Fortunecity startet auf XETRA!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.10.01 10:59:22 von
neuester Beitrag 18.10.01 16:15:00 von
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Es geht los!!!
die wollen auch noch die 100% sehen
die will ich auch sehen
Auf XETRA schon .27 !!
Hab Sie!*fg*
na ja, nach durchstarten sieht mir das aber nicht aus.. Kurzzeitig mal angesprungen..??
Fortunecity geht seinen weg, jeden Tag um die 10 Prozent und das nun schon seit einiger Zeit.
Das wird sich noch ein weilchen so halten, wenn ich der ganze Markt zusammenfällt.
Schaut auf den Chart:
Und jetzt gerade auf Xetra bei 27 Cent! Wäre ein Tagesgewinn von 22 Prozent sogar!!
Also nicht jammern sondern Staunen!
Das wird sich noch ein weilchen so halten, wenn ich der ganze Markt zusammenfällt.
Schaut auf den Chart:
Und jetzt gerade auf Xetra bei 27 Cent! Wäre ein Tagesgewinn von 22 Prozent sogar!!
Also nicht jammern sondern Staunen!
Fortunecity wird auf über 30 Cent heute schliessen!
Kann heute und auch Morgen Tagessieger werden, dann ist auch der Auschluss aus dem Neuen Markt kein Thema mehr, was nochmal Flügel bedeuten wird!!
Wenn ein Wert an so einem Tag Stärke zeigt, ist das Echte Power!
Fortunecity ist halt auch kein Pleitegeier, sondern da steckt Echte Power dahinter!!
Morgen sind wir mit Glück bei 40 Cent am Abend!!
Kann heute und auch Morgen Tagessieger werden, dann ist auch der Auschluss aus dem Neuen Markt kein Thema mehr, was nochmal Flügel bedeuten wird!!
Wenn ein Wert an so einem Tag Stärke zeigt, ist das Echte Power!
Fortunecity ist halt auch kein Pleitegeier, sondern da steckt Echte Power dahinter!!
Morgen sind wir mit Glück bei 40 Cent am Abend!!
na ja, Power.... Aber habe mir auch gerade noch nen kleinen Posten sichern können zu 0,25.. Da sind eher die Zocker am Werk.. 0,40 wäre doch schon voll o.k.. :-)
Zeit lassen, das wird schon, wenn wir heute mit 26 oder 27 Cent schliessen ist es doch schon ein Traum!
Und Morgen dann auf 30 Cent, das reicht für eine Woche!!
40 Cent ja, aber nicht mehr in dieser Woche, übertreibt doch nicht immer alles gleich so. :-(
Und Morgen dann auf 30 Cent, das reicht für eine Woche!!
40 Cent ja, aber nicht mehr in dieser Woche, übertreibt doch nicht immer alles gleich so. :-(
Inzwischen wieder nur noch überall für 27 Cent zu haben, das war wohl ein kurzes absichtliches Zwischentief damit jemand nochmal billiger einsteigen konnte.
Denke heute wechseln auch noch alle Stücke für 27 Cent den Besitzer, wenn wieder so ein Kaufschub kommt, geht das schnell.
Denke heute wechseln auch noch alle Stücke für 27 Cent den Besitzer, wenn wieder so ein Kaufschub kommt, geht das schnell.
Penny-Stock-Regelung droht weitere Aushöhlung
Frankfurt (vwd) - Nicht abreißen will die Kette der Unternehmen, die eine
einstweilige Verfügung gegen die sogenannte Penny-Stock-Regelung am Neuen
Markt erstreiten. Mit der Kinowelt AG, München, und der digital advertising
AG, Unterhaching, haben am Mittwoch die achte und die neunte Gesellschaft
mitgeteilt, dass laut Gerichtsbeschluss erst in sechs Monaten die Regelung
auf sie angewendet werden darf, mit der Billigaktien vom Neuen Markt
verbannt werden sollen. Und aller Wahrscheinlichkeit stehen weitere
Meldungen diese Art ins Haus. Laut dem Landgericht Frankfurt sind bislang
rund 20 Gesellschaften gegen die Penny-Stock-Regelung gerichtlich
vorgegangen. Der Bestimmung droht damit eine immer weitere Aushöhlung.
Das Motiv für die Einführung von Ausschlussregeln am Neuen Markt waren
horrende Kursverluste und das beschädigte Image dieses einstigen
Vorzeigesegments der Börse. Die Bestimmungen besagen, dass Unternehmen,
deren Aktienkurs an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen unter einem Euro
liegt und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Mio EUR sinkt, in
eine Beobachtungsliste aufgenommen werden. Innerhalb von 90 Handelstagen
müssen die Aktien der Ausschlusskanditaten dann an 15 aufeinanerfolgenden
Tagen die Schwelle von einem Euro überschreiten, anderenfalls wird der Titel
aus dem Neuen Markt entfernt. Start dieser Neuregelung war der 1. Oktober.
Dass diese nachträgliche und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen
am Neuen Markt nicht ohne die Einlegung juristischer Mittel würde
hingenommen werden, war allerdings absehbar. Laut der Schutzgemeinschaft der
Kleinaktionäre waren Anfang Oktober gut 40 Titel von einem möglichen
Auschluss betroffen. Als erster erwirkte der Berliner Prozesssfinanzierer
Forris eine einstweilige Verfügung und erzielte einen Aufschub: Die
Begründung der Richter: Zwar habe sich Foris vorab dem Regelwerk des Neuen
Markts in der jeweils gültigen Fassung unterworfen, das Bestimmungsrecht der
Börse gelte jedoch nur, solange es nicht "unbillig" ausgeübt werde.
Unbillig sei aber das rasche Inkrafttreten der neuen Regeln, denn die
Börse habe sich damit ausschließlich an ihren hausinternen
Organisationsabläufen orientiert. Auf die Interessen der möglicherweise
betroffenen Unternehmen sei dagegen nicht Rücksicht genommen worden,
argumentierte die Kammer. Abwehrmaßnahmen dieser Gesellschaften müssten
namlich während laufender Fristen ergriffen werden. Mit der gewährten
Sechs-Monats-Frist erreichten die Berliner indes nicht ganz ihr Ziel.
Gefordert hatte Foris zwölf Monate.
"Nachdem Foris, Advanced Media, Abacho, Heiler, telesens, Poet, Blue C
und zuletzt noch Kinowelt und digital advertsising einstweilige Verfügungen
erstritten haben, droht eine Zweiklassengesellschaft am Neuen Markt",
kommentiert Markus Straub, stellvertretender SdK-Vorsitzender, diese
Entwicklung. Es scheine, dass jedes Unternehmen, das gegen die Regeln
vorgehe, eine einstweilige Verfügung erwirken könne.
Die Börse sollte sich in dieser Situation nicht auf den Standpunkt
stellen, dass klagen muss, wer sein Recht bekommen will, und das
Wirksamwerden der Neuregelungen verschieben. "So wie die Dinge jetzt laufen,
holt sich die Börse immer wieder eine Ohrfeige ab". Zwar seien
Ausschlussregeln notwendig, doch der Schlüssel für ein verbessertes Image
des Neuen Markts liege bei schärferen Kriterien für die Zulassung, nicht bei
den Austrittsregularien.
Die Börse selbst möchte unter Hinweis auf ein "laufendes Verfahren" das
Urteil des Landgerichts nicht kommentieren. Noch hat die Deutsche Börse AG
nicht aufgegeben, ihre neuen Regularien wie geplant umzusetzen. Im Fall von
Foris, dem in gewisser Weise die Funktion eines Musterprozeesses zukommt,
sind beide Parteien in die Berufung gegangen. Einen Verhandlungstermin vor
dem Oberlandesgericht wird es einem Foris-Sprecher zufolge noch vor dem
Jahresende geben. +++ Claus-Detlef Großmann
vwd/18.10.2001/cg/gre
Frankfurt (vwd) - Nicht abreißen will die Kette der Unternehmen, die eine
einstweilige Verfügung gegen die sogenannte Penny-Stock-Regelung am Neuen
Markt erstreiten. Mit der Kinowelt AG, München, und der digital advertising
AG, Unterhaching, haben am Mittwoch die achte und die neunte Gesellschaft
mitgeteilt, dass laut Gerichtsbeschluss erst in sechs Monaten die Regelung
auf sie angewendet werden darf, mit der Billigaktien vom Neuen Markt
verbannt werden sollen. Und aller Wahrscheinlichkeit stehen weitere
Meldungen diese Art ins Haus. Laut dem Landgericht Frankfurt sind bislang
rund 20 Gesellschaften gegen die Penny-Stock-Regelung gerichtlich
vorgegangen. Der Bestimmung droht damit eine immer weitere Aushöhlung.
Das Motiv für die Einführung von Ausschlussregeln am Neuen Markt waren
horrende Kursverluste und das beschädigte Image dieses einstigen
Vorzeigesegments der Börse. Die Bestimmungen besagen, dass Unternehmen,
deren Aktienkurs an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen unter einem Euro
liegt und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Mio EUR sinkt, in
eine Beobachtungsliste aufgenommen werden. Innerhalb von 90 Handelstagen
müssen die Aktien der Ausschlusskanditaten dann an 15 aufeinanerfolgenden
Tagen die Schwelle von einem Euro überschreiten, anderenfalls wird der Titel
aus dem Neuen Markt entfernt. Start dieser Neuregelung war der 1. Oktober.
Dass diese nachträgliche und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen
am Neuen Markt nicht ohne die Einlegung juristischer Mittel würde
hingenommen werden, war allerdings absehbar. Laut der Schutzgemeinschaft der
Kleinaktionäre waren Anfang Oktober gut 40 Titel von einem möglichen
Auschluss betroffen. Als erster erwirkte der Berliner Prozesssfinanzierer
Forris eine einstweilige Verfügung und erzielte einen Aufschub: Die
Begründung der Richter: Zwar habe sich Foris vorab dem Regelwerk des Neuen
Markts in der jeweils gültigen Fassung unterworfen, das Bestimmungsrecht der
Börse gelte jedoch nur, solange es nicht "unbillig" ausgeübt werde.
Unbillig sei aber das rasche Inkrafttreten der neuen Regeln, denn die
Börse habe sich damit ausschließlich an ihren hausinternen
Organisationsabläufen orientiert. Auf die Interessen der möglicherweise
betroffenen Unternehmen sei dagegen nicht Rücksicht genommen worden,
argumentierte die Kammer. Abwehrmaßnahmen dieser Gesellschaften müssten
namlich während laufender Fristen ergriffen werden. Mit der gewährten
Sechs-Monats-Frist erreichten die Berliner indes nicht ganz ihr Ziel.
Gefordert hatte Foris zwölf Monate.
"Nachdem Foris, Advanced Media, Abacho, Heiler, telesens, Poet, Blue C
und zuletzt noch Kinowelt und digital advertsising einstweilige Verfügungen
erstritten haben, droht eine Zweiklassengesellschaft am Neuen Markt",
kommentiert Markus Straub, stellvertretender SdK-Vorsitzender, diese
Entwicklung. Es scheine, dass jedes Unternehmen, das gegen die Regeln
vorgehe, eine einstweilige Verfügung erwirken könne.
Die Börse sollte sich in dieser Situation nicht auf den Standpunkt
stellen, dass klagen muss, wer sein Recht bekommen will, und das
Wirksamwerden der Neuregelungen verschieben. "So wie die Dinge jetzt laufen,
holt sich die Börse immer wieder eine Ohrfeige ab". Zwar seien
Ausschlussregeln notwendig, doch der Schlüssel für ein verbessertes Image
des Neuen Markts liege bei schärferen Kriterien für die Zulassung, nicht bei
den Austrittsregularien.
Die Börse selbst möchte unter Hinweis auf ein "laufendes Verfahren" das
Urteil des Landgerichts nicht kommentieren. Noch hat die Deutsche Börse AG
nicht aufgegeben, ihre neuen Regularien wie geplant umzusetzen. Im Fall von
Foris, dem in gewisser Weise die Funktion eines Musterprozeesses zukommt,
sind beide Parteien in die Berufung gegangen. Einen Verhandlungstermin vor
dem Oberlandesgericht wird es einem Foris-Sprecher zufolge noch vor dem
Jahresende geben. +++ Claus-Detlef Großmann
vwd/18.10.2001/cg/gre
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