Frage an die Wirtschaftsexperten unter Euch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.10.01 10:29:17 von
neuester Beitrag 08.10.01 11:02:57 von
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Wenn ein Unternehmen eine Beteiligung von z.B: 55 % an einem anderen Unternehmen hält, zu welchem Anteil fliesst der Umsatz/ Ergebnis in die Bilanz der MUTTERGESELLSCHAFT EIN?
Als Beispiel soll da Tochterunternehmen 50 Mio € U und ein Ergebnis von 10 Mio € ausweisen. Vielen Dank für eure Antwort.
Als Beispiel soll da Tochterunternehmen 50 Mio € U und ein Ergebnis von 10 Mio € ausweisen. Vielen Dank für eure Antwort.
Anscheinend gibt es heir im Board keine W-Experten. Schade! Hätte mich echt interessiert.
Solange keine weiteren Verträge zwischen den beiden Gesellschaften bestehen wie Gewinnabführung oder Beherrschung (gibts nur bei sehr hohen Anteilen) gilt generell das gleiche wie für andere Gesellschafter, nämlich nur Dividende oder bei GmbH Gewinnausschüttung kann angerechnet werden.
Das hängt davon ab, wie das Unternehmen, das die Beteiligung hält (Mutterunternehmen) die Beteiligung an dem Tochterunternehmen bilanziert.
Bei 55% Beteiligung wird in den meisten Rechnungslegungen eine <Vollkonsolidierung verlangt, d.h. Bilanz/G+V des Tochterunternehmens fliessen zu 100% ein, wobei Umsätze zwischen Mutter und Tochter herausgerechnent werden. Ebenso müssen Kredite zwischen Mutter und Tochter sowie die EK-Positionen des Tochterunternehmens, welches der Mutter zuzurechnen ist, eliminiert werden.
Bei geringerer Beteiligungsquote kann ein Tochterunternehmen quotal gemäß der Beteiligungshöhe einbezogen werden - Equity Methode.
Bei 55% Beteiligung wird in den meisten Rechnungslegungen eine <Vollkonsolidierung verlangt, d.h. Bilanz/G+V des Tochterunternehmens fliessen zu 100% ein, wobei Umsätze zwischen Mutter und Tochter herausgerechnent werden. Ebenso müssen Kredite zwischen Mutter und Tochter sowie die EK-Positionen des Tochterunternehmens, welches der Mutter zuzurechnen ist, eliminiert werden.
Bei geringerer Beteiligungsquote kann ein Tochterunternehmen quotal gemäß der Beteiligungshöhe einbezogen werden - Equity Methode.
der Umsatz bleibt dort, wo er erzielt wurde!
wieviel die Mutter vom Gewinn kriegt, ist eigentlich immer in eigenen Vertägen geregelt
everl
wieviel die Mutter vom Gewinn kriegt, ist eigentlich immer in eigenen Vertägen geregelt
everl
DAnke C-Armstrong. Das hört sich so an wie ich es in etwa schonmal gehört habe. Vielen Dank für deine Antwort!
@ everl: DAs ist definitiv falsch!! Das weiss ich auch ohne WE zu sein.
Armstrong hat definitiv recht! Die Vollkonsolidierung schreibt das Bilanzrichtliniengesetz vor.
Interessant ist aber auch die Frage, ob die Bewertung der Beteiligung herabgestuft werden muss. Fällt der Aktienkurs unter den Kaufpreis (bei einer AG), so muss die Beteiligung bei der Mutter wertberichtigt werden (Niederstwertprinzip).
Axelli
Interessant ist aber auch die Frage, ob die Bewertung der Beteiligung herabgestuft werden muss. Fällt der Aktienkurs unter den Kaufpreis (bei einer AG), so muss die Beteiligung bei der Mutter wertberichtigt werden (Niederstwertprinzip).
Axelli
bei einer beteiligung über 50% wird normalerweise voll konsolidiert.
umsatz und ertrag!
superbaer
umsatz und ertrag!
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