checkAd

    Frage an die Wirtschaftsexperten unter Euch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.01 10:29:17 von
    neuester Beitrag 08.10.01 11:02:57 von
    Beiträge: 9
    ID: 484.274
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 270
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:29:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ein Unternehmen eine Beteiligung von z.B: 55 % an einem anderen Unternehmen hält, zu welchem Anteil fliesst der Umsatz/ Ergebnis in die Bilanz der MUTTERGESELLSCHAFT EIN?
      Als Beispiel soll da Tochterunternehmen 50 Mio € U und ein Ergebnis von 10 Mio € ausweisen. Vielen Dank für eure Antwort.
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:42:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anscheinend gibt es heir im Board keine W-Experten. Schade! Hätte mich echt interessiert.
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:42:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solange keine weiteren Verträge zwischen den beiden Gesellschaften bestehen wie Gewinnabführung oder Beherrschung (gibts nur bei sehr hohen Anteilen) gilt generell das gleiche wie für andere Gesellschafter, nämlich nur Dividende oder bei GmbH Gewinnausschüttung kann angerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:46:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das hängt davon ab, wie das Unternehmen, das die Beteiligung hält (Mutterunternehmen) die Beteiligung an dem Tochterunternehmen bilanziert.

      Bei 55% Beteiligung wird in den meisten Rechnungslegungen eine <Vollkonsolidierung verlangt, d.h. Bilanz/G+V des Tochterunternehmens fliessen zu 100% ein, wobei Umsätze zwischen Mutter und Tochter herausgerechnent werden. Ebenso müssen Kredite zwischen Mutter und Tochter sowie die EK-Positionen des Tochterunternehmens, welches der Mutter zuzurechnen ist, eliminiert werden.

      Bei geringerer Beteiligungsquote kann ein Tochterunternehmen quotal gemäß der Beteiligungshöhe einbezogen werden - Equity Methode.
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:49:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      der Umsatz bleibt dort, wo er erzielt wurde!
      wieviel die Mutter vom Gewinn kriegt, ist eigentlich immer in eigenen Vertägen geregelt
      everl

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1210EUR +8,04 %
      East Africa Metals auf den Spuren der Königin von Saba!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:50:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      DAnke C-Armstrong. Das hört sich so an wie ich es in etwa schonmal gehört habe. Vielen Dank für deine Antwort!
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:52:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ everl: DAs ist definitiv falsch!! Das weiss ich auch ohne WE zu sein.
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 10:57:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Armstrong hat definitiv recht! Die Vollkonsolidierung schreibt das Bilanzrichtliniengesetz vor.

      Interessant ist aber auch die Frage, ob die Bewertung der Beteiligung herabgestuft werden muss. Fällt der Aktienkurs unter den Kaufpreis (bei einer AG), so muss die Beteiligung bei der Mutter wertberichtigt werden (Niederstwertprinzip).

      Axelli
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 11:02:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      bei einer beteiligung über 50% wird normalerweise voll konsolidiert.
      umsatz und ertrag!




      superbaer


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage an die Wirtschaftsexperten unter Euch