre eine Dreiviertel-Mehrheit auf der Hauptversammlung nötig.
Die Edeka ist auf kleinere Supermärkte spezialisiert, während die AVA mit großen Verbrauchermärkten aktiv ist. Beide zusammen bilden die Nummer Eins im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Im Einzelhandel allgemein stehen sie an dritter Stelle. Die AVA war früher im MDAX notiert und gehört inzwischen dem Kleinwertesegment SDAX an. vwd/27.11.2003/stm/rio
EIN FREIWILLIGES ABFINDUNGSANGEBOT SOLLTE DIE NÄCHSTEN WOCHEN BZW. MONATE WOHL FOLGEN !
Bielefeld (vwd) - Die Beteiligung der Edeka Zentrale AG & Co KG, Hamburg, an der AVA - Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG, Bielefeld, hat am Mittwoch die Schwelle von 75% überschritten. Edeka halte nunmehr 78,67% des stimmberechtigten Kapitals an der AVA, teilte die Handelsgesellschaft am Donnerstag ad hoc mit.
vwd/12/27.11.2003/rio/jhe
27.11.2003, 16:44
AVA: 508850
Edeka erhöht Beteiligung an AVA auf mehr ... (zwei)
Der Handelskonzern Edeka hält seit Anfang 2002 die Mehrheit bei der AVA, wo er 1989 mit zunächst 24,9% eingestiegen war. In der Folge stockte er den Anteil auf zunächst 50% minus einer Aktie und dann auf 54,27% auf. Zuletzt nahm die Edeka im April dieses Jahres einen weiteren Schritt von gleich erheblicher Größe vor, indem sie den Besitz am Kapital auf 72,5% steigerte. Kurz darauf erklärte das Unternehmen aber, nun nicht weiter aufstocken zu wollen. Mit dem überaschenden weiteren Ausbau wird bei Beobachtern nun über einen möglichen Beherrschungsvertrag mit der AVA spekuliert. Dafür wäre eine Dreiviertel-Mehrheit auf der Hauptversammlung nötig.
Die Edeka ist auf kleinere Supermärkte spezialisiert, während die AVA mit großen Verbrauchermärkten aktiv ist. Beide zusammen bilden die Nummer Eins im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Im Einzelhandel allgemein stehen sie an dritter Stelle. Die AVA war früher im MDAX notiert und gehört inzwischen dem Kleinwertesegment SDAX an. vwd/27.11.2003/stm/rio
EIN FREIWILLIGES ABFINDUNGSANGEBOT SOLLTE DIE NÄCHSTEN WOCHEN BZW. MONATE WOHL FOLGEN !
Nicht aufhören hier,
lese ich so gern, ist nur so viel, aber besser als jedes Börsenblättchen: War die 700200 schon dran?
Grüsse
Dr. N. Erv
Lambda Physik AG plant Rückzug von der Börse
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Götttingen, 10. Dezember 2003 - Vorstand und Aufsichtsrat der Lambda Physik AG
haben heute beschlossen, der für Anfang März 2004 geplanten Hauptversammlung der
Gesellschaft vorzuschlagen, die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden (Delisting). Die Aktionärin Coherent
Holding GmbH hat der Gesellschaft hierzu mitgeteilt, dass sie beabsichtige, den
Lambda Physik Aktionären im Rahmen des Delisting den Erwerb ihrer Aktien zum
Preis von EUR 9,29 je Aktie anzubieten. Dieser Preis entspricht dem
Durchschnittskurs der Lambda-Physik-Aktien während der letzten drei Monate.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.12.2003
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Über Lambda Physik AG
Lambda Physik zählt zu den Pionieren und weltweit führenden Unternehmen in der
Entwicklung und Herstellung gepulster UV-Laser wie Excimerlaser, diodengepumpter
Festkörperlaser und Farbstofflaser. Das 1971 gegründete Unternehmen ist
alleiniger bzw. führender Anbieter in Wachstumsmärkten für Anwendungen im
Bereich der In-dustrie, Wissenschaft und Medizin und zu einem bedeutenden
Anbieter in der Mikro-lithographie avanciert. Zum Konzern gehören
Tochtergesellschaften in den USA, Ja-pan und Deutschland.
Investor Relations Kontakt:
Lambda Physik AG
Martina Schwarze
Hans-Böckler-Str. 12
37079 Göttingen
Germany
Tel.: +49 (0)551 6938-100
Fax: +49 (0)551 6938-104
E-mail: mschwarze@lambdaphysik.com
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 549427; ISIN: DE0005494272; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),07:23 11.12.2003
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Götttingen, 10. Dezember 2003 - Vorstand und Aufsichtsrat der Lambda Physik AG
haben heute beschlossen, der für Anfang März 2004 geplanten Hauptversammlung der
Gesellschaft vorzuschlagen, die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden (Delisting). Die Aktionärin Coherent
Holding GmbH hat der Gesellschaft hierzu mitgeteilt, dass sie beabsichtige, den
Lambda Physik Aktionären im Rahmen des Delisting den Erwerb ihrer Aktien zum
Preis von EUR 9,29 je Aktie anzubieten. Dieser Preis entspricht dem
Durchschnittskurs der Lambda-Physik-Aktien während der letzten drei Monate.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.12.2003
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Über Lambda Physik AG
Lambda Physik zählt zu den Pionieren und weltweit führenden Unternehmen in der
Entwicklung und Herstellung gepulster UV-Laser wie Excimerlaser, diodengepumpter
Festkörperlaser und Farbstofflaser. Das 1971 gegründete Unternehmen ist
alleiniger bzw. führender Anbieter in Wachstumsmärkten für Anwendungen im
Bereich der In-dustrie, Wissenschaft und Medizin und zu einem bedeutenden
Anbieter in der Mikro-lithographie avanciert. Zum Konzern gehören
Tochtergesellschaften in den USA, Ja-pan und Deutschland.
Investor Relations Kontakt:
Lambda Physik AG
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37079 Göttingen
Germany
Tel.: +49 (0)551 6938-100
Fax: +49 (0)551 6938-104
E-mail: mschwarze@lambdaphysik.com
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WKN: 549427; ISIN: DE0005494272; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),07:23 11.12.2003
Bieter: Trüb AG; Zielgesellschaft: Winter AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Mitteilung gemäß § 35 WpÜG - Kontrollerwerb / Pflichtangebot
Bieter:
Trüb AG
Hintere Bahnhofstr. 12
CH-5001 Aarau
Tel.: +41 62 832 00 00
Fax: +41 62 832 01 00
Email: info@trueb.ch
Zielgesellschaft:
Winter AG
Hermann-Böcker-Straße 19-25
D-82140 Neu-Esting
WKN: 5555601
ISIN: DE0005555601
Börsenkürzel: WI7
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.trueb.ch
Angaben des Bieters zum Angebot:
Die Trüb AG mit Sitz in Aarau, Schweiz, ist im Handelsregister des Kantons
Aargau unter der Firmennummer CH-400.3.906.035.9 eingetragen. Die Trüb AG hält
304.793 Aktien der Winter AG. Die Trüb AG hat am 11. Dezember 2003 einen
Vertrag über den Erwerb von 600.000 Aktien der Winter AG abgeschlossen; die
Übertragung dieser 600.000 Aktien auf die Trüb AG ist allein von der Zahlung
des Kaufpreises durch die Trüb AG abhängig. Die Trüb AG hat ebenfalls am 11.
Dezember 2003 Verträge über den Erwerb von l.650.000 Aktien der Winter AG
abgeschlossen; auch die Übertragung dieser 1.650.000 Aktien auf Trüb AG ist
allein von der Zahlung der ersten Rate des Kaufpreises durch die Trüb AG
abhängig.
Darüber hinaus hat die Trüb AG am 11. Dezember 2003 eine
Stimmbindungsvereinbarung mit Susanne Winter jun., Kitzbühel, Österreich, und
Otto Winter jun., Kitzbühel, Österreich, abgeschlossen, die sich auf 400.000
Aktien der Winter AG bezieht.
Ferner besteht Einverständnis darüber, dass die Mehrheitsgesellschafterin der
Trüb AG, die Futuris Holding SA, Glovelier, Schweiz und deren Gesellschafter
Pierre Bourquard, Boécourt, Schweiz, Jean-Pierre Bourquard, Delémont, Schweiz,
Pascal Bourquard, Bassecourt, Schweiz, sowie Thomas Winter und Lorenz-Georg
Winter zukünftig ihr unternehmerisches Verhalten in Bezug auf die Winter AG
abstimmen.
Die Trüb AG, die Futuris Holding SA, Pierre Bourquard, Jean-Pierre Bourquard,
Pascal Bourquard, Susanne Winter jun., Otto Winter jun., Thomas Winter und
Lorenz-Georg Winter haben damit am 11. Dezember 2003 die Kontrolle über die
Winter AG mit Sitz in Neu-Esting erlangt.
Zum 11. Dezember 2003 hat die Trüb AG 304.793 Stimmrechte direkt gehalten, das
sind ca. 4,99 % der Stimmrechte der Winter AG. Darüber hinaus sind der Trüb AG
gem. § 30 Absatz l S. l Nr. 5 WpÜG weitere 2.250.000 Stimmrechte (ca. 36.89 %
der Stimmrechte der Winter AG) und gem. § 30 Absatz 2 WpÜG weitere 477.000
Stimmrechte (ca. 7,82 % der Stimmrechte der Winter AG) zuzurechnen. Zum 11.
Dezember 2003 beträgt die Anzahl der von der Trüb gehaltenen, bzw. der Trüb AG
zuzurechnenden Stimmrechte insgesamt 3.031.793 (ca. 49,70 % der Stimmrechte der
Winter AG).
Der Futuris Holding SA sowie Pierre Bourquard, Jean-Pierre Bourquard und Pascal
Bourquard sind insgesamt 3.031.793 Stimmrechte (ca. 49,70 % der Stimmrechte der
Winter AG) zuzurechnen. Hiervon sind der Futuris Holding SA 304.793 Stimmrechte
(ca. 4,99 % der Stimmrechte der Winter AG) nach § 30 Absatz l Nr. l WpÜG,
weitere 2.250.000 Stimmrechte (ca. 36,89 % der Stimmrechte der Winter AG) nach
§ 30 Absatz l Satz 2 i.V.m. § 30 Absatz l S. l Nr. 5 WpÜG und weitere 477.000
Stimmrechte (ca. 7,82 % der Stimmrechte der Winter AG) nach § 30 Absatz 2 WpÜG
zuzurechnen.
Susanne Winter jun., Otto Winter jun., Thomas Winter und Lorenz-Georg Winter
sind 3.031.793 Stimmrechte (ca. 49,70 % der Stimmrechte der Winter AG) gem.
§ 30 Absatz 2 WpÜG zuzurechnen.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 12.12.2003
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Notiert: Winter AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),19:15 12.12.2003
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Mitteilung gemäß § 35 WpÜG - Kontrollerwerb / Pflichtangebot
Bieter:
Trüb AG
Hintere Bahnhofstr. 12
CH-5001 Aarau
Tel.: +41 62 832 00 00
Fax: +41 62 832 01 00
Email: info@trueb.ch
Zielgesellschaft:
Winter AG
Hermann-Böcker-Straße 19-25
D-82140 Neu-Esting
WKN: 5555601
ISIN: DE0005555601
Börsenkürzel: WI7
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.trueb.ch
Angaben des Bieters zum Angebot:
Die Trüb AG mit Sitz in Aarau, Schweiz, ist im Handelsregister des Kantons
Aargau unter der Firmennummer CH-400.3.906.035.9 eingetragen. Die Trüb AG hält
304.793 Aktien der Winter AG. Die Trüb AG hat am 11. Dezember 2003 einen
Vertrag über den Erwerb von 600.000 Aktien der Winter AG abgeschlossen; die
Übertragung dieser 600.000 Aktien auf die Trüb AG ist allein von der Zahlung
des Kaufpreises durch die Trüb AG abhängig. Die Trüb AG hat ebenfalls am 11.
Dezember 2003 Verträge über den Erwerb von l.650.000 Aktien der Winter AG
abgeschlossen; auch die Übertragung dieser 1.650.000 Aktien auf Trüb AG ist
allein von der Zahlung der ersten Rate des Kaufpreises durch die Trüb AG
abhängig.
Darüber hinaus hat die Trüb AG am 11. Dezember 2003 eine
Stimmbindungsvereinbarung mit Susanne Winter jun., Kitzbühel, Österreich, und
Otto Winter jun., Kitzbühel, Österreich, abgeschlossen, die sich auf 400.000
Aktien der Winter AG bezieht.
Ferner besteht Einverständnis darüber, dass die Mehrheitsgesellschafterin der
Trüb AG, die Futuris Holding SA, Glovelier, Schweiz und deren Gesellschafter
Pierre Bourquard, Boécourt, Schweiz, Jean-Pierre Bourquard, Delémont, Schweiz,
Pascal Bourquard, Bassecourt, Schweiz, sowie Thomas Winter und Lorenz-Georg
Winter zukünftig ihr unternehmerisches Verhalten in Bezug auf die Winter AG
abstimmen.
Die Trüb AG, die Futuris Holding SA, Pierre Bourquard, Jean-Pierre Bourquard,
Pascal Bourquard, Susanne Winter jun., Otto Winter jun., Thomas Winter und
Lorenz-Georg Winter haben damit am 11. Dezember 2003 die Kontrolle über die
Winter AG mit Sitz in Neu-Esting erlangt.
Zum 11. Dezember 2003 hat die Trüb AG 304.793 Stimmrechte direkt gehalten, das
sind ca. 4,99 % der Stimmrechte der Winter AG. Darüber hinaus sind der Trüb AG
gem. § 30 Absatz l S. l Nr. 5 WpÜG weitere 2.250.000 Stimmrechte (ca. 36.89 %
der Stimmrechte der Winter AG) und gem. § 30 Absatz 2 WpÜG weitere 477.000
Stimmrechte (ca. 7,82 % der Stimmrechte der Winter AG) zuzurechnen. Zum 11.
Dezember 2003 beträgt die Anzahl der von der Trüb gehaltenen, bzw. der Trüb AG
zuzurechnenden Stimmrechte insgesamt 3.031.793 (ca. 49,70 % der Stimmrechte der
Winter AG).
Der Futuris Holding SA sowie Pierre Bourquard, Jean-Pierre Bourquard und Pascal
Bourquard sind insgesamt 3.031.793 Stimmrechte (ca. 49,70 % der Stimmrechte der
Winter AG) zuzurechnen. Hiervon sind der Futuris Holding SA 304.793 Stimmrechte
(ca. 4,99 % der Stimmrechte der Winter AG) nach § 30 Absatz l Nr. l WpÜG,
weitere 2.250.000 Stimmrechte (ca. 36,89 % der Stimmrechte der Winter AG) nach
§ 30 Absatz l Satz 2 i.V.m. § 30 Absatz l S. l Nr. 5 WpÜG und weitere 477.000
Stimmrechte (ca. 7,82 % der Stimmrechte der Winter AG) nach § 30 Absatz 2 WpÜG
zuzurechnen.
Susanne Winter jun., Otto Winter jun., Thomas Winter und Lorenz-Georg Winter
sind 3.031.793 Stimmrechte (ca. 49,70 % der Stimmrechte der Winter AG) gem.
§ 30 Absatz 2 WpÜG zuzurechnen.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 12.12.2003
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Notiert: Winter AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),19:15 12.12.2003
Landgericht München I
Bekanntmachung der 5. Kammer für Handelssachen
beim LG München I
Hier ist unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11316/03 ein aktienrechtliches Spruchverfahren gem. §§ 327 f I 2, II, 306 AktG zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig, die der Hauptaktionär, die
Bilfinger Berger AG
Carl-Reiß-Platz 1—5, 68165 Mannheim
den Minderheitsaktionären der
Rheinhold & Mahla AG
Gneisenaustraße 15, 80992 München
für deren auf der Hauptversammlung vom 12. 05. 2003 beschlossenen Ausschluss aus der Gesellschaft angeboten hat.
Weitere Minderheitsaktionäre können binnen einer Frist von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung eigene Anträge stellen, §§ 327 f II 3, 306 III 2 AktG.
Als gemeinsamer Vertreter der Minderheitsaktionäre ist
Herr Rechtsanwalt E. Graßinger,
Fürstenfelder Straße 13, 80331 München
bestellt worden.
München, den 21. 7. 2003
VRiLG Dr. Krenek
ICH BIN BISHER DAVON AUSGEGANGEN, DASS BEI EINEM SPRUCSTELLENVERFAHREN DER DANN FESTGELEGTE PREIS FÜR ALS AUS-GESQUEEZTEN AKTIONÄRE GÜLTIG IST. IST DEM DOCH NICHT SO ???
Bekanntmachung der 5. Kammer für Handelssachen
beim LG München I
Hier ist unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11316/03 ein aktienrechtliches Spruchverfahren gem. §§ 327 f I 2, II, 306 AktG zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig, die der Hauptaktionär, die
Bilfinger Berger AG
Carl-Reiß-Platz 1—5, 68165 Mannheim
den Minderheitsaktionären der
Rheinhold & Mahla AG
Gneisenaustraße 15, 80992 München
für deren auf der Hauptversammlung vom 12. 05. 2003 beschlossenen Ausschluss aus der Gesellschaft angeboten hat.
Weitere Minderheitsaktionäre können binnen einer Frist von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung eigene Anträge stellen, §§ 327 f II 3, 306 III 2 AktG.
Als gemeinsamer Vertreter der Minderheitsaktionäre ist
Herr Rechtsanwalt E. Graßinger,
Fürstenfelder Straße 13, 80331 München
bestellt worden.
München, den 21. 7. 2003
VRiLG Dr. Krenek
ICH BIN BISHER DAVON AUSGEGANGEN, DASS BEI EINEM SPRUCSTELLENVERFAHREN DER DANN FESTGELEGTE PREIS FÜR ALS AUS-GESQUEEZTEN AKTIONÄRE GÜLTIG IST. IST DEM DOCH NICHT SO ???
Der Squeeze-out bei Alcatel SEL ist eingetragen worden. Das heißt die Aktie wird letztmals am 18.12. an der Börse notiert. Meines Wissens gab es da eine Anfechtungsklage. Weiß jemand darüber näheres, wie das ausgegangen ist??
Börse: Bye, Bye, Aktionäre - 22.12.2003
In den vergangenen Wochen häufen sich die Meldungen über Unternehmen, die von der Börse gehen. Das Nebenwerte-Segment schrumpft – smartcaps hat die Ausstiegskandidaten und die Gründe für Delisting oder Squeeze-Out unter die Lupe genommen
Die Nachricht kam für die meisten Akteure am Kapitalmarkt überraschend. Der Aktienkurs schoss daraufhin in lange nicht mehr gesehene Höhen. Die Düsseldorfer Wedeco AG kündigte Anfang November ihren Abschied von der Deutschen Börse an. Zwar hatte es schon länger Übernahmegerüchte gegeben. Doch erst vor wenigen Wochen wurde amtlich, dass der Hersteller von chemikalienfreien Wasseraufbereitungs-Systemen unter einem neuen Eigentümer künftig nicht mehr börsennotiert sein würde. Der amerikanische Multikonzern ITT Industries hat den Wedeco-Aktionären über seine deutsche Tochtergesellschaft ein Barabfindungsangebot von 18 Euro geboten - eine Prämie von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Kurs der vergangenen drei Monate. Sobald die Annahmequote von 95 Prozent eingesammelt ist, wird Wedeco von der Börse genommen: "Noch vor Weihnachten fällt eine Entscheidung über den weiteren Zeitablauf", erläutert Wedeco-Sprecher Ralf König im Gespräch mit smartcaps. Je länger sich die Verhandlungen in die Länge ziehen, umso besser dürfte sich der Aktienkurs entwickeln. Denn Übernahmefantasien und die Hoffnung auf ordentliche Prämien bei einem Squeeze-Out gelten gemeinhin als Kursmotor.
Töchter gehen aus Kostengründen von der Börse
Es geht aber auch anders. Der IT-Dienstleister Bechtle AG hat seine börsennotierte Konkurrentin PSB AG gekauft - doch warum sollen sich Mutter und Tochter gleichzeitig auf dem Parkett präsentieren? Anfang November meldete die PSB, dass der Handel ihrer Aktie im elektronischen Xetra-System sowie in allen deutschen Regionalbörsen eingestellt wird. Wer nun noch PSB-Anteilsscheine verkaufen oder kaufen will, muss es auf dem Frankfurter Parkett tun. Großaktionär Bechtle, der 97 Prozent an PSB hält, hatte zuvor noch ein Squeeze-Out-Verlangen widerrufen. Zu teuer und zu langwierig? Darüber lässt sich trefflich spekulieren. "Auf lange Sicht gibt es hierfür keine Planungen" ist das Einzige, was Unternehmenssprecher Rudi Schmidt zum Thema Squeeze-Out gegenüber smartcaps zu sagen hat. Warum auch - die Entscheidung über den Ausschluss der PSB vom elektronischen Handel kommt faktisch ja schon einem Delisting gleich. Das will die Muttergesellschaft allerdings nicht gelten lassen: "Die PSB-Papiere bleiben handelbar, wenn sie es auf dem Parkett auch schwer haben dürften", räumt Schmidt ein. Haupt-Beweggrund für das Delisting sind die mit der Entscheidung verbundenen Kosteneinsparungen.
Hot oder cold - Hauptsache Delisting
In Zeiten von Konjunkturkrise, Unsicherheit über wirtschaftspolitische Entwicklungen und Euroschwäche sparen die Unternehmen, wo es nur geht. Und sei es an der Börsennotiz ihrer Tochtergesellschaften. Das Beispiel der Bechtle AG und ihrer Tochter PSB lässt sich auch auf die Immobilienbranche ausweiten. Dort meldete die TAG Tegernsee AG Mitte November, dass die Tochtergesellschaft Bau-Verein zu Hamburg AG im kommenden Jahr von der Börse genommen wird. Fast 90 Prozent der Aktien sind in TAG-Hand. "Die Börsennotiz verursacht Kosten, deren Notwendigkeit aufgrund der Anteilsverhältnisse in Frage zu stellen sind", erläutert TAG-Vorstandsmitglied Olaf Borkers im Gespräch mit smartcaps. "Außerdem ergeben sich seit längerer Zeit aufgrund des geringen Streubesitzes und der damit verbundenen geringen Umsätze in Bau-Verein-Aktien deutliche Unterschiede zwischen dem inneren Wert und dem Börsenkurs." Entweder wird der Bau-Verein in eine andere Rechtsform umgewandelt (sogenanntes cold delisting), oder die Aktionäre erhalten im Rahmen des "hot delisting" ein Abfindungsangebot. "Wir prüfen beide Möglichkeiten, eine Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2004 fallen", so Vorstandsmitglied Olaf Borkers.
Standhafte Anleger wehren sich gegen den zwangsweisen Ausschluss
Auf das Squeeze-Out zu verzichten ist eine weise Entscheidung von Bechtle und der Immobilienfirma TAG. Denn der zwangsweise Ausschluss von Minderheitsaktionären birgt seine Tücken. Der Automobilzulieferer Edscha kämpft seit Monaten mit Anfechtungsklagen von sechs standhaften Anlegern, die sich gegen ihren Ausschluss wehren. US-Investor Carlyle hat mittlerweile 99 Prozent der Edscha-Papiere in der Hand. Wann die Beteiligungsgesellschaft ihre Neuerwerbung aber von der Börse nehmen kann, liegt in den Händen der Richter. Noch vor Ende des Jahres sollte allerdings eine Entscheidung gefallen sein.
Präsenz am Kapitalmarkt hat seinen Charme
Andere Investoren wissen hingegen noch nicht, wie sie nach der Übernahme mit dem börsennotierten Unternehmen weiter verfahren sollen. "Beide Szenarien - ein Verbleib an der Börse oder ein Squeeze-Out - sind durchaus reizvoll" sagt Ralf Weber, Vorstandsmitglied der Autania AG, zu smartcaps. Die Holding für mittelständische Maschinenbau-Unternehmen wurde im September von der Darmstädter Industriellenfamilie Ströher übernommen. Derzeit läuft ein Barabfindungsangebot von 13 Euro je Anteilsschein. Nur wenige Wochen nach Eröffnung des Verfahrens hält Familie Ströher bereits 90 Prozent der Autania-Aktien. Wie es weitergeht, ist allerdings unklar. "Bleibt Autania an der Börse, ergibt sich bei dem geringen Streubesitz ein relativ enger Markt", so Vorstandsmitglied Weber, "dort lassen sich dann gute Kursgewinne realisieren. Außerdem hat die Präsenz am Kapitalmarkt auch ihren Charme." Die zweite Variante des Squeeze-Out sei allerdings auch denkbar: "Familie Ströher könnte dann still und leise ihr Geld verdienen."
Wie auch immer sich die superreiche Industriellenfamilie entscheidet, bereits jetzt sind die Umsätze mit Autania-Aktien minimal. Das gilt für die meisten Übernahmekandidaten, wo nur noch ein paar Zocker auf ein lukratives Squeeze-Out hoffen. In den meisten Fällen gehen die Aktionäre auf das Abfindungsgebot ein und kassieren die damit verbundene Prämie. Für die an Small- und Midcaps interessierten Anleger ist der Trend zum Abschied von der Börse allerdings problematisch. Denn oft sind es besonders aussichtsreiche und substanzhaltige Unternehmen, die übernommen werden oder aus Kostengründen die Segel streichen. Dadurch verliert das Segment einige seiner Perlen. Bleibt zu hoffen, dass im kommenden Jahr bei verbessertem Börsenklima wieder neue Unternehmen den Schritt an die Börse wagen. Nur dann kann das Nebenwerte-Segment die Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft auf Dauer auch richtig abbilden.
© smartcaps 2003
In den vergangenen Wochen häufen sich die Meldungen über Unternehmen, die von der Börse gehen. Das Nebenwerte-Segment schrumpft – smartcaps hat die Ausstiegskandidaten und die Gründe für Delisting oder Squeeze-Out unter die Lupe genommen
Die Nachricht kam für die meisten Akteure am Kapitalmarkt überraschend. Der Aktienkurs schoss daraufhin in lange nicht mehr gesehene Höhen. Die Düsseldorfer Wedeco AG kündigte Anfang November ihren Abschied von der Deutschen Börse an. Zwar hatte es schon länger Übernahmegerüchte gegeben. Doch erst vor wenigen Wochen wurde amtlich, dass der Hersteller von chemikalienfreien Wasseraufbereitungs-Systemen unter einem neuen Eigentümer künftig nicht mehr börsennotiert sein würde. Der amerikanische Multikonzern ITT Industries hat den Wedeco-Aktionären über seine deutsche Tochtergesellschaft ein Barabfindungsangebot von 18 Euro geboten - eine Prämie von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Kurs der vergangenen drei Monate. Sobald die Annahmequote von 95 Prozent eingesammelt ist, wird Wedeco von der Börse genommen: "Noch vor Weihnachten fällt eine Entscheidung über den weiteren Zeitablauf", erläutert Wedeco-Sprecher Ralf König im Gespräch mit smartcaps. Je länger sich die Verhandlungen in die Länge ziehen, umso besser dürfte sich der Aktienkurs entwickeln. Denn Übernahmefantasien und die Hoffnung auf ordentliche Prämien bei einem Squeeze-Out gelten gemeinhin als Kursmotor.
Töchter gehen aus Kostengründen von der Börse
Es geht aber auch anders. Der IT-Dienstleister Bechtle AG hat seine börsennotierte Konkurrentin PSB AG gekauft - doch warum sollen sich Mutter und Tochter gleichzeitig auf dem Parkett präsentieren? Anfang November meldete die PSB, dass der Handel ihrer Aktie im elektronischen Xetra-System sowie in allen deutschen Regionalbörsen eingestellt wird. Wer nun noch PSB-Anteilsscheine verkaufen oder kaufen will, muss es auf dem Frankfurter Parkett tun. Großaktionär Bechtle, der 97 Prozent an PSB hält, hatte zuvor noch ein Squeeze-Out-Verlangen widerrufen. Zu teuer und zu langwierig? Darüber lässt sich trefflich spekulieren. "Auf lange Sicht gibt es hierfür keine Planungen" ist das Einzige, was Unternehmenssprecher Rudi Schmidt zum Thema Squeeze-Out gegenüber smartcaps zu sagen hat. Warum auch - die Entscheidung über den Ausschluss der PSB vom elektronischen Handel kommt faktisch ja schon einem Delisting gleich. Das will die Muttergesellschaft allerdings nicht gelten lassen: "Die PSB-Papiere bleiben handelbar, wenn sie es auf dem Parkett auch schwer haben dürften", räumt Schmidt ein. Haupt-Beweggrund für das Delisting sind die mit der Entscheidung verbundenen Kosteneinsparungen.
Hot oder cold - Hauptsache Delisting
In Zeiten von Konjunkturkrise, Unsicherheit über wirtschaftspolitische Entwicklungen und Euroschwäche sparen die Unternehmen, wo es nur geht. Und sei es an der Börsennotiz ihrer Tochtergesellschaften. Das Beispiel der Bechtle AG und ihrer Tochter PSB lässt sich auch auf die Immobilienbranche ausweiten. Dort meldete die TAG Tegernsee AG Mitte November, dass die Tochtergesellschaft Bau-Verein zu Hamburg AG im kommenden Jahr von der Börse genommen wird. Fast 90 Prozent der Aktien sind in TAG-Hand. "Die Börsennotiz verursacht Kosten, deren Notwendigkeit aufgrund der Anteilsverhältnisse in Frage zu stellen sind", erläutert TAG-Vorstandsmitglied Olaf Borkers im Gespräch mit smartcaps. "Außerdem ergeben sich seit längerer Zeit aufgrund des geringen Streubesitzes und der damit verbundenen geringen Umsätze in Bau-Verein-Aktien deutliche Unterschiede zwischen dem inneren Wert und dem Börsenkurs." Entweder wird der Bau-Verein in eine andere Rechtsform umgewandelt (sogenanntes cold delisting), oder die Aktionäre erhalten im Rahmen des "hot delisting" ein Abfindungsangebot. "Wir prüfen beide Möglichkeiten, eine Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2004 fallen", so Vorstandsmitglied Olaf Borkers.
Standhafte Anleger wehren sich gegen den zwangsweisen Ausschluss
Auf das Squeeze-Out zu verzichten ist eine weise Entscheidung von Bechtle und der Immobilienfirma TAG. Denn der zwangsweise Ausschluss von Minderheitsaktionären birgt seine Tücken. Der Automobilzulieferer Edscha kämpft seit Monaten mit Anfechtungsklagen von sechs standhaften Anlegern, die sich gegen ihren Ausschluss wehren. US-Investor Carlyle hat mittlerweile 99 Prozent der Edscha-Papiere in der Hand. Wann die Beteiligungsgesellschaft ihre Neuerwerbung aber von der Börse nehmen kann, liegt in den Händen der Richter. Noch vor Ende des Jahres sollte allerdings eine Entscheidung gefallen sein.
Präsenz am Kapitalmarkt hat seinen Charme
Andere Investoren wissen hingegen noch nicht, wie sie nach der Übernahme mit dem börsennotierten Unternehmen weiter verfahren sollen. "Beide Szenarien - ein Verbleib an der Börse oder ein Squeeze-Out - sind durchaus reizvoll" sagt Ralf Weber, Vorstandsmitglied der Autania AG, zu smartcaps. Die Holding für mittelständische Maschinenbau-Unternehmen wurde im September von der Darmstädter Industriellenfamilie Ströher übernommen. Derzeit läuft ein Barabfindungsangebot von 13 Euro je Anteilsschein. Nur wenige Wochen nach Eröffnung des Verfahrens hält Familie Ströher bereits 90 Prozent der Autania-Aktien. Wie es weitergeht, ist allerdings unklar. "Bleibt Autania an der Börse, ergibt sich bei dem geringen Streubesitz ein relativ enger Markt", so Vorstandsmitglied Weber, "dort lassen sich dann gute Kursgewinne realisieren. Außerdem hat die Präsenz am Kapitalmarkt auch ihren Charme." Die zweite Variante des Squeeze-Out sei allerdings auch denkbar: "Familie Ströher könnte dann still und leise ihr Geld verdienen."
Wie auch immer sich die superreiche Industriellenfamilie entscheidet, bereits jetzt sind die Umsätze mit Autania-Aktien minimal. Das gilt für die meisten Übernahmekandidaten, wo nur noch ein paar Zocker auf ein lukratives Squeeze-Out hoffen. In den meisten Fällen gehen die Aktionäre auf das Abfindungsgebot ein und kassieren die damit verbundene Prämie. Für die an Small- und Midcaps interessierten Anleger ist der Trend zum Abschied von der Börse allerdings problematisch. Denn oft sind es besonders aussichtsreiche und substanzhaltige Unternehmen, die übernommen werden oder aus Kostengründen die Segel streichen. Dadurch verliert das Segment einige seiner Perlen. Bleibt zu hoffen, dass im kommenden Jahr bei verbessertem Börsenklima wieder neue Unternehmen den Schritt an die Börse wagen. Nur dann kann das Nebenwerte-Segment die Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft auf Dauer auch richtig abbilden.
© smartcaps 2003
Quelle: Wirtschaftsblatt vom 15.12.2003 18:44
Gedanken: Generali Holding Vienna und die Delisting-Quote
Vier Punkte pro Delisting. Und im Fazit doch einer dagegen
Ein paar Facts und ein paar Gedanken zur Generali Holding Vienna. Vieles deutet auf einen Börsenrückzug hin, aber ...
- Abfindung von vier Germany-Töchtern:
Am 8. April 2002 wurde seitens der AMB-Generali-Holding AG (Aachen) bekanntgegeben, dass der Streubesitz von 4 börsenotierten Töchtern in Deutschland abgefunden wird; es handelte sich um die Thuringia Versicherungs AG bei 323 Euro, die Volksfürsorge Holding AG bei 554 Euro, die Aachener und Münchener Lebensversicherungs AG bei 528 Euro und die Aachener und Münchener Versicherungs AG bei 352 Euro. Alle vier waren rasch vom Kurszettel gestrichen worden. Die nicht börsenotierten Töchter "Deutsche Bausparkasse Badenia AG" sowie "Central Krankenversicherungs AG (Köln)" wurden ebenso abgefunden. Wer sich jetzt die Charts der vier börsenotierten Töchter ansieht, bemerkt vielleicht die eine oder andere Parallele zur Generali Holding Vienna. Vor allem: Der WTC-Crash hatte bei allen nur vernachlässigbare Auswirkungen.
Generali Holding Vienna notierte zu Beginn der Börsen-Baisse im März 2000 bei 20 Euro (Achtung: Split, man erhielt zwischenzeitlich acht Aktien für eine); sie steigt ebenso wie die vier abgefundenen Deutschland-Töchter gegen den internationalen Abwärtstrend bis März 2001 auf rund 28 Euro, korrigiert auf 20 Euro, und fällt beim darauf folgenden WTC-Sep-Crash 2001 nicht mehr; dies war verwunderlich, denn nahezu alle Versicherungen brachen weltweit förmlich ein; beim Analysten-Meeting am 21. Jänner 2003 der Generali-Mutter in Tries wird dann der strategische Plan für die nächsten Jahre vorgelegt; bei einer Power-Point-Präsentation wird ein möglicher "Possible-Buy-Out" der Generali Holding Vienna bekannt gegeben; Generali-Vienna schiesst bis auf 23 Euro hoch, am Folgetag kam das Dementi ("... denken jetzt nicht daran..."), korrigiert bis Ende 2003 auf 18 Euro und steigt von da an - begleitet von hohen Umsätzen - kontinuierlich aufs Year-High bei akt. 25,25 Euro (Closing-Basis). Aber: Der Streubesitz der vier abgefundenen Deutschland-Töchter lag nur mehr zwischen 0,45 % - 2,86 %; der offizielle Streubesitz der Generali Holding Vienna per 21. Jänner 2003 (der Tag an dem der "possible-Buy-Out" bekannt gegeben wurde) bei 6,3 %.
- Umsatz-Explosion
So weit, so gut: Seit 31. Okt. 2003 begannen die Umsätze in Generali Holding Vienna zu explodieren. Alleine an den zuletzt 12 stärksten Handelstagen wurde 12,6% des Streubesitzes umgesetzt - dieser Umstand deutet darauf hin, dass "jemand" wohl sehr an der Generali Holding Vienna interessiert ist und eben "sammelt". Die Charts der bereits abgefundenen Generali-Töchter in Deutschland zeigen, dass schon sechs Monate vor dem Abfindungs-Offert das Abfindungsniveau erreicht war.
- Interunfall (Abfindung/Fusion)
Und dann kam vor wenigen Tagen die Meldung, wonach Generali ihre beiden Austro-Töchter "Generali-Versicherung" sowie "Interunfall-Versicherung" fusionieren möchte. Interunfall wurde bereits im April 2000 von Generali bei 140 Euro aufgekauft; der verbliebene harte Interunfall-Aktionärskern hält nur mehr 0,65% des Streubesitzes und wird nun mittels einem sog. Squeeze-Out abgefunden. Somit ist die strategische Ausrichtung der Generali gut erkennbar, denn mit diesem Schritt hat sie sich am österreichischen Markt an die Pole-Position geschossen. Was spricht jetzt für eine Abfindung auch der börsenotierten Generali Holding Vienna? Nun ja, die italienische Generali wird nicht auf einer Analystenkonferenz im Jänner 2003 den strategischen Plan - mit einem Possible-Buy-Out der Generali Holding Vienna (Mutter hält 93,7%) sowie der Generali France Assurance (Mutter hält 89,5%) vorstellen und dann nichts tun; das passt nicht ganz zur Glaubwürdigkeit eines Börse-Riesen, wie es Generali (Italia) eben ist. Und der Riese trat auch bald den Glaubwürdigkeitsbeweis an, denn ...
-l Generali-France-
... wurde bereits abgefunden: Bei Generali-France wurde am 5. Juni (also knapp ein halbes Jahr nach der Analystenkonferenz) mitgeteilt, dass man beschlossen hat, den Streubesitz bei 415 Euro auszukaufen (Generali-France notierte im Jänner 2003 noch bei 350 Euro). Und: Der Streubesitz von Generali-France lag immerhin noch bei 10,50%, jener der Generali Vienna nur bei 6,3%.
- Den Fakten nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Abfindungsangebot kommt. Und wohl auch zu deutlich höheren Kursen als aktuell. Ein Punkt ist aber zu beachten: Anders als alle anderen in diesem Artikel erwähnten "Generalis" ist die Generali Holding Vienna in einem Leitindex enthalten. Und das ist der kleine Unterschied. Soll heissen: Erst wenn die Generali aus dem ATX ausscheidet (egal, ob freiwillig oder unfreiwillig) wird alles sehr schnell gehen. (BE)
http://www.boerse-express.at
19.12.2003
Generali Holding mit 5er-Serie weiter im Plus
18.12.2003
Generali: Starke Hände sammeln fleissig weiter
15.12.2003
Gedanken: Generali Holding Vienna und die Delisting-Quote
10.12.2003
Auch heute hohes Volumen in Generali
04.12.2003
Generali Versicherungen und Interunfall fusionieren
Gedanken: Generali Holding Vienna und die Delisting-Quote
Vier Punkte pro Delisting. Und im Fazit doch einer dagegen
Ein paar Facts und ein paar Gedanken zur Generali Holding Vienna. Vieles deutet auf einen Börsenrückzug hin, aber ...
- Abfindung von vier Germany-Töchtern:
Am 8. April 2002 wurde seitens der AMB-Generali-Holding AG (Aachen) bekanntgegeben, dass der Streubesitz von 4 börsenotierten Töchtern in Deutschland abgefunden wird; es handelte sich um die Thuringia Versicherungs AG bei 323 Euro, die Volksfürsorge Holding AG bei 554 Euro, die Aachener und Münchener Lebensversicherungs AG bei 528 Euro und die Aachener und Münchener Versicherungs AG bei 352 Euro. Alle vier waren rasch vom Kurszettel gestrichen worden. Die nicht börsenotierten Töchter "Deutsche Bausparkasse Badenia AG" sowie "Central Krankenversicherungs AG (Köln)" wurden ebenso abgefunden. Wer sich jetzt die Charts der vier börsenotierten Töchter ansieht, bemerkt vielleicht die eine oder andere Parallele zur Generali Holding Vienna. Vor allem: Der WTC-Crash hatte bei allen nur vernachlässigbare Auswirkungen.
Generali Holding Vienna notierte zu Beginn der Börsen-Baisse im März 2000 bei 20 Euro (Achtung: Split, man erhielt zwischenzeitlich acht Aktien für eine); sie steigt ebenso wie die vier abgefundenen Deutschland-Töchter gegen den internationalen Abwärtstrend bis März 2001 auf rund 28 Euro, korrigiert auf 20 Euro, und fällt beim darauf folgenden WTC-Sep-Crash 2001 nicht mehr; dies war verwunderlich, denn nahezu alle Versicherungen brachen weltweit förmlich ein; beim Analysten-Meeting am 21. Jänner 2003 der Generali-Mutter in Tries wird dann der strategische Plan für die nächsten Jahre vorgelegt; bei einer Power-Point-Präsentation wird ein möglicher "Possible-Buy-Out" der Generali Holding Vienna bekannt gegeben; Generali-Vienna schiesst bis auf 23 Euro hoch, am Folgetag kam das Dementi ("... denken jetzt nicht daran..."), korrigiert bis Ende 2003 auf 18 Euro und steigt von da an - begleitet von hohen Umsätzen - kontinuierlich aufs Year-High bei akt. 25,25 Euro (Closing-Basis). Aber: Der Streubesitz der vier abgefundenen Deutschland-Töchter lag nur mehr zwischen 0,45 % - 2,86 %; der offizielle Streubesitz der Generali Holding Vienna per 21. Jänner 2003 (der Tag an dem der "possible-Buy-Out" bekannt gegeben wurde) bei 6,3 %.
- Umsatz-Explosion
So weit, so gut: Seit 31. Okt. 2003 begannen die Umsätze in Generali Holding Vienna zu explodieren. Alleine an den zuletzt 12 stärksten Handelstagen wurde 12,6% des Streubesitzes umgesetzt - dieser Umstand deutet darauf hin, dass "jemand" wohl sehr an der Generali Holding Vienna interessiert ist und eben "sammelt". Die Charts der bereits abgefundenen Generali-Töchter in Deutschland zeigen, dass schon sechs Monate vor dem Abfindungs-Offert das Abfindungsniveau erreicht war.
- Interunfall (Abfindung/Fusion)
Und dann kam vor wenigen Tagen die Meldung, wonach Generali ihre beiden Austro-Töchter "Generali-Versicherung" sowie "Interunfall-Versicherung" fusionieren möchte. Interunfall wurde bereits im April 2000 von Generali bei 140 Euro aufgekauft; der verbliebene harte Interunfall-Aktionärskern hält nur mehr 0,65% des Streubesitzes und wird nun mittels einem sog. Squeeze-Out abgefunden. Somit ist die strategische Ausrichtung der Generali gut erkennbar, denn mit diesem Schritt hat sie sich am österreichischen Markt an die Pole-Position geschossen. Was spricht jetzt für eine Abfindung auch der börsenotierten Generali Holding Vienna? Nun ja, die italienische Generali wird nicht auf einer Analystenkonferenz im Jänner 2003 den strategischen Plan - mit einem Possible-Buy-Out der Generali Holding Vienna (Mutter hält 93,7%) sowie der Generali France Assurance (Mutter hält 89,5%) vorstellen und dann nichts tun; das passt nicht ganz zur Glaubwürdigkeit eines Börse-Riesen, wie es Generali (Italia) eben ist. Und der Riese trat auch bald den Glaubwürdigkeitsbeweis an, denn ...
-l Generali-France-
... wurde bereits abgefunden: Bei Generali-France wurde am 5. Juni (also knapp ein halbes Jahr nach der Analystenkonferenz) mitgeteilt, dass man beschlossen hat, den Streubesitz bei 415 Euro auszukaufen (Generali-France notierte im Jänner 2003 noch bei 350 Euro). Und: Der Streubesitz von Generali-France lag immerhin noch bei 10,50%, jener der Generali Vienna nur bei 6,3%.
- Den Fakten nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Abfindungsangebot kommt. Und wohl auch zu deutlich höheren Kursen als aktuell. Ein Punkt ist aber zu beachten: Anders als alle anderen in diesem Artikel erwähnten "Generalis" ist die Generali Holding Vienna in einem Leitindex enthalten. Und das ist der kleine Unterschied. Soll heissen: Erst wenn die Generali aus dem ATX ausscheidet (egal, ob freiwillig oder unfreiwillig) wird alles sehr schnell gehen. (BE)
http://www.boerse-express.at
19.12.2003
Generali Holding mit 5er-Serie weiter im Plus
18.12.2003
Generali: Starke Hände sammeln fleissig weiter
15.12.2003
Gedanken: Generali Holding Vienna und die Delisting-Quote
10.12.2003
Auch heute hohes Volumen in Generali
04.12.2003
Generali Versicherungen und Interunfall fusionieren
Ich möchte mal ein paar neue Namen ins Spiel bringen,
die meiner Meinung nach noch nicht genannt wurden, aber
hochinteressant sind. Ich besitze alle genannten Papiere
selbst und empfehle mal das Studium der Charts.
Hageda 600500
Reichelt 707500, 707503
Stumpf 728200, 728204
Alle Aktien gehören zum Firmenimperium von Merckle, u.a.
Phoenix Pharma und Ratiopharm. Die 707503 hat eine nach-
zahlbare Vorzugsdividende von aktuell 30,72 Euro, die
wahrscheinlich in diesem Jahr bezahlt wird. Auch die
Eigenkapitalquote erscheint interessant : 93,9 %
Gruß an alle
die meiner Meinung nach noch nicht genannt wurden, aber
hochinteressant sind. Ich besitze alle genannten Papiere
selbst und empfehle mal das Studium der Charts.
Hageda 600500
Reichelt 707500, 707503
Stumpf 728200, 728204
Alle Aktien gehören zum Firmenimperium von Merckle, u.a.
Phoenix Pharma und Ratiopharm. Die 707503 hat eine nach-
zahlbare Vorzugsdividende von aktuell 30,72 Euro, die
wahrscheinlich in diesem Jahr bezahlt wird. Auch die
Eigenkapitalquote erscheint interessant : 93,9 %
Gruß an alle
RWE-DEA ist nun dran...
02.02.2004 - 18:18 Uhr
RWE plant Squeeze-out bei RWE Dea - Barabfindung 296 EUR/Aktie
Düsseldorf (vwd) - Die RWE AG, Essen, will ihre Hamburger Tochter RWE Dea AG im Zuge eines Squeeze-out-Verfahrens vollständig übernehmen. Wie der Konzern am Montag bekannt gab, soll auf der ordentlichen Hauptversammlung von RWE Dea am 7. April ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung betrage 296 EUR je Stückaktie, hieß es. Bezogen auf die knapp 72.000 Stück außenstehenden Aktien betrage die Abfindungssumme damit insgesamt 21,3 Mio EUR. Die RWE AG hält derzeit bereits 99,465% der Aktien. Die restlichen Titel sind noch im Streubesitz.
Die Höhe der Barabfindung wurde den Angaben zufolge auf Grundlage eines Gutachtens der KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt. +++ Andreas Heitker
vwd/2.2.2004/hei/bb
02.02.2004 - 18:18 Uhr
RWE plant Squeeze-out bei RWE Dea - Barabfindung 296 EUR/Aktie
Düsseldorf (vwd) - Die RWE AG, Essen, will ihre Hamburger Tochter RWE Dea AG im Zuge eines Squeeze-out-Verfahrens vollständig übernehmen. Wie der Konzern am Montag bekannt gab, soll auf der ordentlichen Hauptversammlung von RWE Dea am 7. April ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung betrage 296 EUR je Stückaktie, hieß es. Bezogen auf die knapp 72.000 Stück außenstehenden Aktien betrage die Abfindungssumme damit insgesamt 21,3 Mio EUR. Die RWE AG hält derzeit bereits 99,465% der Aktien. Die restlichen Titel sind noch im Streubesitz.
Die Höhe der Barabfindung wurde den Angaben zufolge auf Grundlage eines Gutachtens der KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt. +++ Andreas Heitker
vwd/2.2.2004/hei/bb
zu RWE-Dea Abfindung:
Schaut euch mal den Kursverlauf der letzten 10 Tage an. Es ging von rund 272,- Euro am 21.02.04 auf jetzt eben den angebotenen Abfindungsbetrag bzw. sogar leicht darüber.
Ich hoffe mal das BaFin schaut hier auch mal genauer hin und handelt ENDLICH auch mal !!!
Schaut euch mal den Kursverlauf der letzten 10 Tage an. Es ging von rund 272,- Euro am 21.02.04 auf jetzt eben den angebotenen Abfindungsbetrag bzw. sogar leicht darüber.
Ich hoffe mal das BaFin schaut hier auch mal genauer hin und handelt ENDLICH auch mal !!!
@alle: Ölmühle Hamburg AG (siehe die zwei Threads)!
Grammer - der nächste Übernahmekandidat im KFZ-Zuliefererbereich?
Quelle: www.falkenstein-ag.de im Forum.
Falkenstein_AG 04.02.2004, 17:58
Garmmer AG II
Die Grammer AG ist uns und anderen durchaus ein Begriff. Wir gehen davon aus, daß sich von den 10,5 Mio. ausstehenden Aktien weniger als 500.000 Aktien im echten Streubesitz befinden. Bekanntlich war ja die Permira-Gruppe im April 2001 im Rahmen einer (damals dringend benötigten) Kapitalerhöhung mit mehr als 60 % bei Grammer eingestiegen. Nach dem Ende des anschließende Pflichtangebot in Höhe von Euro 12,50 pro Aktie befanden sich vereinfacht gesagt rund 67 % der Aktien bei Permira und noch 15 % bei der Familie Grammer. Im September 2002 meldete ein Fonds der DG LUX , daß er (nur) noch über 4,6 % der Grammer-Aktien verfüge. Daneben dürften noch andere Adressen im Bereich der Nebenwerte größer Stückzahlen besitzen. Es gibt also kaum noch freie Stücke.
Inwieweit diese Konstellation die Grammer-Aktie nun zu einem heißen Abfindungskandidaten macht, können wir nicht beurteilen. Offensichtlich sitzt die Permira-Gruppe mit ihrem (mittlerweile erhöhten ?) Anteil und einem zu vermutenden Vorkaufsrecht für die Aktien der Familie Grammer seit nunmehr 2 1/2 Jahren ganz warm und trocken.
Die Bäume sind in dieser Zeit bei Grammer auch nicht unbedingt in den Himmel gewachsen. Ab 2005 soll sich die Profitabilität wieder erhöhen. Es sieht allerdings in der Tat so aus, als würde die Aktien nicht mehr unter Euro 18,00 abgegeben, und das ist ja auch schon etwas. Letztlich hat Permira am Ende bei Kiekert ja auch anständig gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Falkenstein Nebenwerte AG
Quelle: www.falkenstein-ag.de im Forum.
Falkenstein_AG 04.02.2004, 17:58
Garmmer AG II
Die Grammer AG ist uns und anderen durchaus ein Begriff. Wir gehen davon aus, daß sich von den 10,5 Mio. ausstehenden Aktien weniger als 500.000 Aktien im echten Streubesitz befinden. Bekanntlich war ja die Permira-Gruppe im April 2001 im Rahmen einer (damals dringend benötigten) Kapitalerhöhung mit mehr als 60 % bei Grammer eingestiegen. Nach dem Ende des anschließende Pflichtangebot in Höhe von Euro 12,50 pro Aktie befanden sich vereinfacht gesagt rund 67 % der Aktien bei Permira und noch 15 % bei der Familie Grammer. Im September 2002 meldete ein Fonds der DG LUX , daß er (nur) noch über 4,6 % der Grammer-Aktien verfüge. Daneben dürften noch andere Adressen im Bereich der Nebenwerte größer Stückzahlen besitzen. Es gibt also kaum noch freie Stücke.
Inwieweit diese Konstellation die Grammer-Aktie nun zu einem heißen Abfindungskandidaten macht, können wir nicht beurteilen. Offensichtlich sitzt die Permira-Gruppe mit ihrem (mittlerweile erhöhten ?) Anteil und einem zu vermutenden Vorkaufsrecht für die Aktien der Familie Grammer seit nunmehr 2 1/2 Jahren ganz warm und trocken.
Die Bäume sind in dieser Zeit bei Grammer auch nicht unbedingt in den Himmel gewachsen. Ab 2005 soll sich die Profitabilität wieder erhöhen. Es sieht allerdings in der Tat so aus, als würde die Aktien nicht mehr unter Euro 18,00 abgegeben, und das ist ja auch schon etwas. Letztlich hat Permira am Ende bei Kiekert ja auch anständig gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Falkenstein Nebenwerte AG
Stuttgart (vwd) - Die Dürr AG, Stuttgart, wird bei der Carl Schenck AG, Darmstadt, den Squeeze-out einleiten. Der Aufsichtsrat habe am Donnerstag die Einleitung eines Verfahrens beschlossen, nach dem die Minderheitsaktionäre der Carl Schenck AG ihre Aktien gegen Barabfindung an den Mehrheitsaktionär zu übertragen haben, teilte das Unternehmen ad hoc mit. Die Dürr AG hält derzeit 98,7% des Aktienkapitals von Schenck. Durch den Squeeze-out könne der Aufwand für Konzernstrukturen und doppeltes Berichtswesen verringert werden. Dürr werde die Bilanz für das Geschäftsjahr 2003 am 29. April vorlegen. vwd/12/19.2.2004/rio
Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.
Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),20:28 19.02.2004
Grüße
adelbert.
Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.
Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),20:28 19.02.2004
Grüße
adelbert.
Nachdem der Freistaat Bayern nun seine Beteiligung an der Regentalbahn AG in naher Zukunft abgeben will, kann man diesen Wert auch als potentiellen Abfindungskandidaten betrachten.
Ausführliche Informationen zur Regentalbahn gibt´s im Thread von Dr. Tegernsee.
Grüße
adelbert.
Ausführliche Informationen zur Regentalbahn gibt´s im Thread von Dr. Tegernsee.
Grüße
adelbert.
Mal wieder was zum Thema:
S Q U E E Z E - O U T
Angriff auf die Aktionäre
Von Kai Lange
Drängt ein Großaktionär die übrigen Anleger heraus, muss er sie abfinden. Doch höchst selten wird der faire Wert gezahlt: Meistens werden Kleinanleger abgezockt, so Aktienrechtler Harald Petersen. Nun könnte es noch schlimmer kommen.
mm.de: Bei einem Squeeze-out wird regelmäßig über die Höhe der Barabfindung für die verbleibenden Aktionäre gestritten, obwohl die rechtlichen Grundlagen im Januar 2002 vereinfacht wurden und ab September weiter vereinfacht werden. Wo liegt das Problem?
Petersen: Meist werden Aktionäre bei einem Squeeze-out-Verfahren über den Tisch gezogen. Seit Januar 2002 kann ein Großaktionär, der mindestens 95 Prozent an einem Unternehmen hält, die übrigen Aktionäre herausdrängen. Um die Höhe der Abfindung festzulegen, beauftragt er einen Wirtschaftsprüfer, dessen Unternehmensbewertung noch von einem Sachverständigen überprüft wird.
Rechtsanwalt Harald Petersen hat im Namen der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) schon zahlreiche Spruchverfahren angestrengt. Ab September werden diese Verfahren erschwert
mm.de: Das klingt zunächst fair.
Petersen: Das Problem an dem Verfahren liegt darin, dass der Aufkäufer des Unternehmens den Wirtschaftsprüfer beauftragt und ihn mit Daten versorgt. Der zweite Sachverständige hat im Anschluss meist nur wenige Tage Zeit, um die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers zu überprüfen - Prüfer und Wirtschaftsprüfer sind also auf eine Zusammenarbeit angewiesen. In der Regel werden dann die Werte, die ein Unternehmen vorgibt, abgenickt.
Der Aufkäufer und Auftraggeber des Wirtschaftsprüfers hat natürlich ein Interesse daran, den Wert des Unternehmens möglichst gering zu rechnen, damit er bei einer vollständigen Übernahme möglichst wenig bezahlen muss. Bei dem Bewertungsverfahren kommt also nicht unbedingt der faire Wert eines Unternehmens heraus. Mit Hilfe eigener Ertragsprognosen verfügt ein Unternehmen über wirksame Stellschrauben, um den Unternehmenswert je nach Interesse hoch- oder herunterzurechnen. Im Vorfeld eines Börsengangs hat man es meist mit sehr optimistischen Ertragsprognosen zu tun, im Fall eines Squeeze-out sind sie dann eher pessimistisch.
mm.de: Eine "angemessene Abfindung" wird auf diese Weise also nicht erreicht?
Petersen: Die Fehler im System kann man auch daran erkennen, dass die Abfindung bisher in 90 Prozent der Fälle aufgestockt werden musste, sobald das erste Abfindungsangebot gerichtlich überprüft wurde. Dies heißt nichts anderes, als dass in der großen Mehrheit der Fälle der Großaktionär versucht hat, die privaten Aktionäre zu übervorteilen. Es ist also möglich, je nach eigener Interessenlage Unternehmenswerte zu erzeugen und zu testieren, die hinten und vorne nicht stimmen.
mm.de: Wie lassen sich derlei Rechentricks vermeiden?
Petersen: Vertreter der freien Aktionäre müssen an dem Bewertungsverfahren beteiligt werden. Wir brauchen zusätzlich zum beauftragten Wirtschaftsprüfer eine neutrale Instanz, damit das Wertermittlungsverfahren glaubwürdig wird.
Offiziell hat der Wirtschaftsprüfer diese neutrale Funktion, aber er ist häufig auf das Wohlwollen der Unternehmen angewiesen: Er will schließlich weitere Aufträge von seinen wichtigen Kunden bekommen. Wir brauchen also im Bewertungsverfahren weitere Experten, die nicht im Auftrag des Unternehmens arbeiten und denen die Investoren vertrauen. Viele Squeeze-out-Verfahren haben bereits zu Vertrauensverlusten bei Anlegern geführt
C H E C K L I S T E F Ü R A K T I O N Ä R E
Was tun beim Squeeze-out?
Privatanleger haben kaum Möglichkeiten, sich gegen einen Squeeze-out-Beschluss zu wehren. Allerdings gibt es wichtige Regeln, mit denen Sie Ihre Chancen fahren. manager-magazin.de sagt, wie Sie sich in einem Rausschmiss-Verfahren verhalten sollte.
1. Hält der betroffene Aktionär die angebotene Barabfindung für angemessen, sollte er gar nichts tun, rät die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre. Es ist nicht ratsam, seine Papiere im Depot vor Zahlung der Abfindung verkaufen: Die Abfindung wird spesenfrei gutgeschrieben, während beim Verkauf der Papiere zum selben Preis Gebühren anfallen.
2. Wer mit der angebotenen Abfindung nicht zufrieden ist, muss auf ein Spruchstellenverfahren setzen und künftig das erstellte Gutachten zum Unternehmenswert konkret angreifen. Die Mitteilung an das zuständige Landgericht, man halte die Abfindung für "nicht angemessen", reicht ab September nicht mehr aus. Das Unternehmen schickt das Gutachten auf Nachfrage zu - die Lektüre ist jedoch eher etwas für Spezialisten.
3. Statt das Gutachten selbst anzugreifen, kann der Aktionär auch abwarten und hoffen, dass innerhalb der gesetzten Drei-Monats-Frist zum Beispiel eine Aktionärsvereinigung diesen Schritt übernimmt. Eine nachgebesserte Abfindung muss an alle Aktionäre gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben oder nicht.
4. Wichtig: Fristen beachten. Innerhalb von drei Monaten, nachdem der Beschluss zum Squeeze Out eingetragen ist, muss das Spruchstellenverfahren eingeleitet werden.
5. Der Aktionär muss sich selbst darüber auf dem Laufenden halten, ob die Abfindung eventuell nachgebessert wurde. Von seiner Bank ist in diesem Fall keine Hilfe zu erwarten. Tritt er dem Spruchstellenverfahren bei, informiert ihn das Gericht. Eine weitere Möglichkeit ist, einer Aktionärsschutzvereinigung beizutreten, die (bislang) an fast jedem Verfahren beteiligt ist. Die Informationen über den Ausgang des Verfahrens kommen dann von dieser Seite.
S Q U E E Z E - O U T
Angriff auf die Aktionäre
Von Kai Lange
Drängt ein Großaktionär die übrigen Anleger heraus, muss er sie abfinden. Doch höchst selten wird der faire Wert gezahlt: Meistens werden Kleinanleger abgezockt, so Aktienrechtler Harald Petersen. Nun könnte es noch schlimmer kommen.
mm.de: Bei einem Squeeze-out wird regelmäßig über die Höhe der Barabfindung für die verbleibenden Aktionäre gestritten, obwohl die rechtlichen Grundlagen im Januar 2002 vereinfacht wurden und ab September weiter vereinfacht werden. Wo liegt das Problem?
Petersen: Meist werden Aktionäre bei einem Squeeze-out-Verfahren über den Tisch gezogen. Seit Januar 2002 kann ein Großaktionär, der mindestens 95 Prozent an einem Unternehmen hält, die übrigen Aktionäre herausdrängen. Um die Höhe der Abfindung festzulegen, beauftragt er einen Wirtschaftsprüfer, dessen Unternehmensbewertung noch von einem Sachverständigen überprüft wird.
Rechtsanwalt Harald Petersen hat im Namen der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) schon zahlreiche Spruchverfahren angestrengt. Ab September werden diese Verfahren erschwert
mm.de: Das klingt zunächst fair.
Petersen: Das Problem an dem Verfahren liegt darin, dass der Aufkäufer des Unternehmens den Wirtschaftsprüfer beauftragt und ihn mit Daten versorgt. Der zweite Sachverständige hat im Anschluss meist nur wenige Tage Zeit, um die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers zu überprüfen - Prüfer und Wirtschaftsprüfer sind also auf eine Zusammenarbeit angewiesen. In der Regel werden dann die Werte, die ein Unternehmen vorgibt, abgenickt.
Der Aufkäufer und Auftraggeber des Wirtschaftsprüfers hat natürlich ein Interesse daran, den Wert des Unternehmens möglichst gering zu rechnen, damit er bei einer vollständigen Übernahme möglichst wenig bezahlen muss. Bei dem Bewertungsverfahren kommt also nicht unbedingt der faire Wert eines Unternehmens heraus. Mit Hilfe eigener Ertragsprognosen verfügt ein Unternehmen über wirksame Stellschrauben, um den Unternehmenswert je nach Interesse hoch- oder herunterzurechnen. Im Vorfeld eines Börsengangs hat man es meist mit sehr optimistischen Ertragsprognosen zu tun, im Fall eines Squeeze-out sind sie dann eher pessimistisch.
mm.de: Eine "angemessene Abfindung" wird auf diese Weise also nicht erreicht?
Petersen: Die Fehler im System kann man auch daran erkennen, dass die Abfindung bisher in 90 Prozent der Fälle aufgestockt werden musste, sobald das erste Abfindungsangebot gerichtlich überprüft wurde. Dies heißt nichts anderes, als dass in der großen Mehrheit der Fälle der Großaktionär versucht hat, die privaten Aktionäre zu übervorteilen. Es ist also möglich, je nach eigener Interessenlage Unternehmenswerte zu erzeugen und zu testieren, die hinten und vorne nicht stimmen.
mm.de: Wie lassen sich derlei Rechentricks vermeiden?
Petersen: Vertreter der freien Aktionäre müssen an dem Bewertungsverfahren beteiligt werden. Wir brauchen zusätzlich zum beauftragten Wirtschaftsprüfer eine neutrale Instanz, damit das Wertermittlungsverfahren glaubwürdig wird.
Offiziell hat der Wirtschaftsprüfer diese neutrale Funktion, aber er ist häufig auf das Wohlwollen der Unternehmen angewiesen: Er will schließlich weitere Aufträge von seinen wichtigen Kunden bekommen. Wir brauchen also im Bewertungsverfahren weitere Experten, die nicht im Auftrag des Unternehmens arbeiten und denen die Investoren vertrauen. Viele Squeeze-out-Verfahren haben bereits zu Vertrauensverlusten bei Anlegern geführt
C H E C K L I S T E F Ü R A K T I O N Ä R E
Was tun beim Squeeze-out?
Privatanleger haben kaum Möglichkeiten, sich gegen einen Squeeze-out-Beschluss zu wehren. Allerdings gibt es wichtige Regeln, mit denen Sie Ihre Chancen fahren. manager-magazin.de sagt, wie Sie sich in einem Rausschmiss-Verfahren verhalten sollte.
1. Hält der betroffene Aktionär die angebotene Barabfindung für angemessen, sollte er gar nichts tun, rät die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre. Es ist nicht ratsam, seine Papiere im Depot vor Zahlung der Abfindung verkaufen: Die Abfindung wird spesenfrei gutgeschrieben, während beim Verkauf der Papiere zum selben Preis Gebühren anfallen.
2. Wer mit der angebotenen Abfindung nicht zufrieden ist, muss auf ein Spruchstellenverfahren setzen und künftig das erstellte Gutachten zum Unternehmenswert konkret angreifen. Die Mitteilung an das zuständige Landgericht, man halte die Abfindung für "nicht angemessen", reicht ab September nicht mehr aus. Das Unternehmen schickt das Gutachten auf Nachfrage zu - die Lektüre ist jedoch eher etwas für Spezialisten.
3. Statt das Gutachten selbst anzugreifen, kann der Aktionär auch abwarten und hoffen, dass innerhalb der gesetzten Drei-Monats-Frist zum Beispiel eine Aktionärsvereinigung diesen Schritt übernimmt. Eine nachgebesserte Abfindung muss an alle Aktionäre gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben oder nicht.
4. Wichtig: Fristen beachten. Innerhalb von drei Monaten, nachdem der Beschluss zum Squeeze Out eingetragen ist, muss das Spruchstellenverfahren eingeleitet werden.
5. Der Aktionär muss sich selbst darüber auf dem Laufenden halten, ob die Abfindung eventuell nachgebessert wurde. Von seiner Bank ist in diesem Fall keine Hilfe zu erwarten. Tritt er dem Spruchstellenverfahren bei, informiert ihn das Gericht. Eine weitere Möglichkeit ist, einer Aktionärsschutzvereinigung beizutreten, die (bislang) an fast jedem Verfahren beteiligt ist. Die Informationen über den Ausgang des Verfahrens kommen dann von dieser Seite.
Die Anmerkungen von Kai Lange sind recht interessant, insbesonders die Änderung ab Sept. 2004. Ich bin derzeit selbst von einem "squeeze out" bei mg vv betroffen, den ich allerding überhaupt nicht gewünscht habe, da die Garantiedividende von 2.13 Euro recht auskömmlich war und ich die Aktiie sicherlich noch jahrelang behalten hätte.Die geplante Abfindung von 34 Euro war extrem "geizig" von der Mutter.Inzwischen ist allerding vor Gericht Widerspruch eingelegt worden.
ROUNDUP 2: EnBW: Investcorp kauft Parkplatzbetreiber Apcoa
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Energiekonzern EnBW hat einen Käufer für den Parkplatzbetreiber Apcoa AG gefunden. Das Unternehmen, das bislang Teil des zur EnBW zählenden Salamander-Konzerns ist, werde von dem Londoner Unternehmen Investcorpübernommen, teilte EnBW-Vorstandschef Utz Claassen am Freitag in Karlsruhe mit. Der Verkauf sei"mit einem Handschlag"besiegelt worden, sagte Claassen.
Sowohl bei der Salamander AG (Kornwestheim) als auch bei Investcorp müssten jedoch die Aufsichtsgremien noch zustimmen. Der Kaufvertrag werde vermutlich in der nächsten Woche unterzeichnet. Zum Kaufpreis sagte Claassen nichts. Es sei Stillschweigen vereinbart worden.
INVESTCORP BESTÄTIGT VERHANDLUNGEN
Die britische Investorengruppe Investcorp bestätigte am Freitag lediglich Verhandlungen mit der EnBW. Eine"verbindlicheÜbereinkunft"sei bei diesen Verhandlungen aber noch nicht getroffen worden, sagte eine Sprecherin der Gruppe in Frankfurt.
Die Apcoa AG ist Europas größter Parkplatzbetreiber. Die Apcoa- Gruppe bewirtschaftet heute gut 1800 Parkhäuser oder Parkplätze mit rund 658 000 Stellplätzen in elf Ländern. Die etwa 3770 Mitarbeiter erwirtschaften jährlich einen Umsatz von rund 413 Millionen Euro./bö/DP/js
© dpa - Meldung vom 05.03.2004 18:25 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Energiekonzern EnBW hat einen Käufer für den Parkplatzbetreiber Apcoa AG gefunden. Das Unternehmen, das bislang Teil des zur EnBW zählenden Salamander-Konzerns ist, werde von dem Londoner Unternehmen Investcorpübernommen, teilte EnBW-Vorstandschef Utz Claassen am Freitag in Karlsruhe mit. Der Verkauf sei"mit einem Handschlag"besiegelt worden, sagte Claassen.
Sowohl bei der Salamander AG (Kornwestheim) als auch bei Investcorp müssten jedoch die Aufsichtsgremien noch zustimmen. Der Kaufvertrag werde vermutlich in der nächsten Woche unterzeichnet. Zum Kaufpreis sagte Claassen nichts. Es sei Stillschweigen vereinbart worden.
INVESTCORP BESTÄTIGT VERHANDLUNGEN
Die britische Investorengruppe Investcorp bestätigte am Freitag lediglich Verhandlungen mit der EnBW. Eine"verbindlicheÜbereinkunft"sei bei diesen Verhandlungen aber noch nicht getroffen worden, sagte eine Sprecherin der Gruppe in Frankfurt.
Die Apcoa AG ist Europas größter Parkplatzbetreiber. Die Apcoa- Gruppe bewirtschaftet heute gut 1800 Parkhäuser oder Parkplätze mit rund 658 000 Stellplätzen in elf Ländern. Die etwa 3770 Mitarbeiter erwirtschaften jährlich einen Umsatz von rund 413 Millionen Euro./bö/DP/js
© dpa - Meldung vom 05.03.2004 18:25 Uhr
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Da hat sich das Warten mal wieder gelohnt. Statt des läppischen Angebots von 29,15 bietet Bosch nun zum Squeeze-out von Buderus 34 €. Dividende dürfte auch noch gezahlt werden und ob 34 € in einem Spruchstellenverfahren das letzte Wort sind bleibt auch noch abzuwarten
Nachrichten: HypoVereinsbank plant Squeeze-out bei Vereins- und Westbank
Die HypoVereinsbank AG hat ihren Anteil an der Vereins- und Westbank AG auf deutlich mehr als 95% erhöht und will die außenstehenden Aktionäre nun im Wege des "Squeeze-out" ausschließen. Wie vwd berichtet, teilte die HVB am Mittwoch mit, dass im Mittelpunkt dabei die Ermittlung einer angemessenen Abfindung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer stehe. Der Aufsichtsrat der Bank habe die Integration der Vereins- und Westbank im Sommer 2003 beschlossen, so die Meldung weiter.
Die HypoVereinsbank AG hat ihren Anteil an der Vereins- und Westbank AG auf deutlich mehr als 95% erhöht und will die außenstehenden Aktionäre nun im Wege des "Squeeze-out" ausschließen. Wie vwd berichtet, teilte die HVB am Mittwoch mit, dass im Mittelpunkt dabei die Ermittlung einer angemessenen Abfindung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer stehe. Der Aufsichtsrat der Bank habe die Integration der Vereins- und Westbank im Sommer 2003 beschlossen, so die Meldung weiter.
Bieter: Beta Systems Software AG; Zielgesellschaft: Kleindienst Datentechnik AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Pflichtveröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) – Pflichtangebot
Bieter:
Beta Systems Software Aktiengeselllschaft
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
Zielgesellschaft:
Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft
Brixener Straße 8
86165 Augsburg
ISIN DE 0006290208, vormals WKN 629 020
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat am 18. März 2004 2.052.251 auf
den Inhaber lautende Stückaktien der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft
zu einem Kaufpreis von EUR 7,50 je Aktie gekauft. Die 2.052.251 Stimmrechte aus
den gekauften Aktien der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft, die einer
Stimmrechtsbeteiligung von 51,31% entsprechen, sind der Beta Systems Software
Aktiengesellschaft bereits nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpÜG zuzurechnen. Damit
hat Beta Systems Software Aktiengesellschaft die Kontrolle im Sinne der §§ 35
Abs. 1 Satz 1 und 29 Abs. 2 WpÜG über die Kleindienst Datentechnik
Aktiengesellschaft erlangt. Verkäufer waren eine Investorengruppe unter Führung
der German Venture Managers (2000) Limited sowie der Aufsichtsratsvorsitzende
und der Vorstandsvorsitzende der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft.
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft wird in einem Pflichtangebot den
übrigen Aktionären der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft anbieten,
ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Kleindienst Datentechnik
Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00
je Aktie (ISIN DE 0006290208, WKN 629 020) zu einem Preis von EUR 7,50 je Aktie
zu erwerben.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im
Internet unter
http://www.betasystems.com
veröffentlicht und bei der Commerzbank AG ZGS-CMAD, Mainzer Landstrasse 153,
60327 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich Anfang April 2004
erfolgen.
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ist ein führender Anbieter von
hochleistungsfähigen und intelligenten Lösungen für die Verwaltung von
Massendaten. Sie liefert Software, welche es Unternehmen ermöglicht, ihre
Prozesse im Rahmen der Datensicherung, des Dokumentenmanagement und des Betriebs
von Rechenzentren einfacher und effizienter zu gestalten. Das Unter-nehmen ist
spezialisiert auf die Automatisierung und Optimierung großvolumiger
Datenverarbei-tungsprozesse seiner Kunden und konzentriert sich dabei auf
kostenminimierende und intelligente Handhabung, Speicherung und Verteilung von
Informationen und Dokumenten. In 2003 erwirtschaftete die Beta Systems Software
Aktiengesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 55,8 Millionen Euro. Das Unternehmen
ist in 41 Ländern aktiv und hat 381 Mitarbeiter weltweit. Die Kleindienst
Datentechnik Aktiengesellschaft ist einer der führenden Anbieter im
Dokumentenmanagement mit Kernkompetenzen in den Bereichen Produktentwicklung,
Systemintegration, Dienstleistungen, Service und Support.
Berlin, den 18. März 2004
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.03.2004
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Notiert: Beta Systems Software AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und
Stuttgart;
Kleindienst Datentechnik AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),22:05 18.03.2004
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtveröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) – Pflichtangebot
Bieter:
Beta Systems Software Aktiengeselllschaft
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
Zielgesellschaft:
Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft
Brixener Straße 8
86165 Augsburg
ISIN DE 0006290208, vormals WKN 629 020
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat am 18. März 2004 2.052.251 auf
den Inhaber lautende Stückaktien der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft
zu einem Kaufpreis von EUR 7,50 je Aktie gekauft. Die 2.052.251 Stimmrechte aus
den gekauften Aktien der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft, die einer
Stimmrechtsbeteiligung von 51,31% entsprechen, sind der Beta Systems Software
Aktiengesellschaft bereits nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpÜG zuzurechnen. Damit
hat Beta Systems Software Aktiengesellschaft die Kontrolle im Sinne der §§ 35
Abs. 1 Satz 1 und 29 Abs. 2 WpÜG über die Kleindienst Datentechnik
Aktiengesellschaft erlangt. Verkäufer waren eine Investorengruppe unter Führung
der German Venture Managers (2000) Limited sowie der Aufsichtsratsvorsitzende
und der Vorstandsvorsitzende der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft.
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft wird in einem Pflichtangebot den
übrigen Aktionären der Kleindienst Datentechnik Aktiengesellschaft anbieten,
ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Kleindienst Datentechnik
Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00
je Aktie (ISIN DE 0006290208, WKN 629 020) zu einem Preis von EUR 7,50 je Aktie
zu erwerben.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im
Internet unter
http://www.betasystems.com
veröffentlicht und bei der Commerzbank AG ZGS-CMAD, Mainzer Landstrasse 153,
60327 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich Anfang April 2004
erfolgen.
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ist ein führender Anbieter von
hochleistungsfähigen und intelligenten Lösungen für die Verwaltung von
Massendaten. Sie liefert Software, welche es Unternehmen ermöglicht, ihre
Prozesse im Rahmen der Datensicherung, des Dokumentenmanagement und des Betriebs
von Rechenzentren einfacher und effizienter zu gestalten. Das Unter-nehmen ist
spezialisiert auf die Automatisierung und Optimierung großvolumiger
Datenverarbei-tungsprozesse seiner Kunden und konzentriert sich dabei auf
kostenminimierende und intelligente Handhabung, Speicherung und Verteilung von
Informationen und Dokumenten. In 2003 erwirtschaftete die Beta Systems Software
Aktiengesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 55,8 Millionen Euro. Das Unternehmen
ist in 41 Ländern aktiv und hat 381 Mitarbeiter weltweit. Die Kleindienst
Datentechnik Aktiengesellschaft ist einer der führenden Anbieter im
Dokumentenmanagement mit Kernkompetenzen in den Bereichen Produktentwicklung,
Systemintegration, Dienstleistungen, Service und Support.
Berlin, den 18. März 2004
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.03.2004
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Notiert: Beta Systems Software AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und
Stuttgart;
Kleindienst Datentechnik AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),22:05 18.03.2004
Um den Thread mal fortzuführen hier die beiden letzten Squeeze-out Angebote: Scholz & Friends zu 2,20 € und Lambda Physik zu 10,02 €, weitere werden folgen...
Jetzt auch Squeeze-out bei der Depfa-Bank (die WKN 804700) Preis 71,63, außerdem werden noch 11 Euro Dividende gezahlt. Eigentlich hätte ich gedacht, dass da ein bisschen mehr rauskommt als 82 Euro..
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
Kamps Aktiengesellschaft,
Düsseldorf
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2003 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Finba Bakery Europe AG, Düsseldorf, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 2. April 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kamps AG auf die Finba Bakery Europe AG über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0006280605
als Abfindungsansprüche gehandelt und notiert;
Notierungsänderung ab: 5. April 2004
und eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 8. April 2004
Frankfurt am Main, den 5. April 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
Amtlicher Markt – General Standard
Kamps Aktiengesellschaft,
Düsseldorf
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2003 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Finba Bakery Europe AG, Düsseldorf, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 2. April 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kamps AG auf die Finba Bakery Europe AG über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0006280605
als Abfindungsansprüche gehandelt und notiert;
Notierungsänderung ab: 5. April 2004
und eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 8. April 2004
Frankfurt am Main, den 5. April 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
MFC Bancorp hat die Fahr-Beteiligungen vor einigen Tagen zu ca. 95% übernommen und (wenn man der Pressemitteilung glauben darf) gut 2 Euro pro Aktie bezahlt. Pflichtangebot müsste also in den nächsten Wochen erfolgen.
Nachrichten: eff-eff Fritz Fuss: Hauptaktionärin plant Squeeze Out
Die Hauptaktionärin der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ASSA ABLOY Deutschland GmbH, beabsichtigt, die ausstehenden Aktien der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien im Wege eines sog. "Squeeze-Out" (§§ 327a ff. Aktiengesetz) zu übernehmen. Der ASSA ABLOY Deutschland GmbH sind gemäß § 327 a Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG derzeit Aktien in Höhe von mehr als 95% des Kommanditaktienkapitals der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien zuzurechnen.
Die ASSA ABLOY Deutschland GmbH hat der Geschäftsführung der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien das Verlangen zugeleitet, einen Beschluss der Hauptversammlung herbeizuführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die ASSA ABLOY Deutschland GmbH übertragen werden. Die Hauptversammlung findet am 24. Juni 2004 in Hechingen statt.
Die Hauptaktionärin der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ASSA ABLOY Deutschland GmbH, beabsichtigt, die ausstehenden Aktien der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien im Wege eines sog. "Squeeze-Out" (§§ 327a ff. Aktiengesetz) zu übernehmen. Der ASSA ABLOY Deutschland GmbH sind gemäß § 327 a Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG derzeit Aktien in Höhe von mehr als 95% des Kommanditaktienkapitals der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien zuzurechnen.
Die ASSA ABLOY Deutschland GmbH hat der Geschäftsführung der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien das Verlangen zugeleitet, einen Beschluss der Hauptversammlung herbeizuführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die ASSA ABLOY Deutschland GmbH übertragen werden. Die Hauptversammlung findet am 24. Juni 2004 in Hechingen statt.
Nachrichten: Vectron: Fusion mit Hansa Chemie AG geplant
Nach dem Einstieg als Vectron-Großinvestor im Dezember 2002 hat die Hansa Chemie International AG, Zumikerstrasse 16A, Zollikon, Schweiz, heute 1.833.000 Stück der Vectron-Aktien aus dem Bestand der Unternehmensgründer Jens Reckendorf und Thomas Stümmler, also insgesamt 22,26% der Gesellschaft, erworben. Weitere 1.800.000 Stück (21,86%) wurden, ebenfalls aus dem Bestand der Gründer, im Rahmen eines befristeten Aktiendarlehns übernommen. Weil die Hansa Chemie International AG somit derzeit mehr als 30% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, wird sie den freien Aktionären ein Übernahmeangebot gemäß WpÜG unterbreiten. Der gebotene Preis pro Aktie wird beim gewichteten Durchschnittskurs der letzten 90 Tage liegen.
Die deutsche Tochter der Hansa Chemie International AG, die Hansa Chemie AG in Duisburg, soll auf die Vectron Systems AG, Münster verschmolzen werden. Die Transaktion soll den Hauptversammlungen beider Gesellschaften zur Abstimmung vorgelegt werden.
Nach dem Einstieg als Vectron-Großinvestor im Dezember 2002 hat die Hansa Chemie International AG, Zumikerstrasse 16A, Zollikon, Schweiz, heute 1.833.000 Stück der Vectron-Aktien aus dem Bestand der Unternehmensgründer Jens Reckendorf und Thomas Stümmler, also insgesamt 22,26% der Gesellschaft, erworben. Weitere 1.800.000 Stück (21,86%) wurden, ebenfalls aus dem Bestand der Gründer, im Rahmen eines befristeten Aktiendarlehns übernommen. Weil die Hansa Chemie International AG somit derzeit mehr als 30% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, wird sie den freien Aktionären ein Übernahmeangebot gemäß WpÜG unterbreiten. Der gebotene Preis pro Aktie wird beim gewichteten Durchschnittskurs der letzten 90 Tage liegen.
Die deutsche Tochter der Hansa Chemie International AG, die Hansa Chemie AG in Duisburg, soll auf die Vectron Systems AG, Münster verschmolzen werden. Die Transaktion soll den Hauptversammlungen beider Gesellschaften zur Abstimmung vorgelegt werden.
SPAR AG
Siehe Spar Thread
Siehe Spar Thread
Bieter: Telco Holding S.à.r.l.; Zielgesellschaft: debitel AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gemäß § 10
Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
Telco Holding S.à.r.l.
174, route de Longwy
L-1940 Luxemburg
Zielgesellschaft:
debitel AG
Gropiusplatz 10
70563 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19835
ISIN: DE 0005408009
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.telco-holding.com
Informationen zum Bieter:
Telco Holding S.à.r.l., 174, route de Longwy, L-1940 Luxemburg, hat am 29.
April 2004 entschieden, den Aktionären der debitel AG, Stuttgart, im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der debitel AG mit einem auf die einzelne Aktie
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN:
DE0005408009) zu einem Preis von EUR 11,00 je Aktie in bar und im übrigen zu
den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
zu erwerben.
Telco Holding S.à.r.l. hat am 29. April 2004 mit einer Tochtergesellschaft der
Swisscom AG, der Swisscom Fixnet AG, Bern, und der Swisscom AG, Bern, einen
Anteilskaufvertrag (nachfolgend der "Anteilskaufvertrag") zum Erwerb aller
Anteile der Swisscom (Netherlands) B.V., Hoofdorp, geschlossen. Die Swisscom
(Netherlands) B.V. hält mittelbar insgesamt 95 % der ausgegebenen Aktien der
debitel AG. Durch den Anteilskaufvertrag, dessen Vollzug unter bestimmten
Bedingungen steht, hat sich Telco Holding S.à.r.l. daher mittelbar bereits 95 %
der ausgegebenen Aktien der debitel AG gesichert.
Das Übernahmeangebot der Telco Holding S.à.r.l. wird unter der Bedingung des
Vollzuges des Anteilskaufvertrages stehen. Die sonstigen Bedingungen und
Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt,
die im Internet unter http://www.telco-holding.com veröffentlicht werden wird.
Hinter der Telco Holding S.à.r.l. stehen Fonds, die von Permira beraten werden.
Permira ist ein führendes europäisches Private Equity Haus, das seit 1985 in
mehr als 260 Transaktionen als Berater von verschiedenen Fonds tätig war. In
den vergangenen drei Jahren schlossen diese von Permira beratenen Fonds 12
Transaktionen mit einem Gesamt-Transaktionsvolumen von mehr als 16 Milliarden
Euro ab.
Luxemburg, den 29. April 2004
Telco Holding S.à.r.l.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.04.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: debitel AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:21 30.04.2004
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gemäß § 10
Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
Telco Holding S.à.r.l.
174, route de Longwy
L-1940 Luxemburg
Zielgesellschaft:
debitel AG
Gropiusplatz 10
70563 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19835
ISIN: DE 0005408009
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.telco-holding.com
Informationen zum Bieter:
Telco Holding S.à.r.l., 174, route de Longwy, L-1940 Luxemburg, hat am 29.
April 2004 entschieden, den Aktionären der debitel AG, Stuttgart, im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der debitel AG mit einem auf die einzelne Aktie
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN:
DE0005408009) zu einem Preis von EUR 11,00 je Aktie in bar und im übrigen zu
den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
zu erwerben.
Telco Holding S.à.r.l. hat am 29. April 2004 mit einer Tochtergesellschaft der
Swisscom AG, der Swisscom Fixnet AG, Bern, und der Swisscom AG, Bern, einen
Anteilskaufvertrag (nachfolgend der "Anteilskaufvertrag") zum Erwerb aller
Anteile der Swisscom (Netherlands) B.V., Hoofdorp, geschlossen. Die Swisscom
(Netherlands) B.V. hält mittelbar insgesamt 95 % der ausgegebenen Aktien der
debitel AG. Durch den Anteilskaufvertrag, dessen Vollzug unter bestimmten
Bedingungen steht, hat sich Telco Holding S.à.r.l. daher mittelbar bereits 95 %
der ausgegebenen Aktien der debitel AG gesichert.
Das Übernahmeangebot der Telco Holding S.à.r.l. wird unter der Bedingung des
Vollzuges des Anteilskaufvertrages stehen. Die sonstigen Bedingungen und
Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt,
die im Internet unter http://www.telco-holding.com veröffentlicht werden wird.
Hinter der Telco Holding S.à.r.l. stehen Fonds, die von Permira beraten werden.
Permira ist ein führendes europäisches Private Equity Haus, das seit 1985 in
mehr als 260 Transaktionen als Berater von verschiedenen Fonds tätig war. In
den vergangenen drei Jahren schlossen diese von Permira beratenen Fonds 12
Transaktionen mit einem Gesamt-Transaktionsvolumen von mehr als 16 Milliarden
Euro ab.
Luxemburg, den 29. April 2004
Telco Holding S.à.r.l.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.04.2004
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Notiert: debitel AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:21 30.04.2004
Thüga Aktienges.: Vergleich über Anfechtungsklagen gegen Squeeze out-Beschluss
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vergleich über Anfechtungsklagen gegen Squeeze out-Beschluss
Vor dem Landgericht München I ist heute ein gerichtlicher Vergleich über die
Rücknahme sämtlicher Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Thüga-
Hauptversammlung vom 28.11.2003 zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff AktG (Squeeze out-Beschluss) geschlossen
worden. Der Vergleich sieht gegenüber der durch den Hauptversammlungsbeschluss
festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 63,36 einen um EUR 11,00 erhöhten
Abfindungsbetrag vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Barabfindung für die
außenstehenden Aktionäre in Höhe von EUR 74,36 je auf den Inhaber lautende
Stückaktie der Thüga Aktiengesellschaft. Die Einzelheiten der Abwicklung der
Auszahlung werden gesondert bekannt gegeben.
München, 06. Mai 2004
Thüga Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 06.05.2004
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WKN: 748100; ISIN: DE0007481004; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen und Düsseldorf
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),15:21 06.05.2004
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vergleich über Anfechtungsklagen gegen Squeeze out-Beschluss
Vor dem Landgericht München I ist heute ein gerichtlicher Vergleich über die
Rücknahme sämtlicher Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Thüga-
Hauptversammlung vom 28.11.2003 zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff AktG (Squeeze out-Beschluss) geschlossen
worden. Der Vergleich sieht gegenüber der durch den Hauptversammlungsbeschluss
festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 63,36 einen um EUR 11,00 erhöhten
Abfindungsbetrag vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Barabfindung für die
außenstehenden Aktionäre in Höhe von EUR 74,36 je auf den Inhaber lautende
Stückaktie der Thüga Aktiengesellschaft. Die Einzelheiten der Abwicklung der
Auszahlung werden gesondert bekannt gegeben.
München, 06. Mai 2004
Thüga Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 06.05.2004
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WKN: 748100; ISIN: DE0007481004; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen und Düsseldorf
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),15:21 06.05.2004
Nachrichten: HypoVereinsbank: Barabfindung für VuW-Aktionäre beträgt 25,00 EUR pro Aktie
Die HypoVereinsbank (HVB) vollzieht mit Festlegung der angemessenen Barabfindung auf 25,00 EUR je Aktie planmäßig einen weiteren Schritt bei der angekündigten vollständigen Integration der Vereins- und Westbank (VuW). Dieses teile das Unternehmen in der heutigen Pressemitteilung mit. Als Grundlage für die Preisfindung diente ein Bewertungsgutachten durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die HVB hatte bereits im März den Anteil an der VuW auf mehr als 95 Prozent erhöht und ihre Absicht angekündigt, ihre Beteiligung über einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung auf 100 Prozent zu erhöhen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt durch einen Beschluss der Hauptversammlung der Vereins- und Westbank über die Übertragung der entsprechenden Aktien auf die HVB. Die Übertragung der Aktien erfolgt dann gegen Zahlung der angemessenen Barabfindung. Die Integration der Vereins- und Westbank hatte der Aufsichtsrat der HypoVereinsbank im Sommer 2003 beschlossen. Mit diesem Schritt stärkt die HVB Group den Vertrieb und optimiert ihre Organisationsstruktur in Deutschland
Die HypoVereinsbank (HVB) vollzieht mit Festlegung der angemessenen Barabfindung auf 25,00 EUR je Aktie planmäßig einen weiteren Schritt bei der angekündigten vollständigen Integration der Vereins- und Westbank (VuW). Dieses teile das Unternehmen in der heutigen Pressemitteilung mit. Als Grundlage für die Preisfindung diente ein Bewertungsgutachten durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die HVB hatte bereits im März den Anteil an der VuW auf mehr als 95 Prozent erhöht und ihre Absicht angekündigt, ihre Beteiligung über einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung auf 100 Prozent zu erhöhen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt durch einen Beschluss der Hauptversammlung der Vereins- und Westbank über die Übertragung der entsprechenden Aktien auf die HVB. Die Übertragung der Aktien erfolgt dann gegen Zahlung der angemessenen Barabfindung. Die Integration der Vereins- und Westbank hatte der Aufsichtsrat der HypoVereinsbank im Sommer 2003 beschlossen. Mit diesem Schritt stärkt die HVB Group den Vertrieb und optimiert ihre Organisationsstruktur in Deutschland
Leute?,
die "Böse Online" schreibt in dem Artikel zum Squeeze-Out Zertifikat von Sal. Oppenheim, daß "von den 400 potentiellen Squeeze-outs in den vergangenen Jahren der Großteil schon verwirklicht worden sei":
Ich lese hier immer von Ankündigungen, aber wo ist es denn mal wirklich konkret geworden:
Mir fallen nur Grohe, Rolf Benz AG und VTG-Lehnkering ein, kann doch wohl nicht alles sein. Hätte gerne mal eine Aufstellung, um an der Strategie, die Werte aufzuspüren, festzuhalten.
Grüsse
D. Aszertifikatvonoppenheimtaugtwirklichnichts
die "Böse Online" schreibt in dem Artikel zum Squeeze-Out Zertifikat von Sal. Oppenheim, daß "von den 400 potentiellen Squeeze-outs in den vergangenen Jahren der Großteil schon verwirklicht worden sei":
Ich lese hier immer von Ankündigungen, aber wo ist es denn mal wirklich konkret geworden:
Mir fallen nur Grohe, Rolf Benz AG und VTG-Lehnkering ein, kann doch wohl nicht alles sein. Hätte gerne mal eine Aufstellung, um an der Strategie, die Werte aufzuspüren, festzuhalten.
Grüsse
D. Aszertifikatvonoppenheimtaugtwirklichnichts
Etienne Aigner soll delistet werden. Die Großaktionärin, Frau Evi Brandl wird deswegen ein Übernahmeangebot für den Streubesitz abgeben. Die Höhe des Angebots wurde noch nicht genannt. (Artikel in der Börsen-Zeitung von heute)
Allerdings stand in dem Artikel auch etwas von 6 Mio. EUR Verlust in 2003. Das sind immerhin 25 EUR je Aktie!
#799
die 6 Mio können gut hin kommen (vor Steuer). Wäre ja nichts Neues. Erst alles schlechte in den Abschluss packen, dann einen niedrigen Abfindungswert berechnen um dann beim folgenden Turnaround nicht mehr teilen zu müssen.
MMI
die 6 Mio können gut hin kommen (vor Steuer). Wäre ja nichts Neues. Erst alles schlechte in den Abschluss packen, dann einen niedrigen Abfindungswert berechnen um dann beim folgenden Turnaround nicht mehr teilen zu müssen.
MMI
Für die Braunschweiger Kohle (s.#35) gab es eine Nachbesserung von ca. 375 auf 450 EUR nach Vergleich.
Nebenwerte
Aktie der Didier-Werke für Squeeze-Out fällig
26. Mai 2004 Der Blick vieler Börsianer richtet sich auf die Aktien der großen und bekannten Unternehmen. Dabei ist dort oft nicht allzuviel zu holen. Wer einen guten Blick hat, kann dagegen bei Nebenwerten immer wieder über interessante Werte stolpern. Gelegentlich sogar richtige Schnäppchen. Das sind oft Aktien von Unternehmen, die nicht im Brennpunkt der Öffentlichkeit stehen und sich trotzdem recht gut schlagen.
Dazu gehört beispielsweise die Aktie der Didier-Werke in Wiesbaden. Das Unternehmen erzielte im vergangenen Geschäftsjahr nach vorläufigen Zahlen bei einem Umsatz von 533,1 Millionen Euro einen Nettogewinn von 9,7 Millionen Euro oder 3,975 Euro je Aktie.
Vernünftige Bewertung
Die Aktie des Unternehmens ist mit einem Kurs-Gewinnverhältis von 18 noch vernünftig bewertet und befindet sich in einem mittelfristigen Aufwärtstrend. Eine Dividendenrendite von 4,26 Prozent auf Basis des Ausschüttung des vergangenen Jahres ist sicherlich nicht zu verachten. Zumal auf Grund des Gewinnes und der bisher regelmäßig stattfindenden Ausschüttungen auch im laufenden Jahr mit einer solchen zu rechnen sein dürfte.
Der Aufwärtstrend läßt sich allerdings nicht nur mit der Entwicklung der Börse allgemein und dem operativen Ergebnis begründen. Sondern nach neusten Angaben liegen 97,52 Prozent der Anteile in Händen der österreichischen RHI Holding. Da sich der an sich schon hohe Anteil ausgehend von den 96,23 Prozent zum Ende des Jahres 2002 noch erhöht hat, läßt das darauf schließen, daß die völlige Übernahme angestrebt wird.
Abfindungsangebot an sich überfällig
Allein schon aus diesem Grund dürfte die Aktie weitere Phantasie haben. Früher oder später dürfte es zu einem Übernahmeangebot kommen. Denn eine Börsennotierung ist bei einer so geringen Anzahl frei handelbarer Aktien und der damit verbundenen Kosten sicherlich nicht mehr sonderlich sinnvoll. Dabei könnte für die verbliebenen Aktionäre auf Grund der aktuellen Bewertung eine Prämie herausspringen. Es dürfte allerdings nicht mehr ganz einfach sein, an Aktien heranzukommen. Denn an der Börse gehen nur noch wenige Stücke um. An manchen Tagen findet überhaupt kein Umsatz mehr statt.
Nach dem im Jahr 2002 erfolgten Verkauf des Geschäftsbereiches Engineering konzentriert sich Didier auf die Kernkompetenz Feuerfest im Verbund des RHI-Konzerns. Die Didier-Werke erzeugen unter der weltweiten Dachmarke RHI Refractories Feuerfestprodukte für die Erzeugung von Stahl, Glas, Nichteisenmetallen sowie die Umwelt-, Energie- und Chemieindustrie. Didier ist dabei als technologisch anerkannte und für die Kunden hochattraktive weltweite Produktmarke hervorragend positioniert.
FAZ-NET-INVESTOR
Aktie der Didier-Werke für Squeeze-Out fällig
26. Mai 2004 Der Blick vieler Börsianer richtet sich auf die Aktien der großen und bekannten Unternehmen. Dabei ist dort oft nicht allzuviel zu holen. Wer einen guten Blick hat, kann dagegen bei Nebenwerten immer wieder über interessante Werte stolpern. Gelegentlich sogar richtige Schnäppchen. Das sind oft Aktien von Unternehmen, die nicht im Brennpunkt der Öffentlichkeit stehen und sich trotzdem recht gut schlagen.
Dazu gehört beispielsweise die Aktie der Didier-Werke in Wiesbaden. Das Unternehmen erzielte im vergangenen Geschäftsjahr nach vorläufigen Zahlen bei einem Umsatz von 533,1 Millionen Euro einen Nettogewinn von 9,7 Millionen Euro oder 3,975 Euro je Aktie.
Vernünftige Bewertung
Die Aktie des Unternehmens ist mit einem Kurs-Gewinnverhältis von 18 noch vernünftig bewertet und befindet sich in einem mittelfristigen Aufwärtstrend. Eine Dividendenrendite von 4,26 Prozent auf Basis des Ausschüttung des vergangenen Jahres ist sicherlich nicht zu verachten. Zumal auf Grund des Gewinnes und der bisher regelmäßig stattfindenden Ausschüttungen auch im laufenden Jahr mit einer solchen zu rechnen sein dürfte.
Der Aufwärtstrend läßt sich allerdings nicht nur mit der Entwicklung der Börse allgemein und dem operativen Ergebnis begründen. Sondern nach neusten Angaben liegen 97,52 Prozent der Anteile in Händen der österreichischen RHI Holding. Da sich der an sich schon hohe Anteil ausgehend von den 96,23 Prozent zum Ende des Jahres 2002 noch erhöht hat, läßt das darauf schließen, daß die völlige Übernahme angestrebt wird.
Abfindungsangebot an sich überfällig
Allein schon aus diesem Grund dürfte die Aktie weitere Phantasie haben. Früher oder später dürfte es zu einem Übernahmeangebot kommen. Denn eine Börsennotierung ist bei einer so geringen Anzahl frei handelbarer Aktien und der damit verbundenen Kosten sicherlich nicht mehr sonderlich sinnvoll. Dabei könnte für die verbliebenen Aktionäre auf Grund der aktuellen Bewertung eine Prämie herausspringen. Es dürfte allerdings nicht mehr ganz einfach sein, an Aktien heranzukommen. Denn an der Börse gehen nur noch wenige Stücke um. An manchen Tagen findet überhaupt kein Umsatz mehr statt.
Nach dem im Jahr 2002 erfolgten Verkauf des Geschäftsbereiches Engineering konzentriert sich Didier auf die Kernkompetenz Feuerfest im Verbund des RHI-Konzerns. Die Didier-Werke erzeugen unter der weltweiten Dachmarke RHI Refractories Feuerfestprodukte für die Erzeugung von Stahl, Glas, Nichteisenmetallen sowie die Umwelt-, Energie- und Chemieindustrie. Didier ist dabei als technologisch anerkannte und für die Kunden hochattraktive weltweite Produktmarke hervorragend positioniert.
FAZ-NET-INVESTOR
Hallo Leute,
ich würde gerne von Euch hören und mit Euch diskutieren, was Ihr von den Share Infos haltet, seit Swen Lorenz sie übernommen hat. Er sieht sich verstärkt als Spezialist für Squeeze Out-Werte . Was haltet Ihr besonders von seinen ausführlichen Studien zur Rothschild Banque Privée (WKN 134749) und zur SBM Monaco (WKN 852401). http://www.share-infos.de
Da geht es um Werte, zu denen er wohl als einziger recherchiert. Spannend zu lesen sind sie allemal. Vieles hört sich ganz plausibel an. Was meint Ihr dazu? Hat jemand in diese Werte investiert?
ich würde gerne von Euch hören und mit Euch diskutieren, was Ihr von den Share Infos haltet, seit Swen Lorenz sie übernommen hat. Er sieht sich verstärkt als Spezialist für Squeeze Out-Werte . Was haltet Ihr besonders von seinen ausführlichen Studien zur Rothschild Banque Privée (WKN 134749) und zur SBM Monaco (WKN 852401). http://www.share-infos.de
Da geht es um Werte, zu denen er wohl als einziger recherchiert. Spannend zu lesen sind sie allemal. Vieles hört sich ganz plausibel an. Was meint Ihr dazu? Hat jemand in diese Werte investiert?
Laut Börsenzeitung von heute denkt Alfons Doblinger über einen Rückzug von der Börse für die DIBAG nach. Es sind nur noch 2 % der Aktien in Streubesitz, das heißt ein Squeeze-out wäre durchaus drin. Bisher ist die Aktie vor allem ein Rentenpapier, denn es werden 90 Cents Garantiedividende gezahlt. Fantasie liegt sicher in dem umfangreichen Grundbesitz...
der nächste Kandidat:
ESSEN (dpa-AFX) - Der RWE-Konzern <RWE.ETR> will seine
Dortmunde Tochtergesellschaft Harpen vollständig in den Konzern
eingliedern und den freien Aktionären ein Abfindungsangebot machen.
Dies berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) in Essen
(Dienstagsausgabe) unter Berufung auf informierte Kreise. Die 1856
gegründete Harpen AG, eine der ältesten deutschen Firmen überhaupt,
erhält damit kurz vor ihrem 150. Geburtstag ein neues Gesicht. RWE
besitzt 94,8 Prozent an Harpen.
Darüber hinaus wird die Geschäftstätigkeit von Harpen stark
gestrafft. So soll die Immobiliensparte (54 Millionen Euro Umsatz)
ebenso verkauft werden wie der Geschäftsbereich Contracting
(dezentrale Energieversorgung). Konzentrieren wolle sich Harpen
künftig auf die Stromproduktion aus Wind- und Wasserkraft./wd/DP/fn
ESSEN (dpa-AFX) - Der RWE-Konzern <RWE.ETR> will seine
Dortmunde Tochtergesellschaft Harpen vollständig in den Konzern
eingliedern und den freien Aktionären ein Abfindungsangebot machen.
Dies berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) in Essen
(Dienstagsausgabe) unter Berufung auf informierte Kreise. Die 1856
gegründete Harpen AG, eine der ältesten deutschen Firmen überhaupt,
erhält damit kurz vor ihrem 150. Geburtstag ein neues Gesicht. RWE
besitzt 94,8 Prozent an Harpen.
Darüber hinaus wird die Geschäftstätigkeit von Harpen stark
gestrafft. So soll die Immobiliensparte (54 Millionen Euro Umsatz)
ebenso verkauft werden wie der Geschäftsbereich Contracting
(dezentrale Energieversorgung). Konzentrieren wolle sich Harpen
künftig auf die Stromproduktion aus Wind- und Wasserkraft./wd/DP/fn
Kurs aktuell 20.90 € (+11,5%)
MMI
RWE AG plant Squeeze-out bei Harpen AG
- Barabfindung auf 19,50 Euro je Stuckaktie festgelegt
Die RWE AG, Essen, beabsichtigt, die Aktien der aussenstehenden
Aktionäre der Harpen AG, Dortmund im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu
ubernehmen. Als Hauptaktionärin wird sie im Rahmen einer ausserordentlichen
Hauptversammlung der Harpen AG im Fruhherbst 2004 einen Beschluss zur
Übertragung der Aktien auf die RWE AG herbeifuhren.
Die Barabfindung beträgt basierend auf dem massgeblichen
durchschnittlichen Börsenwert 19,50 Euro je Stuckaktie. Der Ertragswert
wird nach den Erkenntnissen aus den bereits weit fortgeschrittenen
Bewertungsarbeiten unter dem Börsenwert liegen. Sollte dies entgegen den
bisherigen Feststellungen nicht der Fall sein, wäre die Barabfindung
entsprechend zu erhöhen.
Das Squeeze-out-Verfahren erlaubt es Mehrheitsaktionären, die Anteile
der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung zu ubernehmen.
Voraussetzung ist nach dem Aktiengesetz, dass der Mehrheitsaktionär
mindestens 95 % der Aktien hält. Der RWE AG gehören rund 95,052 % der
Aktien der Harpen AG, die restlichen Aktien sind noch im Streubesitz. Am
Ende des Squeeze-out-Verfahrens wird die RWE AG uber 100% der Aktien der
Harpen AG verfugen.
MMI
RWE AG plant Squeeze-out bei Harpen AG
- Barabfindung auf 19,50 Euro je Stuckaktie festgelegt
Die RWE AG, Essen, beabsichtigt, die Aktien der aussenstehenden
Aktionäre der Harpen AG, Dortmund im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu
ubernehmen. Als Hauptaktionärin wird sie im Rahmen einer ausserordentlichen
Hauptversammlung der Harpen AG im Fruhherbst 2004 einen Beschluss zur
Übertragung der Aktien auf die RWE AG herbeifuhren.
Die Barabfindung beträgt basierend auf dem massgeblichen
durchschnittlichen Börsenwert 19,50 Euro je Stuckaktie. Der Ertragswert
wird nach den Erkenntnissen aus den bereits weit fortgeschrittenen
Bewertungsarbeiten unter dem Börsenwert liegen. Sollte dies entgegen den
bisherigen Feststellungen nicht der Fall sein, wäre die Barabfindung
entsprechend zu erhöhen.
Das Squeeze-out-Verfahren erlaubt es Mehrheitsaktionären, die Anteile
der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung zu ubernehmen.
Voraussetzung ist nach dem Aktiengesetz, dass der Mehrheitsaktionär
mindestens 95 % der Aktien hält. Der RWE AG gehören rund 95,052 % der
Aktien der Harpen AG, die restlichen Aktien sind noch im Streubesitz. Am
Ende des Squeeze-out-Verfahrens wird die RWE AG uber 100% der Aktien der
Harpen AG verfugen.
Die EffEff HV wird verschoben. Vielleicht hat Assa Abloy doch noch Gewissensbisse wegen der niedrigen Abfindung bekommen ??
Nachrichten: tiscon: Cellent hält 76,5 Prozent am Unternehmen
Die Cellent AG hat der tiscon AG mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung in Höhe von 76,5% an der tiscon AG Infosystems erwerben wird. Die tiscon AG Infosystems beabsichtigt, künftig mit der Cellent AG auf der operativen Ebene zusammenzuarbeiten; dies wird durch den Abschluss eines Kooperationsvertrags untermauert.
Die 76,5%-ige Beteiligung an der tiscon AG Infosystems wird derzeit von der Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart gehalten. Sowohl an der Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH als auch an der Cellent AG ist die Landesbank Baden-Württemberg jeweils mehrheitlich beteiligt. Nach Auskunft der Cellent AG steht der rechtsverbindlich vereinbarte und von der Hauptversammlung der Cellent AG beschlossene Vollzug des Aktienerwerbs noch unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Hauptversammlungsbeschluss der Cellent AG im Handelsregister eingetragen wird.
Die Cellent AG hat der tiscon AG mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung in Höhe von 76,5% an der tiscon AG Infosystems erwerben wird. Die tiscon AG Infosystems beabsichtigt, künftig mit der Cellent AG auf der operativen Ebene zusammenzuarbeiten; dies wird durch den Abschluss eines Kooperationsvertrags untermauert.
Die 76,5%-ige Beteiligung an der tiscon AG Infosystems wird derzeit von der Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart gehalten. Sowohl an der Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH als auch an der Cellent AG ist die Landesbank Baden-Württemberg jeweils mehrheitlich beteiligt. Nach Auskunft der Cellent AG steht der rechtsverbindlich vereinbarte und von der Hauptversammlung der Cellent AG beschlossene Vollzug des Aktienerwerbs noch unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Hauptversammlungsbeschluss der Cellent AG im Handelsregister eingetragen wird.
Squeeze-out-Verlangen bei der Konrad Hornschuch AG
17.06.2004 (11:52)
Weißbach, 17. Juni 2004 - Die Mehrheitsaktionärin der Konrad Hornschuch AG, die Konrad Hornschuch Beteiligungs GmbH, die einen Anteil von über 95 % der Aktien an der Konrad Hornschuch AG hält, hat den Vorstand der Konrad Hornschuch AG mit Schreiben vom 6. Mai 2004 aufgefordert, bei der Gesellschaft eine Hauptversammlung einzuberufen, in der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Konrad Hornschuch AG an die Konrad Hornschuch Beteiligungs GmbH gem. dem in §§ 327a ff. AktG vorgesehenen Verfahren ("Squeeze- out-Verfahren") beschlossen werden soll. Die Durchführung des Squeeze-out- Verfahrens ist unter anderem auf die zu Beginn des Jahres 2004 in Kraft getretenen steuergesetzlichen Änderungen zurückzuführen.
© 1996-2003 financial.de, Datum: 17.06.2004 Uhr: 11:52
17.06.2004 (11:52)
Weißbach, 17. Juni 2004 - Die Mehrheitsaktionärin der Konrad Hornschuch AG, die Konrad Hornschuch Beteiligungs GmbH, die einen Anteil von über 95 % der Aktien an der Konrad Hornschuch AG hält, hat den Vorstand der Konrad Hornschuch AG mit Schreiben vom 6. Mai 2004 aufgefordert, bei der Gesellschaft eine Hauptversammlung einzuberufen, in der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Konrad Hornschuch AG an die Konrad Hornschuch Beteiligungs GmbH gem. dem in §§ 327a ff. AktG vorgesehenen Verfahren ("Squeeze- out-Verfahren") beschlossen werden soll. Die Durchführung des Squeeze-out- Verfahrens ist unter anderem auf die zu Beginn des Jahres 2004 in Kraft getretenen steuergesetzlichen Änderungen zurückzuführen.
© 1996-2003 financial.de, Datum: 17.06.2004 Uhr: 11:52
Celanese
Wenn die 2,89 bzw. 3,27 EUR die Garnatiedividende nach § 304 Abs. 1 AktG sein sollen ist es ein klotziges Angebot....sind immer noch gut 7-8% und das nur hälftig steuerpflichtig nach HEV....
Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit BCP Crystal
Acquisition GmbH & Co. KG ("BCP") zu.
Kronberg - (CZZ: FSE): Der Aufsichtsrat der Celanese AG hat am
22. Juni 2004 in einer außerordentlichen Sitzung dem am selben Tag
abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BCP Crystal
Acquisition GmbH & Co. KG zugestimmt.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bietet BCP den
außenstehenden Aktionären an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 41, 92
Euro je Stückaktie zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die weiterhin an der
Celanese AG beteiligt bleiben wollen, garantiert BCP als angemessenen Ausgleich
eine Zahlung in Höhe von brutto 3,27 Euro je Stückaktie (netto gegenwärtig 2,89
Euro) für jedes volle Geschäftsjahr.
Bei der Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des
Ausgleichs zugrunde liegt, wurden der Vorstand der Celanese AG und die
Geschäftsführung der BCP von Ernst & Young beraten. Der gerichtlich bestellte
Vertragsprüfer, PricewaterhouseCoopers, hat die Angemessenheit der Abfindung und
des Ausgleichs bestätigt.
Da ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Zustimmung der
Hauptversammlung bedarf, hat die Celanese AG die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung für den 30. Juli 2004 in Oberhausen
beschlossen, die bei Bedarf am 31. Juli 2004 fortgesetzt wird.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.06.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 575300; ISIN: DE0005753008; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart; NYSE
Wenn die 2,89 bzw. 3,27 EUR die Garnatiedividende nach § 304 Abs. 1 AktG sein sollen ist es ein klotziges Angebot....sind immer noch gut 7-8% und das nur hälftig steuerpflichtig nach HEV....
Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit BCP Crystal
Acquisition GmbH & Co. KG ("BCP") zu.
Kronberg - (CZZ: FSE): Der Aufsichtsrat der Celanese AG hat am
22. Juni 2004 in einer außerordentlichen Sitzung dem am selben Tag
abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BCP Crystal
Acquisition GmbH & Co. KG zugestimmt.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bietet BCP den
außenstehenden Aktionären an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 41, 92
Euro je Stückaktie zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die weiterhin an der
Celanese AG beteiligt bleiben wollen, garantiert BCP als angemessenen Ausgleich
eine Zahlung in Höhe von brutto 3,27 Euro je Stückaktie (netto gegenwärtig 2,89
Euro) für jedes volle Geschäftsjahr.
Bei der Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des
Ausgleichs zugrunde liegt, wurden der Vorstand der Celanese AG und die
Geschäftsführung der BCP von Ernst & Young beraten. Der gerichtlich bestellte
Vertragsprüfer, PricewaterhouseCoopers, hat die Angemessenheit der Abfindung und
des Ausgleichs bestätigt.
Da ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Zustimmung der
Hauptversammlung bedarf, hat die Celanese AG die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung für den 30. Juli 2004 in Oberhausen
beschlossen, die bei Bedarf am 31. Juli 2004 fortgesetzt wird.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.06.2004
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WKN: 575300; ISIN: DE0005753008; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart; NYSE
KENNAMETAL HE (605380): 301,00 ±0,00% Info-Popup
24.06.2004 - 16:44 Uhr
*vwd DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG <DE0006053804>
*vwd DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG <DE0006053804>
KENNAMETAL HERTEL AG: Squeeze-Out wird vorbereitet
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KENNAMETAL HERTEL AG: Squeeze-Out wird vorbereitet
Fürth, den 24.6.2004 - Dem Vorstand der KENNAMETAL HERTEL AG, Fürth/Bay., wurde
heute von der Großaktionärin der Gesellschaft, der Kennametal Inc., Latrobe, mitgeteilt, dass sie die nach dem Aktiengesetz bestehende Möglichkeit des gesetzli-chen Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) nutzen möchte.
Gleichzeitig wurde der Vorstand der Gesellschaft beauftragt, die erforderlichen
Maß-nahmen einzuleiten, damit in einer Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Großaktionärin gegen Gewährung einer angemes-senen Barabfindung beschlossen werden kann. Der Vorstand wird diesem Auftrag nachkommen.
Die Kennametal Inc. hält direkt oder indirekt 99,3 % aller 1.500.000 Aktien. Nach den gesetzlichen Möglichkeiten besteht daher das Recht, ein Squeeze-Out durchzufüh-ren, bei dem die außenstehenden Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausgeschlossen werden.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.06.2004
WKN: 605380; ISIN: DE0006053804; Index: Notiert: Amtlicher Markt in München; Freiverkehr in Hamburg
24.06.2004 - 16:44 Uhr
*vwd DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG <DE0006053804>
*vwd DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG <DE0006053804>
KENNAMETAL HERTEL AG: Squeeze-Out wird vorbereitet
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KENNAMETAL HERTEL AG: Squeeze-Out wird vorbereitet
Fürth, den 24.6.2004 - Dem Vorstand der KENNAMETAL HERTEL AG, Fürth/Bay., wurde
heute von der Großaktionärin der Gesellschaft, der Kennametal Inc., Latrobe, mitgeteilt, dass sie die nach dem Aktiengesetz bestehende Möglichkeit des gesetzli-chen Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) nutzen möchte.
Gleichzeitig wurde der Vorstand der Gesellschaft beauftragt, die erforderlichen
Maß-nahmen einzuleiten, damit in einer Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Großaktionärin gegen Gewährung einer angemes-senen Barabfindung beschlossen werden kann. Der Vorstand wird diesem Auftrag nachkommen.
Die Kennametal Inc. hält direkt oder indirekt 99,3 % aller 1.500.000 Aktien. Nach den gesetzlichen Möglichkeiten besteht daher das Recht, ein Squeeze-Out durchzufüh-ren, bei dem die außenstehenden Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausgeschlossen werden.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.06.2004
WKN: 605380; ISIN: DE0006053804; Index: Notiert: Amtlicher Markt in München; Freiverkehr in Hamburg
Bei Lambda Physik gibt es nun auch eine Anfechtungsklage gegen den Squeeze out. Es ist langsam nicht mehr zum aushalten! Diese Geklage verzögert lediglich den Liquiditätsrückfluss und erhöht die Refinanzierungskosten, während sich das Unternehmen sogar über einen Zinsvorteil freuen kann.
Kann man die Anfechtungsklagen nicht durch eine Gegenklage unterbinden? Immerhin repräsentieren diese Klagen meistens nur einen Bruchteil der noch aussenstehenden Aktien.
Freue mich über weitere Meinungen.
Kann man die Anfechtungsklagen nicht durch eine Gegenklage unterbinden? Immerhin repräsentieren diese Klagen meistens nur einen Bruchteil der noch aussenstehenden Aktien.
Freue mich über weitere Meinungen.
AVA könnte kurzfristig interessant sein:
...
"Dies ist auch deshalb notwendig gewesen, nachdem der Anteil am Bielefelder Handelskonzern AVA auf über 75 Prozent aufgestockt worden ist. Aktuell verfügt Edeka inzwischen bereits über 83,28 Prozent des stimmberechtigten Kapitals. Weitere Einzelheiten und deutliche Worte zum weiteren Engagement bei der AVA sowie Ertragszahlen werden übermorgen auf der Jahrespressekonferenz der Gruppe am Firmensitz in der City Nord erwartet."
...
http://www.welt.de/data/2004/06/28/297530.html
...
"Dies ist auch deshalb notwendig gewesen, nachdem der Anteil am Bielefelder Handelskonzern AVA auf über 75 Prozent aufgestockt worden ist. Aktuell verfügt Edeka inzwischen bereits über 83,28 Prozent des stimmberechtigten Kapitals. Weitere Einzelheiten und deutliche Worte zum weiteren Engagement bei der AVA sowie Ertragszahlen werden übermorgen auf der Jahrespressekonferenz der Gruppe am Firmensitz in der City Nord erwartet."
...
http://www.welt.de/data/2004/06/28/297530.html
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < >; <DE0005055503>
Bieter: Parking Holdings GmbH; Zielgesellschaft: APCOA Parking AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Meldung nach §§ 10 Abs. 1, 29, 35 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) - Pflichtangebot
Bieter: Parking Holdings GmbH
Sitz: München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 152655
Adresse: c/o Gibson, Dunn & Crutcher
Straße: Widenmayerstraße 10
PLZ/Ort: 80538 München
Land: Deutschland
Telefon: 089 / 189 33 - 0
Fax: 089 / 189 33 - 333
Zielgesellschaft: APCOA Parking AG
Adresse: Postfach 230463
PLZ/Ort: 70624 Stuttgart (Airport)
Land: Deutschland
ISIN: DE0005055503
Börsenkürzel: APP
Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht unter
http://www.investcorp.com .
Am 30. Juni 2004 hat die Parking Holdings GmbH, München, die unmittelbare
Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG über die APCOA Parking AG, Leinfelden-
Echterdingen, erlangt. Seitdem hält die Parking Holdings GmbH 1.968.555 von
insgesamt 2.003.449 Aktien der APCOA Parking AG. Dies entspricht einem
Stimmrechtsanteil von 98,26 %.
Zugleich haben mehrere Mutterunternehmen der Parking Holdings GmbH die
mittelbare Kontrolle über die APCOA Parking AG erlangt, da ihnen jeweils die
Stimmrechte der Parking Holdings GmbH an der APCOA Parking AG gemäß § 30 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen sind. Diese Mutterunternehmen sind die Codreanu B.V.
(künftig Parking Holdings B.V.), Amsterdam (Niederlande), die Martishka B.V.
(künftig: Parking Investments B.V.), Amsterdam (Niederlande), die Parking
Holdings S.à r.l., Luxembourg, die Parking Investments S.à r.l., Luxembourg, die
Parking Holdings Limited, Cayman Islands, die Parking Investments Limited,
Cayman Islands, die Investcorp Investment Holdings Limited, Cayman Islands, die
Investcorp S.A., Luxembourg, die Investcorp Holdings Limited, Bahrain, die SIPCO
Limited, Bahrain, und die Investcorp Bank B.S.C., Bahrain (nachfolgend zusammen
als die "Mutterunternehmen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung erfolgt auch für
die Mutterunternehmen.
Die Parking Holdings GmbH und die Mutterunternehmen haben entschieden, dass die
Parking Holdings GmbH das Pflichtangebot abgeben wird und hierbei von den
Mutterunternehmen unterstützt wird.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.06.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: APCOA Parking AG: Geregelter Markt in Düsseldorf und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen und München
Autor: import DGAP.DE, 18:09 30.06.04
Diskussion zum Thema
Threadname Beiträge Letzte Antwort
30.06.04 DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < ...
Bieter: Parking Holdings GmbH; Zielgesellschaft: APCOA Parking AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Meldung nach §§ 10 Abs. 1, 29, 35 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) - Pflichtangebot
Bieter: Parking Holdings GmbH
Sitz: München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 152655
Adresse: c/o Gibson, Dunn & Crutcher
Straße: Widenmayerstraße 10
PLZ/Ort: 80538 München
Land: Deutschland
Telefon: 089 / 189 33 - 0
Fax: 089 / 189 33 - 333
Zielgesellschaft: APCOA Parking AG
Adresse: Postfach 230463
PLZ/Ort: 70624 Stuttgart (Airport)
Land: Deutschland
ISIN: DE0005055503
Börsenkürzel: APP
Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht unter
http://www.investcorp.com .
Am 30. Juni 2004 hat die Parking Holdings GmbH, München, die unmittelbare
Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG über die APCOA Parking AG, Leinfelden-
Echterdingen, erlangt. Seitdem hält die Parking Holdings GmbH 1.968.555 von
insgesamt 2.003.449 Aktien der APCOA Parking AG. Dies entspricht einem
Stimmrechtsanteil von 98,26 %.
Zugleich haben mehrere Mutterunternehmen der Parking Holdings GmbH die
mittelbare Kontrolle über die APCOA Parking AG erlangt, da ihnen jeweils die
Stimmrechte der Parking Holdings GmbH an der APCOA Parking AG gemäß § 30 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen sind. Diese Mutterunternehmen sind die Codreanu B.V.
(künftig Parking Holdings B.V.), Amsterdam (Niederlande), die Martishka B.V.
(künftig: Parking Investments B.V.), Amsterdam (Niederlande), die Parking
Holdings S.à r.l., Luxembourg, die Parking Investments S.à r.l., Luxembourg, die
Parking Holdings Limited, Cayman Islands, die Parking Investments Limited,
Cayman Islands, die Investcorp Investment Holdings Limited, Cayman Islands, die
Investcorp S.A., Luxembourg, die Investcorp Holdings Limited, Bahrain, die SIPCO
Limited, Bahrain, und die Investcorp Bank B.S.C., Bahrain (nachfolgend zusammen
als die "Mutterunternehmen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung erfolgt auch für
die Mutterunternehmen.
Die Parking Holdings GmbH und die Mutterunternehmen haben entschieden, dass die
Parking Holdings GmbH das Pflichtangebot abgeben wird und hierbei von den
Mutterunternehmen unterstützt wird.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.06.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: APCOA Parking AG: Geregelter Markt in Düsseldorf und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen und München
Autor: import DGAP.DE, 18:09 30.06.04
Diskussion zum Thema
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30.06.04 DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < ...
Gibt es hier im Board jemanden, der Aktionär von "effeff Fritz Fuss" ist?
SCHOTT DESAG Aktiengesellschaft, Grünenplan
ISIN DE0005527006 / WKN 552 700
In dem Spruchverfahren gemäß § 327 f AktG zur gerichtlichen Nachprüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 b AktG vor dem Landgericht Hannover, Az: 26 AktE 82/02,
zwischen
1. OMEGA Vermögensverwaltung GmbH, München,
2. JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg,
3. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Köln,
4. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart,
5. Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main,
6. Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), München,
7. Carthago Value Invest AG, Bremen,
8. B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Mainbernheim,
9. Ulrike Mellin, Waldbüttelbrunn,
10. SCHÜMA GmbH & Co. KG, Würzburg,
- Antragsteller -
gegen
1. SCHOTT DESAG AG, Grünenplan, (jetzt verschmolzen auf die Antragsgegnerin zu 2.)
2. SCHOTT Spezialglas AG (früher: Schott Spezialglas GmbH), Mainz,
- Antragsgegner -
Vertreter der außenstehenden Aktionäre: Rechtsanwalt Hans-Joachim Tennstedt, Hannover,
wurde in der mündlichen Verhandlung vom 11. Mai 2004 folgender
Vergleich
geschlossen:
"Vorbemerkungen
1. Gegenstand des vorbezeichneten Spruchverfahrens ist die Höhe der Barabfindung im Sinne des § 327 b AktG an die außenstehenden Aktionäre der Schott DESAG AG im Zusammenhang mit dem Squeeze-Out-Verfahren bei Schott DESAG AG. Die Hauptversammlung der Schott DESAG AG hat am 25. April 2002 die Übertragung der Aktien der außen-stehenden Aktionäre auf die Schott Spezialglas GmbH als Hauptaktionärin beschlossen, gegen Gewährung einer Barabfindung von 196,37 ? je Stückaktie der Schott DESAG AG.
2. Die Antragsteller haben beim Landgericht Hannover ein Spruchverfahren gemäß § 327 f AktG eingeleitet mit dem Begehren, die Barabfindung im Rahmen des Squeeze-Out durch das Gericht überprüfen zu lassen.
3. Die Beteiligten haben sich nach intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage bereit erklärt, das Spruchverfahren durch Vergleich zu beenden und im Gegenzug die Barabfindung nach § 327 b AktG zu erhöhen. Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Warda, zuständig für das vorstehende Verfahren, hat den Parteien nahegelegt, das anhängige Verfahren auf Basis der nachfolgenden Regelungen vergleichsweise zu beendigen.
4. Sämtliche Antragsteller und Antragsgegnerinnen sowie der Vertreter der außenstehenden Aktionäre sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen und ohne Präjudiz im Hinblick auf die strittigen Bewertungsfragen einverstanden.
5. Der nachfolgende Vergleich entfaltet die Rechtswirkung eines Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB im Verhältnis zu allen ehemaligen außenstehenden Schott-Desag-Aktionären, die im Zeitpunkt der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister der Schott DESAG AG Aktionäre der Gesellschaft waren.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien auf Empfehlung und Anraten des Gerichts folgenden Vergleich:
§ 1 Abfindungshöhe
1. Die an die ausgeschlossenen Aktionäre der Schott DESAG AG zu gewährende Barabfindung wird für alle ausgeschlossenen Aktionäre von bislang 196,37 ? auf 233,04 ? je Stückaktie der Schott DESAG AG erhöht. Zinsen werden auf die Erhöhungsbeträge nicht geschuldet.
2. Der Erhöhungsbetrag von 36,67 ? wird den Aktionären, die seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung empfangen haben, über ihre jeweilige Depotbank automatisch zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der erhöhten Barabfindung ist für die Aktionäre spesen- und kostenfrei.
§ 2 Bekanntmachung
Die Schott Spezialglas AG verpflichtet sich, den wesentlichen Inhalt dieses Vergleichs im Bundesanzeiger (elektronische Ausgabe und Druckausgabe), in der Süddeutschen Zeitung, im elektronischen Informationsdienst "GSC research", der Zeitung "Die Welt", dem Handelsblatt und einem weiteren überregionalen börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch in dem Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung") bekannt zu machen, sobald der Vergleich wirksam geworden ist.
§ 3 Verfahrensbedingte Erklärungen
Die Parteien, d.h. die Antragsteller, die Antragsgegnerinnen und der Vertreter der außenstehenden Aktionäre erklären das vor dem Landgericht Hannover (Az: 26 AktE 82/02) anhängige Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt.
Die Antragsteller erklären darüber hinaus gegenüber dem Landgericht Hannover die Rücknahme ihrer Anträge auf Durchführung des Spruchverfahrens. Der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre stimmt diesem Vergleich zu und erklärt, dass er das Verfahren nicht weiter führen wird.
§ 4
Soweit einzelne Antragsteller der Auffassung sind, dass die Regelungen der §§ 327 a ff. AktG verfassungswidrig sind, bedeutet dieser Vergleich nicht die Aufgabe dieser Rechtsauffassung und auch nicht den Verzicht auf etwaige rechtliche Maßnahmen, die sich aus einer gerichtlichen Festsstellung der Verfassungswidrigkeit ergeben könnten."
------------------------------------------
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche bekannt.
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen SCHOTT DESAG-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung in Höhe von ? 36,67 je Stückaktie nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen SCHOTT DESAG-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 6. Juli 2004 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Deutsche Bank AG.
Die Entgegennahme der Nachvergütung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen SCHOTT DESAG-Aktionäre provisions- und spesenfrei.
Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die ihre effektiven, noch auf die frühere Firma "Deutsche Spezialglas Aktiengesellschaft" lautenden Aktienurkunden, ausgestattet mit Gewinnanteilscheinen Nr. 53 bis 60 und Erneuerungsschein, nicht innerhalb der ursprünglichen, am 19. September 2002 abgelaufenen, Abfindungsfrist im Rahmen des Squeeze-Out eingereicht haben:
Die ursprüngliche Barabfindung von ? 196,37 je Stückaktie nebst Abfindungszinsen hierauf von ? 1,85, die den Berechtigten nicht vergütet werden konnte, wurde beim Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - Holzminden, Karlstraße 19, 37603 Holzminden, - Az: 87 HL 33/02 - unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.
Die SCHOTT Spezialglas AG wird auch den Erhöhungsbetrag von ? 36,67 beim Amtsgericht Holzminden hinterlegen, und zwar voraussichtlich bis zum 23. Juli 2004.
Zur Entgegennahme der erhöhten Barabfindung von ? 233,04 nebst der vorerwähnten Abfindungszinsen müssen sich diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre unter Vorlage ihrer Aktienurkunden an das Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - Holzminden wenden.
Mainz, im Juni 2004
Schott Spezialglas AG
Der Vorstand
ISIN DE0005527006 / WKN 552 700
In dem Spruchverfahren gemäß § 327 f AktG zur gerichtlichen Nachprüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 b AktG vor dem Landgericht Hannover, Az: 26 AktE 82/02,
zwischen
1. OMEGA Vermögensverwaltung GmbH, München,
2. JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg,
3. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Köln,
4. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart,
5. Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main,
6. Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), München,
7. Carthago Value Invest AG, Bremen,
8. B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Mainbernheim,
9. Ulrike Mellin, Waldbüttelbrunn,
10. SCHÜMA GmbH & Co. KG, Würzburg,
- Antragsteller -
gegen
1. SCHOTT DESAG AG, Grünenplan, (jetzt verschmolzen auf die Antragsgegnerin zu 2.)
2. SCHOTT Spezialglas AG (früher: Schott Spezialglas GmbH), Mainz,
- Antragsgegner -
Vertreter der außenstehenden Aktionäre: Rechtsanwalt Hans-Joachim Tennstedt, Hannover,
wurde in der mündlichen Verhandlung vom 11. Mai 2004 folgender
Vergleich
geschlossen:
"Vorbemerkungen
1. Gegenstand des vorbezeichneten Spruchverfahrens ist die Höhe der Barabfindung im Sinne des § 327 b AktG an die außenstehenden Aktionäre der Schott DESAG AG im Zusammenhang mit dem Squeeze-Out-Verfahren bei Schott DESAG AG. Die Hauptversammlung der Schott DESAG AG hat am 25. April 2002 die Übertragung der Aktien der außen-stehenden Aktionäre auf die Schott Spezialglas GmbH als Hauptaktionärin beschlossen, gegen Gewährung einer Barabfindung von 196,37 ? je Stückaktie der Schott DESAG AG.
2. Die Antragsteller haben beim Landgericht Hannover ein Spruchverfahren gemäß § 327 f AktG eingeleitet mit dem Begehren, die Barabfindung im Rahmen des Squeeze-Out durch das Gericht überprüfen zu lassen.
3. Die Beteiligten haben sich nach intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage bereit erklärt, das Spruchverfahren durch Vergleich zu beenden und im Gegenzug die Barabfindung nach § 327 b AktG zu erhöhen. Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Warda, zuständig für das vorstehende Verfahren, hat den Parteien nahegelegt, das anhängige Verfahren auf Basis der nachfolgenden Regelungen vergleichsweise zu beendigen.
4. Sämtliche Antragsteller und Antragsgegnerinnen sowie der Vertreter der außenstehenden Aktionäre sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen und ohne Präjudiz im Hinblick auf die strittigen Bewertungsfragen einverstanden.
5. Der nachfolgende Vergleich entfaltet die Rechtswirkung eines Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB im Verhältnis zu allen ehemaligen außenstehenden Schott-Desag-Aktionären, die im Zeitpunkt der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister der Schott DESAG AG Aktionäre der Gesellschaft waren.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien auf Empfehlung und Anraten des Gerichts folgenden Vergleich:
§ 1 Abfindungshöhe
1. Die an die ausgeschlossenen Aktionäre der Schott DESAG AG zu gewährende Barabfindung wird für alle ausgeschlossenen Aktionäre von bislang 196,37 ? auf 233,04 ? je Stückaktie der Schott DESAG AG erhöht. Zinsen werden auf die Erhöhungsbeträge nicht geschuldet.
2. Der Erhöhungsbetrag von 36,67 ? wird den Aktionären, die seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung empfangen haben, über ihre jeweilige Depotbank automatisch zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der erhöhten Barabfindung ist für die Aktionäre spesen- und kostenfrei.
§ 2 Bekanntmachung
Die Schott Spezialglas AG verpflichtet sich, den wesentlichen Inhalt dieses Vergleichs im Bundesanzeiger (elektronische Ausgabe und Druckausgabe), in der Süddeutschen Zeitung, im elektronischen Informationsdienst "GSC research", der Zeitung "Die Welt", dem Handelsblatt und einem weiteren überregionalen börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch in dem Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung") bekannt zu machen, sobald der Vergleich wirksam geworden ist.
§ 3 Verfahrensbedingte Erklärungen
Die Parteien, d.h. die Antragsteller, die Antragsgegnerinnen und der Vertreter der außenstehenden Aktionäre erklären das vor dem Landgericht Hannover (Az: 26 AktE 82/02) anhängige Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt.
Die Antragsteller erklären darüber hinaus gegenüber dem Landgericht Hannover die Rücknahme ihrer Anträge auf Durchführung des Spruchverfahrens. Der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre stimmt diesem Vergleich zu und erklärt, dass er das Verfahren nicht weiter führen wird.
§ 4
Soweit einzelne Antragsteller der Auffassung sind, dass die Regelungen der §§ 327 a ff. AktG verfassungswidrig sind, bedeutet dieser Vergleich nicht die Aufgabe dieser Rechtsauffassung und auch nicht den Verzicht auf etwaige rechtliche Maßnahmen, die sich aus einer gerichtlichen Festsstellung der Verfassungswidrigkeit ergeben könnten."
------------------------------------------
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche bekannt.
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen SCHOTT DESAG-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung in Höhe von ? 36,67 je Stückaktie nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen SCHOTT DESAG-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 6. Juli 2004 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Deutsche Bank AG.
Die Entgegennahme der Nachvergütung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen SCHOTT DESAG-Aktionäre provisions- und spesenfrei.
Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die ihre effektiven, noch auf die frühere Firma "Deutsche Spezialglas Aktiengesellschaft" lautenden Aktienurkunden, ausgestattet mit Gewinnanteilscheinen Nr. 53 bis 60 und Erneuerungsschein, nicht innerhalb der ursprünglichen, am 19. September 2002 abgelaufenen, Abfindungsfrist im Rahmen des Squeeze-Out eingereicht haben:
Die ursprüngliche Barabfindung von ? 196,37 je Stückaktie nebst Abfindungszinsen hierauf von ? 1,85, die den Berechtigten nicht vergütet werden konnte, wurde beim Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - Holzminden, Karlstraße 19, 37603 Holzminden, - Az: 87 HL 33/02 - unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.
Die SCHOTT Spezialglas AG wird auch den Erhöhungsbetrag von ? 36,67 beim Amtsgericht Holzminden hinterlegen, und zwar voraussichtlich bis zum 23. Juli 2004.
Zur Entgegennahme der erhöhten Barabfindung von ? 233,04 nebst der vorerwähnten Abfindungszinsen müssen sich diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre unter Vorlage ihrer Aktienurkunden an das Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - Holzminden wenden.
Mainz, im Juni 2004
Schott Spezialglas AG
Der Vorstand
Jetzt gibts auch bei Depfa eine Anfechtung gegen den Squeeze-out. Interessant ist, dass sogar die Zahlung der üppigen Dividende angefochten wurde (ebundesanzeiger von heute)
Wedeco-Aktionäre werden zu 18 EUR je Aktie abgefunden DÜSSELDORF (Dow Jones-VWD)--Die Wedeco AG Water Technology und die ITT Industries German Holding GmbH haben einen Beherrschungsvertrag geschlossen. ITT wolle den außenstehenden Wedeco-Aktionären für deren Titel je 18 EUR zahlen, teilte Wedeco am Montag ad hoc mit. Darüber hinaus sehe der Beherrschungsvertrag für die Aktionäre, die weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben wollen, einen Bruttoausgleich von 1,12 EUR je Stückaktie (netto gegenwärtig 1,00 EUR) als Garantiedividende für jedes volle Geschäftsjahr vor. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer, die Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, habe die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt. Der Wedeco-Aufsichtsrat habe dem Abschluss des Vertrags am 9. Juli zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der ITT Industries German Holding GmbH werde ihre Zustimmung am 12. Juli geben. Die ordentliche Wedeco-Hauptversammlung soll am 30. bzw 31. August dem Beherrschungsvertrag zustimmen. Am 11. Mai hatte die Gesellschaft bereits mitgeteilt, dass der Wedeco-Vorstand dem Verlangen der Hauptaktionärin ITT nach Durchführung eines Squeeze Out-Verfahrens folgen will. Die Höhe der von ITT festgelegten Barabfindung soll ebenfalls 18,00 EUR betragen. Die Barabfindungen im Squeeze Out und im Beherrschungsvertrag entsprechen der Höhe des Übernahmeangebots, das die ITT Industries German Holding GmbH den außenstehenden Aktionären anlässlich der Wedeco-Übernahme 2003 gemacht hatte. Dow Jones Newswires/12/12.7.2004/jhe/cn
Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.
Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),11:42 12.07.2004
Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.
Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),11:42 12.07.2004
Nachrichten: SAI Automotive: "Squeeze-Out-Beschluss" zur letzten Anfechtungsklage erfolgt
Wie die SAI Automotive AG in ihrer heutigen Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht ist durch einen heute beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main protokollierten Vergleich die letzte Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. November 2002 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Faurecia S.A.,Nanterre, Frankreich, gegen Gewährung einer Barabfindung (sogenannter "Squeeze-Out-Beschluss") erledigt worden.
Die Gesellschaft rechnet daher in Kürze mit einer Eintragung dieses Beschlusses ins Handelsregister. Im Zusammenhang mit der Erledigung der Klage hat die Faurecia S.A., Nanterre, Frankreich, denjenigen Minderheitsaktionären der Gesellschaft, die sich verpflichten, kein Spruchstellenverfahren nach § 327f AktG einzuleiten oder solchen Verfahren beizutreten, und auf eine in einem solchen Verfahren möglicherweise festgesetzte erhöhte Abfindung verzichten, eine von EUR 13,50 um EUR 4,50 auf EUR 18,00 erhöhte Barabfindung zugesagt. Der vollständige Vergleich sowie weitere Hinweise zu seiner Abwicklung werden gesondert veröffentlicht.
Wie die SAI Automotive AG in ihrer heutigen Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht ist durch einen heute beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main protokollierten Vergleich die letzte Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. November 2002 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Faurecia S.A.,Nanterre, Frankreich, gegen Gewährung einer Barabfindung (sogenannter "Squeeze-Out-Beschluss") erledigt worden.
Die Gesellschaft rechnet daher in Kürze mit einer Eintragung dieses Beschlusses ins Handelsregister. Im Zusammenhang mit der Erledigung der Klage hat die Faurecia S.A., Nanterre, Frankreich, denjenigen Minderheitsaktionären der Gesellschaft, die sich verpflichten, kein Spruchstellenverfahren nach § 327f AktG einzuleiten oder solchen Verfahren beizutreten, und auf eine in einem solchen Verfahren möglicherweise festgesetzte erhöhte Abfindung verzichten, eine von EUR 13,50 um EUR 4,50 auf EUR 18,00 erhöhte Barabfindung zugesagt. Der vollständige Vergleich sowie weitere Hinweise zu seiner Abwicklung werden gesondert veröffentlicht.
Bieter: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteil. AG; Zielgesellschaft: VK Mühlen AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Bieter:
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG
Börsengasse 9
1010 Wien
Österreich
Tel.: 0043-1-5351124
Fax: 0043-1-5351124-33
E-Mail: office@lli.at
Zielgesellschaft:
VK Mühlen AG
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007629008
Börsenkürzel: VKL
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
32,83 %
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.lli.at
Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, hat am 14. Juli 2004 mit
der CEREALIA AB, Stockholm, einen Vertrag über den Erwerb von insgesamt 64.244
Aktien der VK Mühlen AG geschlossen. Der Vertrag wurde am 15. Juli 2004
vollzogen. Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG hält seitdem 563.021
Stimmrechte der VK Mühlen AG, was einer Stimmrechtsbeteiligung von ca. 32,83 %
entspricht. Damit hat die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG am
15. Juli 2004 die Kontrolle über die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg gemäß
§ 35 Abs. l WpÜG erlangt.
Durch den vorgenannten Vollzug des Kaufvertrages hat außerdem der Hauptaktionär
der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, die RAIFFEISEN-HOLDING
Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft m.b.H., Wien, am 15. Juli 2004
mittelbar die Kontrolle über die VK Mühlen AG erlangt. Seit diesem Zeitpunkt
hält die RAIFFEISEN-HOLDING Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft
m.b.H. insgesamt 563.021 Stimmrechte (das entspricht einem Stimmrechtsanteil von
ca. 32,83 %) der VK Mühlen AG, die ihr gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. l WpÜG
zugerechnet werden.
Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG wird in Erfüllung ihrer eigenen
Verpflichtung aus § 35 WpÜG (und derjenigen der RAIFFEISEN-HOLDING
Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft m.b.H.) ein Pflichtangebot an
die außenstehenden Aktionäre der VK Mühlen AG richten, in dem sie diesen
anbieten wird, die von ihnen gehaltenen Aktien der VK Mühlen AG zu dem
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis zu erwerben. Diese Veröffentlichung
erfolgt zugleich im Namen der RAIFFEISEN-HOLDING Niederösterreich-Wien
registrierte Genossenschaft m.b.H..
Ende der Mitteilung (c)DGAP 16.07.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: VK Mühlen AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg
und München
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:57 16.07.2004
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Bieter:
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG
Börsengasse 9
1010 Wien
Österreich
Tel.: 0043-1-5351124
Fax: 0043-1-5351124-33
E-Mail: office@lli.at
Zielgesellschaft:
VK Mühlen AG
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007629008
Börsenkürzel: VKL
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
32,83 %
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.lli.at
Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, hat am 14. Juli 2004 mit
der CEREALIA AB, Stockholm, einen Vertrag über den Erwerb von insgesamt 64.244
Aktien der VK Mühlen AG geschlossen. Der Vertrag wurde am 15. Juli 2004
vollzogen. Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG hält seitdem 563.021
Stimmrechte der VK Mühlen AG, was einer Stimmrechtsbeteiligung von ca. 32,83 %
entspricht. Damit hat die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG am
15. Juli 2004 die Kontrolle über die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg gemäß
§ 35 Abs. l WpÜG erlangt.
Durch den vorgenannten Vollzug des Kaufvertrages hat außerdem der Hauptaktionär
der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, die RAIFFEISEN-HOLDING
Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft m.b.H., Wien, am 15. Juli 2004
mittelbar die Kontrolle über die VK Mühlen AG erlangt. Seit diesem Zeitpunkt
hält die RAIFFEISEN-HOLDING Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft
m.b.H. insgesamt 563.021 Stimmrechte (das entspricht einem Stimmrechtsanteil von
ca. 32,83 %) der VK Mühlen AG, die ihr gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. l WpÜG
zugerechnet werden.
Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG wird in Erfüllung ihrer eigenen
Verpflichtung aus § 35 WpÜG (und derjenigen der RAIFFEISEN-HOLDING
Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft m.b.H.) ein Pflichtangebot an
die außenstehenden Aktionäre der VK Mühlen AG richten, in dem sie diesen
anbieten wird, die von ihnen gehaltenen Aktien der VK Mühlen AG zu dem
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis zu erwerben. Diese Veröffentlichung
erfolgt zugleich im Namen der RAIFFEISEN-HOLDING Niederösterreich-Wien
registrierte Genossenschaft m.b.H..
Ende der Mitteilung (c)DGAP 16.07.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: VK Mühlen AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg
und München
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:57 16.07.2004
Buderus Squeeze-out eingetragen. Laut Veröffentlichung der Dt. Börse AG wird die Aktie nunmehr als Abfindungsanspruch gehandelt. Der Handel wird am 2.8. eingestellt....
Was passiert, wenn ich heute noch Buderus-Aktien kaufe? Habe ich dann überhaupt einen Nachbesserungsanspruch, sofern das Gericht entsprechend entscheiden sollte?
Warum nicht, es handelt sich schließlich um Abfindungsanspüche und die beinhalten mM nach auch Nachbesserungsansprüche. Einzig die Aktionärsrechte kann man jetzt wohl nicht mehr erwerben...
M-real Zanders GmbH
Bergisch Gladbach
In dem Rechtsstreit 82 O 121/03 vor dem Landgericht Köln
1. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin,
2. Dr. Wienand Meilicke, Bonn,
3. Martin Helfrich, Frankfurt am Main,
4. Hermut Weber, Berlin,
5. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Köln,
6. Melanie Krauss, Ruhpolding,
7. Christa Götz, Baden-Baden,
8. Omega Vermögensverwaltungs GmbH, München,
9. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart,
10. Carthago Value Invest AG, Bremen
11. Phila Beteiligungs AG, Mainz,
12. Ulrike Mellin, Waldbüttelbrunn,
13. Schüma Aktiengesellschaft, Würzburg,
- Antragsteller -
g e g e n
1. M-real Zanders GmbH, Bergisch Gladbach
2. M-real Deutsche Holding GmbH, Stockstadt
- Antragsgegnerinnen -
Gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre: Rechtsanwalt Dr. Reiner Klocke, Köln,
hat die 2. Kammer für Handelssachen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Lauber,
den Handelsrichter Paß und
den Handelsrichter Hünnefeld,
am 23. 6. 2004
beschlossen:
Gemäß § 278VI ZPO wird festgestellt, dass die Parteien einen gerichtlichen Vergleich mit folgendem Inhalt vereinbart haben:
Die Parteien schließen unter Einschluss des gemeinsamen Vertreters der Minderheitsaktionäre auf Vorschlag und Empfehlung des Gerichts zur Erledigung des Verfahrens auf Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327f AktG den nachfolgenden
V e r g l e i c h
A.
Die Hauptversammlung der Zanders Feinpapiere AG ("Zanders") hat am 27. Juni 2002 auf Verlangen der M-real Deutsche Holding GmbH ("M-real") gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die M-real als Hauptaktionärin der Zanders beschlossen. Dieser Beschluss ist durch Eintragung im Handelsregister der Zanders am 8. August 2002 wirksam geworden. Das Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses wurde am 30. August 2002 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. In diesem Beschluss hat die M-real den Minderheitsaktionären der Zanders als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 80,- pro Stammaktie der Zanders und EUR 85,94 je Vorzugsaktie der Zanders zugesagt.
Die Antragsteller halten diese Barabfindung für unangemessen und haben die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327f AktG beantragt.
Dies vorausgeschickt, verpflichten sich die Antragsgegnerinnen zu folgender Erhöhung der Abfindung gemäß § 327b AktG:
1. Die Barabfindung gemäß § 327b AktG wird auf EUR 97,50 je Stammaktie und EUR 102,94 je Vorzugsaktie festgesetzt. Den Minderheitsaktionären der Zanders, deren Aktien mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die M-real übergegangen sind, werden die Antragsgegnerinnen die Differenz (EUR 17,50 je Stammaktie und EUR 17,00 je Vorzugsaktie) zuzüglich Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG seit dem 31. August 2002 nachzahlen. Ansprüche aus § 327b Abs. 2 letzter Halbsatz AktG bleiben von diesem Vergleich unberührt.
2. Die sich aus der vorstehenden Ziffer ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen sind unverzüglich nach Einreichung der Aktien der Zanders bzw. soweit die ursprüngliche Abfindung bereits gezahlt worden ist, unaufgefordert durch die Antragsgegnerinnen zu erfüllen.
3. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Ziffern ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Zanders-Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei.
4. Für die vorgenannten Verpflichtungen haften die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.
B.
Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam. Damit ist das gerichtliche Verfahren beendet.
C.
Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der Zanders, deren Aktien mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister nach § 327e Abs. 3 auf die M-real übergegangen sind. Dieser Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
E.
Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erledigt.
F.
Die Antragsgegnerinnen verpflichten sich, das Rubrum dieses Vergleichs sowie die Buchstaben A. bis C. und E. bis F. dieses Vergleichs unverzüglich nach Vorliegen des gerichtlichen Protokolls in der elektronischen und der gedruckten Ausgabe des "Bundesanzeiger" sowie in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern (nicht jedoch im Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung") zu veröffentlichen.
-------------------------------------------
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche bekannt:
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung in Höhe von EUR 17,50 je Stammaktie und EUR 17,00 je Vorzugsaktie nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 13. August 2004 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Die Entgegennahme der Nachvergütung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre proisions- und spesenfrei.
Bergisch Gladbach, im Juli 2004
Bergisch Gladbach
In dem Rechtsstreit 82 O 121/03 vor dem Landgericht Köln
1. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin,
2. Dr. Wienand Meilicke, Bonn,
3. Martin Helfrich, Frankfurt am Main,
4. Hermut Weber, Berlin,
5. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Köln,
6. Melanie Krauss, Ruhpolding,
7. Christa Götz, Baden-Baden,
8. Omega Vermögensverwaltungs GmbH, München,
9. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart,
10. Carthago Value Invest AG, Bremen
11. Phila Beteiligungs AG, Mainz,
12. Ulrike Mellin, Waldbüttelbrunn,
13. Schüma Aktiengesellschaft, Würzburg,
- Antragsteller -
g e g e n
1. M-real Zanders GmbH, Bergisch Gladbach
2. M-real Deutsche Holding GmbH, Stockstadt
- Antragsgegnerinnen -
Gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre: Rechtsanwalt Dr. Reiner Klocke, Köln,
hat die 2. Kammer für Handelssachen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Lauber,
den Handelsrichter Paß und
den Handelsrichter Hünnefeld,
am 23. 6. 2004
beschlossen:
Gemäß § 278VI ZPO wird festgestellt, dass die Parteien einen gerichtlichen Vergleich mit folgendem Inhalt vereinbart haben:
Die Parteien schließen unter Einschluss des gemeinsamen Vertreters der Minderheitsaktionäre auf Vorschlag und Empfehlung des Gerichts zur Erledigung des Verfahrens auf Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327f AktG den nachfolgenden
V e r g l e i c h
A.
Die Hauptversammlung der Zanders Feinpapiere AG ("Zanders") hat am 27. Juni 2002 auf Verlangen der M-real Deutsche Holding GmbH ("M-real") gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die M-real als Hauptaktionärin der Zanders beschlossen. Dieser Beschluss ist durch Eintragung im Handelsregister der Zanders am 8. August 2002 wirksam geworden. Das Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses wurde am 30. August 2002 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. In diesem Beschluss hat die M-real den Minderheitsaktionären der Zanders als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 80,- pro Stammaktie der Zanders und EUR 85,94 je Vorzugsaktie der Zanders zugesagt.
Die Antragsteller halten diese Barabfindung für unangemessen und haben die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327f AktG beantragt.
Dies vorausgeschickt, verpflichten sich die Antragsgegnerinnen zu folgender Erhöhung der Abfindung gemäß § 327b AktG:
1. Die Barabfindung gemäß § 327b AktG wird auf EUR 97,50 je Stammaktie und EUR 102,94 je Vorzugsaktie festgesetzt. Den Minderheitsaktionären der Zanders, deren Aktien mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die M-real übergegangen sind, werden die Antragsgegnerinnen die Differenz (EUR 17,50 je Stammaktie und EUR 17,00 je Vorzugsaktie) zuzüglich Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG seit dem 31. August 2002 nachzahlen. Ansprüche aus § 327b Abs. 2 letzter Halbsatz AktG bleiben von diesem Vergleich unberührt.
2. Die sich aus der vorstehenden Ziffer ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen sind unverzüglich nach Einreichung der Aktien der Zanders bzw. soweit die ursprüngliche Abfindung bereits gezahlt worden ist, unaufgefordert durch die Antragsgegnerinnen zu erfüllen.
3. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Ziffern ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Zanders-Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei.
4. Für die vorgenannten Verpflichtungen haften die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.
B.
Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam. Damit ist das gerichtliche Verfahren beendet.
C.
Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der Zanders, deren Aktien mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister nach § 327e Abs. 3 auf die M-real übergegangen sind. Dieser Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
E.
Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erledigt.
F.
Die Antragsgegnerinnen verpflichten sich, das Rubrum dieses Vergleichs sowie die Buchstaben A. bis C. und E. bis F. dieses Vergleichs unverzüglich nach Vorliegen des gerichtlichen Protokolls in der elektronischen und der gedruckten Ausgabe des "Bundesanzeiger" sowie in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern (nicht jedoch im Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung") zu veröffentlichen.
-------------------------------------------
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche bekannt:
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung in Höhe von EUR 17,50 je Stammaktie und EUR 17,00 je Vorzugsaktie nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 13. August 2004 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Die Entgegennahme der Nachvergütung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre proisions- und spesenfrei.
Bergisch Gladbach, im Juli 2004
Hat sich i. d. Z. schon einmal jemand mit der GLUNZ AG (588720/588723) beschäftigt? Dort scheinen alle Voraussetzungen für einen Squeeze-Out gegeben zu sein und - was die Sache so richtig attraktiv machen könnte - der Kurs scheint massiv unterbewertet zu sein ...
Bieter: Allgäu Getr. Bet. GmbH & Co. KG; Zielges.: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG
Name und Firma des Bieters: Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG
Straße: Hohe Buchleuthe 3
Postleitzahl/Ort: 87600 Kaufbeuren
Land: Deutschland
Telefon: 0172 / 8 50 64 92
Fax: 08341 / 43 04-64
E-Mail: jens.schleifenbaum@ab-ag.de
Zielgesellschaft: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Straße: Hohe Buchleuthe 3
Postleitzahl/Ort: 87600 Kaufbeuren
Land: Deutschland
ISIN: DE0005013007
RIC: ABKG.MU
Börsenkürzel: ABK
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften:
keine
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
Es sind keine Stimmrechte gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.aktien-brauerei.de
Angaben des Bieters:
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kaufbeuren, deren Anteile von
den Herren Dr. Klaus Rübelmann und Jens Schleifenbaum gehalten werden, haben am
16.08.2004 von der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG 65,712% (bzw. 32.856
Stimmen) der Aktien an der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, Kaufbeuren, erworben
und damit die Kontrolle über die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG erlangt. Herr Dr.
Klaus Rübelmann und Herr Jens Schleifenbaum sind Vorstandsmitglieder der
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG.
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein
Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf Inhaber lautenden Aktien der
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
je EUR 26 gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG angemessenen
Gegenleistung je Aktie der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.aktien-brauerei.de
Für Rückfragen stehen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner sowie meine
Person gerne zur Verfügung.
Jens Schleifenbaum
Ende der Mitteilung (c)DGAP 16.08.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Amtlicher Markt in München
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:30 16.08.2004
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG
Name und Firma des Bieters: Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG
Straße: Hohe Buchleuthe 3
Postleitzahl/Ort: 87600 Kaufbeuren
Land: Deutschland
Telefon: 0172 / 8 50 64 92
Fax: 08341 / 43 04-64
E-Mail: jens.schleifenbaum@ab-ag.de
Zielgesellschaft: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Straße: Hohe Buchleuthe 3
Postleitzahl/Ort: 87600 Kaufbeuren
Land: Deutschland
ISIN: DE0005013007
RIC: ABKG.MU
Börsenkürzel: ABK
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften:
keine
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
Es sind keine Stimmrechte gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.aktien-brauerei.de
Angaben des Bieters:
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kaufbeuren, deren Anteile von
den Herren Dr. Klaus Rübelmann und Jens Schleifenbaum gehalten werden, haben am
16.08.2004 von der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG 65,712% (bzw. 32.856
Stimmen) der Aktien an der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, Kaufbeuren, erworben
und damit die Kontrolle über die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG erlangt. Herr Dr.
Klaus Rübelmann und Herr Jens Schleifenbaum sind Vorstandsmitglieder der
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG.
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein
Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf Inhaber lautenden Aktien der
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
je EUR 26 gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG angemessenen
Gegenleistung je Aktie der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.aktien-brauerei.de
Für Rückfragen stehen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner sowie meine
Person gerne zur Verfügung.
Jens Schleifenbaum
Ende der Mitteilung (c)DGAP 16.08.2004
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Notiert: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Amtlicher Markt in München
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:30 16.08.2004
#825
Glunz sieht wirklich interessant aus.
lt. Halbjahresbericht (s.u.) wurden 7,6 Mio. vor Steuer verdient. Bei den Verlustvorträgen dürfte das auch nahe am Nachsteuerergebnis sein. Macht alleine für das erste Halbjahr ein KGV von ca. 5.
Von den Stämmen scheint es kaum Material zu geben, die Vz. sind bei einem Squeeze-out vmtl. wieder mal eher benachteiligt.
Die Mutter Sonea will wolhl demnächst einen Spin-off der Bodensparte durchführen, das könnte wirklich auch der Startschuss für den Squeeze out sein.
MMI
DGAP-Ad hoc: Glunz AG <DE0005887202>
Glunz AG: Halbjahresergebnis
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Halbjahresergebnis der Glunz AG
Meppen, 28. Juli 2004 (Glunz). Der Umsatz der zur portugiesischen Sonae
Ind¡stria gehörenden Glunz AG mit Sitz in Meppen stieg im ersten Halbjahr 2004
um 33 % auf 208 Mio. Euro an. Dabei konnten die Umsatzerlöse in den drei
Hauptgruppen OSB, MDF und Spanplatten gesteigert werden, wobei der stärkste
Anstieg im OSB Bereich verzeichnet werden konnte. Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit nach Port. GAAP lag im ersten Halbjahr 2004 bei 5,6 Mio.
Euro. Der Gewinn vor Steuern betrug im ersten Halbjahr 7,6 Mio. Euro
(Vorjahreszeitraum: 14,2 Mio. Euro Verlust).
Glunz sieht wirklich interessant aus.
lt. Halbjahresbericht (s.u.) wurden 7,6 Mio. vor Steuer verdient. Bei den Verlustvorträgen dürfte das auch nahe am Nachsteuerergebnis sein. Macht alleine für das erste Halbjahr ein KGV von ca. 5.
Von den Stämmen scheint es kaum Material zu geben, die Vz. sind bei einem Squeeze-out vmtl. wieder mal eher benachteiligt.
Die Mutter Sonea will wolhl demnächst einen Spin-off der Bodensparte durchführen, das könnte wirklich auch der Startschuss für den Squeeze out sein.
MMI
DGAP-Ad hoc: Glunz AG <DE0005887202>
Glunz AG: Halbjahresergebnis
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Halbjahresergebnis der Glunz AG
Meppen, 28. Juli 2004 (Glunz). Der Umsatz der zur portugiesischen Sonae
Ind¡stria gehörenden Glunz AG mit Sitz in Meppen stieg im ersten Halbjahr 2004
um 33 % auf 208 Mio. Euro an. Dabei konnten die Umsatzerlöse in den drei
Hauptgruppen OSB, MDF und Spanplatten gesteigert werden, wobei der stärkste
Anstieg im OSB Bereich verzeichnet werden konnte. Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit nach Port. GAAP lag im ersten Halbjahr 2004 bei 5,6 Mio.
Euro. Der Gewinn vor Steuern betrug im ersten Halbjahr 7,6 Mio. Euro
(Vorjahreszeitraum: 14,2 Mio. Euro Verlust).
Bekanntmachung
über die Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
1. Vergleich und Registereintragung
a) Die außerordentliche Hauptversammlung der Radeberger Gruppe AG vom 25. September 2003 hat auf Verlangen der Firma Dr. August Oetker KG (Hauptaktionärin) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 945,32 beschlossen. Hiergegen haben verschiedene Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
In einem auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geschlossenen gerichtlichen Vergleich hat sich die Dr. August Oetker KG inzwischen verpflichtet, jedem Minderheitsaktionär über die festgelegte Barabfindung in Höhe von Euro 945,32 je Stückaktie hinaus eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von Euro 53,68 je Stückaktie zu bezahlen. Die festgelegte Abfindung und die zusätzliche Abfindung betragen somit zusammen Euro 999,00 je Stückaktie. Dieser Betrag wird von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister Frankfurt am Main an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
b) Darüber hinaus hat sich die Dr. August Oetker KG verpflichtet, jedem Minderheitsaktionär, der innerhalb von vier Wochen nach der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unwiderruflich erklärt, dass er kein Spruchverfahren gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG einleiten und einem solchen Verfahren nicht beitreten und es auch nicht in sonstiger Weise fördern sowie auf eine in einem etwaigen Spruchverfahren festgesetzte oder zur Beendigung eines Spruchverfahrens vereinbarte, den Betrag von Euro 945,32 übersteigende Abfindung einschließlich Verzinsung verzichten wird, einen weiteren Erhöhungsbetrag von Euro 101,00 je Stückaktie bezahlen. Der weitere Erhöhungsbetrag wird nicht verzinst. Die Verzichtserklärung gemäß Satz 1 hat mittels eines Formblattes zu erfolgen, das die Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, den Minderheitsaktionären über die kontoführenden Depotbanken zur Verfügung stellt. Für die Wahrung der vierwöchigen Frist ab der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zählt der Eingang des ausgefüllten Formblattes bei der Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, Fax: 0521 / 175178 oder bei der Dr. August Oetker KG, Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld, Fax: 0521 - 155-2841. Diese Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Radeberger Gruppe AG, in den Börsenpflichtblättern "Handelsblatt und "Börsenzeitung" beim elektronischen Informationsdienst "GSC-Research.de" im "Nebenwerte-Journal" sowie im "Aktionärsreport (SdK)" veröffentlicht.
c) Die weiteren Einzelheiten des Vergleichs sind in einer separaten Bekanntmachung der Radeberger Gruppe AG vom 11. August 2004 im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Radeberger Gruppe AG, der "Börsenzeitung" und dem "Handelsblatt" veröffentlicht worden.
d) Der Übertragungsbeschluss ist am 6. August 2004 in das Handelsregister der Radeberger Gruppe AG eingetragen und damit wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre in das Eigentum der Dr. August Oetker KG übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zur Aushändigung an die Dr. August Oetker KG jetzt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf die Barabfindung.
2. Zahlungsabwicklung
a) Die Auszahlung der festgelegten Abfindung, der zusätzlichen Abfindung und des weiteren Erhöhungsbetrages erfolgt für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei. Die wertpapiertechnische Abwicklung ist bei der Bankhaus Lampe KG zentralisiert. Zahlstelle ist die Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld.
b) Die Zahlung der festgelegten und der zusätzlichen Abfindung (in Höhe von insgesamt Euro 999,00 je Stückaktie) erfolgt bei Aktionären, deren Aktien in einem Depot bei einem deutschen Kreditinstitut verwahrt werden, unverzüglich durch Gutschrift auf das Konto des Aktionärs bei der depotführenden Bank gegen Ausbuchung ihrer Aktien. Von den ausgeschiedenen Aktionäre ist insoweit nichts zu veranlassen. Aktionäre, die Aktienurkunden selbst verwahren, können die Barabfindung nur erhalten, wenn sie die Aktienurkunden mit Erneuerungsschein bei der Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Bankhaus Lampe KG einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung mitteilen. Da im Zuge der Änderung des Namens der Gesellschaft von "Binding-Brauerei AG" in "Radeberger Gruppe AG", der Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowie von Nennbetragsaktien auf nennbetragslose Stückaktien kein Stücketausch vorgenommen worden ist, erfolgt die Zahlung des Abfindungsbetrages gegen Einreichung der auf "Binding-Brauerei AG" lautenden Aktienurkunden.
c) Der weitere Erhöhungsbetrag (in Höhe von Euro 101,00 je Stückaktie) wird jedem Minderheitsaktionär, der zusätzlich fristgerecht eine Erklärung mittels Formblatt nach Ziff. 1 lit. b) abgibt, binnen zehn Arbeitstagen nach Ablauf der vierwöchigen Erklärungsfrist gemäß Ziff. 1 lit. b) auf das von dem Minderheitsaktionär in dem Formblatt angegebene Konto überwiesen.
Frankfurt am Main, im August 2004
Radeberger Gruppe AG
Der Vorstand
über die Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
1. Vergleich und Registereintragung
a) Die außerordentliche Hauptversammlung der Radeberger Gruppe AG vom 25. September 2003 hat auf Verlangen der Firma Dr. August Oetker KG (Hauptaktionärin) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 945,32 beschlossen. Hiergegen haben verschiedene Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
In einem auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geschlossenen gerichtlichen Vergleich hat sich die Dr. August Oetker KG inzwischen verpflichtet, jedem Minderheitsaktionär über die festgelegte Barabfindung in Höhe von Euro 945,32 je Stückaktie hinaus eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von Euro 53,68 je Stückaktie zu bezahlen. Die festgelegte Abfindung und die zusätzliche Abfindung betragen somit zusammen Euro 999,00 je Stückaktie. Dieser Betrag wird von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister Frankfurt am Main an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
b) Darüber hinaus hat sich die Dr. August Oetker KG verpflichtet, jedem Minderheitsaktionär, der innerhalb von vier Wochen nach der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unwiderruflich erklärt, dass er kein Spruchverfahren gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG einleiten und einem solchen Verfahren nicht beitreten und es auch nicht in sonstiger Weise fördern sowie auf eine in einem etwaigen Spruchverfahren festgesetzte oder zur Beendigung eines Spruchverfahrens vereinbarte, den Betrag von Euro 945,32 übersteigende Abfindung einschließlich Verzinsung verzichten wird, einen weiteren Erhöhungsbetrag von Euro 101,00 je Stückaktie bezahlen. Der weitere Erhöhungsbetrag wird nicht verzinst. Die Verzichtserklärung gemäß Satz 1 hat mittels eines Formblattes zu erfolgen, das die Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, den Minderheitsaktionären über die kontoführenden Depotbanken zur Verfügung stellt. Für die Wahrung der vierwöchigen Frist ab der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zählt der Eingang des ausgefüllten Formblattes bei der Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, Fax: 0521 / 175178 oder bei der Dr. August Oetker KG, Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld, Fax: 0521 - 155-2841. Diese Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Radeberger Gruppe AG, in den Börsenpflichtblättern "Handelsblatt und "Börsenzeitung" beim elektronischen Informationsdienst "GSC-Research.de" im "Nebenwerte-Journal" sowie im "Aktionärsreport (SdK)" veröffentlicht.
c) Die weiteren Einzelheiten des Vergleichs sind in einer separaten Bekanntmachung der Radeberger Gruppe AG vom 11. August 2004 im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Radeberger Gruppe AG, der "Börsenzeitung" und dem "Handelsblatt" veröffentlicht worden.
d) Der Übertragungsbeschluss ist am 6. August 2004 in das Handelsregister der Radeberger Gruppe AG eingetragen und damit wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre in das Eigentum der Dr. August Oetker KG übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zur Aushändigung an die Dr. August Oetker KG jetzt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf die Barabfindung.
2. Zahlungsabwicklung
a) Die Auszahlung der festgelegten Abfindung, der zusätzlichen Abfindung und des weiteren Erhöhungsbetrages erfolgt für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei. Die wertpapiertechnische Abwicklung ist bei der Bankhaus Lampe KG zentralisiert. Zahlstelle ist die Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld.
b) Die Zahlung der festgelegten und der zusätzlichen Abfindung (in Höhe von insgesamt Euro 999,00 je Stückaktie) erfolgt bei Aktionären, deren Aktien in einem Depot bei einem deutschen Kreditinstitut verwahrt werden, unverzüglich durch Gutschrift auf das Konto des Aktionärs bei der depotführenden Bank gegen Ausbuchung ihrer Aktien. Von den ausgeschiedenen Aktionäre ist insoweit nichts zu veranlassen. Aktionäre, die Aktienurkunden selbst verwahren, können die Barabfindung nur erhalten, wenn sie die Aktienurkunden mit Erneuerungsschein bei der Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Bankhaus Lampe KG einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung mitteilen. Da im Zuge der Änderung des Namens der Gesellschaft von "Binding-Brauerei AG" in "Radeberger Gruppe AG", der Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowie von Nennbetragsaktien auf nennbetragslose Stückaktien kein Stücketausch vorgenommen worden ist, erfolgt die Zahlung des Abfindungsbetrages gegen Einreichung der auf "Binding-Brauerei AG" lautenden Aktienurkunden.
c) Der weitere Erhöhungsbetrag (in Höhe von Euro 101,00 je Stückaktie) wird jedem Minderheitsaktionär, der zusätzlich fristgerecht eine Erklärung mittels Formblatt nach Ziff. 1 lit. b) abgibt, binnen zehn Arbeitstagen nach Ablauf der vierwöchigen Erklärungsfrist gemäß Ziff. 1 lit. b) auf das von dem Minderheitsaktionär in dem Formblatt angegebene Konto überwiesen.
Frankfurt am Main, im August 2004
Radeberger Gruppe AG
Der Vorstand
22.08.2004
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SANOFI-AVENTIS
Squeeze-Out bei Hoechst geplant
Neuer Name, neuer Plan: Der Aufstieg zum drittgrößten Arzneimittelhersteller der Welt ist für Sanofi-Synthelabo und Aventis offiziell. Nun soll die Frankfurter Aventis-Tochter Hoechst zügig von der Börse genommen werden. Für die Hoechst-Aktionäre wird derzeit laut Pressebericht ein Übernahmeangebot vorbereitet.
Berlin - Nach der Übernahme der Straßburger Aventis prüft der Pariser Pharmakonzern Sanofi-Aventis (ehemals Sanofi-Synthelabo) laut Bericht der Tageszeitung "Die Welt" (Montag) nun auch ein "Squeeze Out" bei der Frankfurter Aventis-Tochter Hoechst . Das sei derzeit eine der angedachten Möglichkeiten bei Sanofi, berichtet das Blatt unter Berufung auf das Konzernumfeld.
Neuer Schriftzug beschlossen: Eingangshalle von Sanofi Synthelabo in Paris
Zunächst werde den verbliebenen Hoechst-Aktionären ein Übernahmeangebot gemacht, das spätestens im September vorgelegt werden solle. Scheitere dieser Versuch, werde es wohl zu einer Zwangsabfindung kommen. Nach Informationen der "Welt" sind die Investmentbank Merrill Lynch und eine Kölner Wirtschaftskanzlei bereits mit der Ausarbeitung eines Übernahmeangebots und einer möglichen Zwangsabfindung beauftragt.
Die Hoechst AG fungiert nur noch als Zwischenholding
Derzeit sind noch knapp zwei Prozent der Aktien der Hoechst AG im Streubesitz. 98,1 Prozent der Anteile gehören zu Sanofi-Aventis, wie der neue Konzern seit Freitag heißt. Sanofi-Aventis ist damit offiziell zum weltweit drittgrößten Arzneimittelhersteller aufgerückt, hieß es in einer Mitteilung des Pariser Konzerns.
Seit der Fusion mit Rhone- Poulenc zu Aventis 1999 fungierte die Hoechst AG, die in Frankfurt und New York gelistet ist, nur noch als Zwischenholding für das Pharmageschäft in Deutschland, Japan und China sowie für zahlreiche Firmen-Beteiligungen.
Hauptgründe für einen "Squeeze Out" seien die Millionen-Belastungen durch die Börsennotierung und die geplante Verschmelzung der beiden Konzerne, heißt es in dem Bericht.
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SANOFI-AVENTIS
Squeeze-Out bei Hoechst geplant
Neuer Name, neuer Plan: Der Aufstieg zum drittgrößten Arzneimittelhersteller der Welt ist für Sanofi-Synthelabo und Aventis offiziell. Nun soll die Frankfurter Aventis-Tochter Hoechst zügig von der Börse genommen werden. Für die Hoechst-Aktionäre wird derzeit laut Pressebericht ein Übernahmeangebot vorbereitet.
Berlin - Nach der Übernahme der Straßburger Aventis prüft der Pariser Pharmakonzern Sanofi-Aventis (ehemals Sanofi-Synthelabo) laut Bericht der Tageszeitung "Die Welt" (Montag) nun auch ein "Squeeze Out" bei der Frankfurter Aventis-Tochter Hoechst . Das sei derzeit eine der angedachten Möglichkeiten bei Sanofi, berichtet das Blatt unter Berufung auf das Konzernumfeld.
Neuer Schriftzug beschlossen: Eingangshalle von Sanofi Synthelabo in Paris
Zunächst werde den verbliebenen Hoechst-Aktionären ein Übernahmeangebot gemacht, das spätestens im September vorgelegt werden solle. Scheitere dieser Versuch, werde es wohl zu einer Zwangsabfindung kommen. Nach Informationen der "Welt" sind die Investmentbank Merrill Lynch und eine Kölner Wirtschaftskanzlei bereits mit der Ausarbeitung eines Übernahmeangebots und einer möglichen Zwangsabfindung beauftragt.
Die Hoechst AG fungiert nur noch als Zwischenholding
Derzeit sind noch knapp zwei Prozent der Aktien der Hoechst AG im Streubesitz. 98,1 Prozent der Anteile gehören zu Sanofi-Aventis, wie der neue Konzern seit Freitag heißt. Sanofi-Aventis ist damit offiziell zum weltweit drittgrößten Arzneimittelhersteller aufgerückt, hieß es in einer Mitteilung des Pariser Konzerns.
Seit der Fusion mit Rhone- Poulenc zu Aventis 1999 fungierte die Hoechst AG, die in Frankfurt und New York gelistet ist, nur noch als Zwischenholding für das Pharmageschäft in Deutschland, Japan und China sowie für zahlreiche Firmen-Beteiligungen.
Hauptgründe für einen "Squeeze Out" seien die Millionen-Belastungen durch die Börsennotierung und die geplante Verschmelzung der beiden Konzerne, heißt es in dem Bericht.
hi leute
zwar noch nicht offiziel aber der squezze out bei brau & brunnen rückt unaufhaltsam näher
mein tip 160 euro wirds geben in 2006 nach angebot und klagen und spruchstellenverfahren und zwar egal wie bis dahin die börse läuft
das ist kein push aber auch kein witz nur so zum ""spaß""
spatzerl
zwar noch nicht offiziel aber der squezze out bei brau & brunnen rückt unaufhaltsam näher
mein tip 160 euro wirds geben in 2006 nach angebot und klagen und spruchstellenverfahren und zwar egal wie bis dahin die börse läuft
das ist kein push aber auch kein witz nur so zum ""spaß""
spatzerl
LLI legt Pflichtangebot an VK-Mühlen-Aktionäre
Annahmefrist läuft ab heute bis 20.9.2004
LLI, (Wien, 20. August 2004). Die Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG (LLI) legt ab
heute ein Pflichtangebot an die Aktionäre der deutschen VK-Mühlen AG, dessen Hauptaktionär
sie ist. Die Annahmefrist läuft vom 20.8.2004 bis zum 20.9.2004. Die LLI stellt dieses Angebot
entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, nachdem sie im Juli mit einer
Ausweitung ihrer Beteiligung an den VK-Mühlen die 30-Prozent-Marke überschritten hatte. Die
deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat zugestimmt, dass das
Pflichtangebot veröffentlicht wird. Der Angebotspreis beträgt EUR 80,- pro Aktie.
Bei der VK-Mühlen AG handelt es sich um die größte europäische Mühlengruppe. Die LLI hatte
im Jahr 2003 in zwei Etappen insgesamt 29,1 Prozent und im Juli dieses Jahres von der
schwedischen CEREALIA AB weitere 3,75 Prozent der Aktien an dem Unternehmen erworben.
Sie hält derzeit 32,8 Prozent.
Rückfragen bitte an: Mag. Christian Teufl 01-71707-1161
Grüße
adelbert.
Annahmefrist läuft ab heute bis 20.9.2004
LLI, (Wien, 20. August 2004). Die Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG (LLI) legt ab
heute ein Pflichtangebot an die Aktionäre der deutschen VK-Mühlen AG, dessen Hauptaktionär
sie ist. Die Annahmefrist läuft vom 20.8.2004 bis zum 20.9.2004. Die LLI stellt dieses Angebot
entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, nachdem sie im Juli mit einer
Ausweitung ihrer Beteiligung an den VK-Mühlen die 30-Prozent-Marke überschritten hatte. Die
deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat zugestimmt, dass das
Pflichtangebot veröffentlicht wird. Der Angebotspreis beträgt EUR 80,- pro Aktie.
Bei der VK-Mühlen AG handelt es sich um die größte europäische Mühlengruppe. Die LLI hatte
im Jahr 2003 in zwei Etappen insgesamt 29,1 Prozent und im Juli dieses Jahres von der
schwedischen CEREALIA AB weitere 3,75 Prozent der Aktien an dem Unternehmen erworben.
Sie hält derzeit 32,8 Prozent.
Rückfragen bitte an: Mag. Christian Teufl 01-71707-1161
Grüße
adelbert.
... und manchmal gehts ganz schnell ... !!!
Bieter: Sanofi-Aventis; Zielgesellschaft: Hoechst AG (Teil 1 von 2)
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) - Pflichtangebot (Teil 1 von 2)
Bieter:
Sanofi-Aventis
174 avenue de France
75013 Paris
Frankreich
ISIN FR 0000120578 (WKN 920 657)
Zielgesellschaft:
Hoechst Aktiengesellschaft
Industriepark Hoechst, Gebäude K 701
Brüningstraße 50
65926 Frankfurt am Main
ISIN DE 0005758007 (WKN 575 800)
Andere durch das Pflichtangebot unmittelbar betroffene Gesellschaften:
Aventis
Cedex 9
67917 Strasbourg
Frankreich
ISIN FR 0000130460 (WKN 925 700)
Sanofi-Aventis, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts (société
nonyme), teilt hiermit nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ("WpÜG") mit, dass sie am 20. August 2004 durch Erwerb der
Mehrheit der Aktien und Stimmrechte der Aventis, einer Aktiengesellschaft
französischen Rechts (société anonyme), mittelbar Kontrolle im Sinne des § 29
Abs. 2 WpÜG über deren Tochtergesellschaft Hoechst Aktiengesellschaft (ISIN DE
0005758007, WKN 575 800) erworben hat.
Aventis hält insgesamt 548.451.852 der 559.153.690 Aktien der Hoechst
Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von 98,09% des Grundkapitals
und der Stimmrechte der Hoechst Aktiengesellschaft.
Diese Stimmrechte an der Hoechst Aktiengesellschaft sind nach dem Erwerb der
Mehrheitsbeteiligung an der Aventis nunmehr Sanofi-Aventis nach § 30 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Durch den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Aventis durch Sanofi-Aventis
haben außerdem Total, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts (société
anonyme), 2 place de la Coupole, 92078 Paris La Défense Cedex, Frankreich,
L’Oréal, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts (société anonyme), 14
rue Royale, 75008 Paris, Frankreich, Téthys SAS, eine Kommanditgesellschaft
auf Aktien französischen Rechts (société par actions simplifiée), 14 rue
Royale, 75008 Paris, Frankreich, Frau Liliane Bettencourt, Herr André
Bettencourt, Frau Françoise Bettencourt Meyers, Herr Jean-Pierre Meyers (jeder
dieser Aktionäre mit der Anschrift 14 rue Royale, 75008 Paris, Frankreich) und
Nestlé S.A., eine Aktiengesellschaft Schweizer Rechts (société anonyme),
avenue Nestlé 55 CH-1800 Vevey, Schweiz, ebenfalls am 20. August 2004
mittelbar Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über die Hoechst
Aktiengesellschaft erlangt. Die 548.451.852 Aktien bzw. 98,09% der Stimmrechte
der Aventis an der Hoechst Aktiengesellschaft sind Total, L´Oréal, Téthys SAS,
Frau Liliane Bettencourt, Herrn André Bettencourt, Frau Françoise Bettencourt
Meyers, Herrn Jean-Pierre Meyers und Nestlé S.A. jeweils ebenfalls nach § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Sanofi-Aventis wird in Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Verpflichtungen
der Total, L´Oréal, Téthys SAS, Frau Liliane Bettencourt, Herrn André
Bettencourt, Frau Françoise Bettencourt Meyers, Herrn Jean-Pierre Meyers und
Nestlé S.A. aus § 35 WpÜG an die außenstehenden Aktionäre der Hoechst
Aktiengesellschaft ein Pflichtangebot richten.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 WpÜG nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unter http://www.sanofi-aventis.com sowie durch
Bekanntmachung ihrer Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht
werden.
Sanofi-Aventis behält sich vor, von der nach deutschem Recht gegebenen
Möglichkeit Gebrauch zu machen, Aktien der Hoechst Aktiengesellschaft
außerhalb des Pflichtangebots zu erwerben, sofern dies die in anderen
Jurisdiktionen anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften nicht verletzt.
Sowohl die Angebotsunterlage als auch Bekanntmachungen im Internet unter
http://www.sanofi-aventis.com werden nähere Angaben zu derartigen Erwerben
außerhalb des Pflichtangebots enthalten.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Veräußerung von Wertpapieren der
Hoechst Aktiengesellschaft dar. Das Angebot wird in der Angebotsunterlage
enthalten sein, die darüber hinaus zusätzliche wichtige Informationen
beinhalten wird.
Ende Teil 1 von 2
Ende der Mitteilung (c)DGAP 23.08.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Sanofi-Aventis: Freiverkehr in Berlin-Bremen, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart; Hoechst AG: Amtlicher Markt in Frankfurt
(General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München und Stuttgart; Aventis S.A.: Amtlicher Markt in Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart; Paris
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:10 23.08.2004
Bieter: Sanofi-Aventis; Zielgesellschaft: Hoechst AG (Teil 1 von 2)
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) - Pflichtangebot (Teil 1 von 2)
Bieter:
Sanofi-Aventis
174 avenue de France
75013 Paris
Frankreich
ISIN FR 0000120578 (WKN 920 657)
Zielgesellschaft:
Hoechst Aktiengesellschaft
Industriepark Hoechst, Gebäude K 701
Brüningstraße 50
65926 Frankfurt am Main
ISIN DE 0005758007 (WKN 575 800)
Andere durch das Pflichtangebot unmittelbar betroffene Gesellschaften:
Aventis
Cedex 9
67917 Strasbourg
Frankreich
ISIN FR 0000130460 (WKN 925 700)
Sanofi-Aventis, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts (société
nonyme), teilt hiermit nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ("WpÜG") mit, dass sie am 20. August 2004 durch Erwerb der
Mehrheit der Aktien und Stimmrechte der Aventis, einer Aktiengesellschaft
französischen Rechts (société anonyme), mittelbar Kontrolle im Sinne des § 29
Abs. 2 WpÜG über deren Tochtergesellschaft Hoechst Aktiengesellschaft (ISIN DE
0005758007, WKN 575 800) erworben hat.
Aventis hält insgesamt 548.451.852 der 559.153.690 Aktien der Hoechst
Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von 98,09% des Grundkapitals
und der Stimmrechte der Hoechst Aktiengesellschaft.
Diese Stimmrechte an der Hoechst Aktiengesellschaft sind nach dem Erwerb der
Mehrheitsbeteiligung an der Aventis nunmehr Sanofi-Aventis nach § 30 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Durch den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Aventis durch Sanofi-Aventis
haben außerdem Total, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts (société
anonyme), 2 place de la Coupole, 92078 Paris La Défense Cedex, Frankreich,
L’Oréal, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts (société anonyme), 14
rue Royale, 75008 Paris, Frankreich, Téthys SAS, eine Kommanditgesellschaft
auf Aktien französischen Rechts (société par actions simplifiée), 14 rue
Royale, 75008 Paris, Frankreich, Frau Liliane Bettencourt, Herr André
Bettencourt, Frau Françoise Bettencourt Meyers, Herr Jean-Pierre Meyers (jeder
dieser Aktionäre mit der Anschrift 14 rue Royale, 75008 Paris, Frankreich) und
Nestlé S.A., eine Aktiengesellschaft Schweizer Rechts (société anonyme),
avenue Nestlé 55 CH-1800 Vevey, Schweiz, ebenfalls am 20. August 2004
mittelbar Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über die Hoechst
Aktiengesellschaft erlangt. Die 548.451.852 Aktien bzw. 98,09% der Stimmrechte
der Aventis an der Hoechst Aktiengesellschaft sind Total, L´Oréal, Téthys SAS,
Frau Liliane Bettencourt, Herrn André Bettencourt, Frau Françoise Bettencourt
Meyers, Herrn Jean-Pierre Meyers und Nestlé S.A. jeweils ebenfalls nach § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Sanofi-Aventis wird in Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Verpflichtungen
der Total, L´Oréal, Téthys SAS, Frau Liliane Bettencourt, Herrn André
Bettencourt, Frau Françoise Bettencourt Meyers, Herrn Jean-Pierre Meyers und
Nestlé S.A. aus § 35 WpÜG an die außenstehenden Aktionäre der Hoechst
Aktiengesellschaft ein Pflichtangebot richten.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 WpÜG nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unter http://www.sanofi-aventis.com sowie durch
Bekanntmachung ihrer Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht
werden.
Sanofi-Aventis behält sich vor, von der nach deutschem Recht gegebenen
Möglichkeit Gebrauch zu machen, Aktien der Hoechst Aktiengesellschaft
außerhalb des Pflichtangebots zu erwerben, sofern dies die in anderen
Jurisdiktionen anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften nicht verletzt.
Sowohl die Angebotsunterlage als auch Bekanntmachungen im Internet unter
http://www.sanofi-aventis.com werden nähere Angaben zu derartigen Erwerben
außerhalb des Pflichtangebots enthalten.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Veräußerung von Wertpapieren der
Hoechst Aktiengesellschaft dar. Das Angebot wird in der Angebotsunterlage
enthalten sein, die darüber hinaus zusätzliche wichtige Informationen
beinhalten wird.
Ende Teil 1 von 2
Ende der Mitteilung (c)DGAP 23.08.2004
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Notiert: Sanofi-Aventis: Freiverkehr in Berlin-Bremen, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart; Hoechst AG: Amtlicher Markt in Frankfurt
(General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München und Stuttgart; Aventis S.A.: Amtlicher Markt in Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart; Paris
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:10 23.08.2004
Squeeze-out bei MIS geplant! Siehe HV-Bericht bei GSC
Die Angebotsunterlage für Viva Media kann unter www.mtv-viva.com abgerufen werden. Darin steht, dass Viacom plant bei 95 % Anteil ein Squeeze-out durchzuführen, auf jeden Fall aber einen Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag abschließen will. Fazit: Angebot nicht annehmen, sondern abwarten was noch kommt !
Jacobsen AG: Nachdem der Großaktionär durch beständige Zukäufe in den letzten Jahren inzwischen 97,6% zusammen hat, kommt es jetzt zum squeeze-out. Eine außerordentliche HV ist für den Herbst geplant. Es gibt ja nur noch 860 freie Aktien, bin mal gespannt wieviel die HSH Nordbank da springen läßt.
Wie ist denn die WKN der Jacobsen AG?
Das Übernahmeangebot lautet auf 9,75 Euro je Aktie.
Nachrichten: Winkler + Dünnebier: Körber AG will die Aktienmehrheit
Der Vorstand der W+D AG wurde am Donnerstag darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Körber AG, Hamburg, den Aktionären der W+D ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Erlangung der Aktienmehrheit unterbreiten wird.
Das detaillierte Angebot der Körber AG wird erst nach der Genehmigung durch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Der Vorstand der W+D AG vermag deshalb noch keine Stellungnahme zu dem Angebot abzugeben. Nach einem ersten Gespräch mit Körber geht der Vorstand von einem strategischen Interesse an den Geschäftsaktivitäten der W+D AG aus. Dietmar Kurz unterstreicht: Vor diesem Hintergrund sieht der Vorstand sich ausdrücklich in der erfolgreich eingeleiteten Neuausrichtung bestätigt und damit alle Standorte mit ihren Mitarbeitern als wesentlichen Bestandteil des Übernahmekonzeptes. Die geplante Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörde.
Nachrichten: Winkler + Dünnebier: Körber AG will die Aktienmehrheit
Der Vorstand der W+D AG wurde am Donnerstag darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Körber AG, Hamburg, den Aktionären der W+D ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Erlangung der Aktienmehrheit unterbreiten wird.
Das detaillierte Angebot der Körber AG wird erst nach der Genehmigung durch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Der Vorstand der W+D AG vermag deshalb noch keine Stellungnahme zu dem Angebot abzugeben. Nach einem ersten Gespräch mit Körber geht der Vorstand von einem strategischen Interesse an den Geschäftsaktivitäten der W+D AG aus. Dietmar Kurz unterstreicht: Vor diesem Hintergrund sieht der Vorstand sich ausdrücklich in der erfolgreich eingeleiteten Neuausrichtung bestätigt und damit alle Standorte mit ihren Mitarbeitern als wesentlichen Bestandteil des Übernahmekonzeptes. Die geplante Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörde.
NOVASOFT (677890)
Aktienmehrheit wurde für 3,52 EUR veräußert. Pflichtangebot folgt in Kürze. Da der Kurs aktuell noch knapp unter 3,40 EUR liegt, winkt noch eine nette Marge ...
Aktienmehrheit wurde für 3,52 EUR veräußert. Pflichtangebot folgt in Kürze. Da der Kurs aktuell noch knapp unter 3,40 EUR liegt, winkt noch eine nette Marge ...
@ eickhoff / zomby
W.Jacobsen AG WKN 621100 ????????
ms
W.Jacobsen AG WKN 621100 ????????
ms
621100 stimmt. Der Kurs zieht jetzt ganz langsam unter mini-Umsätzen an. Viele Kleinaktionäre hatten nur 1-2 Aktien, um , evt. mit Ehefrau, auf die HV zu gehen und sich kulinarisch verwöhnen zu lassen. Die werden jetzt vielleicht bei steigenden Kursen weich und verkaufen. Größere Pakete gibt es wenige, eines gehört z.B. dem bekannten Herrn Menzel, der auch auf der HV war. Grüße zomby
Ist zwar Österreich aber trotzdem vielleicht interessant:
Siemens räumt erstmals Interesse an Teilen von VA Tech ein (Zusammenfassung) WIEN (Dow Jones-VWD)--Die Siemens AG, München, hat am Donnerstag erstmals öffentlich ihr Interesse an einigen Geschäftsbereichen der VA Technologie AG, Linz, bekundet. Im Zuge dessen führe man auch mit Mirko Kovats, der indirekt 12,53% an der VA Tech hält, Gespräche, teilte Siemens weiter mit. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe durch Siemens kam indes nicht überraschend: Bereits am Donnerstagmorgen hatte Kovats selbst die Gespräche mit Siemens an die Öffentlichkeit gebracht. Medienberichten zufolge wurde Siemens auch zuvor schon von der österreichischen Übernahmekommission aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) bekräftigte am Donnerstag nochmals, von Siemens und Kovats kein Übernahmeangebot erhalten zu haben. Zuvor hatten Medien berichtet, dass die ÖIAG von Verhandlungen zwischen Siemens und Kovats unterrichtet sei und beide Parteien bei einer Übernahme einen Preis von bis zu 60 EUR je VA-Tech-Aktie zahlen würden. Die Staatsholding kündigte zudem an, eine Teilnahme an der geplanten Kapitalerhöhung der VA Tech zu gegebener Zeit zu prüfen. Derzeit ist die ÖIAG mit einem Anteil von 15% der größte Aktionär der VA Tech, hat aber mittelfristig den Regierungsauftrag, sich aus dem Unternehmen zurückzuziehen. Allerdings hat die Staatsholding wiederholt darauf verwiesen, dass man laut Privatisierungsauftrag auch die österreichischen Interessen sicherzustellen habe. Eine vom Unternehmen als feindlich bewertete Übernahme samt einer möglichen Zerschlagung der VA Tech, wie sie sowohl von den Medien als auch Beobachtern kolportiert wird, werde seitens der ÖIAG somit nicht unterstützt. Analysten gehen davon aus, dass für Siemens lediglich die Bereiche Transmission & Distribution (T&D) sowie Infrastruktur interessant sind, während Kovats Interesse an der Metallurgiesparte haben dürfte. Laut VA Tech ist eine Zerschlagung zwar auch dann möglich, wenn ein Unternehmen bzw ein Konsortium mehr als 50% der VA-Tech-Anteile erwirbt. Allerdings würde ein Delisting für die übernehmenden Gesellschaften "Vieles" einfacher machen, so die Sprecherin. Um ein Delisting vollziehen zu können, müsse ein Aktionär bzw Konsortium jedoch über 90% der Aktien besitzen. Daher "freue" man sich auch über die Stellungnahme der ÖIAG, so die Sprecherin. Die Staatsholding hatte wiederholt bekräftigt, den Sanierungskurs des Vorstands zu unterstützen. - Von Philipp Grontzki; +43 1 53 55 227; austria.de@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/2.9.2004/pg/bb
Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.
Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),15:18 02.09.2004
Siemens räumt erstmals Interesse an Teilen von VA Tech ein (Zusammenfassung) WIEN (Dow Jones-VWD)--Die Siemens AG, München, hat am Donnerstag erstmals öffentlich ihr Interesse an einigen Geschäftsbereichen der VA Technologie AG, Linz, bekundet. Im Zuge dessen führe man auch mit Mirko Kovats, der indirekt 12,53% an der VA Tech hält, Gespräche, teilte Siemens weiter mit. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe durch Siemens kam indes nicht überraschend: Bereits am Donnerstagmorgen hatte Kovats selbst die Gespräche mit Siemens an die Öffentlichkeit gebracht. Medienberichten zufolge wurde Siemens auch zuvor schon von der österreichischen Übernahmekommission aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) bekräftigte am Donnerstag nochmals, von Siemens und Kovats kein Übernahmeangebot erhalten zu haben. Zuvor hatten Medien berichtet, dass die ÖIAG von Verhandlungen zwischen Siemens und Kovats unterrichtet sei und beide Parteien bei einer Übernahme einen Preis von bis zu 60 EUR je VA-Tech-Aktie zahlen würden. Die Staatsholding kündigte zudem an, eine Teilnahme an der geplanten Kapitalerhöhung der VA Tech zu gegebener Zeit zu prüfen. Derzeit ist die ÖIAG mit einem Anteil von 15% der größte Aktionär der VA Tech, hat aber mittelfristig den Regierungsauftrag, sich aus dem Unternehmen zurückzuziehen. Allerdings hat die Staatsholding wiederholt darauf verwiesen, dass man laut Privatisierungsauftrag auch die österreichischen Interessen sicherzustellen habe. Eine vom Unternehmen als feindlich bewertete Übernahme samt einer möglichen Zerschlagung der VA Tech, wie sie sowohl von den Medien als auch Beobachtern kolportiert wird, werde seitens der ÖIAG somit nicht unterstützt. Analysten gehen davon aus, dass für Siemens lediglich die Bereiche Transmission & Distribution (T&D) sowie Infrastruktur interessant sind, während Kovats Interesse an der Metallurgiesparte haben dürfte. Laut VA Tech ist eine Zerschlagung zwar auch dann möglich, wenn ein Unternehmen bzw ein Konsortium mehr als 50% der VA-Tech-Anteile erwirbt. Allerdings würde ein Delisting für die übernehmenden Gesellschaften "Vieles" einfacher machen, so die Sprecherin. Um ein Delisting vollziehen zu können, müsse ein Aktionär bzw Konsortium jedoch über 90% der Aktien besitzen. Daher "freue" man sich auch über die Stellungnahme der ÖIAG, so die Sprecherin. Die Staatsholding hatte wiederholt bekräftigt, den Sanierungskurs des Vorstands zu unterstützen. - Von Philipp Grontzki; +43 1 53 55 227; austria.de@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/2.9.2004/pg/bb
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),15:18 02.09.2004
Die Abfindungskandidaten Norddeutsche Steingut (677000) und Glunz (588720/588723) setzen ihren Aufwärtstrend weiter fort. Bei Glunz kam es in den letzten Tagen erstmalig seit langer Zeit wieder zu Umsätzen. Bei der Norddeutschen Steingut kam es heute mal wieder zu einem kleinen Blocktrade...
Auch in der Angebotsunterlage der Aktienbrauerei Kaufbeuren wird der Squeeze-out im Falle einer 95 % Mehrheit als Möglichkeit genannt. Es gibt nur ca. 10000 außenstehende Aktien !!
Jado Squeeze-out ist eingetragen. Letzter HT für Abfindungsansprüche ist der 17.9.
Bekanntmachung
Geregelter Markt – General Standard
Carl Schenck Aktiengesellschaft,
Darmstadt
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juli 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Dürr AG, Stuttgart, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß
§ 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 15. September 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Darmstadt eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Carl Schenck AG auf die Dürr AG über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0007171704
als Abfindungsansprüche gehandelt und notiert;
Notierungsänderung ab: sofort
und mit Beginn der Auszahlung der Barabfindung eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 20. September 2004
Frankfurt am Main, den 17. September 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
Geregelter Markt – General Standard
Carl Schenck Aktiengesellschaft,
Darmstadt
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juli 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Dürr AG, Stuttgart, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß
§ 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 15. September 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Darmstadt eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Carl Schenck AG auf die Dürr AG über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0007171704
als Abfindungsansprüche gehandelt und notiert;
Notierungsänderung ab: sofort
und mit Beginn der Auszahlung der Barabfindung eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 20. September 2004
Frankfurt am Main, den 17. September 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
Freiwilliges Umtauschangebot an die Minderheitsaktionäre der Anneliese Zementwerke AG sowie Ankündigung des Ausschlussverfahrens
Die HeidelbergCement AG bietet den Minderheitsaktionären der Anneliese Zementwerke AG an, in der Zeit vom 27. September bis zum 15. Oktober 2004 ihre Anneliese-Aktien provisions- und spesenfrei in Aktien der HeidelbergCement AG mit Zuzahlung oder wahlweise in eine Bargegenleistung zu tauschen. Bei Annahme des Tauschangebots in HeidelbergCement-Aktien erhält der Anneliese-Aktionär für je
2 Anneliese-Aktien 1 HeidelbergCement-Aktie nebst Zuzahlung von 19 Euro, und bei Annahme des Tauschangebots gegen Bargegenleistung eine Bargegenleistung von 27,50 Euro je Anneliese-Aktie. Eine Kombination beider Tauschalternativen ist möglich. Dem Tauschangebot liegt eine Unternehmensbewertung der Anneliese Zementwerke AG durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zugrunde. Die Anneliese-Aktionäre werden von ihren Depotbanken in den nächsten Tagen über das Tauschangebot informiert.
Ferner beabsichtigt die HeidelbergCement AG, die mehr als 95 % vom Grundkapital der Anneliese Zementwerke AG hält, das Ausschlussverfahren nach § 327a Aktiengesetz zu betreiben und am 8. Dezember 2004 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Anneliese Zementwerke AG einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der verbliebenen Anneliese-Minderheitsaktionäre der HeidelbergCement AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden.
Die HeidelbergCement AG bietet den Minderheitsaktionären der Anneliese Zementwerke AG an, in der Zeit vom 27. September bis zum 15. Oktober 2004 ihre Anneliese-Aktien provisions- und spesenfrei in Aktien der HeidelbergCement AG mit Zuzahlung oder wahlweise in eine Bargegenleistung zu tauschen. Bei Annahme des Tauschangebots in HeidelbergCement-Aktien erhält der Anneliese-Aktionär für je
2 Anneliese-Aktien 1 HeidelbergCement-Aktie nebst Zuzahlung von 19 Euro, und bei Annahme des Tauschangebots gegen Bargegenleistung eine Bargegenleistung von 27,50 Euro je Anneliese-Aktie. Eine Kombination beider Tauschalternativen ist möglich. Dem Tauschangebot liegt eine Unternehmensbewertung der Anneliese Zementwerke AG durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zugrunde. Die Anneliese-Aktionäre werden von ihren Depotbanken in den nächsten Tagen über das Tauschangebot informiert.
Ferner beabsichtigt die HeidelbergCement AG, die mehr als 95 % vom Grundkapital der Anneliese Zementwerke AG hält, das Ausschlussverfahren nach § 327a Aktiengesetz zu betreiben und am 8. Dezember 2004 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Anneliese Zementwerke AG einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der verbliebenen Anneliese-Minderheitsaktionäre der HeidelbergCement AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden.
Heute nachmittag wirds bei BW-Bank interessant :
AUSBLICK/LBBW beschleunigt Squeeze-out bei BW-Bank STUTTGART (Dow Jones-VWD)--In der Anfechtungsklage gegen den Squeeze-out bei der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank), Stuttgart, fällt an diesem Mittwoch eine Vorentscheidung. Der zuständige Richter Bernhard Schabel wird um 14.00 Uhr entweder ein Urteil bekannt geben oder einen neuen mündlichen Termin mit Zeugenvernehmung ansetzen. Unabhängig von der Entscheidung des Richters wird die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Halter der Stimmenmehrheit in dem seit über einem Jahr dauernden Rechtsstreit ein Eilverfahren beantragen. "Wir wollen unserer Position auf jeden Fall Nachdruck verleihen", kündigte LBBW-Sprecher Stefan Schütz am Dienstag an. Die LBBW hält direkt und indirekt fast 99% an der BW-Bank. Auf der zweitägigen äußerst turbulenten Hauptversammlung im vergangenen Jahr wurde deshalb die zwangsweise Abfindung der Minderheitsaktionäre beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben sieben Minderheitsaktionäre - darunter auch der Würzburger Universitätsprofessor Ekkehard Wenger - Anfechtungsklage erhoben. Folge: Der Beschluss der HV konnte nicht ins Handelsregister eingetragen werden, die Integration der BW-Bank war blockiert und damit auch die erhofften Synergien von bis zu 100 Mio EUR jährlich. Bei dem so genannten Freigabeverfahren führen die Mehrheitsaktionäre die ihrer Ansicht nach nicht mehr hinnehmbaren Nachteile durch die Verzögerung ins Feld und beantragen beim Richter den Registereintrag. Vorteil: Stimmt der Richter zu, ist die Blockierung aufgehoben. Allerdings läuft die Anfechtungsklage parallel weiter, und es geht dann um Schadenersatz. Laut Schütz ist davon auszugehen, dass die Kläger bei einem positiven Urteil für die LBBW in die nächste Instanz gehen werden. Dies würde die Integration weiter verzögern. Die Kläger können innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen, auch eine Revision wäre als letzte Instanz möglich. Die Minderheitsaktionäre stützen das Verfahren hauptsächlich auf eine Holdingkonstruktion, die der LBBW den für einen Squeeze-out notwendigen Stimmanteil von 95% verschafft: So haben die LBBW, die Landesstiftung Baden-Württemberg und die landeseigene L-Bank ihre Anteile von zusammen 91,6% gebündelt. Die Stimmrechte liegen bei der LBBW, die außerhalb dieser Konstruktion noch weitere 7,1% hält. Die Kläger halten die Holding für rechtlich nicht haltbar, weil das Land gleichzeitig an der LBBW beteiligt ist und damit die derzeit gebotene Zwangsabfindung von 38 EUR pro Aktie möglichst klein halten will. Im laufenden Verfahren stellten die klagenden Minderheitsaktionäre ähnlich wie bei der HV im vergangenen und in diesen Jahr die Geduld der Großaktionäre auf den Prüfstand. Sie lehnten mehrere ehrenamtliche Handelsrichter wegen Befangenheit ab, bis der zuständige Richter Schabel die Anträge für rechtsmißbräuchlich befand. Möglicherweise kommt es am Mittwoch aber auch zu gar keinem Urteil und Schabel setzt nur einen neuen Termin zur Zeugenvernehmung an. Doch auch in diesem Fall wird die LBBW laut Schütz das Eilverfahren in Anspruch nehmen. -Von Matthias Krust, Dow Jones Newswires; +49 (0) 711 22874 12, matthias.krust@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/29.9.2004/mkr/rio
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),06:45 29.09.2004
AUSBLICK/LBBW beschleunigt Squeeze-out bei BW-Bank STUTTGART (Dow Jones-VWD)--In der Anfechtungsklage gegen den Squeeze-out bei der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank), Stuttgart, fällt an diesem Mittwoch eine Vorentscheidung. Der zuständige Richter Bernhard Schabel wird um 14.00 Uhr entweder ein Urteil bekannt geben oder einen neuen mündlichen Termin mit Zeugenvernehmung ansetzen. Unabhängig von der Entscheidung des Richters wird die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Halter der Stimmenmehrheit in dem seit über einem Jahr dauernden Rechtsstreit ein Eilverfahren beantragen. "Wir wollen unserer Position auf jeden Fall Nachdruck verleihen", kündigte LBBW-Sprecher Stefan Schütz am Dienstag an. Die LBBW hält direkt und indirekt fast 99% an der BW-Bank. Auf der zweitägigen äußerst turbulenten Hauptversammlung im vergangenen Jahr wurde deshalb die zwangsweise Abfindung der Minderheitsaktionäre beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben sieben Minderheitsaktionäre - darunter auch der Würzburger Universitätsprofessor Ekkehard Wenger - Anfechtungsklage erhoben. Folge: Der Beschluss der HV konnte nicht ins Handelsregister eingetragen werden, die Integration der BW-Bank war blockiert und damit auch die erhofften Synergien von bis zu 100 Mio EUR jährlich. Bei dem so genannten Freigabeverfahren führen die Mehrheitsaktionäre die ihrer Ansicht nach nicht mehr hinnehmbaren Nachteile durch die Verzögerung ins Feld und beantragen beim Richter den Registereintrag. Vorteil: Stimmt der Richter zu, ist die Blockierung aufgehoben. Allerdings läuft die Anfechtungsklage parallel weiter, und es geht dann um Schadenersatz. Laut Schütz ist davon auszugehen, dass die Kläger bei einem positiven Urteil für die LBBW in die nächste Instanz gehen werden. Dies würde die Integration weiter verzögern. Die Kläger können innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen, auch eine Revision wäre als letzte Instanz möglich. Die Minderheitsaktionäre stützen das Verfahren hauptsächlich auf eine Holdingkonstruktion, die der LBBW den für einen Squeeze-out notwendigen Stimmanteil von 95% verschafft: So haben die LBBW, die Landesstiftung Baden-Württemberg und die landeseigene L-Bank ihre Anteile von zusammen 91,6% gebündelt. Die Stimmrechte liegen bei der LBBW, die außerhalb dieser Konstruktion noch weitere 7,1% hält. Die Kläger halten die Holding für rechtlich nicht haltbar, weil das Land gleichzeitig an der LBBW beteiligt ist und damit die derzeit gebotene Zwangsabfindung von 38 EUR pro Aktie möglichst klein halten will. Im laufenden Verfahren stellten die klagenden Minderheitsaktionäre ähnlich wie bei der HV im vergangenen und in diesen Jahr die Geduld der Großaktionäre auf den Prüfstand. Sie lehnten mehrere ehrenamtliche Handelsrichter wegen Befangenheit ab, bis der zuständige Richter Schabel die Anträge für rechtsmißbräuchlich befand. Möglicherweise kommt es am Mittwoch aber auch zu gar keinem Urteil und Schabel setzt nur einen neuen Termin zur Zeugenvernehmung an. Doch auch in diesem Fall wird die LBBW laut Schütz das Eilverfahren in Anspruch nehmen. -Von Matthias Krust, Dow Jones Newswires; +49 (0) 711 22874 12, matthias.krust@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/29.9.2004/mkr/rio
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Und jetzt
Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out bei BW-Bank abgewiesen STUTTGART (Dow Jones-VWD)--Die Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out bei der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank), Stuttgart, sind vom zuständigen Landgericht abgelehnt worden. Nun werde in Kürze der Freigabeantrag eingereicht, kündigte der Vorstandsvorsitzende der Landesbank Baden-Württemberg am Mittwoch an. Mit dem Freigabeantrag will die LBBW, die direkt und indirekt fast 99% an der BW-Bank hält, die Eintragung zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ins Handelsregister beschleunigen. Laut Sauer soll anschließend die BW-Bank von der Börse genommen werden und in ein öffentlich-rechtliches Institut umgewandelt werden. Die BW-Bank werde dann als Volltochter der LBBW geführt. Dazu sei es allerdings notwendig, das Landesbankengesetz zu ändern. Die Bereitschaft dazu habe die Politik signalisiert. -Von Matthias Krust, Dow Jones Newswires; +49 (0) 711 22874 12; matthias.krust@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/29.9.2004/mkr/rio
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),15:12 29.09.2004
Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out bei BW-Bank abgewiesen STUTTGART (Dow Jones-VWD)--Die Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out bei der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank), Stuttgart, sind vom zuständigen Landgericht abgelehnt worden. Nun werde in Kürze der Freigabeantrag eingereicht, kündigte der Vorstandsvorsitzende der Landesbank Baden-Württemberg am Mittwoch an. Mit dem Freigabeantrag will die LBBW, die direkt und indirekt fast 99% an der BW-Bank hält, die Eintragung zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ins Handelsregister beschleunigen. Laut Sauer soll anschließend die BW-Bank von der Börse genommen werden und in ein öffentlich-rechtliches Institut umgewandelt werden. Die BW-Bank werde dann als Volltochter der LBBW geführt. Dazu sei es allerdings notwendig, das Landesbankengesetz zu ändern. Die Bereitschaft dazu habe die Politik signalisiert. -Von Matthias Krust, Dow Jones Newswires; +49 (0) 711 22874 12; matthias.krust@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/29.9.2004/mkr/rio
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),15:12 29.09.2004
@schaerholder: Abwarten und Tee trinken...
Bieter: The National Lighting Company Limited; Zielgesellschaft: Brilliant AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Kontrollerlangung gem. § 35 Abs. 1 WpÜG
Name des Bieters: The National Lighting Company Limited
Straße: Belvue Road
PLZ/Ort: Northolt, Middlesex UB5 5QQ
Land: Großbritannien
Telefon: +44/208/8 45 84 44
Fax: +44/208/8 45 67 68
E-Mail: michael@genesis13.com
Zielgesellschaft: Brilliant Aktiengesellschaft
Straße: Brilliantstraße 1
PLZ/Ort: 27442 Gnarrenburg
Land: Deutschland
ISIN: DE0005272702
RIC: BRLG.F
Börsenkürzel: BAG
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften:
keine
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
78%. Es sind keine Stimmrechte gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
Angaben des Bieters:
The National Lighting Company Limited hat 280.800 Aktien (78% der Stimmrechte)
an der Brilliant Aktiengesellschaft erworben und damit gemäß § 29 WpÜG die
Kontrolle über die Brilliant Aktiengesellschaft erlangt.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß §35 Abs. 2 WpÜG wird unter
http://www.national-lighting.de veröffentlicht werden.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.09.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Brilliant AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Frankfurt (General
Standard)
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:28 30.09.2004
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Kontrollerlangung gem. § 35 Abs. 1 WpÜG
Name des Bieters: The National Lighting Company Limited
Straße: Belvue Road
PLZ/Ort: Northolt, Middlesex UB5 5QQ
Land: Großbritannien
Telefon: +44/208/8 45 84 44
Fax: +44/208/8 45 67 68
E-Mail: michael@genesis13.com
Zielgesellschaft: Brilliant Aktiengesellschaft
Straße: Brilliantstraße 1
PLZ/Ort: 27442 Gnarrenburg
Land: Deutschland
ISIN: DE0005272702
RIC: BRLG.F
Börsenkürzel: BAG
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften:
keine
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
78%. Es sind keine Stimmrechte gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
Angaben des Bieters:
The National Lighting Company Limited hat 280.800 Aktien (78% der Stimmrechte)
an der Brilliant Aktiengesellschaft erworben und damit gemäß § 29 WpÜG die
Kontrolle über die Brilliant Aktiengesellschaft erlangt.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß §35 Abs. 2 WpÜG wird unter
http://www.national-lighting.de veröffentlicht werden.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.09.2004
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Notiert: Brilliant AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Frankfurt (General
Standard)
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:28 30.09.2004
Vergleich beim Squeeze-out Eff-Eff !!
Die Abfindung wurde auf 45,23 € erhöht, wer auf Spruchverfahren verzichtet bekommt 57 € !!
Die Abfindung wurde auf 45,23 € erhöht, wer auf Spruchverfahren verzichtet bekommt 57 € !!
Nachtrag Eff-Eff: Notierungseinstellung mit Ablauf des heutigen Tages...
Anscheinend haben sie sich es doch anders überlegt. Vormittags war die Bekanntmachung der Dt. Börse noch da, jetzt ist sie weg. Seltsam...
Nur der Vollständigkeit halber:
Viacom plant Squeeze-out bei Viva Media KÖLN (Dow Jones-VWD)--Die Viacom Holdings Germany LLC will einen Squeeze-out bei der Viva Media AG, Köln, durchführen und einen Beherrschungsvertrag abschließen. Viacom werde nach dem öffentlichen Übernahmeangebot voraussichtlich über mehr als 95% des Grundkapitals der Viva Media AG verfügen und wolle den Squeeze-out der Viva-Minderheitsaktionäre noch in dieser Woche beantragen, teilte Viva Media am Dienstag ad hoc mit. Der Squeeze-out erfolge gegen Barabfindung. Voraussichtlich werde für den Squeeze Out und den Beherrschungsvertrag die Barabfindung in Höhe des Angebotspreises von 12,65 EUR festgesetzt. (ENDE) Dow Jones Newswires/12/12.10.2004/apr/bb
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),13:03 12.10.2004
Viacom plant Squeeze-out bei Viva Media KÖLN (Dow Jones-VWD)--Die Viacom Holdings Germany LLC will einen Squeeze-out bei der Viva Media AG, Köln, durchführen und einen Beherrschungsvertrag abschließen. Viacom werde nach dem öffentlichen Übernahmeangebot voraussichtlich über mehr als 95% des Grundkapitals der Viva Media AG verfügen und wolle den Squeeze-out der Viva-Minderheitsaktionäre noch in dieser Woche beantragen, teilte Viva Media am Dienstag ad hoc mit. Der Squeeze-out erfolge gegen Barabfindung. Voraussichtlich werde für den Squeeze Out und den Beherrschungsvertrag die Barabfindung in Höhe des Angebotspreises von 12,65 EUR festgesetzt. (ENDE) Dow Jones Newswires/12/12.10.2004/apr/bb
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),13:03 12.10.2004
Jetzt aber( das Gleiche stand gestern schon mit Datum 11. in den Bekanntmachungen, ob da jemand etwas zu schnell war?):
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Albstadt-Ebingen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die ASSA ABLOY Deutschland GmbH, Berlin, gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 12. Oktober 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Albstadt eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA auf die ASSA ABLOY
Deutschland GmbH über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0005650204
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 12. Oktober 2004
Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Albstadt-Ebingen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die ASSA ABLOY Deutschland GmbH, Berlin, gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 12. Oktober 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Albstadt eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA auf die ASSA ABLOY
Deutschland GmbH über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0005650204
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 12. Oktober 2004
Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
Kennametal Hertel Abfindung festgelegt:
DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Fürth/Bay., den 14. Okt. 2004 - Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat
der KENNAMETAL HERTEL AG, Fürth/Bay., beschlossen, der Hauptversammlung am 15.
Dezember 2004 vorzuschlagen, über das von der Hauptaktionärin, Kennametal Inc.
Latrobe/PA/USA, gewünschte und bereits im Juni angekündigte Squeeze out-
Verfahren Beschluss zu fassen.
Die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, beträgt für
Stammstückaktien Euro 316,07 und für stimmrechtslose Vorzugstückaktien Euro
301,76. Die Barabfindung liegt deutlich über dem im Rahmen einer
Unternehmensbewertung ermittelten Wert je Aktie. Sie entspricht jeweils dem
durchschnittlichen gewichteten Aktienkurs in den drei Monaten vor der
Ankündigung des Squeeze out am 24. Juni 2004.
KENNAMETAL HERTEL AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 605380; ISIN: DE0006053804; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in München; Freiverkehr in Hamburg
DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Fürth/Bay., den 14. Okt. 2004 - Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat
der KENNAMETAL HERTEL AG, Fürth/Bay., beschlossen, der Hauptversammlung am 15.
Dezember 2004 vorzuschlagen, über das von der Hauptaktionärin, Kennametal Inc.
Latrobe/PA/USA, gewünschte und bereits im Juni angekündigte Squeeze out-
Verfahren Beschluss zu fassen.
Die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, beträgt für
Stammstückaktien Euro 316,07 und für stimmrechtslose Vorzugstückaktien Euro
301,76. Die Barabfindung liegt deutlich über dem im Rahmen einer
Unternehmensbewertung ermittelten Wert je Aktie. Sie entspricht jeweils dem
durchschnittlichen gewichteten Aktienkurs in den drei Monaten vor der
Ankündigung des Squeeze out am 24. Juni 2004.
KENNAMETAL HERTEL AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.10.2004
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WKN: 605380; ISIN: DE0006053804; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in München; Freiverkehr in Hamburg
Die Anfechtungsklage bei der Depfa war erfolgreich. Das Landgericht Frankfurt untersagt Squeeze-out. Geklagt hatte laut Börsen-Zeitung die US-Fondsgesellschaft Citadel. Was jetzt passiert ist noch nicht klar. Anzunehmen ist, dass die Depfa Berufung einlegt. Der Kurs der Depfa hat heute ganz leicht zugelegt. Erste Anzeichen für einen Vergleich in der Berufung!?
Und weiter dreht sich das Squeeze-out Karussell:
Bieter: von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH; Zielges.: Custodia Holding AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, hat am 14. Oktober 2004
insgesamt 90,15 % des Grundkapitals (bzw. 92,24 % Stimmen) der Custodia
Holding AG, München, erworben und damit die Kontrolle über die Custodia
Holding AG München, erlangt.
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, wird gemäß § 35 Abs. 2
WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stamm-
Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG
angemessenen Gegenleistung je Stamm-Stückaktie der Custodia Holding AG zu den
in den Angebotsunterlagen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodia-ag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München, Geregelter
Markt in Berlin-Bremen, Freiverkehr in Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),11:28 15.10.2004
Bieter: von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH; Zielges.: Custodia Holding AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, hat am 14. Oktober 2004
insgesamt 90,15 % des Grundkapitals (bzw. 92,24 % Stimmen) der Custodia
Holding AG, München, erworben und damit die Kontrolle über die Custodia
Holding AG München, erlangt.
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, wird gemäß § 35 Abs. 2
WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stamm-
Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG
angemessenen Gegenleistung je Stamm-Stückaktie der Custodia Holding AG zu den
in den Angebotsunterlagen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodia-ag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München, Geregelter
Markt in Berlin-Bremen, Freiverkehr in Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),11:28 15.10.2004
Squeeze-out bei W.Jacobsen nur zu 962 € !! Börsenkurs mehr als 20 % höher !!
Wieder ein untauglicher Versuch, die verbliebenen Aktionäre abzuzocken...
Jetzt wurde das Pflichtangebot bei Novasoft veröffentlicht. 3,52 Euro
http://www.ciber.com/ciber/germany/Angebotsunterlage(CIBER-N…
http://www.ciber.com/ciber/germany/Angebotsunterlage(CIBER-N…
Jetzt ist es auch bei Holsten soweit (von der Homepage):
Squeeze-out bei Holsten
Die Carlsberg Deutschland GmbH, die mittlerweile 98,14 % der Aktien an der Holsten-Brauerei AG hält, beabsichtigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Auf einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll die Übertragung der restlichen Aktien gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen werden, deren Höhe derzeit ermittelt wird.
Squeeze-out bei Holsten
Die Carlsberg Deutschland GmbH, die mittlerweile 98,14 % der Aktien an der Holsten-Brauerei AG hält, beabsichtigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Auf einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll die Übertragung der restlichen Aktien gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen werden, deren Höhe derzeit ermittelt wird.
Die Lindner Beteiligungs GmbH hat der Lindner Holding KGaA am 18.10.2004 mitgeteilt, dass sie seit dem 18.10.2004 über 95,21% des Grundkapitals der Lindner Holding KGaA verfügt. Die entsprechenden Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß Wertpapierhandelsgesetz sind erfolgt. Darüber hinaus hat die Lindner Beteiligungs GmbH am 19.10.2004 das Verlangen gemäß § 327 a AktG auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lindner Beteiligungs GmbH (sog. Squeeze-out-Verfahren) gestellt.
Den Squeeze-out soll eine außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen. Der Squeeze-out erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Lindner Beteiligungs GmbH. Die derzeit noch laufende Unternehmensbewertung der Lindner Holding KGaA hat ergeben, dass die anhaltende Branchenkrise in der Bauwirtschaft sowie ein anhaltender Strukturwandel bei der Auftragsvergabe im Büroimmobilienbereich zu einem so nachhaltigen Ergebnisrückgang führen wird, dass der Unternehmenswert durch den aktuellen Börsenwert nicht mehr angemessen widergespiegelt wird. Nach Einschätzung des Hauptaktionärs aus heutiger Sicht wird die Unternehmensbewertung voraussichtlich - vorbehaltlich der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer - dazu führen, dass die angemessene Barabfindung deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs festgesetzt werden wird.
--------------------------------------------------------------------------------
20.10.2004 13:10 Redakteur: rpu Artikel drucken © 2004 GSC Research
Den Squeeze-out soll eine außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen. Der Squeeze-out erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Lindner Beteiligungs GmbH. Die derzeit noch laufende Unternehmensbewertung der Lindner Holding KGaA hat ergeben, dass die anhaltende Branchenkrise in der Bauwirtschaft sowie ein anhaltender Strukturwandel bei der Auftragsvergabe im Büroimmobilienbereich zu einem so nachhaltigen Ergebnisrückgang führen wird, dass der Unternehmenswert durch den aktuellen Börsenwert nicht mehr angemessen widergespiegelt wird. Nach Einschätzung des Hauptaktionärs aus heutiger Sicht wird die Unternehmensbewertung voraussichtlich - vorbehaltlich der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer - dazu führen, dass die angemessene Barabfindung deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs festgesetzt werden wird.
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20.10.2004 13:10 Redakteur: rpu Artikel drucken © 2004 GSC Research
von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH:
Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH:
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH hat am 15. Oktober 2004 gemäß
§ 35 Abs. 2 WpÜG angekündigt, ein Pflichtangebot zum Erwerb aller auf
den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach
den Vorschriften des WpÜG angemessenen Gegenleistung zu veröffentlichen.
Als Gegenleistung für den Erwerb der von den außenstehenden Aktionären der
Custodia Holding AG gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien,
hat die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH festgelegt, diesen Aktionären
einen Kaufpreis in Höhe von EUR527,46 zu zahlen, der exakt dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des DreiMonats-Zeitraums
vor der am 15. Oktober 2004 erfolgten Veröffentlichung über die Abgabe
eines Pflichtangebots entspricht.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodiaag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 22.10.2004
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WKN: ; ISIN: XF000DGAP009; Index:
Notiert:
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:56 22.10.2004
Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH:
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH hat am 15. Oktober 2004 gemäß
§ 35 Abs. 2 WpÜG angekündigt, ein Pflichtangebot zum Erwerb aller auf
den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach
den Vorschriften des WpÜG angemessenen Gegenleistung zu veröffentlichen.
Als Gegenleistung für den Erwerb der von den außenstehenden Aktionären der
Custodia Holding AG gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien,
hat die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH festgelegt, diesen Aktionären
einen Kaufpreis in Höhe von EUR527,46 zu zahlen, der exakt dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des DreiMonats-Zeitraums
vor der am 15. Oktober 2004 erfolgten Veröffentlichung über die Abgabe
eines Pflichtangebots entspricht.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodiaag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 22.10.2004
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WKN: ; ISIN: XF000DGAP009; Index:
Notiert:
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:56 22.10.2004
Tempelhofer Feld Aktiengesellschaft für Grundstücksverwertung, Berlin
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Tempelhofer Feld Aktiengesellschaft für Grundstücksverwertung, Berlin
Unser Hauptaktionär, die Certa Immobilienverwaltung und Handelsgesellschaft
mbH & Co. Liegenschaften OHG, dem Aktien der Gesellschaft von mehr als 95%
des Grundkapitals gehören, hat gemäß § 327 a AktG das Verlangen gestellt,
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf
den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu
beschließen. Zur Höhe der Barabfindung liegen zur Zeit keine Informationen
vor.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.10.2004
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WKN: 745800; ISIN: DE0007458002; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),00:01 30.10.2004
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Tempelhofer Feld Aktiengesellschaft für Grundstücksverwertung, Berlin
Unser Hauptaktionär, die Certa Immobilienverwaltung und Handelsgesellschaft
mbH & Co. Liegenschaften OHG, dem Aktien der Gesellschaft von mehr als 95%
des Grundkapitals gehören, hat gemäß § 327 a AktG das Verlangen gestellt,
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf
den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu
beschließen. Zur Höhe der Barabfindung liegen zur Zeit keine Informationen
vor.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.10.2004
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WKN: 745800; ISIN: DE0007458002; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),00:01 30.10.2004
APCOA Parking AG
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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APCOA Parking AG
Vorstand und Aufsichtsrat der APCOA Parking AG beschließen über den Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Parking Holdings
GmbH als herrschendem Unternehmen. Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen
Barabfindung.
Stuttgart, den 29. Oktober 2004. Der Vorstand der APCOA Parking AG hat heute
beschlossen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Mehrheitsaktionärin, der Parking Holdings GmbH, abzuschließen, in dem
diese den außenstehenden Aktionären anbieten wird, deren Aktien der APCOA
Parking AG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 140,00 je
Stückaktie zu erwerben. Darüber hinaus sieht der beabsichtigte Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag für die Aktionäre, die weiterhin an der
Gesellschaft beteiligt bleiben wollen, einen Bruttoausgleich in Höhe von EUR
7,71 je Stückaktie als Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr ab
Vertragsbeginn (2005) vor. Für das Geschäftsjahr 2004 garantiert die Parking
Holdings GmbH zusätzlich eine Dividende von EUR 5,80. Die Festlegung von
Barabfindung und Ausgleichszahlung beruht auf einem Bewertungsgutachten der
PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der gerichtlich
bestellte Vertragsprüfer, die Warth & Klein GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat die Angemessenheit der Abfindung und des
Ausgleichs bestätigt.
Der Aufsichtsrat der APCOA Parking AG hat dem Abschluss des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages heute zugestimmt. Der Vertragsentwurf wird der
außerordentlichen Hauptversammlung der APCOA Parking AG am
13. (und gegebenenfalls 14.) Dezember 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt;
erst danach wird der Vertrag unterzeichnet werden. In dieser Hauptversammlung
soll auch über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Parking Holdings GmbH gegen Barabfindung gemäß §§ 327 a AktG beschlossen
werden. Die Parking Holdings GmbH hat die Höhe der Barabfindung je
APCOA-Stückaktie ebenfalls auf EUR 140,00 festgesetzt.
Die Barabfindungen im Squeeze-Out und im Entwurf des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags übersteigen den Angebotspreis des Pflichtangebots
der Parking Holdings GmbH an die übrigen Aktionäre der APCOA Parking AG vom
7. August 2004 um EUR 2,00 je Stückaktie.
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.10.2004
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WKN: 505550; ISIN: DE0005055503; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-
Bremen und München
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:15 29.10.2004
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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APCOA Parking AG
Vorstand und Aufsichtsrat der APCOA Parking AG beschließen über den Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Parking Holdings
GmbH als herrschendem Unternehmen. Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen
Barabfindung.
Stuttgart, den 29. Oktober 2004. Der Vorstand der APCOA Parking AG hat heute
beschlossen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Mehrheitsaktionärin, der Parking Holdings GmbH, abzuschließen, in dem
diese den außenstehenden Aktionären anbieten wird, deren Aktien der APCOA
Parking AG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 140,00 je
Stückaktie zu erwerben. Darüber hinaus sieht der beabsichtigte Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag für die Aktionäre, die weiterhin an der
Gesellschaft beteiligt bleiben wollen, einen Bruttoausgleich in Höhe von EUR
7,71 je Stückaktie als Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr ab
Vertragsbeginn (2005) vor. Für das Geschäftsjahr 2004 garantiert die Parking
Holdings GmbH zusätzlich eine Dividende von EUR 5,80. Die Festlegung von
Barabfindung und Ausgleichszahlung beruht auf einem Bewertungsgutachten der
PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der gerichtlich
bestellte Vertragsprüfer, die Warth & Klein GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat die Angemessenheit der Abfindung und des
Ausgleichs bestätigt.
Der Aufsichtsrat der APCOA Parking AG hat dem Abschluss des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages heute zugestimmt. Der Vertragsentwurf wird der
außerordentlichen Hauptversammlung der APCOA Parking AG am
13. (und gegebenenfalls 14.) Dezember 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt;
erst danach wird der Vertrag unterzeichnet werden. In dieser Hauptversammlung
soll auch über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Parking Holdings GmbH gegen Barabfindung gemäß §§ 327 a AktG beschlossen
werden. Die Parking Holdings GmbH hat die Höhe der Barabfindung je
APCOA-Stückaktie ebenfalls auf EUR 140,00 festgesetzt.
Die Barabfindungen im Squeeze-Out und im Entwurf des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags übersteigen den Angebotspreis des Pflichtangebots
der Parking Holdings GmbH an die übrigen Aktionäre der APCOA Parking AG vom
7. August 2004 um EUR 2,00 je Stückaktie.
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.10.2004
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WKN: 505550; ISIN: DE0005055503; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-
Bremen und München
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:15 29.10.2004
Dürkopp Adler AG: FAG und ShangGong unterzeichnen Kaufvertrag
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dürkopp Adler AG: FAG und ShangGong unterzeichnen Kaufvertrag
Bielefeld, 29. Oktober. Die Verhandlungen über den Verkauf des Aktienpakets der FAG Kugelfischer AG in Höhe von 94,9% am Bielefelder Nähmaschinen-Hersteller Dürkopp Adler AG sind erfolgreich beendet. Vertreter der chinesischen
ShangGong-Gruppe und Robert Schullan als Vorstandsvorsitzender der FAG Kugelfischer AG unterzeichnen heute in Shanghai in Anwesenheit von Vertretern der Gesellschaft und zahlreicher Besucher den Kaufvertrag. Dürkopp Adler Vorstandssprecher Werner Heer bezeichnete die Übernahme Dürkopp Adlers durch ShangGong als strategisch richtigen Schritt, um auf dem Zukunftsmarkt China schneller Fuß fassen zu können. Parallel zu den Verkaufsverhandlungen der FAG habe Dürkopp Adler mit ShangGong bereits Gespräche zu den möglichen Kooperationsfeldern geführt, so dass nunmehr direkt die Umsetzung beginnen kann.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.10.2004
WKN: 629900; ISIN: DE0006299001; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf und Frankfurt (General Standard)
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dürkopp Adler AG: FAG und ShangGong unterzeichnen Kaufvertrag
Bielefeld, 29. Oktober. Die Verhandlungen über den Verkauf des Aktienpakets der FAG Kugelfischer AG in Höhe von 94,9% am Bielefelder Nähmaschinen-Hersteller Dürkopp Adler AG sind erfolgreich beendet. Vertreter der chinesischen
ShangGong-Gruppe und Robert Schullan als Vorstandsvorsitzender der FAG Kugelfischer AG unterzeichnen heute in Shanghai in Anwesenheit von Vertretern der Gesellschaft und zahlreicher Besucher den Kaufvertrag. Dürkopp Adler Vorstandssprecher Werner Heer bezeichnete die Übernahme Dürkopp Adlers durch ShangGong als strategisch richtigen Schritt, um auf dem Zukunftsmarkt China schneller Fuß fassen zu können. Parallel zu den Verkaufsverhandlungen der FAG habe Dürkopp Adler mit ShangGong bereits Gespräche zu den möglichen Kooperationsfeldern geführt, so dass nunmehr direkt die Umsetzung beginnen kann.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.10.2004
WKN: 629900; ISIN: DE0006299001; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf und Frankfurt (General Standard)
Felten & Guilleaume AG: Adhoc Meldung vom 04. November 2004 gemäß § 15 WpHG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Felten & Guilleaume AG: Adhoc Meldung vom 04. November 2004 gemäß § 15 WpHG
Die Moeller Holding GmbH, Bonn, der Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, gehören, hat den Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft aufgefordert, eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft auf die Moeller Holding GmbH gemäß den §§ 327a ff. AktG beschlossen werden soll. Dementsprechend wird der Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft für den 23. Dezember 2004 eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf der der Übertragungsbeschluss zur Abstimmung gestellt wird.
Die Moeller Holding GmbH hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung in Höhe von Euro 283,36 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft festgelegt. Die Barabfindung von Euro 283,36 je Stückaktie basiert auf dem von der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, im Auftrag der Moeller Holding GmbH ermittelten Unternehmenswert der Felten &
Guilleaume Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde von der axis Aktiengesellschaft Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Köln, als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft.
Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft sollen unabhängig von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses in jedem Fall zusätzlich zu der festgelegten Barabfindung von Euro 283,36 noch für das gesamte Geschäftsjahr 2004/2005 den vollen nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Moeller Holding GmbH geschuldeten jährlichen Ausgleich von Euro 4,67 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten. Sollte der Übertragungs-beschluss erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004/2005 in das Handelsregister eingetragen werden, so sollen die ausscheidenden Minderheitsaktionäre zusätzlich ab dem 01. Mai 2005 bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschuldeten jährlichen Ausgleichs von Euro 4,67 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.11.2004
WKN: 576690; ISIN: DE0005766901; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
04.11.2004, 11:43
Felten&Guilleaume: 576690
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Felten & Guilleaume AG: Adhoc Meldung vom 04. November 2004 gemäß § 15 WpHG
Die Moeller Holding GmbH, Bonn, der Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, gehören, hat den Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft aufgefordert, eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft auf die Moeller Holding GmbH gemäß den §§ 327a ff. AktG beschlossen werden soll. Dementsprechend wird der Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft für den 23. Dezember 2004 eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf der der Übertragungsbeschluss zur Abstimmung gestellt wird.
Die Moeller Holding GmbH hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung in Höhe von Euro 283,36 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft festgelegt. Die Barabfindung von Euro 283,36 je Stückaktie basiert auf dem von der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, im Auftrag der Moeller Holding GmbH ermittelten Unternehmenswert der Felten &
Guilleaume Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde von der axis Aktiengesellschaft Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Köln, als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft.
Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft sollen unabhängig von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses in jedem Fall zusätzlich zu der festgelegten Barabfindung von Euro 283,36 noch für das gesamte Geschäftsjahr 2004/2005 den vollen nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Moeller Holding GmbH geschuldeten jährlichen Ausgleich von Euro 4,67 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten. Sollte der Übertragungs-beschluss erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004/2005 in das Handelsregister eingetragen werden, so sollen die ausscheidenden Minderheitsaktionäre zusätzlich ab dem 01. Mai 2005 bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschuldeten jährlichen Ausgleichs von Euro 4,67 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.11.2004
WKN: 576690; ISIN: DE0005766901; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
04.11.2004, 11:43
Felten&Guilleaume: 576690
Bei Glunz läuft jetzt das im Frühjahr versprochene Bezugsangebot zu 10,20 EUR im Verhältnis 16:25. Mit dieser Kapitalerhöhung hat der Großaktionär Tafisa/Sonae seinen Anteil auf 98 % + x ausgebaut. Damit nun auch kein außenstehender Aktionär auf die Idee kommt, die jungen Aktien zu beziehen, wird eine Börsenzulassung ausgeschlossen und gilt die Dividendenberechtigung erst ab 2005.
Dennoch: Wer sich die jüngsten Kennzahlen der Glunz AG anschaut, muss einen Bezug trotz der fehlenden Handelbarkeit in Betracht ziehen, denn wahrscheinlich erreicht das EBITDA je Aktie in 2004 in etwa den derzeitigen Aktienkurs... . Allerdings kann ich nicht in der vollen mir möglichen Höhe zuschlagen, da ansonsten das Gleichgewicht in meinem Portfolio gestört wäre. Deshalb: Wer von mir einige Bezugsrechte kaufen möchte, kann sich über Bordmail bei mir melden.
Grüße
Herbert
Dennoch: Wer sich die jüngsten Kennzahlen der Glunz AG anschaut, muss einen Bezug trotz der fehlenden Handelbarkeit in Betracht ziehen, denn wahrscheinlich erreicht das EBITDA je Aktie in 2004 in etwa den derzeitigen Aktienkurs... . Allerdings kann ich nicht in der vollen mir möglichen Höhe zuschlagen, da ansonsten das Gleichgewicht in meinem Portfolio gestört wäre. Deshalb: Wer von mir einige Bezugsrechte kaufen möchte, kann sich über Bordmail bei mir melden.
Grüße
Herbert
Hinsichtlich des EBITDAs je Aktie muss ich ein wenig korrigieren. Seit der jüngsten Kapitalerhöhung beträgt die Anzahl Aktien 10,5 Mio, davon 827.630 Vorzugsaktien. Das EBITDA dürfte im laufenden Jahr zw. 55 und 60 Mio. EUR betragen, immerhin deutlich mehr als 5 EUR je Aktie. Der Gewinn je Aktie könnte bei 1,50 bis 2 EUR landen.
Wer eine (mögliche?) DSL- und (wahrscheinliche?) RWE-DEA-Nachbesserung mal nicht nur `schmarotzend` in Empfang nehmen möchte, kann sich auf das DSW-Verfahren draufhängen.
> DSL und DEA auf dem Prüfstand
Bei der DSL Holding AG ist am 7. Oktober 2004 und bei der RWE DEA AG am 22. Oktober 2004 der Ausschluss der Minderheitsaktionäre mittels eines so genannten „Squeeze-out" in das Handelsregister eingetragen worden. Je Anteilschein ist den DSL-Aktionären eine Barabfindung in Höhe von 24,89 Euro und den RWE DEA-Aktionären von 296 Euro angeboten worden. Die DSW hält in beiden Fällen die Barabfindungen für unangemessen niedrig und wird deshalb die Offerten im Rahmen zweier Spruchverfahren gerichtlich überprüfen lassen. Informationen für Aktionäre, die sich hieran beteiligen wollen, gibt es unter der Telefonnummer 0211/6697-88 in der DSW-Hauptgeschäftsstelle. Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens können bis zu drei Monate nach der jeweiligen Bekanntmachung gestellt werden.>
(Quelle: DAS WERTPAPIER 24/2004)
Dürfte auch nicht viel kosten, da es in der DSW doch von Anwälten nur so wimmelt.
Gruß
Chrysostomos
> DSL und DEA auf dem Prüfstand
Bei der DSL Holding AG ist am 7. Oktober 2004 und bei der RWE DEA AG am 22. Oktober 2004 der Ausschluss der Minderheitsaktionäre mittels eines so genannten „Squeeze-out" in das Handelsregister eingetragen worden. Je Anteilschein ist den DSL-Aktionären eine Barabfindung in Höhe von 24,89 Euro und den RWE DEA-Aktionären von 296 Euro angeboten worden. Die DSW hält in beiden Fällen die Barabfindungen für unangemessen niedrig und wird deshalb die Offerten im Rahmen zweier Spruchverfahren gerichtlich überprüfen lassen. Informationen für Aktionäre, die sich hieran beteiligen wollen, gibt es unter der Telefonnummer 0211/6697-88 in der DSW-Hauptgeschäftsstelle. Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens können bis zu drei Monate nach der jeweiligen Bekanntmachung gestellt werden.>
(Quelle: DAS WERTPAPIER 24/2004)
Dürfte auch nicht viel kosten, da es in der DSW doch von Anwälten nur so wimmelt.
Gruß
Chrysostomos
Novasoft AG stellt Antrag für Wechsel in den General Standard
CIBER, Inc. (NYSE: CBR) hat gestern bekannt gegeben, dass sie nach Abschluss
des Pflichtangebots insgesamt 93,5% der Anteile an der Novasoft AG besitzt
bzw. kontrolliert.
Mit diesem reduzierten Freefloat ist die Attraktivität der Novasoft-Aktie für
institutionelle und private Anleger stark gesunken. Damit ist es für die
Novasoft AG (ISIN DE0006778905) nicht mehr wirtschaftlich, die erhöhten
Zulassungspflichten im "Prime Standard" zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der
Vorstand gemäß Börsenordnung mit dem heutigen Datum den Antrag auf Widerruf
der Zulassung zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten ("Prime Standard") gestellt. Der Widerruf wird drei
Monate nach Veröffentlichung des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse
gültig und führt anschließend zu einer Aufnahme der Novasoft-Notierung
im "General Standard".
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.11.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 677890; ISIN: DE0006778905; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:09 25.11.2004
CIBER, Inc. (NYSE: CBR) hat gestern bekannt gegeben, dass sie nach Abschluss
des Pflichtangebots insgesamt 93,5% der Anteile an der Novasoft AG besitzt
bzw. kontrolliert.
Mit diesem reduzierten Freefloat ist die Attraktivität der Novasoft-Aktie für
institutionelle und private Anleger stark gesunken. Damit ist es für die
Novasoft AG (ISIN DE0006778905) nicht mehr wirtschaftlich, die erhöhten
Zulassungspflichten im "Prime Standard" zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der
Vorstand gemäß Börsenordnung mit dem heutigen Datum den Antrag auf Widerruf
der Zulassung zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten ("Prime Standard") gestellt. Der Widerruf wird drei
Monate nach Veröffentlichung des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse
gültig und führt anschließend zu einer Aufnahme der Novasoft-Notierung
im "General Standard".
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.11.2004
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WKN: 677890; ISIN: DE0006778905; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:09 25.11.2004
Lambda Physik AG, Göttingen
(ISIN DE 000549427 2)
Bekanntmachung über die Erhöhung der festgesetzten Squeeze out-Barabfindung aufgrund gerichtlichen Vergleichs
Die Hauptversammlung der Lambda Physik AG vom 5. Mai 2004 hat auf Verlangen der Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lambda Physik AG auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 10,02 beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). Gegen diesen Beschluss haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Göttingen erhoben (Az: 3 O 66/04, 3 O 67/04, 3 O 69/04, 3 O 70/04, 3 O 71/04, 3 O 72/04, 3 O 73/04, 3 O 75/04) ("die Anfechtungsverfahren").
Auf Empfehlung des Landgerichtes Göttingen haben die Parteien, unter Beitritt der Hauptaktionärin auf Seiten der Lambda Physik AG, einen Prozessvergleich zur Beendigung des Rechtsstreits geschlossen, ohne Aufgabe ihrer gegensätzlichen Rechtsauffassungen, auch im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit der §§ 327a ff. AktG - wobei eine etwaige Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 327 a ff. AktG keine Auswirkungen auf die mit diesem Vergleich beendeten Verfahren hat. Dieser Prozessvergleich sieht für alle Minderheitsaktionäre eine Erhöhung der Barabfindung vor und enthält u.a. die folgenden Regelungen:
1. Die Coherent Holding GmbH verpflichtet sich, jedem der Minderheitsaktionäre, der gegenüber ihr oder ihrem Empfangsbevollmächtigten, der Credit Suisse (Deutschland) AG, Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt, binnen einer Frist von sechs Wochen nach der letzten Bekanntmachung gemäß Ziffer 2 dieses Vergleichs unwiderruflich schriftlich erklärt (es zählt der Eingang des Schreibens), dass sie oder er
· keinen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG stellen wird,
· keinen Anschlussantrag in einem solchen Verfahren stellen wird,
· Anträgen und Anschlussanträgen nicht beitreten wird und ein Spruchverfahren auch nicht in sonstiger Weise fördern wird, und
· auf eine etwaige Spruchverfahrensabfindung verzichtet,
einen Erhöhungsbetrag von Euro 4,78 (in Worten: Euro vier komma achtundsiebzig) pro Stückaktie ("Erhöhungsbetrag") auf die von der Hauptversammlung beschlossene Abfindung zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt provisions-, kosten- und spesenfrei. Die festgelegte Abfindung und der Erhöhungsbetrag ergeben zusammen einen Betrag von Euro 14,80 (in Worten: Euro vierzehn komma achtzig) pro Stückaktie. Die Coherent Holding GmbH verpflichtet sich hiermit, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, jedoch nicht vor Ablauf von zehn Tagen nach dem Ende der in Satz 1 genannten Erklärungsfrist den Erhöhungsbetrag zu zahlen. Mit der Auszahlung des Erhöhungsbetrages wird die Coherent Holding GmbH die Credit Suisse (Deutschland) AG beauftragen. Der Erhöhungsbetrag wird - außer im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen - nicht verzinst. Die Lambda Physik AG wird der Credit Suisse (Deutschland) AG unverzüglich ein Formblatt für die von den Minderheitsaktionären nach dieser Ziffer 1 abzugebende Verzichtserklärung zur Verfügung stellen, die diese wiederum unverzüglich zur Fristwahrung im Sinne des Satzes 1 den ihr bekannten inländischen Depotbanken der Minderheitsaktionäre zur Verfügung stellt.
Die Kläger und rechtzeitigen Nebenintervenienten nehmen dieses Angebot mit Abschluss dieses Vergleichs an.
2. Dieser Vergleich wird auf Kosten der Lambda Physik AG im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Lambda Physik AG, in einem Börsenpflichtblatt und bei dem elektronischen Informationsdienst "GSC-Research.de" mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Wortlaut veröffentlicht.
3. Die Parteien erklären hiermit die unter Aktenzeichen 3 O 66/04, 3 O 67/04, 3 O 69/04, 3 O 70/04, 3 O 71/04, 3 O 72/04, 3 O 73/04, 3 O 75/04 geführten Rechtsstreite einvernehmlich für erledigt. Die Kläger verzichten unwiderruflich auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 und stimmen seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Lambda Physik AG oder der Coherent Holding GmbH alle übrigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen noch notwendig oder hilfreich sein könnten, soweit die mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen in Zusammenhang stehen.
Göttingen, im November 2004
Lambda Physik AG
Der Vorstand
(ISIN DE 000549427 2)
Bekanntmachung über die Erhöhung der festgesetzten Squeeze out-Barabfindung aufgrund gerichtlichen Vergleichs
Die Hauptversammlung der Lambda Physik AG vom 5. Mai 2004 hat auf Verlangen der Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lambda Physik AG auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 10,02 beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). Gegen diesen Beschluss haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Göttingen erhoben (Az: 3 O 66/04, 3 O 67/04, 3 O 69/04, 3 O 70/04, 3 O 71/04, 3 O 72/04, 3 O 73/04, 3 O 75/04) ("die Anfechtungsverfahren").
Auf Empfehlung des Landgerichtes Göttingen haben die Parteien, unter Beitritt der Hauptaktionärin auf Seiten der Lambda Physik AG, einen Prozessvergleich zur Beendigung des Rechtsstreits geschlossen, ohne Aufgabe ihrer gegensätzlichen Rechtsauffassungen, auch im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit der §§ 327a ff. AktG - wobei eine etwaige Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 327 a ff. AktG keine Auswirkungen auf die mit diesem Vergleich beendeten Verfahren hat. Dieser Prozessvergleich sieht für alle Minderheitsaktionäre eine Erhöhung der Barabfindung vor und enthält u.a. die folgenden Regelungen:
1. Die Coherent Holding GmbH verpflichtet sich, jedem der Minderheitsaktionäre, der gegenüber ihr oder ihrem Empfangsbevollmächtigten, der Credit Suisse (Deutschland) AG, Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt, binnen einer Frist von sechs Wochen nach der letzten Bekanntmachung gemäß Ziffer 2 dieses Vergleichs unwiderruflich schriftlich erklärt (es zählt der Eingang des Schreibens), dass sie oder er
· keinen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG stellen wird,
· keinen Anschlussantrag in einem solchen Verfahren stellen wird,
· Anträgen und Anschlussanträgen nicht beitreten wird und ein Spruchverfahren auch nicht in sonstiger Weise fördern wird, und
· auf eine etwaige Spruchverfahrensabfindung verzichtet,
einen Erhöhungsbetrag von Euro 4,78 (in Worten: Euro vier komma achtundsiebzig) pro Stückaktie ("Erhöhungsbetrag") auf die von der Hauptversammlung beschlossene Abfindung zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt provisions-, kosten- und spesenfrei. Die festgelegte Abfindung und der Erhöhungsbetrag ergeben zusammen einen Betrag von Euro 14,80 (in Worten: Euro vierzehn komma achtzig) pro Stückaktie. Die Coherent Holding GmbH verpflichtet sich hiermit, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, jedoch nicht vor Ablauf von zehn Tagen nach dem Ende der in Satz 1 genannten Erklärungsfrist den Erhöhungsbetrag zu zahlen. Mit der Auszahlung des Erhöhungsbetrages wird die Coherent Holding GmbH die Credit Suisse (Deutschland) AG beauftragen. Der Erhöhungsbetrag wird - außer im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen - nicht verzinst. Die Lambda Physik AG wird der Credit Suisse (Deutschland) AG unverzüglich ein Formblatt für die von den Minderheitsaktionären nach dieser Ziffer 1 abzugebende Verzichtserklärung zur Verfügung stellen, die diese wiederum unverzüglich zur Fristwahrung im Sinne des Satzes 1 den ihr bekannten inländischen Depotbanken der Minderheitsaktionäre zur Verfügung stellt.
Die Kläger und rechtzeitigen Nebenintervenienten nehmen dieses Angebot mit Abschluss dieses Vergleichs an.
2. Dieser Vergleich wird auf Kosten der Lambda Physik AG im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Lambda Physik AG, in einem Börsenpflichtblatt und bei dem elektronischen Informationsdienst "GSC-Research.de" mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Wortlaut veröffentlicht.
3. Die Parteien erklären hiermit die unter Aktenzeichen 3 O 66/04, 3 O 67/04, 3 O 69/04, 3 O 70/04, 3 O 71/04, 3 O 72/04, 3 O 73/04, 3 O 75/04 geführten Rechtsstreite einvernehmlich für erledigt. Die Kläger verzichten unwiderruflich auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 und stimmen seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Lambda Physik AG oder der Coherent Holding GmbH alle übrigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen noch notwendig oder hilfreich sein könnten, soweit die mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen in Zusammenhang stehen.
Göttingen, im November 2004
Lambda Physik AG
Der Vorstand
Ciber scheint weiter zu kaufen, dass heisst es könnte zu einem Squezze Out kommen:
Novasoft: Sell (First Berlin)
In einer Analyse vom 29. November stuft First Berlin die Aktie des deutschen IT-Dienstleisters Novasoft AG mit "Sell" ein.
CIBER Inc. habe letzte Woche bekannt gegeben, dass sie nun 95,3 Prozent der Novasoft-Aktien halte. Zusätzlich habe man dargelegt, dass man einen Wechsel vom Prime Standard zum General Standard vornehme. Letzte Woche habe es keine bedeutenden Entwicklungen beim Aktienkurs gegeben und die Aktie werde mit einem sehr geringen Volumen gehandelt.
Analyst: First Berlin
Rating des Analysten: Sell
Quelle: Aktien & Co 29.11.2004 11:11:00
Novasoft: Sell (First Berlin)
In einer Analyse vom 29. November stuft First Berlin die Aktie des deutschen IT-Dienstleisters Novasoft AG mit "Sell" ein.
CIBER Inc. habe letzte Woche bekannt gegeben, dass sie nun 95,3 Prozent der Novasoft-Aktien halte. Zusätzlich habe man dargelegt, dass man einen Wechsel vom Prime Standard zum General Standard vornehme. Letzte Woche habe es keine bedeutenden Entwicklungen beim Aktienkurs gegeben und die Aktie werde mit einem sehr geringen Volumen gehandelt.
Analyst: First Berlin
Rating des Analysten: Sell
Quelle: Aktien & Co 29.11.2004 11:11:00
Ist bestimmt ein Zahlendreher - so schnell gehts dann doch nicht. 93,5 - 95,3
MIS AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out)
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
MIS AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out)
Hauptaktionär verlangt Einberufung einer Hauptversammlung - Barabfindung der
Minderheitsaktionäre wird auf EUR 10,11 festgesetzt
Darmstadt, 13. Dezember 2004: Die Systems Union Group plc, Farnborough,
Hampshire, England, hat gegenüber dem Vorstand der MIS AG mit Schreiben vom
heutigen Tage verlangt, eine Hauptversammlung der MIS AG einzuberufen. Auf
dieser soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MIS
AG auf die Systems Union Group plc als Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschlossen werden (sogenannter Squeeze-out).
Die Systems Union Group plc hält gegenwärtig gerundet 95,27 % der Aktien und
damit des Grundkapitals der MIS AG.
Die Systems Union Group plc hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,11 je auf den
Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
MIS AG in Höhe von EUR 1,00 festgelegt. Die Barabfindung von EUR 10,11 je
Stückaktie basiert auf dem von der Warth & Klein GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, im Auftrag der Systems Union
Group plc ermittelten Unternehmenswert der MIS AG. Die Angemessenheit dieser
Barabfindung wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als gerichtlich bestellter
sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat der MIS AG werden über die Einberufung einer
Hauptversammlung der MIS AG beschließen. Beide Organe werden der
Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag unterbreiten.
Der Vorstand
MIS AG
Für weitere Informationen:
MIS AG
Ursula Frings
Landwehrstraße 50
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 866 766
Fax: 06151 866 6599
E-Mail: hauptversammlung@misag.com
Internet: http://www.misag.de, http://www.misag.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.12.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 661240; ISIN: DE0006612401; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MIS AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out)
Hauptaktionär verlangt Einberufung einer Hauptversammlung - Barabfindung der
Minderheitsaktionäre wird auf EUR 10,11 festgesetzt
Darmstadt, 13. Dezember 2004: Die Systems Union Group plc, Farnborough,
Hampshire, England, hat gegenüber dem Vorstand der MIS AG mit Schreiben vom
heutigen Tage verlangt, eine Hauptversammlung der MIS AG einzuberufen. Auf
dieser soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MIS
AG auf die Systems Union Group plc als Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschlossen werden (sogenannter Squeeze-out).
Die Systems Union Group plc hält gegenwärtig gerundet 95,27 % der Aktien und
damit des Grundkapitals der MIS AG.
Die Systems Union Group plc hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,11 je auf den
Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
MIS AG in Höhe von EUR 1,00 festgelegt. Die Barabfindung von EUR 10,11 je
Stückaktie basiert auf dem von der Warth & Klein GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, im Auftrag der Systems Union
Group plc ermittelten Unternehmenswert der MIS AG. Die Angemessenheit dieser
Barabfindung wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als gerichtlich bestellter
sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat der MIS AG werden über die Einberufung einer
Hauptversammlung der MIS AG beschließen. Beide Organe werden der
Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag unterbreiten.
Der Vorstand
MIS AG
Für weitere Informationen:
MIS AG
Ursula Frings
Landwehrstraße 50
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 866 766
Fax: 06151 866 6599
E-Mail: hauptversammlung@misag.com
Internet: http://www.misag.de, http://www.misag.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.12.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 661240; ISIN: DE0006612401; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
schlechte Nachrichten:
http://www.idw.de/idw/generator/id=358250.html
(Presseinformation 11/04 vom 30.11.2004 "Wirtschaftsprüfer als neutrale Gutachter")
Interessant wird es am Schluß.
IDW will Grundsätze zur Unternehmensbewertung ändern.
Das soll zu niedrigeren Abfindungswerten führen.
http://www.idw.de/idw/generator/id=358250.html
(Presseinformation 11/04 vom 30.11.2004 "Wirtschaftsprüfer als neutrale Gutachter")
Interessant wird es am Schluß.
IDW will Grundsätze zur Unternehmensbewertung ändern.
Das soll zu niedrigeren Abfindungswerten führen.
1
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Hamburg
- ISIN DE0007246902, DE 0007246910 und DE0007246936 -
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. Januar 2005, 10:00 Uhr, im CCH Congress
Centrum Hamburg, Saal 4, Am Dammtor, 20355 Hamburg, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Einziger Punkt der Tagesordnung
Beschlußfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
SPAR Handels-Aktiengesellschaft („SPAR“), Hamburg, auf den Hauptaktionär ITM Entreprises
S.A., 24, rue August Chabrièris, 75015 Paris, Frankreich, eingetragen im Registre national
du commerce et société B 722 064 102, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
gemäß §§ 327a ff. AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der ITM Entreprises
S.A., Paris, Frankreich („ITM“ oder „Hauptaktionär“), folgenden Beschluß zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SPAR Handels-
Aktiengesellschaft, Hamburg, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluß von Minderheitsaktionären
(§§ 327a ff. AktG) auf die ITM Entreprises S.A., Paris, Frankreich (Hauptaktionär),
übertragen. Die ITM Entreprises S.A. zahlt hierfür eine Barabfindung in Höhe
von EUR 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR Handels-
Aktiengesellschaft mit einem gerundeten rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe
von EUR 2,56 sowie eine Barabfindung in Höhe von EUR 8,75 je auf den Inhaber lautende
Vorzugsaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft mit einem gerundeten rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56.“
Gemäß §§ 327a ff. AktG besteht die Möglichkeit, daß die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 %
des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
2
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließt.
ITM ist eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, eingetragen im Registre national du
commerce et société unter B 722 064 102. ITM gehören unmittelbar und mittelbar Stück
43.520.734 nennwertlose Stammaktien sowie Stück 22.476.578 nennwertlose Vorzugsaktien der
SPAR und damit rechnerisch gerundet 97,27 % des Grundkapitals der SPAR. ITM ist somit Hauptaktionär
der SPAR im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG. ITM hat mit Schreiben vom 16. September
2004 verlangt, daß die Hauptversammlung der SPAR die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre
auf die ITM gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a
ff. AktG beschließt.
Die ITM hat die Barabfindung auf EUR 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR mit
einem gerundeten rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 festgelegt. Die
Barabfindung je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie der SPAR mit einem gerundeten rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 wurde auf EUR 8,75 festgelegt.
Die ITM hat dem Vorstand der SPAR am 8. Dezember 2004 die Erklärung im Sinne des § 327b
Abs. 3 AktG des Kreditinstituts B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt am Main, übermittelt, durch die diese die Gewährleistung
für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich
die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien zu zahlen.
Nach Maßgabe des § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG hat die ITM in einem schriftlichen Bericht an die
Hauptversammlung die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet (Übertragungsbericht).
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, als vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen)
mit Beschluß vom 23. September 2004 (Az.: 417 O 133/04) ausgewählten und bestellten sachverständigen
Prüfer gemäß § 327b Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen
der SPAR Handels-Aktiengesellschaft, Osterbrooksweg 35-45, 22867 Schenefeld,
zur Einsicht der Aktionäre aus:
1. Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
2. die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte
der SPAR Handels-Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und
2003,
3. der von der ITM erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung (Übertragungsbericht)
vom 13. Dezember 2004, dem die Gutachterliche Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers
Corporate Finance Beratung GmbH zum Unternehmenswert der SPAR
vom 30. November 2004 beigefügt ist,
4. der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der Warth & Klein
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Angemessenheit der Barabfindung
für die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre (vgl. § 327c Abs. 2 Satz
2 bis 4 AktG) vom 8. Dezember 2004,
3
5. Gewährleistungserklärung der B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf
Aktien gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 8. Dezember 2004.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär
erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung
Zur Ausübung des Stimmrechts sind neben Stammaktionären gemäß § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG
auch die Inhaber von Vorzugsaktien befugt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 19. Januar 2005 bei der Gesellschaft,
bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung
der nachstehend genannten Banken während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und dort
bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen:
Deutsche Bank AG
DZ BANK AG
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Dresdner Bank AG
Bankhaus Lampe KG
M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien
WestLB AG
Die Aktien gelten auch dann als ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden.
Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank sind
die hierüber ausgestellten Hinterlegungsbescheinigungen bis spätestens 20. Januar 2005 bei der
Gesellschaft einzureichen.
Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, die unbedingt zur
außerordentlichen Hauptversammlung mitzubringen ist.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht
und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, gemäß der Empfehlung des deutschen Corporate Governance Kodex an,
sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter
der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von
diesen erteilten Weisungen zu dem einzigen Tagesordnungspunkt abstimmen. Die Abstimmung
durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem
neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu dem einzigen Tagesordnungs-
4
punkt erteilt wurden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Wenn zu dem einzigen Tagesordnungspunkt
keine oder unklare bzw. mißverständliche Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
erteilt werden, enthalten diese sich insoweit der Stimme. Für die Stimmrechtsvertretung kann
ausschließlich das den Aktionären auf Anforderung zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen
für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 25. Januar
2005, 24:00 Uhr, bei der unten genannten Adresse der Gesellschaft eingehen.
Die Stimmkarten für die Stammaktionäre und die Vorzugsaktionäre werden vor der Sitzung am
Versammlungsort ausgehändigt.
Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Konzernkommunikation / Frau Werthner
Osterbrooksweg 35 – 45
22867 Schenefeld
Telefax: 040 – 83 94-19 22.
An die vorgenannte Adresse sind auch Gegenanträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG
schriftlich oder per Telefax innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig an die vorgenannte
Adresse gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.spar.de
unverzüglich zugänglich gemacht.
Hamburg, im Dezember 2004
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Hamburg
- ISIN DE0007246902, DE 0007246910 und DE0007246936 -
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. Januar 2005, 10:00 Uhr, im CCH Congress
Centrum Hamburg, Saal 4, Am Dammtor, 20355 Hamburg, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Einziger Punkt der Tagesordnung
Beschlußfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
SPAR Handels-Aktiengesellschaft („SPAR“), Hamburg, auf den Hauptaktionär ITM Entreprises
S.A., 24, rue August Chabrièris, 75015 Paris, Frankreich, eingetragen im Registre national
du commerce et société B 722 064 102, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
gemäß §§ 327a ff. AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der ITM Entreprises
S.A., Paris, Frankreich („ITM“ oder „Hauptaktionär“), folgenden Beschluß zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SPAR Handels-
Aktiengesellschaft, Hamburg, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluß von Minderheitsaktionären
(§§ 327a ff. AktG) auf die ITM Entreprises S.A., Paris, Frankreich (Hauptaktionär),
übertragen. Die ITM Entreprises S.A. zahlt hierfür eine Barabfindung in Höhe
von EUR 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR Handels-
Aktiengesellschaft mit einem gerundeten rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe
von EUR 2,56 sowie eine Barabfindung in Höhe von EUR 8,75 je auf den Inhaber lautende
Vorzugsaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft mit einem gerundeten rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56.“
Gemäß §§ 327a ff. AktG besteht die Möglichkeit, daß die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 %
des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
2
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließt.
ITM ist eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, eingetragen im Registre national du
commerce et société unter B 722 064 102. ITM gehören unmittelbar und mittelbar Stück
43.520.734 nennwertlose Stammaktien sowie Stück 22.476.578 nennwertlose Vorzugsaktien der
SPAR und damit rechnerisch gerundet 97,27 % des Grundkapitals der SPAR. ITM ist somit Hauptaktionär
der SPAR im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG. ITM hat mit Schreiben vom 16. September
2004 verlangt, daß die Hauptversammlung der SPAR die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre
auf die ITM gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a
ff. AktG beschließt.
Die ITM hat die Barabfindung auf EUR 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR mit
einem gerundeten rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 festgelegt. Die
Barabfindung je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie der SPAR mit einem gerundeten rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 wurde auf EUR 8,75 festgelegt.
Die ITM hat dem Vorstand der SPAR am 8. Dezember 2004 die Erklärung im Sinne des § 327b
Abs. 3 AktG des Kreditinstituts B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt am Main, übermittelt, durch die diese die Gewährleistung
für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich
die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien zu zahlen.
Nach Maßgabe des § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG hat die ITM in einem schriftlichen Bericht an die
Hauptversammlung die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet (Übertragungsbericht).
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, als vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen)
mit Beschluß vom 23. September 2004 (Az.: 417 O 133/04) ausgewählten und bestellten sachverständigen
Prüfer gemäß § 327b Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen
der SPAR Handels-Aktiengesellschaft, Osterbrooksweg 35-45, 22867 Schenefeld,
zur Einsicht der Aktionäre aus:
1. Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
2. die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte
der SPAR Handels-Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und
2003,
3. der von der ITM erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung (Übertragungsbericht)
vom 13. Dezember 2004, dem die Gutachterliche Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers
Corporate Finance Beratung GmbH zum Unternehmenswert der SPAR
vom 30. November 2004 beigefügt ist,
4. der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der Warth & Klein
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Angemessenheit der Barabfindung
für die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre (vgl. § 327c Abs. 2 Satz
2 bis 4 AktG) vom 8. Dezember 2004,
3
5. Gewährleistungserklärung der B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf
Aktien gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 8. Dezember 2004.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär
erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung
Zur Ausübung des Stimmrechts sind neben Stammaktionären gemäß § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG
auch die Inhaber von Vorzugsaktien befugt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 19. Januar 2005 bei der Gesellschaft,
bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung
der nachstehend genannten Banken während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und dort
bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen:
Deutsche Bank AG
DZ BANK AG
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Dresdner Bank AG
Bankhaus Lampe KG
M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien
WestLB AG
Die Aktien gelten auch dann als ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden.
Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank sind
die hierüber ausgestellten Hinterlegungsbescheinigungen bis spätestens 20. Januar 2005 bei der
Gesellschaft einzureichen.
Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, die unbedingt zur
außerordentlichen Hauptversammlung mitzubringen ist.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht
und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, gemäß der Empfehlung des deutschen Corporate Governance Kodex an,
sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter
der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von
diesen erteilten Weisungen zu dem einzigen Tagesordnungspunkt abstimmen. Die Abstimmung
durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem
neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu dem einzigen Tagesordnungs-
4
punkt erteilt wurden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Wenn zu dem einzigen Tagesordnungspunkt
keine oder unklare bzw. mißverständliche Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
erteilt werden, enthalten diese sich insoweit der Stimme. Für die Stimmrechtsvertretung kann
ausschließlich das den Aktionären auf Anforderung zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen
für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 25. Januar
2005, 24:00 Uhr, bei der unten genannten Adresse der Gesellschaft eingehen.
Die Stimmkarten für die Stammaktionäre und die Vorzugsaktionäre werden vor der Sitzung am
Versammlungsort ausgehändigt.
Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Konzernkommunikation / Frau Werthner
Osterbrooksweg 35 – 45
22867 Schenefeld
Telefax: 040 – 83 94-19 22.
An die vorgenannte Adresse sind auch Gegenanträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG
schriftlich oder per Telefax innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig an die vorgenannte
Adresse gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.spar.de
unverzüglich zugänglich gemacht.
Hamburg, im Dezember 2004
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Übertragung von Aktien gegen Barabfindung gem. § 327a AktG
Heinrich Industrie AG: Übertragung von Aktien gegen Barabfindung...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Übertragung von Aktien gegen Barabfindung gem. § 327a AktG /
Beherrschungsvertrag
Die Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, hat der Heinrich Industrie AG,
Witten, heute folgendes mitgeteilt:
- Littelfuse verfügt seit dem 29. Oktober 2004 über mehr als 95 % des
Grundkapitals der Heinrich Industrie AG (ca. 97,15% ).
- Littelfuse verlangt gemäß § 327 a AktG die Überfragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Littelfuse Holding GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung ("Squeeze Out").
- Littelfuse beabsichtigt den Abschluss eines Beherrschungsvertrags.
Heinrich Industrie AG
Annenstraße 113
58453 Witten
Deutschland
ISIN: DE0006118003
WKN: 611800
Notiert: Düsseldorf; Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt,
Hamburg und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.12.2004
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),18:09 23.12.2004
Übertragung von Aktien gegen Barabfindung gem. § 327a AktG
Heinrich Industrie AG: Übertragung von Aktien gegen Barabfindung...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Übertragung von Aktien gegen Barabfindung gem. § 327a AktG /
Beherrschungsvertrag
Die Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, hat der Heinrich Industrie AG,
Witten, heute folgendes mitgeteilt:
- Littelfuse verfügt seit dem 29. Oktober 2004 über mehr als 95 % des
Grundkapitals der Heinrich Industrie AG (ca. 97,15% ).
- Littelfuse verlangt gemäß § 327 a AktG die Überfragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Littelfuse Holding GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung ("Squeeze Out").
- Littelfuse beabsichtigt den Abschluss eines Beherrschungsvertrags.
Heinrich Industrie AG
Annenstraße 113
58453 Witten
Deutschland
ISIN: DE0006118003
WKN: 611800
Notiert: Düsseldorf; Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt,
Hamburg und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.12.2004
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),18:09 23.12.2004
... so lange gewartet, und dann das. Kein Wunder, das Bier schmeckt sowieso nicht.
Holsten-Brauerei
Aktiengesellschaft
Hamburg
– Wertpapier-Kenn-Nr. 608 100 –
ISIN: DE0006081003
Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.
Aufgrund der in 1989 erfolgten Eingliederung der Brauerei Feldschlösschen Aktiengesellschaft Braunschweig, Braunschweig, in die Holsten-Brauerei Aktiengesellschaft, Hamburg, ausgeschiedene Aktionäre beantragten u.a. die gerichtliche Bestimmung der Abfindung. Mit Beschluss vom 27. Mai 2003 hat das Landgericht Hannover die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller hat das Oberlandesgericht Celle am 28. Oktober 2004 (Aktenzeichen 9 W 100/03) folgenden rechtskräftigen Beschluss gefasst:
”Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 27. Mai 2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Beschwerdewert wird für die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin auf 300.000 € und für die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sowie des Vertreters der außenstehenden Aktionäre auf 60.000 € festgesetzt.”
Hamburg, im Dezember 2004
Der Vorstand
Holsten-Brauerei
Aktiengesellschaft
Hamburg
– Wertpapier-Kenn-Nr. 608 100 –
ISIN: DE0006081003
Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.
Aufgrund der in 1989 erfolgten Eingliederung der Brauerei Feldschlösschen Aktiengesellschaft Braunschweig, Braunschweig, in die Holsten-Brauerei Aktiengesellschaft, Hamburg, ausgeschiedene Aktionäre beantragten u.a. die gerichtliche Bestimmung der Abfindung. Mit Beschluss vom 27. Mai 2003 hat das Landgericht Hannover die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller hat das Oberlandesgericht Celle am 28. Oktober 2004 (Aktenzeichen 9 W 100/03) folgenden rechtskräftigen Beschluss gefasst:
”Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 27. Mai 2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Beschwerdewert wird für die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin auf 300.000 € und für die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sowie des Vertreters der außenstehenden Aktionäre auf 60.000 € festgesetzt.”
Hamburg, im Dezember 2004
Der Vorstand
Nachrichten: Dr. Scheller Cosmetics: KALINA unterbreitet Übernahmeangebot
Der OJSC Konzern "KALINA" hat am 24. Dezember 2004 entschieden, den Aktionären der Dr. Scheller Cosmetics AG, 73054 Eislingen, Bundesrepublik Deutschland, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Dr. Scheller Cosmetics AG mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2005 gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 4,20 pro Stückaktie zu erwerben.
Das Angebot wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist als Mindestakzeptanzschwelle die Gesamtzahl der Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG, für die dieses Übernahmeangebot wirksam angenommen worden ist, mindestens 21% des Grundkapitals der Dr. Scheller Cosmetics AG plus (l) Aktie der insgesamt ausgegeben Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG entspricht.
Am 24. Dezember 2004 hat die Bieterin mit einem der Hauptaktionäre der Dr. Scheller Cosmetics AG, Herrn Dr. Hans-Ulrich Scheller, der insgesamt 30% der Aktien und Stimmrechte an der Dr. Scheller Cosmetics AG hält, einen Optionsvertrag geschlossen, der aufschiebend bedingt mit dem Erreichen der oben genannten Mindestakzeptanzschwelle in Kraft tritt. Gemäß diesem Optionsvertrag kann die Bieterin bis zu weitere 9% der insgesamt ausgegeben Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG zum Angebotspreis von Herrn Dr. Scheller erwerben. Übt die Bieterin die ihr gewährte Option aus, so ist sie verpflichtet, mindestens 5% der insgesamt ausgegeben Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG von Herrn Dr. Scheller zu erwerben.
Der OJSC Konzern "KALINA" hat am 24. Dezember 2004 entschieden, den Aktionären der Dr. Scheller Cosmetics AG, 73054 Eislingen, Bundesrepublik Deutschland, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Dr. Scheller Cosmetics AG mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2005 gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 4,20 pro Stückaktie zu erwerben.
Das Angebot wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist als Mindestakzeptanzschwelle die Gesamtzahl der Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG, für die dieses Übernahmeangebot wirksam angenommen worden ist, mindestens 21% des Grundkapitals der Dr. Scheller Cosmetics AG plus (l) Aktie der insgesamt ausgegeben Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG entspricht.
Am 24. Dezember 2004 hat die Bieterin mit einem der Hauptaktionäre der Dr. Scheller Cosmetics AG, Herrn Dr. Hans-Ulrich Scheller, der insgesamt 30% der Aktien und Stimmrechte an der Dr. Scheller Cosmetics AG hält, einen Optionsvertrag geschlossen, der aufschiebend bedingt mit dem Erreichen der oben genannten Mindestakzeptanzschwelle in Kraft tritt. Gemäß diesem Optionsvertrag kann die Bieterin bis zu weitere 9% der insgesamt ausgegeben Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG zum Angebotspreis von Herrn Dr. Scheller erwerben. Übt die Bieterin die ihr gewährte Option aus, so ist sie verpflichtet, mindestens 5% der insgesamt ausgegeben Aktien der Dr. Scheller Cosmetics AG von Herrn Dr. Scheller zu erwerben.
18.01.2005 - 13:40 Uhr
DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <DE0005866305>; <DE0005866305>
Bieter: Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 WpÜG, öffentliches Angebot zum Erwerb von eigenen Aktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim
Bieter: Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim, Am Wedelgraben 4, 89522 Heidenheim
ISIN: DE0005866305 / WKN: 586 630
Zielgesellschaft: Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim, Am Wedelgraben 4, 89522 Heidenheim
ISIN: DE0005866305 / WKN: 586 630
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften (mit ISIN):Keine
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen: Derzeit 0%
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter: http://www.gbh-ag.de
Die Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim wird ihren Aktionären ein öffentliches Angebot zum Erwerb von bis zu 680.000 Aktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim zu einem Preis von 25,00 Euro je Stückaktie unterbreiten.
Die Hauptversammlung der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim hat die Gesellschaft am 7. Juli 2004 durch Beschluss ermächtigt, in der Zeit bis zum 6. Januar 2006 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Die Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim hat nunmehr beschlossen, ihren Aktionären in Ausnutzung der Hauptversammlungsermächtigung vom 7. Juli 2004 öffentlich anzubieten, von ihnen gehaltene, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 Euro zu einem Kaufpreis von 25,00 Euro je Stückaktie zu erwerben.
Dieses Angebot bezieht sich insgesamt auf bis zu 680.000 Stückaktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim. Im Falle einer Überzeichnung des öffentlichen Angebots werden die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig berücksichtigt.
Im Übrigen erfolgt das Angebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse "http://www.gbh-ag.de" erfolgen.
Heidenheim, 18. Januar 2005
Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.01.2005
Notiert: Geregelter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Frankfurt
Nachrichten: Lindner Holding: Hauptaktionärin nennt Höhe der Barabfindung
Die Lindner Beteiligungs GmbH, Hauptaktionärin der Lindner Holding KGaA, hat ihre Absicht bestätigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA im Rahmen des am 20. Oktober 2004 angekündigten Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Daraufhin haben der geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat der Lindner Holding KGaA am 17. Januar 2005 beschlossen, der Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Lindner Beteiligungs GmbH vorzuschlagen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird für den 25. Februar 2005 einberufen werden.
Die von der Lindner Beteiligungs GmbH festgesetzte Barabfindung beträgt 28,52 EUR je Stückaktie der Lindner Holding KGaA. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Geschäftsführung der Lindner Beteiligungs GmbH auf der Grundlage einer Ertragswertberechnung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, am 13. Januar 2005 bestätigt.
DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <DE0005866305>; <DE0005866305>
Bieter: Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 WpÜG, öffentliches Angebot zum Erwerb von eigenen Aktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim
Bieter: Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim, Am Wedelgraben 4, 89522 Heidenheim
ISIN: DE0005866305 / WKN: 586 630
Zielgesellschaft: Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim, Am Wedelgraben 4, 89522 Heidenheim
ISIN: DE0005866305 / WKN: 586 630
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften (mit ISIN):Keine
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen: Derzeit 0%
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter: http://www.gbh-ag.de
Die Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim wird ihren Aktionären ein öffentliches Angebot zum Erwerb von bis zu 680.000 Aktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim zu einem Preis von 25,00 Euro je Stückaktie unterbreiten.
Die Hauptversammlung der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim hat die Gesellschaft am 7. Juli 2004 durch Beschluss ermächtigt, in der Zeit bis zum 6. Januar 2006 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Die Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim hat nunmehr beschlossen, ihren Aktionären in Ausnutzung der Hauptversammlungsermächtigung vom 7. Juli 2004 öffentlich anzubieten, von ihnen gehaltene, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 Euro zu einem Kaufpreis von 25,00 Euro je Stückaktie zu erwerben.
Dieses Angebot bezieht sich insgesamt auf bis zu 680.000 Stückaktien der Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim. Im Falle einer Überzeichnung des öffentlichen Angebots werden die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig berücksichtigt.
Im Übrigen erfolgt das Angebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse "http://www.gbh-ag.de" erfolgen.
Heidenheim, 18. Januar 2005
Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.01.2005
Notiert: Geregelter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Frankfurt
Nachrichten: Lindner Holding: Hauptaktionärin nennt Höhe der Barabfindung
Die Lindner Beteiligungs GmbH, Hauptaktionärin der Lindner Holding KGaA, hat ihre Absicht bestätigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA im Rahmen des am 20. Oktober 2004 angekündigten Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Daraufhin haben der geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat der Lindner Holding KGaA am 17. Januar 2005 beschlossen, der Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Lindner Beteiligungs GmbH vorzuschlagen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird für den 25. Februar 2005 einberufen werden.
Die von der Lindner Beteiligungs GmbH festgesetzte Barabfindung beträgt 28,52 EUR je Stückaktie der Lindner Holding KGaA. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Geschäftsführung der Lindner Beteiligungs GmbH auf der Grundlage einer Ertragswertberechnung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, am 13. Januar 2005 bestätigt.
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze out
DEPFA unterbreitet Vorschlag zur Beendigung des Anfechtungsrechtsstreits mit A
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DEPFA unterbreitet Vorschlag zur Beendigung des Anfechtungsrechtsstreits mit
Aktionären der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
Frankfurt am Main, 19. Januar 2005
Die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG und die DEPFA BANK plc haben in einem
Sondierungsgespräch mit den Aktionären, die Nichtigkeits- und
Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG vom 12. Mai 2004 erhoben haben, am 19. Januar
2005 vorgeschlagen, den Rechtsstreit einvernehmlich durch Prozessvergleich zu
beenden. Die DEPFA BANK plc hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer
einvernehmlichen Beendigung des Rechtsstreits sämtlichen Aktionären der DEPFA
Deutsche Pfandbriefbank zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von EUR 71,61,
die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG am 12. Mai 2004 unter Tagesordnungspunkt 6 festgesetzt
wurde, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von EUR 9,39 pro übertragener
Stückaktie der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, ferner einen weiteren
Zuzahlungsbetrag in Höhe von EUR 8,00 zu zahlen. Der weitere Zuzahlungsbetrag
in Höhe von EUR 8,00 pro übertragener Stückaktie wird nur an die Aktionäre der
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG gezahlt, die auf die Einleitung eines
Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung sowie eine Beteiligung an
dem Spruchverfahren verzichten. Der Vorschlag der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG und der DEPFA BANK plc sieht ferner vor: Die Zuzahlung ist
zahlbar mit der Barabfindung und unter den Voraussetzungen, unter denen die
Barabfindung zahlbar ist. Wenn das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige
Gericht auf Antrag eine höhere Barabfindung als EUR 71,61 pro übertragener auf
den Inhaber lautender Stückaktie der Beklagten als angemessene Abfindung
festsetzt, sind die Zuzahlungen so anzurechnen, dass die DEPFA BANK plc eine
weitere Zahlung erst und nur dann leisten muss, wenn sie die Zuzahlungen
überschreitet. Die Zuzahlungen gelten als Vorauszahlung auf den Betrag, den
das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige Gericht gegenüber der mit
Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 12. Mai 2004
festgesetzten Barabfindung als angemessene Abfindung festsetzt.
Alle Kläger haben im Rahmen des Sondierungsgesprächs ihre grundsätzliche
Bereitschaft erklärt, den Prozessvergleich zu den von der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG und der DEPFA BANK plc vorgeschlagenen Bedingungen
abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des Prozessvergleichs steht
noch aus. Die Einzelheiten des Vergleichs werden, sofern der Prozessvergleich
auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts sowie im Einvernehmen mit
sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger beteiligten Aktionären zustande
kommt, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht.
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
An der Welle 5
60322 Frankfurt am Main
ISIN: DE 0008047002
WKN: 804700
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt am Main (General Standard)
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
An der Welle 5
60322 Frankfurt
Deutschland
ISIN: DE0008047002
WKN: 804700
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Hamburg;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart
Squeeze out
DEPFA unterbreitet Vorschlag zur Beendigung des Anfechtungsrechtsstreits mit A
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DEPFA unterbreitet Vorschlag zur Beendigung des Anfechtungsrechtsstreits mit
Aktionären der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
Frankfurt am Main, 19. Januar 2005
Die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG und die DEPFA BANK plc haben in einem
Sondierungsgespräch mit den Aktionären, die Nichtigkeits- und
Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG vom 12. Mai 2004 erhoben haben, am 19. Januar
2005 vorgeschlagen, den Rechtsstreit einvernehmlich durch Prozessvergleich zu
beenden. Die DEPFA BANK plc hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer
einvernehmlichen Beendigung des Rechtsstreits sämtlichen Aktionären der DEPFA
Deutsche Pfandbriefbank zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von EUR 71,61,
die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG am 12. Mai 2004 unter Tagesordnungspunkt 6 festgesetzt
wurde, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von EUR 9,39 pro übertragener
Stückaktie der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, ferner einen weiteren
Zuzahlungsbetrag in Höhe von EUR 8,00 zu zahlen. Der weitere Zuzahlungsbetrag
in Höhe von EUR 8,00 pro übertragener Stückaktie wird nur an die Aktionäre der
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG gezahlt, die auf die Einleitung eines
Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung sowie eine Beteiligung an
dem Spruchverfahren verzichten. Der Vorschlag der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG und der DEPFA BANK plc sieht ferner vor: Die Zuzahlung ist
zahlbar mit der Barabfindung und unter den Voraussetzungen, unter denen die
Barabfindung zahlbar ist. Wenn das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige
Gericht auf Antrag eine höhere Barabfindung als EUR 71,61 pro übertragener auf
den Inhaber lautender Stückaktie der Beklagten als angemessene Abfindung
festsetzt, sind die Zuzahlungen so anzurechnen, dass die DEPFA BANK plc eine
weitere Zahlung erst und nur dann leisten muss, wenn sie die Zuzahlungen
überschreitet. Die Zuzahlungen gelten als Vorauszahlung auf den Betrag, den
das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige Gericht gegenüber der mit
Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 12. Mai 2004
festgesetzten Barabfindung als angemessene Abfindung festsetzt.
Alle Kläger haben im Rahmen des Sondierungsgesprächs ihre grundsätzliche
Bereitschaft erklärt, den Prozessvergleich zu den von der DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG und der DEPFA BANK plc vorgeschlagenen Bedingungen
abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des Prozessvergleichs steht
noch aus. Die Einzelheiten des Vergleichs werden, sofern der Prozessvergleich
auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts sowie im Einvernehmen mit
sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger beteiligten Aktionären zustande
kommt, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht.
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
An der Welle 5
60322 Frankfurt am Main
ISIN: DE 0008047002
WKN: 804700
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt am Main (General Standard)
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
An der Welle 5
60322 Frankfurt
Deutschland
ISIN: DE0008047002
WKN: 804700
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Hamburg;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart
Nachrichten: Kulmbacher Brauerei erwirbt Mehrheit an der Würzburger Hofbräu AG
Mit Kaufvertrag vom 20. Januar 2005 erwirbt die Kulmbacher Brauerei AG mittelbar und unmittelbar insgesamt 90,7% des Grundkapitals der Würzburger Hofbräu AG von deren bisherigen Großaktionär Familie von Finck. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 375,00 EUR pro Aktie vereinbart. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Zusammen mit ihren Tochterunternehmen erzielte die Würzburger Hofbräu AG im Geschäftsjahr 2003/04 (30.09.) einen Konzernumsatz von rund 31 Mio. EUR.
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21.01.2005 07:20 Redakteur: rpu
Mit Kaufvertrag vom 20. Januar 2005 erwirbt die Kulmbacher Brauerei AG mittelbar und unmittelbar insgesamt 90,7% des Grundkapitals der Würzburger Hofbräu AG von deren bisherigen Großaktionär Familie von Finck. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 375,00 EUR pro Aktie vereinbart. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Zusammen mit ihren Tochterunternehmen erzielte die Würzburger Hofbräu AG im Geschäftsjahr 2003/04 (30.09.) einen Konzernumsatz von rund 31 Mio. EUR.
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21.01.2005 07:20 Redakteur: rpu
Hi,
Abfindungsphantasie sehe ich auch bei Didier und Allgussa. Zu beiden Aktien gibt es eigenständige Threads.
Viele Grüße
babbelino
Abfindungsphantasie sehe ich auch bei Didier und Allgussa. Zu beiden Aktien gibt es eigenständige Threads.
Viele Grüße
babbelino
Heute kam die Squeeze-Out-Ankündigung für die 812400. HV ist am 12. Mai. Bis Ende März sollte somit der SQ-Preis veröffentlicht sein.
27.01.2005 - 08:01 Uhr
DGAP-Ad hoc: Württemberger Hypo <DE0008124009> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze-Out
Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart: Hypo Real Estate Holding AG plant Squeeze-Out
Stuttgart, den 27.01.2005: Die Hypo Real Estate Holding AG, München, hat der Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart, mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Württembergische Hypothekenbank AG über einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf 100 Prozent zu erhöhen (Squeeze-Out).
Daher soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Württembergische Hypothekenbank AG am 12. Mai 2005 eine Beschlussfassung über den Squeeze-Out herbeigeführt werden.
Die Höhe der Barabfindung wird vor Einberufung der Hauptversammlung der Württembergische Hypothekenbank AG festgelegt werden.
Die Hypo Real Estate Holding AG hält derzeit ca. 97,49 % der Aktien der Württembergische Hypothekenbank AG.
Württembergische Hypothekenbank AG Büchsenstraße 26 70174 Stuttgart Deutschland
27.01.2005 - 08:01 Uhr
DGAP-Ad hoc: Württemberger Hypo <DE0008124009> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze-Out
Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart: Hypo Real Estate Holding AG plant Squeeze-Out
Stuttgart, den 27.01.2005: Die Hypo Real Estate Holding AG, München, hat der Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart, mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Württembergische Hypothekenbank AG über einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf 100 Prozent zu erhöhen (Squeeze-Out).
Daher soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Württembergische Hypothekenbank AG am 12. Mai 2005 eine Beschlussfassung über den Squeeze-Out herbeigeführt werden.
Die Höhe der Barabfindung wird vor Einberufung der Hauptversammlung der Württembergische Hypothekenbank AG festgelegt werden.
Die Hypo Real Estate Holding AG hält derzeit ca. 97,49 % der Aktien der Württembergische Hypothekenbank AG.
Württembergische Hypothekenbank AG Büchsenstraße 26 70174 Stuttgart Deutschland
Maybe auch bald soweit......................
GTG Dienstleistungsgruppe
Aktiengesellschaft
Kassel
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 515 840 -
-ISIN: DE 0005158406-
1. Erwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 08. März 2004 hat den Vorstand ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 v.H. des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und 156.809 Stückaktien der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und anschließender Herabsetzung des Grundkapitals zurückzukaufen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenwärtig Euro 1.568.485,00 und ist eingeteilt in 1.568.485 Stückaktien („Aktien“ oder „Stückaktien“). Der Aktienrückkauf umfasst damit etwa 9,99 % des Grundkapitals. In Anbetracht des geringen Handels mit Aktien der Gesellschaft an den beiden Börsenplätzen in Düsseldorf und Stuttgart, soll der Rückerwerb nicht über die Börse erfolgen. Um alle Aktionäre gleichmäßig an dem Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft zu beteiligen, hat der Vorstand beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot abzugeben.
2. Kaufangebot
Der Vorstand bietet allen Aktionären der GTG Dienstleistungsgruppe AG an, von ihnen insgesamt 156.809 Stückaktien zu einem Preis von
Euro 8,00 je Stückaktie
zu erwerben. Der Erwerb soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf der Annahmefrist gemäß nachfolgender Ziffer 3 erfolgen und sämtliche Aktionärsrechte einschließen, insbesondere (i) die Gewinnbezugsrechte für das Geschäftsjahr 2004 sowie (ii) sämtliche Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2004 beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Kapitalherabsetzung von EUR 4.009.768,23 um EUR 2.441.283,23 auf EUR 1.568.485,00.
3. Annahmefrist
Die Frist für die Annahme des freiwilligen Kaufangebots beginnt am
Mittwoch, 02. Februar 2005, 9:00 Uhr
und endet am
Dienstag, 08. Februar 2005, 17:00 Uhr.
4. Auflösende Bedingung
Das Angebot steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Gesellschaft das Angebot innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ablauf der Annahmefrist widerruft. Unter einem Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer einem Samstag und Sonntag) zu verstehen, an dem die Banken in Frankfurt am Main geöffnet haben.
5. Repartierungsvorbehalt
Sollte das Kaufangebot für mehr als 156.809 Stückaktien angenommen werden, ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb nach Ablauf der Annahmefrist zu repartieren. Dies bedeutet, dass die Anzahl der zurückzuerwerbenden Aktien auf die Aktionäre, die das Erwerbsangebot ordnungsgemäß angenommen und damit der Gesellschaft jeweils eine bestimmte Anzahl ihrer Aktien angedient haben („Verkäufer“), verteilt wird. Dies geschieht in zwei Schritten: a) Die Gesellschaft erwirbt zunächst von jedem Verkäufer eine Anzahl von Aktien nach Maßgabe des jeweiligen Andienungsrechts. Das Andienungsrecht entspricht dem Verhältnis der Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft, die ein Verkäufer hält, zu der Gesamtzahl der Aktien, auf die sich dieses Kaufangebot bezieht (156.809 Aktien). Auf dieser Grundlage ist jeder Aktionär im Falle der Repartierung berechtigt, zunächst je zehn gehaltener Aktien eine Aktie an die Gesellschaft zu veräußern. Hat ein Verkäufer zusätzliche Andienungsrechte von anderen Aktionären erworben, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen (etwa durch einen im Original vorzulegenden Depotauszug einer Bank, der am Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3 nicht älter als eine Woche ist, in Verbindung mit einer im Original vorzulegenden schriftlichen Vereinbarung über die Abtretung von Andienungsrechten). Eigene und erworbene Andienungsrechte können nur insoweit ausgeübt werden, als sie zur Veräußerung einer natürlichen Zahl von Aktien berechtigen. Spitzen bleiben unberücksichtigt.
Falls die Annahmeerklärung gemäß nachfolgender Ziffer 7 keine Angaben zu Andienungsrechten enthält oder eventuelle Angaben nicht in geeigneter Form nachgewiesen sind, darf die Gesellschaft unterstellen, dass der Verkäufer über die angedienten Aktien hinaus keine weiteren Aktien der Gesellschaft hält.
b) Soweit durch das Verfahren nach lit. a) nicht die Gesamtzahl der von diesem Angebot umfassten Aktien, also 156.809 Stück, durch die Gesellschaft gekauft werden kann, erwirbt die Gesellschaft von jedem Verkäufer den verhältnismäßigen Teil der jeweils angedienten Aktien, die nicht bereits nach lit. a) von der Gesellschaft erworben worden sind. Der verhältnismäßige Teil ist anhand folgender Formel zu berechnen:
Verhältnismäßiger Teil = A / B * C
„A“
entspricht der Gesamtzahl der von diesem Angebot umfassten Aktien, also 156.809 Aktien, abzüglich der Gesamtzahl der Aktien, die bereits nach dem Verfahren gemäß lit. a) durch die Gesellschaft erworben worden sind;
„B“
entspricht der Gesamtzahl aller Aktien, die der Gesellschaft von allen Verkäufern während der Annahmefrist ordnungsgemäß angedient worden sind, abzüglich der Gesamtzahl der Aktien, die bereits nach dem Verfahren gemäß lit. a) durch die Gesellschaft erworben worden sind;
„C“
entspricht der Anzahl der von dem jeweiligen Verkäufer ordnungsgemäß angedienten Aktien abzüglich der davon bereits nach lit. a) durch die Gesellschaft erworbenen Aktien.
Das Ergebnis dieser Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.
6. Preisfindung
In dem Beschluss vom 08. März 2004 hat die Hauptversammlung festgelegt, dass der Gegenwert für den Erwerb eigener Aktien fünf v.H. des Börsenkurses weder über- noch unterschreiten darf. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der Einheitskurse im Freiverkehr der Düsseldorfer und Stuttgarter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
Sollte der unter Ziffer 2 angebotene Kaufpreis außerhalb der vorgenannten Preisspanne liegen, wird die Gesellschaft ihr Widerrufsrecht gemäß Ziffer 4 ausüben.
7. Annahme und Abwicklung des Kaufangebotes a) Ein Aktionär kann das Kaufangebot nur dadurch annehmen, dass er sämtliche der nachfolgenden Handlungen vornimmt: (1) Die Annahme ist bis zum Ablauf der Annahmefrist schriftlich oder per Telefax gegenüber der Gesellschaft,
GTG Dienstleistungsgruppe
Brabanter Str. 29
D-34131 Kassel
Telefax: (05 61) 3 10 99 – 10
unbedingt und unwiderruflich zu erklären. Dabei ist anzugeben,
(i) für wie viele Aktien der Gesellschaft der Aktionär dieses Angebot annimmt,
(ii) wie viele Aktien der Gesellschaft der Aktionär insgesamt hält und
(iii) auf welches Girokonto der Erwerbspreis ausgezahlt werden soll.
Die Anzahl der insgesamt von einem Aktionär gehaltenen Aktien ist in geeigneter Form nachzuweisen (etwa durch einen im Original vorzulegenden Depotauszug einer Bank, der am Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3 nicht älter als eine Woche ist). Ebenso sind hinzuerworbene Andienungsrechte nachzuweisen (etwa durch einen im Original vorzulegenden Depotauszug einer Bank, der am Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3 nicht älter als eine Woche ist, in Verbindung mit einer im Original vorzulegenden schriftlichen Vereinbarung über die Abtretung von Andienungsrechten), vgl. dazu Ziffer 5 lit. a).
(2) Die Aktien, für die das Angebot angenommen wird, sind bei der Gesellschaft einzureichen. Dies kann dadurch geschehen, dass der Aktionär entweder die Urkunden über die angedienten Aktien, einschließlich aller noch gültigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine, bei der Gesellschaft während der Geschäftszeiten (montags bis freitags, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) abliefert oder seine Miteigentumsanteile an der Globalurkunde auf das von der Gesellschaft unterhaltene Wertpapierdepot mit der Nummer 21 42 80 (Stamm-Nr. 84734) bei der Westfalenbank AG in Bochum (BLZ 430 200 00) unwiderruflich überträgt. Die übertragenen Aktien werden bis zur Zahlung des Kaufpreises gesperrt gehalten.
b) Das Angebot der Gesellschaft gilt als durch den Aktionär abgelehnt, falls ein Aktionär innerhalb der Annahmefrist lediglich die Annahme gemäß lit. a) (1) erklärt und die angedienten Aktien nicht gemäß lit. a) (2) bis zum Ablauf der Annahmefrist bei der Gesellschaft einreicht.
c) Die Gesellschaft empfiehlt ihren Aktionären, die Annahme nur unter Verwendung eines von der Gesellschaft vorbereiteten und auf Anfrage kostenlos erhältlichen Vordrucks zu erklären.
d) Aktionäre, die das Angebot fristgerecht gemäß lit. a) (1) angenommen und ihre angedienten Aktien fristgerecht gemäß lit. b) (2) bei der Gesellschaft eingereicht haben, erhalten den Kaufpreis durch Banküberweisung auf das in der Annahmeerklärung benannte Girokonto unmittelbar, nachdem die Frist für den Eintritt der auflösenden Bedingung gemäß Ziffer 4 abgelaufen ist oder die Gesellschaft durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger auf die Ausübung des Widerrufsrechts im Sinne der Ziffer 4 verzichtet hat. Die bei den Aktionären anfallenden Gebühren für die Übertragung der Aktien werden von der Gesellschaft, auch im Falle des Widerrufs durch die Gesellschaft, nicht übernommen.
e) Soweit die Gesellschaft das Angebot widerruft, gewährt sie auf eigene Kosten die bereits bei ihr eingereichten Aktien zurück. Im Übrigen sind sämtliche Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Verkäufer gegen die Gesellschaft infolge eines Widerrufs durch die Gesellschaft ausgeschlossen.
8. Sonstiges
Dieses Kaufangebot unterliegt deutschem Recht. Es richtet sich nicht an Aktionäre mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich.
Kassel, im Februar 2005
GTG Dienstleistungsgruppe AG
− Der Vorstand −
GTG Dienstleistungsgruppe
Aktiengesellschaft
Kassel
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 515 840 -
-ISIN: DE 0005158406-
1. Erwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 08. März 2004 hat den Vorstand ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 v.H. des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und 156.809 Stückaktien der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und anschließender Herabsetzung des Grundkapitals zurückzukaufen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenwärtig Euro 1.568.485,00 und ist eingeteilt in 1.568.485 Stückaktien („Aktien“ oder „Stückaktien“). Der Aktienrückkauf umfasst damit etwa 9,99 % des Grundkapitals. In Anbetracht des geringen Handels mit Aktien der Gesellschaft an den beiden Börsenplätzen in Düsseldorf und Stuttgart, soll der Rückerwerb nicht über die Börse erfolgen. Um alle Aktionäre gleichmäßig an dem Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft zu beteiligen, hat der Vorstand beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot abzugeben.
2. Kaufangebot
Der Vorstand bietet allen Aktionären der GTG Dienstleistungsgruppe AG an, von ihnen insgesamt 156.809 Stückaktien zu einem Preis von
Euro 8,00 je Stückaktie
zu erwerben. Der Erwerb soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf der Annahmefrist gemäß nachfolgender Ziffer 3 erfolgen und sämtliche Aktionärsrechte einschließen, insbesondere (i) die Gewinnbezugsrechte für das Geschäftsjahr 2004 sowie (ii) sämtliche Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2004 beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Kapitalherabsetzung von EUR 4.009.768,23 um EUR 2.441.283,23 auf EUR 1.568.485,00.
3. Annahmefrist
Die Frist für die Annahme des freiwilligen Kaufangebots beginnt am
Mittwoch, 02. Februar 2005, 9:00 Uhr
und endet am
Dienstag, 08. Februar 2005, 17:00 Uhr.
4. Auflösende Bedingung
Das Angebot steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Gesellschaft das Angebot innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ablauf der Annahmefrist widerruft. Unter einem Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer einem Samstag und Sonntag) zu verstehen, an dem die Banken in Frankfurt am Main geöffnet haben.
5. Repartierungsvorbehalt
Sollte das Kaufangebot für mehr als 156.809 Stückaktien angenommen werden, ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb nach Ablauf der Annahmefrist zu repartieren. Dies bedeutet, dass die Anzahl der zurückzuerwerbenden Aktien auf die Aktionäre, die das Erwerbsangebot ordnungsgemäß angenommen und damit der Gesellschaft jeweils eine bestimmte Anzahl ihrer Aktien angedient haben („Verkäufer“), verteilt wird. Dies geschieht in zwei Schritten: a) Die Gesellschaft erwirbt zunächst von jedem Verkäufer eine Anzahl von Aktien nach Maßgabe des jeweiligen Andienungsrechts. Das Andienungsrecht entspricht dem Verhältnis der Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft, die ein Verkäufer hält, zu der Gesamtzahl der Aktien, auf die sich dieses Kaufangebot bezieht (156.809 Aktien). Auf dieser Grundlage ist jeder Aktionär im Falle der Repartierung berechtigt, zunächst je zehn gehaltener Aktien eine Aktie an die Gesellschaft zu veräußern. Hat ein Verkäufer zusätzliche Andienungsrechte von anderen Aktionären erworben, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen (etwa durch einen im Original vorzulegenden Depotauszug einer Bank, der am Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3 nicht älter als eine Woche ist, in Verbindung mit einer im Original vorzulegenden schriftlichen Vereinbarung über die Abtretung von Andienungsrechten). Eigene und erworbene Andienungsrechte können nur insoweit ausgeübt werden, als sie zur Veräußerung einer natürlichen Zahl von Aktien berechtigen. Spitzen bleiben unberücksichtigt.
Falls die Annahmeerklärung gemäß nachfolgender Ziffer 7 keine Angaben zu Andienungsrechten enthält oder eventuelle Angaben nicht in geeigneter Form nachgewiesen sind, darf die Gesellschaft unterstellen, dass der Verkäufer über die angedienten Aktien hinaus keine weiteren Aktien der Gesellschaft hält.
b) Soweit durch das Verfahren nach lit. a) nicht die Gesamtzahl der von diesem Angebot umfassten Aktien, also 156.809 Stück, durch die Gesellschaft gekauft werden kann, erwirbt die Gesellschaft von jedem Verkäufer den verhältnismäßigen Teil der jeweils angedienten Aktien, die nicht bereits nach lit. a) von der Gesellschaft erworben worden sind. Der verhältnismäßige Teil ist anhand folgender Formel zu berechnen:
Verhältnismäßiger Teil = A / B * C
„A“
entspricht der Gesamtzahl der von diesem Angebot umfassten Aktien, also 156.809 Aktien, abzüglich der Gesamtzahl der Aktien, die bereits nach dem Verfahren gemäß lit. a) durch die Gesellschaft erworben worden sind;
„B“
entspricht der Gesamtzahl aller Aktien, die der Gesellschaft von allen Verkäufern während der Annahmefrist ordnungsgemäß angedient worden sind, abzüglich der Gesamtzahl der Aktien, die bereits nach dem Verfahren gemäß lit. a) durch die Gesellschaft erworben worden sind;
„C“
entspricht der Anzahl der von dem jeweiligen Verkäufer ordnungsgemäß angedienten Aktien abzüglich der davon bereits nach lit. a) durch die Gesellschaft erworbenen Aktien.
Das Ergebnis dieser Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.
6. Preisfindung
In dem Beschluss vom 08. März 2004 hat die Hauptversammlung festgelegt, dass der Gegenwert für den Erwerb eigener Aktien fünf v.H. des Börsenkurses weder über- noch unterschreiten darf. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der Einheitskurse im Freiverkehr der Düsseldorfer und Stuttgarter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
Sollte der unter Ziffer 2 angebotene Kaufpreis außerhalb der vorgenannten Preisspanne liegen, wird die Gesellschaft ihr Widerrufsrecht gemäß Ziffer 4 ausüben.
7. Annahme und Abwicklung des Kaufangebotes a) Ein Aktionär kann das Kaufangebot nur dadurch annehmen, dass er sämtliche der nachfolgenden Handlungen vornimmt: (1) Die Annahme ist bis zum Ablauf der Annahmefrist schriftlich oder per Telefax gegenüber der Gesellschaft,
GTG Dienstleistungsgruppe
Brabanter Str. 29
D-34131 Kassel
Telefax: (05 61) 3 10 99 – 10
unbedingt und unwiderruflich zu erklären. Dabei ist anzugeben,
(i) für wie viele Aktien der Gesellschaft der Aktionär dieses Angebot annimmt,
(ii) wie viele Aktien der Gesellschaft der Aktionär insgesamt hält und
(iii) auf welches Girokonto der Erwerbspreis ausgezahlt werden soll.
Die Anzahl der insgesamt von einem Aktionär gehaltenen Aktien ist in geeigneter Form nachzuweisen (etwa durch einen im Original vorzulegenden Depotauszug einer Bank, der am Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3 nicht älter als eine Woche ist). Ebenso sind hinzuerworbene Andienungsrechte nachzuweisen (etwa durch einen im Original vorzulegenden Depotauszug einer Bank, der am Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3 nicht älter als eine Woche ist, in Verbindung mit einer im Original vorzulegenden schriftlichen Vereinbarung über die Abtretung von Andienungsrechten), vgl. dazu Ziffer 5 lit. a).
(2) Die Aktien, für die das Angebot angenommen wird, sind bei der Gesellschaft einzureichen. Dies kann dadurch geschehen, dass der Aktionär entweder die Urkunden über die angedienten Aktien, einschließlich aller noch gültigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine, bei der Gesellschaft während der Geschäftszeiten (montags bis freitags, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) abliefert oder seine Miteigentumsanteile an der Globalurkunde auf das von der Gesellschaft unterhaltene Wertpapierdepot mit der Nummer 21 42 80 (Stamm-Nr. 84734) bei der Westfalenbank AG in Bochum (BLZ 430 200 00) unwiderruflich überträgt. Die übertragenen Aktien werden bis zur Zahlung des Kaufpreises gesperrt gehalten.
b) Das Angebot der Gesellschaft gilt als durch den Aktionär abgelehnt, falls ein Aktionär innerhalb der Annahmefrist lediglich die Annahme gemäß lit. a) (1) erklärt und die angedienten Aktien nicht gemäß lit. a) (2) bis zum Ablauf der Annahmefrist bei der Gesellschaft einreicht.
c) Die Gesellschaft empfiehlt ihren Aktionären, die Annahme nur unter Verwendung eines von der Gesellschaft vorbereiteten und auf Anfrage kostenlos erhältlichen Vordrucks zu erklären.
d) Aktionäre, die das Angebot fristgerecht gemäß lit. a) (1) angenommen und ihre angedienten Aktien fristgerecht gemäß lit. b) (2) bei der Gesellschaft eingereicht haben, erhalten den Kaufpreis durch Banküberweisung auf das in der Annahmeerklärung benannte Girokonto unmittelbar, nachdem die Frist für den Eintritt der auflösenden Bedingung gemäß Ziffer 4 abgelaufen ist oder die Gesellschaft durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger auf die Ausübung des Widerrufsrechts im Sinne der Ziffer 4 verzichtet hat. Die bei den Aktionären anfallenden Gebühren für die Übertragung der Aktien werden von der Gesellschaft, auch im Falle des Widerrufs durch die Gesellschaft, nicht übernommen.
e) Soweit die Gesellschaft das Angebot widerruft, gewährt sie auf eigene Kosten die bereits bei ihr eingereichten Aktien zurück. Im Übrigen sind sämtliche Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Verkäufer gegen die Gesellschaft infolge eines Widerrufs durch die Gesellschaft ausgeschlossen.
8. Sonstiges
Dieses Kaufangebot unterliegt deutschem Recht. Es richtet sich nicht an Aktionäre mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich.
Kassel, im Februar 2005
GTG Dienstleistungsgruppe AG
− Der Vorstand −
Hab mal ne Frage an die Abfindungsspezialisten:
Hat jemand Erfahrung mit Angeboten für den Abkauf von Abfindungsrechten an die Firma Lupardus?
http://www.lupardus.de/
Ich habe gestern von denen ein Angebot bekommen für meine ehemaligen Aditron-Aktien, dass sie mir 0,65 Euro pro Aktie dafür bieten, und habe auf der homepage von denen gesehen, dass die das wohl zum Geschäft gemacht haben, und für viele Aktien sowas anbieten.
Ich schätze ja mal, dass die gut informiert und nicht blöd sind, und dass im Schiedsspruchverfahren in der Regel ein Mehrfaches davon rauskommen dürfte, was die bieten.
Hat jemand Erfahrung mit schon abgeschlossenen Schiedsspruchverfahren, und weiss was da jeweils rauskam, und was diese Leute von Lupardus geboten haben?
Und ist hier zufällig noch jemand der ehemaligen Aditron-Aktionäre, der was über den Stand des Schiedsspruchverfahren bei Aditron weiss?
Hat jemand Erfahrung mit Angeboten für den Abkauf von Abfindungsrechten an die Firma Lupardus?
http://www.lupardus.de/
Ich habe gestern von denen ein Angebot bekommen für meine ehemaligen Aditron-Aktien, dass sie mir 0,65 Euro pro Aktie dafür bieten, und habe auf der homepage von denen gesehen, dass die das wohl zum Geschäft gemacht haben, und für viele Aktien sowas anbieten.
Ich schätze ja mal, dass die gut informiert und nicht blöd sind, und dass im Schiedsspruchverfahren in der Regel ein Mehrfaches davon rauskommen dürfte, was die bieten.
Hat jemand Erfahrung mit schon abgeschlossenen Schiedsspruchverfahren, und weiss was da jeweils rauskam, und was diese Leute von Lupardus geboten haben?
Und ist hier zufällig noch jemand der ehemaligen Aditron-Aktionäre, der was über den Stand des Schiedsspruchverfahren bei Aditron weiss?
Behalten und nicht annehmen ist definitiv die Empfehlung - es sei denn, Du brauchst dringend Geld. Die Rheiner Moden bietet so etwas jetzt auch an. Das Angebot am besten gleich in den Papierkorb werfen.
CIBER erwirbt 95% der Anteile an Novasoft
22.02.2005
Heidelberg, 22. Februar 2005: CIBER, Inc. (NYSE: CBR) hat heute bekannt gegeben, dass sie 95,0 Prozent der außenstehenden Aktien der Novasoft AG erworben hat. „95 Prozent ist die magische Zahl, die man in Deutschland erreichen muss, um nach den vorgeschriebenen, so genannten „Squeeze-out“-Regeln in den Besitz von 100 Prozent der Aktien eines Unternehmens zu gelangen. Es ist kaum möglich, alle Aktionäre ausfindig zu machen, und nicht wirtschaftlich für Unternehmen, eine Börsenzulassung wegen einer geringen Minderheitsbeteiligung fortzuführen. Deshalb werden wir neben anderen Kostensenkungsmaßnahmen auch ein Delisting in Betracht ziehen“, sagte Mac Slingerlend, Präsident und CEO von CIBER. „Wir sind sehr zufrieden, diesen Punkt erreicht zu haben, und möchten den Brokern von Equinet für Ihre Bemühungen danken, diese Aktien in so kurzer Zeit beschafft zu haben. Wir gehen davon aus, dass vor einem möglichen Delisting noch mehr Novasoft-Aktien auftauchen, da wir jetzt die Schwelle von 95 Prozent überschritten haben“, schloss Slingerlend.
22.02.2005
Heidelberg, 22. Februar 2005: CIBER, Inc. (NYSE: CBR) hat heute bekannt gegeben, dass sie 95,0 Prozent der außenstehenden Aktien der Novasoft AG erworben hat. „95 Prozent ist die magische Zahl, die man in Deutschland erreichen muss, um nach den vorgeschriebenen, so genannten „Squeeze-out“-Regeln in den Besitz von 100 Prozent der Aktien eines Unternehmens zu gelangen. Es ist kaum möglich, alle Aktionäre ausfindig zu machen, und nicht wirtschaftlich für Unternehmen, eine Börsenzulassung wegen einer geringen Minderheitsbeteiligung fortzuführen. Deshalb werden wir neben anderen Kostensenkungsmaßnahmen auch ein Delisting in Betracht ziehen“, sagte Mac Slingerlend, Präsident und CEO von CIBER. „Wir sind sehr zufrieden, diesen Punkt erreicht zu haben, und möchten den Brokern von Equinet für Ihre Bemühungen danken, diese Aktien in so kurzer Zeit beschafft zu haben. Wir gehen davon aus, dass vor einem möglichen Delisting noch mehr Novasoft-Aktien auftauchen, da wir jetzt die Schwelle von 95 Prozent überschritten haben“, schloss Slingerlend.
Edeka will AVA von der Börse nehmen - Abfindungsangebot
[23 Feb 2005 - 08:03]
Bielefeld, 23. Feb (Reuters) - Der Handelskonzern AVA soll nach dem Willen seines Großaktionärs Edeka von der Börse genommen werden.
Die Edeka Zentrale AG & Co KG halte nach eigenen Angaben 95,025 Prozent der AVA-Aktien und wolle die übrigen Aktionäre zwangsweise abfinden, teilte AVA am Mittwoch in Bielefeld mit. Die AVA-Hauptversammlung muss dem noch zustimmen. Edeka biete den restlichen Aktionären eine Abfindung von 44,97 Euro je Aktie, was dem gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate entspreche.
Die im Kleinwerte-Index botierten AVA-Aktien schlossen am Dienstag mit 47,00 Euro.
axh/mit
[23 Feb 2005 - 08:03]
Bielefeld, 23. Feb (Reuters) - Der Handelskonzern AVA soll nach dem Willen seines Großaktionärs Edeka von der Börse genommen werden.
Die Edeka Zentrale AG & Co KG halte nach eigenen Angaben 95,025 Prozent der AVA-Aktien und wolle die übrigen Aktionäre zwangsweise abfinden, teilte AVA am Mittwoch in Bielefeld mit. Die AVA-Hauptversammlung muss dem noch zustimmen. Edeka biete den restlichen Aktionären eine Abfindung von 44,97 Euro je Aktie, was dem gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate entspreche.
Die im Kleinwerte-Index botierten AVA-Aktien schlossen am Dienstag mit 47,00 Euro.
axh/mit
DGAP-Ad hoc: Tarkett AG < TAGG.DE> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze-Out
Tarkett S.A. beabsichtigt Squeeze-Out bei der Tarkett AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Tarkett AG
Nachtweideweg 1-7, 67227 Frankenthal
ISIN DE 000 700 200 8
Frankfurter Wertpapierbörse, Amtlicher Markt (General Standard)
Tarkett S.A. beabsichtigt Squeeze-Out bei der Tarkett AG
Die Tarkett S.A., Nanterre, Frankreich, die als Hauptaktionärin unmittelbar
und mittelbar rund 97,15 % der Aktien der Tarkett AG hält, hat dem Vorstand
der Tarkett AG am 28. Februar 2005 das förmliche Verlangen zugeleitet, in der
für den 20. Juni 2005 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Tarkett
AG einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der außenstehenden
Aktionäre der Tarkett AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf
die Tarkett S.A. übertragen werden. Die Tarkett S.A. hat außerdem mitgeteilt,
dass sie beabsichtigt, eine Barabfindung je Aktie bis zu einem Betrag
anzubieten, der dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines
Zeitraums von drei Monaten vor Veröffentlichung dieser Ad hoc-Meldung gemäß
WpÜG-Angebotsverordnung entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beträgt dieser
durchschnittliche Börsenkurs EUR 16,17 zum Stichtag 18. Februar 2005. Zur
endgültigen Festlegung der angemessenen Barabfindung wird die Tarkett S.A.
eine Unternehmensbewertung durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer
durchführen lassen, deren Ergebnis durch einen gerichtlich zu bestellenden,
unabhängigen sachverständigen Prüfer geprüft werden wird.
Frankenthal, 28. Februar 2005
Tarkett AG
Der Vorstand
Tarkett AG
Nachtweideweg 1 - 7
67227 Frankenthal
Deutschland
ISIN: DE0007002008
WKN: 700200
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Berlin-Bremen; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.02.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze-Out
Tarkett S.A. beabsichtigt Squeeze-Out bei der Tarkett AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Tarkett AG
Nachtweideweg 1-7, 67227 Frankenthal
ISIN DE 000 700 200 8
Frankfurter Wertpapierbörse, Amtlicher Markt (General Standard)
Tarkett S.A. beabsichtigt Squeeze-Out bei der Tarkett AG
Die Tarkett S.A., Nanterre, Frankreich, die als Hauptaktionärin unmittelbar
und mittelbar rund 97,15 % der Aktien der Tarkett AG hält, hat dem Vorstand
der Tarkett AG am 28. Februar 2005 das förmliche Verlangen zugeleitet, in der
für den 20. Juni 2005 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Tarkett
AG einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der außenstehenden
Aktionäre der Tarkett AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf
die Tarkett S.A. übertragen werden. Die Tarkett S.A. hat außerdem mitgeteilt,
dass sie beabsichtigt, eine Barabfindung je Aktie bis zu einem Betrag
anzubieten, der dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines
Zeitraums von drei Monaten vor Veröffentlichung dieser Ad hoc-Meldung gemäß
WpÜG-Angebotsverordnung entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beträgt dieser
durchschnittliche Börsenkurs EUR 16,17 zum Stichtag 18. Februar 2005. Zur
endgültigen Festlegung der angemessenen Barabfindung wird die Tarkett S.A.
eine Unternehmensbewertung durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer
durchführen lassen, deren Ergebnis durch einen gerichtlich zu bestellenden,
unabhängigen sachverständigen Prüfer geprüft werden wird.
Frankenthal, 28. Februar 2005
Tarkett AG
Der Vorstand
Tarkett AG
Nachtweideweg 1 - 7
67227 Frankenthal
Deutschland
ISIN: DE0007002008
WKN: 700200
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Berlin-Bremen; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.02.2005
TOP der ordentlichen HV am 8. April:
6. Beschlussfassung über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AktG zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Nach dem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, erstmals für ihr ab dem 01.10.2004 beginnendes Geschäftsjahr, ihren gesamten Gewinn an die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG abzuführen. Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG ist verpflichtet, jeden während dieser Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG stehen Informationsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang zu.
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG garantiert den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG für die Dauer dieses Vertrages für jedes volle Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten eine Dividende in Höhe von EUR 7,70 je Stückaktie und räumt diesen hierdurch einen unmittelbar gegen die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gerichteten Anspruch auf Zahlung dieser Garantiedividende ein. Alternativ verpflichtet sich die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gegenüber den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 224,00 je nennwertloser Stückaktie der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu erwerben. Dieses Erwerbsangebot besteht nur für einen Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eintragung des Bestehens dieses Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister als bekannt gemacht gilt.
Der Gewinnabführungsvertrag ist unbefristet und kann erstmals ordentlich zum Ablauf des fünften Vertragsjahres gekündigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG abzuschließen.
6. Beschlussfassung über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AktG zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Nach dem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, erstmals für ihr ab dem 01.10.2004 beginnendes Geschäftsjahr, ihren gesamten Gewinn an die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG abzuführen. Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG ist verpflichtet, jeden während dieser Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG stehen Informationsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang zu.
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG garantiert den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG für die Dauer dieses Vertrages für jedes volle Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten eine Dividende in Höhe von EUR 7,70 je Stückaktie und räumt diesen hierdurch einen unmittelbar gegen die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gerichteten Anspruch auf Zahlung dieser Garantiedividende ein. Alternativ verpflichtet sich die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gegenüber den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 224,00 je nennwertloser Stückaktie der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu erwerben. Dieses Erwerbsangebot besteht nur für einen Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eintragung des Bestehens dieses Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister als bekannt gemacht gilt.
Der Gewinnabführungsvertrag ist unbefristet und kann erstmals ordentlich zum Ablauf des fünften Vertragsjahres gekündigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG abzuschließen.
15.03.2005 05:07
DGAP-Ad hoc: Celanese AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Spruchverfahren
Celanese (Nachrichten): Spruchverfahrensanträge als unzulässig zurückgewiesen
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Der Celanese AG wurde im Laufe des gestrigen Tages ein Beschluss des
Landgerichts Frankfurt am Main übermittelt, mit dem der Antrag einer
Aktionärin auf Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Bestimmung des
Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und der Abfindung solcher
Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und 305 des
Aktiengesetzes) als unzulässig zurückgewiesen wurde.
Die Aktionärin und weitere Antragsteller wollten ein derartiges Verfahren nach
§ 1 Nr. 1 SpruchG einleiten, weil sie die im Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG
(vormals: BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG) und der Celanese AG
angebotene Abfindung je Aktie in Höhe von EUR 41,92 und den dort angebotenen
Ausgleich je Aktie in Höhe von EUR 3,27 brutto p.a. für unangemessen halten.
In den Entscheidungsgründen weist das Gericht darauf hin, dass auch die 43
übrigen Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens allesamt unzulässig
sind. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde zulässig. Die von einigen Minderheitsaktionären erhobenen
Anfechtungsklagen gegen den Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der
Celanese AG dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt hat,
sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Kronberg/Taunus, 15.03.2005
Der Vorstand
Celanese AG
Frankfurter Str. 111
61476 Kronberg im Taunus
Deutschland
ISIN: DE0005753008
WKN: 575300
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.03.2005
DGAP-Ad hoc: Celanese AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Spruchverfahren
Celanese (Nachrichten): Spruchverfahrensanträge als unzulässig zurückgewiesen
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Celanese AG wurde im Laufe des gestrigen Tages ein Beschluss des
Landgerichts Frankfurt am Main übermittelt, mit dem der Antrag einer
Aktionärin auf Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Bestimmung des
Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und der Abfindung solcher
Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und 305 des
Aktiengesetzes) als unzulässig zurückgewiesen wurde.
Die Aktionärin und weitere Antragsteller wollten ein derartiges Verfahren nach
§ 1 Nr. 1 SpruchG einleiten, weil sie die im Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG
(vormals: BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG) und der Celanese AG
angebotene Abfindung je Aktie in Höhe von EUR 41,92 und den dort angebotenen
Ausgleich je Aktie in Höhe von EUR 3,27 brutto p.a. für unangemessen halten.
In den Entscheidungsgründen weist das Gericht darauf hin, dass auch die 43
übrigen Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens allesamt unzulässig
sind. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde zulässig. Die von einigen Minderheitsaktionären erhobenen
Anfechtungsklagen gegen den Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der
Celanese AG dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt hat,
sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Kronberg/Taunus, 15.03.2005
Der Vorstand
Celanese AG
Frankfurter Str. 111
61476 Kronberg im Taunus
Deutschland
ISIN: DE0005753008
WKN: 575300
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.03.2005
warten auf den squeeze-out (hauptaktionär hat mehr als 95%) mit 5,5% dividendenrendite versüßt......
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Ergebnis und Dividende für 2004
St.-Gobain Oberland AG: Jahresüberschuss rückläufig aufgrund eines...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Saint-Gobain Oberland AG:
Jahresüberschuss rückläufig aufgrund eines Absatzrückgangs im Kerngeschäft
Behälterglas
Bad Wurzach, 21. März 2005. Die Saint-Gobain Oberland AG hat im Geschäftsjahr
2004 einen Umsatz von 335,0 Millionen Euro (Vorjahr: 344,7 Millionen Euro)
erzielt.
Im Kerngeschäft Behälterglas ging der Umsatz zurück, in diesem Zusammenhang
wurde zum Jahresende eine Schmelzwanne zur Kapazitätsanpassung im Werk Essen
stillgelegt. Hiermit waren erhöhte Aufwendungen verbunden. Bei Bauglas war ein
Umsatzanstieg zu verzeichnen.
Der Jahresüberschuss hat sich für das Geschäftsjahr 2004 um 15,8 Prozent auf
22,1 Millionen Euro vermindert (2003: 26,2 Millionen Euro). Aufsichtsrat und
Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 22. Juni 2004 dennoch die
Ausschüttung einer Dividende von 22,20 Euro je Stückaktie vor
(Vorjahrsdividende: 26,20 Euro).
Ende der Mitteilung.
Kontakt:
Dr. Bernhard Löhn
Public Relations Manager
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Tel.: 07564 - 18 255
e-Mail: bernhard.loehn@saint-gobain.com
Saint-Gobain Oberland AG
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
ISIN: DE0006851603
WKN: 685160
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), München und
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:30 21.03.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Ergebnis und Dividende für 2004
St.-Gobain Oberland AG: Jahresüberschuss rückläufig aufgrund eines...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Saint-Gobain Oberland AG:
Jahresüberschuss rückläufig aufgrund eines Absatzrückgangs im Kerngeschäft
Behälterglas
Bad Wurzach, 21. März 2005. Die Saint-Gobain Oberland AG hat im Geschäftsjahr
2004 einen Umsatz von 335,0 Millionen Euro (Vorjahr: 344,7 Millionen Euro)
erzielt.
Im Kerngeschäft Behälterglas ging der Umsatz zurück, in diesem Zusammenhang
wurde zum Jahresende eine Schmelzwanne zur Kapazitätsanpassung im Werk Essen
stillgelegt. Hiermit waren erhöhte Aufwendungen verbunden. Bei Bauglas war ein
Umsatzanstieg zu verzeichnen.
Der Jahresüberschuss hat sich für das Geschäftsjahr 2004 um 15,8 Prozent auf
22,1 Millionen Euro vermindert (2003: 26,2 Millionen Euro). Aufsichtsrat und
Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 22. Juni 2004 dennoch die
Ausschüttung einer Dividende von 22,20 Euro je Stückaktie vor
(Vorjahrsdividende: 26,20 Euro).
Ende der Mitteilung.
Kontakt:
Dr. Bernhard Löhn
Public Relations Manager
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Tel.: 07564 - 18 255
e-Mail: bernhard.loehn@saint-gobain.com
Saint-Gobain Oberland AG
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
ISIN: DE0006851603
WKN: 685160
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), München und
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:30 21.03.2005
EURO - Adhoc: Außerordentliche Hauptversammlung, Squeeze-out Beschluss, Anfechtungs ... <LNDG.F>
vom 30. März 2005 18:04
euro adhoc: Lindner Holding KGaA / Sonstiges / Außerordentliche
Hauptversammlung, Squeeze-out Beschluss, Anfechtungsklage (D)=
---------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------
30.03.2005
Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Februar
2005 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding
KGaA auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, gegen
Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 28,52 EUR je Stückaktie
gemäß §§ 327a ff. AktG sowie gegen den zu Punkt 2 der Tagesordnung
gefassten Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Lindner Holding KGaA zum 31. Dezember 2004 haben zwei Aktionäre beim
Landgericht Landshut Klage eingereicht. Sie beantragen, die
Beschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft ist
diese Klage unbegründet.
Rückfragehinweis:
Christine Nussbaumer
Tel.: 08723-20-2112
Fax: 08723-20-2350
E-Mail: christine.nussbaumer@lindner-holding.de
Emittent: Lindner Holding KGaA
Bahnhofstrasse 29
D-94424 Arnstorf
Telefon: +49 (0) 8723-20-0
FAX: +49 (0) 8723-20-2350
Email: info@lindner-holding.de
WWW: www.lindner-holding.de
ISIN: DE0006487200
Indizes:
Börsen:
Branche:
Sprache: Deutsch
Related Instruments: <LNDG.F>
Copyright © Reuters Limited. Click for Restrictions.
vom 30. März 2005 18:04
euro adhoc: Lindner Holding KGaA / Sonstiges / Außerordentliche
Hauptversammlung, Squeeze-out Beschluss, Anfechtungsklage (D)=
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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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30.03.2005
Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Februar
2005 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding
KGaA auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, gegen
Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 28,52 EUR je Stückaktie
gemäß §§ 327a ff. AktG sowie gegen den zu Punkt 2 der Tagesordnung
gefassten Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Lindner Holding KGaA zum 31. Dezember 2004 haben zwei Aktionäre beim
Landgericht Landshut Klage eingereicht. Sie beantragen, die
Beschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft ist
diese Klage unbegründet.
Rückfragehinweis:
Christine Nussbaumer
Tel.: 08723-20-2112
Fax: 08723-20-2350
E-Mail: christine.nussbaumer@lindner-holding.de
Emittent: Lindner Holding KGaA
Bahnhofstrasse 29
D-94424 Arnstorf
Telefon: +49 (0) 8723-20-0
FAX: +49 (0) 8723-20-2350
Email: info@lindner-holding.de
WWW: www.lindner-holding.de
ISIN: DE0006487200
Indizes:
Börsen:
Branche:
Sprache: Deutsch
Related Instruments: <LNDG.F>
Copyright © Reuters Limited. Click for Restrictions.
Fast schon vergessen gewesen:
DGAP-Ad hoc: Stollwerck AG <STL>
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Stollwerck AG:Verhandlungen über Vergleich im Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 4. April 2005
Die STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT und die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG
haben Verhandlungen mit denjenigen Aktionären aufgenommen, die
Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der
Hauptversammlung vom 30. April 2003 zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG gegen
Gewährung einer Barabfindung (Squeeze Out) erhoben hatten.
Die Verhandlungen haben eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits
durch Klagrücknahme im Wege eines Prozessvergleichs zum Ziel.
Im Zuge der Verhandlungen hat die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG
angeboten, im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des Rechtsstreits
sämtlichen Minderheitsktionären der STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT zusätzlich
zu der festgesetzten Barabfindung von EUR 295,- je Aktie einen weiteren Betrag
von EUR 100,- je Aktie zu zahlen. Der Zuzahlungsbetrag würde nur an
diejenigen Minderheitsaktionäre gezahlt werden, die auf die Einleitung eines
Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung und auf die Beteiligung an
einem solchen Spruchverfahren unwiderruflich verzichten.
Alle Kläger haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen
Prozessvergleich abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des
Prozessvergleichs steht noch aus. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten des
Vergleichs, sofern dieser auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts
sowie im Einvernehmen mit sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger
beteiligten Aktionären zustande kommt, im elektronischen Bundesanzeiger, in
einem Börsenpflichtblatt sowie im Kölner Stadtanzeiger bekannt zu machen.
Sollte ein Vergleich zustande kommen und der Übertragungsbeschluss sodann noch
vor dem 12. April 2005 in das Handelsregister eingetragen werden, würde die
für den 12. April 2005 einberufene Hauptversammlung der STOLLWERCK
AKTIENGESELLSCHAFT nicht mehr unter Beteiligung der derzeitigen
Minderheitsaktionäre stattfinden. In diesem Fall wird die STOLLWERCK
AKTIENGESELLSCHAFT diejenigen Aktionäre, die sich zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, durch entsprechende Veröffentlichungen
sowie - soweit möglich - durch persönliche Anschreiben hiervon in Kenntnis
setzen.
- Ende -
Stollwerck AG
Stollwerckstr. 27-31
51149 Köln
Deutschland
ISIN: DE0007280000
WKN: 728000
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.04.2005
DGAP-Ad hoc: Stollwerck AG <STL>
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Stollwerck AG:Verhandlungen über Vergleich im Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 4. April 2005
Die STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT und die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG
haben Verhandlungen mit denjenigen Aktionären aufgenommen, die
Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der
Hauptversammlung vom 30. April 2003 zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG gegen
Gewährung einer Barabfindung (Squeeze Out) erhoben hatten.
Die Verhandlungen haben eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits
durch Klagrücknahme im Wege eines Prozessvergleichs zum Ziel.
Im Zuge der Verhandlungen hat die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG
angeboten, im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des Rechtsstreits
sämtlichen Minderheitsktionären der STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT zusätzlich
zu der festgesetzten Barabfindung von EUR 295,- je Aktie einen weiteren Betrag
von EUR 100,- je Aktie zu zahlen. Der Zuzahlungsbetrag würde nur an
diejenigen Minderheitsaktionäre gezahlt werden, die auf die Einleitung eines
Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung und auf die Beteiligung an
einem solchen Spruchverfahren unwiderruflich verzichten.
Alle Kläger haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen
Prozessvergleich abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des
Prozessvergleichs steht noch aus. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten des
Vergleichs, sofern dieser auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts
sowie im Einvernehmen mit sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger
beteiligten Aktionären zustande kommt, im elektronischen Bundesanzeiger, in
einem Börsenpflichtblatt sowie im Kölner Stadtanzeiger bekannt zu machen.
Sollte ein Vergleich zustande kommen und der Übertragungsbeschluss sodann noch
vor dem 12. April 2005 in das Handelsregister eingetragen werden, würde die
für den 12. April 2005 einberufene Hauptversammlung der STOLLWERCK
AKTIENGESELLSCHAFT nicht mehr unter Beteiligung der derzeitigen
Minderheitsaktionäre stattfinden. In diesem Fall wird die STOLLWERCK
AKTIENGESELLSCHAFT diejenigen Aktionäre, die sich zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, durch entsprechende Veröffentlichungen
sowie - soweit möglich - durch persönliche Anschreiben hiervon in Kenntnis
setzen.
- Ende -
Stollwerck AG
Stollwerckstr. 27-31
51149 Köln
Deutschland
ISIN: DE0007280000
WKN: 728000
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.04.2005
Bei Tiscon plant die LBBW (Cellent) laut Angebotsunterlage auch einen Squeeze-out, sofern das Kaufangebot einen Anteil am Unternehmen von mind. 95 % erbringt.
14.04.2005 - 17:00 Uhr
euro adhoc: SPAR Handels AG / Sonstiges / Squeeze-Out erfolgreich abgeschlossen - SPAR Handels-Aktiengesellschaft schließt Vergleich mit Anfechtungsklägern
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
14.04.2005
Die SPAR Handels-Aktiengesellschaft und die ITM Entreprises S.A. haben am 14. April 2005 mit den Anfechtungsklägern gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Januar 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen. ITM Entreprises S.A. verpflichtet sich darin, den Minderheitsaktionären der SPAR Handels-Aktiengesellschaft eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von Euro 2,72 je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 0,75 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie zu zahlen. Damit ergibt sich insgesamt eine Barabfindung in Höhe von Euro 7,-- je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 9,50 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft.
Der Übertragungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft vom 26. Januar 2005 ist im Anschluss an diesen Vergleichsschluss in das Handelsregister der SPAR Handels-Aktiengesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der SPAR Handels-Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der SPAR Handels-Aktiengesellschaft ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die ITM Entreprises S.A. übergegangen. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung werden gesondert bekannt gegeben.
Die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft hatte am 26. Januar 2005 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ITM Entreprises S.A. gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 8,75 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft beschlossen. Gegen diesen Beschluss hatten mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Hamburg erhoben.
Ende der Mitteilung euro adhoc 14.04.2005 16:28:10
Christina Werthner Tel. +49(0)40 8394 1509 E-Mail: christina_werthner@spar.de SPAR Handels AG http://www.spar.de SPAR Osterbrooksweg 35-45 Deutschland DE-22867 Schenefeld +49(0)40 8394 0 Einzelhandel
euro adhoc: SPAR Handels AG / Sonstiges / Squeeze-Out erfolgreich abgeschlossen - SPAR Handels-Aktiengesellschaft schließt Vergleich mit Anfechtungsklägern
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
14.04.2005
Die SPAR Handels-Aktiengesellschaft und die ITM Entreprises S.A. haben am 14. April 2005 mit den Anfechtungsklägern gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Januar 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen. ITM Entreprises S.A. verpflichtet sich darin, den Minderheitsaktionären der SPAR Handels-Aktiengesellschaft eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von Euro 2,72 je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 0,75 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie zu zahlen. Damit ergibt sich insgesamt eine Barabfindung in Höhe von Euro 7,-- je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 9,50 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft.
Der Übertragungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft vom 26. Januar 2005 ist im Anschluss an diesen Vergleichsschluss in das Handelsregister der SPAR Handels-Aktiengesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der SPAR Handels-Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der SPAR Handels-Aktiengesellschaft ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die ITM Entreprises S.A. übergegangen. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung werden gesondert bekannt gegeben.
Die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft hatte am 26. Januar 2005 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ITM Entreprises S.A. gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 8,75 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft beschlossen. Gegen diesen Beschluss hatten mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Hamburg erhoben.
Ende der Mitteilung euro adhoc 14.04.2005 16:28:10
Christina Werthner Tel. +49(0)40 8394 1509 E-Mail: christina_werthner@spar.de SPAR Handels AG http://www.spar.de SPAR Osterbrooksweg 35-45 Deutschland DE-22867 Schenefeld +49(0)40 8394 0 Einzelhandel
18.04.2005 - 16:38 Uhr
DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <DE0006953003>; <DE0005504005>
Bieter: E.ON Energie AG; Zielgesellschaft: CONTIGAS Deutsche Energie-AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bieter: E.ON Energie AG; Zielgesellschaft: CONTIGAS Deutsche Energie-AG
-ISIN DE0005504005-
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren gemäß § 10 Absatz l Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
E.ON Energie AG Brienner Str. 40 80333 München
Zielgesellschaft:
CONTIGAS Deutsche Energie-AG Nymphenburger Straße 39 80335 München ISIN: DE0005504005 WKN: 550 400
Weitere durch das Angebot unmittelbare betroffenen Gesellschaften (mit ISIN):
-
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
98,87 Prozent
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter http://www.eon-energie.com
Angaben des Bieters:
E.ON Energie AG hält unmittelbar und mittelbar eine Beteiligung in Höhe von insgesamt 98,87 Prozent an der CONTIGAS Deutsche Energie-AG. Um die zukünftige Unternehmensführung bei der CONTIGAS Deutsche Energie-AG zu vereinfachen und die gesellschaftsrechtliche Komplexität des E.ON Energie-Konzerns zu reduzieren, beschloss E.ON Energie AG heute, an die CONTIGAS Deutsche Energie-AG ein Verlangen zu richten, dass die Hauptversammlung der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in ihrer nächsten ordentlichen Hauptversammlung einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 55,- Euro je Stückaktie fassen soll.
In einem am 25. März 2004 vor dem Landgericht München I gerichtlich protokollierten Vergleich (Aktenzeichen 5 HK O 13487/03) verpflichtete sich E.ON Energie AG, für diesen Fall allen außenstehenden Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. Der Vorstand der E.ON Energie AG hat daher beschlossen, den Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, alle auf den Inhaber lautende Stückaktien der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu erwerben. Als Gegenleistung bietet E.ON Energie AG den Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG nach ihrer Wahl entweder eine Geldleistung in Höhe von 80,- Euro je Aktie oder Aktien der E.ON AG (WKN 761 440, ISIN DE0007614406) an. Zur Ermittlung des Tauschverhältnisses im Rahmen des Angebots zum Tausch der Aktien der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in Aktien der E.ON AG wird der Wert der Aktie der CONTIGAS Deutsche Energie-AG mit 85,- Euro angesetzt. Den Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG werden im Zuge dieses Tauschangebots so viele E.ON-Aktien gewährt, dass deren Wert (zzgl. eines etwaigen Barausgleichs für Aktienspitzen) einem Betrag von 85,- Euro je CONTIGAS-Aktie entspricht.
München, den 18. April 2005
E.ON Energie AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.04.2005
Notiert: CONTIGAS AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover und München; Freiverkehr in Stuttgart
DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <DE0006953003>; <DE0005504005>
Bieter: E.ON Energie AG; Zielgesellschaft: CONTIGAS Deutsche Energie-AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bieter: E.ON Energie AG; Zielgesellschaft: CONTIGAS Deutsche Energie-AG
-ISIN DE0005504005-
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren gemäß § 10 Absatz l Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
E.ON Energie AG Brienner Str. 40 80333 München
Zielgesellschaft:
CONTIGAS Deutsche Energie-AG Nymphenburger Straße 39 80335 München ISIN: DE0005504005 WKN: 550 400
Weitere durch das Angebot unmittelbare betroffenen Gesellschaften (mit ISIN):
-
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen:
98,87 Prozent
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter http://www.eon-energie.com
Angaben des Bieters:
E.ON Energie AG hält unmittelbar und mittelbar eine Beteiligung in Höhe von insgesamt 98,87 Prozent an der CONTIGAS Deutsche Energie-AG. Um die zukünftige Unternehmensführung bei der CONTIGAS Deutsche Energie-AG zu vereinfachen und die gesellschaftsrechtliche Komplexität des E.ON Energie-Konzerns zu reduzieren, beschloss E.ON Energie AG heute, an die CONTIGAS Deutsche Energie-AG ein Verlangen zu richten, dass die Hauptversammlung der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in ihrer nächsten ordentlichen Hauptversammlung einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 55,- Euro je Stückaktie fassen soll.
In einem am 25. März 2004 vor dem Landgericht München I gerichtlich protokollierten Vergleich (Aktenzeichen 5 HK O 13487/03) verpflichtete sich E.ON Energie AG, für diesen Fall allen außenstehenden Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. Der Vorstand der E.ON Energie AG hat daher beschlossen, den Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, alle auf den Inhaber lautende Stückaktien der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu erwerben. Als Gegenleistung bietet E.ON Energie AG den Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG nach ihrer Wahl entweder eine Geldleistung in Höhe von 80,- Euro je Aktie oder Aktien der E.ON AG (WKN 761 440, ISIN DE0007614406) an. Zur Ermittlung des Tauschverhältnisses im Rahmen des Angebots zum Tausch der Aktien der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in Aktien der E.ON AG wird der Wert der Aktie der CONTIGAS Deutsche Energie-AG mit 85,- Euro angesetzt. Den Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie-AG werden im Zuge dieses Tauschangebots so viele E.ON-Aktien gewährt, dass deren Wert (zzgl. eines etwaigen Barausgleichs für Aktienspitzen) einem Betrag von 85,- Euro je CONTIGAS-Aktie entspricht.
München, den 18. April 2005
E.ON Energie AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.04.2005
Notiert: CONTIGAS AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover und München; Freiverkehr in Stuttgart
Sehr auffälliger Anstieg seit 18.4. von 45 auf 55 EUR mit ca 1000 Stück Umsatz.
Da hat sich jemand um die 20000 EUR dazuverdient!?
Ein Fall für die Börsenaufsicht?
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Ad hoc-Mitteilung der WALTER AG
Ad hoc-Mitteilung der WALTER AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die diesjährige Hauptversammlung ist für den 15. Juni 2005 geplant. Auf dieser
wird auf Verlangen der Hauptaktionärin Sandvik Holding GmbH ein sogenannter
Squeeze Out zur Abstimmung gestellt, also die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Sandvik Holding GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung. Die Sandvik Holding GmbH hat uns nunmehr ihren
Übertragungsbericht zur Verfügung gestellt, der die Barabfindung per 15. Juni
2005 auf Euro 75,50 festsetzt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Herrn Peter Witteczek, Vorstandsvorsitzender der Walter AG
Tel: +49(0)7071/701-339, e-mail: peter.witteczek@walter-ag.de
Walter AG
Derendinger Straße 53
72072 Tübingen
Deutschland
ISIN: DE0007752909
WKN: 775290
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und München
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.04.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:57 20.04.2005
Da hat sich jemand um die 20000 EUR dazuverdient!?
Ein Fall für die Börsenaufsicht?
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Ad hoc-Mitteilung der WALTER AG
Ad hoc-Mitteilung der WALTER AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die diesjährige Hauptversammlung ist für den 15. Juni 2005 geplant. Auf dieser
wird auf Verlangen der Hauptaktionärin Sandvik Holding GmbH ein sogenannter
Squeeze Out zur Abstimmung gestellt, also die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Sandvik Holding GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung. Die Sandvik Holding GmbH hat uns nunmehr ihren
Übertragungsbericht zur Verfügung gestellt, der die Barabfindung per 15. Juni
2005 auf Euro 75,50 festsetzt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Herrn Peter Witteczek, Vorstandsvorsitzender der Walter AG
Tel: +49(0)7071/701-339, e-mail: peter.witteczek@walter-ag.de
Walter AG
Derendinger Straße 53
72072 Tübingen
Deutschland
ISIN: DE0007752909
WKN: 775290
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und München
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.04.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:57 20.04.2005
Das ist doch IMHO kein Zufall:
Definitiv Insiderhandel. Wer meldet?
Einladung zur ao HV am 31.5. im BA vom 23.4. mit folgendem TOP:
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag vom 25.2.2005 gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AktG zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Nach dem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, erstmals für ihr ab dem 01.10.2004 beginnendes Geschäftsjahr, ihren gesamten Gewinn an die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG abzuführen. Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG ist verpflichtet, jeden während dieser Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG stehen Informationsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang zu.
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG garantiert den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG für die Dauer dieses Vertrages für jedes volle Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten eine Dividende in Höhe von EUR 7,70 je Stückaktie und räumt diesen hierdurch einen unmittelbar gegen die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gerichteten Anspruch auf Zahlung dieser Garantiedividende ein. Alternativ verpflichtet sich die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gegenüber den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 224,00 je nennwertloser Stückaktie der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu erwerben. Dieses Erwerbsangebot besteht nur für einen Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eintragung des Bestehens dieses Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister als bekannt gemacht gilt.
Der Gewinnabführungsvertrag ist unbefristet und kann erstmals ordentlich zum Ablauf des fünften Vertragsjahres gekündigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zuzustimmen.
Das komische ist, dass genau diese Beschlussfassung fast wortgleich eigentlich schon auf der TO der ordentlichen HV am 8.4. stand. Was ist denn da passiert
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag vom 25.2.2005 gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AktG zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Nach dem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, erstmals für ihr ab dem 01.10.2004 beginnendes Geschäftsjahr, ihren gesamten Gewinn an die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG abzuführen. Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG ist verpflichtet, jeden während dieser Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG stehen Informationsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang zu.
Die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG garantiert den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG für die Dauer dieses Vertrages für jedes volle Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten eine Dividende in Höhe von EUR 7,70 je Stückaktie und räumt diesen hierdurch einen unmittelbar gegen die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gerichteten Anspruch auf Zahlung dieser Garantiedividende ein. Alternativ verpflichtet sich die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG gegenüber den außenstehenden Aktionären der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 224,00 je nennwertloser Stückaktie der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu erwerben. Dieses Erwerbsangebot besteht nur für einen Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eintragung des Bestehens dieses Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister als bekannt gemacht gilt.
Der Gewinnabführungsvertrag ist unbefristet und kann erstmals ordentlich zum Ablauf des fünften Vertragsjahres gekündigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zuzustimmen.
Das komische ist, dass genau diese Beschlussfassung fast wortgleich eigentlich schon auf der TO der ordentlichen HV am 8.4. stand. Was ist denn da passiert
4,91 ist ja eigentlich mehr als dreist. unter 6 € läuft bei mir garnichts !!!
euro adhoc: ABIT AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Vorstand legt Umtauschverhältnis für die Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG fest / ordentliche HV am 21.6.
Leser des Artikels: 61
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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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25.04.2005
Meerbusch, 25. April 2005. Die Vorstände der GFKL Financial Services
AG und der ABIT AG haben den Entwurf eines Vertrages zur Verschmel-
zung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG aufgestellt und
die Höhe des Umtauschverhältnisses sowie die Höhe der wegen der
Beendigung der Börsennotierung angebotenen Barabfindung im Rahmen der
geplanten Verschmelzung der börsennotierten ABIT AG auf die nicht
börsennotierte GFKL Financial Services AG festgelegt.
Auf der Basis der ermittelten Wertverhältnisse (4,91 Euro je ABIT Aktie und 13,93 Euro je GFKL-Aktie ) erhalten die bisherigen
Aktionäre der ABIT AG demzufolge nach Wirksamwerden der Verschmel-
zung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der
aufnehmenden GFKL Financial Services AG für 17 Aktien der ABIT AG
6 Aktien der GFKL Financial Services AG (dies entspricht einem
rechnerischen Umtauschverhältnis von einer Aktie der ABIT AG zu
0,3527 Aktien der GFKL Financial Services AG). Zur Durchführung der
Verschmelzung wird die GFKL Financial Services AG ihr Grundkapital
von derzeit 16.533.567 Euro um bis zu 1.119.206 Euro auf bis zu
17.652.773 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.119.206 GFKL-Aktien
erhöhen. Da die GFKL Financial Services AG keine börsennotierte
Aktiengesellschaft ist, wird die GFKL Financial Services AG den
ehemaligen ABIT-Aktionären analog §§ 29ff. UmwG anbieten, die im
Umtausch gegen ABIT-Aktien gewährten GFKL-Aktien auf Verlangen gegen
eine Barabfindung in Höhe von 13,93 Euro je Stückaktie zu erwerben.
Die Verpflichtung der GFKL Financial Services AG entsteht mit
Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der GFKL
Financial Services AG.
Der Vorstand der ABIT AG hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf
des Verschmelzungsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat der ABIT AG
wird voraussichtlich am 2. Mai 2005 über seine Zustimmung zum
Verschmelzungsvertragsentwurf entscheiden.
Der Verschmelzungsvertragsentwurf soll am 21. Juni 2005 den
Aktionären der ABIT AG auf einer ordentlichen Hauptversammlung in
Düsseldorf zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss an die am
22. Juni 2005 stattfindende Hauptversammlung der GFKL Financial
Services AG notariell beurkundet werden.
+++ Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung +++
Die Verpflichtung der GFKL Financial Services AG zum Erwerb der
Aktien ist analog § 31 UmwG befristet. Die Frist endet zwei Monate
nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handels-
register der GFKL Financial Services AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als
bekannt gemacht gilt. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung in
einem gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
gestellt worden, so endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem
die Entscheidung über den Antrag oder über einen gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleich über das Verfahren im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.
Mit der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG
geht das operative Geschäft der ABIT AG mit ihren Tochtergesell-
schaften unmittelbar auf die GFKL Financial Services AG über, d.h.
die bisherigen Geschäftsbereiche der ABIT AG sind dann unmittelbar
bei der GFKL Financial Services AG, der konzernleitenden Holding-
gesellschaft der neuen Unternehmensgruppe, angesiedelt. Zur eigen-
ständigen Fortführung der etablierten Marke ABIT mit ihrem
Kerngeschäft Software und Consulting wird der ordentlichen
Hauptversammlung der GFKL Financial Services AG am 22. Juni 2005 die
unmittelbar der Verschmelzung nachfolgende Ausgliederung der
bisherigen Geschäftsbereiche Software und Consulting aus der GFKL
Financial Services AG in eine neu zu gründende 100%ige Tochtergesell-
schaft der GFKL Financial Services AG zur Zustimmung vorgelegt. Die
neu entstehende Gesellschaft soll wiederum unter " ABIT AG" firmieren.
Ende der Mitteilung euro adhoc 25.04.2005 20:05:49
euro adhoc: ABIT AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Vorstand legt Umtauschverhältnis für die Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG fest / ordentliche HV am 21.6.
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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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25.04.2005
Meerbusch, 25. April 2005. Die Vorstände der GFKL Financial Services
AG und der ABIT AG haben den Entwurf eines Vertrages zur Verschmel-
zung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG aufgestellt und
die Höhe des Umtauschverhältnisses sowie die Höhe der wegen der
Beendigung der Börsennotierung angebotenen Barabfindung im Rahmen der
geplanten Verschmelzung der börsennotierten ABIT AG auf die nicht
börsennotierte GFKL Financial Services AG festgelegt.
Auf der Basis der ermittelten Wertverhältnisse (4,91 Euro je ABIT Aktie und 13,93 Euro je GFKL-Aktie ) erhalten die bisherigen
Aktionäre der ABIT AG demzufolge nach Wirksamwerden der Verschmel-
zung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der
aufnehmenden GFKL Financial Services AG für 17 Aktien der ABIT AG
6 Aktien der GFKL Financial Services AG (dies entspricht einem
rechnerischen Umtauschverhältnis von einer Aktie der ABIT AG zu
0,3527 Aktien der GFKL Financial Services AG). Zur Durchführung der
Verschmelzung wird die GFKL Financial Services AG ihr Grundkapital
von derzeit 16.533.567 Euro um bis zu 1.119.206 Euro auf bis zu
17.652.773 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.119.206 GFKL-Aktien
erhöhen. Da die GFKL Financial Services AG keine börsennotierte
Aktiengesellschaft ist, wird die GFKL Financial Services AG den
ehemaligen ABIT-Aktionären analog §§ 29ff. UmwG anbieten, die im
Umtausch gegen ABIT-Aktien gewährten GFKL-Aktien auf Verlangen gegen
eine Barabfindung in Höhe von 13,93 Euro je Stückaktie zu erwerben.
Die Verpflichtung der GFKL Financial Services AG entsteht mit
Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der GFKL
Financial Services AG.
Der Vorstand der ABIT AG hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf
des Verschmelzungsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat der ABIT AG
wird voraussichtlich am 2. Mai 2005 über seine Zustimmung zum
Verschmelzungsvertragsentwurf entscheiden.
Der Verschmelzungsvertragsentwurf soll am 21. Juni 2005 den
Aktionären der ABIT AG auf einer ordentlichen Hauptversammlung in
Düsseldorf zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss an die am
22. Juni 2005 stattfindende Hauptversammlung der GFKL Financial
Services AG notariell beurkundet werden.
+++ Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung +++
Die Verpflichtung der GFKL Financial Services AG zum Erwerb der
Aktien ist analog § 31 UmwG befristet. Die Frist endet zwei Monate
nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handels-
register der GFKL Financial Services AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als
bekannt gemacht gilt. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung in
einem gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
gestellt worden, so endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem
die Entscheidung über den Antrag oder über einen gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleich über das Verfahren im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden ist.
Mit der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG
geht das operative Geschäft der ABIT AG mit ihren Tochtergesell-
schaften unmittelbar auf die GFKL Financial Services AG über, d.h.
die bisherigen Geschäftsbereiche der ABIT AG sind dann unmittelbar
bei der GFKL Financial Services AG, der konzernleitenden Holding-
gesellschaft der neuen Unternehmensgruppe, angesiedelt. Zur eigen-
ständigen Fortführung der etablierten Marke ABIT mit ihrem
Kerngeschäft Software und Consulting wird der ordentlichen
Hauptversammlung der GFKL Financial Services AG am 22. Juni 2005 die
unmittelbar der Verschmelzung nachfolgende Ausgliederung der
bisherigen Geschäftsbereiche Software und Consulting aus der GFKL
Financial Services AG in eine neu zu gründende 100%ige Tochtergesell-
schaft der GFKL Financial Services AG zur Zustimmung vorgelegt. Die
neu entstehende Gesellschaft soll wiederum unter " ABIT AG" firmieren.
Ende der Mitteilung euro adhoc 25.04.2005 20:05:49
27.04.2005 - 19:38 Uhr
DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <DE0007274136>
Bieter: Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG, Zielges.: Sto Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bieter: Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG, Zielgesellschaft: Sto Aktiengesellschaft
Angaben des Bieters:
Die Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG hat heute, Mittwoch, den 27. April 2005, entschieden, den Aktionären der Sto Aktiengesellschaft, Stühlingen, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Vorzugs-Stückaktien der Sto Aktiengesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 und Gewinnbeteiligung ab dem 1. Januar 2004 gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 21,00 je Vorzugs-Stückaktie zu erwerben.
Das Angebot wird unter der Bedingung stehen, dass bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist die Gesamtzahl der Vorzugsaktien der Sto Aktiengesellschaft, für die dieses Erwerbsangebot wirksam angenommen worden ist, mindestens 2.195.100 Vorzugsaktien entspricht (Mindestakzep-tanzschwelle).
Die Stotmeister Erwerbs GmbH & Co, KG hält keine Aktien an der Sto Aktiengesellschaft.
Bei der Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Gesellschaft, die am 27.04.2005 ausschließlich zu dem Zweck der Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots errichtet worden ist. Kommanditisten sind die Jochen Stotmeister Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die Gerd Stotmeister Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die Helga Stotmeister Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie die Heidi Heimburger Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG zu gleichen Teilen. Die vorbezeichneten Kommanditgesellschaften halten zusammen genommen bereits seit ihrer Errichtung im Jahre 1999 90 % der nicht an der Börse notierten auf den Namen lautenden Stammaktien der Sto Aktiengesellschaft. Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot verfolgt das Ziel, alle Aktien der Sto Aktiengesellschaft wieder in Familienhand zu vereinigen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter: http://www.stotmeister-kg.de
Börsenplätze, die informiert werden müssen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse; Frankfurter Wertpapierbörse
Stühlingen, den 27. April 2005
Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG, vertreten durch die Stotmeister Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Ende der Mitteilung (c)DGAP 27.04.2005
DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <DE0007274136>
Bieter: Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG, Zielges.: Sto Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Bieter: Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG, Zielgesellschaft: Sto Aktiengesellschaft
Angaben des Bieters:
Die Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG hat heute, Mittwoch, den 27. April 2005, entschieden, den Aktionären der Sto Aktiengesellschaft, Stühlingen, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Vorzugs-Stückaktien der Sto Aktiengesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 und Gewinnbeteiligung ab dem 1. Januar 2004 gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 21,00 je Vorzugs-Stückaktie zu erwerben.
Das Angebot wird unter der Bedingung stehen, dass bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist die Gesamtzahl der Vorzugsaktien der Sto Aktiengesellschaft, für die dieses Erwerbsangebot wirksam angenommen worden ist, mindestens 2.195.100 Vorzugsaktien entspricht (Mindestakzep-tanzschwelle).
Die Stotmeister Erwerbs GmbH & Co, KG hält keine Aktien an der Sto Aktiengesellschaft.
Bei der Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Gesellschaft, die am 27.04.2005 ausschließlich zu dem Zweck der Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots errichtet worden ist. Kommanditisten sind die Jochen Stotmeister Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die Gerd Stotmeister Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die Helga Stotmeister Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie die Heidi Heimburger Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG zu gleichen Teilen. Die vorbezeichneten Kommanditgesellschaften halten zusammen genommen bereits seit ihrer Errichtung im Jahre 1999 90 % der nicht an der Börse notierten auf den Namen lautenden Stammaktien der Sto Aktiengesellschaft. Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot verfolgt das Ziel, alle Aktien der Sto Aktiengesellschaft wieder in Familienhand zu vereinigen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter: http://www.stotmeister-kg.de
Börsenplätze, die informiert werden müssen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse; Frankfurter Wertpapierbörse
Stühlingen, den 27. April 2005
Stotmeister Erwerbs GmbH & Co. KG, vertreten durch die Stotmeister Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Ende der Mitteilung (c)DGAP 27.04.2005
FRANKENTHAL (dpa-AFX) - Der Hauptaktionär des Fußbodenherstellers
Tarkett
Sommer AG <TAG.FSE>, die französische Tarkett S.A., hat den
Minderheitsaktionären ein Angebot zur Übernahme ihrer Anteile gemacht. Wie
die
Tarkett AG am Donnerstag in Frankenthal mitteilte, will die Tarkett S.A.
16,35
Euro je Aktie zahlen. Der Beschluss für das Squeeze-out soll am 20. Juni
auf
der Hauptversammlung gefällt werden.
Von dieser Zwangsmaßnahme sind die Besitzer von 2,7 Prozent der
Tarkett-Aktien betroffen. Hauptaktionäre können ein Squeeze-out betreiben,
wenn sie mindestens 95 Prozent des Grundkapitals halten.
Die Tarkett AG verzeichnete 2004 einen Umsatz von 1,44 Milliarden Euro und
einen Gewinn von 42,5 Millionen Euro. Weltweit hat das Unternehmen rund
6.800
Mitarbeiter, davon rund 400 in Deutschland./aa
Tarkett
Sommer AG <TAG.FSE>, die französische Tarkett S.A., hat den
Minderheitsaktionären ein Angebot zur Übernahme ihrer Anteile gemacht. Wie
die
Tarkett AG am Donnerstag in Frankenthal mitteilte, will die Tarkett S.A.
16,35
Euro je Aktie zahlen. Der Beschluss für das Squeeze-out soll am 20. Juni
auf
der Hauptversammlung gefällt werden.
Von dieser Zwangsmaßnahme sind die Besitzer von 2,7 Prozent der
Tarkett-Aktien betroffen. Hauptaktionäre können ein Squeeze-out betreiben,
wenn sie mindestens 95 Prozent des Grundkapitals halten.
Die Tarkett AG verzeichnete 2004 einen Umsatz von 1,44 Milliarden Euro und
einen Gewinn von 42,5 Millionen Euro. Weltweit hat das Unternehmen rund
6.800
Mitarbeiter, davon rund 400 in Deutschland./aa
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft,
Stuttgart
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. und 31. Juli 2003 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und
Mannheim, gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären)
beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 10. Mai 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart
eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Baden-Württembergische Bank AG auf die Landesbank
Baden-Württemberg über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Akien ohne Nennwert DE0008125006
ausgesetzt
Aussetzung der Preisfeststellung am: 11 Mai 2005
und eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 11. Mai 2005
Frankfurt am Main, den 11. Mai 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Amtlicher Markt – General Standard
Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft,
Stuttgart
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. und 31. Juli 2003 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und
Mannheim, gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären)
beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 10. Mai 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart
eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Baden-Württembergische Bank AG auf die Landesbank
Baden-Württemberg über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Akien ohne Nennwert DE0008125006
ausgesetzt
Aussetzung der Preisfeststellung am: 11 Mai 2005
und eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 11. Mai 2005
Frankfurt am Main, den 11. Mai 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Wenig los hier in letzter Zeit
Novasoft AG
Heidelberg
ISIN DE0006778905
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, 15. Juli 2005, um 10.00 Uhr, in der Variohalle im Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Novasoft AG und des gebilligten Konzernabschlusses nach IAS zum 31. Dezember 2004, des zusammengefassten Lageberichts für die Novasoft AG und den Novasoft Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
5. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die CIBER Holding GmbH, gegen Barabfindung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der CIBER Holding GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden auf die CIBER Holding GmbH (Hauptaktionär) übertragen. Die CIBER Holding GmbH zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von Euro 3,89 je Stückaktie der Novasoft AG.“
Die CIBER Holding GmbH mit Sitz in Heidelberg hält Aktien von rd. 95,02 vom Hundert des Grundkapitals der Novasoft AG. Die CIBER Holding GmbH ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG und deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß § 327 a ff. AktG beschließt.
Die DZ Bank hat mit Erklärung vom 27. Mai 2005 die Garantie übernommen, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die CIBER Holding GmbH die Voraussetzungen zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main, als dem vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Alte Eppelheimer Straße 8, 69115 Heidelberg, zur Einsicht der Aktionäre aus:
1. Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
2. die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Novasoft AG für die Geschäftsjahre 2004, 2003 und 2002;
3. der von der CIBER Holding GmbH erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 30. Mai 2005;
4. der von BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erstattete Prüfungsbericht vom 31. Mai 2005.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Freitag, den 8. Juli 2005, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Landesbank Rheinland-Pfalz als Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so bitten wir, die Anzeige der Aktionäre über die Hinterlegung in der Weise zu belegen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, den 12. Juli 2005, bei der Gesellschaft eingereicht wird.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch einen, von der Gesellschaft bestellten, Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Erteilung der Vollmacht und die Weisungen müssen schriftlich oder per Fax bis spätestens Donnerstag, den 14. Juli 2005, 12.00 Uhr, erfolgen. Hierfür gilt ausschließlich das in der Einladung abgedruckte Formular. Die Vorgehensweise ist ebenfalls in der Einladung beschrieben.
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Abschlussprüferwahl können gerichtet werden an:
Novasoft AG
Stefanie Ketterer
Alte Eppelheimer Str. 8
69115 Heidelberg
Fax: + 49 6221 4502 – 20
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter der genannten Adresse eingehen einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.ciber-novasoft.com veröffentlichen.
Heidelberg, im Juni 2005
Novasoft AG
Der Vorstand
Novasoft AG
Heidelberg
ISIN DE0006778905
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, 15. Juli 2005, um 10.00 Uhr, in der Variohalle im Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Novasoft AG und des gebilligten Konzernabschlusses nach IAS zum 31. Dezember 2004, des zusammengefassten Lageberichts für die Novasoft AG und den Novasoft Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
5. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die CIBER Holding GmbH, gegen Barabfindung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der CIBER Holding GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden auf die CIBER Holding GmbH (Hauptaktionär) übertragen. Die CIBER Holding GmbH zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von Euro 3,89 je Stückaktie der Novasoft AG.“
Die CIBER Holding GmbH mit Sitz in Heidelberg hält Aktien von rd. 95,02 vom Hundert des Grundkapitals der Novasoft AG. Die CIBER Holding GmbH ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG und deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß § 327 a ff. AktG beschließt.
Die DZ Bank hat mit Erklärung vom 27. Mai 2005 die Garantie übernommen, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die CIBER Holding GmbH die Voraussetzungen zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main, als dem vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Alte Eppelheimer Straße 8, 69115 Heidelberg, zur Einsicht der Aktionäre aus:
1. Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
2. die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Novasoft AG für die Geschäftsjahre 2004, 2003 und 2002;
3. der von der CIBER Holding GmbH erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 30. Mai 2005;
4. der von BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erstattete Prüfungsbericht vom 31. Mai 2005.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Freitag, den 8. Juli 2005, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Landesbank Rheinland-Pfalz als Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so bitten wir, die Anzeige der Aktionäre über die Hinterlegung in der Weise zu belegen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, den 12. Juli 2005, bei der Gesellschaft eingereicht wird.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch einen, von der Gesellschaft bestellten, Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Erteilung der Vollmacht und die Weisungen müssen schriftlich oder per Fax bis spätestens Donnerstag, den 14. Juli 2005, 12.00 Uhr, erfolgen. Hierfür gilt ausschließlich das in der Einladung abgedruckte Formular. Die Vorgehensweise ist ebenfalls in der Einladung beschrieben.
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Abschlussprüferwahl können gerichtet werden an:
Novasoft AG
Stefanie Ketterer
Alte Eppelheimer Str. 8
69115 Heidelberg
Fax: + 49 6221 4502 – 20
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter der genannten Adresse eingehen einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.ciber-novasoft.com veröffentlichen.
Heidelberg, im Juni 2005
Novasoft AG
Der Vorstand
Was passiert eigentlich, wenn Lufthansa die letzten Swissair - Aktien abfindet durch einen Squeeze out? Kennen die Österreicher auch so etwas wie Spruchverfahren - gibt es eine Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung?
11. Juni 2005
Merckle will HeidelbergCement übernehmen
Der Baustoff-Hersteller HeidelbergCement ist Ziel einer Übernahme durch die unbekannte Spohn Cement. Das Unternehmen biete 60 Euro je HeidelbergCement-Aktie, teilte Spohn Cement am Freitagabend in Norderfriedrichskoog mit. Gemessen am Schlusskurs der HeidelbergCement-Aktie ist das ein Aufschlag von rund 20 Prozent. Die Aktie des Heidelberger Unternehmens schloss am Freitagabend im Xetra-Handel mit einem Plus von 2,1 Prozent bei 50,25 Euro.
Details werden noch bekannt gegeben
Wie Spohn Cement auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa-AFX mitteilte, halte das Unternehmen schon einen Anteil an HeidelbergCement. Genauere Angaben habe Spohn-Cement-Chef Werner Harder nicht machen wollen. "Am Montag und Dienstag wird es mehr Informationen geben", kündigte er an. Eine Finanzierungszusage von Großbanken liege für die 6,5 Milliarden Euro schwere Übernahme bereits vor. Das öffentliche Übernahmeangebot stehe unter dem Vorbehalt, dass die Kartellbehörden den Zusammenschluss billigen und gegebenenfalls weiterer in den Angebotsunterlagen noch mitzuteilender Bedingungen, hieß es.
HeidelCement lehnt Kommentar ab
HeidelbergCement wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben. Erst wenn Details vorliegen, könne man die geplante Übernahme kommentieren, sagte eine Sprecherin am Samstag. Spohn Cement kenne sie indes von den Teilnehmerlisten der Hauptversammlungen.
Aus öffentlich zugänglichen Dokumenten auf der Internetseite für Insidergeschäfte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) betrieben wird, geht hervor, dass Spohn Cement am 14. März dieses Jahres rund 1,14 Millionen neue Aktien der HeidelbergCement für je 35 Euro gekauft hat.
Unternehmerfamilie Merckle mischt mit
Spohn Cement ist in Deutschland weit gehend unbekannt. Unternehmenschef Harder ist zugleich Chef der im Berliner Freiverkehr notierten Kötitzer Ledertuch- und Wachswerke (KLW), die ihren Sitz ebenfalls in Norderfriedrichskoog hat. Spohn Cement ist eine hundertprozentige Tochter von KLW, in deren Aufsichtsrat Jutta Merckle sitzt. Sie ist Tochter von Adolf Merckle, der seinerseits an HeidelbergCement beteiligt ist und mehr als 75 Prozent der Anteile an KLW hält.
Die Familie Merckle ist eine der reichsten und einflussreichsten Unternehmerfamilien Deutschlands und agiert weit gehend im Hintergrund. Die nordfriesische Kleinstadt Norderfriedrichskoog ist als Steueroase bekannt: Die Stadt erhebt keine Kommunalsteuern wie Grund- oder Gewerbesteuer und ist deshalb für eine Vielzahl von Firmen juristischer Sitz.
HeidelbergCement zählt weltweit etwa 42.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen gehört zu 22,44 Prozent dem Ulmer Zementunternehmen Schwenk und zu 12,8 Prozent Adolf Merckle. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz.
(N24.de, Netzeitung)
Merckle will HeidelbergCement übernehmen
Der Baustoff-Hersteller HeidelbergCement ist Ziel einer Übernahme durch die unbekannte Spohn Cement. Das Unternehmen biete 60 Euro je HeidelbergCement-Aktie, teilte Spohn Cement am Freitagabend in Norderfriedrichskoog mit. Gemessen am Schlusskurs der HeidelbergCement-Aktie ist das ein Aufschlag von rund 20 Prozent. Die Aktie des Heidelberger Unternehmens schloss am Freitagabend im Xetra-Handel mit einem Plus von 2,1 Prozent bei 50,25 Euro.
Details werden noch bekannt gegeben
Wie Spohn Cement auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa-AFX mitteilte, halte das Unternehmen schon einen Anteil an HeidelbergCement. Genauere Angaben habe Spohn-Cement-Chef Werner Harder nicht machen wollen. "Am Montag und Dienstag wird es mehr Informationen geben", kündigte er an. Eine Finanzierungszusage von Großbanken liege für die 6,5 Milliarden Euro schwere Übernahme bereits vor. Das öffentliche Übernahmeangebot stehe unter dem Vorbehalt, dass die Kartellbehörden den Zusammenschluss billigen und gegebenenfalls weiterer in den Angebotsunterlagen noch mitzuteilender Bedingungen, hieß es.
HeidelCement lehnt Kommentar ab
HeidelbergCement wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben. Erst wenn Details vorliegen, könne man die geplante Übernahme kommentieren, sagte eine Sprecherin am Samstag. Spohn Cement kenne sie indes von den Teilnehmerlisten der Hauptversammlungen.
Aus öffentlich zugänglichen Dokumenten auf der Internetseite für Insidergeschäfte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) betrieben wird, geht hervor, dass Spohn Cement am 14. März dieses Jahres rund 1,14 Millionen neue Aktien der HeidelbergCement für je 35 Euro gekauft hat.
Unternehmerfamilie Merckle mischt mit
Spohn Cement ist in Deutschland weit gehend unbekannt. Unternehmenschef Harder ist zugleich Chef der im Berliner Freiverkehr notierten Kötitzer Ledertuch- und Wachswerke (KLW), die ihren Sitz ebenfalls in Norderfriedrichskoog hat. Spohn Cement ist eine hundertprozentige Tochter von KLW, in deren Aufsichtsrat Jutta Merckle sitzt. Sie ist Tochter von Adolf Merckle, der seinerseits an HeidelbergCement beteiligt ist und mehr als 75 Prozent der Anteile an KLW hält.
Die Familie Merckle ist eine der reichsten und einflussreichsten Unternehmerfamilien Deutschlands und agiert weit gehend im Hintergrund. Die nordfriesische Kleinstadt Norderfriedrichskoog ist als Steueroase bekannt: Die Stadt erhebt keine Kommunalsteuern wie Grund- oder Gewerbesteuer und ist deshalb für eine Vielzahl von Firmen juristischer Sitz.
HeidelbergCement zählt weltweit etwa 42.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen gehört zu 22,44 Prozent dem Ulmer Zementunternehmen Schwenk und zu 12,8 Prozent Adolf Merckle. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz.
(N24.de, Netzeitung)
2 Squeeze-out Anfechtungen wurden durch Vergleich beendet:
DGAP-Ad hoc: W. Jacobsen AG <JAC>
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Vergleich/HV 2004
W. Jacobsen AG: Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz
Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Zusammenhang mit dem
Beschluss der Hauptversammlung vom 26. November 2004
Die Parteien des beim Landgericht Kiel geführten Rechtsstreits wegen
Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. November 2004 zur Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG
haben am 16. Juni 2005 einen Prozessvergleich zu Protokoll des Gerichts
gegeben, der u. a. das Folgende regelt:
Die HSH Nordbank AG verpflichtet sich gegenüber sämtlichen Aktionären der
Gesellschaft, zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von EUR 962,00 je auf den
Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten, die durch Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 26. November 2004
festgesetzt wurde, einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 38,00 pro
übertragener Stückaktie zu zahlen. Die Zuzahlung wird gleichzeitig mit der
Abfindung von der HSH Nordbank AG provisions- und spesenfrei nach der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts
Kiel ausbezahlt.
Die HSH Nordbank AG verpflichtet sich des weiteren gegenüber jedem
Minderheitsaktionär der Beklagten, zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von
EUR 962,00 und der Zuzahlung von EUR 38,00 einen weiteren Betrag in Höhe von
EUR 400,00 pro übertragener Stückaktie ("weitere Zuzahlung") zu zahlen, wenn
der jeweilige Minderheitsaktionär unwiderruflich erklärt, dass er sich u.a.
verpflichtet, keinen Antrag auf Entscheidung in einem Verfahren nach § 1 Nr. 3
Spruchverfahrensgesetz zu stellen, ein solches Spruchverfahren weder
einzuleiten noch sonst zu fördern sowie auf eine in einem Spruchverfahren
festgesetzte Abfindung insoweit zu verzichten, als diese einen Betrag von
insgesamt EUR 1.400,00 nicht überschreitet. Der Verzicht kann bis zum Ablauf
der in § 4 Abs. 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz bestimmten Frist durch
Verzichtserklärung gegenüber der HSH Nordbank AG erklärt werden. Die HSH
Nordbank AG zahlt den Minderheitsaktionären, welche die Verzichtserklärung
abgegeben haben, binnen 14 Bankarbeitstagen nach Ablauf der Erklärungsfrist
die weitere Zuzahlung provisions- und spesenfrei auf dasselbe Konto, auf das
die Barabfindung gezahlt wird.
Der Vergleich gilt als echter Vertrag zugunsten Dritter, nämlich zugunsten
aller Minderheitsaktionäre der Beklagten, die am Tage der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses vom 26. November 2004 in das Handelsregister des
Amtsgerichts Kiel Aktionäre der W. Jacobsen Aktiengesellschaft sind, gleich ob
sie an diesem Rechtsstreit als Kläger oder Nebenintervenienten beteiligt sind
oder nicht.
W. Jacobsen Aktiengesellschaft
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Deutschland
ISIN: DE0006211006
WKN: 621100
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.06.2005
Bekanntmachung
Geregelter Markt – General Standard
VIVA Media AG,
Köln
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Januar 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Viacom Holdings Germany LLC, Wilmington, USA, als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 14. Juni 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln
eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VIVA Media AG auf die Viacom Holdings Germany LLC über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Namen lautende Aktien ohne Nennwert DE0006171069
als Abfindungsansprüche gehandelt und notiert;
Notierungsänderung ab: 20. Juni 2005
und eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 28. Juni 2005
Frankfurt am Main, den 17. Juni 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
DGAP-Ad hoc: W. Jacobsen AG <JAC>
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Vergleich/HV 2004
W. Jacobsen AG: Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz
Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Zusammenhang mit dem
Beschluss der Hauptversammlung vom 26. November 2004
Die Parteien des beim Landgericht Kiel geführten Rechtsstreits wegen
Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. November 2004 zur Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG
haben am 16. Juni 2005 einen Prozessvergleich zu Protokoll des Gerichts
gegeben, der u. a. das Folgende regelt:
Die HSH Nordbank AG verpflichtet sich gegenüber sämtlichen Aktionären der
Gesellschaft, zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von EUR 962,00 je auf den
Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten, die durch Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 26. November 2004
festgesetzt wurde, einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 38,00 pro
übertragener Stückaktie zu zahlen. Die Zuzahlung wird gleichzeitig mit der
Abfindung von der HSH Nordbank AG provisions- und spesenfrei nach der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts
Kiel ausbezahlt.
Die HSH Nordbank AG verpflichtet sich des weiteren gegenüber jedem
Minderheitsaktionär der Beklagten, zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von
EUR 962,00 und der Zuzahlung von EUR 38,00 einen weiteren Betrag in Höhe von
EUR 400,00 pro übertragener Stückaktie ("weitere Zuzahlung") zu zahlen, wenn
der jeweilige Minderheitsaktionär unwiderruflich erklärt, dass er sich u.a.
verpflichtet, keinen Antrag auf Entscheidung in einem Verfahren nach § 1 Nr. 3
Spruchverfahrensgesetz zu stellen, ein solches Spruchverfahren weder
einzuleiten noch sonst zu fördern sowie auf eine in einem Spruchverfahren
festgesetzte Abfindung insoweit zu verzichten, als diese einen Betrag von
insgesamt EUR 1.400,00 nicht überschreitet. Der Verzicht kann bis zum Ablauf
der in § 4 Abs. 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz bestimmten Frist durch
Verzichtserklärung gegenüber der HSH Nordbank AG erklärt werden. Die HSH
Nordbank AG zahlt den Minderheitsaktionären, welche die Verzichtserklärung
abgegeben haben, binnen 14 Bankarbeitstagen nach Ablauf der Erklärungsfrist
die weitere Zuzahlung provisions- und spesenfrei auf dasselbe Konto, auf das
die Barabfindung gezahlt wird.
Der Vergleich gilt als echter Vertrag zugunsten Dritter, nämlich zugunsten
aller Minderheitsaktionäre der Beklagten, die am Tage der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses vom 26. November 2004 in das Handelsregister des
Amtsgerichts Kiel Aktionäre der W. Jacobsen Aktiengesellschaft sind, gleich ob
sie an diesem Rechtsstreit als Kläger oder Nebenintervenienten beteiligt sind
oder nicht.
W. Jacobsen Aktiengesellschaft
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Deutschland
ISIN: DE0006211006
WKN: 621100
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.06.2005
Bekanntmachung
Geregelter Markt – General Standard
VIVA Media AG,
Köln
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Januar 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Viacom Holdings Germany LLC, Wilmington, USA, als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 14. Juni 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln
eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VIVA Media AG auf die Viacom Holdings Germany LLC über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Namen lautende Aktien ohne Nennwert DE0006171069
als Abfindungsansprüche gehandelt und notiert;
Notierungsänderung ab: 20. Juni 2005
und eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 28. Juni 2005
Frankfurt am Main, den 17. Juni 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Nachrichten: MAIHAK: Entscheidung im Spruchstellenverfahren
Das Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der durch den Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrag vom 12. März 2001 (Unternehmensvertrag) zwischen der Maihak AG und der SICK MAIHAK GmbH (vormals SICK UPA GmbH) festgesetzten Barabfindung und Ausgleichszahlung ist durch einen der Maihak AG am 3. August 2005 zugegangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2005 erstinstanzlich beendet worden.
Das Gericht hat entschieden, die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Barabfindung je Stückaktie der Maihak AG von 51,12 EUR auf 97,25 EUR zu erhöhen. Dieser Betrag ist ab dem 5. Juli 2001 mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedividende) bleibt unverändert. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
Das Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der durch den Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrag vom 12. März 2001 (Unternehmensvertrag) zwischen der Maihak AG und der SICK MAIHAK GmbH (vormals SICK UPA GmbH) festgesetzten Barabfindung und Ausgleichszahlung ist durch einen der Maihak AG am 3. August 2005 zugegangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2005 erstinstanzlich beendet worden.
Das Gericht hat entschieden, die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Barabfindung je Stückaktie der Maihak AG von 51,12 EUR auf 97,25 EUR zu erhöhen. Dieser Betrag ist ab dem 5. Juli 2001 mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedividende) bleibt unverändert. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
04.08.05 10:13
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze Out
Vattenfall Europe AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------
Mitteilung nach § 15 WpHG der Vattenfall Europe AG, Berlin (ISIN DE 000 601 2008) - Squeeze Out -
Die Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft der Vattenfall Europe AG, hat der Gesellschaft mit am 3. August 2005, 17:27 Uhr, per Fax eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Vattenfall Europe AG gehören und hat gegenüber dem Vorstand der Vattenfall Europe AG das förmliche Verlangen nach § 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) nach §§ 327a ff. AktG auf die Vattenfall AB als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und dazu alsbald eine Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG einzuberufen.
Berlin, den 4. August 2005 Vattenfall Europe AG Der Vorstand
Die HV dürfte mit Freitag,Wenger usw. sowie Kernkraftgegnern hohen Unterhaltungswert haben.
Grüße althor
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze Out
Vattenfall Europe AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------
Mitteilung nach § 15 WpHG der Vattenfall Europe AG, Berlin (ISIN DE 000 601 2008) - Squeeze Out -
Die Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft der Vattenfall Europe AG, hat der Gesellschaft mit am 3. August 2005, 17:27 Uhr, per Fax eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Vattenfall Europe AG gehören und hat gegenüber dem Vorstand der Vattenfall Europe AG das förmliche Verlangen nach § 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) nach §§ 327a ff. AktG auf die Vattenfall AB als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und dazu alsbald eine Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG einzuberufen.
Berlin, den 4. August 2005 Vattenfall Europe AG Der Vorstand
Die HV dürfte mit Freitag,Wenger usw. sowie Kernkraftgegnern hohen Unterhaltungswert haben.
Grüße althor
Die HV zum squeeze-out bei Vattenfall Europe ist erst im Frühjahr 2006. Heute immerhin +9%
"Presseinformation vom 04.08.2005
Vattenfall Europe bereitet Squeeze Out vor
Schwedische Konzernmutter bittet Vorstand der Vattenfall Europe AG um Vorbereitung eines Squeeze Out
Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft der Vattenfall Europe AG, ist bereit, 100% der Anteile an ihrer deutschen Tochter, der Vattenfall Europe AG, zu übernehmen. Sie hält nun 95% des Unternehmenskapitals und hat den Vorstand der Vattenfall Europe AG gebeten, einen Squeeze Out vorzubereiten.
"Mit dieser Maßnahme erkennt unsere Muttergesellschaft ausdrücklich die hervorragenden Leistungen der deutschen Vattenfall-Tochter an. Sie vertraut damit der hohen operativen Stärke von Vattenfall Europe. Unsere Investitionspläne in Deutschland bleiben bestehen", so Dr. Klaus Rauscher, Vorstandsvorsitzender der Vattenfall Europe AG, in Berlin.
Die schwedische Vattenfall AB hat klar zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Squeeze Out keine Veränderung in der Steuerungsstruktur der Vattenfall-Gruppe verbunden ist. Rauscher: "Die Vattenfall Europe AG als größte Einzelgesellschaft in der Vattenfall-Gruppe bleibt umfassend für das Geschäft in ihrem Markt verantwortlich. An den inneren Strukturen von Vattenfall Europe ändert sich durch einen Squeeze Out nichts, das gilt auch für die Mitbestimmung."
Ein Squeeze Out, also der Übergang des Eigentums an den Aktien des Streubesitzes auf den Mehrheitsaktionär, wird mit der Eintragung des Squeeze Out-Beschlusses in das Handelsregister der betroffenen Gesellschaft wirksam. Über den Squeeze Out entscheidet die Hauptversammlung, Voraussetzung ist ein Aktienanteil des Großaktionärs von mindestens 95 Prozent.
Rauscher: "Mit dieser Maßnahme wird sich die Vattenfall-Gruppe am europäischen Markt noch schlagkräftiger aufstellen. Vattenfall Europe wird dabei weiterhin eine zentrale Rolle spielen." Über den Squeeze Out werden die Aktionäre der Vattenfall Europe AG voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung im Frühjahr 2006 entscheiden."
"Presseinformation vom 04.08.2005
Vattenfall Europe bereitet Squeeze Out vor
Schwedische Konzernmutter bittet Vorstand der Vattenfall Europe AG um Vorbereitung eines Squeeze Out
Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft der Vattenfall Europe AG, ist bereit, 100% der Anteile an ihrer deutschen Tochter, der Vattenfall Europe AG, zu übernehmen. Sie hält nun 95% des Unternehmenskapitals und hat den Vorstand der Vattenfall Europe AG gebeten, einen Squeeze Out vorzubereiten.
"Mit dieser Maßnahme erkennt unsere Muttergesellschaft ausdrücklich die hervorragenden Leistungen der deutschen Vattenfall-Tochter an. Sie vertraut damit der hohen operativen Stärke von Vattenfall Europe. Unsere Investitionspläne in Deutschland bleiben bestehen", so Dr. Klaus Rauscher, Vorstandsvorsitzender der Vattenfall Europe AG, in Berlin.
Die schwedische Vattenfall AB hat klar zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Squeeze Out keine Veränderung in der Steuerungsstruktur der Vattenfall-Gruppe verbunden ist. Rauscher: "Die Vattenfall Europe AG als größte Einzelgesellschaft in der Vattenfall-Gruppe bleibt umfassend für das Geschäft in ihrem Markt verantwortlich. An den inneren Strukturen von Vattenfall Europe ändert sich durch einen Squeeze Out nichts, das gilt auch für die Mitbestimmung."
Ein Squeeze Out, also der Übergang des Eigentums an den Aktien des Streubesitzes auf den Mehrheitsaktionär, wird mit der Eintragung des Squeeze Out-Beschlusses in das Handelsregister der betroffenen Gesellschaft wirksam. Über den Squeeze Out entscheidet die Hauptversammlung, Voraussetzung ist ein Aktienanteil des Großaktionärs von mindestens 95 Prozent.
Rauscher: "Mit dieser Maßnahme wird sich die Vattenfall-Gruppe am europäischen Markt noch schlagkräftiger aufstellen. Vattenfall Europe wird dabei weiterhin eine zentrale Rolle spielen." Über den Squeeze Out werden die Aktionäre der Vattenfall Europe AG voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung im Frühjahr 2006 entscheiden."
19.08.2005 - 15:51 Uhr
DGAP-Ad hoc: Armstrong DLW AG <DE0005518005>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Sonstiges
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Sonstiges
Armstrong DLW AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre beabsichtigt
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Armstrong DLW AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre beabsichtigt
Die Hauptaktionärin der Armstrong DLW AG, 74321 Bietigheim-Bissingen, Stuttgarter Strasse 75, die Armstrong World Industries Holding GmbH, 48153 Münster, Robert-Bosh-Str. 10 ("AWIHG"), beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre dar Armstrong DLW AG im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens (§§ 327a ff. AktG) zu übernehmen. Die AWIHG hat dem Vorstand der Armstrong DLW AG mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 96,42 % der Aktien der Armstrong DLW AG hält. Die restlichen 3,58 % des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die AWIHG hat dem Vorstand der Gesellschaft am 19.08.2005 das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, die erforderlichen Maßnahmen für einen Beschluss der Hauptversammlung der Armstrong DLW AG zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AWIHG zu ergreifen.
Datum: 19.08.2005 Uhrzeit: 15:00
David M. Randich Vorstandsvorsitzender Armstrong DLW AG 74321 Bietigheim-Bissingen, Stuttgarter Strasse 75
Armstrong DLW AG Stuttgarter Straße 75 74321 Bietigheim-Bissingen Deutschland
ISIN: DE0005518005 WKN: 551800 Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.08.2005
DGAP-Ad hoc: Armstrong DLW AG <DE0005518005>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Sonstiges
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Sonstiges
Armstrong DLW AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre beabsichtigt
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Armstrong DLW AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre beabsichtigt
Die Hauptaktionärin der Armstrong DLW AG, 74321 Bietigheim-Bissingen, Stuttgarter Strasse 75, die Armstrong World Industries Holding GmbH, 48153 Münster, Robert-Bosh-Str. 10 ("AWIHG"), beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre dar Armstrong DLW AG im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens (§§ 327a ff. AktG) zu übernehmen. Die AWIHG hat dem Vorstand der Armstrong DLW AG mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 96,42 % der Aktien der Armstrong DLW AG hält. Die restlichen 3,58 % des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die AWIHG hat dem Vorstand der Gesellschaft am 19.08.2005 das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, die erforderlichen Maßnahmen für einen Beschluss der Hauptversammlung der Armstrong DLW AG zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AWIHG zu ergreifen.
Datum: 19.08.2005 Uhrzeit: 15:00
David M. Randich Vorstandsvorsitzender Armstrong DLW AG 74321 Bietigheim-Bissingen, Stuttgarter Strasse 75
Armstrong DLW AG Stuttgarter Straße 75 74321 Bietigheim-Bissingen Deutschland
ISIN: DE0005518005 WKN: 551800 Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.08.2005
Nachrichten: Keramag plant Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, als beherrschtes Unternehmen, und ihre Mehrheitsaktionärin, die Allia Holding GmbH, als herrschendes Unternehmen, beide mit Sitz in Ratingen, beabsichtigen, am 15. September 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Aufsichtsrat der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft den Vorstand zum Vertragsschluss ermächtigt. Der Aufsichtsrat soll hierüber in seiner Sitzung am heutigen Nachmittag entscheiden.
Nach einem im Auftrag der Vertragsparteien erstellten Wertgutachten, das der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft am heutigen Tag als finaler Entwurf zugegangen ist, wäre den außenstehenden Aktionären der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft gemäß §§ 304, 305 AktG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,88 je Stückaktie zu gewähren. Weiterhin wäre den außenstehenden Aktionären für den Erwerb ihrer Aktien an der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft eine Barabfindung von EUR 56,16 je Stückaktie anzubieten.
Über die Zustimmung zum Vertragsschluss soll eine außerordentliche Hauptversammlung der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft voraussichtlich am 4. November 2005 entscheiden.
Die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, als beherrschtes Unternehmen, und ihre Mehrheitsaktionärin, die Allia Holding GmbH, als herrschendes Unternehmen, beide mit Sitz in Ratingen, beabsichtigen, am 15. September 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Aufsichtsrat der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft den Vorstand zum Vertragsschluss ermächtigt. Der Aufsichtsrat soll hierüber in seiner Sitzung am heutigen Nachmittag entscheiden.
Nach einem im Auftrag der Vertragsparteien erstellten Wertgutachten, das der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft am heutigen Tag als finaler Entwurf zugegangen ist, wäre den außenstehenden Aktionären der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft gemäß §§ 304, 305 AktG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,88 je Stückaktie zu gewähren. Weiterhin wäre den außenstehenden Aktionären für den Erwerb ihrer Aktien an der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft eine Barabfindung von EUR 56,16 je Stückaktie anzubieten.
Über die Zustimmung zum Vertragsschluss soll eine außerordentliche Hauptversammlung der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft voraussichtlich am 4. November 2005 entscheiden.
22.09.2005 - 14:22 Uhr
DGAP-Ad hoc: Heinrich Industrie AG <DE0006118003>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
Heinrich Industrie AG: Anfechtungsklagen beendet durch Prozessvergleich
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Anfechtungsklagen beendet durch Prozessvergleich
Die beim Landgericht Bochum rechtshängigen Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären, u.a. der Leasing & Handelsservice Heinrich GmbH, Hettstadt, und der EO Investors GmbH, Düsseldorf, gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der HEINRICH INDUSTRIE AG, Witten, vom 12.05.2005 über u.a. die Zustimmung zu dem von der HEINRICH INDUSTRIE AG mit der Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, am 11. März 2005 geschlossenen Beherrschungsvertrag (TOP 6) und die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der HEINRICH INDUSTRIE AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 24,69 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der HEINRICH INDUSTRIE AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 5,20/Aktie auf die Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, als Hauptaktionärin gem. §§ 327 a ff. AktG (TOP 7) (sogenannter "Squeeze-Out Beschluss") sind heute in der mündlichen Verhandlung durch Prozessvergleich beendet worden. Die Hauptaktionärin der HEINRICH INDUSTRIE AG, die Littelfuse Holding GmbH, ist dem Rechtsstreit hierfür auf Seiten der Gesellschaft beigetreten. Die HEINRICH INDUSTRIE AG rechnet in Kürze mit der Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses in das Handelsregister. Den Beherrschungsvertrag, welchem die ordentliche Hauptversammlung unter TOP 6 der HV zugestimmt hatte, hat das Amtsgericht Bochum bereits am 1. Juli 2005 in das Handelsregister eingetragen.
Im Rahmen des Prozessvergleichs hat die Hauptaktionärin der HEINRICH INDUSTRIE AG, die Littelfuse Holding GmbH, insbesondere (i) den Minderheitsaktionären, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses ins Handelsregister des Amtsgerichts Bochum Aktionäre der Gesellschaft sind, zugesagt, den unter dem Beherrschungsvertrag gem. § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG zu zahlenden Ausgleich bei Eintragung des Übertragungsbeschlusses in voller Höhe, d.h. nicht pro rata temporis gemindert nach Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses zu zahlen und (ii) den Minderheitsaktionären, die sich binnen einer Ausschlussfrist verpflichten, kein Spruchverfahren gem. § 1 Nr. 1 und 3 SpruchG einzuleiten, einem solchen nicht beizutreten und an dessen eventuellem Erfolg nicht zu partizipieren, einen Erhöhungsbetrag von EUR 3,31 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zugesagt. Darüber hinaus hat sich die Littelfuse Holding GmbH verpflichtet, die Erklärung der Commerzbank AG gem. § 327 b Abs. 3 AktG vom 11. März 2005 inhaltlich auf Zinsen und etwaige Erhöhungsbeträge ausweiten zu lassen.
Der Prozessvergleich und weitere Hinweise zu seiner Abwicklung werden gesondert veröffentlicht.
HEINRICH INDUSTRIE AG Annenstraße 113 58453 Witten
Heinrich Industrie AG Annenstraße 113 58453 Witten Deutschland
ISIN: DE0006118003 WKN: 611800 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.09.2005
DGAP-Ad hoc: Heinrich Industrie AG <DE0006118003>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
Heinrich Industrie AG: Anfechtungsklagen beendet durch Prozessvergleich
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Anfechtungsklagen beendet durch Prozessvergleich
Die beim Landgericht Bochum rechtshängigen Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären, u.a. der Leasing & Handelsservice Heinrich GmbH, Hettstadt, und der EO Investors GmbH, Düsseldorf, gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der HEINRICH INDUSTRIE AG, Witten, vom 12.05.2005 über u.a. die Zustimmung zu dem von der HEINRICH INDUSTRIE AG mit der Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, am 11. März 2005 geschlossenen Beherrschungsvertrag (TOP 6) und die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der HEINRICH INDUSTRIE AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 24,69 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der HEINRICH INDUSTRIE AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 5,20/Aktie auf die Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, als Hauptaktionärin gem. §§ 327 a ff. AktG (TOP 7) (sogenannter "Squeeze-Out Beschluss") sind heute in der mündlichen Verhandlung durch Prozessvergleich beendet worden. Die Hauptaktionärin der HEINRICH INDUSTRIE AG, die Littelfuse Holding GmbH, ist dem Rechtsstreit hierfür auf Seiten der Gesellschaft beigetreten. Die HEINRICH INDUSTRIE AG rechnet in Kürze mit der Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses in das Handelsregister. Den Beherrschungsvertrag, welchem die ordentliche Hauptversammlung unter TOP 6 der HV zugestimmt hatte, hat das Amtsgericht Bochum bereits am 1. Juli 2005 in das Handelsregister eingetragen.
Im Rahmen des Prozessvergleichs hat die Hauptaktionärin der HEINRICH INDUSTRIE AG, die Littelfuse Holding GmbH, insbesondere (i) den Minderheitsaktionären, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses ins Handelsregister des Amtsgerichts Bochum Aktionäre der Gesellschaft sind, zugesagt, den unter dem Beherrschungsvertrag gem. § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG zu zahlenden Ausgleich bei Eintragung des Übertragungsbeschlusses in voller Höhe, d.h. nicht pro rata temporis gemindert nach Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses zu zahlen und (ii) den Minderheitsaktionären, die sich binnen einer Ausschlussfrist verpflichten, kein Spruchverfahren gem. § 1 Nr. 1 und 3 SpruchG einzuleiten, einem solchen nicht beizutreten und an dessen eventuellem Erfolg nicht zu partizipieren, einen Erhöhungsbetrag von EUR 3,31 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zugesagt. Darüber hinaus hat sich die Littelfuse Holding GmbH verpflichtet, die Erklärung der Commerzbank AG gem. § 327 b Abs. 3 AktG vom 11. März 2005 inhaltlich auf Zinsen und etwaige Erhöhungsbeträge ausweiten zu lassen.
Der Prozessvergleich und weitere Hinweise zu seiner Abwicklung werden gesondert veröffentlicht.
HEINRICH INDUSTRIE AG Annenstraße 113 58453 Witten
Heinrich Industrie AG Annenstraße 113 58453 Witten Deutschland
ISIN: DE0006118003 WKN: 611800 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.09.2005
Übernahmen – rechnen Sie nach!
Von Georg Pröbstl, Investoren-Akademie 22.9.2005
Übernahmen sind gut. Gut für Anleger, die Aktien des Übernahmekandidaten zufällig schon vor Bekanntgabe des Deals im Depot hatten. Denn dann explodieren die Kurse. Gut sind sie oft für die Anleger, die nach Bekanntgabe der Übernahme einsteigen. Hier gibt es oft dicke Kursgewinne. Gut sind sie auch für den Fiskus. Denn bei ihm sprudeln die Steuern. Übernahmen sind meistens gut für Medien. Denn bei einem richtig großen Geschäft gibt es jede Menge Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
So läuft es derzeit bei der Unicredit. Die Italiener schalten zur Zeit fast täglich ganzseitige Anzeigen in der deutschen Presse und werben darin für den Tausch von Aktien der Hypovereinsbank in Unicreditanteile: Die Aktionäre der Münchner Großbank können in einem ersten Schritt bis 10. Oktober und dann wahrscheinlich noch einmal bis 28. Oktober ihre Aktien im Verhältnis 1:5 in Papiere der Italiener umtauschen. Für eine Hypovereinsbank-Aktie bekommen sie danach 5 Unicredit ins Depot.
Vielleicht haben Sie Aktien der HVB. Vielleicht sind Sie an einem anderen Übernahmekandidaten dran. Bei Übernahmen im Rahmen eines Aktientausches haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
1) Die Aktien tauschen.
Das macht Sinn, wenn Sie als Anleger an die Zukunft des neuen, größeren Unternehmens glauben. Es ist aber so: Bei Großfusionen gibt es auf der einen Seite zwar theoretisch oft hohe Einspareffekte und Synergien. In der Realität sind die Effekte dann nicht selten deutlich geringer. Oder es tauchen völlig neue Probleme auf. Kurzfristig belasten oft hohe Restrukturierungskosten.
Wenn Sie Ihre Aktien umtauschen, fallen normalerweise keine Bankgebühren an. Dafür gibt es aber eine Steuerfalle: Sie müssen dann nämlich unter Umständen zweimal Spekulationssteuer zahlen.
Zahlung Nummer 1 wird fällig, wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten weniger als ein Jahr lang im Depot hatten. Als Verkaufserlös gilt dann der Börsenkurs der neuen Aktien, im Falle Hypovereinsbank also die der Unicredit. Und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Aktien anstelle der HVB-Aktien in Ihr Depot gebucht werden. Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind dann entsprechend Ihrer persönlichen Einkommenssituation Steuern fällig. Bei einem Durchschnittsverdiener dürften das etwa 20 % vom Kursgewinn sein.
Zahlung Nummer 2: Bei den neu eingebuchten Aktien, im Beispiel der Unicredit, beginnt jetzt die Spekulationsfrist von vorne zu laufen. Wenn Sie diese Aktien jetzt weniger als ein Jahr halten, sind Sie wieder in der Steuerpflicht. Beim Durchschnittsverdiener fallen so noch einmal etwa 20 % auf den weiteren Kursgewinn an.
2) Die Aktien nicht tauschen.
Das macht oft nicht nur steuerlich gesehen Sinn. Denn wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten im Depot lassen und nicht tauschen, kommen Sie schon einmal leichter aus der Spekulationsfrist und sparen sich die Steuer.
Noch interessanter wird es aber, wenn das Übernahmeangebot nachgebessert wird. Denn oft ist es so: Die letzten Aktien sind die teuersten. Hat die Unicredit beispielsweise 75 % der HVB-Aktien, dann kann sie einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen. Sie als Anleger bekommen dafür aber ein neues Abfindungsangebot oder eine Garantiedividende. Dieses neue Angebot ist oft deutlich lukrativer als das erste.
Oder die Unicredit will die HVB ganz schlucken und alle Aktien. Ab einem Aktienanteil von 95 % können die Mailänder dann ein Squeeze-Out Verfahren einleiten und die restlichen Aktionäre herausdrängen. Auch hier gibt es ein Abfindungsangebot. Das ist Anlegern aber oft zu niedrig. Vor Gericht wird dann häufig in einem Spruchstellenverfahren noch einmal nachgebessert.
Wenn Sie also bei einer Übernahme warten, sparen Sie oft nicht nur Steuern, sondern Sie bekommen bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder Squeeze-Out oft mehr gezahlt. Das Prozedere dauert manchmal allerdings einige Jahre.
Tipp:
Bei folgenden Aktien könnte sich eine Übernahmespekulation auszahlen: AXA Konzern Vz., Öhlmühle Hamburg, Turbon.
Von Georg Pröbstl, Investoren-Akademie 22.9.2005
Übernahmen sind gut. Gut für Anleger, die Aktien des Übernahmekandidaten zufällig schon vor Bekanntgabe des Deals im Depot hatten. Denn dann explodieren die Kurse. Gut sind sie oft für die Anleger, die nach Bekanntgabe der Übernahme einsteigen. Hier gibt es oft dicke Kursgewinne. Gut sind sie auch für den Fiskus. Denn bei ihm sprudeln die Steuern. Übernahmen sind meistens gut für Medien. Denn bei einem richtig großen Geschäft gibt es jede Menge Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
So läuft es derzeit bei der Unicredit. Die Italiener schalten zur Zeit fast täglich ganzseitige Anzeigen in der deutschen Presse und werben darin für den Tausch von Aktien der Hypovereinsbank in Unicreditanteile: Die Aktionäre der Münchner Großbank können in einem ersten Schritt bis 10. Oktober und dann wahrscheinlich noch einmal bis 28. Oktober ihre Aktien im Verhältnis 1:5 in Papiere der Italiener umtauschen. Für eine Hypovereinsbank-Aktie bekommen sie danach 5 Unicredit ins Depot.
Vielleicht haben Sie Aktien der HVB. Vielleicht sind Sie an einem anderen Übernahmekandidaten dran. Bei Übernahmen im Rahmen eines Aktientausches haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
1) Die Aktien tauschen.
Das macht Sinn, wenn Sie als Anleger an die Zukunft des neuen, größeren Unternehmens glauben. Es ist aber so: Bei Großfusionen gibt es auf der einen Seite zwar theoretisch oft hohe Einspareffekte und Synergien. In der Realität sind die Effekte dann nicht selten deutlich geringer. Oder es tauchen völlig neue Probleme auf. Kurzfristig belasten oft hohe Restrukturierungskosten.
Wenn Sie Ihre Aktien umtauschen, fallen normalerweise keine Bankgebühren an. Dafür gibt es aber eine Steuerfalle: Sie müssen dann nämlich unter Umständen zweimal Spekulationssteuer zahlen.
Zahlung Nummer 1 wird fällig, wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten weniger als ein Jahr lang im Depot hatten. Als Verkaufserlös gilt dann der Börsenkurs der neuen Aktien, im Falle Hypovereinsbank also die der Unicredit. Und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Aktien anstelle der HVB-Aktien in Ihr Depot gebucht werden. Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind dann entsprechend Ihrer persönlichen Einkommenssituation Steuern fällig. Bei einem Durchschnittsverdiener dürften das etwa 20 % vom Kursgewinn sein.
Zahlung Nummer 2: Bei den neu eingebuchten Aktien, im Beispiel der Unicredit, beginnt jetzt die Spekulationsfrist von vorne zu laufen. Wenn Sie diese Aktien jetzt weniger als ein Jahr halten, sind Sie wieder in der Steuerpflicht. Beim Durchschnittsverdiener fallen so noch einmal etwa 20 % auf den weiteren Kursgewinn an.
2) Die Aktien nicht tauschen.
Das macht oft nicht nur steuerlich gesehen Sinn. Denn wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten im Depot lassen und nicht tauschen, kommen Sie schon einmal leichter aus der Spekulationsfrist und sparen sich die Steuer.
Noch interessanter wird es aber, wenn das Übernahmeangebot nachgebessert wird. Denn oft ist es so: Die letzten Aktien sind die teuersten. Hat die Unicredit beispielsweise 75 % der HVB-Aktien, dann kann sie einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen. Sie als Anleger bekommen dafür aber ein neues Abfindungsangebot oder eine Garantiedividende. Dieses neue Angebot ist oft deutlich lukrativer als das erste.
Oder die Unicredit will die HVB ganz schlucken und alle Aktien. Ab einem Aktienanteil von 95 % können die Mailänder dann ein Squeeze-Out Verfahren einleiten und die restlichen Aktionäre herausdrängen. Auch hier gibt es ein Abfindungsangebot. Das ist Anlegern aber oft zu niedrig. Vor Gericht wird dann häufig in einem Spruchstellenverfahren noch einmal nachgebessert.
Wenn Sie also bei einer Übernahme warten, sparen Sie oft nicht nur Steuern, sondern Sie bekommen bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder Squeeze-Out oft mehr gezahlt. Das Prozedere dauert manchmal allerdings einige Jahre.
Tipp:
Bei folgenden Aktien könnte sich eine Übernahmespekulation auszahlen: AXA Konzern Vz., Öhlmühle Hamburg, Turbon.
Über den Bau-Verein gab es einige Threads, wobei hier kein Squeeze-out bevorstehen sollte, sondern ein Hot Delisting mit einem Abfindungsangebot an die freien Aktionäre. Der Vorstand der TAg mokierte sich in einem Interview über die Kosten der Börsennotierung(150.000 Euro p.a.) Dem GSC HV Bericht konnte man entnehmen, dass die mangelnde Liquidität der Aktie stört und man durch einen Aktiensplit die Aktie leichter und durch die größere Anzahl dann auch handelbarer machen wolle. Ich meine, reine Show, um die wahren Absichten noch etwas zu verschleiern. Wie Art Bechstein mal schrieb, schätze er den tatsächlichen Freefloat auf gerade mal 2% ein. Auch ein Split macht die Aktie nicht wesentlich liquider, in den Wochen nach der HV konnte man sehen, dass de facto alles aus dem Brief heraus gekauft wurde, sogar die wenigen Stücke, um die 170, die der Makler stellte. Ich denke, es ist eine Frage von max. ein paar Monaten, bis hier ein Abfindungsangebot kommt: Wie schrieb Art damals: es sollte sich mindestens an dem NAV orientieren, der lag laut HV-Bericht und Auskunft des Vorstands bei 9,90, da ist ja noch ein wenig Platz.
Nachrichten: Armstrong DLW: News zum geplanten Squeeze-Out
Die Hauptaktionärin der Armstrong DLW AG, die Armstrong World Industries Holding GmbH, Münster, hat der Armstrong DLW AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Armstrong World Industries Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß § 327 a Abs. 1 AktG (Squeeze-Out") auf 2,11 EUR pro Aktie festgesetzt hat. Über den Squeeze-Out soll in einer Anfang Dezember 2005 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Armstrong DLW AG Beschluss gefasst werden.
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12.10.2005 14:01 Redakteur: rpu Artikel
Die Hauptaktionärin der Armstrong DLW AG, die Armstrong World Industries Holding GmbH, Münster, hat der Armstrong DLW AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Armstrong World Industries Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß § 327 a Abs. 1 AktG (Squeeze-Out") auf 2,11 EUR pro Aktie festgesetzt hat. Über den Squeeze-Out soll in einer Anfang Dezember 2005 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Armstrong DLW AG Beschluss gefasst werden.
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12.10.2005 14:01 Redakteur: rpu Artikel
Nachrichten: Wella: Barabfindung wurde festgelegt
Der Hauptaktionär der Wella AG (FSE: WAD), die Procter & Gamble Holding GmbH &
Co. Operations oHG (P&G oHG), hat dem Vorstand der Wella AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Wella AG (Minderheitsaktionäre) auf die P&G oHG als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG ("Squeeze-out") auf EUR 80,37 je Stammaktie und EUR 80,37 je stimmrechtslose Vorzugsaktie festgelegt wurde. Die P&G oHG ist eine mittelbare hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der The Procter & Gamble Company (NYSE: PG). Über den Squeeze-out soll in der für den 13. und, soweit erforderlich, 14. Dezember 2005 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Wella AG Beschluss gefasst werden.
Der Hauptaktionär der Wella AG (FSE: WAD), die Procter & Gamble Holding GmbH &
Co. Operations oHG (P&G oHG), hat dem Vorstand der Wella AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Wella AG (Minderheitsaktionäre) auf die P&G oHG als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG ("Squeeze-out") auf EUR 80,37 je Stammaktie und EUR 80,37 je stimmrechtslose Vorzugsaktie festgelegt wurde. Die P&G oHG ist eine mittelbare hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der The Procter & Gamble Company (NYSE: PG). Über den Squeeze-out soll in der für den 13. und, soweit erforderlich, 14. Dezember 2005 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Wella AG Beschluss gefasst werden.
16.11.2005 - 20:04 Uhr
DGAP-Ad hoc: Deutscher Eisenhandel AG <DE0005508006>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Squeeze-out
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze-out
Deutscher Eisenhandel AG: HV Abstimmungsergebnis
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Squeeze-out
HV Abstimmungsergebnis
Die Hauptversammlung der Deutscher Eisenhandel AG hat gestern, dem 15.11.05, dem Antrag auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die L. Possehl & Co. mbH als Hauptaktionärin gemäß
§ 327 a Abs. 1 AktG ("Squeeze-Out") gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 183,70 je Aktie mit einem Nennbetrag von EUR 52,00 mit 99,87 % Ja-Stimmen zugestimmt.
Berlin, den 16. November 2005
Deutscher Eisenhandel AG Industriestr. 32 - 35 12099 Berlin Deutschland
ISIN: DE0005508006 WKN: 550800 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin-Bremen und Frankfurt (General Standard).Freiverkehr in Hamburg
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.11.2005
15.11.2005 - 20:33 Uhr
DGAP-Ad hoc: Felten & Guilleaume AG <DE0005766901>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
Beendigung von Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out-Beschluss vom 23.12.2004
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, hat am 15. November 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 erhoben haben, sämtliche von den Minderheitsaktionären gehaltene Aktien der Gesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von EURO 283,36 je Stückaktie auf die Moeller Holding GmbH (vormals firmierend Laontae Beteiligungs GmbH) als Hauptaktionärin zu übertragen ("Squeeze-out-Beschluss"). Der Vergleich hat zur Folge, dass (i) die Barabfindung im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss auf insgesamt EUR 337,77 je Aktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhöht wird und (ii) das jeweils beim Oberlandesgericht Köln anhängige Anfechtungsverfahren (Az. 18 U 139/05) sowie das Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG (Az. 18 W 57/05) mit sofortiger Wirkung beendet sind. Die Gesellschaft wird daher beim zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Köln eine unverzügliche Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses beantragen. Mit erfolgter Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses wird die Übertragung sämtlicher von den außenstehenden Aktionären der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien der Gesellschaft auf die Moeller Holding GmbH wirksam.
Weiterhin wurde im Rahmen des Vergleichs die Erledigung des in Folge des am 3. November 1999 zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Rechtsvorgängerin der Moeller Holding GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beim Landgericht Köln anhängigen Spruchstellenverfahrens (Az. 82 O 80/03) erklärt.
Felten & Guilleaume AG Schanzenstraße 30 51063 Köln Deutschland
ISIN: DE0005766901 WKN: 576690 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.11.2005
DGAP-Ad hoc: Deutscher Eisenhandel AG <DE0005508006>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Squeeze-out
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze-out
Deutscher Eisenhandel AG: HV Abstimmungsergebnis
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Squeeze-out
HV Abstimmungsergebnis
Die Hauptversammlung der Deutscher Eisenhandel AG hat gestern, dem 15.11.05, dem Antrag auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die L. Possehl & Co. mbH als Hauptaktionärin gemäß
§ 327 a Abs. 1 AktG ("Squeeze-Out") gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 183,70 je Aktie mit einem Nennbetrag von EUR 52,00 mit 99,87 % Ja-Stimmen zugestimmt.
Berlin, den 16. November 2005
Deutscher Eisenhandel AG Industriestr. 32 - 35 12099 Berlin Deutschland
ISIN: DE0005508006 WKN: 550800 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin-Bremen und Frankfurt (General Standard).Freiverkehr in Hamburg
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.11.2005
15.11.2005 - 20:33 Uhr
DGAP-Ad hoc: Felten & Guilleaume AG <DE0005766901>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
Beendigung von Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out-Beschluss vom 23.12.2004
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, hat am 15. November 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 erhoben haben, sämtliche von den Minderheitsaktionären gehaltene Aktien der Gesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von EURO 283,36 je Stückaktie auf die Moeller Holding GmbH (vormals firmierend Laontae Beteiligungs GmbH) als Hauptaktionärin zu übertragen ("Squeeze-out-Beschluss"). Der Vergleich hat zur Folge, dass (i) die Barabfindung im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss auf insgesamt EUR 337,77 je Aktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhöht wird und (ii) das jeweils beim Oberlandesgericht Köln anhängige Anfechtungsverfahren (Az. 18 U 139/05) sowie das Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG (Az. 18 W 57/05) mit sofortiger Wirkung beendet sind. Die Gesellschaft wird daher beim zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Köln eine unverzügliche Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses beantragen. Mit erfolgter Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses wird die Übertragung sämtlicher von den außenstehenden Aktionären der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien der Gesellschaft auf die Moeller Holding GmbH wirksam.
Weiterhin wurde im Rahmen des Vergleichs die Erledigung des in Folge des am 3. November 1999 zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Rechtsvorgängerin der Moeller Holding GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beim Landgericht Köln anhängigen Spruchstellenverfahrens (Az. 82 O 80/03) erklärt.
Felten & Guilleaume AG Schanzenstraße 30 51063 Köln Deutschland
ISIN: DE0005766901 WKN: 576690 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.11.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze Out-Verfahren
TIAG TABBERT-Industrie AG: Ankündigung der Einleitung eines Squeeze Out ...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TIAG TABBERT-Industrie AG, Sandweg 1, 36391 Sinntal-Mottgers
Stammaktien notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse Berlin-
Bremen unter WKN 748260, ISIN DE 0007482606
Ankündigung der Einleitung eines Squeeze Out-Verfahrens durch die KNAUS
Aktiengesellschaft
Die KNAUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Jandelsbrunn als Mehrheitsaktionärin
der TIAG TABBERT-Industrie AG hat der TIAG TABBERT-Industrie AG heute
mitgeteilt, dass die KNAUS Aktiengesellschaft mit weiteren Aktionären der TIAG
TABBERT-Industrie AG Einigkeit über den Erwerb der von diesen Aktionären
gehaltenen Aktien an der TIAG TABBERT-Industrie AG in einem Umfang erzielt
hat, der die KNAUS Aktiengesellschaft in die Lage versetzen wird, ein
Verfahren zur Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien
der TIAG TABBERT-Industrie AG auf die KNAUS Aktiengesellschaft als
Hauptaktionärin (Squeeze Out-Verfahren) gemäß § 327 a ff AktG einzuleiten. Die
KNAUS Aktiengesellschaft hat der TIAG TABBERT-Industrie AG heute des weiteren
mitgeteilt, dass die KNAUS Aktiengesellschaft das Verfahren gemäß § 327 a ff
AktG unmittelbar im Anschluss an den kurzfristig zu erwartenden Vollzug dieser
Aktienerwerbe einleiten werde.
Sinntal-Mottgers, 16.11.2005
Der Vorstand
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft
Sandweg 1
36391 Sinntal-Mottgers
Deutschland
ISIN: DE0007482606
WKN: 748260
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.11.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:37 17.11.2005
Squeeze Out-Verfahren
TIAG TABBERT-Industrie AG: Ankündigung der Einleitung eines Squeeze Out ...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TIAG TABBERT-Industrie AG, Sandweg 1, 36391 Sinntal-Mottgers
Stammaktien notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse Berlin-
Bremen unter WKN 748260, ISIN DE 0007482606
Ankündigung der Einleitung eines Squeeze Out-Verfahrens durch die KNAUS
Aktiengesellschaft
Die KNAUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Jandelsbrunn als Mehrheitsaktionärin
der TIAG TABBERT-Industrie AG hat der TIAG TABBERT-Industrie AG heute
mitgeteilt, dass die KNAUS Aktiengesellschaft mit weiteren Aktionären der TIAG
TABBERT-Industrie AG Einigkeit über den Erwerb der von diesen Aktionären
gehaltenen Aktien an der TIAG TABBERT-Industrie AG in einem Umfang erzielt
hat, der die KNAUS Aktiengesellschaft in die Lage versetzen wird, ein
Verfahren zur Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien
der TIAG TABBERT-Industrie AG auf die KNAUS Aktiengesellschaft als
Hauptaktionärin (Squeeze Out-Verfahren) gemäß § 327 a ff AktG einzuleiten. Die
KNAUS Aktiengesellschaft hat der TIAG TABBERT-Industrie AG heute des weiteren
mitgeteilt, dass die KNAUS Aktiengesellschaft das Verfahren gemäß § 327 a ff
AktG unmittelbar im Anschluss an den kurzfristig zu erwartenden Vollzug dieser
Aktienerwerbe einleiten werde.
Sinntal-Mottgers, 16.11.2005
Der Vorstand
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft
Sandweg 1
36391 Sinntal-Mottgers
Deutschland
ISIN: DE0007482606
WKN: 748260
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.11.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:37 17.11.2005
Nachrichten: G. Kromschröder: Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden
Die Gesellschaft hat heute davon Kenntnis erhalten, dass der Gewinnabführungsvertrag vom 28. September 2005 zwischen der G. Kromschröder Aktiengesellschaft als gewinnabführender Gesellschaft und der Elster GMC Holding GmbH, bislang firmierend unter RI-Industrie Holding GmbH, als anderem Vertragsteil am 17. November 2005 durch Eintragung in das Handelsregister der G. Kromschröder Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Osnabrück wirksam geworden ist.
Die Hauptversammlung der G. Kromschröder Aktiengesellschaft hatte dem Gewinnabführungsvertrag am 9. November 2005 zugestimmt. Der Gewinnabführungsvertrag sieht für die außenstehenden Aktionäre einen Ausgleich gem. § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,58 (netto gegenwärtig EUR 1,27) je Stückaktie der G. Kromschröder Aktiengesellschaft und eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 27,87 je Stückaktie der G. Kromschröder Aktiengesellschaft vor.
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21.11.2005 12:26 Redakteur: mba Artikel drucken © 2005 GSC Research
21.11.2005 - 19:02 Uhr
euro adhoc: Pilkington Deutschland AG / Recht<wbr>/Prozesse / Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Pilkington Deutschland AG
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
21.11.2005
In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch den der Pilkington Deutschland AG am 21.11.2005 bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005 eine Entscheidung ergangen.
Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.
Pilkington Deutschland AG Essen
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 21.11.2005 18:27:09
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung Michael Kiefer Telefon 0201/125-5231 Telefax 0201/125-5025 Pilkington Deutschland AG http://www.pilkington.de PLK Alfredstr. 236 Deutschland DE-45133 Essen +49 (0)201 125 Baustoffe
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Die Gesellschaft hat heute davon Kenntnis erhalten, dass der Gewinnabführungsvertrag vom 28. September 2005 zwischen der G. Kromschröder Aktiengesellschaft als gewinnabführender Gesellschaft und der Elster GMC Holding GmbH, bislang firmierend unter RI-Industrie Holding GmbH, als anderem Vertragsteil am 17. November 2005 durch Eintragung in das Handelsregister der G. Kromschröder Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Osnabrück wirksam geworden ist.
Die Hauptversammlung der G. Kromschröder Aktiengesellschaft hatte dem Gewinnabführungsvertrag am 9. November 2005 zugestimmt. Der Gewinnabführungsvertrag sieht für die außenstehenden Aktionäre einen Ausgleich gem. § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,58 (netto gegenwärtig EUR 1,27) je Stückaktie der G. Kromschröder Aktiengesellschaft und eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 27,87 je Stückaktie der G. Kromschröder Aktiengesellschaft vor.
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21.11.2005 12:26 Redakteur: mba Artikel drucken © 2005 GSC Research
21.11.2005 - 19:02 Uhr
euro adhoc: Pilkington Deutschland AG / Recht<wbr>/Prozesse / Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Pilkington Deutschland AG
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
21.11.2005
In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch den der Pilkington Deutschland AG am 21.11.2005 bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005 eine Entscheidung ergangen.
Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.
Pilkington Deutschland AG Essen
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 21.11.2005 18:27:09
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung Michael Kiefer Telefon 0201/125-5231 Telefax 0201/125-5025 Pilkington Deutschland AG http://www.pilkington.de PLK Alfredstr. 236 Deutschland DE-45133 Essen +49 (0)201 125 Baustoffe
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21.11.2005 - 19:02 Uhr
euro adhoc: Pilkington Deutschland AG / Recht<wbr>/Prozesse / Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Pilkington Deutschland AG
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
21.11.2005
In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch den der Pilkington Deutschland AG am 21.11.2005 bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005 eine Entscheidung ergangen.
Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.
Pilkington Deutschland AG Essen
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 21.11.2005 18:27:09
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung Michael Kiefer Telefon 0201/125-5231 Telefax 0201/125-5025 Pilkington Deutschland AG http://www.pilkington.de PLK Alfredstr. 236 Deutschland DE-45133 Essen +49 (0)201 125 Baustoffe
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... und was gibt`s unter dem Strich?
euro adhoc: Pilkington Deutschland AG / Recht<wbr>/Prozesse / Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Pilkington Deutschland AG
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
21.11.2005
In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch den der Pilkington Deutschland AG am 21.11.2005 bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005 eine Entscheidung ergangen.
Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.
Pilkington Deutschland AG Essen
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 21.11.2005 18:27:09
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung Michael Kiefer Telefon 0201/125-5231 Telefax 0201/125-5025 Pilkington Deutschland AG http://www.pilkington.de PLK Alfredstr. 236 Deutschland DE-45133 Essen +49 (0)201 125 Baustoffe
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... und was gibt`s unter dem Strich?
DGAP-Ad hoc: Kaufhalle AG <KHA>
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Abfindung beim Squeeze-out
Kaufhalle AG : Abfindung beim Squeeze-out EUR 159 je Stückaktie
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Abfindung beim Squeeze-out EUR 159 je Stückaktie
Die am 18. Dezember 2003 von der Hauptversammlung der Kaufhalle AG
beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Hauptaktionärin ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainzer Straße
180, 66121 Saarbrücken, ist heute in das Handelsregister der Kaufhalle AG
eingetragen worden. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Hauptaktionärin übergegangen. Die Minderheitsaktionäre haben einen Anspruch
gegen die ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH auf Zahlung einer
Barabfindung.
Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wurde
möglich, nachdem unmittelbar zuvor die Kläger eines Anfechtungsprozesses, in
dem um die Rechtmäßigkeit des Übertragungsbeschlusses gestritten wurde, sich
mit der Kaufhalle AG außergerichtlich geeinigt und daraufhin ihre Klagen
zurückgenommen hatten. In dem außergerichtlichen Vergleich hat die ADAGIO
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH sich verpflichtet, die im
Übertragungsbeschluss angebotene Barabfindung von EUR 133,45 je Stückaktie um
EUR 21,55 je Stückaktie zu erhöhen sowie EUR 4 je Stückaktie als Ausgleich für
Zinsen seit dem 19. Dezember 2003 zu bezahlen, so dass die
Minderheitsaktionäre für jede Stückaktie EUR 159 von der ADAGIO
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH erhalten werden.
Der Vergleich wird im vollen Wortlaut im elektronischen Bundesanzeiger in zwei
überregionalen Börsenblättern, den SdK-AktionärsNews sowie unter www.gse-
research.de veröffentlich. Den Aktionären werden die Modalitäten der
Abwicklung und die für den Empfang der Abfindung erforderlichen Maßnahmen
bekanntgegeben.
Kaufhalle Aktiengesellschaft
Kaufhalle AG
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Deutschland
ISIN: DE0006281306
WKN: 628130
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg und München; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.11.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Abfindung beim Squeeze-out
Kaufhalle AG : Abfindung beim Squeeze-out EUR 159 je Stückaktie
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Abfindung beim Squeeze-out EUR 159 je Stückaktie
Die am 18. Dezember 2003 von der Hauptversammlung der Kaufhalle AG
beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Hauptaktionärin ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainzer Straße
180, 66121 Saarbrücken, ist heute in das Handelsregister der Kaufhalle AG
eingetragen worden. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Hauptaktionärin übergegangen. Die Minderheitsaktionäre haben einen Anspruch
gegen die ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH auf Zahlung einer
Barabfindung.
Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wurde
möglich, nachdem unmittelbar zuvor die Kläger eines Anfechtungsprozesses, in
dem um die Rechtmäßigkeit des Übertragungsbeschlusses gestritten wurde, sich
mit der Kaufhalle AG außergerichtlich geeinigt und daraufhin ihre Klagen
zurückgenommen hatten. In dem außergerichtlichen Vergleich hat die ADAGIO
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH sich verpflichtet, die im
Übertragungsbeschluss angebotene Barabfindung von EUR 133,45 je Stückaktie um
EUR 21,55 je Stückaktie zu erhöhen sowie EUR 4 je Stückaktie als Ausgleich für
Zinsen seit dem 19. Dezember 2003 zu bezahlen, so dass die
Minderheitsaktionäre für jede Stückaktie EUR 159 von der ADAGIO
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH erhalten werden.
Der Vergleich wird im vollen Wortlaut im elektronischen Bundesanzeiger in zwei
überregionalen Börsenblättern, den SdK-AktionärsNews sowie unter www.gse-
research.de veröffentlich. Den Aktionären werden die Modalitäten der
Abwicklung und die für den Empfang der Abfindung erforderlichen Maßnahmen
bekanntgegeben.
Kaufhalle Aktiengesellschaft
Kaufhalle AG
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Deutschland
ISIN: DE0006281306
WKN: 628130
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg und München; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.11.2005
28.11.2005 - 18:33 Uhr
DGAP-Ad hoc: Vattenfall Europe AG <DE0006012008>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
Vattenfall Europe AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft und Hauptaktionärin der Vattenfall Europe AG hat dieser mit am 28.11.2005 eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass die Vattenfall AB die den Minderheitsaktionären der Vattenfall Europe AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu gewährende angemessene Barabfindung auf den Betrag von Euro 38,24 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Vattenfall Europe AG festgelegt hat.
Die Vattenfall AB hat der Vattenfall Europe AG weiterhin mitgeteilt, dass dieser Festsetzung der Barabfindung der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Vattenfall Europe-Aktie der letzten drei Monate vor dem Tag der Bekanntgabe des Squeeze Out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Vattenfall Europe AG vom 4. August 2005 zu Grunde liegt.
Berlin, den 28. November 2005
Vattenfall Europe AG Der Vorstand
Vattenfall Europe AG Chausseestr. 23 10115 Berlin Deutschland
ISIN: DE0006012008 WKN: 601200 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und München. Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard) und Hannover; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.11.2005
DGAP-Ad hoc: Vattenfall Europe AG <DE0006012008>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
Vattenfall Europe AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft und Hauptaktionärin der Vattenfall Europe AG hat dieser mit am 28.11.2005 eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass die Vattenfall AB die den Minderheitsaktionären der Vattenfall Europe AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu gewährende angemessene Barabfindung auf den Betrag von Euro 38,24 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Vattenfall Europe AG festgelegt hat.
Die Vattenfall AB hat der Vattenfall Europe AG weiterhin mitgeteilt, dass dieser Festsetzung der Barabfindung der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Vattenfall Europe-Aktie der letzten drei Monate vor dem Tag der Bekanntgabe des Squeeze Out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Vattenfall Europe AG vom 4. August 2005 zu Grunde liegt.
Berlin, den 28. November 2005
Vattenfall Europe AG Der Vorstand
Vattenfall Europe AG Chausseestr. 23 10115 Berlin Deutschland
ISIN: DE0006012008 WKN: 601200 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und München. Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard) und Hannover; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.11.2005
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
Walter Aktiengesellschaft,
Tübingen
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juni 2005 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf die Sandvik Holding GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG
(Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 22. Dezember 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Tübingen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Walter Aktiengesellschaft auf die Sandvik Holding GmbH über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert DE0007752909
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 22. Dezember 2005
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Amtlicher Markt – General Standard
Walter Aktiengesellschaft,
Tübingen
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juni 2005 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf die Sandvik Holding GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG
(Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 22. Dezember 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Tübingen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Walter Aktiengesellschaft auf die Sandvik Holding GmbH über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert DE0007752909
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 22. Dezember 2005
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2005
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
MIS AG
Darmstadt
Bekanntmachung gemäß § 248a, § 249 Abs. 1 Satz 1, § 149 Abs. 2 und 3 Aktiengesetz
Die außerordentliche Hauptversammlung der MIS AG vom 24. Januar 2005 hat auf Verlangen der Systems Union Group plc. (Hauptaktionärin) die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MIS AG auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EURO 10,11 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie ohne Nennbetrag beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben insgesamt 18 Aktionäre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 18 O 86/05 beim Landgericht Darmstadt geführt worden. Mit 17 Klägern haben die beklagte MIS AG und die Systems Union Group plc. im Wege des schriftlichen Verfahrens nach § 278 ZPO im August 2005 auf Empfehlung des Gerichts einen gerichtlichen Teilvergleich zur Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Rechtsstreits geschlossen. Dieser Prozessvergleich sieht für alle Minderheitsaktionäre im Sinne von § 327 a AktG eine Erhöhung der Barabfindung auf EURO 12,50 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie vor, sobald der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin in das Handelsregister eingetragen ist.
Am 9. Januar haben der verbleibende Kläger Arno H. Menzel, der dem Prozessvergleich vom August 2005 nicht beigetreten war, und die Hauptaktionärin Systems Union Group plc. eine außergerichtliche Einigung über die nunmehr vollständige Beendigung des Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahrens gegen die beklagte MIS AG erzielt. Infolge dieses außergerichtlichen Vergleichs hat der letzte verbliebene Kläger seine gegen die MIS AG gerichtete Klage am 9. Januar 2006 zurückgenommen.
Nachfolgend ist der außergerichtliche Vergleich im vollen Wortlaut wiedergegeben:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herrn Arno H. Menzel seine Anfechtungsklage vor Landgericht Darmstadt mit dem Aktenzeichen 18 O 86/05 zurücknimmt. Dementsprechend wird der Prozessbevollmächtigte von Herrn Menzel, Herr Rechtsanwalt Jung, am heutigen Tage einen entsprechenden Schriftsatz an das Landgericht Darmstadt übersenden, in dem die Rücknahme der Klage erklärt wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr Menzel ebenso behandelt wird wie die Kläger gemäß Prozessvergleich, wie er im Bundesanzeiger vom 30.08.2005 veröffentlicht worden ist.
Zur Abgeltung der außergerichtlichen Kosten erhält der Prozessbevollmächtigte von Herrn Menzel (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) einen Betrag von EUR 10.000.
2. Weiterhin stimmen die Parteien dahingehend überein, dass das beim Landgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 18 O 506/05 rechtshängige Freigabeverfahren ebenfalls beendet werden soll. Dementsprechend wird die Systems Union Group Plc. darauf hinwirken, dass MIS AG ihren Antrag gegenüber dem Landgericht Darmstadt zurücknimmt, sobald ihr die Klagerücknahme des Klägers Menzel im Verfahren 18 O 86/05 zugegangen ist.
Systems Union Group Plc. stellt Herrn Menzel von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Freigabeverfahrens frei.
3. Systems Union Group Plc. stellt Herrn Menzel auch von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens 12 W 186/05 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt frei.
4. Systems Union wird darauf hinwirken, dass die MIS AG den Text dieses außergerichtlichen Vergleichs voll inhaltlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sollte die MIS AG ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann sie daraus keine Rechte gegen Herrn Menzel herleiten.
11. Januar 2006
Der Vorstand
Darmstadt
Bekanntmachung gemäß § 248a, § 249 Abs. 1 Satz 1, § 149 Abs. 2 und 3 Aktiengesetz
Die außerordentliche Hauptversammlung der MIS AG vom 24. Januar 2005 hat auf Verlangen der Systems Union Group plc. (Hauptaktionärin) die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MIS AG auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EURO 10,11 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie ohne Nennbetrag beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben insgesamt 18 Aktionäre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 18 O 86/05 beim Landgericht Darmstadt geführt worden. Mit 17 Klägern haben die beklagte MIS AG und die Systems Union Group plc. im Wege des schriftlichen Verfahrens nach § 278 ZPO im August 2005 auf Empfehlung des Gerichts einen gerichtlichen Teilvergleich zur Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Rechtsstreits geschlossen. Dieser Prozessvergleich sieht für alle Minderheitsaktionäre im Sinne von § 327 a AktG eine Erhöhung der Barabfindung auf EURO 12,50 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie vor, sobald der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin in das Handelsregister eingetragen ist.
Am 9. Januar haben der verbleibende Kläger Arno H. Menzel, der dem Prozessvergleich vom August 2005 nicht beigetreten war, und die Hauptaktionärin Systems Union Group plc. eine außergerichtliche Einigung über die nunmehr vollständige Beendigung des Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahrens gegen die beklagte MIS AG erzielt. Infolge dieses außergerichtlichen Vergleichs hat der letzte verbliebene Kläger seine gegen die MIS AG gerichtete Klage am 9. Januar 2006 zurückgenommen.
Nachfolgend ist der außergerichtliche Vergleich im vollen Wortlaut wiedergegeben:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herrn Arno H. Menzel seine Anfechtungsklage vor Landgericht Darmstadt mit dem Aktenzeichen 18 O 86/05 zurücknimmt. Dementsprechend wird der Prozessbevollmächtigte von Herrn Menzel, Herr Rechtsanwalt Jung, am heutigen Tage einen entsprechenden Schriftsatz an das Landgericht Darmstadt übersenden, in dem die Rücknahme der Klage erklärt wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr Menzel ebenso behandelt wird wie die Kläger gemäß Prozessvergleich, wie er im Bundesanzeiger vom 30.08.2005 veröffentlicht worden ist.
Zur Abgeltung der außergerichtlichen Kosten erhält der Prozessbevollmächtigte von Herrn Menzel (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) einen Betrag von EUR 10.000.
2. Weiterhin stimmen die Parteien dahingehend überein, dass das beim Landgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 18 O 506/05 rechtshängige Freigabeverfahren ebenfalls beendet werden soll. Dementsprechend wird die Systems Union Group Plc. darauf hinwirken, dass MIS AG ihren Antrag gegenüber dem Landgericht Darmstadt zurücknimmt, sobald ihr die Klagerücknahme des Klägers Menzel im Verfahren 18 O 86/05 zugegangen ist.
Systems Union Group Plc. stellt Herrn Menzel von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Freigabeverfahrens frei.
3. Systems Union Group Plc. stellt Herrn Menzel auch von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens 12 W 186/05 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt frei.
4. Systems Union wird darauf hinwirken, dass die MIS AG den Text dieses außergerichtlichen Vergleichs voll inhaltlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sollte die MIS AG ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann sie daraus keine Rechte gegen Herrn Menzel herleiten.
11. Januar 2006
Der Vorstand
Bei Degussa muss in den nächsten Tagen das Angebot mit Nachbesserungsklausel kommen. Dann geht der Kurs wieder Richtung 44-45. Aktuell noch billig bei 42,60 zu haben - gerade mal 1,5% Aufschlag.
Nachrichten: KBC Bank Deutschland: Squeeze-out
Die KBC Bank NV hat an die KBC Bank Deutschland AG gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der KBC Bank Deutschland AG in ihrer nächsten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die KBC Bank NV gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. "Squeeze-out") fassen soll. Die KBC Bank NV verfügt unmittelbar und mittelbar über eine Beteiligung von 99,76% an der KBC Bank Deutschland AG. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die KBC Bank NV wird die angemessene Barabfindung auf der Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens festlegen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer überprüft. Die KBC Bank Deutschland AG wird den verlangten Beschluss auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung setzen.
Die KBC Bank NV hat an die KBC Bank Deutschland AG gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der KBC Bank Deutschland AG in ihrer nächsten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die KBC Bank NV gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. "Squeeze-out") fassen soll. Die KBC Bank NV verfügt unmittelbar und mittelbar über eine Beteiligung von 99,76% an der KBC Bank Deutschland AG. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die KBC Bank NV wird die angemessene Barabfindung auf der Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens festlegen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer überprüft. Die KBC Bank Deutschland AG wird den verlangten Beschluss auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung setzen.
25.01.2006 - 18:05 Uhr
DGAP-Ad hoc: TIAG TABBERT-Industrie AG <DE0007482606>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Squeeze Out - Festlegung der Barabfindung
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze Out - Festlegung der Barabfindung
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft: Festlegung der Barabfindung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft Sandweg 1 36391 Sinntal-Mottgers
Stammaktien notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse Berlin-Bremen unter WKN 748260, ISIN DE 0007482606
Squeeze Out-Abfindung auf 11,50 EUR festgelegt
Die KNAUS Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin hat uns heute mitgeteilt, dass sie die im Rahmen des beabsichtigten Squeeze Out den Minderheitsaktionären zu gewährende Barabfindung auf 11,50 EUR je Aktie festgelegt hat. Das Squeeze Out-Verfahren war von der KNAUS Aktiengesellschaft im Dezember 2005 durch ein Verlangen gemäß § 327a AktG eingeleitet worden. Über den Squeeze Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 31. März 2006 stattfinden wird.
Sinntal-Mottgers, 25. Januar 2006
Der Vorstand
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft Sandweg 1 36391 Sinntal-Mottgers Deutschland
ISIN: DE0007482606 WKN: 748260 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.01.2006
DGAP-Ad hoc: TIAG TABBERT-Industrie AG <DE0007482606>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Squeeze Out - Festlegung der Barabfindung
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Squeeze Out - Festlegung der Barabfindung
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft: Festlegung der Barabfindung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft Sandweg 1 36391 Sinntal-Mottgers
Stammaktien notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse Berlin-Bremen unter WKN 748260, ISIN DE 0007482606
Squeeze Out-Abfindung auf 11,50 EUR festgelegt
Die KNAUS Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin hat uns heute mitgeteilt, dass sie die im Rahmen des beabsichtigten Squeeze Out den Minderheitsaktionären zu gewährende Barabfindung auf 11,50 EUR je Aktie festgelegt hat. Das Squeeze Out-Verfahren war von der KNAUS Aktiengesellschaft im Dezember 2005 durch ein Verlangen gemäß § 327a AktG eingeleitet worden. Über den Squeeze Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 31. März 2006 stattfinden wird.
Sinntal-Mottgers, 25. Januar 2006
Der Vorstand
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft Sandweg 1 36391 Sinntal-Mottgers Deutschland
ISIN: DE0007482606 WKN: 748260 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.01.2006
Degussa fängt an zu laufen ....
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
AVA: Gerichtlicher Vergleich mit Squeeze-out-Klägern
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft,
Bielefeld, und die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Hamburg, haben am 27. Januar
2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern
geschlossen,
die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 über die Übertragung der
Aktien der
Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der
Verbraucher
Aktiengesellschaft auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG gegen Gewährung
einer
Barabfindung in Höhe von Euro 45,32 je Aktie (Squeeze-out-Beschluss) sowie
zum
Teil auch gegen weitere auf dieser Hauptversammlung gefasste Beschlüsse
erhoben haben. Der Vergleich ist aufschiebend bedingt durch die Zustimmung von
6 verbleibenden Klägern. Die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG verpflichtet sich
in
dem Vergleich, die von ihr festgelegte Barabfindung um Euro 2,18 auf Euro
47,50 je Stückaktie zu erhöhen. Sofern der Vergleich infolge des
Bedingungseintritts wirksam wird, werden sämtliche beim Landgericht
Bielefeld
anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der AVA
Allgemeine
Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft (Az. 15 O 154/05)
beendet.
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft wird
sich in diesem Fall um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses
in das Handelsregister bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche
Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG als
Hauptaktionärin
gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von Euro 47,50 je Stückaktie
übergehen.
Bielefeld, den 27.1.2006
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
Der Vorstand
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
Fuggerstraße 11
33689 Bielefeld
Deutschland
ISIN: DE0005088504
WKN: 508850
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, Hannover und
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.01.2006
(END) Dow Jones Newswires
January 27, 2006 08:37 ET (13:37 GMT)
AVA: Gerichtlicher Vergleich mit Squeeze-out-Klägern
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft,
Bielefeld, und die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Hamburg, haben am 27. Januar
2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern
geschlossen,
die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 über die Übertragung der
Aktien der
Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der
Verbraucher
Aktiengesellschaft auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG gegen Gewährung
einer
Barabfindung in Höhe von Euro 45,32 je Aktie (Squeeze-out-Beschluss) sowie
zum
Teil auch gegen weitere auf dieser Hauptversammlung gefasste Beschlüsse
erhoben haben. Der Vergleich ist aufschiebend bedingt durch die Zustimmung von
6 verbleibenden Klägern. Die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG verpflichtet sich
in
dem Vergleich, die von ihr festgelegte Barabfindung um Euro 2,18 auf Euro
47,50 je Stückaktie zu erhöhen. Sofern der Vergleich infolge des
Bedingungseintritts wirksam wird, werden sämtliche beim Landgericht
Bielefeld
anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der AVA
Allgemeine
Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft (Az. 15 O 154/05)
beendet.
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft wird
sich in diesem Fall um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses
in das Handelsregister bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche
Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG als
Hauptaktionärin
gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von Euro 47,50 je Stückaktie
übergehen.
Bielefeld, den 27.1.2006
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
Der Vorstand
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
Fuggerstraße 11
33689 Bielefeld
Deutschland
ISIN: DE0005088504
WKN: 508850
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, Hannover und
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.01.2006
(END) Dow Jones Newswires
January 27, 2006 08:37 ET (13:37 GMT)
Einstellung der Preisfeststellung bei MIS wegen Eintragung des Squeeze-out
Nachrichten: SAP SI: Mutterkonzern treibt Squeeze-out voran
Der Hauptaktionär der SAP SI AG (SAP SI), die SAP AG, Walldorf (SAP AG), hat dem Vorstand der SAP SI heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SAP SI AG (Minderheitsaktionäre) auf die SAP AG als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG ("Squeeze-out") auf EUR 38,83 je Stückaktie festgelegt wurde. Über den Squeeze-out soll in der für den 28. und, soweit erforderlich, 29. April 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der SAP SI Beschluss gefasst werden.
Announcements: Armstrong DLW AG: Vergleich zur außerordentlichen HV vom 2. Dezember 2005
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Armstrong DLW AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.
Hinweis: am Ende dieser Seite finden Sie diese Bekanntmachung in gelayouteter und druckfähiger Form als pdf-Datei.
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Armstrong DLW AG, Bietigheim-Bissingen
- Wertpapier-Kenn-Nr. 551 800 -
Bekanntmachung
Die außerordentliche Hauptversammlung der Armstrong DLW AG, Bietigheim-Bissingen, vom 2. Dezember 2005 hatte beschlossen, die Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Armstrong World Industries GmbH mit Sitz in Münster gegen Gewährung einer Barabfindung zu übertragen. Gegen den Übertragungsbeschluss hatten einzelne Aktionäre der Gesellschaft Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Zwei der erhobenen Klagen waren darüber hinaus auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses der Armstrong DLW AG für das Geschäftsjahr 2004 gerichtet. Die Klagen wurden bei dem Landgericht Heilbronn unter dem führenden Aktenzeichen 21 O 155/05 KfH zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Sämtliche Klagen sind durch Prozessvergleich erledigt worden. In dem Vergleich haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Rechtsstreit ist damit beendet. Der Übertragungsbeschluss ist in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.
Nachfolgend wird auszugsweise der Wortlaut des Prozessvergleichs (Vorbemerkung, Abschnitt A.), wie zwischen den Parteien vereinbart, wiedergegeben:
Vorbemerkung
Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten, an deren Grundkapital die Hauptaktionärin mit rd. 96,42 % beteiligt ist. Am 2. Dezember 2005 hat die Beklagte eine außerordentliche Hauptversammlung in Bietigheim-Bissingen abgehalten. Diese Hauptversammlung hat unter dem einzigen Tagesordnungspunkt auf Verlangen der Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der Beklagten auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 2,11 für je eine Stückaktie der Beklagten beschlossen (nachfolgend "Übertragungsbeschluss").
Gegen den Übertragungsbeschluss haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Heilbronn erhoben. Die Klägerin zu 2. und die Klägerin zu 3. haben darüber hinaus noch Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses der Beklagten zum 31. Dezember 2004 erhoben.
Sämtliche Klagen sind mit Beschluss des LG Heilbronn vom 4. Januar 2006 unter dem führenden Aktenzeichen 21 O 155/05 KfH ("Rechtsstreit") verbunden worden. Die Hauptaktionärin ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetreten.
Zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits und unter Berücksichtigung der mit jedem Rechtsstreit für die Beteiligten verbundenen Unwägbarkeiten halten die Parteien eine vergleichsweise Einigung für sinnvoll.
Auch das Gericht befürwortet eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Kläger, die Beklagte und die Beigetretene (gemeinsam die "Parteien") folgendes:
A. Erhöhung der Barabfindung
1. Die Hauptaktionärin verpflichtet sich gegenüber jedem Minderheitsaktionär der Beklagten zusätzlich zu der im Fall der Eintragung des Übertragungsbeschlusses geschuldeten Barabfindung in Höhe von Euro 2,11 je Stückaktie der Beklagten, die durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 2. Dezember 2005 ("Übertragungsbeschluss") festgesetzt wurde ("Barabfindung"), einen weiteren Betrag in Höhe von 44 Cent (in Worten: vierundvierzig Cent) je übertragener Stückaktie der Beklagten ("Zuzahlung") zu zahlen. Die Barabfindung und die Zuzahlung ergeben zusammen einen Betrag von Euro 2,55 je Stückaktie.
2. Der Anspruch auf Zuzahlung entsteht erst, wenn der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der Beklagten eingetragen worden ist. Die Zuzahlung ist zahlbar mit der Barabfindung und unter den Voraussetzungen, unter denen die Barabfindung zahlbar ist. Die Beklagte wird unverzüglich nach Beendigung des Rechtsstreits die Eintragung des Übertragungsbeschlusses beim zuständigen Handelsregister beantragen.
3. Die Zuzahlung wird für die Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei ausbezahlt. Das Verfahren der Auszahlung wird mit der Bekanntmachung über die Abwicklung der Barabfindung und der Einreichung der Aktien veröffentlicht.
4. Soweit nach erfolgter Eintragung des Übertragungsbeschlusses das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige Gericht auf Antrag in einem Spruchverfahren gem. § 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz eine höhere Barabfindung als Euro 2,55 je übertragener Stückaktie als angemessene Abfindung festsetzt oder zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung als Euro 2,55 je übertragener Stückaktie vereinbart wird, ist die Hauptaktionärin lediglich zur Zahlung dieses Euro 2,55 übersteigenden Betrags an die Minderheitsaktionäre verpflichtet. Die Zuzahlung wird auf eine etwaige im Spruchverfahren festgesetzte Erhöhung der Abfindung über Euro 2,11 je Stückaktie hinaus angerechnet und gilt als Vorauszahlung auf eine solche Erhöhung.
Bietigheim-Bissingen, im Januar 2006
Armstrong DLW AG
- Der Vorstand -
Der Hauptaktionär der SAP SI AG (SAP SI), die SAP AG, Walldorf (SAP AG), hat dem Vorstand der SAP SI heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SAP SI AG (Minderheitsaktionäre) auf die SAP AG als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG ("Squeeze-out") auf EUR 38,83 je Stückaktie festgelegt wurde. Über den Squeeze-out soll in der für den 28. und, soweit erforderlich, 29. April 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der SAP SI Beschluss gefasst werden.
Announcements: Armstrong DLW AG: Vergleich zur außerordentlichen HV vom 2. Dezember 2005
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Armstrong DLW AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.
Hinweis: am Ende dieser Seite finden Sie diese Bekanntmachung in gelayouteter und druckfähiger Form als pdf-Datei.
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Armstrong DLW AG, Bietigheim-Bissingen
- Wertpapier-Kenn-Nr. 551 800 -
Bekanntmachung
Die außerordentliche Hauptversammlung der Armstrong DLW AG, Bietigheim-Bissingen, vom 2. Dezember 2005 hatte beschlossen, die Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Armstrong World Industries GmbH mit Sitz in Münster gegen Gewährung einer Barabfindung zu übertragen. Gegen den Übertragungsbeschluss hatten einzelne Aktionäre der Gesellschaft Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Zwei der erhobenen Klagen waren darüber hinaus auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses der Armstrong DLW AG für das Geschäftsjahr 2004 gerichtet. Die Klagen wurden bei dem Landgericht Heilbronn unter dem führenden Aktenzeichen 21 O 155/05 KfH zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Sämtliche Klagen sind durch Prozessvergleich erledigt worden. In dem Vergleich haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Rechtsstreit ist damit beendet. Der Übertragungsbeschluss ist in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.
Nachfolgend wird auszugsweise der Wortlaut des Prozessvergleichs (Vorbemerkung, Abschnitt A.), wie zwischen den Parteien vereinbart, wiedergegeben:
Vorbemerkung
Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten, an deren Grundkapital die Hauptaktionärin mit rd. 96,42 % beteiligt ist. Am 2. Dezember 2005 hat die Beklagte eine außerordentliche Hauptversammlung in Bietigheim-Bissingen abgehalten. Diese Hauptversammlung hat unter dem einzigen Tagesordnungspunkt auf Verlangen der Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der Beklagten auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 2,11 für je eine Stückaktie der Beklagten beschlossen (nachfolgend "Übertragungsbeschluss").
Gegen den Übertragungsbeschluss haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Heilbronn erhoben. Die Klägerin zu 2. und die Klägerin zu 3. haben darüber hinaus noch Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses der Beklagten zum 31. Dezember 2004 erhoben.
Sämtliche Klagen sind mit Beschluss des LG Heilbronn vom 4. Januar 2006 unter dem führenden Aktenzeichen 21 O 155/05 KfH ("Rechtsstreit") verbunden worden. Die Hauptaktionärin ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetreten.
Zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits und unter Berücksichtigung der mit jedem Rechtsstreit für die Beteiligten verbundenen Unwägbarkeiten halten die Parteien eine vergleichsweise Einigung für sinnvoll.
Auch das Gericht befürwortet eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Kläger, die Beklagte und die Beigetretene (gemeinsam die "Parteien") folgendes:
A. Erhöhung der Barabfindung
1. Die Hauptaktionärin verpflichtet sich gegenüber jedem Minderheitsaktionär der Beklagten zusätzlich zu der im Fall der Eintragung des Übertragungsbeschlusses geschuldeten Barabfindung in Höhe von Euro 2,11 je Stückaktie der Beklagten, die durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 2. Dezember 2005 ("Übertragungsbeschluss") festgesetzt wurde ("Barabfindung"), einen weiteren Betrag in Höhe von 44 Cent (in Worten: vierundvierzig Cent) je übertragener Stückaktie der Beklagten ("Zuzahlung") zu zahlen. Die Barabfindung und die Zuzahlung ergeben zusammen einen Betrag von Euro 2,55 je Stückaktie.
2. Der Anspruch auf Zuzahlung entsteht erst, wenn der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der Beklagten eingetragen worden ist. Die Zuzahlung ist zahlbar mit der Barabfindung und unter den Voraussetzungen, unter denen die Barabfindung zahlbar ist. Die Beklagte wird unverzüglich nach Beendigung des Rechtsstreits die Eintragung des Übertragungsbeschlusses beim zuständigen Handelsregister beantragen.
3. Die Zuzahlung wird für die Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei ausbezahlt. Das Verfahren der Auszahlung wird mit der Bekanntmachung über die Abwicklung der Barabfindung und der Einreichung der Aktien veröffentlicht.
4. Soweit nach erfolgter Eintragung des Übertragungsbeschlusses das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige Gericht auf Antrag in einem Spruchverfahren gem. § 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz eine höhere Barabfindung als Euro 2,55 je übertragener Stückaktie als angemessene Abfindung festsetzt oder zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung als Euro 2,55 je übertragener Stückaktie vereinbart wird, ist die Hauptaktionärin lediglich zur Zahlung dieses Euro 2,55 übersteigenden Betrags an die Minderheitsaktionäre verpflichtet. Die Zuzahlung wird auf eine etwaige im Spruchverfahren festgesetzte Erhöhung der Abfindung über Euro 2,11 je Stückaktie hinaus angerechnet und gilt als Vorauszahlung auf eine solche Erhöhung.
Bietigheim-Bissingen, im Januar 2006
Armstrong DLW AG
- Der Vorstand -
15.02.2006
Neuregelungen für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen
Zur heutigen Verabschiedung des Entwurfs eines Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Entwurf des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes soll die EU-Übernahmerichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz regelt den Geltungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bei Unternehmensübernahmen mit grenzüberschreitendem Bezug.
Ziel des Gesetzes ist es, ein einheitliches Schutzniveau bei Übernahmeangeboten und Kontrollerwerben auch für inländische Aktionäre zu etablieren, ohne nationale Besonderheiten aufzugeben. Zudem werden Transparenz und Rechtssicherheit auch bei grenzüberschreitenden Übernahmen erzielt. Die von der Übernahmerichtlinie eingeräumten Spielräume werden im Sinne des Finanzplatzes Deutschland durch nationale Regelungen ausgefüllt.
Ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz bislang nur auf Zielgesellschaften mit Sitz im Inland anwendbar, soll es künftig auch bei Übernahmen von Zielgesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland gelten. Grundsätzlich gilt für gesellschaftsrechtliche Fragen das Recht des Staates, in dem die Zielgesellschaft ihren Sitz hat. Für kapitalmarktrechtliche Fragen ist demgegenüber das Recht des Staates anwendbar, in dem die Wertpapiere der Zielgesellschaft zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Die bei Verhandlung der Übernahmerichtlinie höchst kontroverse Frage, inwieweit Abwehrmechanismen in einem Übernahmeverfahren zulässig sein sollen, wird in dem Sinne entschieden, dass grundsätzlich die nach deutschem Recht zulässigen Abwehrmechanismen erhalten bleiben. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft, eine Übernahme abzuwehren, bleiben erhalten. Ebenso gelten die zulässigen satzungsmäßigen und vertraglichen Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen weiter. Den Gesellschaften wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig auf die Abwehrmöglichkeiten zu verzichten. Dabei können sie von dem Vorbehalt der Reziprozität Gebrauch machen. Gleichzeitig wird den Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, sich den strengeren EU-Regeln zu unterwerfen.
Im Anschluss an ein erfolgreiches Übernahmeverfahren wird dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, die übrigen Aktionäre aus der Gesellschaft auszuschließen (squeeze out). Der Minderheitsaktionär soll seinerseits das Recht erhalten, seine Aktien dem erfolgreichen Bieter anzudienen (sell out).
Der Gesetzentwurf sieht eine Angleichung der Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an die in anderen Bereichen der Finanzmarktaufsicht bestehenden Befugnisse an. Damit soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die in der Vergangenheit vor allem beim Nachweis des Zusammenwirkens mehrerer Aktionäre mit dem Ziel der Kontrollerlangung über eine Zielgesellschaft aufgetreten sind.
Über die Umsetzung der Übernahmerichtlinie hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Reform der Veröffentlichungsvorschriften. Im Gleichlauf mit dem am 14. Dezember 2005 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) tritt an die Stelle der Veröffentlichung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Download:
Entwurf Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (Kabinett 15.02.2006)
http://www.bundesfinanzministerium.de/nsc_true/DE/Service/Do…
(c) Bundesministerium der Finanzen
Herausgegeben vom Referat Information und Publikation des
Bundesministeriums der Finanzen
Wilhelmstraße 97. 37, 10116 Berlin
Telefon 01888.682.3300
Telefax 01888.682.4420
buergerreferat@bmf.bund.de
Meinungen hierzu?
Sell out wäre in Fällen wie Audi ein geeignetes Mittel, dem Grossaktionär die Aktien "aufzudrängen". Das Problem der Bewertung der Aktien ist wie beim Squeeze out nach wie vor schwerwiegend.
Gruss, sparfuchs123
Neuregelungen für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen
Zur heutigen Verabschiedung des Entwurfs eines Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Entwurf des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes soll die EU-Übernahmerichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz regelt den Geltungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bei Unternehmensübernahmen mit grenzüberschreitendem Bezug.
Ziel des Gesetzes ist es, ein einheitliches Schutzniveau bei Übernahmeangeboten und Kontrollerwerben auch für inländische Aktionäre zu etablieren, ohne nationale Besonderheiten aufzugeben. Zudem werden Transparenz und Rechtssicherheit auch bei grenzüberschreitenden Übernahmen erzielt. Die von der Übernahmerichtlinie eingeräumten Spielräume werden im Sinne des Finanzplatzes Deutschland durch nationale Regelungen ausgefüllt.
Ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz bislang nur auf Zielgesellschaften mit Sitz im Inland anwendbar, soll es künftig auch bei Übernahmen von Zielgesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland gelten. Grundsätzlich gilt für gesellschaftsrechtliche Fragen das Recht des Staates, in dem die Zielgesellschaft ihren Sitz hat. Für kapitalmarktrechtliche Fragen ist demgegenüber das Recht des Staates anwendbar, in dem die Wertpapiere der Zielgesellschaft zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Die bei Verhandlung der Übernahmerichtlinie höchst kontroverse Frage, inwieweit Abwehrmechanismen in einem Übernahmeverfahren zulässig sein sollen, wird in dem Sinne entschieden, dass grundsätzlich die nach deutschem Recht zulässigen Abwehrmechanismen erhalten bleiben. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft, eine Übernahme abzuwehren, bleiben erhalten. Ebenso gelten die zulässigen satzungsmäßigen und vertraglichen Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen weiter. Den Gesellschaften wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig auf die Abwehrmöglichkeiten zu verzichten. Dabei können sie von dem Vorbehalt der Reziprozität Gebrauch machen. Gleichzeitig wird den Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, sich den strengeren EU-Regeln zu unterwerfen.
Im Anschluss an ein erfolgreiches Übernahmeverfahren wird dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, die übrigen Aktionäre aus der Gesellschaft auszuschließen (squeeze out). Der Minderheitsaktionär soll seinerseits das Recht erhalten, seine Aktien dem erfolgreichen Bieter anzudienen (sell out).
Der Gesetzentwurf sieht eine Angleichung der Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an die in anderen Bereichen der Finanzmarktaufsicht bestehenden Befugnisse an. Damit soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die in der Vergangenheit vor allem beim Nachweis des Zusammenwirkens mehrerer Aktionäre mit dem Ziel der Kontrollerlangung über eine Zielgesellschaft aufgetreten sind.
Über die Umsetzung der Übernahmerichtlinie hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Reform der Veröffentlichungsvorschriften. Im Gleichlauf mit dem am 14. Dezember 2005 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) tritt an die Stelle der Veröffentlichung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Download:
Entwurf Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (Kabinett 15.02.2006)
http://www.bundesfinanzministerium.de/nsc_true/DE/Service/Do…
(c) Bundesministerium der Finanzen
Herausgegeben vom Referat Information und Publikation des
Bundesministeriums der Finanzen
Wilhelmstraße 97. 37, 10116 Berlin
Telefon 01888.682.3300
Telefax 01888.682.4420
buergerreferat@bmf.bund.de
Meinungen hierzu?
Sell out wäre in Fällen wie Audi ein geeignetes Mittel, dem Grossaktionär die Aktien "aufzudrängen". Das Problem der Bewertung der Aktien ist wie beim Squeeze out nach wie vor schwerwiegend.
Gruss, sparfuchs123
Wie sind die Bedingungen für einen Sell out, wann kann angedient werden?
Weiss jemand ob der Kurssprung bei Glunz was damit zu tun hat?
Weiss jemand ob der Kurssprung bei Glunz was damit zu tun hat?
Um konsequent zu bleiben und Gleichberechtigung zu erhalten, müssten für ein Sell out die gleichen Schwellenwerte bzw. Regelungen gelten wie für einen Squeeze Out, der Meinung bin ich jedenfalls.
Ob Glunz deswegen steigt, weiß ich nicht, den Wert beobachte ich nicht.
Gruss, sparfuchs123
Ob Glunz deswegen steigt, weiß ich nicht, den Wert beobachte ich nicht.
Gruss, sparfuchs123
Hey Fuchs wo bist Du denn noch drin außer Lindner, bzw. welche Werte beobachtest Du denn?
ROUNDUP: RAG schafft Voraussetzung für Squeeze-Out bei Degussa - mehr als 95%
ESSEN (dpa-AFX) - Der Essener RAG-Konzern hat mit dem Überschreiten der 95 Prozent-Schwelle am Spezialchemieunternehmen Degussa die Voraussetzungen für eine Zwangsabfindung der verbleibenden Aktionäre (Squeeze Out) geschaffen. Im Anschluss an den geplanten Squeeze-Out strebe RAG ein Delisting der Degussa und damit die Einstellung des Börsenhandels mit Degussa-Aktien an, teilte das Unternehmen am Freitag in Essen mit. `Wir kommen unserem großen Ziel Börsengang immer näher`, sagte RAG-Chef Werner Müller.
Bis Donnerstagnachmittag wurden RAG 1,09 Prozent der Degussa-Aktien angedient. Zusammen mit dem 42,86-Prozent-Paket von E.ON und den bisher selbst gehaltenen 51,41 Prozent kommt RAG auf einen Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 95,36 Prozent oder 196.090.629 aller Degussa-Aktien.
Die RAG hatte am 27. Januar ein Angebot für die ausstehenden Degussa-Aktien zum Preis von je 42 Euro abgegeben. Noch bis zum 27. Februar haben die Aktionäre Gelegenheit, ihre Aktien der RAG anzudienen./fn/she
Quelle: dpa-AFX
ESSEN (dpa-AFX) - Der Essener RAG-Konzern hat mit dem Überschreiten der 95 Prozent-Schwelle am Spezialchemieunternehmen Degussa die Voraussetzungen für eine Zwangsabfindung der verbleibenden Aktionäre (Squeeze Out) geschaffen. Im Anschluss an den geplanten Squeeze-Out strebe RAG ein Delisting der Degussa und damit die Einstellung des Börsenhandels mit Degussa-Aktien an, teilte das Unternehmen am Freitag in Essen mit. `Wir kommen unserem großen Ziel Börsengang immer näher`, sagte RAG-Chef Werner Müller.
Bis Donnerstagnachmittag wurden RAG 1,09 Prozent der Degussa-Aktien angedient. Zusammen mit dem 42,86-Prozent-Paket von E.ON und den bisher selbst gehaltenen 51,41 Prozent kommt RAG auf einen Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 95,36 Prozent oder 196.090.629 aller Degussa-Aktien.
Die RAG hatte am 27. Januar ein Angebot für die ausstehenden Degussa-Aktien zum Preis von je 42 Euro abgegeben. Noch bis zum 27. Februar haben die Aktionäre Gelegenheit, ihre Aktien der RAG anzudienen./fn/she
Quelle: dpa-AFX
Als ehemaliger Aktionär von ADITRON warte ich eigentlich noch auf eine Zuzahlung aus dem Squeeze-Out durch Rheinmetall aus dem Jahre 2003.
Heute lag jetzt tatsächlich Post im Briefkasten, dass ich für diese Aktien eine Nachzahlung bekomme, allerdings eine, mit der ich nicht gerechnet hatte, nämlich nicht für die Abfindung meiner Aditron-Aktien, sondern für die noch viel ältere Umwandlung meiner ehemaligen KIH-Vorzugsaktien in Aditron-Aktien aus dem Jahre 1999!!
Ich werde dieses unerwartete Geschenk aber auch annehmen.
Rheinmetall AG, Düsseldorf
Ergänzende Bekanntmachung
zur Veröffentlichung vom 31. Januar 2006 im elektronischen Bundesanzeiger über die abschließende Gewährung einer baren Zuzahlung nebst Zinsen aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Mannheim an die ehemaligen Vorzugsaktionäre der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft, Ettlingen, im Zusammenhang mit dem im Jahr 1999 abgeschlossenen Vertrag über die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft auf die ADITRON AG, Düsseldorf, die ihrerseits am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG, Düsseldorf, verschmolzen wurde
– ISIN DE0006921737 / WKN 692173 –
Am 24. März 2000 ist die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft ("KIH"), Ettlingen, als übertragende Gesellschaft auf die ADITRON AG ("ADITRON"), Düsseldorf, als übernehmende Gesellschaft durch Eintragung in das Handelsregister der ADITRON wirksam geworden (die "Verschmelzung"). Die ADITRON ihrerseits ist am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG ("Rheinmetall"), Düsseldorf, verschmolzen worden.
Nach den Bestimmungen des Verschmelzungsvertrages erhielten die ehemaligen, außenstehenden Vorzugsaktionäre der KIH gegen Einreichung von je einer auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktie der KIH im Nennbetrag von DM 50,00 drei auf den Namen lautende Stückaktien der ADITRON. Ehemalige, außenstehende Vorzugsaktionäre der KIH haben durch ein umwandlungsrechtliches Spruchverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Aktenzeichen: 24 AktE 2/00) Ansprüche aus § 15 Abs. 1 UmwG auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses durch Gewährung einer baren Zuzahlung gegen die ADITRON geltend gemacht. Im Rahmen des gerichtlichen Spruchverfahrens erging hierzu am 25. Oktober 2004 durch das Landgericht Mannheim folgender Beschluss:
1. "Der für jede Vorzugsaktie der KIH Kommunikations Industrie Holding AG zu gewährende Ausgleich in Höhe von 3 Stammaktien der ADITRON AG wird um eine bare Zuzahlung erhöht; diese wird auf 6,38 € je Vorzugsaktie festgesetzt.
Der Betrag der baren Zuzahlung ist ab 05.05.2000 mit Zinsen p.a. in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Die Anträge auf Erhöhung der baren Zuzahlung als Ausgleich für den Verlust von KIH-Stammaktien werden zurückgewiesen.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
4. Der Geschäftswert wird auf 1,1 Millionen Euro festgesetzt."
Nachdem Beschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des Landgerichts Mannheim in zweiter Instanz durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2006 (Aktenzeichen: 12 W 136/04) zurückgewiesen wurden, ist der Beschluss des Landgerichts Mannheim rechtskräftig geworden.
http://www.rheinmetall.de/index.php?lang=2&fid=1718
Schauen wir mal, wieviel Zuzahlung dann mal noch für den Squeeze-Out von Aditron bezahlt wird.
Heute lag jetzt tatsächlich Post im Briefkasten, dass ich für diese Aktien eine Nachzahlung bekomme, allerdings eine, mit der ich nicht gerechnet hatte, nämlich nicht für die Abfindung meiner Aditron-Aktien, sondern für die noch viel ältere Umwandlung meiner ehemaligen KIH-Vorzugsaktien in Aditron-Aktien aus dem Jahre 1999!!
Ich werde dieses unerwartete Geschenk aber auch annehmen.
Rheinmetall AG, Düsseldorf
Ergänzende Bekanntmachung
zur Veröffentlichung vom 31. Januar 2006 im elektronischen Bundesanzeiger über die abschließende Gewährung einer baren Zuzahlung nebst Zinsen aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Mannheim an die ehemaligen Vorzugsaktionäre der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft, Ettlingen, im Zusammenhang mit dem im Jahr 1999 abgeschlossenen Vertrag über die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft auf die ADITRON AG, Düsseldorf, die ihrerseits am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG, Düsseldorf, verschmolzen wurde
– ISIN DE0006921737 / WKN 692173 –
Am 24. März 2000 ist die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft ("KIH"), Ettlingen, als übertragende Gesellschaft auf die ADITRON AG ("ADITRON"), Düsseldorf, als übernehmende Gesellschaft durch Eintragung in das Handelsregister der ADITRON wirksam geworden (die "Verschmelzung"). Die ADITRON ihrerseits ist am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG ("Rheinmetall"), Düsseldorf, verschmolzen worden.
Nach den Bestimmungen des Verschmelzungsvertrages erhielten die ehemaligen, außenstehenden Vorzugsaktionäre der KIH gegen Einreichung von je einer auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktie der KIH im Nennbetrag von DM 50,00 drei auf den Namen lautende Stückaktien der ADITRON. Ehemalige, außenstehende Vorzugsaktionäre der KIH haben durch ein umwandlungsrechtliches Spruchverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Aktenzeichen: 24 AktE 2/00) Ansprüche aus § 15 Abs. 1 UmwG auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses durch Gewährung einer baren Zuzahlung gegen die ADITRON geltend gemacht. Im Rahmen des gerichtlichen Spruchverfahrens erging hierzu am 25. Oktober 2004 durch das Landgericht Mannheim folgender Beschluss:
1. "Der für jede Vorzugsaktie der KIH Kommunikations Industrie Holding AG zu gewährende Ausgleich in Höhe von 3 Stammaktien der ADITRON AG wird um eine bare Zuzahlung erhöht; diese wird auf 6,38 € je Vorzugsaktie festgesetzt.
Der Betrag der baren Zuzahlung ist ab 05.05.2000 mit Zinsen p.a. in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Die Anträge auf Erhöhung der baren Zuzahlung als Ausgleich für den Verlust von KIH-Stammaktien werden zurückgewiesen.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
4. Der Geschäftswert wird auf 1,1 Millionen Euro festgesetzt."
Nachdem Beschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des Landgerichts Mannheim in zweiter Instanz durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2006 (Aktenzeichen: 12 W 136/04) zurückgewiesen wurden, ist der Beschluss des Landgerichts Mannheim rechtskräftig geworden.
http://www.rheinmetall.de/index.php?lang=2&fid=1718
Schauen wir mal, wieviel Zuzahlung dann mal noch für den Squeeze-Out von Aditron bezahlt wird.
Meldung
03.03.2006 - 14:12 Uhr
DGAP-Adhoc: KBC Bank Deutschland AG - Sonstiges
KBC Bank Deutschland AG / Sonstiges
03.03.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, den 3. März 2006.
Der Hauptaktionär der KBC Bank Deutschland AG, die KBC Bank NV, Brüssel, Belgien, hat dem Vorstand der KBC Bank Deutschland AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der KBC Bank Deutschland AG (Minderheitsaktionäre) auf die KBC Bank NV als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG (Squeeze-out) auf Euro 355,03 je Stückaktie festgelegt wurde. Über den Squeeze-out soll in der für den 5. Mai 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der KBC Bank Deutschland AG Beschluss gefasst werden.
KBC Bank Deutschland AG Wachtstraße 16 28915 Bremen Deutschland
DGAP 03.03.2006
03.03.2006 - 14:12 Uhr
DGAP-Adhoc: KBC Bank Deutschland AG - Sonstiges
KBC Bank Deutschland AG / Sonstiges
03.03.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, den 3. März 2006.
Der Hauptaktionär der KBC Bank Deutschland AG, die KBC Bank NV, Brüssel, Belgien, hat dem Vorstand der KBC Bank Deutschland AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der KBC Bank Deutschland AG (Minderheitsaktionäre) auf die KBC Bank NV als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG (Squeeze-out) auf Euro 355,03 je Stückaktie festgelegt wurde. Über den Squeeze-out soll in der für den 5. Mai 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der KBC Bank Deutschland AG Beschluss gefasst werden.
KBC Bank Deutschland AG Wachtstraße 16 28915 Bremen Deutschland
DGAP 03.03.2006
Nachrichten: Bremer Woll-Kämmerei: Squeeze Out geplant
Der Vorstand der Elders Global Wool Holdings Pty. Ltd. hat den Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Anteil der Stimmrechte an der Bremer Woll-Kämmerei AG nunmehr 95,0% beträgt. Der Vorstand der BWK AG wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Squeeze Out-Verfahrens gemäß § 327a AktG beauftragt. Es werden jetzt die notwendigen Bewertungen und Gutachten in die Wege geleitet. Ziel ist es, in die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Übertragung der Aktien der freien Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung aufzunehmen.
Celanese schließt Vergleich mit Minderheitsaktionären
KRONBERG (Dow Jones)--Die Celanese AG (Nachrichten) und die Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG haben einen gerichtlichen Vergleich mit elf Celanese-Aktionären geschlossen. Wie die Celanese AG am Montag mitteilte, wurden im Rahmen dieser Vereinbarung alle Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG zurückgenommen.
Die am Vergleich beteiligten Aktionäre hätten sich darüber hinaus verpflichtet, die Klagen in den weiteren damit zusammenhängenden Rechtstreitigkeiten zurückzunehmen. Die beteiligten Aktionäre haben laut Celanese weiterhin die Möglichkeit, am anhängigen Spruchverfahren zum Barabfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags teilzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vergleichs ist den weiteren Angaben zufolge die Zusage der Celanese Europe Holding, im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out-Verfahren eine Barabfindung von mindestens 51 EUR pro Aktie anzubieten. Außerdem werde allen vom Squeeze-out betroffenen Aktionären zugesagt, die ihnen im Rahmen des Beherrschungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr der Celanese AG bereits unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2006 auszuschütten.
DJG/brb/cbr
Der Vorstand der Elders Global Wool Holdings Pty. Ltd. hat den Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Anteil der Stimmrechte an der Bremer Woll-Kämmerei AG nunmehr 95,0% beträgt. Der Vorstand der BWK AG wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Squeeze Out-Verfahrens gemäß § 327a AktG beauftragt. Es werden jetzt die notwendigen Bewertungen und Gutachten in die Wege geleitet. Ziel ist es, in die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Übertragung der Aktien der freien Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung aufzunehmen.
Celanese schließt Vergleich mit Minderheitsaktionären
KRONBERG (Dow Jones)--Die Celanese AG (Nachrichten) und die Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG haben einen gerichtlichen Vergleich mit elf Celanese-Aktionären geschlossen. Wie die Celanese AG am Montag mitteilte, wurden im Rahmen dieser Vereinbarung alle Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG zurückgenommen.
Die am Vergleich beteiligten Aktionäre hätten sich darüber hinaus verpflichtet, die Klagen in den weiteren damit zusammenhängenden Rechtstreitigkeiten zurückzunehmen. Die beteiligten Aktionäre haben laut Celanese weiterhin die Möglichkeit, am anhängigen Spruchverfahren zum Barabfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags teilzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vergleichs ist den weiteren Angaben zufolge die Zusage der Celanese Europe Holding, im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out-Verfahren eine Barabfindung von mindestens 51 EUR pro Aktie anzubieten. Außerdem werde allen vom Squeeze-out betroffenen Aktionären zugesagt, die ihnen im Rahmen des Beherrschungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr der Celanese AG bereits unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2006 auszuschütten.
DJG/brb/cbr
Nachrichten: Celanese: Barabfindung auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.
Nachrichten: Deutsche Postbank beabsichtigt Squeeze-out bei der BHW Holding AG
Die Deutsche Postbank AG (Postbank) als Hauptaktionärin der BHW Holding AG hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Freitag das Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz übermittelt, auf der für den 1. Juni 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der BHW Holding AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(Squeeze-out) auf die Postbank herbeizuführen. Die Postbank hat dem Vorstand außerdem mitgeteilt, dass sie ca. 98,43% am BHW-Grundkapital hält.
Die Höhe der Barabfindung pro Aktie, die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung will die Postbank in einem gesonderten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung darstellen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.
Nachrichten: Deutsche Postbank beabsichtigt Squeeze-out bei der BHW Holding AG
Die Deutsche Postbank AG (Postbank) als Hauptaktionärin der BHW Holding AG hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Freitag das Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz übermittelt, auf der für den 1. Juni 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der BHW Holding AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(Squeeze-out) auf die Postbank herbeizuführen. Die Postbank hat dem Vorstand außerdem mitgeteilt, dass sie ca. 98,43% am BHW-Grundkapital hält.
Die Höhe der Barabfindung pro Aktie, die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung will die Postbank in einem gesonderten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung darstellen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Nachrichten: SCI: Spruchverfahren Vereins- und Westbank
Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen
Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.707.590 von Ahnung? am 15.03.06 20:06:17Der nächste Wert geht von der Börse:
Bekanntmachung
Amtlicher / Geregelter Markt – General Standard
Glunz Aktiengesellschaft,
Meppen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Tableros de Fibras S.A., Madrid, Spanien, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 24. März 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Meppen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Glunz Aktiengesellschaft auf die Tableros de Fibras S.A über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch
einen Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE0005887202
2. auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert DE0005887236
eingestellt.
Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 24. März 2006
Frankfurt am Main, den 24. März 2006
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Bekanntmachung
Amtlicher / Geregelter Markt – General Standard
Glunz Aktiengesellschaft,
Meppen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Tableros de Fibras S.A., Madrid, Spanien, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 24. März 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Meppen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Glunz Aktiengesellschaft auf die Tableros de Fibras S.A über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch
einen Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE0005887202
2. auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert DE0005887236
eingestellt.
Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 24. März 2006
Frankfurt am Main, den 24. März 2006
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Hallo,
ist das Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen Vereins- und Westbank nun rechtskräftig - oder wurde Beschwerde eingelegt?
Gruß
Joachim
ist das Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen Vereins- und Westbank nun rechtskräftig - oder wurde Beschwerde eingelegt?
Gruß
Joachim
hallo zusammen,
und wieder wird ein wert verschwinden:
WERU AG: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
10.04.2006, 15:41
Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Mitteilung: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg,
nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
WERU Aktiengesellschaft
10. April 2006. Die WERU Aktiengesellschaft hat heute das schriftliche
Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, vom 10. April 2006
auf Durchführung des Verfahrens nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
gegen Gewährung einer angemessen Barabfindung auf die TFB
Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin erhalten.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass
ihr unmittelbar 567.919 Stückaktien von insgesamt 570.500 Stückaktien der
WERU Aktiengesellschaft gehören; dies entspricht einem Aktienbesitz von
rund 99,55 %. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, ist damit
Hauptaktionärin der WERU Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
1 AktG. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, hat ferner
mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens
dem Betrag anzubieten, der dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs
innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht
der Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß
WpÜG-Angebotsverordnung entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren
Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand
vom 8. April 2006) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag
31. März 2006 EUR 254,13 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung und Prüfung der
Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich zu bestellenden,
unabhängigen sachverständigen Prüfer wird die TFB Fenster-Beteiligungs
GmbH, Rudersberg die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der
WERU Aktiengesellschaft mitteilen.
WERU Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Werner Engel; Finanzvorstand WERU AG
Tel: 07183/303-400 - Fax: 07183/303-202
(c)DGAP 10.04.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Weru AG
Zumhofer Straße 25
73635 Rudersberg Deutschland
Telefon: 07183-303-200
Fax: 07183-303-202
Email: walter.had@weru.de
WWW: www.weru.de
ISIN: DE0007771909
WKN: 777190
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
und wieder wird ein wert verschwinden:
WERU AG: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
10.04.2006, 15:41
Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Mitteilung: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg,
nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
WERU Aktiengesellschaft
10. April 2006. Die WERU Aktiengesellschaft hat heute das schriftliche
Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, vom 10. April 2006
auf Durchführung des Verfahrens nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
gegen Gewährung einer angemessen Barabfindung auf die TFB
Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin erhalten.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass
ihr unmittelbar 567.919 Stückaktien von insgesamt 570.500 Stückaktien der
WERU Aktiengesellschaft gehören; dies entspricht einem Aktienbesitz von
rund 99,55 %. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, ist damit
Hauptaktionärin der WERU Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
1 AktG. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, hat ferner
mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens
dem Betrag anzubieten, der dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs
innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht
der Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß
WpÜG-Angebotsverordnung entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren
Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand
vom 8. April 2006) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag
31. März 2006 EUR 254,13 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung und Prüfung der
Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich zu bestellenden,
unabhängigen sachverständigen Prüfer wird die TFB Fenster-Beteiligungs
GmbH, Rudersberg die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der
WERU Aktiengesellschaft mitteilen.
WERU Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Werner Engel; Finanzvorstand WERU AG
Tel: 07183/303-400 - Fax: 07183/303-202
(c)DGAP 10.04.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: Weru AG
Zumhofer Straße 25
73635 Rudersberg Deutschland
Telefon: 07183-303-200
Fax: 07183-303-202
Email: walter.had@weru.de
WWW: www.weru.de
ISIN: DE0007771909
WKN: 777190
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
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02.05.2006 - 12:07 Uhr
DGAP-Adhoc: Jil Sander AG - Sonstiges
Jil Sander AG / Sonstiges
02.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
JIL SANDER AG Christoph-Probst-Weg 4 20251 Hamburg
Die Violine S.à.r.l., Luxemburg, hat der JIL SANDER AG am heutigen Tag, dem 2. Mai 2006, mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien der JIL SANDER AG in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören, und hat gegenüber dem Vorstand der JIL SANDER AG, Hamburg, zugleich das förmliche Verlangen nach
§ 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der JIL SANDER AG nach §§ 327a ff. AktG auf die Violine S.à.r.l. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) durchzuführen.
JIL SANDER AG
DGAP 02.05.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: Jil Sander AG
Osterfeldstraße 32-34
22529 Hamburg Deutschland Telefon: 040-55302-113 Fax: 040-55302-160 Email: jacqueline_chevalier@jilsander.de WWW: www.jilsander.de ISIN: DE0007164030 WKN: 716403 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;
Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Jil Sander AG - Sonstiges
Jil Sander AG / Sonstiges
02.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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JIL SANDER AG Christoph-Probst-Weg 4 20251 Hamburg
Die Violine S.à.r.l., Luxemburg, hat der JIL SANDER AG am heutigen Tag, dem 2. Mai 2006, mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien der JIL SANDER AG in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören, und hat gegenüber dem Vorstand der JIL SANDER AG, Hamburg, zugleich das förmliche Verlangen nach
§ 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der JIL SANDER AG nach §§ 327a ff. AktG auf die Violine S.à.r.l. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) durchzuführen.
JIL SANDER AG
DGAP 02.05.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: Jil Sander AG
Osterfeldstraße 32-34
22529 Hamburg Deutschland Telefon: 040-55302-113 Fax: 040-55302-160 Email: jacqueline_chevalier@jilsander.de WWW: www.jilsander.de ISIN: DE0007164030 WKN: 716403 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;
Freiverkehr in Stuttgart
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17.05.2006 - 08:24 Uhr
DGAP-Adhoc: Novasoft AG - Sonstiges
Novasoft AG / Sonstiges
17.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Novasoft AG, Heidelberg, gibt Folgendes bekannt: Die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heidelberg hat in erster Instanz durch Urteil vom 16. Mai 2006 die von mehreren Aktionären erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Novasoft AG vom 15. Juli 2005 (Tagesordnungspunkt 5) zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin CIBER Holding GmbH gemäß § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,89 Euro je Aktie (so genannter "Squeeze-Out") abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontakt: Wolfgang Bläsi 06221/4502 34
DGAP 17.05.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: Novasoft AG
Alte Eppelheimer Straße 8
69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0)6221 4502-0 Fax: +49 (0)6221 4502-20 Email: ir@novasoft.de WWW: www.novasoft.de ISIN: DE0006778905 WKN: 677890 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Novasoft AG - Sonstiges
Novasoft AG / Sonstiges
17.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Novasoft AG, Heidelberg, gibt Folgendes bekannt: Die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heidelberg hat in erster Instanz durch Urteil vom 16. Mai 2006 die von mehreren Aktionären erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Novasoft AG vom 15. Juli 2005 (Tagesordnungspunkt 5) zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin CIBER Holding GmbH gemäß § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,89 Euro je Aktie (so genannter "Squeeze-Out") abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontakt: Wolfgang Bläsi 06221/4502 34
DGAP 17.05.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: Novasoft AG
Alte Eppelheimer Straße 8
69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0)6221 4502-0 Fax: +49 (0)6221 4502-20 Email: ir@novasoft.de WWW: www.novasoft.de ISIN: DE0006778905 WKN: 677890 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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Antwort auf Beitrag Nr.: 21.628.210 von sparfuchs123 am 17.05.06 20:15:18den smilie bitte wegdenken
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42Nachrichten: Weru: Barabfindung auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat der WERU AG mit Schreiben vom 19. Mai 2006 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG gemäß den §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten vor dem Datum des schriftlichen Verlangens der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 10. April 2006, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für diesen Stichtag 9. April 2006 ermittelt wurde.
Die Barabfindung war nach dem Schreiben der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 19. Mai 2006 auf diesen Betrag festzulegen, nachdem die zwischenzeitlich von der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH durchgeführte Unternehmensbewertung einen Wert je Aktie der WERU AG ergeben hat, der diesen Börsenkurs unterschreitet. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Bayerische Hypo- und Vereinsbank die nach § 327 b Abs. 3 AktG erforderliche Bankgarantie erteilt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der WERU AG abstimmen.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hatte der WERU AG mit Schreiben vom 10. April 2006 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat der WERU AG mit Schreiben vom 19. Mai 2006 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG gemäß den §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten vor dem Datum des schriftlichen Verlangens der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 10. April 2006, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für diesen Stichtag 9. April 2006 ermittelt wurde.
Die Barabfindung war nach dem Schreiben der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 19. Mai 2006 auf diesen Betrag festzulegen, nachdem die zwischenzeitlich von der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH durchgeführte Unternehmensbewertung einen Wert je Aktie der WERU AG ergeben hat, der diesen Börsenkurs unterschreitet. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Bayerische Hypo- und Vereinsbank die nach § 327 b Abs. 3 AktG erforderliche Bankgarantie erteilt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der WERU AG abstimmen.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hatte der WERU AG mit Schreiben vom 10. April 2006 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4201.06.2006 - 18:35 Uhr
DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung; <DE0005078000>
WpÜG-Berichtigung im Auftrag des Emittenten: Bieter Fässler & Partner Treuhand AG; Zielgesellschaft: AUTANIA AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichungszeitpunkt der ursprünglichen WpÜG-Meldung: 30.05.2006, 16:07 Uhr. Die ursprüngliche WpÜG-Meldung wurde über folgende Informationsverbreitungssysteme veröffentlicht: Reuters, vwd und Bloomberg
Grund der Korrektur: Aufnahme von Dr. Helmut Rothenberger zu dem in der Ursprungsmeldung aufgeführten Gesellschaftskreis
Die gesamte berichtigte Meldung lautet:
-----------------------------------------------------------------------
Meldung gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG, Pflichtangebot
Bieter: Fässler & Partner Treuhand AG Freiestrasse 15a Amriswil Schweiz
Zielgesellschaft: AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland ISIN: DE0005078000 WKN: 507800 Börsenkürzel: AUT
Die Fässler & Partner Treuhand AG (in Zukunft Autania Holding AG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H. mit Sitz in Anif/Salzburg, Österreich, die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung mit Sitz in Anif/Salzburg, Österreich, ist, hat am 29. Mai 2006 insgesamt 3.778.571 stimmberechtigte Stückaktien an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG (diese vermitteln 93,45 % aller Stimmrechte an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG) erworben. Ferner hat die HR Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kelkheim, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Herrn Dr. Helmut Rothenberger, geschäftsansässig Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, am 29. Mai 2006 insgesamt 196.937 stimmberechtigte Stückaktien an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG (dies vermitteln 4,87 %
aller Stimmrechte an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG) erworben. Dadurch haben die Fässler & Partner Treuhand AG, die Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, die HR Vermögensverwaltungs GmbH und Herr Dr. Helmut Rothenberger jeweils insgesamt 98,32% der Stimmrechte an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG und folglich Kontrolle im Sinne von § 29 Absatz 2 WpÜG über die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG erworben. Von diesen Stimmrechten sind der Fässler & Partner Treuhand AG 4,87% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG, der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H. und der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung jeweils 93,45% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 1 WpÜG und 4,87% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG, der HR Vermögensverwaltungs GmbH 93,45% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG und Herrn Dr. Helmut Rothenberger 93,45% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG und 4,87% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Die Fässler & Partner Treuhand AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller Aktien der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gegen Zahlung eines angemessenen Preises entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in einer noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage mitzuteilenden näheren Bestimmungen und Bedingungen veröffentlichen. Die Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, die HR Vermögensverwaltungs GmbH und Herrn Dr. Helmut Rothenberger werden neben diesem Pflichtangebot kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen. Die Fässler & Partner Treuhand AG erfüllt mit Durchführung ihres Pflichtangebots neben ihrer eigenen Verpflichtung auch die der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, der HR Vermögensverwaltungs GmbH und von Herrn Dr. Helmut Rothenberger. Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich im Namen der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, der HR Vermögensverwaltungs GmbH und Herrn Dr. Helmut Rothenberger.
Die Veröffentlichung des Pflichtangebots setzt voraus, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung gestattet hat oder die gesetzliche Prüfungsfrist abgelaufen ist, ohne dass die BaFin das Angebot untersagt hat.
Amriswil, Schweiz, den 1. Juni 2006 Fässler & Partner Treuhand AG
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 01.06.2006
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Notiert: Geregelter Markt Berlin-Bremen, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart.
---------------------------------------------------------------------------
Firmenname: Fässler & Partner Treuhand AG; Land: Schweiz; VWD Selektoren: 1N;
31.05.2006 - 14:35 Uhr
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG - Sonstiges
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Sonstiges
31.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Verlangen der Hauptaktionärin gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG (Squeeze Out)
Die Hauptaktionärin der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG, die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, hat mit Schreiben vom 30. Mai 2006, eingegangen per Post am 31. Mai 2006, mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG gehören und hat an den Vorstand das Verlangen nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die P-D Management Industries - Technologies GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG Benzstrasse 14 D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075 ISIN DE 0006210008 ISIN DE 0006210016 ISIN DE 000A0AYXT0 ISIN DE 000A0HN495
DGAP 31.05.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG
Benzstraße 14
89155 Erbach Deutschland Telefon: + 49 (0)7305 955 449 Fax: +49 (0)7305 955 519 Email: barbara.stross@interglas-technologies.com WWW: www.interglas-technologies.com ISIN: DE0006210016 WKN: 621001 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung; <DE0005078000>
WpÜG-Berichtigung im Auftrag des Emittenten: Bieter Fässler & Partner Treuhand AG; Zielgesellschaft: AUTANIA AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichungszeitpunkt der ursprünglichen WpÜG-Meldung: 30.05.2006, 16:07 Uhr. Die ursprüngliche WpÜG-Meldung wurde über folgende Informationsverbreitungssysteme veröffentlicht: Reuters, vwd und Bloomberg
Grund der Korrektur: Aufnahme von Dr. Helmut Rothenberger zu dem in der Ursprungsmeldung aufgeführten Gesellschaftskreis
Die gesamte berichtigte Meldung lautet:
-----------------------------------------------------------------------
Meldung gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG, Pflichtangebot
Bieter: Fässler & Partner Treuhand AG Freiestrasse 15a Amriswil Schweiz
Zielgesellschaft: AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland ISIN: DE0005078000 WKN: 507800 Börsenkürzel: AUT
Die Fässler & Partner Treuhand AG (in Zukunft Autania Holding AG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H. mit Sitz in Anif/Salzburg, Österreich, die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung mit Sitz in Anif/Salzburg, Österreich, ist, hat am 29. Mai 2006 insgesamt 3.778.571 stimmberechtigte Stückaktien an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG (diese vermitteln 93,45 % aller Stimmrechte an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG) erworben. Ferner hat die HR Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kelkheim, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Herrn Dr. Helmut Rothenberger, geschäftsansässig Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, am 29. Mai 2006 insgesamt 196.937 stimmberechtigte Stückaktien an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG (dies vermitteln 4,87 %
aller Stimmrechte an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG) erworben. Dadurch haben die Fässler & Partner Treuhand AG, die Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, die HR Vermögensverwaltungs GmbH und Herr Dr. Helmut Rothenberger jeweils insgesamt 98,32% der Stimmrechte an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG und folglich Kontrolle im Sinne von § 29 Absatz 2 WpÜG über die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen AG erworben. Von diesen Stimmrechten sind der Fässler & Partner Treuhand AG 4,87% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG, der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H. und der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung jeweils 93,45% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 1 WpÜG und 4,87% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG, der HR Vermögensverwaltungs GmbH 93,45% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG und Herrn Dr. Helmut Rothenberger 93,45% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 2 WpÜG und 4,87% der Stimmrechte gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Die Fässler & Partner Treuhand AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller Aktien der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gegen Zahlung eines angemessenen Preises entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in einer noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage mitzuteilenden näheren Bestimmungen und Bedingungen veröffentlichen. Die Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, die HR Vermögensverwaltungs GmbH und Herrn Dr. Helmut Rothenberger werden neben diesem Pflichtangebot kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen. Die Fässler & Partner Treuhand AG erfüllt mit Durchführung ihres Pflichtangebots neben ihrer eigenen Verpflichtung auch die der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, der HR Vermögensverwaltungs GmbH und von Herrn Dr. Helmut Rothenberger. Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich im Namen der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., der Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, der HR Vermögensverwaltungs GmbH und Herrn Dr. Helmut Rothenberger.
Die Veröffentlichung des Pflichtangebots setzt voraus, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung gestattet hat oder die gesetzliche Prüfungsfrist abgelaufen ist, ohne dass die BaFin das Angebot untersagt hat.
Amriswil, Schweiz, den 1. Juni 2006 Fässler & Partner Treuhand AG
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 01.06.2006
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Geregelter Markt Berlin-Bremen, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart.
---------------------------------------------------------------------------
Firmenname: Fässler & Partner Treuhand AG; Land: Schweiz; VWD Selektoren: 1N;
31.05.2006 - 14:35 Uhr
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG - Sonstiges
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Sonstiges
31.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Verlangen der Hauptaktionärin gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG (Squeeze Out)
Die Hauptaktionärin der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG, die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, hat mit Schreiben vom 30. Mai 2006, eingegangen per Post am 31. Mai 2006, mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG gehören und hat an den Vorstand das Verlangen nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die P-D Management Industries - Technologies GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG Benzstrasse 14 D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075 ISIN DE 0006210008 ISIN DE 0006210016 ISIN DE 000A0AYXT0 ISIN DE 000A0HN495
DGAP 31.05.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG
Benzstraße 14
89155 Erbach Deutschland Telefon: + 49 (0)7305 955 449 Fax: +49 (0)7305 955 519 Email: barbara.stross@interglas-technologies.com WWW: www.interglas-technologies.com ISIN: DE0006210016 WKN: 621001 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4202.06.2006 - 19:14 Uhr
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot; <DE000A0HN4T3>
Bieter: Marivag AG; Zielgesellschaft: Westgrund AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 35 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Pflichtangebot
Bieter: Marivag AG, Im Rank 54, 6303 Zug/Schweiz
Zielgesellschaft: Westgrund AG, Albert-Schmidt-Allee 58, 42897 Remscheid/Deutschland, ISIN: DE000A0HN4T3 RIC: WGRG.D Börsenkürzel: WEG1
Die Marivag AG, Zug/Schweiz, hat am 31. Mai 2006 mit Vollzug des am 17. Mai 2006 geschlossenen Kaufvertrages insgesamt 75,83 % des Grundkapitals der Westgrund AG erworben und damit die Kontrolle über die Westgrund AG, Remscheid, erlangt.
Die Marivag AG, Zug/Schweiz, wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Westgrund AG, Remscheid, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG angemessenen Gegenleistung je Inhaber-Stückaktie der Westgrund AG zu den in den Angebotsunterlagen noch zu mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.marivag.com
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 02.06.2006
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Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg und Stuttgart; Open Market in Frankfurt
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Firmenname: Marivag AG; Land: Schweiz; VWD Selektoren: 1N;
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot; <DE000A0HN4T3>
Bieter: Marivag AG; Zielgesellschaft: Westgrund AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 35 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Pflichtangebot
Bieter: Marivag AG, Im Rank 54, 6303 Zug/Schweiz
Zielgesellschaft: Westgrund AG, Albert-Schmidt-Allee 58, 42897 Remscheid/Deutschland, ISIN: DE000A0HN4T3 RIC: WGRG.D Börsenkürzel: WEG1
Die Marivag AG, Zug/Schweiz, hat am 31. Mai 2006 mit Vollzug des am 17. Mai 2006 geschlossenen Kaufvertrages insgesamt 75,83 % des Grundkapitals der Westgrund AG erworben und damit die Kontrolle über die Westgrund AG, Remscheid, erlangt.
Die Marivag AG, Zug/Schweiz, wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Westgrund AG, Remscheid, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG angemessenen Gegenleistung je Inhaber-Stückaktie der Westgrund AG zu den in den Angebotsunterlagen noch zu mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.marivag.com
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 02.06.2006
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Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg und Stuttgart; Open Market in Frankfurt
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Firmenname: Marivag AG; Land: Schweiz; VWD Selektoren: 1N;
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42Nachrichten: Zapf Creation: Vorstand befürwortet Übernahme durch Bandai
Die Bandai GmbH, eine Konzerngesellschaft des japanischen Spielwarenherstellers Namco Bandai Holdings Inc., hat der Gesellschaft am 12. Juni ihre Absicht mitgeteilt, den Aktionären der Zapf Creation AG ein Angebot zur Übernahme aller ausstehenden Aktien zu einem Preis von 10,50 EUR je Aktie zu unterbreiten. Das Angebot enthält eine Prämie in Höhe von 18% auf den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate.
Vorbehaltlich einer Überprüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zapf Creation AG dieses Angebot. Der Vorstand hat den Vorschlag von Bandai im Hinblick auf die Interessen aller Beteiligten sorgfältig geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Verbindung mit Bandai optimale Entwicklungschancen für die Zapf Creation AG, da die Gesellschaft von der weltweiten Präsenz und Vertriebskraft Bandais profitieren würde, vor allem in den für die Gesellschaft strategisch wichtigen asiatischen und nordamerikanischen Märkten.
Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wollen Vorstand und Aufsichtsrat eine begründete Stellungnahme zu der Angebotsunterlage veröffentlichen. Die Aktionäre der Zapf Creation AG werden gebeten, diese Stellungnahme eingehend zu lesen, sobald sie vorliegt, weil sie wichtige Informationen enthalten kann.
Die Bandai GmbH, eine Konzerngesellschaft des japanischen Spielwarenherstellers Namco Bandai Holdings Inc., hat der Gesellschaft am 12. Juni ihre Absicht mitgeteilt, den Aktionären der Zapf Creation AG ein Angebot zur Übernahme aller ausstehenden Aktien zu einem Preis von 10,50 EUR je Aktie zu unterbreiten. Das Angebot enthält eine Prämie in Höhe von 18% auf den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate.
Vorbehaltlich einer Überprüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zapf Creation AG dieses Angebot. Der Vorstand hat den Vorschlag von Bandai im Hinblick auf die Interessen aller Beteiligten sorgfältig geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Verbindung mit Bandai optimale Entwicklungschancen für die Zapf Creation AG, da die Gesellschaft von der weltweiten Präsenz und Vertriebskraft Bandais profitieren würde, vor allem in den für die Gesellschaft strategisch wichtigen asiatischen und nordamerikanischen Märkten.
Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wollen Vorstand und Aufsichtsrat eine begründete Stellungnahme zu der Angebotsunterlage veröffentlichen. Die Aktionäre der Zapf Creation AG werden gebeten, diese Stellungnahme eingehend zu lesen, sobald sie vorliegt, weil sie wichtige Informationen enthalten kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42Nachrichten: Bremer Woll-Kämmerei: Barabfindung festgelegt
Die Elders Global Wool Holding Pty Ltd, Adelaide, Australien, Hauptaktionärin der Bremer Woll-Kämmerei AG, hat heute dem Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG, Bremen, mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bremer Woll-Kämmerei AG (sog. Squeeze Out) auf 2,55 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Bremer Woll-Kämmerei AG festgelegt hat. Die Elders Global Wool Holding Pty Ltd hat der Bremer Woll-Kämmerei AG hierzu mitgeteilt, dass dieser Festlegung der Barabfindung der höchste von der Elders Global Wool Holding Pty Ltd in den letzten Jahren gezahlte Kaufpreis je Aktie zu Grunde liegt. Der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Bremer Woll-Kämmerei AG der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des Squeeze-Out-Verfahrens durch die Ad hoc-Mitteilung der Bremer Woll-Kämmerei AG vom 7. März 2006 beträgt 2,48 EUR und liegt somit rund 3% unter der festgelegten Barabfindung. Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der Bremer Woll-Kämmerei AG beträgt je Aktie 1,41 EUR. Die festgelegte Barabfindung von 2,55 EUR liegt somit um 81% über dem Unternehmenswert.
Die Angemessenheit des festgelegten Abfindungsbetrages sowie der Ertragswert wurde von dem sachverständigen Prüfer, der Susat und Partner OHG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft.
Der Squeeze Out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Bremer Woll-Kämmerei AG. Es ist vorgesehen, dass in der ordentlichen Hauptversammlung am 15. und gegebenenfalls den 16. August 2006 über den Squeeze Out zu diesen Bedingungen Beschluss gefasst wird. Der Aufsichtsrat der Bremer Woll-Kämmerei hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, dem Squeeze Out zu diesen Bedingungen zuzustimmen.
Die Elders Global Wool Holding Pty Ltd, Adelaide, Australien, Hauptaktionärin der Bremer Woll-Kämmerei AG, hat heute dem Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG, Bremen, mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bremer Woll-Kämmerei AG (sog. Squeeze Out) auf 2,55 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Bremer Woll-Kämmerei AG festgelegt hat. Die Elders Global Wool Holding Pty Ltd hat der Bremer Woll-Kämmerei AG hierzu mitgeteilt, dass dieser Festlegung der Barabfindung der höchste von der Elders Global Wool Holding Pty Ltd in den letzten Jahren gezahlte Kaufpreis je Aktie zu Grunde liegt. Der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Bremer Woll-Kämmerei AG der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des Squeeze-Out-Verfahrens durch die Ad hoc-Mitteilung der Bremer Woll-Kämmerei AG vom 7. März 2006 beträgt 2,48 EUR und liegt somit rund 3% unter der festgelegten Barabfindung. Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der Bremer Woll-Kämmerei AG beträgt je Aktie 1,41 EUR. Die festgelegte Barabfindung von 2,55 EUR liegt somit um 81% über dem Unternehmenswert.
Die Angemessenheit des festgelegten Abfindungsbetrages sowie der Ertragswert wurde von dem sachverständigen Prüfer, der Susat und Partner OHG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft.
Der Squeeze Out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Bremer Woll-Kämmerei AG. Es ist vorgesehen, dass in der ordentlichen Hauptversammlung am 15. und gegebenenfalls den 16. August 2006 über den Squeeze Out zu diesen Bedingungen Beschluss gefasst wird. Der Aufsichtsrat der Bremer Woll-Kämmerei hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, dem Squeeze Out zu diesen Bedingungen zuzustimmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4220.06.2006 - 16:03 Uhr
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG - Sonstiges
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Sonstiges
20.06.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
Die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, Hauptaktionärin der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG, hat dieser am 20. Juni 2006 mitgeteilt, dass die P-D Management Industries - Technologies GmbH die den Minderheitsaktionären der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu gewährende angemessene Barabfindung auf den Betrag von Euro 3,37 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG festgelegt hat.
Die P-D Management Industries - Technologies GmbH hat weiterhin mitgeteilt, dass dieser Festsetzung der Barabfindung der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Interglas-Aktie der letzten 3 Monate vor dem Tag der Bekanntgabe des Squeeze Out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der P-D INTERGLAS TECHNOLOIES AG am 31. Mai 2006 zu Grunde liegt.
Erbach, den 20. Juni 2006
P-D Interglas Technologies AG Benzstrasse 14 D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075 ISIN DE 0006210008 ISIN DE 0006210016 ISIN DE 000A0AYXT0 ISIN DE 000A0HN495
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG - Sonstiges
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Sonstiges
20.06.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
Die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, Hauptaktionärin der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG, hat dieser am 20. Juni 2006 mitgeteilt, dass die P-D Management Industries - Technologies GmbH die den Minderheitsaktionären der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu gewährende angemessene Barabfindung auf den Betrag von Euro 3,37 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG festgelegt hat.
Die P-D Management Industries - Technologies GmbH hat weiterhin mitgeteilt, dass dieser Festsetzung der Barabfindung der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Interglas-Aktie der letzten 3 Monate vor dem Tag der Bekanntgabe des Squeeze Out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der P-D INTERGLAS TECHNOLOIES AG am 31. Mai 2006 zu Grunde liegt.
Erbach, den 20. Juni 2006
P-D Interglas Technologies AG Benzstrasse 14 D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075 ISIN DE 0006210008 ISIN DE 0006210016 ISIN DE 000A0AYXT0 ISIN DE 000A0HN495
Ganz aktuell sind interessante Nachrichten vom Abfindungskandidaten Bankgesellschaft Berlin. Hier gibt es die seltene Gelegenheit, nicht nur über die Aktie, sondern auch über sehr interessante Discountzertifikate an der Abfindungsspekulation teilzunehmen.
Hier die erst wenige Minuten alte Meldung:
20.06.2006 19:36:04 (dpa-AFX)
'FTD': Deutsche Bank kauft Berliner Bank - Preis höher als bisher vermutet
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im monatelangen Übernahmepoker um die Berliner Bank hat die Deutsche Bank laut einem Zeitungsbericht den Zuschlag errungen. Am Dienstag seien die Verträge unterzeichnet worden, meldet die 'Financial Times Deutschland' (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Finanzkreise.
Die Bankgesellschaft Berlin und die Deutsche Bank wollten die Vereinbarung am Mittwoch vor der Presse in Berlin vorstellen. Ein Deutsche-Bank-Sprecher wollte den Bericht am Dienstagabend auf Anfrage nicht kommentieren.
Die größte deutsche Bank hat den Kreisen zufolge nicht nur die 900 Arbeitsplätze der Berliner Bank garantiert, wie die Zeitung meldet. Auch der gebotene Preis liege deutlich über den bislang kolportierten 450 Millionen Euro. In Bankkreisen sei von einer Größenordnung von 600 Millionen Euro die Rede. Auch die Bankgesellschaft habe die Informationen auf Anfrage nicht kommentiert./sbi
Hier die erst wenige Minuten alte Meldung:
20.06.2006 19:36:04 (dpa-AFX)
'FTD': Deutsche Bank kauft Berliner Bank - Preis höher als bisher vermutet
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im monatelangen Übernahmepoker um die Berliner Bank hat die Deutsche Bank laut einem Zeitungsbericht den Zuschlag errungen. Am Dienstag seien die Verträge unterzeichnet worden, meldet die 'Financial Times Deutschland' (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Finanzkreise.
Die Bankgesellschaft Berlin und die Deutsche Bank wollten die Vereinbarung am Mittwoch vor der Presse in Berlin vorstellen. Ein Deutsche-Bank-Sprecher wollte den Bericht am Dienstagabend auf Anfrage nicht kommentieren.
Die größte deutsche Bank hat den Kreisen zufolge nicht nur die 900 Arbeitsplätze der Berliner Bank garantiert, wie die Zeitung meldet. Auch der gebotene Preis liege deutlich über den bislang kolportierten 450 Millionen Euro. In Bankkreisen sei von einer Größenordnung von 600 Millionen Euro die Rede. Auch die Bankgesellschaft habe die Informationen auf Anfrage nicht kommentiert./sbi
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42 Nachrichten: STEAG HamaTech: Barabfindung wird angepasst
Vor Beginn der heute stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STEAG HamaTech AG, bei der unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag der Gesellschaft mit der Singulus Technologies Beteiligungs GmbH auf der Tagesordnung steht, hat die Singulus Technologies Beteiligungs GmbH dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptversammlung den Antrag zu stellen, die Hauptversammlung möge dem Beherrschungsvertrag mit der Singulus Technologies Beteiligungs GmbH mit der Maßgabe zustimmen, dass die gemäß § 4 Abs. 1 des Beherrschungsvertrages zu zahlende Barabfindung 2,55 EUR beträgt.
Die nun vorgeschlagene Barabfindung bedeutet eine Erhöhung der Abfindung je Aktie um 2,55 EUR gegenüber dem in der Einladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Abfindungsbetrag von 2,43 EUR und entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs für den Drei-Monats-Zeitraum vor der beschlussfassenden Hauptversammlung.
Vor Beginn der heute stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STEAG HamaTech AG, bei der unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag der Gesellschaft mit der Singulus Technologies Beteiligungs GmbH auf der Tagesordnung steht, hat die Singulus Technologies Beteiligungs GmbH dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptversammlung den Antrag zu stellen, die Hauptversammlung möge dem Beherrschungsvertrag mit der Singulus Technologies Beteiligungs GmbH mit der Maßgabe zustimmen, dass die gemäß § 4 Abs. 1 des Beherrschungsvertrages zu zahlende Barabfindung 2,55 EUR beträgt.
Die nun vorgeschlagene Barabfindung bedeutet eine Erhöhung der Abfindung je Aktie um 2,55 EUR gegenüber dem in der Einladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Abfindungsbetrag von 2,43 EUR und entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs für den Drei-Monats-Zeitraum vor der beschlussfassenden Hauptversammlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4222.06.2006 - 17:57 Uhr
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot <->; <DE0005198907>
Bieter: BeA Beteiligungsgesellschaft mbH; Zielgesellschaft: Joh. Friedrich Behrens AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 35 WpÜG
- Pflichtangebot -
Bieter: BeA Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 95675) Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg
Zielgesellschaft: Joh. Friedrich Behrens AG (Amtsgericht Lübeck, HRB 2152 AH) Bogenstraße 43 - 45, 22926 Ahrensburg
ISIN: DE0005198907
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Person:
Herr Tobias Fischer-Zernin Frau Suzanne Fischer Zernin
Ole Hoop 24, 22587 Hamburg
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen: 65,16%
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: www.angebot2006.de
Angaben des Bieters: Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH hat am 22. Juni 2006 auf der Grundlage des am gleichen Tage geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrages mit der VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG, Goldsteinstraße 24 - 25, 40211 Düsseldorf insgesamt Stück 1.824.607 auf den Inhaber lautende Stammaktien (entsprechend 65,16 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) der Joh. Friedrich Behrens AG erworben und damit die Kontrolle über die Joh. Friedrich Behrens AG im Sinne des § 29 Abs. 2 des Wertpapier- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") erlangt.
Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller ausstehenden Inhaberstammaktien der Joh. Friedrich Behrens AG gegen Zahlung eines angemessenen Preises entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden näheren Bestimmung und Bedingungen veröffentlichen. Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH geht derzeit davon aus, dass der angemessene Preis dem von der BaFin für den Tag der Veröffentlichung dieser Kontrollmitteilung berechneten Mindestpreis entsprechen wird. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden: www.angebot2006.de.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch Herr Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin, denen die von der BeA Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Stimmrechte an der Joh. Friedrich Behrens AG aufgrund ihrer unmittelbaren Mehrheitsbeteiligung an der BeA Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet werden, die Kontrolle über die Joh. Friedrich Behrens AG erlangt. Herr Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin werden neben dem Pflichtangebot der BeA Beteiligungsgesellschaft mbH kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen. Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH erfüllt mit der Durchführung des Pflichtangebots neben ihren eigenen Angebotspflichten auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen von Herrn Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin.
Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich im Namen von Herrn Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin.
Notiert: Joh. Friedrich Behrens AG: Geregelter Markt in Hamburg, Freiverkehr in Frankfurt
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 22.06.2006
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Notiert: Geregelter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt
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Firmenname: BeA Beteiligungsgesellschaft mbH; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1N;
Nachrichten: Brainpower: Bloomberg will alles!
Brainpower wurde von ihrer Mehrheitsgesellschafterin Bloomberg L.P., New York, USA, darüber informiert, dass Bloomberg beabsichtigt, am Freitag den 23. Juni 2006 bei der niederländischen Unternehmenskammer (Ondernemingskamer van het gerechtshof te Amsterdam) einen Antrag auf Ausschluss aller verbliebenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft (Squeeze-out) zu stellen. Der im Rahmen des Squeeze-out den Minderheitsaktionären zu zahlende Abfindungsbetrag soll 1,88 EUR pro Brainpower-Aktie betragen und entspricht damit dem von Bloomberg im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots für Brainpower-Aktien, das am 19. Mai 2006 endete, angebotenen Preis pro Aktie.
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot <->; <DE0005198907>
Bieter: BeA Beteiligungsgesellschaft mbH; Zielgesellschaft: Joh. Friedrich Behrens AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 35 WpÜG
- Pflichtangebot -
Bieter: BeA Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 95675) Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg
Zielgesellschaft: Joh. Friedrich Behrens AG (Amtsgericht Lübeck, HRB 2152 AH) Bogenstraße 43 - 45, 22926 Ahrensburg
ISIN: DE0005198907
Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Person:
Herr Tobias Fischer-Zernin Frau Suzanne Fischer Zernin
Ole Hoop 24, 22587 Hamburg
Angaben zur Höhe von Stimmrechtsanteilen: 65,16%
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: www.angebot2006.de
Angaben des Bieters: Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH hat am 22. Juni 2006 auf der Grundlage des am gleichen Tage geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrages mit der VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG, Goldsteinstraße 24 - 25, 40211 Düsseldorf insgesamt Stück 1.824.607 auf den Inhaber lautende Stammaktien (entsprechend 65,16 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) der Joh. Friedrich Behrens AG erworben und damit die Kontrolle über die Joh. Friedrich Behrens AG im Sinne des § 29 Abs. 2 des Wertpapier- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") erlangt.
Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller ausstehenden Inhaberstammaktien der Joh. Friedrich Behrens AG gegen Zahlung eines angemessenen Preises entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden näheren Bestimmung und Bedingungen veröffentlichen. Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH geht derzeit davon aus, dass der angemessene Preis dem von der BaFin für den Tag der Veröffentlichung dieser Kontrollmitteilung berechneten Mindestpreis entsprechen wird. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden: www.angebot2006.de.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch Herr Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin, denen die von der BeA Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Stimmrechte an der Joh. Friedrich Behrens AG aufgrund ihrer unmittelbaren Mehrheitsbeteiligung an der BeA Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet werden, die Kontrolle über die Joh. Friedrich Behrens AG erlangt. Herr Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin werden neben dem Pflichtangebot der BeA Beteiligungsgesellschaft mbH kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen. Die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH erfüllt mit der Durchführung des Pflichtangebots neben ihren eigenen Angebotspflichten auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen von Herrn Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin.
Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich im Namen von Herrn Tobias Fischer-Zernin und Frau Suzanne Fischer-Zernin.
Notiert: Joh. Friedrich Behrens AG: Geregelter Markt in Hamburg, Freiverkehr in Frankfurt
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 22.06.2006
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Notiert: Geregelter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt
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Firmenname: BeA Beteiligungsgesellschaft mbH; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1N;
Nachrichten: Brainpower: Bloomberg will alles!
Brainpower wurde von ihrer Mehrheitsgesellschafterin Bloomberg L.P., New York, USA, darüber informiert, dass Bloomberg beabsichtigt, am Freitag den 23. Juni 2006 bei der niederländischen Unternehmenskammer (Ondernemingskamer van het gerechtshof te Amsterdam) einen Antrag auf Ausschluss aller verbliebenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft (Squeeze-out) zu stellen. Der im Rahmen des Squeeze-out den Minderheitsaktionären zu zahlende Abfindungsbetrag soll 1,88 EUR pro Brainpower-Aktie betragen und entspricht damit dem von Bloomberg im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots für Brainpower-Aktien, das am 19. Mai 2006 endete, angebotenen Preis pro Aktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42Nachrichten: Teutonia Zementwerk: Beendigung der Börsennotierung der Vorzugsaktien
Der Vorstand der Teutonia Zementwerk AG hat beschlossen, dem Aufsichtsrat in seiner am 27. Juni 2006 stattfindenden Sitzung die Einberufung zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft nebst Tagesordnung vorzulegen, die u.a. einen Beschlussvorschlag über eine Ermächtigung für den Vorstand enthält, die Börsennotierung der Vorzugsaktien an der Niedersächsischen Börse zu Hannover zu beenden (sog. reguläres Delisting).
Die Mehrheitsaktionärin HeidelbergCement AG wird im Rahmen des Delisting allen außenstehenden Vorzugsaktionären der Gesellschaft ein Abfindungsangebot zum Erwerb ihrer Vorzugsaktien gegen eine Bargegenleistung von 420,00 EUR je Aktie unterbreiten. Die Bargegenleistung übersteigt sowohl den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlichten gewichteten 3-Monats-Durchschnitt des Börsenkurses der Vorzugsaktien vor Veröffentlichung dieser Mitteilung (= 391,35 EUR per Stand 16.6.2006) als auch den Wert pro Vorzugsaktie, wie er sich auf der Grundlage einer aktuellen, extern durchgeführten Unternehmensbewertung der Gesellschaft (= 293,52 EUR) ergibt.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 30. August 2006 in Hannover statt. Die Einberufung nebst Tagesordnung hierzu, die weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Ermächtigung zum Delisting und zum Abfindungsangebot enthalten wird, wird Anfang Juli 2006 im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet unter www.teutonia-zement.de veröffentlicht werden.
Nachrichten: Holsten-Brauerei: Anfechtungsklagen zurückgenommen
Die Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sind heute im Rahmen einer Vergleichslösung vor dem OLG Hamburg zurückgenommen worden. In diesem Zusammenhang ist eine Zuzahlung von 1,10 EUR auf die Barabfindung von 38,00 EUR vereinbart worden.
Der Vorstand der Teutonia Zementwerk AG hat beschlossen, dem Aufsichtsrat in seiner am 27. Juni 2006 stattfindenden Sitzung die Einberufung zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft nebst Tagesordnung vorzulegen, die u.a. einen Beschlussvorschlag über eine Ermächtigung für den Vorstand enthält, die Börsennotierung der Vorzugsaktien an der Niedersächsischen Börse zu Hannover zu beenden (sog. reguläres Delisting).
Die Mehrheitsaktionärin HeidelbergCement AG wird im Rahmen des Delisting allen außenstehenden Vorzugsaktionären der Gesellschaft ein Abfindungsangebot zum Erwerb ihrer Vorzugsaktien gegen eine Bargegenleistung von 420,00 EUR je Aktie unterbreiten. Die Bargegenleistung übersteigt sowohl den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlichten gewichteten 3-Monats-Durchschnitt des Börsenkurses der Vorzugsaktien vor Veröffentlichung dieser Mitteilung (= 391,35 EUR per Stand 16.6.2006) als auch den Wert pro Vorzugsaktie, wie er sich auf der Grundlage einer aktuellen, extern durchgeführten Unternehmensbewertung der Gesellschaft (= 293,52 EUR) ergibt.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 30. August 2006 in Hannover statt. Die Einberufung nebst Tagesordnung hierzu, die weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Ermächtigung zum Delisting und zum Abfindungsangebot enthalten wird, wird Anfang Juli 2006 im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet unter www.teutonia-zement.de veröffentlicht werden.
Nachrichten: Holsten-Brauerei: Anfechtungsklagen zurückgenommen
Die Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sind heute im Rahmen einer Vergleichslösung vor dem OLG Hamburg zurückgenommen worden. In diesem Zusammenhang ist eine Zuzahlung von 1,10 EUR auf die Barabfindung von 38,00 EUR vereinbart worden.
Nachrichten: equitrust: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NORDCAPITAL Private Equity
Die Hauptaktionärin der equitrust AG, Hamburg, (ISIN: DE 0007776007 // WKN: 777 600) die NORDCAPITAL Private Equity GmbH, Hamburg, hat mit Schreiben vom 28. Juni 2006 mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der equitrust AG gehören und hat an den Vorstand das Verlangen nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der equitrust AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NORDCAPITAL Private Equity GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Die Hauptaktionärin der equitrust AG, Hamburg, (ISIN: DE 0007776007 // WKN: 777 600) die NORDCAPITAL Private Equity GmbH, Hamburg, hat mit Schreiben vom 28. Juni 2006 mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der equitrust AG gehören und hat an den Vorstand das Verlangen nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der equitrust AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NORDCAPITAL Private Equity GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4230.06.2006 - 14:28 Uhr
DGAP-Adhoc: G. Kromschröder AG - Vergleich
G. Kromschröder AG / Vergleich
30.06.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die G. Kromschröder AG hat sich heute unter Beteiligung der Elster Group GmbH und der Elster GMC Holding GmbH mit 23 Klägern in Anfechtungsverfahren über einen Vergleich geeinigt. 22 der Kläger hatten Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 16. Dezember 2005 erhoben, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Elster Group GmbH gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 28,67 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG zu übertragen. Einige dieser Aktionäre sowie ein weiterer Aktionär hatten ebenfalls Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 9. November 2005 über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der G. Kromschröder AG und der Elster GMC Holding GmbH erhoben. Die Parteien haben die Anfechtungsverfahren gegen den Übertragungsbeschluss und gegen den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag einvernehmlich für erledigt erklärt. Der gerichtlich protokollierte Vergleich sieht vor, dass die im Gewinnabführungsvertrag festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 27,87 sowie die im Übertragungsbeschluss festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 28,67 auf EUR 31,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG erhöht wird. Für diejenigen Aktionäre, die auf eine in einem Spruchverfahren über die Höhe der Barabfindung unter dem Gewinnabführungsvertrag und unter dem Übertragungsbeschluss gerichtlich festgesetzte oder zur Beendigung eines solchen Spruchverfahrens vereinbarte Abfindung verzichten, wird die in dem Gewinnabführungsvertrag und die in dem Übertragungsbeschluss vorgesehene Barabfindung auf EUR 34,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG erhöht. Der Vergleich lässt etwaige Ansprüche auf zeitanteilige Ausgleichszahlungen des im Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs unberührt. Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der G. Kromschröder AG voraus. Die Einzelheiten des Vergleichs werden gesondert bekannt gemacht.
Osnabrück, 30. Juni 2006 G. Kromschröder Aktiengesellschaft Der Vorstand
DGAP-Adhoc: G. Kromschröder AG - Vergleich
G. Kromschröder AG / Vergleich
30.06.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die G. Kromschröder AG hat sich heute unter Beteiligung der Elster Group GmbH und der Elster GMC Holding GmbH mit 23 Klägern in Anfechtungsverfahren über einen Vergleich geeinigt. 22 der Kläger hatten Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 16. Dezember 2005 erhoben, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Elster Group GmbH gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 28,67 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG zu übertragen. Einige dieser Aktionäre sowie ein weiterer Aktionär hatten ebenfalls Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 9. November 2005 über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der G. Kromschröder AG und der Elster GMC Holding GmbH erhoben. Die Parteien haben die Anfechtungsverfahren gegen den Übertragungsbeschluss und gegen den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag einvernehmlich für erledigt erklärt. Der gerichtlich protokollierte Vergleich sieht vor, dass die im Gewinnabführungsvertrag festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 27,87 sowie die im Übertragungsbeschluss festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 28,67 auf EUR 31,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG erhöht wird. Für diejenigen Aktionäre, die auf eine in einem Spruchverfahren über die Höhe der Barabfindung unter dem Gewinnabführungsvertrag und unter dem Übertragungsbeschluss gerichtlich festgesetzte oder zur Beendigung eines solchen Spruchverfahrens vereinbarte Abfindung verzichten, wird die in dem Gewinnabführungsvertrag und die in dem Übertragungsbeschluss vorgesehene Barabfindung auf EUR 34,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG erhöht. Der Vergleich lässt etwaige Ansprüche auf zeitanteilige Ausgleichszahlungen des im Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs unberührt. Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der G. Kromschröder AG voraus. Die Einzelheiten des Vergleichs werden gesondert bekannt gemacht.
Osnabrück, 30. Juni 2006 G. Kromschröder Aktiengesellschaft Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.366.597 von Ahnung? am 30.06.06 21:51:5712.07.2006 - 09:30 Uhr
DGAP-News: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen - Übernahmeangebot/Jahresergebnis
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Übernahmeangebot/Jahresergebnis
12.07.2006
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pressemitteilung / WKN 507 800
AUTANIA-Konzern bestätigt Zahlen für 2005 und Planzahlen 2006
Pflichtangebot nach Mehrheitsübernahme gestartet / Wechsel im Aufsichtsrat
Kelkheim, 12. Juli 2006 - Nach Übernahme der Aktienmehrheit durch die Fässler & Partner Treuhand AG (heute firmierend unter AUTANIA Holding AG, Arbon / Schweiz) per 29. Mai 2006 ist nunmehr nach Mitteilung der Bieterin das Pflichtangebot mit heutigem Tag gestartet worden. Das Angebot wendet sich an die freien Aktionäre, die insgesamt über 68.095 Stückaktien der AUTANIA AG verfügen. Sie haben innerhalb der kommenden vier Wochen (bis 9. August 2006 einschließlich) das Recht, zu einem Preis von 28,13 EUR pro Aktie ihre Anteile in das Angebot einzuliefern.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich die Terminierung für die Hauptversammlung der AUTANIA AG geändert:
Die Hauptversammlung wird am 4. September 2006 (zuvor 29. August 2006) stattfinden, um Terminkollisionen mit dem Pflichtangebot zu vermeiden. Die letzte Hinterlegungsfrist der Aktien ist aufgrund der erweiterten Fristenbestimmungen des UMAG nunmehr der 14. August 2006. Die Einladung zur Hauptversammlung wird am 13. Juli 2006 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. September 2006 legt Herr Immo Ströher aus Gründen der Umgestaltung seiner geschäftlichen Tätigkeiten das Aufsichtsratsmandat bei der AUTANIA AG nieder. Zur Neuwahl wird seitens der Verwaltung Herr Dr. Alexander Winkels, Unternehmensberater und Bankier aus Düsseldorf, vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat hat zudem auf seiner Sitzung am 11. Juli 2006 den Jahresabschluss der AUTANIA AG für das Geschäftsjahr 2005 festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt.
Dabei wurden die bereits am 29. Mai 2006 gemeldeten vorläufigen IFRS-Zahlen bestätigt. Hiernach hat der AUTANIA-Konzern mit 1.007 Mitarbeitern in 2005 insgesamt 127,1 Mio. EUR (i.Vj.: 114,9 Mio. EUR) Umsatz und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 10,8 Mio. EUR (i.Vj.: 11,5 Mio. EUR) erreicht. Der Jahresüberschuss wurde im Konzern mit 8,1 Mio. EUR (i.Vj.: 7,3 Mio. EUR) gebilligt.
Im HGB-Einzelabschluss der AUTANIA AG liegt der Jahresüberschuss bei 4,4 Mio. EUR (i.Vj.: 3,9 Mio. EUR). Der Hauptversammlung wird eine Dividende von 0,25 EUR je Aktie (bzw. insgesamt 1,0 Mio. EUR Ausschüttung) aus dem Bilanzgewinn von 10,4 Mio. EUR vorgeschlagen.
Mit den thesaurierten Eigenmitteln wird das Wachstum des Konzerns, der im Jahr 2006 dann 135 Mio. EUR Umsatz und ein Ergebnis von rund 10 % EBIT erreichen soll, zielgerichtet unterstützt.
Für das Jahr 2007 rechnet der Vorstand auf Basis eines weiterhin optimistischen Marktes mit einem Wachstum von weiteren 5 % im Umsatz bei angestrebtem gleichen Ergebnisniveau wie in den Vorjahren.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbaukonzern für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der Autania AG auch unter www.autania.de zum Download.
DGAP 12.07.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de WWW: www.autania.de ISIN: DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-News: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen - Übernahmeangebot/Jahresergebnis
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Übernahmeangebot/Jahresergebnis
12.07.2006
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pressemitteilung / WKN 507 800
AUTANIA-Konzern bestätigt Zahlen für 2005 und Planzahlen 2006
Pflichtangebot nach Mehrheitsübernahme gestartet / Wechsel im Aufsichtsrat
Kelkheim, 12. Juli 2006 - Nach Übernahme der Aktienmehrheit durch die Fässler & Partner Treuhand AG (heute firmierend unter AUTANIA Holding AG, Arbon / Schweiz) per 29. Mai 2006 ist nunmehr nach Mitteilung der Bieterin das Pflichtangebot mit heutigem Tag gestartet worden. Das Angebot wendet sich an die freien Aktionäre, die insgesamt über 68.095 Stückaktien der AUTANIA AG verfügen. Sie haben innerhalb der kommenden vier Wochen (bis 9. August 2006 einschließlich) das Recht, zu einem Preis von 28,13 EUR pro Aktie ihre Anteile in das Angebot einzuliefern.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich die Terminierung für die Hauptversammlung der AUTANIA AG geändert:
Die Hauptversammlung wird am 4. September 2006 (zuvor 29. August 2006) stattfinden, um Terminkollisionen mit dem Pflichtangebot zu vermeiden. Die letzte Hinterlegungsfrist der Aktien ist aufgrund der erweiterten Fristenbestimmungen des UMAG nunmehr der 14. August 2006. Die Einladung zur Hauptversammlung wird am 13. Juli 2006 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. September 2006 legt Herr Immo Ströher aus Gründen der Umgestaltung seiner geschäftlichen Tätigkeiten das Aufsichtsratsmandat bei der AUTANIA AG nieder. Zur Neuwahl wird seitens der Verwaltung Herr Dr. Alexander Winkels, Unternehmensberater und Bankier aus Düsseldorf, vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat hat zudem auf seiner Sitzung am 11. Juli 2006 den Jahresabschluss der AUTANIA AG für das Geschäftsjahr 2005 festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt.
Dabei wurden die bereits am 29. Mai 2006 gemeldeten vorläufigen IFRS-Zahlen bestätigt. Hiernach hat der AUTANIA-Konzern mit 1.007 Mitarbeitern in 2005 insgesamt 127,1 Mio. EUR (i.Vj.: 114,9 Mio. EUR) Umsatz und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 10,8 Mio. EUR (i.Vj.: 11,5 Mio. EUR) erreicht. Der Jahresüberschuss wurde im Konzern mit 8,1 Mio. EUR (i.Vj.: 7,3 Mio. EUR) gebilligt.
Im HGB-Einzelabschluss der AUTANIA AG liegt der Jahresüberschuss bei 4,4 Mio. EUR (i.Vj.: 3,9 Mio. EUR). Der Hauptversammlung wird eine Dividende von 0,25 EUR je Aktie (bzw. insgesamt 1,0 Mio. EUR Ausschüttung) aus dem Bilanzgewinn von 10,4 Mio. EUR vorgeschlagen.
Mit den thesaurierten Eigenmitteln wird das Wachstum des Konzerns, der im Jahr 2006 dann 135 Mio. EUR Umsatz und ein Ergebnis von rund 10 % EBIT erreichen soll, zielgerichtet unterstützt.
Für das Jahr 2007 rechnet der Vorstand auf Basis eines weiterhin optimistischen Marktes mit einem Wachstum von weiteren 5 % im Umsatz bei angestrebtem gleichen Ergebnisniveau wie in den Vorjahren.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbaukonzern für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der Autania AG auch unter www.autania.de zum Download.
DGAP 12.07.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de WWW: www.autania.de ISIN: DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4221.07.2006 - 19:19 Uhr
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot; <DE0006262009>
Bieter: Modular GmbH; Zielgesellschaft: Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Bieter: Modular GmbH Graf-Arco-Str. 3 D-89079 Ulm Tel. 0731 / 402-5566 Fax: 0731 / 402-445566
Zielgesellschaft: Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft Kässbohrerstraße 11 D-88471 Laupheim ISIN: DE0006262009 WKN 626200
Angabe zur Höhe von Stimmrechtsanteilen: 37,54%
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: http://www.modular-gmbh.de
Angaben des Bieters:
Die Modular GmbH, Ulm, hat am 21. Juli 2006 von der Kreissparkasse Biberach 1.884.479 Aktien (37,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte) der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft erworben. Sie hat damit die Kontrolle i.S.d. § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) erlangt.
Die Modular GmbH wird daher gemäß § 35 WpÜG den Aktionären der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft, Laupheim, im Rahmen eines Pflichtangebots anbieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft (WKN 626200; ISIN DE 0006262009) zu erwerben. Der Angebotspreis wird EUR 23,76 betragen.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.modular-gmbh.de veröffentlicht werden.
Die Modular GmbH ist eine 100%ige Tochter der Modular Holding GmbH mit Sitz in Ulm, deren Anteile wiederum zu 100% von Herrn Ludwig Merckle gehalten werden. Mit dem vorgenannten Erwerb haben daher auch die Modular Holding GmbH und Herr Ludwig Merckle gemäß § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft erlangt. Darüber hinaus hält Herr Ludwig Merckle 100% der Anteile an der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Ulm. Gem. §
29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sind die durch die Modular GmbH erworbenen Anteile an der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft damit auch der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH zuzurechnen. Die Modular Holding GmbH, die LuMe Vermögensverwaltungs GmbH und Herr Ludwig Merckle werden aber kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen. Vielmehr erfüllt die Modular GmbH mit der Durchführung des Pflichtangebots neben ihren eigenen Angebotspflichten auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Modular Holding GmbH, der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH und von Herrn Ludwig Merckle.
Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich im Namen der Modular Holding GmbH, der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH und von Herrn Ludwig Merckle.
Ulm, den 21. Juli 2006 Modular GmbH
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 21.07.2006
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Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
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Firmenname: Modular GmbH; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1N;
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot; <DE0006262009>
Bieter: Modular GmbH; Zielgesellschaft: Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Bieter: Modular GmbH Graf-Arco-Str. 3 D-89079 Ulm Tel. 0731 / 402-5566 Fax: 0731 / 402-445566
Zielgesellschaft: Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft Kässbohrerstraße 11 D-88471 Laupheim ISIN: DE0006262009 WKN 626200
Angabe zur Höhe von Stimmrechtsanteilen: 37,54%
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter: http://www.modular-gmbh.de
Angaben des Bieters:
Die Modular GmbH, Ulm, hat am 21. Juli 2006 von der Kreissparkasse Biberach 1.884.479 Aktien (37,54% des Grundkapitals und der Stimmrechte) der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft erworben. Sie hat damit die Kontrolle i.S.d. § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) erlangt.
Die Modular GmbH wird daher gemäß § 35 WpÜG den Aktionären der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft, Laupheim, im Rahmen eines Pflichtangebots anbieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft (WKN 626200; ISIN DE 0006262009) zu erwerben. Der Angebotspreis wird EUR 23,76 betragen.
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.modular-gmbh.de veröffentlicht werden.
Die Modular GmbH ist eine 100%ige Tochter der Modular Holding GmbH mit Sitz in Ulm, deren Anteile wiederum zu 100% von Herrn Ludwig Merckle gehalten werden. Mit dem vorgenannten Erwerb haben daher auch die Modular Holding GmbH und Herr Ludwig Merckle gemäß § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft erlangt. Darüber hinaus hält Herr Ludwig Merckle 100% der Anteile an der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Ulm. Gem. §
29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sind die durch die Modular GmbH erworbenen Anteile an der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft damit auch der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH zuzurechnen. Die Modular Holding GmbH, die LuMe Vermögensverwaltungs GmbH und Herr Ludwig Merckle werden aber kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen. Vielmehr erfüllt die Modular GmbH mit der Durchführung des Pflichtangebots neben ihren eigenen Angebotspflichten auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Modular Holding GmbH, der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH und von Herrn Ludwig Merckle.
Diese Veröffentlichung erfolgt zugleich im Namen der Modular Holding GmbH, der LuMe Vermögensverwaltungs GmbH und von Herrn Ludwig Merckle.
Ulm, den 21. Juli 2006 Modular GmbH
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 21.07.2006
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Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
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Firmenname: Modular GmbH; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1N;
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Microlog Logistics AG / Squeeze-Out
24.07.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------
Die Thiel Logistik AG, Grevenmacher, Luxemburg, hat dem Vorstand derMicrolog Logistics AG heute mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehrals 95 % des Grundkapitals der Microlog Logistics AG gehören. Zugleich hatdie Thiel Logistik AG dem Vorstand der Microlog Logistics AG das Verlangengemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der MicrologLogistics AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf dieThiel Logistik AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindungbeschließt (sog. \\\"Squeeze Out\\\"). Die Thiel Logistik AG wird die angemesseneBarabfindung je Aktie in Kürze auf der Grundlage eines vonWirtschaftsprüfern erstellten Bewertungsgutachtens festlegen. DieAngemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich zubestellenden sachverständigen Prüfer überprüft.
Köln, den 24.07.2006
Microlog Logistics AG
Der Vorstand
Hans-Hasso KerstenMicrolog Logistics AGRösrather Straße 65551107 KölnTel.: +49 (0)6021 343-4521Fax: +49 (0)6021 343-4509
DGAP 24.07.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: Microlog Logistics AG Rösrather Strasse 655 51107 Köln DeutschlandTelefon: +49-6021-343-4521Fax: +49-6021-343-4509E-mail: investor@microlog.deWWW: www.microlog.deISIN: DE0005494314WKN: 549431Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Autor: EquityStory AG (© EquityStory AG),11:39 24.07.2006
24.07.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------
Die Thiel Logistik AG, Grevenmacher, Luxemburg, hat dem Vorstand derMicrolog Logistics AG heute mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehrals 95 % des Grundkapitals der Microlog Logistics AG gehören. Zugleich hatdie Thiel Logistik AG dem Vorstand der Microlog Logistics AG das Verlangengemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der MicrologLogistics AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf dieThiel Logistik AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindungbeschließt (sog. \\\"Squeeze Out\\\"). Die Thiel Logistik AG wird die angemesseneBarabfindung je Aktie in Kürze auf der Grundlage eines vonWirtschaftsprüfern erstellten Bewertungsgutachtens festlegen. DieAngemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich zubestellenden sachverständigen Prüfer überprüft.
Köln, den 24.07.2006
Microlog Logistics AG
Der Vorstand
Hans-Hasso KerstenMicrolog Logistics AGRösrather Straße 65551107 KölnTel.: +49 (0)6021 343-4521Fax: +49 (0)6021 343-4509
DGAP 24.07.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: Microlog Logistics AG Rösrather Strasse 655 51107 Köln DeutschlandTelefon: +49-6021-343-4521Fax: +49-6021-343-4509E-mail: investor@microlog.deWWW: www.microlog.deISIN: DE0005494314WKN: 549431Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Autor: EquityStory AG (© EquityStory AG),11:39 24.07.2006
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42P-D INTERGLAS (621001): 4,40 +2,33% Info-Popup
25.08.2006 - 18:22 Uhr
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG:
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out/Hauptversammlung
25.08.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Zusätzliche Verpflichtungserklärung der Hauptaktionärin im Squeeze Out-Verfahren
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Alleingesellschafter der P-D Management Industries Technologies GmbH, die Hauptaktionärin unserer Gesellschaft ist, hat bei der heute stattfindenden Hauptversammlung folgende Erklärung zu Protokoll gegeben:
"Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
es liegt mir aus Ihrem Kreis ein Antrag vor, die von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung aufzubessern.
Außerdem wurde mir der Vorschlag gemacht, die Barabfindung im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung festzulegen.
Auch ich habe ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und gebe daher hiermit als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Hauptaktionärin, der P-D Management Industries - Technologies GmbH, folgende einseitige Verpflichtungserklärung zu Protokoll dieser Hauptversammlung ab.
Unter der Bedingung, dass am Ende der Anfechtungsfrist nach dieser Hauptversammlung keine Anfechtungsklage erhoben worden ist und unter der weiteren Bedingung, dass mit Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Barabfindung gestellt wurde, verpflichtet sich die Hauptaktionärin, den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von EUR 4,30 je Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zu zahlen.
Abwicklungstechnisch wird die Verpflichtungserklärung durch die Zahlung einer entsprechenden Ergänzung der in der heutigen Beschlussvorlage vorgesehen Barabfindung mit Ablauf der Antragsfrist nach § 4 Spruchverfahrensgesetz erfüllt.
Da der Eintritt der genannten Bedingungen noch ungewiss ist, werden wir die Hauptversammlung auch bezüglich dieses Punktes wie vorgesehen fortführen.
Ich hoffe aber, dass meine Verpflichtungserklärung in Kraft treten wird."
Erbach, den 25. August 2006
P-D Interglas Technologies AG
Benzstrasse 14
D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075
ISIN DE 0006210008
ISIN DE 0006210016
ISIN DE 000A0AYXT0
ISIN DE 000A0HN495
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Wir regen eine Kursaussetzung an.
Michael Mölling, 069-25494250 oder Sebastian Jungermann, 0171-1257805 KAYE SCHOLER
DGAP 25.08.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG
Benzstraße 14
89155 Erbach Deutschland Telefon: + 49 (0)7305 955 449 Fax: +49 (0)7305 955 519 E-mail: barbara.stross@interglas-technologies.com WWW: www.interglas-technologies.com ISIN: DE0006210016 WKN: 621001 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
25.08.2006 - 18:22 Uhr
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG:
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out/Hauptversammlung
25.08.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Zusätzliche Verpflichtungserklärung der Hauptaktionärin im Squeeze Out-Verfahren
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Alleingesellschafter der P-D Management Industries Technologies GmbH, die Hauptaktionärin unserer Gesellschaft ist, hat bei der heute stattfindenden Hauptversammlung folgende Erklärung zu Protokoll gegeben:
"Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
es liegt mir aus Ihrem Kreis ein Antrag vor, die von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung aufzubessern.
Außerdem wurde mir der Vorschlag gemacht, die Barabfindung im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung festzulegen.
Auch ich habe ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und gebe daher hiermit als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Hauptaktionärin, der P-D Management Industries - Technologies GmbH, folgende einseitige Verpflichtungserklärung zu Protokoll dieser Hauptversammlung ab.
Unter der Bedingung, dass am Ende der Anfechtungsfrist nach dieser Hauptversammlung keine Anfechtungsklage erhoben worden ist und unter der weiteren Bedingung, dass mit Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Barabfindung gestellt wurde, verpflichtet sich die Hauptaktionärin, den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von EUR 4,30 je Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zu zahlen.
Abwicklungstechnisch wird die Verpflichtungserklärung durch die Zahlung einer entsprechenden Ergänzung der in der heutigen Beschlussvorlage vorgesehen Barabfindung mit Ablauf der Antragsfrist nach § 4 Spruchverfahrensgesetz erfüllt.
Da der Eintritt der genannten Bedingungen noch ungewiss ist, werden wir die Hauptversammlung auch bezüglich dieses Punktes wie vorgesehen fortführen.
Ich hoffe aber, dass meine Verpflichtungserklärung in Kraft treten wird."
Erbach, den 25. August 2006
P-D Interglas Technologies AG
Benzstrasse 14
D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075
ISIN DE 0006210008
ISIN DE 0006210016
ISIN DE 000A0AYXT0
ISIN DE 000A0HN495
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Wir regen eine Kursaussetzung an.
Michael Mölling, 069-25494250 oder Sebastian Jungermann, 0171-1257805 KAYE SCHOLER
DGAP 25.08.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG
Benzstraße 14
89155 Erbach Deutschland Telefon: + 49 (0)7305 955 449 Fax: +49 (0)7305 955 519 E-mail: barbara.stross@interglas-technologies.com WWW: www.interglas-technologies.com ISIN: DE0006210016 WKN: 621001 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen
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Firmenname: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
19.09.2006 - 15:43 Uhr
DGAP-Adhoc: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG: General Reinsurance Corporation übermittelt Squeeze-out-Verlangen an die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Squeeze-Out
19.09.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die General Reinsurance Corporation hat dem Vorstand der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG heute mitgeteilt, dass die General Reinsurance Corporation in Höhe von insgesamt 95,217% unmittelbar bzw. über ihre 100%ige Tochtergesellschaft GRD Corporation mittelbar am Grundkapital der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG beteiligt ist. Zugleich hat die General Reinsurance Corporation dem Vorstand der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte zu veranlassen, damit das Verfahren nach §§ 327a ff. AktG durchgeführt werden und die Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG alsbald über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre(Minderheitsaktionäre)auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) beschließen kann.
Köln, 19. September 2006 Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Der Vorstand Theodor-Heuss-Ring 11 50668 Köln
DGAP 19.09.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Theodor-Heuss-Ring 11
50668 Köln Deutschland Telefon: 0221-9738-559 Fax: 0221-9738-695 E-mail: abader@genre.com WWW: www.genre.com ISIN: DE0008422007, DE0008422023 WKN: 842200, 842202 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG: General Reinsurance Corporation übermittelt Squeeze-out-Verlangen an die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Squeeze-Out
19.09.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die General Reinsurance Corporation hat dem Vorstand der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG heute mitgeteilt, dass die General Reinsurance Corporation in Höhe von insgesamt 95,217% unmittelbar bzw. über ihre 100%ige Tochtergesellschaft GRD Corporation mittelbar am Grundkapital der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG beteiligt ist. Zugleich hat die General Reinsurance Corporation dem Vorstand der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte zu veranlassen, damit das Verfahren nach §§ 327a ff. AktG durchgeführt werden und die Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG alsbald über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre(Minderheitsaktionäre)auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) beschließen kann.
Köln, 19. September 2006 Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Der Vorstand Theodor-Heuss-Ring 11 50668 Köln
DGAP 19.09.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Theodor-Heuss-Ring 11
50668 Köln Deutschland Telefon: 0221-9738-559 Fax: 0221-9738-695 E-mail: abader@genre.com WWW: www.genre.com ISIN: DE0008422007, DE0008422023 WKN: 842200, 842202 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4205.10.2006 - 12:27 Uhr
DGAP-Adhoc: RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Squeeze Out
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out
05.10.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Klöckner-Werke AG hat der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG (RSE AG) am 5. Oktober 2006 mitgeteilt, dass sie ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Klöckner-Werke AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(sogenanntes 'Squeeze out") stellt.
Nach Angaben der Klöckner-Werke AG verfügt diese über eine Beteiligung von rund 99,78 % am Grundkapital der RSE AG. Die Klöckner-Werke AG wird die angemessene Barabfindung je Aktie in Kürze auf der Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens festlegen. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer zu bestätigen.
Über das Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt werden, die voraussichtlich Ende Dezember 2006 stattfinden wird.
Frankfurt am Main, den 5. Oktober 2006
Der Vorstand
DGAP 05.10.2006
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DGAP-Adhoc: RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Squeeze Out
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out
05.10.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Klöckner-Werke AG hat der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG (RSE AG) am 5. Oktober 2006 mitgeteilt, dass sie ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Klöckner-Werke AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(sogenanntes 'Squeeze out") stellt.
Nach Angaben der Klöckner-Werke AG verfügt diese über eine Beteiligung von rund 99,78 % am Grundkapital der RSE AG. Die Klöckner-Werke AG wird die angemessene Barabfindung je Aktie in Kürze auf der Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens festlegen. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer zu bestätigen.
Über das Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt werden, die voraussichtlich Ende Dezember 2006 stattfinden wird.
Frankfurt am Main, den 5. Oktober 2006
Der Vorstand
DGAP 05.10.2006
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Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42
09.10.2006 - 17:24 Uhr
BGH stärkt Rechte von Minderheitsaktionären bei Squeeze-out
KARLSRUHE (AP)--Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Minderheitsaktionären gestärkt, die bei einem so genannten Squeeze-out gegen Zwangsabfindung aus einem Unternehmen gedrängt werden. Nach einem am Montag verkündeten Urteil des BGH verlieren die Minderheitsaktionäre auch dann nicht ihr Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, wenn ihre Aktien zwischenzeitlich auf ein anderes Unternehmen übertragen wurden.
Werbung Dem Grundsatzurteil lag ein Streit um die Massa AG zu Grunde. Im Mai 1997 stimmte die Hauptversammlung der Ausgliederung von Unternehmensteilen zu. Die Geschäftsanteile wurden über eine neu gegründete Gesellschaft an die Hauptaktionärin, den Handelskonzern Metro, veräußert.
Gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse erhoben Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Sie griffen vor allem den Verkaufspreis als zu niedrig an. Noch während das Klageverfahren lief, waren die Aktionäre jedoch in einem Squeeze-out-Verfahren aus der Massa AG ausgeschlossen und ihre Aktien auf die Metro übertragen worden.
Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte deshalb die Anträge der Minderheitsaktionäre als unzulässig ab. Auf Grund des Wegfalls ihrer Gesellschafterstellung im Zuge des Squeeze-out-Verfahrens hätten sie ihre Anfechtungsbefugnis verloren. Der BGH beurteilte diese Rechtsprechung als rechtsfehlerhaft.
Die Minderheitsaktionäre seien auch im Falle eines zwangsweisen Verlusts ihrer Gesellschafterposition durch Squeeze-out zur Anfechtungsklage befugt. Das gelte dann, wenn ein rechtliches Interesse an der Verfahrensfortsetzung bestehe. Das sei im konkreten Fall zu bejahen. Das Oberlandesgericht Koblenz muss nun über die Anfechtungsklagen inhaltlich entscheiden. Dabei muss geprüft werden, ob die Veräußerungspreis unter Wert erfolgte. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof II ZR 46/05)
Webseite: www.bundesgerichtshof.de
09.10.2006 - 17:24 Uhr
BGH stärkt Rechte von Minderheitsaktionären bei Squeeze-out
KARLSRUHE (AP)--Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Minderheitsaktionären gestärkt, die bei einem so genannten Squeeze-out gegen Zwangsabfindung aus einem Unternehmen gedrängt werden. Nach einem am Montag verkündeten Urteil des BGH verlieren die Minderheitsaktionäre auch dann nicht ihr Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, wenn ihre Aktien zwischenzeitlich auf ein anderes Unternehmen übertragen wurden.
Werbung Dem Grundsatzurteil lag ein Streit um die Massa AG zu Grunde. Im Mai 1997 stimmte die Hauptversammlung der Ausgliederung von Unternehmensteilen zu. Die Geschäftsanteile wurden über eine neu gegründete Gesellschaft an die Hauptaktionärin, den Handelskonzern Metro, veräußert.
Gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse erhoben Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Sie griffen vor allem den Verkaufspreis als zu niedrig an. Noch während das Klageverfahren lief, waren die Aktionäre jedoch in einem Squeeze-out-Verfahren aus der Massa AG ausgeschlossen und ihre Aktien auf die Metro übertragen worden.
Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte deshalb die Anträge der Minderheitsaktionäre als unzulässig ab. Auf Grund des Wegfalls ihrer Gesellschafterstellung im Zuge des Squeeze-out-Verfahrens hätten sie ihre Anfechtungsbefugnis verloren. Der BGH beurteilte diese Rechtsprechung als rechtsfehlerhaft.
Die Minderheitsaktionäre seien auch im Falle eines zwangsweisen Verlusts ihrer Gesellschafterposition durch Squeeze-out zur Anfechtungsklage befugt. Das gelte dann, wenn ein rechtliches Interesse an der Verfahrensfortsetzung bestehe. Das sei im konkreten Fall zu bejahen. Das Oberlandesgericht Koblenz muss nun über die Anfechtungsklagen inhaltlich entscheiden. Dabei muss geprüft werden, ob die Veräußerungspreis unter Wert erfolgte. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof II ZR 46/05)
Webseite: www.bundesgerichtshof.de
30.10.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Hauptaktionär Buzzi Unicem S.p.A. trifft Entscheidung über Angebot an freie
Dyckerhoff Aktionäre
Wiesbaden, 30. Oktober 2006 - Die Dyckerhoff AG wurde heute von ihrem
Hauptaktionär Buzzi Unicem S.p.A. über die Entscheidung unterrichtet, allen
anderen Stamm- und Vorzugsaktionären der Gesellschaft ein freiwilliges
Angebot zum Kauf ihrer Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR
40,00 je Stammaktie und EUR 37,50 je Vorzugsaktie zu machen.
Zu den weiteren Einzelheiten des Angebots wird der Vorstand unverzüglich
nach Erhalt der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme abgeben und
veröffentlichen.
Der Vorstand
Kontakt:
Birgit Eggersmeier
Dyckerhoff AG
Biebricher Str. 69
65203 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 - 676 1444
Fax: +49 (0)611 - 676 1447
Email: investor.relations@dyckerhoff.com
DGAP 30.10.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Dyckerhoff AG
Biebricher Str. 69
65203 Wiesbaden Deutschland
Telefon: +49 (0)611 676-0
Fax: +49 (0)611 676-1040
E-mail: investor.relations@dyckerhoff.com
WWW: dyckerhoff.de
ISIN: DE0005591036, DE0005591002
WKN: 559103, 559100
Indizes: SDAX
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), Luxembourg,
Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Hamburg,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hauptaktionär Buzzi Unicem S.p.A. trifft Entscheidung über Angebot an freie
Dyckerhoff Aktionäre
Wiesbaden, 30. Oktober 2006 - Die Dyckerhoff AG wurde heute von ihrem
Hauptaktionär Buzzi Unicem S.p.A. über die Entscheidung unterrichtet, allen
anderen Stamm- und Vorzugsaktionären der Gesellschaft ein freiwilliges
Angebot zum Kauf ihrer Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR
40,00 je Stammaktie und EUR 37,50 je Vorzugsaktie zu machen.
Zu den weiteren Einzelheiten des Angebots wird der Vorstand unverzüglich
nach Erhalt der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme abgeben und
veröffentlichen.
Der Vorstand
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Birgit Eggersmeier
Dyckerhoff AG
Biebricher Str. 69
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Tel.: +49 (0)611 - 676 1444
Fax: +49 (0)611 - 676 1447
Email: investor.relations@dyckerhoff.com
DGAP 30.10.2006
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Telefon: +49 (0)611 676-0
Fax: +49 (0)611 676-1040
E-mail: investor.relations@dyckerhoff.com
WWW: dyckerhoff.de
ISIN: DE0005591036, DE0005591002
WKN: 559103, 559100
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Nachrichten: Dahlbusch: Rücknahme des Befreiungsantrages für Pflichtangebot durch NSG
NSG UK Enterprises Limited, St. Helens, Merseyside, England, hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der Pilkington plc, St. Helens, Merseyside, England, mittelbar 1.330.213 stimmberechtigte Stammaktien (WKN: 521300, ISIN: DE0005213003) sowie 335.117 stimmberechtigte Vorzugsaktien (WKN: 521303, ISIN: DE0005213037) der Dahlbusch AG, Gelsenkirchen, die zusammen rund 98,8 % der Stimmrechte an der Dahlbusch AG vermitteln, erworben und damit mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") erlangt.
Hierdurch haben auch die NSG Holding (Europe) Limited, St. Helens, Merseyside, England, die 100% der Anteile an der Erwerberin hält, sowie die Nippon Sheet Glass Co.,Ltd., Tokio, Japan, die sämtliche Anteile an der NSG Holding (Europe) Limited hält, mittelbar Kontrolle über die Dahlbusch AG im Sinne des WpÜG erlangt. Am 16. Juni 2006 haben die Erwerberin, NSG Holding (Europe) Limited und Nippon Sheet Glass Co., Ltd bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung beantragt, von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 WpÜG befreit zu werden.
Diesen Antrag haben die Erwerberin, NSG Holding (Europe) Limited und Nippon Sheet Glass Co., Ltd heute zurückgenommen. Die vorgenannten Gesellschaften werden daher gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG unverzüglich die Erlangung der Kontrolle über die Dahlbusch AG gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG veröffentlichen. Weiterhin wird die Erwerberin für sich und in Erfüllung der Verpflichtungen der NSG Holding (Europe) Limited und der Nippon Sheet Glass Co., Ltd gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung der BaFin eine Angebotsunterlage übermitteln und die Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG veröffentlichen.
NSG UK Enterprises Limited, St. Helens, Merseyside, England, hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der Pilkington plc, St. Helens, Merseyside, England, mittelbar 1.330.213 stimmberechtigte Stammaktien (WKN: 521300, ISIN: DE0005213003) sowie 335.117 stimmberechtigte Vorzugsaktien (WKN: 521303, ISIN: DE0005213037) der Dahlbusch AG, Gelsenkirchen, die zusammen rund 98,8 % der Stimmrechte an der Dahlbusch AG vermitteln, erworben und damit mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") erlangt.
Hierdurch haben auch die NSG Holding (Europe) Limited, St. Helens, Merseyside, England, die 100% der Anteile an der Erwerberin hält, sowie die Nippon Sheet Glass Co.,Ltd., Tokio, Japan, die sämtliche Anteile an der NSG Holding (Europe) Limited hält, mittelbar Kontrolle über die Dahlbusch AG im Sinne des WpÜG erlangt. Am 16. Juni 2006 haben die Erwerberin, NSG Holding (Europe) Limited und Nippon Sheet Glass Co., Ltd bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung beantragt, von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 WpÜG befreit zu werden.
Diesen Antrag haben die Erwerberin, NSG Holding (Europe) Limited und Nippon Sheet Glass Co., Ltd heute zurückgenommen. Die vorgenannten Gesellschaften werden daher gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG unverzüglich die Erlangung der Kontrolle über die Dahlbusch AG gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG veröffentlichen. Weiterhin wird die Erwerberin für sich und in Erfüllung der Verpflichtungen der NSG Holding (Europe) Limited und der Nippon Sheet Glass Co., Ltd gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung der BaFin eine Angebotsunterlage übermitteln und die Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG veröffentlichen.
29.11.2006 - 13:40 Uhr
euro adhoc: Beko Holding AG / / BEKO HOLDING AG: Übernahmeangebot Triplan AG
Werbung WPÜG-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
Bieter-Gesellschaft: Unternehmen:BEKO HOLDING AG Adresse:Nöhagen 57, Burg Hartenstein, A-3521 Nöhagen, Österreich ISIN:AT 0000908603 Rückfragehinweisr. Max Höfferer, Telefon + 43 / 1 / 797 50 - 263, Fax +43 / 1
/ 797 50 - 8004
Ziel-Gesellschaft: Unternehmen:TRIPLAN AG Adresse:Auf der Krautweide 32, D-65812 Bad Soden am Taunus Deutschland ISINE 0007499303 Rückfragehinweis:Arno Hausburg Tel: 06196 / 60 92 - 0 Fax: 06196 / 60 92 - 203
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3, i.V.m. 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bietergesellschaft: BEKO HOLDING AG, Nöhagen 57, Burg Hartenstein, A-3521 Nöhagen, Österreich, ISIN: AT 0000908603 (WKN 920503), eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 123357 h; Kontakt: Dr. Max Höfferer, Telefon + 43 / 1 / 797 50 - 263, Fax +43 / 1 / 797 50 - 8004 Zielgesellschaft: Triplan AG, Auf der Krautweide 32, D-65812 Bad Soden am Taunus Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus (HRB 5174), ISIN DE 0007499303 (WKN 749930) Die BEKO HOLDING AG hat am 28. November 2006 nach Börsenschluss entschieden, den Aktionären der Triplan AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung des gemäß §§ 5 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung je Stückaktie ermittelten gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag (sog. Referenzkurs), jedenfalls aber mindestens gegen Zahlung von EUR 2,20 je Stückaktie, in bar zu unterbreiten. Das Übernahmeangebot der BEKO HOLDING AG wird unter dem Vorbehalt der in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter http://www.beko.eu/triplan.html erfolgen.
Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Triplan AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Wien, den 29. November 2006 BEKO HOLDING AG
euro adhoc: Beko Holding AG / / BEKO HOLDING AG: Übernahmeangebot Triplan AG
Werbung WPÜG-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
Bieter-Gesellschaft: Unternehmen:BEKO HOLDING AG Adresse:Nöhagen 57, Burg Hartenstein, A-3521 Nöhagen, Österreich ISIN:AT 0000908603 Rückfragehinweisr. Max Höfferer, Telefon + 43 / 1 / 797 50 - 263, Fax +43 / 1
/ 797 50 - 8004
Ziel-Gesellschaft: Unternehmen:TRIPLAN AG Adresse:Auf der Krautweide 32, D-65812 Bad Soden am Taunus Deutschland ISINE 0007499303 Rückfragehinweis:Arno Hausburg Tel: 06196 / 60 92 - 0 Fax: 06196 / 60 92 - 203
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3, i.V.m. 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bietergesellschaft: BEKO HOLDING AG, Nöhagen 57, Burg Hartenstein, A-3521 Nöhagen, Österreich, ISIN: AT 0000908603 (WKN 920503), eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 123357 h; Kontakt: Dr. Max Höfferer, Telefon + 43 / 1 / 797 50 - 263, Fax +43 / 1 / 797 50 - 8004 Zielgesellschaft: Triplan AG, Auf der Krautweide 32, D-65812 Bad Soden am Taunus Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus (HRB 5174), ISIN DE 0007499303 (WKN 749930) Die BEKO HOLDING AG hat am 28. November 2006 nach Börsenschluss entschieden, den Aktionären der Triplan AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung des gemäß §§ 5 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung je Stückaktie ermittelten gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag (sog. Referenzkurs), jedenfalls aber mindestens gegen Zahlung von EUR 2,20 je Stückaktie, in bar zu unterbreiten. Das Übernahmeangebot der BEKO HOLDING AG wird unter dem Vorbehalt der in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter http://www.beko.eu/triplan.html erfolgen.
Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Triplan AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Wien, den 29. November 2006 BEKO HOLDING AG
Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof
- Krefeld -
WKN: 633350; 633352
ISIN: DE0006333503; DE006333529
Hiermit laden wir die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 22. Januar 2007 um 11.00 Uhr im Parkhotel „Krefelder Hof“, Uerdinger Strasse 245, 47800 Krefeld stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.03.2006 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005/2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005/2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses zur Sitzverlegung - Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24.11.2005 hat unter Tagesordnungspunkt 5 die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Schwalmtal sowie eine entsprechende Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung beschlossen. Die Sitzverlegung wird, da sie eine Satzungsänderung voraussetzt, erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am neuen Sitz der Gesellschaft wirksam. Das für den neuen Sitz der Gesellschaft in Schwalmtal zuständige Registergericht Mönchengladbach hat die Sitzverlegung bislang nicht eingetragen, da gegen die Firmierung der Gesellschaft als „Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof“ am neuen Sitz Bedenken bestehen. Aus diesem Grund soll die Sitzverlegung derzeit nicht weiterverfolgt werden. Die Gesellschaft wird ihren Sitz in Krefeld vorläufig beibehalten. Die Geschäftsadresse lautet: Uerdinger Straße 225, 47800 Krefeld.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.11.2005 unter Tagesordnungspunkt 5, § 1 Abs. 2 der Satzung abzuändern und wie folgt neu zu fassen: "(2) Sie hat ihren Sitz in Schwalmtal.", wird ersatzlos aufgehoben.
5. Beschlussfassung über die Umfirmierung der Gesellschaft
Die Gesellschaft führt gemäß § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die Firma „Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof“. Seit dem Verkauf des Krefelder Hofs durch die Gesellschaft ist diese Firmierung nicht mehr aktuell. Die Gesellschaft soll daher künftig als „N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft“ firmieren.
§ 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft soll demgemäß neu gefasst werden.
§ 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit:
„(1) Die Gesellschaft führt die Firma „Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof“.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt: „N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft“. § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft“
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Krefelder Hotel Aktiengesellschaft – Krefelder Hof auf den Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des Grundkapitals gehören („Hauptaktionär“), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Der Hauptaktionär, Herr Wilfried Mocken, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal, hält an dem insgesamt 364.000,00 Euro betragenden Grundkapital, eingeteilt in 28.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 13,00 Euro, unmittelbar und mittelbar insgesamt 27.311 Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht rund 97,54 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Einzelnen hält der Hauptaktionär unmittelbar 14.668 Aktien. Darüber hinaus sind ihm weitere 12.643 Aktien an der Gesellschaft gemäß § 327a Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen, die der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Schwalmtal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 10344, unmittelbar gehören, und an der der Hauptaktionär zu 100 % beteiligt ist.
Der Hauptaktionär hat Auszüge aus Wertpapierdepots und weitere Dokumente vorgelegt, die seine Aktionärsstellung, die Aktionärsstellung der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH, Schwalmtal, und die alleinige Beteiligung des Hauptaktionärs an der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH, Schwalmtal, nachweisen. Herr Wilfried Mocken ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft und berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt. Der Hauptaktionär hat mit Schreiben vom 15.11.2006, konkretisiert mit Schreiben vom 05.12.2006 an den Vorstand der Gesellschaft verlangt, dass die nächste ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft über eine solche Übertragung auf den Hauptaktionär beschließt. Die oben beschriebenen Voraussetzungen der Stellung von Herrn Wilfried Mocken als Hauptaktionär lagen bereits im Zeitpunkt des Schreibens vom 15.11.2006 an den Vorstand der Gesellschaft mit der Maßgabe vor, dass Herr Wilfried Mocken unmittelbar über 14.658 Aktien der Gesellschaft verfügte und damit unmittelbar und mittelbar über 27.301 Aktien der Gesellschaft verfügte. Dies entsprach einer Beteiligung von 97,50% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Gemäß § 327b Abs. 1 AktG hat der Hauptaktionär die Barabfindung auf 284,80 Euro je Stückaktie festgelegt. Der Hauptaktionär hat dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Gewährleistungserklärung der Volksbank Brüggen-Nettetal eG mit dem Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld; Genossenschaftsregister Nr. 239) vom 06.12.2006 übermittelt, durch welche die Volksbank Brüggen-Nettetal eG, Nettetal, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgesetzte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat der Hauptaktionär die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die 1. Handelskammer des Landgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 23.11.2006 (Az: 31 O 102/06) die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstraße 10, 80333 München, als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, München, hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und in ihrem Prüfungsbericht vom 07.12.2006 uneingeschränkt bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen des Hauptaktionärs vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, kosten-, provisions- und spesenfrei zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 284,80 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal, übertragen.“
7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mönchengladbach, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006/2007 zu bestellen.
8. Verschiedenes
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank
• bei der Gesellschaft,
• bei der COMMERZBANK AG,
• bei einer anderen zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank
• oder bei einem deutschen Notar
bis spätestens
Donnerstag, den 18.01.2007
hinterlegen und bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist dessen Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung, in der die hinterlegten Stücke nach Nummer und Betrag zu bezeichnen sind, in Ur- oder Abschrift bis spätestens am Freitag, den 19.01.2007 bei der Gesellschaft einzureichen.
Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gem. § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Krefelder Hotel AG - Krefelder Hof
Uerdinger Str. 225
47800 Krefeld
Fax: 02163 5798411
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Einsicht in Unterlagen
Die Aktionäre können die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Uerdinger Strasse 225
47800 Krefeld
einsehen und erhalten diese auf Verlangen unverzüglich und kostenlos als Abschrift übermittelt (Bestellungen auch telefonisch unter der Telefonnummer 02163 5798410 oder über Fax 02163 5798411). Die Berichte und Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft aus.
Insbesondere handelt es sich hinsichtlich Tagesordnungspunkt 1 um den Jahresabschluss zum 31.03.2006, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005/2006 und den Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005/2006
Insbesondere handelt es sich hinsichtlich Tagesordnungspunkt 6 um folgende Unterlagen:
• der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
• der von dem Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung vom 07.12.2006 nebst Gewährleistungsschreiben der Volksbank Brüggen-Nettetal eG;
• Der Bericht des sachverständigen Prüfers Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, München, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2-4 AktG über die Angemessenheit der Barabfindung vom 07.12.2006;
• die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006.
Krefeld, im Dezember 2006
Der Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
- Krefeld -
WKN: 633350; 633352
ISIN: DE0006333503; DE006333529
Hiermit laden wir die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 22. Januar 2007 um 11.00 Uhr im Parkhotel „Krefelder Hof“, Uerdinger Strasse 245, 47800 Krefeld stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.03.2006 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005/2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005/2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses zur Sitzverlegung - Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24.11.2005 hat unter Tagesordnungspunkt 5 die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Schwalmtal sowie eine entsprechende Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung beschlossen. Die Sitzverlegung wird, da sie eine Satzungsänderung voraussetzt, erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am neuen Sitz der Gesellschaft wirksam. Das für den neuen Sitz der Gesellschaft in Schwalmtal zuständige Registergericht Mönchengladbach hat die Sitzverlegung bislang nicht eingetragen, da gegen die Firmierung der Gesellschaft als „Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof“ am neuen Sitz Bedenken bestehen. Aus diesem Grund soll die Sitzverlegung derzeit nicht weiterverfolgt werden. Die Gesellschaft wird ihren Sitz in Krefeld vorläufig beibehalten. Die Geschäftsadresse lautet: Uerdinger Straße 225, 47800 Krefeld.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.11.2005 unter Tagesordnungspunkt 5, § 1 Abs. 2 der Satzung abzuändern und wie folgt neu zu fassen: "(2) Sie hat ihren Sitz in Schwalmtal.", wird ersatzlos aufgehoben.
5. Beschlussfassung über die Umfirmierung der Gesellschaft
Die Gesellschaft führt gemäß § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die Firma „Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof“. Seit dem Verkauf des Krefelder Hofs durch die Gesellschaft ist diese Firmierung nicht mehr aktuell. Die Gesellschaft soll daher künftig als „N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft“ firmieren.
§ 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft soll demgemäß neu gefasst werden.
§ 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit:
„(1) Die Gesellschaft führt die Firma „Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof“.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt: „N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft“. § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft“
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Krefelder Hotel Aktiengesellschaft – Krefelder Hof auf den Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des Grundkapitals gehören („Hauptaktionär“), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Der Hauptaktionär, Herr Wilfried Mocken, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal, hält an dem insgesamt 364.000,00 Euro betragenden Grundkapital, eingeteilt in 28.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 13,00 Euro, unmittelbar und mittelbar insgesamt 27.311 Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht rund 97,54 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Einzelnen hält der Hauptaktionär unmittelbar 14.668 Aktien. Darüber hinaus sind ihm weitere 12.643 Aktien an der Gesellschaft gemäß § 327a Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen, die der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Schwalmtal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 10344, unmittelbar gehören, und an der der Hauptaktionär zu 100 % beteiligt ist.
Der Hauptaktionär hat Auszüge aus Wertpapierdepots und weitere Dokumente vorgelegt, die seine Aktionärsstellung, die Aktionärsstellung der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH, Schwalmtal, und die alleinige Beteiligung des Hauptaktionärs an der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH, Schwalmtal, nachweisen. Herr Wilfried Mocken ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft und berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt. Der Hauptaktionär hat mit Schreiben vom 15.11.2006, konkretisiert mit Schreiben vom 05.12.2006 an den Vorstand der Gesellschaft verlangt, dass die nächste ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft über eine solche Übertragung auf den Hauptaktionär beschließt. Die oben beschriebenen Voraussetzungen der Stellung von Herrn Wilfried Mocken als Hauptaktionär lagen bereits im Zeitpunkt des Schreibens vom 15.11.2006 an den Vorstand der Gesellschaft mit der Maßgabe vor, dass Herr Wilfried Mocken unmittelbar über 14.658 Aktien der Gesellschaft verfügte und damit unmittelbar und mittelbar über 27.301 Aktien der Gesellschaft verfügte. Dies entsprach einer Beteiligung von 97,50% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Gemäß § 327b Abs. 1 AktG hat der Hauptaktionär die Barabfindung auf 284,80 Euro je Stückaktie festgelegt. Der Hauptaktionär hat dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Gewährleistungserklärung der Volksbank Brüggen-Nettetal eG mit dem Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld; Genossenschaftsregister Nr. 239) vom 06.12.2006 übermittelt, durch welche die Volksbank Brüggen-Nettetal eG, Nettetal, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgesetzte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat der Hauptaktionär die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die 1. Handelskammer des Landgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 23.11.2006 (Az: 31 O 102/06) die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstraße 10, 80333 München, als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, München, hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und in ihrem Prüfungsbericht vom 07.12.2006 uneingeschränkt bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen des Hauptaktionärs vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, kosten-, provisions- und spesenfrei zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 284,80 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal, übertragen.“
7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mönchengladbach, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006/2007 zu bestellen.
8. Verschiedenes
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank
• bei der Gesellschaft,
• bei der COMMERZBANK AG,
• bei einer anderen zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank
• oder bei einem deutschen Notar
bis spätestens
Donnerstag, den 18.01.2007
hinterlegen und bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist dessen Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung, in der die hinterlegten Stücke nach Nummer und Betrag zu bezeichnen sind, in Ur- oder Abschrift bis spätestens am Freitag, den 19.01.2007 bei der Gesellschaft einzureichen.
Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gem. § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Krefelder Hotel AG - Krefelder Hof
Uerdinger Str. 225
47800 Krefeld
Fax: 02163 5798411
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Einsicht in Unterlagen
Die Aktionäre können die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Uerdinger Strasse 225
47800 Krefeld
einsehen und erhalten diese auf Verlangen unverzüglich und kostenlos als Abschrift übermittelt (Bestellungen auch telefonisch unter der Telefonnummer 02163 5798410 oder über Fax 02163 5798411). Die Berichte und Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft aus.
Insbesondere handelt es sich hinsichtlich Tagesordnungspunkt 1 um den Jahresabschluss zum 31.03.2006, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005/2006 und den Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005/2006
Insbesondere handelt es sich hinsichtlich Tagesordnungspunkt 6 um folgende Unterlagen:
• der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
• der von dem Hauptaktionär, Herrn Wilfried Mocken, nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung vom 07.12.2006 nebst Gewährleistungsschreiben der Volksbank Brüggen-Nettetal eG;
• Der Bericht des sachverständigen Prüfers Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, München, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2-4 AktG über die Angemessenheit der Barabfindung vom 07.12.2006;
• die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006.
Krefeld, im Dezember 2006
Der Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4218.12.2006 - 16:39 Uhr
DGAP-Adhoc: WERU AG: Gerichtlicher Vergleich mit Squeeze-out-Klägern
Weru AG / Squeeze-Out/Rechtssache
Werbung 18.12.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die WERU Aktiengesellschaft, Rudersberg, und die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, haben am 18. Dezember 2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der WERU Aktiengesellschaft vom 27. Juli 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft auf die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz (Squeeze-out-Beschluss) erhoben haben. In dem Vergleich verpflichtet sich unter anderem die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, die von ihr festgelegte Barabfindung von Euro 253,48 um Euro 10,00 auf Euro 263,48 je Stückaktie zu erhöhen. Durch den Vergleichsschluss werden sämtliche beim Landgericht Stuttgart anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der WERU Aktiengesellschaft (Az. 34 O 120/06 KfH) beendet. Die WERU Aktiengesellschaft wird sich um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handels¬register bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von Euro 263,48 je Stückaktie übergehen.
Rudersberg, den 18. Dezember 2006
WERU Aktiengesellschaft Der Vorstand
Dr. Werner Engel Vorstand Finanzen Zumhofer Straße 25 D-73635 Rudersberg Telefon: + 49 (0)71 83 303- 400 Telefax: + 49 (0)71 83 303-202
DGAP 18.12.2006
Sprache: Deutsch Emittent: Weru AG
Zumhofer Straße 25
73635 Rudersberg Deutschland Telefon: 07183-303-200 Fax: 07183-303-202 E-mail: walter.had@weru.de WWW: www.weru.de ISIN: DE0007771909 WKN: 777190 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart.
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: WERU AG: Gerichtlicher Vergleich mit Squeeze-out-Klägern
Weru AG / Squeeze-Out/Rechtssache
Werbung 18.12.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die WERU Aktiengesellschaft, Rudersberg, und die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, haben am 18. Dezember 2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der WERU Aktiengesellschaft vom 27. Juli 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft auf die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz (Squeeze-out-Beschluss) erhoben haben. In dem Vergleich verpflichtet sich unter anderem die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, die von ihr festgelegte Barabfindung von Euro 253,48 um Euro 10,00 auf Euro 263,48 je Stückaktie zu erhöhen. Durch den Vergleichsschluss werden sämtliche beim Landgericht Stuttgart anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der WERU Aktiengesellschaft (Az. 34 O 120/06 KfH) beendet. Die WERU Aktiengesellschaft wird sich um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handels¬register bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von Euro 263,48 je Stückaktie übergehen.
Rudersberg, den 18. Dezember 2006
WERU Aktiengesellschaft Der Vorstand
Dr. Werner Engel Vorstand Finanzen Zumhofer Straße 25 D-73635 Rudersberg Telefon: + 49 (0)71 83 303- 400 Telefax: + 49 (0)71 83 303-202
DGAP 18.12.2006
Sprache: Deutsch Emittent: Weru AG
Zumhofer Straße 25
73635 Rudersberg Deutschland Telefon: 07183-303-200 Fax: 07183-303-202 E-mail: walter.had@weru.de WWW: www.weru.de ISIN: DE0007771909 WKN: 777190 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart.
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Einleitung Squeeze-out bei Kolbenschmidt Pierburg AG
Kolbenschmidt Pierburg AG / Squeeze-Out/Hauptversammlung
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13.02.2007
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=
Die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat an den Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG heute gemäß § 327a AktG das Verlangen gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.
Darüber hinaus hat die Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, heute dem Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG mitgeteilt, dass sie mit der Kolbenschmidt Pierburg AG Verhandlungen über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages aufnehmen möchte.
Die Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist unmittelbar zu ca. 86,5% an der Kolbenschmidt Pierburg AG beteiligt. Sie ist eine 100%ige Tochter der Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, die ihrerseits unmittelbar und mittelbar insgesamt einen Anteil von rd. 97,6 %
der Aktien der Kolbenschmidt Pierburg AG hält.
Die genannten Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung. Beide Beschlüsse sollen in 2007 in einer nach der ordentlichen Hauptversammlung stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
DGAP 13.02.2007
=
Sprache: Deutsch Emittent: Kolbenschmidt Pierburg AG
Karl-Schmidt-Straße
74172 Neckarsulm Deutschland Telefon: +49 (0)2131 520-3010 Fax: +49 (0)2131 520-2014 E-mail: folke.heyer@kolbenschmidt-pierburg.de WWW: www.kspg-ag.com ISIN: DE0007037905 WKN: 703790 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf,
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Hamburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Kolbenschmidt Pierburg AG / Squeeze-Out/Hauptversammlung
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13.02.2007
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=
Die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat an den Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG heute gemäß § 327a AktG das Verlangen gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.
Darüber hinaus hat die Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, heute dem Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG mitgeteilt, dass sie mit der Kolbenschmidt Pierburg AG Verhandlungen über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages aufnehmen möchte.
Die Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist unmittelbar zu ca. 86,5% an der Kolbenschmidt Pierburg AG beteiligt. Sie ist eine 100%ige Tochter der Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, die ihrerseits unmittelbar und mittelbar insgesamt einen Anteil von rd. 97,6 %
der Aktien der Kolbenschmidt Pierburg AG hält.
Die genannten Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung. Beide Beschlüsse sollen in 2007 in einer nach der ordentlichen Hauptversammlung stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
DGAP 13.02.2007
=
Sprache: Deutsch Emittent: Kolbenschmidt Pierburg AG
Karl-Schmidt-Straße
74172 Neckarsulm Deutschland Telefon: +49 (0)2131 520-3010 Fax: +49 (0)2131 520-2014 E-mail: folke.heyer@kolbenschmidt-pierburg.de WWW: www.kspg-ag.com ISIN: DE0007037905 WKN: 703790 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf,
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Hamburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Eurohypo AG:Einleitung Squeeze Out Verfahren
EUROHYPO AG / Squeeze-Out
21.03.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Einleitung Squeeze Out Verfahren
Ad-Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Commerzbank Inlandsbanken Holding AG, Frankfurt am Main, eine Tochtergesellschaft der Commerzbank AG, hat dem Vorstand der Eurohypo AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. ''Squeeze Out''). Der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG gehören unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der Eurohypo AG. Darüber hinaus haben die Vorstände der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG und der Eurohypo AG heute beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG als herrschender und der Eurohypo AG als beherrschter Gesellschaft vorzubereiten. Der eigenständige Auftritt als Eurohypo bleibt unabhängig von diesen Maßnahmen bestehen.
Die Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung der Eurohypo AG. Beide Beschlüsse sollen in der ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die nicht am 8. Mai, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer 2007 stattfinden wird.
Eschborn, den 21. März 2007
Der Vorstand EUROHYPO Aktiengesellschaft
Eurohypo AG Helfmann-Park 5 65760 Eschborn Deutschland
ISIN: DE0008076001 WKN: 807600
Diese Mitteilung betrifft folgende an deutschen Börsen notierte Aktien und Genussscheine (ISIN) der Eurohypo AG:
DE 008076001 DE 0008101098 DE 0008078072 DE 000EH0EEX2
Eine vollständige Liste aller börsengehandelten Finanzinstrumente enthält die Homepage der Eurohypo AG unter: www.eurohypo.com
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hannover; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
Ende der Ad-Hoc Mitteilung
DGAP 21.03.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: EUROHYPO AG Helfmann-Park 5 65760 Eschborn
EUROHYPO AG / Squeeze-Out
21.03.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Einleitung Squeeze Out Verfahren
Ad-Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Commerzbank Inlandsbanken Holding AG, Frankfurt am Main, eine Tochtergesellschaft der Commerzbank AG, hat dem Vorstand der Eurohypo AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. ''Squeeze Out''). Der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG gehören unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der Eurohypo AG. Darüber hinaus haben die Vorstände der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG und der Eurohypo AG heute beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG als herrschender und der Eurohypo AG als beherrschter Gesellschaft vorzubereiten. Der eigenständige Auftritt als Eurohypo bleibt unabhängig von diesen Maßnahmen bestehen.
Die Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung der Eurohypo AG. Beide Beschlüsse sollen in der ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die nicht am 8. Mai, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer 2007 stattfinden wird.
Eschborn, den 21. März 2007
Der Vorstand EUROHYPO Aktiengesellschaft
Eurohypo AG Helfmann-Park 5 65760 Eschborn Deutschland
ISIN: DE0008076001 WKN: 807600
Diese Mitteilung betrifft folgende an deutschen Börsen notierte Aktien und Genussscheine (ISIN) der Eurohypo AG:
DE 008076001 DE 0008101098 DE 0008078072 DE 000EH0EEX2
Eine vollständige Liste aller börsengehandelten Finanzinstrumente enthält die Homepage der Eurohypo AG unter: www.eurohypo.com
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hannover; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
Ende der Ad-Hoc Mitteilung
DGAP 21.03.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: EUROHYPO AG Helfmann-Park 5 65760 Eschborn
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.631 von lynch11 am 22.03.07 11:33:02Da ich mich gerade mit EUWAX beschäftige, die für Abfindungsphantasie-Experten auch interessant sein könnte, bin ich beim Googeln auf folgenden interessanten Blog gestossen, der sich mit dem Thema hier beschäftigt:
http://spruchverfahren.blogspot.com/
Das könnte sicher auch andere hier interessieren.
http://spruchverfahren.blogspot.com/
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Das Warten hat sich also gelohnt:
DGAP-Adhoc: Autania AG: Squeeze-out-Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
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23.08.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=
Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim, hat heute das schriftliche Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, vom 23. August 2007 erhalten, die nächste Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AUTANIA Holding AG als Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die AUTANIA Holding AG hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gehören. Sie ist damit Hauptaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die AUTANIA Holding AG hat ferner mitgeteilt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens dem Betrag anzubieten, der gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht der Durchführung eines Squeeze-out entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand vom 23. August 2007) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag 15. August 2007 EUR 32,87 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die AUTANIA Holding AG die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die AUTANIA Holding AG durch einen gerichtlich zu bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 23.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
=
Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard).
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Autania AG: Squeeze-out-Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
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23.08.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=
Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim, hat heute das schriftliche Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, vom 23. August 2007 erhalten, die nächste Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AUTANIA Holding AG als Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die AUTANIA Holding AG hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gehören. Sie ist damit Hauptaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die AUTANIA Holding AG hat ferner mitgeteilt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens dem Betrag anzubieten, der gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht der Durchführung eines Squeeze-out entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand vom 23. August 2007) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag 15. August 2007 EUR 32,87 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die AUTANIA Holding AG die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die AUTANIA Holding AG durch einen gerichtlich zu bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 23.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
=
Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard).
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Das klingt doch sehr gut:
DGAP-Adhoc: Autania AG:Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
09.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Mitteilung / WKN: 507 800 / ISIN: DE0005078000
Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG:
Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
Die Hauptvaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz, hat dem Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR 42,32 je Stückaktie an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in der nächsten Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. November 2007 stattfinden wird.
Kelkheim, 9. Oktober 2007
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 09.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Autania AG:Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
09.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung / WKN: 507 800 / ISIN: DE0005078000
Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG:
Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
Die Hauptvaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz, hat dem Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR 42,32 je Stückaktie an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in der nächsten Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. November 2007 stattfinden wird.
Kelkheim, 9. Oktober 2007
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 09.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Der Titel dieses Threads lautet doch "ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?". Gerade die Phantasie ist es ja, die mögliche Kandidaten so interessant macht. Leider werden in diesem Thread in letzter Zeit nur noch abgeschlossene Abfindungsvorgänge wiedergegeben. Deshalb möchte ich einmal auf meinen gestern eröffneten Thread zur IFA Hotel & Touristik AG hinweisen. Da ist man noch in der Spekulations- bzw. "Phantasie"-Phase.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.920.336 von Herbert H am 10.10.07 08:53:14Leider werden in diesem Thread in letzter Zeit nur noch abgeschlossene Abfindungsvorgänge wiedergegeben.
Der Thread wäre fast eingeschlafen, weil drei Monate niemand gepostet hat. Also besser abgeschlossene Abfindungsvorgänge als gar keine.
Im übrigen ist der Vorgang bei Autania noch nicht abgeschlossen (gewesen), da bis gestern der Abfindungspreis noch nicht feststand. Somit gab es hinsichtlich des SQ-Preises jede Menge Phantasie (berechtigterweise, siehe Kursanstieg von über 10% heute) und erfüllt m.E. die Anforderungen, die der Titel des Threads an den Inhalt stellt.
Gruss, sparfuchs123
Der Thread wäre fast eingeschlafen, weil drei Monate niemand gepostet hat. Also besser abgeschlossene Abfindungsvorgänge als gar keine.
Im übrigen ist der Vorgang bei Autania noch nicht abgeschlossen (gewesen), da bis gestern der Abfindungspreis noch nicht feststand. Somit gab es hinsichtlich des SQ-Preises jede Menge Phantasie (berechtigterweise, siehe Kursanstieg von über 10% heute) und erfüllt m.E. die Anforderungen, die der Titel des Threads an den Inhalt stellt.
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.930.447 von sparfuchs123 am 10.10.07 19:54:20Ist doch prima, dass ich endlich mal wieder eine Diskussion provoziert habe, oder? Incl. diesem Posting haben wir jetzt schon drei Beiträge hintereinander, deren Inhalt nicht eine hineinkopierte Pressemitteilung ist.
Dass Autania interessant ist und mit Blick auf das Spruchverfahren auch noch über ein gerüttelt Maß Phantasie verfügt, ist im übrigen auch meine Meinung. Wenn das anders klang, war das ein Missverständnis.
Dass Autania interessant ist und mit Blick auf das Spruchverfahren auch noch über ein gerüttelt Maß Phantasie verfügt, ist im übrigen auch meine Meinung. Wenn das anders klang, war das ein Missverständnis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.930.622 von Herbert H am 10.10.07 20:05:51Ist doch prima, dass ich endlich mal wieder eine Diskussion provoziert habe, oder?
Gute Arbeit
Dass Autania interessant ist und mit Blick auf das Spruchverfahren auch noch über ein gerüttelt Maß Phantasie verfügt, ist im übrigen auch meine Meinung.
Also alles in Butter. Ich freue mich auf regen Austausch in diesem Thread!
Gruss, sparfuchs123
Gute Arbeit
Dass Autania interessant ist und mit Blick auf das Spruchverfahren auch noch über ein gerüttelt Maß Phantasie verfügt, ist im übrigen auch meine Meinung.
Also alles in Butter. Ich freue mich auf regen Austausch in diesem Thread!
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:4206.11.2007 - 18:00 Uhr
DGAP-Adhoc: RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Barabfindung im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out
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06.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=
Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hat dem Vorstand der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG, Frankfurt am Main, heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gem. §§ 327a ff. AktG zu gewährende Barabfindung auf 6,25 EUR je Aktie der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG festzulegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG, Salzgitter, mit Bescheid vom 26. September 2007 gemäß § 37 WpÜG von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG im Hinblick auf ihren Erwerb der Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG befreit. Diese Befreiung hat die Bundesanstalt u.a. mit der Auflage versehen, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens nach
§§ 327a ff. AktG eine Gegenleistung von mindestens 11,66 EUR je Aktie zu zahlen.
Gegen diese Auflage sowie weitere Nebenbestimmungen des Bescheids vom 26. September 2007 haben die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG am 26. Oktober 2007 Widerspruch eingelegt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG machen dabei u. a. geltend, dass sie von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG schon deshalb zu befreien sind, weil sie die Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Zusammenhang mit der Sanierung der Gesellschaft erworben haben. Sollte die Befreiung (auch) aus diesem Grund erteilt werden, würde die o. g. Auflage voraussichtlich wegfallen.
Sollte nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens und gegebenenfalls nach Erschöpfung des Rechtswegs die Befreiung gemäß § 37 WpÜG weiterhin mit der Auflage verbunden sein, den Minderheitsaktionären im aktienrechtlichen Ausschlussverfahren eine Gegenleistung von mehr als 6,25 EUR je Aktie zu gewähren, so beabsichtigt die Salzgitter Mannesmann GmbH, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG eine Zuzahlung in Höhe des Betrags zu zahlen, um den der in dieser Auflage rechtskräftig festgesetzte Betrag die festgelegte Barabfindung von 6,25 EUR übersteigt.
Frankfurt am Main, den 6. November 2007
Der Vorstand 06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
=
Sprache: Deutsch Emittent: RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG
Opernplatz 2
60313 Frankfurt am Main
Deutschland Telefon: +49 (0)69 900 26 0 Fax: +49 (0)69 900 26 110 E-mail: info@rse-ag.de Internet: www.rse-ag.de ISIN: DE0008292079 WKN: 829207 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=
(END) Dow Jones Newswires
November 06, 2007 12:00 ET (17:00 GMT)
DGAP-Adhoc: RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Barabfindung im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out
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06.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=
Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hat dem Vorstand der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG, Frankfurt am Main, heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gem. §§ 327a ff. AktG zu gewährende Barabfindung auf 6,25 EUR je Aktie der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG festzulegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG, Salzgitter, mit Bescheid vom 26. September 2007 gemäß § 37 WpÜG von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG im Hinblick auf ihren Erwerb der Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG befreit. Diese Befreiung hat die Bundesanstalt u.a. mit der Auflage versehen, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens nach
§§ 327a ff. AktG eine Gegenleistung von mindestens 11,66 EUR je Aktie zu zahlen.
Gegen diese Auflage sowie weitere Nebenbestimmungen des Bescheids vom 26. September 2007 haben die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG am 26. Oktober 2007 Widerspruch eingelegt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG machen dabei u. a. geltend, dass sie von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG schon deshalb zu befreien sind, weil sie die Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Zusammenhang mit der Sanierung der Gesellschaft erworben haben. Sollte die Befreiung (auch) aus diesem Grund erteilt werden, würde die o. g. Auflage voraussichtlich wegfallen.
Sollte nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens und gegebenenfalls nach Erschöpfung des Rechtswegs die Befreiung gemäß § 37 WpÜG weiterhin mit der Auflage verbunden sein, den Minderheitsaktionären im aktienrechtlichen Ausschlussverfahren eine Gegenleistung von mehr als 6,25 EUR je Aktie zu gewähren, so beabsichtigt die Salzgitter Mannesmann GmbH, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG eine Zuzahlung in Höhe des Betrags zu zahlen, um den der in dieser Auflage rechtskräftig festgesetzte Betrag die festgelegte Barabfindung von 6,25 EUR übersteigt.
Frankfurt am Main, den 6. November 2007
Der Vorstand 06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
=
Sprache: Deutsch Emittent: RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG
Opernplatz 2
60313 Frankfurt am Main
Deutschland Telefon: +49 (0)69 900 26 0 Fax: +49 (0)69 900 26 110 E-mail: info@rse-ag.de Internet: www.rse-ag.de ISIN: DE0008292079 WKN: 829207 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=
(END) Dow Jones Newswires
November 06, 2007 12:00 ET (17:00 GMT)
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42DGAP-Adhoc: Jagenberg AG: JAG-Verwaltungs GmbH übermittelt Squeeze-Out-Verlangen an Jagenberg AG
Jagenberg AG / Squeeze-Out
06.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
JAG-Verwaltungs GmbH übermittelt Squeeze-Out-Verlangen an Jagenberg AG
Die JAG-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Krefeld hat dem Vorstand der Jagenberg
AG mit Schreiben vom 6. November 2007 mitgeteilt, dass sie Aktien in Höhe
von mehr als 95 % des Grundkapitals der Jagenberg AG hält. In demselben
Schreiben richtet die JAG-Verwaltungs GmbH im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1
AktG das förmliche Verlangen an die Jagenberg AG, die Hauptversammlung der
Jagenberg AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
die JAG-Verwaltungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen zu lassen (sog. ´Squeeze-Out´).
Krefeld, den 6. November 2007
Jagenberg AG
Der Vorstand
Sprache: Deutsch
Emittent: Jagenberg AG
Neuer Weg 24
47803 Krefeld Deutschland
Telefon: +49-(0)2151-934099-0
Fax: +49-(0)2151-934099-85
E-Mail: info@jagenberg.com
Internet: www.jagenberg.com
ISIN: DE000A0KPPA3, DE0006212004
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,
Stuttgart; Open Market in Frankfurt
06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Jagenberg AG / Squeeze-Out
06.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
JAG-Verwaltungs GmbH übermittelt Squeeze-Out-Verlangen an Jagenberg AG
Die JAG-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Krefeld hat dem Vorstand der Jagenberg
AG mit Schreiben vom 6. November 2007 mitgeteilt, dass sie Aktien in Höhe
von mehr als 95 % des Grundkapitals der Jagenberg AG hält. In demselben
Schreiben richtet die JAG-Verwaltungs GmbH im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1
AktG das förmliche Verlangen an die Jagenberg AG, die Hauptversammlung der
Jagenberg AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
die JAG-Verwaltungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen zu lassen (sog. ´Squeeze-Out´).
Krefeld, den 6. November 2007
Jagenberg AG
Der Vorstand
Sprache: Deutsch
Emittent: Jagenberg AG
Neuer Weg 24
47803 Krefeld Deutschland
Telefon: +49-(0)2151-934099-0
Fax: +49-(0)2151-934099-85
E-Mail: info@jagenberg.com
Internet: www.jagenberg.com
ISIN: DE000A0KPPA3, DE0006212004
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,
Stuttgart; Open Market in Frankfurt
06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Am heutigen Morgen hatte ich kurz darüber nachgedacht, ob es sinnvoll wäre, mal wieder einen neuen Thread zu eröffnen zum Thema "Squeeze-Out-Kandidaten". Folgende Titel hatte ich auf der Liste:
- Allianz Leben
- IFA Hotel
- Jagenberg
- Schumag
Tja, jetzt kann ich von dieser mittlerweile recht kurzen Liste schon wieder einen Kandidaten streichen. Welche weiteren Squeeze-Out-Kandidaten seht Ihr auf Sicht von 12 Monaten?
- Allianz Leben
- IFA Hotel
- Jagenberg
- Schumag
Tja, jetzt kann ich von dieser mittlerweile recht kurzen Liste schon wieder einen Kandidaten streichen. Welche weiteren Squeeze-Out-Kandidaten seht Ihr auf Sicht von 12 Monaten?
hot ist noch sloman neptun, allgussa und banque privée rothschild.
hat noch einer ideen?
thömmes
hat noch einer ideen?
thömmes
Cinemedia, TDS, Saint-Gobain Oberland, Didier, Hanfwerke Oberachern, Computec Media, etc.
Jetzt hätte ich es doch fast übersehen:
DGAP-Adhoc: CCR Logistics Systems AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der CCR Logistics Systems AG und der Reverse Logistics GmbH
CCR Logistics Systems AG / Vertrag
07.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CCR Logistics Systems AG und ihr Hauptaktionär, die Reverse Logistics
GmbH, haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG hat dem
Abschluss des Vertrags zugestimmt. Die Reverse Logistics GmbH verpflichtet
sich darin als herrschendes Unternehmen, den außenstehenden Aktionären der
CCR Logistics Systems AG zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen als
angemessenen Ausgleich für den Verlust des Dividendenanspruchs eine
wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) von brutto EUR 0,41 (netto
EUR 0,36) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr zu zahlen. Die
Reverse Logistics GmbH verpflichtet sich nach Maßgabe der vertraglichen
Bestimmungen ferner, die Aktien jedes außenstehenden Aktionärs auf dessen
Verlangen gegen Zahlung einer Barabfindung von EUR 7,41 je Stückaktie zu
erwerben. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem der
Zustimmung der Hauptversammlung der CCR Logistics Systems AG. Es ist
beabsichtigt, den Vertrag einer für den 21. 12. 2007 einzuberufenden
Hauptversammlung der CCR Logistics Systems AG zur Beschlussfassung
vorzulegen.
07.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: CCR Logistics Systems AG
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
85609 Dornach
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 49049-400
Fax: +49 (0)89 49049-425
E-mail: ir@ccr.de
Internet: www.ccr.de
ISIN: DE0007627200
WKN: 762720
Indizes: CDAX, Classic All Share, GEX, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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DGAP-Adhoc: CCR Logistics Systems AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der CCR Logistics Systems AG und der Reverse Logistics GmbH
CCR Logistics Systems AG / Vertrag
07.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CCR Logistics Systems AG und ihr Hauptaktionär, die Reverse Logistics
GmbH, haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG hat dem
Abschluss des Vertrags zugestimmt. Die Reverse Logistics GmbH verpflichtet
sich darin als herrschendes Unternehmen, den außenstehenden Aktionären der
CCR Logistics Systems AG zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen als
angemessenen Ausgleich für den Verlust des Dividendenanspruchs eine
wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) von brutto EUR 0,41 (netto
EUR 0,36) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr zu zahlen. Die
Reverse Logistics GmbH verpflichtet sich nach Maßgabe der vertraglichen
Bestimmungen ferner, die Aktien jedes außenstehenden Aktionärs auf dessen
Verlangen gegen Zahlung einer Barabfindung von EUR 7,41 je Stückaktie zu
erwerben. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem der
Zustimmung der Hauptversammlung der CCR Logistics Systems AG. Es ist
beabsichtigt, den Vertrag einer für den 21. 12. 2007 einzuberufenden
Hauptversammlung der CCR Logistics Systems AG zur Beschlussfassung
vorzulegen.
07.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: CCR Logistics Systems AG
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
85609 Dornach
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 49049-400
Fax: +49 (0)89 49049-425
E-mail: ir@ccr.de
Internet: www.ccr.de
ISIN: DE0007627200
WKN: 762720
Indizes: CDAX, Classic All Share, GEX, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 32.337.480 von schaerholder am 08.11.07 10:52:36Viele dieser Werte habe ich natürlich auch auf der Liste. Ich schätze Werte wie TDS, Saint-Gobain Oberland oder Didier aber in Sachen Squeeze-Out noch nicht als "hot" (thömmes) ein bzw. ich sehe noch keine Anzeichen für einen Squeeze-Out innerhalb der nächsten 12 Monate. Siehst Du das anders?
Bei TDS wird ja bekanntlich erst mal ein Beherrschungsvertrag kommen, außerdem hat Balaton ja über 5 %. Wenn die aber im Rahmen des Abfindungsangebotes ihre 5 % verkaufen, dann wird ein Squeeze-out hot.
SGO und DID schätze ich durchaus als hot ein, insbesondere vor dem Hintergrund der Unternehmensergebnisse. Da kann der Großaktionär nicht mehr zu lange warten wenn er billig aussqueezen will.
Ein weiterer Kandidat mit Zahlen von heute:
08.11.2007 11:07:14
ots.CorporateNews: Berlin Hyp / Berlin Hyp: Ergebnisverbesserung bestätigt die "low risk" ...
Berlin Hyp: Ergebnisverbesserung bestätigt die "low risk" Strategie der Bank / Neugeschäft wächst weiter deutlich / Kein Engagement in strukturierten Produkten Berlin (ots) - Die Berlin Hyp befindet sich weiter auf Wachstumskurs. Der positive Trend hat sich auch im dritten Quartal fortgesetzt. So konnte ungeachtet der seit August andauernden Kapitalmarktkrise das Neugeschäftsvolumen der Immobilienfinanzierungen weiter erhöht werden: Es stieg um 10,8 Prozent auf nun 2,2 Mrd. EUR. Hierzu trug der Anstieg des Auslandsgeschäfts maßgeblich bei. Mit 18,4 Prozent stieg das Ergebnis vor Steuern ebenfalls deutlich und zwar auf 63,7 Mio. EUR.
"Unser Wachstum im Bereich des Neugeschäfts wird unsere eigenen Plangrößen in diesem Jahr deutlich übertreffen. Dabei erwarten wir am deutschen Immobilienmarkt eine nachhaltige Beruhigung der Preisentwicklung und einen spürbaren Rückgang der großvolumigen Transaktionen. Jedoch rechnen wir für die kommenden Monate weiterhin mit starken Wachstumsimpulsen aus dem Auslandsgeschäft," so Jan Bettink, Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp.
Die Berlin Hyp hat in den vergangenen turbulenten Zeiten an den internationalen Finanzmärkten davon profitiert, dass sie keinerlei Investments in strukturierten Produkten vorgenommen hat. "Indirekt betroffen sind wir lediglich bei unserem Wertpapierbestand durch die seit Beginn der Krise infolge von Spreadausweitungen gesunkenen Kurse. Da es sich bei den Emittenten der Wertpapiere jedoch ausschließlich um deutsche und internationale Banken sowie öffentliche Emittenten handelt, sehen wir diese Entwicklung als einen zeitlich begrenzten Effekt" erklärt Bettink.
Die Zurückhaltung einiger Anbieter bei Immobilienfinanzierungen erhöht aktuell die Neugeschäftsmöglichkeiten der Berlin Hyp deutlich und bietet auch die Chance höhere Margen zu erzielen. "Dies bestätigt uns darin, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und wir sind sehr zuversichtlich das Jahr erfolgreich abzuschließen" fasst Jan Bettink zusammen.
Unsere vollständige Zwischenmitteilung zum 30. September 2007 steht jetzt auf unserer Website www.berlinhyp.de für Sie bereit.
Originaltext: Berlin Hyp Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67633 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67633.rss2 ISIN: DE0008029000
Pressekontakt: Berlin Hyp Unternehmenskommunikation Anja Beckers anja.beckers@berlinhyp.de Tel. 030- 25999123
SGO und DID schätze ich durchaus als hot ein, insbesondere vor dem Hintergrund der Unternehmensergebnisse. Da kann der Großaktionär nicht mehr zu lange warten wenn er billig aussqueezen will.
Ein weiterer Kandidat mit Zahlen von heute:
08.11.2007 11:07:14
ots.CorporateNews: Berlin Hyp / Berlin Hyp: Ergebnisverbesserung bestätigt die "low risk" ...
Berlin Hyp: Ergebnisverbesserung bestätigt die "low risk" Strategie der Bank / Neugeschäft wächst weiter deutlich / Kein Engagement in strukturierten Produkten Berlin (ots) - Die Berlin Hyp befindet sich weiter auf Wachstumskurs. Der positive Trend hat sich auch im dritten Quartal fortgesetzt. So konnte ungeachtet der seit August andauernden Kapitalmarktkrise das Neugeschäftsvolumen der Immobilienfinanzierungen weiter erhöht werden: Es stieg um 10,8 Prozent auf nun 2,2 Mrd. EUR. Hierzu trug der Anstieg des Auslandsgeschäfts maßgeblich bei. Mit 18,4 Prozent stieg das Ergebnis vor Steuern ebenfalls deutlich und zwar auf 63,7 Mio. EUR.
"Unser Wachstum im Bereich des Neugeschäfts wird unsere eigenen Plangrößen in diesem Jahr deutlich übertreffen. Dabei erwarten wir am deutschen Immobilienmarkt eine nachhaltige Beruhigung der Preisentwicklung und einen spürbaren Rückgang der großvolumigen Transaktionen. Jedoch rechnen wir für die kommenden Monate weiterhin mit starken Wachstumsimpulsen aus dem Auslandsgeschäft," so Jan Bettink, Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp.
Die Berlin Hyp hat in den vergangenen turbulenten Zeiten an den internationalen Finanzmärkten davon profitiert, dass sie keinerlei Investments in strukturierten Produkten vorgenommen hat. "Indirekt betroffen sind wir lediglich bei unserem Wertpapierbestand durch die seit Beginn der Krise infolge von Spreadausweitungen gesunkenen Kurse. Da es sich bei den Emittenten der Wertpapiere jedoch ausschließlich um deutsche und internationale Banken sowie öffentliche Emittenten handelt, sehen wir diese Entwicklung als einen zeitlich begrenzten Effekt" erklärt Bettink.
Die Zurückhaltung einiger Anbieter bei Immobilienfinanzierungen erhöht aktuell die Neugeschäftsmöglichkeiten der Berlin Hyp deutlich und bietet auch die Chance höhere Margen zu erzielen. "Dies bestätigt uns darin, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und wir sind sehr zuversichtlich das Jahr erfolgreich abzuschließen" fasst Jan Bettink zusammen.
Unsere vollständige Zwischenmitteilung zum 30. September 2007 steht jetzt auf unserer Website www.berlinhyp.de für Sie bereit.
Originaltext: Berlin Hyp Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67633 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67633.rss2 ISIN: DE0008029000
Pressekontakt: Berlin Hyp Unternehmenskommunikation Anja Beckers anja.beckers@berlinhyp.de Tel. 030- 25999123
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.338.152 von schaerholder am 08.11.07 11:31:51Berlin Hyp ist aber schon arg teuer, oder?
Mag sein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.338.511 von schaerholder am 08.11.07 11:51:31was ist da los innerhalb von 10 Minuten werden 3 Gesellschaften von der Börse genommen Stumpf .. Hageda ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.179 von MichaelH am 09.11.07 14:14:51News - 11.11.07 17:32
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0008042003
Zielgesellschaft: Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft); Bieter: Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines befreienden Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 35 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bieterin: Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Friedrichswall 10 30159 Hannover Tel.: 0511.361-5382 Fax: 0511 361-98 5382 Internetadresse: www.nordlb.de und www.deutsche-hypo-angebot.de E-Mail: hiltrud.kirfel@nordlb.de Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 26247, im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRA 10261 und im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 22150.
Zielgesellschaft: Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511.3045-580 Fax.: 0511.3045-589 Internetadresse: www.deutsche-hypo.de E-Mail: Markus.Nitsche@Deutsche-Hypo.de Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 5602 und im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 1. ISIN: DE0008042003 (WKN 804200), notiert im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Regulierten Markt der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover, Düsseldorf und Berlin-Bremen.
Angaben der Bieterin:
Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - ('NORD/LB' oder 'Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) und im Einklang mit dem Bestimmungen des WpÜG anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden und unter ISIN DE0008042003 (WKN 804200) gehandelten Stückaktien der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 6,00 und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2007 gegen Barzahlung eines Preises von EUR 36,09 je Stückaktie zu erwerben.
Das Übernahmeangebot der Bieterin steht unter dem Vorbehalt verschiedener, in der Angebotsunterlage noch mitzuteilender Bedingungen und Bestimmungen und Bestimmungen, insbesondere dem Erwerb von mindestens 75 % + 1 Aktie der 13.440.000 ausgegebenen Aktien der Deutschen Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft). Des Weiteren steht das Übernahmeangebot der Bieterin unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Kartell- und Bankaufsichtsbehörden.
Das hiermit angekündigte Übernahmeangebot stellt ein sog. befreiendes Angebot gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG dar.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') unter www.deutsche-hypo-angebot.de erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Aktien an der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Aktionären der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach Bekanntmachung zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten.
Hannover, den 11. November 2007
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 11.11.2007
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Hannover
Quelle: dpa-AFX
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0008042003
Zielgesellschaft: Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft); Bieter: Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines befreienden Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 35 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bieterin: Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Friedrichswall 10 30159 Hannover Tel.: 0511.361-5382 Fax: 0511 361-98 5382 Internetadresse: www.nordlb.de und www.deutsche-hypo-angebot.de E-Mail: hiltrud.kirfel@nordlb.de Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 26247, im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRA 10261 und im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 22150.
Zielgesellschaft: Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511.3045-580 Fax.: 0511.3045-589 Internetadresse: www.deutsche-hypo.de E-Mail: Markus.Nitsche@Deutsche-Hypo.de Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 5602 und im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 1. ISIN: DE0008042003 (WKN 804200), notiert im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Regulierten Markt der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover, Düsseldorf und Berlin-Bremen.
Angaben der Bieterin:
Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - ('NORD/LB' oder 'Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) und im Einklang mit dem Bestimmungen des WpÜG anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden und unter ISIN DE0008042003 (WKN 804200) gehandelten Stückaktien der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 6,00 und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2007 gegen Barzahlung eines Preises von EUR 36,09 je Stückaktie zu erwerben.
Das Übernahmeangebot der Bieterin steht unter dem Vorbehalt verschiedener, in der Angebotsunterlage noch mitzuteilender Bedingungen und Bestimmungen und Bestimmungen, insbesondere dem Erwerb von mindestens 75 % + 1 Aktie der 13.440.000 ausgegebenen Aktien der Deutschen Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft). Des Weiteren steht das Übernahmeangebot der Bieterin unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Kartell- und Bankaufsichtsbehörden.
Das hiermit angekündigte Übernahmeangebot stellt ein sog. befreiendes Angebot gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG dar.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') unter www.deutsche-hypo-angebot.de erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Aktien an der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Aktionären der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach Bekanntmachung zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten.
Hannover, den 11. November 2007
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 11.11.2007
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Hannover
Quelle: dpa-AFX
Höhe der Barabfindung für Squeeze-out festgelegt
Die Allianz Deutschland AG hat am 23. Januar 2008 an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG das Verlangen gerichtet, auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG als Haupt-aktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung be-schließen zu lassen (Squeeze-out).
Die Allianz Deutschland AG hat der Allianz Lebensversicherungs-AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Allianz Lebensversicherungs-AG im Rahmen des Squeeze-out zu gewähren ist, auf 777,96 EUR je auf den Namen lautende Stück-aktie der Allianz Lebensversicherungs-AG festgelegt hat. Daneben erhalten die Minderheitsaktionäre die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007, über deren Höhe die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 beschließen wird.
Die Festsetzung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage des durch-schnittlichen Börsenkurses der Allianz Leben Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 18. Januar 2008. Da der durchschnittliche Börsenkurs über dem Wert liegt, der sich für jede Allianz Leben Aktie auf Basis einer Unternehmensbewertung nDie Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheits-aktionäre auf die Allianz Deutschland AG ist für die ordentliche Haupt-versammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 vorgesehen. ach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW-Standards ergibt, ist nach der einschlägigen Rechtsprechung dieser Börsenkurs für die Bemessung der Barabfindung maßgebend.
Die Allianz Deutschland AG hat am 23. Januar 2008 an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG das Verlangen gerichtet, auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG als Haupt-aktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung be-schließen zu lassen (Squeeze-out).
Die Allianz Deutschland AG hat der Allianz Lebensversicherungs-AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Allianz Lebensversicherungs-AG im Rahmen des Squeeze-out zu gewähren ist, auf 777,96 EUR je auf den Namen lautende Stück-aktie der Allianz Lebensversicherungs-AG festgelegt hat. Daneben erhalten die Minderheitsaktionäre die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007, über deren Höhe die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 beschließen wird.
Die Festsetzung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage des durch-schnittlichen Börsenkurses der Allianz Leben Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 18. Januar 2008. Da der durchschnittliche Börsenkurs über dem Wert liegt, der sich für jede Allianz Leben Aktie auf Basis einer Unternehmensbewertung nDie Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheits-aktionäre auf die Allianz Deutschland AG ist für die ordentliche Haupt-versammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 vorgesehen. ach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW-Standards ergibt, ist nach der einschlägigen Rechtsprechung dieser Börsenkurs für die Bemessung der Barabfindung maßgebend.
OnVista AG / Vertrag
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
13.03.08 – Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG (DE0005461602) haben
heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, einem noch
abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
OnVista AG als abhängiger Gesellschaft und der Boursorama SA als
herrschender Gesellschaft zuzustimmen. Die Hauptversammlung soll für den
24. und gegebenenfalls 25. April 2008 einberufen werden. Der Vertrag,
dessen möglicher Abschluss bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Februar
2008 angekündigt wurde, bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der
OnVista AG. Die Boursorama SA hält als Mehrheitsaktionärin 82,49% der
Anteile der OnVista AG.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags sieht vor,
dass die Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Barabfindung anbietet. Das
Angebot folgt einer Bewertung der Warth & Klein GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Vertragsparteien bei der
Festsetzung der Abfindung sowie der jährlichen Ausgleichszahlung, die
alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung geleistet wird,
unterstützt hat. Der im Rahmen der Bewertung ermittelte Unternehmenswert
der OnVista AG beträgt TEUR 115.617. Je Aktie ergibt sich daraus ein Wert
von EUR 17,31. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs in den 90 Tagen vor der Ankündigung des
Vorhabens am 15.2.2008 (EUR 22,27). Laut Vertragsentwurf wird die
Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG daher im Rahmen des
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags anbieten, ihre Anteile gegen
eine Barabfindung von EUR 22,27 je Aktie zu erwerben. Für die Aktionäre,
die weiterhin an der OnVista AG beteiligt bleiben wollen, sieht der
Vertragsentwurf als angemessenen Ausgleich eine Garantiedividende in Höhe
von netto EUR 1,30 (brutto EUR 1,48) je Aktie für jedes Geschäftsjahr vor.
Die Angemessenheit der von der Boursorama SA anzubietenden Ausgleichs- und
Abfindungszahlung nach § 304 und § 305 AktG wird durch den gerichtlich
bestellten Vertragsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt von Rölfs WP
Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Kontakt: Anja Seipp / Mareike Berkling, Tel. 02203-9146-306/ -203, eMail
ir@onvista-group.de
13.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
13.03.08 – Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG (DE0005461602) haben
heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, einem noch
abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
OnVista AG als abhängiger Gesellschaft und der Boursorama SA als
herrschender Gesellschaft zuzustimmen. Die Hauptversammlung soll für den
24. und gegebenenfalls 25. April 2008 einberufen werden. Der Vertrag,
dessen möglicher Abschluss bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Februar
2008 angekündigt wurde, bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der
OnVista AG. Die Boursorama SA hält als Mehrheitsaktionärin 82,49% der
Anteile der OnVista AG.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags sieht vor,
dass die Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Barabfindung anbietet. Das
Angebot folgt einer Bewertung der Warth & Klein GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Vertragsparteien bei der
Festsetzung der Abfindung sowie der jährlichen Ausgleichszahlung, die
alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung geleistet wird,
unterstützt hat. Der im Rahmen der Bewertung ermittelte Unternehmenswert
der OnVista AG beträgt TEUR 115.617. Je Aktie ergibt sich daraus ein Wert
von EUR 17,31. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs in den 90 Tagen vor der Ankündigung des
Vorhabens am 15.2.2008 (EUR 22,27). Laut Vertragsentwurf wird die
Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG daher im Rahmen des
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags anbieten, ihre Anteile gegen
eine Barabfindung von EUR 22,27 je Aktie zu erwerben. Für die Aktionäre,
die weiterhin an der OnVista AG beteiligt bleiben wollen, sieht der
Vertragsentwurf als angemessenen Ausgleich eine Garantiedividende in Höhe
von netto EUR 1,30 (brutto EUR 1,48) je Aktie für jedes Geschäftsjahr vor.
Die Angemessenheit der von der Boursorama SA anzubietenden Ausgleichs- und
Abfindungszahlung nach § 304 und § 305 AktG wird durch den gerichtlich
bestellten Vertragsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt von Rölfs WP
Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Kontakt: Anja Seipp / Mareike Berkling, Tel. 02203-9146-306/ -203, eMail
ir@onvista-group.de
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